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Amtsblatt - Verbandsgemeinde Freinsheim

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Seite 13 Donnerstag, den 26. Mai 2011 <strong>Freinsheim</strong><br />

Der Rat der Ortsgemeinde Weisenheim am Sand<br />

hat in seiner Sitzung vom 5.5.2011 die Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes „Kreuzung Obertor,<br />

Änderung und Erweiterung II“ beschlossen.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist<br />

dem nachstehend abgedruckten Lageplan zu<br />

entnehmen.<br />

Im Vollzug der §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB<br />

werden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Freinsheim</strong>, Bahnhofstraße 12, Zimmer 202, in<br />

der Zeit vom<br />

30. Mai 2011 bis 14. Juni 2011<br />

während der allgemeinen Dienststunden Ziel<br />

und Zwecke der konkreten Planung öffentlich<br />

dargelegt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung<br />

und Erörterung gegeben. Die voraussichtlichen<br />

Auswirkungen der Planung werden aufgezeigt.<br />

Weisenheim am Sand, 16.5.2011<br />

gez. Dieter Helt<br />

Ortsbürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Vollzug des Baugesetzbuches<br />

hier: Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre<br />

für das Gebiet des Planbereichs<br />

des aufgestellten Bebauungsplanes „Kreuzung<br />

Obertor, Änderung und Erweiterung II“<br />

Der Ortsgemeinderat der Gemeinde Weisenheim<br />

am Sand hat aufgrund des § 14 BauGB in<br />

Verbindung mit § 24 Gemeindeordnung für<br />

Rheinland-Pfalz in seiner Sitzung vom 5.5.2011<br />

folgende Satzung beschlossen:<br />

S a t z u n g<br />

über die Anordnung einer Veränderungssperre<br />

für das Gebiet des Planbereiches des aufgestellten<br />

Bebauungsplanes „Kreuzung Obertor,<br />

Änderung und Erweiterung II“ in der Gemeinde<br />

Weisenheim am Sand<br />

§ 1 Zweck der Veränderungssperre<br />

Die Veränderungssperre hat den Zweck, die<br />

Durchführung der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes<br />

„Kreuzung Obertor, Änderung<br />

und Erweiterung II“ zu ermöglichen und<br />

somit die Planungsabsichten der Ortsgemeinde<br />

zu sichern.<br />

§ 2 Geltungsbereich<br />

Der Geltungsbereich dieser Satzung entspricht<br />

dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan<br />

„Kreuzung Obertor, Änderung und<br />

Erweiterung II“ vom 5.5.2011<br />

Der Geltungsbereich ist in dem in der Anlage<br />

beigefügten Lageplan zu ersehen..<br />

§ 3 Wirkung der Veränderungssperre<br />

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht<br />

durchgeführt oder bauliche Anlagen dürfen<br />

nicht beseitigt werden. Erhebliche oder wesentliche<br />

wertsteigernde Veränderungen von<br />

Grundstücken oder baulichen Anlagen, deren<br />

Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs-<br />

oder anzeigepflichtig sind, dürfen<br />

ebenfalls nicht vorgenommen werden.<br />

Ausnahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher<br />

Genehmigung der Ortsgemeinde zulässig.<br />

§ 4 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Ausgefertigt<br />

Weisenheim am Sand, 6.5.2011<br />

Dieter Helt<br />

Ortsbürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Vollzug des Baugesetzbuches<br />

hier: Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

„Gewerbegebiet II“<br />

Der Rat der Ortsgemeinde Weisenheim am Sand<br />

hat in seiner Sitzung vom 5.5.2011 die Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet II“<br />

beschlossen.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist<br />

dem nachstehend abgedruckten Lageplan zu<br />

entnehmen.<br />

Im Vollzug der §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BauGB<br />

werden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Freinsheim</strong>, Bahnhofstraße 12, Zimmer 202, in<br />

der Zeit vom<br />

30. Mai 2011 bis 14. Juni 2011<br />

während der allgemeinen Dienststunden Ziel<br />

und Zwecke der konkreten Planung öffentlich<br />

dargelegt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung<br />

und Erörterung gegeben. Die voraussichtlichen<br />

Auswirkungen der Planung werden aufgezeigt.<br />

Weisenheim am Sand, 16.05.2011<br />

gez. Dieter Helt<br />

Ortsbürgermeister

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