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Gnade oder Belastung - fraulich Online

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Promotion<br />

Frau am Steuer(n)<br />

Nein, es geht nicht um die vermeintlich gerne<br />

diskutierte Frage, wer denn nun tatsächlich besser<br />

einparken kann. Es geht um steuerliche Veränderungen,<br />

die ab dem 1. Januar männliche wie<br />

weibliche Anleger treffen werden. Es geht um die<br />

Einführung der sogenannten Abgeltungsteuer auf<br />

Kapitalerträge.<br />

Unter Kapitalerträgen sind Zinsen, Dividenden<br />

und Spekulationsgewinne zu verstehen. Neu ist,<br />

dass Kursgewinne, unabhängig von der Haltedauer<br />

der Papiere, besteuert werden und so die<br />

Spekulationsfrist entfällt. Abgeschafft wird außerdem<br />

das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden,<br />

so dass Dividendenerträge ab 2009 in voller Höhe<br />

steuerpflichtig werden.<br />

Einfach ausgedrückt: 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

und gegebenenfalls Kirchensteuer) auf<br />

alles und damit ist alles bezahlt – eben abgegolten.<br />

Das Positive vorweg: Steuern sparen ist in diesem<br />

Jahr einfach. Sie brauchen keine komplexen<br />

Produkte <strong>oder</strong> spezielle Strategien, sondern eine<br />

für Sie optimale Mischung aus Aktien, festverzinslichen<br />

Anlagen und, sofern es für Sie passt, auch<br />

Immobilien. Erste Wahl sollten langfristige<br />

Investments sein, damit Sie sich steuerfreie<br />

Gewinne für die Zukunft sichern.<br />

Anders als bei der derzeitigen Zinsabschlagsteuer,<br />

die nur als Steuervorauszahlung gilt, ist bei der<br />

Abgeltungsteuer die Steuerschuld mit Abführung<br />

ausgeglichen. Sollte Ihr persönlicher Steuersatz<br />

unter 25 % liegen, können Sie wie bisher Ihre<br />

Ute Walter<br />

Leiterin des Wertpapierbereichs<br />

bei der Sparkasse Dortmund<br />

Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben<br />

und erhalten die zuviel gezahlten Abgaben erstattet.<br />

Der heutige Sparerfreibetrag wird zukünftig<br />

mit dem Werbungskostenpauschbetrag zum<br />

Sparerpauschbetrag zusammengefasst. Dieser entspricht<br />

801,00 d für Singles und 1.602,00 d für<br />

Eheleute. Weitere Werbungskosten können ab<br />

2009 nicht mehr geltend gemacht werden.<br />

Das ist nur ein grober Überblick über die steuerlichen<br />

Veränderungen. Viele Fragen stecken in<br />

Details, welche sich auf Ihre jeweilige persönliche<br />

finanzielle und steuerliche Situation beziehen.<br />

Was können Sie tun und was<br />

sollten Sie tun?<br />

Lassen Sie sich beraten! Nutzen Sie die Kompetenz<br />

von Finanzfachleuten! Sie können wichtige<br />

Weichen stellen.<br />

Prüfen Sie in einem ersten Schritt, in welcher<br />

Höhe und bei wem Sie Freistellungsaufträge <strong>oder</strong><br />

Nicht-Veranlagungsbescheinigungen platziert<br />

haben. In Höhe der Freistellungsaufträge bleiben<br />

Ihre Erträge aus Kapitalvermögen auch ab 2009<br />

steuerfrei.<br />

Aber: Durch die Veränderung im Umgang mit<br />

Kursgewinnen kommt hier eine neue Grundlage<br />

hinzu. Unabhängig von der Haltedauer werden<br />

auch Kursgewinne ab 2009 besteuert. Es lohnt<br />

sich also auf jeden Fall, bestehende Anlagen zu<br />

überprüfen und Neuanlagen <strong>oder</strong> Umschichtun-

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