24.10.2012 Aufrufe

Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem - [KVR]

Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem - [KVR]

Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem - [KVR]

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht / Schiffsuntersuchung > <strong>KVR</strong> > Teil C > Regel 31<br />

Regel 31 - Wasserflugzeuge<br />

Kann ein Wasserflugzeug oder ein Bodeneffektfahrzeug keine Lichter oder Signalkörper führen, deren<br />

Eigenschaften oder Anordnung den Regeln dieses Teils entsprechen, so muss es Lichter und Signalkörper führen,<br />

deren Eigenschaften und Anordnung diesen so weit wie möglich vergleichbar sind.<br />

14.02.2007 11:05:58<br />

© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes<br />

50 von 73

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!