Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Cottbus
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Cottbus
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4 Bestandsdarstellung sowie Darlegung der Betroffenheit der entscheidungsrelevanten Arten 15<br />
zeit (März bis Ende August) auszuschließen. Erhebliche betriebsbedingte Störungen sind in den<br />
verbleibenden potenziellen Habitaten des Untersuchungsraumes, insbesondere außerhalb des B-<br />
Plangebietes nicht zu erwarten.<br />
Durch den Bau der Fotovoltaikanlage kommt es nicht unmittelbar zu Lebensraumverlusten für die<br />
Grauammer, da das festgestellte Revier außerhalb der Vorhabensfläche liegt. So kann es zu keiner<br />
Verschlechterung des günstigen Erhaltungszustandes der lokalen Population der Arten kommen.<br />
4.2.1.1.5 Heidelerche (Lullulea arborea)<br />
Bestandsdarstellung<br />
In der Roten Liste wird die Art für ganz Deutschland als Art der Vorwarnstufe eingestuft. Die Heidelerche<br />
bewohnt trockene, überwiegend offene, gut durchsonnte Habitate mit spärlicher Bodenvegetation<br />
und vereinzelten stehenden Sitzwarten. Es handelt sich dabei u. a. um Kahlschläge, jüngere<br />
Aufforstungen, Truppenübungsplätze, Zwergstrauchheiden, Waldränder und lichte Kiefernforste.<br />
Daneben werden Trockenrasen, waldnahe Ackerbrachen und andere Ruderalstandorte mit geringer<br />
Bodenbedeckung (auch in Ortsnähe) besiedelt.<br />
Im Untersuchungsraum wurden vier Brutreviere der Heidelerche nachgewiesen. Alle vier Reviere<br />
liegen in den offenen Ruderalflächen des Vorhabengebietes.<br />
Prognose und Bewertung der Schädigungs- und Störungsverbote nach § 44<br />
Tötungen von Individuen der Heidelerche (v.a. Nestlinge) oder die Zerstörung von Gelegen/Eiern<br />
sowie baubedingte erhebliche Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase<br />
werden durch die Baufeldfreimachung und Durchführung der Bauarbeiten außerhalb<br />
der Brutzeit (März bis Ende August) grundsätzlich vermieden. Erhebliche betriebsbedingte Störungen<br />
sind in den verbleibenden potenziellen Habitaten des Untersuchungsraumes nicht zu erwarten.<br />
Mit der Realisierung der Fotovoltaikanlage im Sondergebiet, die der B-Plan vorbereitet, kommt es<br />
mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erheblichen Lebensraumverlusten für die Heidelerche. Von der<br />
geplanten Umnutzung sind mindestens vier Brutreviere betroffen. Damit wäre ein Verbotstatbestand<br />
gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSch gegeben.<br />
Aufgrund des relativ starken Bestandsrückgangs der Art in Brandenburg ist bei einem Verlust des<br />
Fortpflanzungshabitates für möglicherweise 4 Brutpaare von einer Verschlechterung des günstigen<br />
Erhaltungszustandes der lokalen Population auszugehen. Damit eine Ausnahme vom Verbotstatbestand<br />
gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG gegeben ist, müssen für die Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes<br />
der Heidelerche unbedingt vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-<br />
Maßnahmen) durchgeführt werden. Die Schaffung von neuen Brutplätzen ist aber grundsätzlich<br />
möglich. Dazu sind geeignete offene bis halboffene Lebensräume auf westlich und/oder östlich<br />
angrenzenden, Flächen zu schaffen und zu pflegen.<br />
<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> zum B-Plan „Fotovoltaikanlage - Am Wasserwerk Sachsendorf“