5. Modul 1 - www forumaugsburg de
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<strong>5.</strong>4. Flexibilisierung <strong>de</strong>s Arbeitszeitrechts<br />
<strong>5.</strong>4.1. Ausgangslage<br />
Das Arbeitszeitrecht gibt relativ starre Regeln für die werktägliche Arbeitszeit<br />
vor. Nach gelten<strong>de</strong>r Rechtslage ist die werktägliche Arbeitszeit<br />
auf höchstens acht Stun<strong>de</strong>n, das heißt in <strong>de</strong>r Woche auf höchstens 48<br />
Stun<strong>de</strong>n begrenzt. Eine Verlängerung auf maximal zehn Stun<strong>de</strong>n je<br />
Werktag ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalen<strong>de</strong>rmonaten o<strong>de</strong>r<br />
innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stun<strong>de</strong>n werktäglich<br />
nicht überschritten wer<strong>de</strong>n. Darüber hinausgehen<strong>de</strong> Verlängerungen <strong>de</strong>r<br />
werktäglichen Arbeitszeit sind nur in außergewöhnlichen Fällen und<br />
Notsituationen zulässig.<br />
Auftragsbedingte Engpässe können vielfach in Kleinunternehmen mit<br />
<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Belegschaft auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s gelten<strong>de</strong>n Arbeitszeitrechts<br />
nicht angemessen bewältigt wer<strong>de</strong>n. Dem Arbeitgeber steht<br />
es natürlich offen, <strong>de</strong>n zusätzlichen Arbeitskräftebedarf über Neueinstellungen<br />
zu <strong>de</strong>cken, was durchaus im Sinne <strong>de</strong>s Gesetzgebers wäre. Für<br />
viele Unternehmen ist dies bei stark schwanken<strong>de</strong>n Auftragslagen aber<br />
zu riskant angesichts eingeschränkter Befristungsmöglichkeiten und <strong>de</strong>s<br />
Kündigungsschutzes. Die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern könnte<br />
hier zwar ein Ausweg sein. Doch diese Lösung hat nach Einschätzung<br />
<strong>de</strong>r befragten Unternehmer <strong>de</strong>n Nachteil, dass Leiharbeitnehmer häufig<br />
in fachlicher Hinsicht nicht mit <strong>de</strong>r Stammbelegschaft mithalten können<br />
und dass die bürokratischen Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Leiharbeitsverpflichtung<br />
äußerst kompliziert sind.<br />
In <strong>de</strong>r Praxis hat die Belegschaft in Kleinunternehmen für das Dilemma<br />
<strong>de</strong>s Arbeitgebers Verständnis. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen<br />
häufig freiwillig, auftragsbedingte Engpässe zu bewältigen. Das Arbeitszeitrecht<br />
spielt für sie hierbei keine Rolle, wie <strong>de</strong>r Kommission in<br />
Interviews und Unternehmens-Hearings mehrfach bestätigt wur<strong>de</strong>: „Die<br />
Arbeitszeitordnung ist völlig veraltet und hat in unserem Bereich praktisch<br />
keine Be<strong>de</strong>utung mehr. In Kleinbetrieben ist Flexibilität bei <strong>de</strong>r<br />
Arbeitszeit ein Muss, und das wissen die Mitarbeiter.“<br />
Dieses pragmatische Vorgehen ist für <strong>de</strong>n Arbeitgeber rechtlich äußerst<br />
risikoreich. Dazu ein Blick in die einschlägigen Bußgeld- und Strafvorschriften:<br />
Wer zum Beispiel einen Arbeitnehmer über die Grenzen <strong>de</strong>r<br />
zulässigen Arbeitszeit hinaus beschäftigt und dies „beharrlich wie<strong>de</strong>r-<br />
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