Ausbildungsvertrag Maschinenbau und Maschinenbau-Informatik
Ausbildungsvertrag Maschinenbau und Maschinenbau-Informatik
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4 PFLICHTEN DES STUDENTEN / AUSZU-<br />
BILDENDEN<br />
Der/Die Studierende/Auszubildende hat sich<br />
zu bemühen, die Kenntnisse, Fertigkeiten <strong>und</strong><br />
beruflichen Erfahrungen zu erwerben, die erforderlich<br />
sind, um das Bildungsziel in der vorgesehenen<br />
Zeit zu erreichen. Er/Sie verpflichtet<br />
sich insbesondere,<br />
4.1 die im Rahmen der Ausbildung übertragenen<br />
Arbeiten sorgfältig <strong>und</strong> gewissenhaft<br />
auszuführen;<br />
4.2 an Lehrveranstaltungen der FH zu den<br />
vorgegebenen Zeiten teilzunehmen bzw.<br />
bei Ausfall von Veranstaltungen oder bei<br />
Nichtteilnahme an Veranstaltungen dem<br />
Betrieb zur Ausbildung zur Verfügung zu<br />
stehen;<br />
4.3 den Weisungen zu folgen, die im Rahmen<br />
der Ausbildung erteilt werden;<br />
4.4 die für den Ausbildungsbetrieb <strong>und</strong> die<br />
FH geltende Ordnung zu beachten;<br />
4.5 Lehr- <strong>und</strong> Lernmittel sowie betriebliche<br />
Einrichtungen pfleglich zu behandeln <strong>und</strong><br />
diese nur zu den entsprechend übertragenden<br />
Arbeiten zu verwenden;<br />
4.6 über Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsgeheimnisse<br />
auch nach Ausscheiden Stillschweigen<br />
zu bewahren;<br />
4.7 bei Fernbleiben von der betrieblichen<br />
Ausbildung <strong>und</strong> von Lehrveranstaltungen<br />
der FH unter Angabe von Gründen unverzüglich<br />
dem Ausbildungsbetrieb <strong>und</strong><br />
der FH Nachricht zu geben <strong>und</strong> beiden<br />
bei Krankheit oder Unfall unverzüglich,<br />
spätestens am dritten Tage, eine ärztliche<br />
Bescheinigung zuzusenden;<br />
4.8 über die Ausbildung im Betrieb in Verbindung<br />
mit der FH pro Halbjahr einen Ausbildungsnachweis<br />
zu führen <strong>und</strong> einen<br />
Praxisbericht anzufertigen.<br />
5 VERGÜTUNG UND SONSTIGE LEISTUN-<br />
GEN<br />
5.1 Die Vergütung des/der Student/in/Auszubildenden<br />
beträgt<br />
im ersten Ausbildungsjahr EUR___________<br />
im zweiten Ausbildungsjahr EUR___________<br />
im dritten Ausbildungsjahr EUR___________<br />
im vierten Ausbildungsjahr EUR___________<br />
Die Vergütung wird spätestens am letzten<br />
Arbeitstag des Monats gezahlt.<br />
5.2 Fortzahlung der Vergütung<br />
Dem/Der Studierenden/Auszubildenden wird<br />
die Vergütung auch gezahlt für die Zeit des<br />
Besuchs der FH bis zur Dauer von sechs Wochen,<br />
wenn infolge unverschuldeter Krankheit<br />
nicht den Vertragspflichten nachgekommen<br />
werden kann, entsprechend den Regelungen<br />
des Entgeltfortzahlungsgesetzes.<br />
5.3 Kosten für Maßnahmen außerhalb des<br />
Betriebes<br />
Der/Die Studierende überweist semesterweise<br />
den jeweils aktuellen Verwaltungskostenbeitrag<br />
<strong>und</strong> den Studienbeitrag in Niedersachen.<br />
Der Verwaltungskostenbeitrag setzt sich<br />
zusammen aus Verwaltungsbeitrag, ASTA-<br />
Beitrag, Beitrag für Studentenwerk Oldenburg<br />
<strong>und</strong> Kosten für das Semesterticket.<br />
Der genaue Betrag variiert von Semester zu<br />
Semester. Er ist aktuell zu finden unter:<br />
http://www.fh-oow.de/studa/index.php?id=120<br />
Der Studienbeitrag in Niedersachen beträgt<br />
derzeit 500 € je Semester, ausgenommen sind<br />
davon die 1. <strong>und</strong> 4. Praxisphase.<br />
Die Beträge werden dem/der Studierenden<br />
von der Ausbildungsfirma erstattet. Der/Die<br />
Studierende legt ggf. der Ausbildungsfirma<br />
eine entsprechende Quittung vor.<br />
Die anfallende Prüfungs- <strong>und</strong> Bearbeitungsgebühr<br />
für die Externenprüfung bei der IHK wird<br />
vom Ausbildungsbetrieb übernommen.<br />
6 ARBEITSZEIT UND URLAUB<br />
6.1 Arbeitszeit<br />
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in<br />
dem Betrieb beträgt __________ St<strong>und</strong>en, die<br />
tägliche Arbeitszeit ___________ St<strong>und</strong>en.<br />
<strong>Ausbildungsvertrag</strong>MuMIBachelor_2010.doc, Seite 3 von 4