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5. Modul 1 - www forumaugsburg de

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<strong>5.</strong>4. Flexibilisierung <strong>de</strong>s Arbeitszeitrechts<br />

<strong>5.</strong>4.1. Ausgangslage<br />

Das Arbeitszeitrecht gibt relativ starre Regeln für die werktägliche Arbeitszeit<br />

vor. Nach gelten<strong>de</strong>r Rechtslage ist die werktägliche Arbeitszeit<br />

auf höchstens acht Stun<strong>de</strong>n, das heißt in <strong>de</strong>r Woche auf höchstens 48<br />

Stun<strong>de</strong>n begrenzt. Eine Verlängerung auf maximal zehn Stun<strong>de</strong>n je<br />

Werktag ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalen<strong>de</strong>rmonaten o<strong>de</strong>r<br />

innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stun<strong>de</strong>n werktäglich<br />

nicht überschritten wer<strong>de</strong>n. Darüber hinausgehen<strong>de</strong> Verlängerungen <strong>de</strong>r<br />

werktäglichen Arbeitszeit sind nur in außergewöhnlichen Fällen und<br />

Notsituationen zulässig.<br />

Auftragsbedingte Engpässe können vielfach in Kleinunternehmen mit<br />

<strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Belegschaft auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s gelten<strong>de</strong>n Arbeitszeitrechts<br />

nicht angemessen bewältigt wer<strong>de</strong>n. Dem Arbeitgeber steht<br />

es natürlich offen, <strong>de</strong>n zusätzlichen Arbeitskräftebedarf über Neueinstellungen<br />

zu <strong>de</strong>cken, was durchaus im Sinne <strong>de</strong>s Gesetzgebers wäre. Für<br />

viele Unternehmen ist dies bei stark schwanken<strong>de</strong>n Auftragslagen aber<br />

zu riskant angesichts eingeschränkter Befristungsmöglichkeiten und <strong>de</strong>s<br />

Kündigungsschutzes. Die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern könnte<br />

hier zwar ein Ausweg sein. Doch diese Lösung hat nach Einschätzung<br />

<strong>de</strong>r befragten Unternehmer <strong>de</strong>n Nachteil, dass Leiharbeitnehmer häufig<br />

in fachlicher Hinsicht nicht mit <strong>de</strong>r Stammbelegschaft mithalten können<br />

und dass die bürokratischen Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Leiharbeitsverpflichtung<br />

äußerst kompliziert sind.<br />

In <strong>de</strong>r Praxis hat die Belegschaft in Kleinunternehmen für das Dilemma<br />

<strong>de</strong>s Arbeitgebers Verständnis. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen<br />

häufig freiwillig, auftragsbedingte Engpässe zu bewältigen. Das Arbeitszeitrecht<br />

spielt für sie hierbei keine Rolle, wie <strong>de</strong>r Kommission in<br />

Interviews und Unternehmens-Hearings mehrfach bestätigt wur<strong>de</strong>: „Die<br />

Arbeitszeitordnung ist völlig veraltet und hat in unserem Bereich praktisch<br />

keine Be<strong>de</strong>utung mehr. In Kleinbetrieben ist Flexibilität bei <strong>de</strong>r<br />

Arbeitszeit ein Muss, und das wissen die Mitarbeiter.“<br />

Dieses pragmatische Vorgehen ist für <strong>de</strong>n Arbeitgeber rechtlich äußerst<br />

risikoreich. Dazu ein Blick in die einschlägigen Bußgeld- und Strafvorschriften:<br />

Wer zum Beispiel einen Arbeitnehmer über die Grenzen <strong>de</strong>r<br />

zulässigen Arbeitszeit hinaus beschäftigt und dies „beharrlich wie<strong>de</strong>r-<br />

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