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<strong>Thun</strong>OFFIZIELL<br />
Was ist zu tun bei…<br />
ZUZUG<br />
Innert 14 Tagen persönliche Anmeldung bei den<br />
Einwohnerdiensten unter Vorlage von Heimatschein<br />
oder einer anderen gleichbedeutenden<br />
Ausweisschrift und Familienbüchlein (Ausländer:<br />
Pass/Identitätskarte und Ausländerausweis).<br />
Zimmervermieter und Arbeitgeber, die ihren Arbeitskräften<br />
Unterkunft zur Verfügung stellen,<br />
sind für eine fristgerechte Anmeldung ebenfalls<br />
verantwortlich.<br />
Nicht zu vergessen: Beim Zügeln ist auch eine An- oder Abmeldung erforderlich.<br />
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WOHNUNGSWECHSEL<br />
Innert 14 Tagen ist die Adressänderung unter Vorlage<br />
von Niederlassungs- und Aufenthaltsausweis<br />
(Ausländer mit Ausländerausweis) den Einwohnerdiensten<br />
zu melden.<br />
Ferner sind zu melden:<br />
1. Sofort nach Abschluss des Mietvertrages: Verlegung<br />
oder Kündigung von Telefon, Radio und<br />
Fernsehen.<br />
2. Eine Woche vor dem Umzug: Adressänderung<br />
dem zuständigen Werk für Elektrizität, Wasser,<br />
Gas sowie der Post, dem Strassenverkehrsamt<br />
und den Versicherungen.<br />
Alle Stellen sind Ihnen dankbar, wenn Sie durch<br />
rechtzeitige Meldung mithelfen, Umtriebe zu verhindern.<br />
WEGZUG<br />
Abmeldung spätestens am Tage des Wegzugs bei<br />
der städtischen Steuerverwaltung und bei den<br />
Einwohnerdiensten unter Vorlegung von Niederlassungs-<br />
oder Aufenthaltsausweis (Ausländer<br />
mit Pass und Ausländerausweis).<br />
PASS ODER IDENTITÄTSKARTE<br />
Pass oder Identitätskarte können im Kanton Bern<br />
bei einem der sieben Ausweiszentren beantragt<br />
werden. Nötig ist eine vorgängige Terminreservation<br />
unter 031 645 40 00. Sie erfahren dort auch,<br />
welche Unterlagen mitzubringen sind.<br />
ARBEITSLOSIGKEIT<br />
Bei Arbeitsplatzverlust nehmen die Einwohnerdienste<br />
Anmeldungen entgegen (persönliches<br />
Vorsprechen). Mitzubringen sind AHV-Ausweis<br />
und Niederlassungsausweis. Weitere Auskünfte<br />
erteilen die SachbearbeiterInnen der Regionalen<br />
Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) <strong>Thun</strong>.<br />
TODESFALL<br />
Jeder Todesfall ist durch die nächsten Angehörigen<br />
innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt des<br />
Todesortes zu melden. Hierzu werden die Bescheinigung<br />
des Todesfalles durch den Arzt, das<br />
Familienbüchlein oder der Eheschein und der<br />
Niederlassungsausweis benötigt. Bei Todesfällen<br />
im Spital ist die Todesanzeige des Spitals vorzulegen.<br />
Das Bestattungsamt hilft den Hinterbliebenen<br />
bei der Organisation der Trauerfeier. Es legt die<br />
Abdankungszeit fest, wobei nach Möglichkeit<br />
auf die Wünsche der Angehörigen Rücksicht genommen<br />
wird. Es leitet auch die notwendigen<br />
Vorkehrungen für das Siegelungsverfahren ein.<br />
Die Beratung für Grabbepflanzungsverträge und<br />
deren Abschluss ist Sache des Tiefbauamtes. Das<br />
Bestattungsamt ist zudem Koordinationsstelle<br />
zwischen den Friedhöfen der <strong>Stadt</strong> <strong>Thun</strong>, dem<br />
Krematorium und den verschiedenen Bestattungsgeschäften.<br />
GEBURTEN<br />
Geburten sind spätestens innert drei Tagen unter<br />
Vorweisung des Familienbüchleins und des Niederlassungsausweises<br />
dem Zivilstandsamt zu<br />
melden. Bei Spitalgeburten ist zusätzlich die Geburtsanzeige<br />
des Spitals vorzulegen.<br />
EHESCHLIESSUNG<br />
Alle nötigen Angaben erhalten Sie beim Zivilstandsamt.<br />
www.thun.ch/einwohnerdienste<br />
<strong>Thun</strong>OFFIZIELL<br />
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