5. Modul 1 - www forumaugsburg de
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<strong>5.</strong>3. Freistellung vom Teilzeit- und Befristungsgesetz<br />
<strong>5.</strong>3.1. Ausgangslage<br />
Nach aktueller Rechtslage haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf,<br />
ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringern zu dürfen, sofern betriebliche<br />
Grün<strong>de</strong> nicht entgegenstehen. Diesen Rechtsanspruch gewährt<br />
das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Teilzeit- und Befristungsgesetz<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s. Die Regelungen gelten für Arbeitnehmer, die<br />
sich länger als sechs Monate in einem festen Arbeitsverhältnis befin<strong>de</strong>n.<br />
Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die ihren Wunsch nach Verlängerung<br />
ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt haben, hat <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />
bei <strong>de</strong>r Besetzung eines entsprechen<strong>de</strong>n freien Arbeitsplatzes<br />
bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei <strong>de</strong>nn, dass<br />
dringen<strong>de</strong> betriebliche Grün<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Arbeitszeitwünsche an<strong>de</strong>rer Teilzeitbeschäftigter<br />
entgegenstehen. An<strong>de</strong>rerseits kann ein Arbeitgeber<br />
seine Mitarbeiter nicht zwingen, von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis<br />
zu wechseln o<strong>de</strong>r umgekehrt. Eine damit motivierte Kündigung<br />
wäre unwirksam.<br />
Sachgrundlose Befristungen eines Arbeitsverhältnisses lässt das Gesetz<br />
heute nur bis zur Höchstdauer von zwei Jahren zu. Wird das Arbeitsverhältnis<br />
nach Ablauf <strong>de</strong>r Zeit, für die es eingegangen ist, o<strong>de</strong>r nach<br />
Zweckerreichung fortgesetzt, gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert,<br />
wenn <strong>de</strong>r Arbeitgeber nicht unverzüglich wi<strong>de</strong>rspricht. Ist die Befristung<br />
rechtsunwirksam, fingiert das Gesetz ebenfalls eine unbefristete<br />
Geltung <strong>de</strong>s Arbeitsvertrags.<br />
Die Ansprüche <strong>de</strong>r Arbeitnehmer auf eine individuelle Gestaltung ihrer<br />
Arbeitszeit können gera<strong>de</strong> in Kleinunternehmen zu einem eklatanten<br />
Konflikt mit betrieblichen Notwendigkeiten führen. Dies beeinträchtigt<br />
Kleinunternehmen mit ihrer ohnehin begrenzten Personal<strong>de</strong>cke und<br />
stark eingeengten Spielräumen erheblich. Das Unternehmen kann <strong>de</strong>m<br />
Arbeitnehmer zwar theoretisch betriebliche Bedürfnisse entgegenhalten;<br />
für <strong>de</strong>ren Vorliegen trägt es aber die Beweislast und damit letztlich<br />
das Durchsetzungsrisiko.<br />
Im Übrigen sind die im Teilzeit- und Befristungsgesetz festgeschriebenen<br />
Rechtsansprüche geeignet, das eher persönliche und durch gegen-<br />
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