Kultur & Leben am Mittelrhein - 40PLUS ONLINE
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WELLNESS<br />
Vom Chef gesponsort:<br />
Mit Erholungsbeihilfe<br />
in den Wellnessurlaub<br />
Selbst, wenn man einen großzügigen Chef<br />
hat, der längst die motivierende Wirkung<br />
von Mitarbeiter-Incentives zu schätzen<br />
weiß - für den Arbeitnehmer bleibt nach<br />
Abzug der Sozialabgaben für den Arbeitnehmer<br />
nur noch ein Taschengeld des<br />
wohlgemeinten Bonus übrig.<br />
Es gibt jedoch eine Lösung für das Problem.<br />
Der N<strong>am</strong>e: Erholungsbeihilfe. Das<br />
Gesetz besagt, dass Unterstützungen, die<br />
RÄTSEL-SPASS!<br />
SUDOKU - für alle die gerne knobeln ...<br />
(Auflösung auf S. 50)<br />
18 <strong>40PLUS</strong><br />
von Arbeitgebern an einzelne Arbeitnehmer<br />
gezahlt werden, bis zu einem Betrag<br />
von 600,- Euro steuerfrei sind, sofern die<br />
Unterstützung dem Anlass nach gerechtfertigt<br />
ist (z. B. Krankheits- und<br />
Unglücksfälle). In besonderen Notfällen<br />
kann sich der Betrag sogar erhöhen. Ab<br />
einer Unternehmensgröße von sechs Mitarbeitern<br />
gilt als Voraussetzung für die<br />
Steuerfreiheit allerdings, dass die Unterstützung<br />
• aus einer mit Mitteln des Arbeitgebers<br />
geschaffenen Einrichtung st<strong>am</strong>mt (z.B.<br />
Unterstützungskasse),<br />
• aus Beträgen st<strong>am</strong>mt, die der Arbeitgeber<br />
dem Betriebsrat oder sonstigen Vertretern<br />
der Arbeitnehmern zu dem<br />
Zweck überweist, aus diesen Beträgen<br />
Unterstützungen an die Arbeitnehmer<br />
ohne maßgebenden Einfluss des Arbeitgebers<br />
zu gewähren,<br />
• vom Arbeitgeber selbst erst nach Anhörung<br />
des Betriebsrats oder sonstiger<br />
Arbeitnehmervertreter gewährt oder<br />
nach einheitlichen Grundsätzen bewilligt<br />
werden, denen der Betriebsrat oder<br />
sonstige Vertreter der Arbeitnehmer<br />
zugestimmt haben.<br />
Da das Regelwerk rund um die Erholungsbeihilfe<br />
ziemlich kompliziert ist, hat<br />
der Wellnessreisen-Anbieter „beauty24“<br />
vor kurzem ein Rundum-Sorglospaket<br />
entwickelt. Alle Infos dazu finden Sie<br />
unter www.erholungsbeihilfe.de.<br />
Kleiner Tipp: Viele Argumente für Ihr<br />
Gespräch mit dem Vorgesetzen finden Sie<br />
ebenfalls auf der Internetseite.<br />
Wir wünschen viel Glück und einen<br />
erhols<strong>am</strong>en Urlaub!