Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem - [KVR]
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Regel 2 - Verantwortlichkeit<br />
a. Diese Regeln befreien ein Fahrzeug, dessen Eigentümer, Kapitän oder Besatzung nicht von den Folgen,<br />
die durch unzureichende Einhaltung dieser Regeln oder unzureichende sonstige Vorsichtsmaßnahmen<br />
entstehen, welche allgemeine seemännische Praxis oder besondere Umstände des Falles erfordern.<br />
b. Bei der Auslegung und Befolgung dieser Regeln sind stets alle Gefahren der Schifffahrt und des<br />
Zusammenstoßes sowie alle besonderen Umstände einschließlich Behinderungen der betroffenen<br />
Fahrzeuge gebührend zu berücksichtigen, die zum Abwenden unmittelbarer Gefahr ein Abweichen von<br />
diesen Regeln erfordern.<br />
14.02.2007 11:06:04<br />
© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes<br />
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