Ausbildungsvertrag Maschinenbau und Maschinenbau-Informatik
Ausbildungsvertrag Maschinenbau und Maschinenbau-Informatik
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Stufe 2:<br />
Die Studien- <strong>und</strong> Ausbildungszeit im 2. Studienabschnitt<br />
beginnt am: 09.07.2012.<br />
Sie integriert den FACHARBEITERBRIEF im<br />
Ausbildungsberuf im 5. Semester<br />
(ggfs. mit Fachrichtung):<br />
_____________________________________<br />
Sie integriert die Abschlussprüfung zum/zur<br />
Bachelor/in <strong>und</strong> endet<br />
am: 30.06.2014<br />
Wird vereinbart, die Fortsetzung des Studien-<br />
<strong>und</strong> Ausbildungsganges in Stufe 2 nach Abschluss<br />
der Stufe 1 von bestimmten Vorbehalten<br />
abhängig zu machen, so muss dies in Abschnitt<br />
9 - Sonstige Vereinbarungen - dieses<br />
Vertrages geregelt werden.<br />
Blockphasenplan - Zeitlicher Ablauf<br />
1. Praxisphase 02.08.2010 bis 28.02.2011<br />
1. Sem. Theorie 01.03.2010 bis 08.07.2011<br />
2. Praxisphase 11.07.2011 bis 19.09.2011<br />
2. Sem. Theorie 20.09.2011 bis 16.12.2011<br />
3. Praxisphase 19.12.2011 bis 29.02.2012<br />
3. Sem. Theorie 01.03.2012 bis 06.07.2012<br />
4. Praxisphase 09.07.2012 bis 28.02.2013<br />
4. Sem. Theorie 01.03.2013 bis 12.07.2013<br />
5. Praxisphase 15.07.2013 bis 20.09.2013<br />
5. Sem. Theorie 23.09.2013 bis 31.01.2014<br />
6. Praxisphase 03.02.2014 bis 30.06.2014<br />
Die 6. Praxisphase beinhaltet die Bearbeitung<br />
eines Projektes <strong>und</strong> die Anfertigung der Bachelorarbeit.<br />
1.3 Probezeit<br />
Die Probezeit beträgt drei Monate. Wird der<br />
Studien- <strong>und</strong> Ausbildungsgang während der<br />
Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit<br />
unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit<br />
um den Zeitraum der Unterbrechung. Während<br />
der Probezeit kann jederzeit ohne Angaben<br />
von Gründen gekündigt werden.<br />
2 BETRIEB<br />
2.1 Die studien- <strong>und</strong> ausbildungsbezogene<br />
Praxiszeit wird in der Firma<br />
_____________________________________<br />
(Stempel des Unternehmens)<br />
durchgeführt. Der Betrieb behält sich eine Versetzung<br />
an weitere geeignete Orte, Studien-<br />
<strong>und</strong> Ausbildungsstätten vor, soweit dieses mit<br />
der Erreichung des Studien- <strong>und</strong> Ausbildungszieles<br />
vereinbar ist.<br />
2.2 Bildungsmaßnahmen<br />
Einzelne Bildungsmaßnahmen können auch<br />
außerhalb des Betriebes im Rahmen einer<br />
überbetrieblichen Ausbildung durchgeführt<br />
werden.<br />
2.3 Projekt- <strong>und</strong> Bachelorarbeit<br />
Es besteht Einvernehmen darüber, dass die<br />
von dem/der Studierenden/Auszubildenden<br />
während der Studien- <strong>und</strong> Ausbildungszeit<br />
erstellte prüfungs- <strong>und</strong> betriebsbezogene Projekt-<br />
bzw. Bachelorarbeit in das Eigentum des<br />
Ausbildungsbetriebes übergehen <strong>und</strong> urheberrechtliche<br />
Ansprüche des/der Studierenden/Auszubildenden,<br />
auch nach Abschluss der<br />
Ausbildung, ausgeschlossen sind.<br />
3 PFLICHTEN DES BETRIEBES<br />
Der Betrieb verpflichtet sich,<br />
3.1 alle Inhalte der Ausbildungsordnung<br />
_____________________ im Zeitraum<br />
der ersten zweieinhalb Jahre zu vermitteln.<br />
Darüber hinaus sind die Ausbildungsinhalte<br />
gemäß Ausbildungsrahmenplan<br />
zu vermitteln.<br />
3.2 dafür zu sorgen, dass die Praxiszeit entsprechend<br />
<strong>und</strong> ergänzend zu dem Studien-<br />
<strong>und</strong> Ausbildungsplan der FH durchgeführt<br />
wird <strong>und</strong> Tätigkeiten übertragen<br />
werden, die dem Ausbildungszweck dienen.<br />
3.3 eine persönlich <strong>und</strong> fachlich geeignete<br />
Kraft mit der Ausbildung zu beauftragen.<br />
3.4 dem/der Studierenden/Auszubildenden<br />
die Zeit zum Besuch der FH <strong>und</strong> deren<br />
Prüfungen zu gewähren; ferner entsprechend<br />
der Prüfungsordnung in Verbindung<br />
mit der FH das Thema für eine<br />
betriebsbezogene Bachelorarbeit vorzuschlagen.<br />
Über Ort <strong>und</strong> Ausbildungsbedingungen<br />
zur Erstellung der Arbeit entscheidet<br />
der Betrieb in Zusammenarbeit<br />
mit der FH.<br />
<strong>Ausbildungsvertrag</strong>MuMIBachelor_2010.doc, Seite 2 von 4