24.10.2012 Aufrufe

Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem - [KVR]

Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem - [KVR]

Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem - [KVR]

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht / Schiffsuntersuchung > <strong>KVR</strong> > Teil B > Abschnitt II > Regel 11<br />

Regel 11 - Anwendung<br />

Die Regeln dieses Abschnitts gelten für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben.<br />

14.02.2007 11:06:03<br />

© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes<br />

23 von 73

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!