Gnade oder Belastung - fraulich Online
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Promotion<br />
Frau am Steuer(n)<br />
Nein, es geht nicht um die vermeintlich gerne<br />
diskutierte Frage, wer denn nun tatsächlich besser<br />
einparken kann. Es geht um steuerliche Veränderungen,<br />
die ab dem 1. Januar männliche wie<br />
weibliche Anleger treffen werden. Es geht um die<br />
Einführung der sogenannten Abgeltungsteuer auf<br />
Kapitalerträge.<br />
Unter Kapitalerträgen sind Zinsen, Dividenden<br />
und Spekulationsgewinne zu verstehen. Neu ist,<br />
dass Kursgewinne, unabhängig von der Haltedauer<br />
der Papiere, besteuert werden und so die<br />
Spekulationsfrist entfällt. Abgeschafft wird außerdem<br />
das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden,<br />
so dass Dividendenerträge ab 2009 in voller Höhe<br />
steuerpflichtig werden.<br />
Einfach ausgedrückt: 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
und gegebenenfalls Kirchensteuer) auf<br />
alles und damit ist alles bezahlt – eben abgegolten.<br />
Das Positive vorweg: Steuern sparen ist in diesem<br />
Jahr einfach. Sie brauchen keine komplexen<br />
Produkte <strong>oder</strong> spezielle Strategien, sondern eine<br />
für Sie optimale Mischung aus Aktien, festverzinslichen<br />
Anlagen und, sofern es für Sie passt, auch<br />
Immobilien. Erste Wahl sollten langfristige<br />
Investments sein, damit Sie sich steuerfreie<br />
Gewinne für die Zukunft sichern.<br />
Anders als bei der derzeitigen Zinsabschlagsteuer,<br />
die nur als Steuervorauszahlung gilt, ist bei der<br />
Abgeltungsteuer die Steuerschuld mit Abführung<br />
ausgeglichen. Sollte Ihr persönlicher Steuersatz<br />
unter 25 % liegen, können Sie wie bisher Ihre<br />
Ute Walter<br />
Leiterin des Wertpapierbereichs<br />
bei der Sparkasse Dortmund<br />
Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben<br />
und erhalten die zuviel gezahlten Abgaben erstattet.<br />
Der heutige Sparerfreibetrag wird zukünftig<br />
mit dem Werbungskostenpauschbetrag zum<br />
Sparerpauschbetrag zusammengefasst. Dieser entspricht<br />
801,00 d für Singles und 1.602,00 d für<br />
Eheleute. Weitere Werbungskosten können ab<br />
2009 nicht mehr geltend gemacht werden.<br />
Das ist nur ein grober Überblick über die steuerlichen<br />
Veränderungen. Viele Fragen stecken in<br />
Details, welche sich auf Ihre jeweilige persönliche<br />
finanzielle und steuerliche Situation beziehen.<br />
Was können Sie tun und was<br />
sollten Sie tun?<br />
Lassen Sie sich beraten! Nutzen Sie die Kompetenz<br />
von Finanzfachleuten! Sie können wichtige<br />
Weichen stellen.<br />
Prüfen Sie in einem ersten Schritt, in welcher<br />
Höhe und bei wem Sie Freistellungsaufträge <strong>oder</strong><br />
Nicht-Veranlagungsbescheinigungen platziert<br />
haben. In Höhe der Freistellungsaufträge bleiben<br />
Ihre Erträge aus Kapitalvermögen auch ab 2009<br />
steuerfrei.<br />
Aber: Durch die Veränderung im Umgang mit<br />
Kursgewinnen kommt hier eine neue Grundlage<br />
hinzu. Unabhängig von der Haltedauer werden<br />
auch Kursgewinne ab 2009 besteuert. Es lohnt<br />
sich also auf jeden Fall, bestehende Anlagen zu<br />
überprüfen und Neuanlagen <strong>oder</strong> Umschichtun-