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Stadt: Thun

Broschüre "BEI TT KOMMT IMMER THUN ZUERST"

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<strong>Thun</strong>OFFIZIELL<br />

Was ist zu tun bei…<br />

ZUZUG<br />

Innert 14 Tagen persönliche Anmeldung bei den<br />

Einwohnerdiensten unter Vorlage von Heimatschein<br />

oder einer anderen gleichbedeutenden<br />

Ausweisschrift und Familienbüchlein (Ausländer:<br />

Pass/Identitätskarte und Ausländerausweis).<br />

Zimmervermieter und Arbeitgeber, die ihren Arbeitskräften<br />

Unterkunft zur Verfügung stellen,<br />

sind für eine fristgerechte Anmeldung ebenfalls<br />

verantwortlich.<br />

Nicht zu vergessen: Beim Zügeln ist auch eine An- oder Abmeldung erforderlich.<br />

20<br />

WOHNUNGSWECHSEL<br />

Innert 14 Tagen ist die Adressänderung unter Vorlage<br />

von Niederlassungs- und Aufenthaltsausweis<br />

(Ausländer mit Ausländerausweis) den Einwohnerdiensten<br />

zu melden.<br />

Ferner sind zu melden:<br />

1. Sofort nach Abschluss des Mietvertrages: Verlegung<br />

oder Kündigung von Telefon, Radio und<br />

Fernsehen.<br />

2. Eine Woche vor dem Umzug: Adressänderung<br />

dem zuständigen Werk für Elektrizität, Wasser,<br />

Gas sowie der Post, dem Strassenverkehrsamt<br />

und den Versicherungen.<br />

Alle Stellen sind Ihnen dankbar, wenn Sie durch<br />

rechtzeitige Meldung mithelfen, Umtriebe zu verhindern.<br />

WEGZUG<br />

Abmeldung spätestens am Tage des Wegzugs bei<br />

der städtischen Steuerverwaltung und bei den<br />

Einwohnerdiensten unter Vorlegung von Niederlassungs-<br />

oder Aufenthaltsausweis (Ausländer<br />

mit Pass und Ausländerausweis).<br />

PASS ODER IDENTITÄTSKARTE<br />

Pass oder Identitätskarte können im Kanton Bern<br />

bei einem der sieben Ausweiszentren beantragt<br />

werden. Nötig ist eine vorgängige Terminreservation<br />

unter 031 645 40 00. Sie erfahren dort auch,<br />

welche Unterlagen mitzubringen sind.<br />

ARBEITSLOSIGKEIT<br />

Bei Arbeitsplatzverlust nehmen die Einwohnerdienste<br />

Anmeldungen entgegen (persönliches<br />

Vorsprechen). Mitzubringen sind AHV-Ausweis<br />

und Niederlassungsausweis. Weitere Auskünfte<br />

erteilen die SachbearbeiterInnen der Regionalen<br />

Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) <strong>Thun</strong>.<br />

TODESFALL<br />

Jeder Todesfall ist durch die nächsten Angehörigen<br />

innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt des<br />

Todesortes zu melden. Hierzu werden die Bescheinigung<br />

des Todesfalles durch den Arzt, das<br />

Familienbüchlein oder der Eheschein und der<br />

Niederlassungsausweis benötigt. Bei Todesfällen<br />

im Spital ist die Todesanzeige des Spitals vorzulegen.<br />

Das Bestattungsamt hilft den Hinterbliebenen<br />

bei der Organisation der Trauerfeier. Es legt die<br />

Abdankungszeit fest, wobei nach Möglichkeit<br />

auf die Wünsche der Angehörigen Rücksicht genommen<br />

wird. Es leitet auch die notwendigen<br />

Vorkehrungen für das Siegelungsverfahren ein.<br />

Die Beratung für Grabbepflanzungsverträge und<br />

deren Abschluss ist Sache des Tiefbauamtes. Das<br />

Bestattungsamt ist zudem Koordinationsstelle<br />

zwischen den Friedhöfen der <strong>Stadt</strong> <strong>Thun</strong>, dem<br />

Krematorium und den verschiedenen Bestattungsgeschäften.<br />

GEBURTEN<br />

Geburten sind spätestens innert drei Tagen unter<br />

Vorweisung des Familienbüchleins und des Niederlassungsausweises<br />

dem Zivilstandsamt zu<br />

melden. Bei Spitalgeburten ist zusätzlich die Geburtsanzeige<br />

des Spitals vorzulegen.<br />

EHESCHLIESSUNG<br />

Alle nötigen Angaben erhalten Sie beim Zivilstandsamt.<br />

www.thun.ch/einwohnerdienste<br />

<strong>Thun</strong>OFFIZIELL<br />

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