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Ausbildungsvertrag Maschinenbau und Maschinenbau-Informatik

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4 PFLICHTEN DES STUDENTEN / AUSZU-<br />

BILDENDEN<br />

Der/Die Studierende/Auszubildende hat sich<br />

zu bemühen, die Kenntnisse, Fertigkeiten <strong>und</strong><br />

beruflichen Erfahrungen zu erwerben, die erforderlich<br />

sind, um das Bildungsziel in der vorgesehenen<br />

Zeit zu erreichen. Er/Sie verpflichtet<br />

sich insbesondere,<br />

4.1 die im Rahmen der Ausbildung übertragenen<br />

Arbeiten sorgfältig <strong>und</strong> gewissenhaft<br />

auszuführen;<br />

4.2 an Lehrveranstaltungen der FH zu den<br />

vorgegebenen Zeiten teilzunehmen bzw.<br />

bei Ausfall von Veranstaltungen oder bei<br />

Nichtteilnahme an Veranstaltungen dem<br />

Betrieb zur Ausbildung zur Verfügung zu<br />

stehen;<br />

4.3 den Weisungen zu folgen, die im Rahmen<br />

der Ausbildung erteilt werden;<br />

4.4 die für den Ausbildungsbetrieb <strong>und</strong> die<br />

FH geltende Ordnung zu beachten;<br />

4.5 Lehr- <strong>und</strong> Lernmittel sowie betriebliche<br />

Einrichtungen pfleglich zu behandeln <strong>und</strong><br />

diese nur zu den entsprechend übertragenden<br />

Arbeiten zu verwenden;<br />

4.6 über Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsgeheimnisse<br />

auch nach Ausscheiden Stillschweigen<br />

zu bewahren;<br />

4.7 bei Fernbleiben von der betrieblichen<br />

Ausbildung <strong>und</strong> von Lehrveranstaltungen<br />

der FH unter Angabe von Gründen unverzüglich<br />

dem Ausbildungsbetrieb <strong>und</strong><br />

der FH Nachricht zu geben <strong>und</strong> beiden<br />

bei Krankheit oder Unfall unverzüglich,<br />

spätestens am dritten Tage, eine ärztliche<br />

Bescheinigung zuzusenden;<br />

4.8 über die Ausbildung im Betrieb in Verbindung<br />

mit der FH pro Halbjahr einen Ausbildungsnachweis<br />

zu führen <strong>und</strong> einen<br />

Praxisbericht anzufertigen.<br />

5 VERGÜTUNG UND SONSTIGE LEISTUN-<br />

GEN<br />

5.1 Die Vergütung des/der Student/in/Auszubildenden<br />

beträgt<br />

im ersten Ausbildungsjahr EUR___________<br />

im zweiten Ausbildungsjahr EUR___________<br />

im dritten Ausbildungsjahr EUR___________<br />

im vierten Ausbildungsjahr EUR___________<br />

Die Vergütung wird spätestens am letzten<br />

Arbeitstag des Monats gezahlt.<br />

5.2 Fortzahlung der Vergütung<br />

Dem/Der Studierenden/Auszubildenden wird<br />

die Vergütung auch gezahlt für die Zeit des<br />

Besuchs der FH bis zur Dauer von sechs Wochen,<br />

wenn infolge unverschuldeter Krankheit<br />

nicht den Vertragspflichten nachgekommen<br />

werden kann, entsprechend den Regelungen<br />

des Entgeltfortzahlungsgesetzes.<br />

5.3 Kosten für Maßnahmen außerhalb des<br />

Betriebes<br />

Der/Die Studierende überweist semesterweise<br />

den jeweils aktuellen Verwaltungskostenbeitrag<br />

<strong>und</strong> den Studienbeitrag in Niedersachen.<br />

Der Verwaltungskostenbeitrag setzt sich<br />

zusammen aus Verwaltungsbeitrag, ASTA-<br />

Beitrag, Beitrag für Studentenwerk Oldenburg<br />

<strong>und</strong> Kosten für das Semesterticket.<br />

Der genaue Betrag variiert von Semester zu<br />

Semester. Er ist aktuell zu finden unter:<br />

http://www.fh-oow.de/studa/index.php?id=120<br />

Der Studienbeitrag in Niedersachen beträgt<br />

derzeit 500 € je Semester, ausgenommen sind<br />

davon die 1. <strong>und</strong> 4. Praxisphase.<br />

Die Beträge werden dem/der Studierenden<br />

von der Ausbildungsfirma erstattet. Der/Die<br />

Studierende legt ggf. der Ausbildungsfirma<br />

eine entsprechende Quittung vor.<br />

Die anfallende Prüfungs- <strong>und</strong> Bearbeitungsgebühr<br />

für die Externenprüfung bei der IHK wird<br />

vom Ausbildungsbetrieb übernommen.<br />

6 ARBEITSZEIT UND URLAUB<br />

6.1 Arbeitszeit<br />

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in<br />

dem Betrieb beträgt __________ St<strong>und</strong>en, die<br />

tägliche Arbeitszeit ___________ St<strong>und</strong>en.<br />

<strong>Ausbildungsvertrag</strong>MuMIBachelor_2010.doc, Seite 3 von 4

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