Bayerische Herkunftsempfehlungen - Bayern
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1.5 Verbindlichkeit<br />
Die <strong>Herkunftsempfehlungen</strong> für forstliches Vermehrungsgut in <strong>Bayern</strong> wurden vom ASP<br />
Teisendorf nach den Erkenntnissen der Forschung und den Ergebnissen von Feldversuchen<br />
aktualisiert, dem <strong>Bayerische</strong>n Gutachterausschuss für forstliches Vermehrungsgut (LGAF) vor-<br />
gelegt und nach Zustimmung des <strong>Bayerische</strong>n Staatsministeriums für Ernährung, Landwirt-<br />
schaft und Forsten umgesetzt.<br />
Die Verwendung von Vermehrungsgut geeigneter Herkunft nach den <strong>Herkunftsempfehlungen</strong><br />
ist<br />
die Grundlage für die Bewirtschaftung des Staats- und Körperschaftswaldes in <strong>Bayern</strong><br />
(Art. 18, 19 BayWaldG)<br />
die Grundlage für die Bewirtschaftung von Wäldern, die nach PEFC zertifiziert sind<br />
(Standard 4.2.PEFC)<br />
die Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln nach der Richtlinie für Zu-<br />
wendungen zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines Förderprogramms<br />
(WaldFöP, Ziffer 4.1.1)<br />
In begründeten Einzelfällen kann das ASP als Landesstelle in Absprache mit dem <strong>Bayerische</strong>n<br />
Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Änderungen oder Ausnahmen<br />
zulassen.<br />
1.6 Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen<br />
AELF Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten<br />
ASP Bayer. Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht<br />
DKV Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut<br />
FoA Forstamt<br />
GE Ökologische Grundeinheit<br />
HKG Herkunftsgebiet<br />
PEFC Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes<br />
SHK Sonderherkunft<br />
SPL Samenplantage<br />
WG Wuchsgebiet<br />
BW Baden-Württemberg<br />
HE Hessen<br />
NI Niedersachsen<br />
NW Nordrhein-Westfalen<br />
SH Schleswig-Holstein<br />
SN Sachsen<br />
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