Ausbildungsvertrag Maschinenbau und Maschinenbau-Informatik
Ausbildungsvertrag Maschinenbau und Maschinenbau-Informatik
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Studienort Wilhelmshaven<br />
Fachbereich<br />
Ingenieurwissenschaften<br />
(FB-I, WHV)<br />
Studien- <strong>und</strong> <strong>Ausbildungsvertrag</strong><br />
mit Abschluss<br />
Bachelor (BEng.)<br />
Zwischen dem Betrieb (Praxisträger)<br />
_____________________________________<br />
(Stempel)<br />
<strong>und</strong> Herrn/Frau<br />
_____________________________________<br />
(nachstehend Studierender/Auszubildender<br />
genannt)<br />
geboren am___________________________<br />
in ___________________________________<br />
_____________________________________<br />
(Anschrift/Telefon/Fax)<br />
sowie der<br />
Jade Hochschule<br />
FH Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth<br />
Fachbereich Ingenieurwissenschaften am<br />
Studienort Wilhelmshaven<br />
wird folgender Studien- <strong>und</strong> <strong>Ausbildungsvertrag</strong><br />
mit dem Berufsziel<br />
Bachelor<br />
im Studiengang _______________<br />
mit einer integrierten Berufsausbildung im<br />
Ausbildungsberuf:<br />
Industriemechaniker/in<br />
Zerspanungsmechaniker/in<br />
Technischer Zeichner/in<br />
Verfahrensmechaniker/in f.<br />
Kunststoff- u. Kautschuktechn.<br />
___________________________<br />
Fachrichtung:____________________<br />
in Verbindung mit der Fachhochschule (FB-I,<br />
WHV) geschlossen.<br />
1 GEGENSTAND DES VERTRAGES<br />
Im Rahmen des Studien- <strong>und</strong> Ausbildungsganges<br />
wird an der FH in Verbindung mit dem<br />
Betrieb eine wissenschaftsbezogene <strong>und</strong> praxisorientierte<br />
berufliche Bildung gemäß NHG<br />
vermittelt.<br />
Vertragsgegenstand ist die studien- <strong>und</strong> ausbildungsbezogene<br />
Praxiszeit gemäß Ausbildungsrahmenplan<br />
in Verbindung mit dem Studienplan.<br />
1.1 Studiengang<br />
1. Stufe: 1. Studienabschnitt (4 Semester)<br />
2. Stufe: 2. Studienabschnitt (4 Semester)<br />
Externenprüfung im Ausbildungsberuf im<br />
5. Semester<br />
Abschlussprüfung:<br />
Bachelor<br />
Studiengang __________________<br />
1.2 Studien- <strong>und</strong> Ausbildungszeiten<br />
Voraussetzung: Hochschulreife (Abitur oder<br />
Fachhochschulreife)<br />
Stufe 1:<br />
Die Studien- <strong>und</strong> Ausbildungszeit<br />
beginnt am: 02.08.2010<br />
<strong>und</strong> endet am: 06.07.2012<br />
<strong>Ausbildungsvertrag</strong>MuMIBachelor_2010.doc, Seite 1 von 4
Stufe 2:<br />
Die Studien- <strong>und</strong> Ausbildungszeit im 2. Studienabschnitt<br />
beginnt am: 09.07.2012.<br />
Sie integriert den FACHARBEITERBRIEF im<br />
Ausbildungsberuf im 5. Semester<br />
(ggfs. mit Fachrichtung):<br />
_____________________________________<br />
Sie integriert die Abschlussprüfung zum/zur<br />
Bachelor/in <strong>und</strong> endet<br />
am: 30.06.2014<br />
Wird vereinbart, die Fortsetzung des Studien-<br />
<strong>und</strong> Ausbildungsganges in Stufe 2 nach Abschluss<br />
der Stufe 1 von bestimmten Vorbehalten<br />
abhängig zu machen, so muss dies in Abschnitt<br />
9 - Sonstige Vereinbarungen - dieses<br />
Vertrages geregelt werden.<br />
Blockphasenplan - Zeitlicher Ablauf<br />
1. Praxisphase 02.08.2010 bis 28.02.2011<br />
1. Sem. Theorie 01.03.2010 bis 08.07.2011<br />
2. Praxisphase 11.07.2011 bis 19.09.2011<br />
2. Sem. Theorie 20.09.2011 bis 16.12.2011<br />
3. Praxisphase 19.12.2011 bis 29.02.2012<br />
3. Sem. Theorie 01.03.2012 bis 06.07.2012<br />
4. Praxisphase 09.07.2012 bis 28.02.2013<br />
4. Sem. Theorie 01.03.2013 bis 12.07.2013<br />
5. Praxisphase 15.07.2013 bis 20.09.2013<br />
5. Sem. Theorie 23.09.2013 bis 31.01.2014<br />
6. Praxisphase 03.02.2014 bis 30.06.2014<br />
Die 6. Praxisphase beinhaltet die Bearbeitung<br />
eines Projektes <strong>und</strong> die Anfertigung der Bachelorarbeit.<br />
1.3 Probezeit<br />
Die Probezeit beträgt drei Monate. Wird der<br />
Studien- <strong>und</strong> Ausbildungsgang während der<br />
Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit<br />
unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit<br />
um den Zeitraum der Unterbrechung. Während<br />
der Probezeit kann jederzeit ohne Angaben<br />
von Gründen gekündigt werden.<br />
2 BETRIEB<br />
2.1 Die studien- <strong>und</strong> ausbildungsbezogene<br />
Praxiszeit wird in der Firma<br />
_____________________________________<br />
(Stempel des Unternehmens)<br />
durchgeführt. Der Betrieb behält sich eine Versetzung<br />
an weitere geeignete Orte, Studien-<br />
<strong>und</strong> Ausbildungsstätten vor, soweit dieses mit<br />
der Erreichung des Studien- <strong>und</strong> Ausbildungszieles<br />
vereinbar ist.<br />
2.2 Bildungsmaßnahmen<br />
Einzelne Bildungsmaßnahmen können auch<br />
außerhalb des Betriebes im Rahmen einer<br />
überbetrieblichen Ausbildung durchgeführt<br />
werden.<br />
2.3 Projekt- <strong>und</strong> Bachelorarbeit<br />
Es besteht Einvernehmen darüber, dass die<br />
von dem/der Studierenden/Auszubildenden<br />
während der Studien- <strong>und</strong> Ausbildungszeit<br />
erstellte prüfungs- <strong>und</strong> betriebsbezogene Projekt-<br />
bzw. Bachelorarbeit in das Eigentum des<br />
Ausbildungsbetriebes übergehen <strong>und</strong> urheberrechtliche<br />
Ansprüche des/der Studierenden/Auszubildenden,<br />
auch nach Abschluss der<br />
Ausbildung, ausgeschlossen sind.<br />
3 PFLICHTEN DES BETRIEBES<br />
Der Betrieb verpflichtet sich,<br />
3.1 alle Inhalte der Ausbildungsordnung<br />
_____________________ im Zeitraum<br />
der ersten zweieinhalb Jahre zu vermitteln.<br />
Darüber hinaus sind die Ausbildungsinhalte<br />
gemäß Ausbildungsrahmenplan<br />
zu vermitteln.<br />
3.2 dafür zu sorgen, dass die Praxiszeit entsprechend<br />
<strong>und</strong> ergänzend zu dem Studien-<br />
<strong>und</strong> Ausbildungsplan der FH durchgeführt<br />
wird <strong>und</strong> Tätigkeiten übertragen<br />
werden, die dem Ausbildungszweck dienen.<br />
3.3 eine persönlich <strong>und</strong> fachlich geeignete<br />
Kraft mit der Ausbildung zu beauftragen.<br />
3.4 dem/der Studierenden/Auszubildenden<br />
die Zeit zum Besuch der FH <strong>und</strong> deren<br />
Prüfungen zu gewähren; ferner entsprechend<br />
der Prüfungsordnung in Verbindung<br />
mit der FH das Thema für eine<br />
betriebsbezogene Bachelorarbeit vorzuschlagen.<br />
Über Ort <strong>und</strong> Ausbildungsbedingungen<br />
zur Erstellung der Arbeit entscheidet<br />
der Betrieb in Zusammenarbeit<br />
mit der FH.<br />
<strong>Ausbildungsvertrag</strong>MuMIBachelor_2010.doc, Seite 2 von 4
4 PFLICHTEN DES STUDENTEN / AUSZU-<br />
BILDENDEN<br />
Der/Die Studierende/Auszubildende hat sich<br />
zu bemühen, die Kenntnisse, Fertigkeiten <strong>und</strong><br />
beruflichen Erfahrungen zu erwerben, die erforderlich<br />
sind, um das Bildungsziel in der vorgesehenen<br />
Zeit zu erreichen. Er/Sie verpflichtet<br />
sich insbesondere,<br />
4.1 die im Rahmen der Ausbildung übertragenen<br />
Arbeiten sorgfältig <strong>und</strong> gewissenhaft<br />
auszuführen;<br />
4.2 an Lehrveranstaltungen der FH zu den<br />
vorgegebenen Zeiten teilzunehmen bzw.<br />
bei Ausfall von Veranstaltungen oder bei<br />
Nichtteilnahme an Veranstaltungen dem<br />
Betrieb zur Ausbildung zur Verfügung zu<br />
stehen;<br />
4.3 den Weisungen zu folgen, die im Rahmen<br />
der Ausbildung erteilt werden;<br />
4.4 die für den Ausbildungsbetrieb <strong>und</strong> die<br />
FH geltende Ordnung zu beachten;<br />
4.5 Lehr- <strong>und</strong> Lernmittel sowie betriebliche<br />
Einrichtungen pfleglich zu behandeln <strong>und</strong><br />
diese nur zu den entsprechend übertragenden<br />
Arbeiten zu verwenden;<br />
4.6 über Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsgeheimnisse<br />
auch nach Ausscheiden Stillschweigen<br />
zu bewahren;<br />
4.7 bei Fernbleiben von der betrieblichen<br />
Ausbildung <strong>und</strong> von Lehrveranstaltungen<br />
der FH unter Angabe von Gründen unverzüglich<br />
dem Ausbildungsbetrieb <strong>und</strong><br />
der FH Nachricht zu geben <strong>und</strong> beiden<br />
bei Krankheit oder Unfall unverzüglich,<br />
spätestens am dritten Tage, eine ärztliche<br />
Bescheinigung zuzusenden;<br />
4.8 über die Ausbildung im Betrieb in Verbindung<br />
mit der FH pro Halbjahr einen Ausbildungsnachweis<br />
zu führen <strong>und</strong> einen<br />
Praxisbericht anzufertigen.<br />
5 VERGÜTUNG UND SONSTIGE LEISTUN-<br />
GEN<br />
5.1 Die Vergütung des/der Student/in/Auszubildenden<br />
beträgt<br />
im ersten Ausbildungsjahr EUR___________<br />
im zweiten Ausbildungsjahr EUR___________<br />
im dritten Ausbildungsjahr EUR___________<br />
im vierten Ausbildungsjahr EUR___________<br />
Die Vergütung wird spätestens am letzten<br />
Arbeitstag des Monats gezahlt.<br />
5.2 Fortzahlung der Vergütung<br />
Dem/Der Studierenden/Auszubildenden wird<br />
die Vergütung auch gezahlt für die Zeit des<br />
Besuchs der FH bis zur Dauer von sechs Wochen,<br />
wenn infolge unverschuldeter Krankheit<br />
nicht den Vertragspflichten nachgekommen<br />
werden kann, entsprechend den Regelungen<br />
des Entgeltfortzahlungsgesetzes.<br />
5.3 Kosten für Maßnahmen außerhalb des<br />
Betriebes<br />
Der/Die Studierende überweist semesterweise<br />
den jeweils aktuellen Verwaltungskostenbeitrag<br />
<strong>und</strong> den Studienbeitrag in Niedersachen.<br />
Der Verwaltungskostenbeitrag setzt sich<br />
zusammen aus Verwaltungsbeitrag, ASTA-<br />
Beitrag, Beitrag für Studentenwerk Oldenburg<br />
<strong>und</strong> Kosten für das Semesterticket.<br />
Der genaue Betrag variiert von Semester zu<br />
Semester. Er ist aktuell zu finden unter:<br />
http://www.fh-oow.de/studa/index.php?id=120<br />
Der Studienbeitrag in Niedersachen beträgt<br />
derzeit 500 € je Semester, ausgenommen sind<br />
davon die 1. <strong>und</strong> 4. Praxisphase.<br />
Die Beträge werden dem/der Studierenden<br />
von der Ausbildungsfirma erstattet. Der/Die<br />
Studierende legt ggf. der Ausbildungsfirma<br />
eine entsprechende Quittung vor.<br />
Die anfallende Prüfungs- <strong>und</strong> Bearbeitungsgebühr<br />
für die Externenprüfung bei der IHK wird<br />
vom Ausbildungsbetrieb übernommen.<br />
6 ARBEITSZEIT UND URLAUB<br />
6.1 Arbeitszeit<br />
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in<br />
dem Betrieb beträgt __________ St<strong>und</strong>en, die<br />
tägliche Arbeitszeit ___________ St<strong>und</strong>en.<br />
<strong>Ausbildungsvertrag</strong>MuMIBachelor_2010.doc, Seite 3 von 4
Über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit<br />
hinausgehenden St<strong>und</strong>en werden, soweit sie<br />
von dem Betrieb veranlasst wurden, nach der<br />
im Betrieb üblichen Regelung vergütet.<br />
6.2 Jahresurlaub<br />
Der/Die Studierende/Auszubildende hat Anspruch<br />
auf Jahresurlaub.<br />
Er beträgt zur Zeit ______________ Arbeits-<br />
/Werktage.<br />
6.3 Urlaubsbestimmungen<br />
Der Urlaub soll in Abstimmung mit dem Betrieb<br />
zusammenhängend <strong>und</strong> in der Zeit genommen<br />
werden, in der kein Vorlesungsbetrieb stattfindet.<br />
Während des Urlaubs darf der/die Studierende/Auszubildende<br />
keine dem Urlaubszweck<br />
widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben.<br />
7 KÜNDIGUNG<br />
Während der Ausbildung kann das Vertragsverhältnis<br />
gekündigt werden,<br />
• von beiden Seiten fristlos aus wichtigem<br />
Gr<strong>und</strong>. Als wichtiger Gr<strong>und</strong> gilt der von der<br />
FH ausgesprochene Ausschluss vom Studium<br />
oder die Nichtzulassung zum Hauptstudium<br />
(2. Studienabschnitt).<br />
• von dem Ausbildungsbetrieb mit einer Frist<br />
von vier Wochen zum Monatsende für den<br />
Fall der Betriebsaufgabe.<br />
Der Ausbildungsbetrieb ist für diesen Fall<br />
verpflichtet, sich rechtzeitig um eine Fortsetzung<br />
des Vertragsverhältnisses mit<br />
einem anderen geeigneten Betrieb zu bemühen.<br />
• von dem Konkursverwalter mit einer Frist<br />
von vier Wochen zum Monatsende für den<br />
Fall der Betriebsstilllegung durch Konkurs.<br />
Die Kündigung muss schriftlich nach Ablauf<br />
der Probezeit unter Angabe der Kündigungsgründe<br />
erfolgen.<br />
8 ZEUGNIS<br />
Der Betrieb stellt dem/der Studierenden/Auszubildenden<br />
bei Beendigung des jeweiligen<br />
Studien- <strong>und</strong> Ausbildungsganges ein<br />
Zeugnis aus. Es muss Angaben enthalten über<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Ziel der Ausbildung sowie über<br />
die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten <strong>und</strong><br />
beruflichen Erfahrungen des Studierenden/Auszubildenden,<br />
auf Verlagen des Studie-<br />
renden auch Angaben über Führung <strong>und</strong> Leistung.<br />
9 SONSTIGE VEREINBARUNGEN<br />
9.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />
9.2 Der/die Studierende/Auszubildende erklärt,<br />
dass<br />
• sonstige gestellte Studienaufnahmeanträge<br />
bei anderen Einrichtungen mit Abschluss<br />
dieses Vertrages unverzüglich<br />
zurückgezogen werden,<br />
• weitere Studienaufnahmeanträge bei<br />
anderen Bildungseinrichtungen für diesen<br />
Vertrag betreffende Zeiten nicht gestellt<br />
werden.<br />
9.3 Absprachen<br />
Ist eine Absprache dieses Vertrages bei Vertragsschluss<br />
nichtig bzw. werden Vertragsteile<br />
während der Laufzeit unwirksam, so berührt<br />
das nicht die Wirksamkeit der übrigen Absprachen<br />
des Vertrages.<br />
Vorstehender Vertrag wird in drei gleichlautenden<br />
Ausfertigungen ausgestellt <strong>und</strong> von den<br />
Vertragsschließenden eigenhändig unterschrieben.<br />
Ein Exemplar erhält die FH als<br />
Theorieträger der Ausbildung.<br />
Der Vertrag ist gültig, wenn der Studienplatz<br />
von der FH bestätigt wird.<br />
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes<br />
analog.<br />
_____________________________________<br />
(Ort/Datum) (Ausbildungsbetrieb)<br />
_____________________________________<br />
(Ort/Datum) (Studierender/Auszubildender)<br />
_____________________________________<br />
(Ort/Datum) (FH)<br />
<strong>Ausbildungsvertrag</strong>MuMIBachelor_2010.doc, Seite 4 von 4