Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem - [KVR]
Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem - [KVR]
Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem - [KVR]
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht / Schiffsuntersuchung > <strong>KVR</strong> > Teil C > Regel 31<br />
Regel 31 - Wasserflugzeuge<br />
Kann ein Wasserflugzeug oder ein Bodeneffektfahrzeug keine Lichter oder Signalkörper führen, deren<br />
Eigenschaften oder Anordnung den Regeln dieses Teils entsprechen, so muss es Lichter und Signalkörper führen,<br />
deren Eigenschaften und Anordnung diesen so weit wie möglich vergleichbar sind.<br />
14.02.2007 11:05:58<br />
© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes<br />
50 von 73