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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Cottbus

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4 Bestandsdarstellung sowie Darlegung der Betroffenheit der entscheidungsrelevanten Arten 13<br />

Ende August) ausgeschlossen werden. Erhebliche betriebsbedingte Störungen sind auf den<br />

verbleibenden Ruderalfluren und halboffenen Gras- und Staudenfluren des Untersuchungsraumes<br />

nicht zu erwarten.<br />

Der Lebensraumverlust durch Umsetzung des B-Planes führt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu<br />

einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population da es sich um weit verbreitete<br />

Arten handelt. Das Schwarzkehlchen ist nicht von einem potenziellen Lebensraumverlust betroffen,<br />

da das Revier außerhalb des Vorhabengebietes liegt.<br />

4.2.1.1.2 Brutvögel der Vorwälder und älterer Baumbestände (überwiegend einmalig<br />

genutzte Brutstandorte)<br />

Folgende Arten können diesem Lebensraumtyp zugeordnet werden:<br />

Amsel, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Elster, Feldsperling, Fitis, Gartengrasmücke,<br />

Gelbspötter, Grünfink, Haussperling, Klappergrasmücke, Kohlmeise, Kuckuck, Mönchsgrasmücke,<br />

Nebelkrähe, Pirol, Ringeltaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Zilpzalp<br />

Bestandsdarstellung<br />

Die oben aufgeführten Arten sind typische Brutvögel junger und älterer Laub- und Nadelgehölze,<br />

die in Brandenburg noch weit verbreitet sind und stabile Bestände aufweisen. Es handelt sich um<br />

Freibrüter und Höhlenbrüter, die überwiegend jährlich ihr Nest neu errichten. Die oben aufgeführten<br />

Arten besiedeln die Gehölzgruppen und einzelne ältere Baumbestände des Plangebietes sowie die<br />

Vorwälder in den angrenzenden Flächen.<br />

Prognose und Bewertung der Schädigungs- und Störungsverbote nach § 44<br />

Tötungen von Individuen der oben aufgeführten Arten (v.a. Nestlinge) oder die Zerstörung von Gelegen/Eiern<br />

können durch eine Baufeldfreimachung und Durchführung der Bauarbeiten außerhalb<br />

der Brutzeit (März bis Ende August) grundsätzlich vermieden werden.<br />

Eine erhebliche Störung durch Lärm und visuelle Wirkungen innerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit<br />

kann durch eine Bauzeitenbeschränkung und damit verbundenen Realisierung des Vorhabens außerhalb<br />

der Brutperiode (Mitte März bis Ende August) ausgeschlossen werden. Erhebliche betriebsbedingte<br />

Störungen sind in den verbleibenden Vorwäldern und Gehölzgruppen des Untersuchungsraumes<br />

nicht zu erwarten.<br />

Der zu erwartende Lebensraumverlust durch Umsetzung des B-Planes führt nicht zu einer Verschlechterung<br />

des Erhaltungszustandes der lokalen Population, da es sich um weit verbreitete Arten<br />

handelt. Außerdem bestehen Ausweichmöglichkeiten für die Tiere auf benachbarte Flächen.<br />

Somit bleibt die ökologische Funktionalität unter Beachtung der möglichen Maßnahmen im Plangebiet<br />

sowie der weiteren vorhandenen Lebensstätten im näheren Umfeld im räumlichen Zusammenhang<br />

gewahrt.<br />

<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> zum B-Plan „Fotovoltaikanlage - Am Wasserwerk Sachsendorf“

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