Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Cottbus
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4 Bestandsdarstellung sowie Darlegung der Betroffenheit der entscheidungsrelevanten Arten 13<br />
Ende August) ausgeschlossen werden. Erhebliche betriebsbedingte Störungen sind auf den<br />
verbleibenden Ruderalfluren und halboffenen Gras- und Staudenfluren des Untersuchungsraumes<br />
nicht zu erwarten.<br />
Der Lebensraumverlust durch Umsetzung des B-Planes führt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu<br />
einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population da es sich um weit verbreitete<br />
Arten handelt. Das Schwarzkehlchen ist nicht von einem potenziellen Lebensraumverlust betroffen,<br />
da das Revier außerhalb des Vorhabengebietes liegt.<br />
4.2.1.1.2 Brutvögel der Vorwälder und älterer Baumbestände (überwiegend einmalig<br />
genutzte Brutstandorte)<br />
Folgende Arten können diesem Lebensraumtyp zugeordnet werden:<br />
Amsel, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Elster, Feldsperling, Fitis, Gartengrasmücke,<br />
Gelbspötter, Grünfink, Haussperling, Klappergrasmücke, Kohlmeise, Kuckuck, Mönchsgrasmücke,<br />
Nebelkrähe, Pirol, Ringeltaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Zilpzalp<br />
Bestandsdarstellung<br />
Die oben aufgeführten Arten sind typische Brutvögel junger und älterer Laub- und Nadelgehölze,<br />
die in Brandenburg noch weit verbreitet sind und stabile Bestände aufweisen. Es handelt sich um<br />
Freibrüter und Höhlenbrüter, die überwiegend jährlich ihr Nest neu errichten. Die oben aufgeführten<br />
Arten besiedeln die Gehölzgruppen und einzelne ältere Baumbestände des Plangebietes sowie die<br />
Vorwälder in den angrenzenden Flächen.<br />
Prognose und Bewertung der Schädigungs- und Störungsverbote nach § 44<br />
Tötungen von Individuen der oben aufgeführten Arten (v.a. Nestlinge) oder die Zerstörung von Gelegen/Eiern<br />
können durch eine Baufeldfreimachung und Durchführung der Bauarbeiten außerhalb<br />
der Brutzeit (März bis Ende August) grundsätzlich vermieden werden.<br />
Eine erhebliche Störung durch Lärm und visuelle Wirkungen innerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit<br />
kann durch eine Bauzeitenbeschränkung und damit verbundenen Realisierung des Vorhabens außerhalb<br />
der Brutperiode (Mitte März bis Ende August) ausgeschlossen werden. Erhebliche betriebsbedingte<br />
Störungen sind in den verbleibenden Vorwäldern und Gehölzgruppen des Untersuchungsraumes<br />
nicht zu erwarten.<br />
Der zu erwartende Lebensraumverlust durch Umsetzung des B-Planes führt nicht zu einer Verschlechterung<br />
des Erhaltungszustandes der lokalen Population, da es sich um weit verbreitete Arten<br />
handelt. Außerdem bestehen Ausweichmöglichkeiten für die Tiere auf benachbarte Flächen.<br />
Somit bleibt die ökologische Funktionalität unter Beachtung der möglichen Maßnahmen im Plangebiet<br />
sowie der weiteren vorhandenen Lebensstätten im näheren Umfeld im räumlichen Zusammenhang<br />
gewahrt.<br />
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> zum B-Plan „Fotovoltaikanlage - Am Wasserwerk Sachsendorf“