5. Modul 1 - www forumaugsburg de
5. Modul 1 - www forumaugsburg de
5. Modul 1 - www forumaugsburg de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>5.</strong>2.2. Zielsetzung<br />
Angesichts <strong>de</strong>s dringen<strong>de</strong>n Handlungsbedarfes empfiehlt die Kommission,<br />
Kleinbetriebe bis einschließlich 20 Arbeitnehmer von <strong>de</strong>n dargestellten<br />
Unwägbarkeiten <strong>de</strong>s sozialen Kündigungsschutzrechts zu entlasten.<br />
<strong>5.</strong>2.3. Ausgestaltung<br />
Der Anwendungsbereich <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Kündigungsschutzgesetzes<br />
soll <strong>de</strong>shalb auf eine Betriebsgröße ab 20 Arbeitnehmer<br />
angehoben wer<strong>de</strong>n. Kleinbetriebe unterhalb <strong>de</strong>s Schwellenwerts<br />
können dann auf Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
flexibler reagieren. Sie sind <strong>de</strong>n Unwägbarkeiten und finanziellen<br />
Risiken <strong>de</strong>s Kündigungsschutzrechts nicht mehr ausgeliefert.<br />
Betriebe über <strong>de</strong>m Schwellenwert von 20 Arbeitnehmern sind in <strong>de</strong>r<br />
Personalbewirtschaftung in <strong>de</strong>r Regel flexibler und können die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>s sozialen Kündigungsschutzes besser abfe<strong>de</strong>rn. Sie verfügen<br />
überdies auch eher über professionelle Kompetenzen in <strong>de</strong>r Personalverwaltung<br />
(Personalabteilung), können also auch die formalen Auswahlund<br />
Begründungsanfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s allgemeinen Kündigungsschutzes<br />
leichter schultern. In <strong>de</strong>r Abwägung <strong>de</strong>r Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen<br />
erscheinen die Kündigungsschutzvorschriften für größere<br />
Betriebe mit 20 und mehr Arbeitnehmern eher hinnehmbar.<br />
<strong>5.</strong>2.4. Umsetzung<br />
Die Anhebung <strong>de</strong>s Schwellenwerts für <strong>de</strong>n sozialen Kündigungsschutz<br />
fällt in die Regelungszuständigkeit <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgesetzgebers. Die Kommission<br />
empfiehlt <strong>de</strong>r Bayerischen Staatsregierung eine entsprechen<strong>de</strong><br />
Bun<strong>de</strong>sratsinitiative.<br />
77