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Kultur & Leben am Mittelrhein - 40PLUS ONLINE

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WELLNESS<br />

Vom Chef gesponsort:<br />

Mit Erholungsbeihilfe<br />

in den Wellnessurlaub<br />

Selbst, wenn man einen großzügigen Chef<br />

hat, der längst die motivierende Wirkung<br />

von Mitarbeiter-Incentives zu schätzen<br />

weiß - für den Arbeitnehmer bleibt nach<br />

Abzug der Sozialabgaben für den Arbeitnehmer<br />

nur noch ein Taschengeld des<br />

wohlgemeinten Bonus übrig.<br />

Es gibt jedoch eine Lösung für das Problem.<br />

Der N<strong>am</strong>e: Erholungsbeihilfe. Das<br />

Gesetz besagt, dass Unterstützungen, die<br />

RÄTSEL-SPASS!<br />

SUDOKU - für alle die gerne knobeln ...<br />

(Auflösung auf S. 50)<br />

18 <strong>40PLUS</strong><br />

von Arbeitgebern an einzelne Arbeitnehmer<br />

gezahlt werden, bis zu einem Betrag<br />

von 600,- Euro steuerfrei sind, sofern die<br />

Unterstützung dem Anlass nach gerechtfertigt<br />

ist (z. B. Krankheits- und<br />

Unglücksfälle). In besonderen Notfällen<br />

kann sich der Betrag sogar erhöhen. Ab<br />

einer Unternehmensgröße von sechs Mitarbeitern<br />

gilt als Voraussetzung für die<br />

Steuerfreiheit allerdings, dass die Unterstützung<br />

• aus einer mit Mitteln des Arbeitgebers<br />

geschaffenen Einrichtung st<strong>am</strong>mt (z.B.<br />

Unterstützungskasse),<br />

• aus Beträgen st<strong>am</strong>mt, die der Arbeitgeber<br />

dem Betriebsrat oder sonstigen Vertretern<br />

der Arbeitnehmern zu dem<br />

Zweck überweist, aus diesen Beträgen<br />

Unterstützungen an die Arbeitnehmer<br />

ohne maßgebenden Einfluss des Arbeitgebers<br />

zu gewähren,<br />

• vom Arbeitgeber selbst erst nach Anhörung<br />

des Betriebsrats oder sonstiger<br />

Arbeitnehmervertreter gewährt oder<br />

nach einheitlichen Grundsätzen bewilligt<br />

werden, denen der Betriebsrat oder<br />

sonstige Vertreter der Arbeitnehmer<br />

zugestimmt haben.<br />

Da das Regelwerk rund um die Erholungsbeihilfe<br />

ziemlich kompliziert ist, hat<br />

der Wellnessreisen-Anbieter „beauty24“<br />

vor kurzem ein Rundum-Sorglospaket<br />

entwickelt. Alle Infos dazu finden Sie<br />

unter www.erholungsbeihilfe.de.<br />

Kleiner Tipp: Viele Argumente für Ihr<br />

Gespräch mit dem Vorgesetzen finden Sie<br />

ebenfalls auf der Internetseite.<br />

Wir wünschen viel Glück und einen<br />

erhols<strong>am</strong>en Urlaub!

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