Amtsblatt - Verbandsgemeinde Freinsheim
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Seite 13 Donnerstag, den 26. Mai 2011 <strong>Freinsheim</strong><br />
Der Rat der Ortsgemeinde Weisenheim am Sand<br />
hat in seiner Sitzung vom 5.5.2011 die Aufstellung<br />
des Bebauungsplanes „Kreuzung Obertor,<br />
Änderung und Erweiterung II“ beschlossen.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist<br />
dem nachstehend abgedruckten Lageplan zu<br />
entnehmen.<br />
Im Vollzug der §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB<br />
werden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Freinsheim</strong>, Bahnhofstraße 12, Zimmer 202, in<br />
der Zeit vom<br />
30. Mai 2011 bis 14. Juni 2011<br />
während der allgemeinen Dienststunden Ziel<br />
und Zwecke der konkreten Planung öffentlich<br />
dargelegt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung<br />
und Erörterung gegeben. Die voraussichtlichen<br />
Auswirkungen der Planung werden aufgezeigt.<br />
Weisenheim am Sand, 16.5.2011<br />
gez. Dieter Helt<br />
Ortsbürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
Vollzug des Baugesetzbuches<br />
hier: Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre<br />
für das Gebiet des Planbereichs<br />
des aufgestellten Bebauungsplanes „Kreuzung<br />
Obertor, Änderung und Erweiterung II“<br />
Der Ortsgemeinderat der Gemeinde Weisenheim<br />
am Sand hat aufgrund des § 14 BauGB in<br />
Verbindung mit § 24 Gemeindeordnung für<br />
Rheinland-Pfalz in seiner Sitzung vom 5.5.2011<br />
folgende Satzung beschlossen:<br />
S a t z u n g<br />
über die Anordnung einer Veränderungssperre<br />
für das Gebiet des Planbereiches des aufgestellten<br />
Bebauungsplanes „Kreuzung Obertor,<br />
Änderung und Erweiterung II“ in der Gemeinde<br />
Weisenheim am Sand<br />
§ 1 Zweck der Veränderungssperre<br />
Die Veränderungssperre hat den Zweck, die<br />
Durchführung der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes<br />
„Kreuzung Obertor, Änderung<br />
und Erweiterung II“ zu ermöglichen und<br />
somit die Planungsabsichten der Ortsgemeinde<br />
zu sichern.<br />
§ 2 Geltungsbereich<br />
Der Geltungsbereich dieser Satzung entspricht<br />
dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan<br />
„Kreuzung Obertor, Änderung und<br />
Erweiterung II“ vom 5.5.2011<br />
Der Geltungsbereich ist in dem in der Anlage<br />
beigefügten Lageplan zu ersehen..<br />
§ 3 Wirkung der Veränderungssperre<br />
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht<br />
durchgeführt oder bauliche Anlagen dürfen<br />
nicht beseitigt werden. Erhebliche oder wesentliche<br />
wertsteigernde Veränderungen von<br />
Grundstücken oder baulichen Anlagen, deren<br />
Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs-<br />
oder anzeigepflichtig sind, dürfen<br />
ebenfalls nicht vorgenommen werden.<br />
Ausnahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher<br />
Genehmigung der Ortsgemeinde zulässig.<br />
§ 4 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Ausgefertigt<br />
Weisenheim am Sand, 6.5.2011<br />
Dieter Helt<br />
Ortsbürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
Vollzug des Baugesetzbuches<br />
hier: Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
„Gewerbegebiet II“<br />
Der Rat der Ortsgemeinde Weisenheim am Sand<br />
hat in seiner Sitzung vom 5.5.2011 die Aufstellung<br />
des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet II“<br />
beschlossen.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist<br />
dem nachstehend abgedruckten Lageplan zu<br />
entnehmen.<br />
Im Vollzug der §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB<br />
werden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Freinsheim</strong>, Bahnhofstraße 12, Zimmer 202, in<br />
der Zeit vom<br />
30. Mai 2011 bis 14. Juni 2011<br />
während der allgemeinen Dienststunden Ziel<br />
und Zwecke der konkreten Planung öffentlich<br />
dargelegt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung<br />
und Erörterung gegeben. Die voraussichtlichen<br />
Auswirkungen der Planung werden aufgezeigt.<br />
Weisenheim am Sand, 16.05.2011<br />
gez. Dieter Helt<br />
Ortsbürgermeister