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Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem - [KVR]

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Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht / Schiffsuntersuchung > <strong>KVR</strong> > Teil A > Regel 2<br />

Regel 2 - Verantwortlichkeit<br />

a. Diese Regeln befreien ein Fahrzeug, dessen Eigentümer, Kapitän oder Besatzung nicht von den Folgen,<br />

die durch unzureichende Einhaltung dieser Regeln oder unzureichende sonstige Vorsichtsmaßnahmen<br />

entstehen, welche allgemeine seemännische Praxis oder besondere Umstände des Falles erfordern.<br />

b. Bei der Auslegung und Befolgung dieser Regeln sind stets alle Gefahren der Schifffahrt und des<br />

Zusammenstoßes sowie alle besonderen Umstände einschließlich Behinderungen der betroffenen<br />

Fahrzeuge gebührend zu berücksichtigen, die zum Abwenden unmittelbarer Gefahr ein Abweichen von<br />

diesen Regeln erfordern.<br />

14.02.2007 11:06:04<br />

© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes<br />

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