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Losverzeichnis für die Eichen- und ... - Bayerische Staatsforsten

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<strong>Eichen</strong>- <strong>und</strong> Buntlaubwertholzsubmission in 97450 Arnstein am 15.03.2011<br />

Seite: 3<br />

Die Gebotseröffnung erfolgt um 9.00 Uhr.<br />

Die EDV-technische Auswertung wird am Forstbetrieb Arnstein durchgeführt.<br />

Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt offiziell am 16.03.2011 nach Beendigung der<br />

<strong>Eichen</strong>- <strong>und</strong> Buntlaubwertholz-Submission im Forstbetrieb Arnstein.<br />

Schriftliche oder fernschriftliche Zurückziehungs- oder Widerrufungserklärungen werden<br />

nur anerkannt, wenn sie vor Öffnung des ersten Gebotes am jeweiligen Submissionstag<br />

in der Hand des Verkaufsleiters sind.<br />

Verkaufsleiter: Hubert Weikhart, K<strong>und</strong>enbetreuer Laubwertholz<br />

Die Zuschlagserteilung ist freibleibend, insbesondere bei zu tiefen Geboten.<br />

II. Verkaufsbedingungen<br />

Für den Verkauf gelten <strong>die</strong> beiliegenden Verkaufs- <strong>und</strong> Zahlungsbedingungen <strong>für</strong><br />

Holzverkäufe der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Staatsforsten</strong> AÖR (VZB) vom 07.07.2005 Nr. 09.00<br />

sowie <strong>die</strong> Allgemeine Versteigerungs- <strong>und</strong> Submissionsbedingungen <strong>für</strong> Holzverkäufe<br />

der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Staatsforsten</strong> AÖR (VZB-VS) vom 07.07.2005 Nr. 09.00.<br />

Jeder Bieter erkennt durch <strong>die</strong> Abgabe seines Gebots <strong>die</strong>se allgemeinen, sowie<br />

<strong>die</strong> folgenden besonderen Bedingungen an <strong>und</strong> verzichtet auf <strong>die</strong> nachträgliche<br />

Einrede, dass ihm <strong>die</strong>se nicht bekannt gewesen seien.<br />

Mit dem Zuschlag gilt der Verkauf – ausnahmlich nachfolgender Konditionen - als<br />

rechtsverbindlich abgeschlossen. Der Zuschlag erfolgt durch mündliche<br />

Annahmeerklärung am Verkaufstag.<br />

Dem Verkaufsleiter nicht bekannte <strong>und</strong> ausländische Käufer sowie solche, ohne<br />

festen Wohnsitz im Inland, als auch solche, an deren Zahlungsfähigkeit<br />

begründete Zweifel bestehen, haben vor der Rechtsverbindlichkeit des Zuschlags<br />

folgende Voraussetzungen zu erfüllen:<br />

• Es wird Sicherheitsleistung in Form einer unwiderruflichen selbstschuldnerischen<br />

Bankbürgschaft einer Bank mit Sitz im Inland verlangt.

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