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Ausbildungsvertrag Maschinenbau und Maschinenbau-Informatik

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Stufe 2:<br />

Die Studien- <strong>und</strong> Ausbildungszeit im 2. Studienabschnitt<br />

beginnt am: 09.07.2012.<br />

Sie integriert den FACHARBEITERBRIEF im<br />

Ausbildungsberuf im 5. Semester<br />

(ggfs. mit Fachrichtung):<br />

_____________________________________<br />

Sie integriert die Abschlussprüfung zum/zur<br />

Bachelor/in <strong>und</strong> endet<br />

am: 30.06.2014<br />

Wird vereinbart, die Fortsetzung des Studien-<br />

<strong>und</strong> Ausbildungsganges in Stufe 2 nach Abschluss<br />

der Stufe 1 von bestimmten Vorbehalten<br />

abhängig zu machen, so muss dies in Abschnitt<br />

9 - Sonstige Vereinbarungen - dieses<br />

Vertrages geregelt werden.<br />

Blockphasenplan - Zeitlicher Ablauf<br />

1. Praxisphase 02.08.2010 bis 28.02.2011<br />

1. Sem. Theorie 01.03.2010 bis 08.07.2011<br />

2. Praxisphase 11.07.2011 bis 19.09.2011<br />

2. Sem. Theorie 20.09.2011 bis 16.12.2011<br />

3. Praxisphase 19.12.2011 bis 29.02.2012<br />

3. Sem. Theorie 01.03.2012 bis 06.07.2012<br />

4. Praxisphase 09.07.2012 bis 28.02.2013<br />

4. Sem. Theorie 01.03.2013 bis 12.07.2013<br />

5. Praxisphase 15.07.2013 bis 20.09.2013<br />

5. Sem. Theorie 23.09.2013 bis 31.01.2014<br />

6. Praxisphase 03.02.2014 bis 30.06.2014<br />

Die 6. Praxisphase beinhaltet die Bearbeitung<br />

eines Projektes <strong>und</strong> die Anfertigung der Bachelorarbeit.<br />

1.3 Probezeit<br />

Die Probezeit beträgt drei Monate. Wird der<br />

Studien- <strong>und</strong> Ausbildungsgang während der<br />

Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit<br />

unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit<br />

um den Zeitraum der Unterbrechung. Während<br />

der Probezeit kann jederzeit ohne Angaben<br />

von Gründen gekündigt werden.<br />

2 BETRIEB<br />

2.1 Die studien- <strong>und</strong> ausbildungsbezogene<br />

Praxiszeit wird in der Firma<br />

_____________________________________<br />

(Stempel des Unternehmens)<br />

durchgeführt. Der Betrieb behält sich eine Versetzung<br />

an weitere geeignete Orte, Studien-<br />

<strong>und</strong> Ausbildungsstätten vor, soweit dieses mit<br />

der Erreichung des Studien- <strong>und</strong> Ausbildungszieles<br />

vereinbar ist.<br />

2.2 Bildungsmaßnahmen<br />

Einzelne Bildungsmaßnahmen können auch<br />

außerhalb des Betriebes im Rahmen einer<br />

überbetrieblichen Ausbildung durchgeführt<br />

werden.<br />

2.3 Projekt- <strong>und</strong> Bachelorarbeit<br />

Es besteht Einvernehmen darüber, dass die<br />

von dem/der Studierenden/Auszubildenden<br />

während der Studien- <strong>und</strong> Ausbildungszeit<br />

erstellte prüfungs- <strong>und</strong> betriebsbezogene Projekt-<br />

bzw. Bachelorarbeit in das Eigentum des<br />

Ausbildungsbetriebes übergehen <strong>und</strong> urheberrechtliche<br />

Ansprüche des/der Studierenden/Auszubildenden,<br />

auch nach Abschluss der<br />

Ausbildung, ausgeschlossen sind.<br />

3 PFLICHTEN DES BETRIEBES<br />

Der Betrieb verpflichtet sich,<br />

3.1 alle Inhalte der Ausbildungsordnung<br />

_____________________ im Zeitraum<br />

der ersten zweieinhalb Jahre zu vermitteln.<br />

Darüber hinaus sind die Ausbildungsinhalte<br />

gemäß Ausbildungsrahmenplan<br />

zu vermitteln.<br />

3.2 dafür zu sorgen, dass die Praxiszeit entsprechend<br />

<strong>und</strong> ergänzend zu dem Studien-<br />

<strong>und</strong> Ausbildungsplan der FH durchgeführt<br />

wird <strong>und</strong> Tätigkeiten übertragen<br />

werden, die dem Ausbildungszweck dienen.<br />

3.3 eine persönlich <strong>und</strong> fachlich geeignete<br />

Kraft mit der Ausbildung zu beauftragen.<br />

3.4 dem/der Studierenden/Auszubildenden<br />

die Zeit zum Besuch der FH <strong>und</strong> deren<br />

Prüfungen zu gewähren; ferner entsprechend<br />

der Prüfungsordnung in Verbindung<br />

mit der FH das Thema für eine<br />

betriebsbezogene Bachelorarbeit vorzuschlagen.<br />

Über Ort <strong>und</strong> Ausbildungsbedingungen<br />

zur Erstellung der Arbeit entscheidet<br />

der Betrieb in Zusammenarbeit<br />

mit der FH.<br />

<strong>Ausbildungsvertrag</strong>MuMIBachelor_2010.doc, Seite 2 von 4

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