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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Cottbus

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4 Bestandsdarstellung sowie Darlegung der Betroffenheit der entscheidungsrelevanten Arten 15<br />

zeit (März bis Ende August) auszuschließen. Erhebliche betriebsbedingte Störungen sind in den<br />

verbleibenden potenziellen Habitaten des Untersuchungsraumes, insbesondere außerhalb des B-<br />

Plangebietes nicht zu erwarten.<br />

Durch den Bau der Fotovoltaikanlage kommt es nicht unmittelbar zu Lebensraumverlusten für die<br />

Grauammer, da das festgestellte Revier außerhalb der Vorhabensfläche liegt. So kann es zu keiner<br />

Verschlechterung des günstigen Erhaltungszustandes der lokalen Population der Arten kommen.<br />

4.2.1.1.5 Heidelerche (Lullulea arborea)<br />

Bestandsdarstellung<br />

In der Roten Liste wird die Art für ganz Deutschland als Art der Vorwarnstufe eingestuft. Die Heidelerche<br />

bewohnt trockene, überwiegend offene, gut durchsonnte Habitate mit spärlicher Bodenvegetation<br />

und vereinzelten stehenden Sitzwarten. Es handelt sich dabei u. a. um Kahlschläge, jüngere<br />

Aufforstungen, Truppenübungsplätze, Zwergstrauchheiden, Waldränder und lichte Kiefernforste.<br />

Daneben werden Trockenrasen, waldnahe Ackerbrachen und andere Ruderalstandorte mit geringer<br />

Bodenbedeckung (auch in Ortsnähe) besiedelt.<br />

Im Untersuchungsraum wurden vier Brutreviere der Heidelerche nachgewiesen. Alle vier Reviere<br />

liegen in den offenen Ruderalflächen des Vorhabengebietes.<br />

Prognose und Bewertung der Schädigungs- und Störungsverbote nach § 44<br />

Tötungen von Individuen der Heidelerche (v.a. Nestlinge) oder die Zerstörung von Gelegen/Eiern<br />

sowie baubedingte erhebliche Störungen von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase<br />

werden durch die Baufeldfreimachung und Durchführung der Bauarbeiten außerhalb<br />

der Brutzeit (März bis Ende August) grundsätzlich vermieden. Erhebliche betriebsbedingte Störungen<br />

sind in den verbleibenden potenziellen Habitaten des Untersuchungsraumes nicht zu erwarten.<br />

Mit der Realisierung der Fotovoltaikanlage im Sondergebiet, die der B-Plan vorbereitet, kommt es<br />

mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erheblichen Lebensraumverlusten für die Heidelerche. Von der<br />

geplanten Umnutzung sind mindestens vier Brutreviere betroffen. Damit wäre ein Verbotstatbestand<br />

gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSch gegeben.<br />

Aufgrund des relativ starken Bestandsrückgangs der Art in Brandenburg ist bei einem Verlust des<br />

Fortpflanzungshabitates für möglicherweise 4 Brutpaare von einer Verschlechterung des günstigen<br />

Erhaltungszustandes der lokalen Population auszugehen. Damit eine Ausnahme vom Verbotstatbestand<br />

gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG gegeben ist, müssen für die Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes<br />

der Heidelerche unbedingt vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-<br />

Maßnahmen) durchgeführt werden. Die Schaffung von neuen Brutplätzen ist aber grundsätzlich<br />

möglich. Dazu sind geeignete offene bis halboffene Lebensräume auf westlich und/oder östlich<br />

angrenzenden, Flächen zu schaffen und zu pflegen.<br />

<strong>Artenschutzrechtlicher</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> zum B-Plan „Fotovoltaikanlage - Am Wasserwerk Sachsendorf“

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