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Unsere Menü und Büffetvorschläge für Ihre Veranstalltung Außerhaus

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

1. Berechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />

Für die Berechnung der Küchenleistung (Anzahl der <strong>Menü</strong>s oder am Büffet<br />

teilnehmenden Personen) legen wir die uns am Vortag der Veranstaltung<br />

teilnehmende Personenzahl zugr<strong>und</strong>e. Sämtliche Speisen werden eigens <strong>für</strong> <strong>Ihre</strong><br />

Veranstaltung frisch zubereitet.<br />

2. Preise<br />

Die Hier abgebildeten Preise sind Nettopreise ab Honau<br />

Bei Abholung oder Lieferung (ohne Aufbau) + 7 % MwSt<br />

Bei Speisen <strong>und</strong> zusätzlichen Leistungen wie Service,<br />

Geschirr oder Getränken etc. + 19 % MwSt<br />

2.1 Lieferung<br />

Ab einem Warenwert von 200,00 € , innerhalb vom 25km frei Haus<br />

darüber hinaus pro Km 0,30 €<br />

2.2 Personal<br />

Für Servicekräfte <strong>und</strong> Köche bis 1.00 Uhr pro Std. 29,00 €<br />

ab 1.00 Uhr pro Std. 45,00 €<br />

2.3 Geschirr-, Besteck-, Gläsermiete<br />

Weingläser / Wassergläser pro Stück 0,30 €<br />

Gedeck pro Gang (Teller <strong>und</strong> Besteck) pro Gedeck 1,00 €<br />

3. Rechnung / Zahlungsfrist<br />

<strong>Unsere</strong> Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ohne Abzug - rein netto - zahlbar.<br />

Wir weisen Sie fre<strong>und</strong>lichst daraufhin, dass in unserem Hause nur Bargeld oder die EC-<br />

Karte akzeptiert werden. Je nach Art <strong>und</strong> Größe der Veranstaltung können wir eine<br />

Anzahlung von 50 % des geschätzten Verzehrumsatzes 14 Tage vor<br />

Veranstaltungstermin verlangen.<br />

4. Rückstellproben<br />

Aus hygienischen Sicherheitsgründen sind wir gezwungen, bei Veranstaltungen, bei<br />

denen unsere Gäste eigene Kuchen oder andere Speisen mitbringen, eine Warenprobe<br />

von den mitgebrachten Speisen zurückzustellen.<br />

5. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen.<br />

Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur<br />

Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden<br />

des Auftraggebers werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur in<br />

Rechnung gestellt.<br />

Gerichtstand <strong>und</strong> Erfüllungsort: Reutlingen<br />

6. Druckfehler <strong>und</strong> Änderungen sind vorbehalten<br />

Seite 17

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