Ausbildungsvertrag Maschinenbau und Maschinenbau-Informatik
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Über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit<br />
hinausgehenden St<strong>und</strong>en werden, soweit sie<br />
von dem Betrieb veranlasst wurden, nach der<br />
im Betrieb üblichen Regelung vergütet.<br />
6.2 Jahresurlaub<br />
Der/Die Studierende/Auszubildende hat Anspruch<br />
auf Jahresurlaub.<br />
Er beträgt zur Zeit ______________ Arbeits-<br />
/Werktage.<br />
6.3 Urlaubsbestimmungen<br />
Der Urlaub soll in Abstimmung mit dem Betrieb<br />
zusammenhängend <strong>und</strong> in der Zeit genommen<br />
werden, in der kein Vorlesungsbetrieb stattfindet.<br />
Während des Urlaubs darf der/die Studierende/Auszubildende<br />
keine dem Urlaubszweck<br />
widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben.<br />
7 KÜNDIGUNG<br />
Während der Ausbildung kann das Vertragsverhältnis<br />
gekündigt werden,<br />
• von beiden Seiten fristlos aus wichtigem<br />
Gr<strong>und</strong>. Als wichtiger Gr<strong>und</strong> gilt der von der<br />
FH ausgesprochene Ausschluss vom Studium<br />
oder die Nichtzulassung zum Hauptstudium<br />
(2. Studienabschnitt).<br />
• von dem Ausbildungsbetrieb mit einer Frist<br />
von vier Wochen zum Monatsende für den<br />
Fall der Betriebsaufgabe.<br />
Der Ausbildungsbetrieb ist für diesen Fall<br />
verpflichtet, sich rechtzeitig um eine Fortsetzung<br />
des Vertragsverhältnisses mit<br />
einem anderen geeigneten Betrieb zu bemühen.<br />
• von dem Konkursverwalter mit einer Frist<br />
von vier Wochen zum Monatsende für den<br />
Fall der Betriebsstilllegung durch Konkurs.<br />
Die Kündigung muss schriftlich nach Ablauf<br />
der Probezeit unter Angabe der Kündigungsgründe<br />
erfolgen.<br />
8 ZEUGNIS<br />
Der Betrieb stellt dem/der Studierenden/Auszubildenden<br />
bei Beendigung des jeweiligen<br />
Studien- <strong>und</strong> Ausbildungsganges ein<br />
Zeugnis aus. Es muss Angaben enthalten über<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Ziel der Ausbildung sowie über<br />
die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten <strong>und</strong><br />
beruflichen Erfahrungen des Studierenden/Auszubildenden,<br />
auf Verlagen des Studie-<br />
renden auch Angaben über Führung <strong>und</strong> Leistung.<br />
9 SONSTIGE VEREINBARUNGEN<br />
9.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />
9.2 Der/die Studierende/Auszubildende erklärt,<br />
dass<br />
• sonstige gestellte Studienaufnahmeanträge<br />
bei anderen Einrichtungen mit Abschluss<br />
dieses Vertrages unverzüglich<br />
zurückgezogen werden,<br />
• weitere Studienaufnahmeanträge bei<br />
anderen Bildungseinrichtungen für diesen<br />
Vertrag betreffende Zeiten nicht gestellt<br />
werden.<br />
9.3 Absprachen<br />
Ist eine Absprache dieses Vertrages bei Vertragsschluss<br />
nichtig bzw. werden Vertragsteile<br />
während der Laufzeit unwirksam, so berührt<br />
das nicht die Wirksamkeit der übrigen Absprachen<br />
des Vertrages.<br />
Vorstehender Vertrag wird in drei gleichlautenden<br />
Ausfertigungen ausgestellt <strong>und</strong> von den<br />
Vertragsschließenden eigenhändig unterschrieben.<br />
Ein Exemplar erhält die FH als<br />
Theorieträger der Ausbildung.<br />
Der Vertrag ist gültig, wenn der Studienplatz<br />
von der FH bestätigt wird.<br />
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes<br />
analog.<br />
_____________________________________<br />
(Ort/Datum) (Ausbildungsbetrieb)<br />
_____________________________________<br />
(Ort/Datum) (Studierender/Auszubildender)<br />
_____________________________________<br />
(Ort/Datum) (FH)<br />
<strong>Ausbildungsvertrag</strong>MuMIBachelor_2010.doc, Seite 4 von 4