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Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem - [KVR]

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14. Genehmigung<br />

y ist die Höhe des Hauptmastlichtes über dem Fockmastlicht in Metern;<br />

ist die Höhe des Fockmastlichtes über der Wasseroberfläche unter Betriebsbedingungen in<br />

a<br />

Metern;<br />

psi ist der Trimm unter Betriebsbedingungen in Grad;<br />

C ist der waagerechte Abstand der Topplichter in Metern.<br />

*) Es wird auf den Internationalen Code für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen<br />

von 1994 und auf den Internationalen Code für die Sicherheit von<br />

Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 2000 verwiesen.<br />

Die Konstruktion der Lichter und Signalkörper sowie die Anbringung der Lichter an Bord müssen den<br />

Anforderungen der zuständigen Behörde des Staates entsprechen, dessen Flagge das Fahrzeug zu<br />

führen berechtigt ist.<br />

14.02.2007 11:05:56<br />

© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes<br />

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