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5. Modul 1 - www forumaugsburg de

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<strong>5.</strong>2.2. Zielsetzung<br />

Angesichts <strong>de</strong>s dringen<strong>de</strong>n Handlungsbedarfes empfiehlt die Kommission,<br />

Kleinbetriebe bis einschließlich 20 Arbeitnehmer von <strong>de</strong>n dargestellten<br />

Unwägbarkeiten <strong>de</strong>s sozialen Kündigungsschutzrechts zu entlasten.<br />

<strong>5.</strong>2.3. Ausgestaltung<br />

Der Anwendungsbereich <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Kündigungsschutzgesetzes<br />

soll <strong>de</strong>shalb auf eine Betriebsgröße ab 20 Arbeitnehmer<br />

angehoben wer<strong>de</strong>n. Kleinbetriebe unterhalb <strong>de</strong>s Schwellenwerts<br />

können dann auf Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

flexibler reagieren. Sie sind <strong>de</strong>n Unwägbarkeiten und finanziellen<br />

Risiken <strong>de</strong>s Kündigungsschutzrechts nicht mehr ausgeliefert.<br />

Betriebe über <strong>de</strong>m Schwellenwert von 20 Arbeitnehmern sind in <strong>de</strong>r<br />

Personalbewirtschaftung in <strong>de</strong>r Regel flexibler und können die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s sozialen Kündigungsschutzes besser abfe<strong>de</strong>rn. Sie verfügen<br />

überdies auch eher über professionelle Kompetenzen in <strong>de</strong>r Personalverwaltung<br />

(Personalabteilung), können also auch die formalen Auswahlund<br />

Begründungsanfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s allgemeinen Kündigungsschutzes<br />

leichter schultern. In <strong>de</strong>r Abwägung <strong>de</strong>r Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen<br />

erscheinen die Kündigungsschutzvorschriften für größere<br />

Betriebe mit 20 und mehr Arbeitnehmern eher hinnehmbar.<br />

<strong>5.</strong>2.4. Umsetzung<br />

Die Anhebung <strong>de</strong>s Schwellenwerts für <strong>de</strong>n sozialen Kündigungsschutz<br />

fällt in die Regelungszuständigkeit <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgesetzgebers. Die Kommission<br />

empfiehlt <strong>de</strong>r Bayerischen Staatsregierung eine entsprechen<strong>de</strong><br />

Bun<strong>de</strong>sratsinitiative.<br />

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