Losverzeichnis für die Eichen- und ... - Bayerische Staatsforsten
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<strong>Eichen</strong>- <strong>und</strong> Buntlaubwertholzsubmission in 97450 Arnstein am 15.03.2011<br />
Seite: 3<br />
Die Gebotseröffnung erfolgt um 9.00 Uhr.<br />
Die EDV-technische Auswertung wird am Forstbetrieb Arnstein durchgeführt.<br />
Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt offiziell am 16.03.2011 nach Beendigung der<br />
<strong>Eichen</strong>- <strong>und</strong> Buntlaubwertholz-Submission im Forstbetrieb Arnstein.<br />
Schriftliche oder fernschriftliche Zurückziehungs- oder Widerrufungserklärungen werden<br />
nur anerkannt, wenn sie vor Öffnung des ersten Gebotes am jeweiligen Submissionstag<br />
in der Hand des Verkaufsleiters sind.<br />
Verkaufsleiter: Hubert Weikhart, K<strong>und</strong>enbetreuer Laubwertholz<br />
Die Zuschlagserteilung ist freibleibend, insbesondere bei zu tiefen Geboten.<br />
II. Verkaufsbedingungen<br />
Für den Verkauf gelten <strong>die</strong> beiliegenden Verkaufs- <strong>und</strong> Zahlungsbedingungen <strong>für</strong><br />
Holzverkäufe der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Staatsforsten</strong> AÖR (VZB) vom 07.07.2005 Nr. 09.00<br />
sowie <strong>die</strong> Allgemeine Versteigerungs- <strong>und</strong> Submissionsbedingungen <strong>für</strong> Holzverkäufe<br />
der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Staatsforsten</strong> AÖR (VZB-VS) vom 07.07.2005 Nr. 09.00.<br />
Jeder Bieter erkennt durch <strong>die</strong> Abgabe seines Gebots <strong>die</strong>se allgemeinen, sowie<br />
<strong>die</strong> folgenden besonderen Bedingungen an <strong>und</strong> verzichtet auf <strong>die</strong> nachträgliche<br />
Einrede, dass ihm <strong>die</strong>se nicht bekannt gewesen seien.<br />
Mit dem Zuschlag gilt der Verkauf – ausnahmlich nachfolgender Konditionen - als<br />
rechtsverbindlich abgeschlossen. Der Zuschlag erfolgt durch mündliche<br />
Annahmeerklärung am Verkaufstag.<br />
Dem Verkaufsleiter nicht bekannte <strong>und</strong> ausländische Käufer sowie solche, ohne<br />
festen Wohnsitz im Inland, als auch solche, an deren Zahlungsfähigkeit<br />
begründete Zweifel bestehen, haben vor der Rechtsverbindlichkeit des Zuschlags<br />
folgende Voraussetzungen zu erfüllen:<br />
• Es wird Sicherheitsleistung in Form einer unwiderruflichen selbstschuldnerischen<br />
Bankbürgschaft einer Bank mit Sitz im Inland verlangt.