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5. Modul 1 - www forumaugsburg de

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<strong>5.</strong>3. Freistellung vom Teilzeit- und Befristungsgesetz<br />

<strong>5.</strong>3.1. Ausgangslage<br />

Nach aktueller Rechtslage haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf,<br />

ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringern zu dürfen, sofern betriebliche<br />

Grün<strong>de</strong> nicht entgegenstehen. Diesen Rechtsanspruch gewährt<br />

das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Teilzeit- und Befristungsgesetz<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s. Die Regelungen gelten für Arbeitnehmer, die<br />

sich länger als sechs Monate in einem festen Arbeitsverhältnis befin<strong>de</strong>n.<br />

Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die ihren Wunsch nach Verlängerung<br />

ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt haben, hat <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />

bei <strong>de</strong>r Besetzung eines entsprechen<strong>de</strong>n freien Arbeitsplatzes<br />

bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei <strong>de</strong>nn, dass<br />

dringen<strong>de</strong> betriebliche Grün<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Arbeitszeitwünsche an<strong>de</strong>rer Teilzeitbeschäftigter<br />

entgegenstehen. An<strong>de</strong>rerseits kann ein Arbeitgeber<br />

seine Mitarbeiter nicht zwingen, von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis<br />

zu wechseln o<strong>de</strong>r umgekehrt. Eine damit motivierte Kündigung<br />

wäre unwirksam.<br />

Sachgrundlose Befristungen eines Arbeitsverhältnisses lässt das Gesetz<br />

heute nur bis zur Höchstdauer von zwei Jahren zu. Wird das Arbeitsverhältnis<br />

nach Ablauf <strong>de</strong>r Zeit, für die es eingegangen ist, o<strong>de</strong>r nach<br />

Zweckerreichung fortgesetzt, gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert,<br />

wenn <strong>de</strong>r Arbeitgeber nicht unverzüglich wi<strong>de</strong>rspricht. Ist die Befristung<br />

rechtsunwirksam, fingiert das Gesetz ebenfalls eine unbefristete<br />

Geltung <strong>de</strong>s Arbeitsvertrags.<br />

Die Ansprüche <strong>de</strong>r Arbeitnehmer auf eine individuelle Gestaltung ihrer<br />

Arbeitszeit können gera<strong>de</strong> in Kleinunternehmen zu einem eklatanten<br />

Konflikt mit betrieblichen Notwendigkeiten führen. Dies beeinträchtigt<br />

Kleinunternehmen mit ihrer ohnehin begrenzten Personal<strong>de</strong>cke und<br />

stark eingeengten Spielräumen erheblich. Das Unternehmen kann <strong>de</strong>m<br />

Arbeitnehmer zwar theoretisch betriebliche Bedürfnisse entgegenhalten;<br />

für <strong>de</strong>ren Vorliegen trägt es aber die Beweislast und damit letztlich<br />

das Durchsetzungsrisiko.<br />

Im Übrigen sind die im Teilzeit- und Befristungsgesetz festgeschriebenen<br />

Rechtsansprüche geeignet, das eher persönliche und durch gegen-<br />

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