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Baureglement der Politischen Gemeinde Fischingen

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Graphische Erläuterung Nr. 5 BauR Art. 35. Abs. 1<br />

Grenzabstand (Messweise)<br />

§ 4 PBV<br />

Der Grenzabstand legt die zulässige kürzeste Entfernung zwischen Fassade<br />

und Nachbargrenzen fest. Er wird rechtwinklig zu den Fassaden und radial<br />

über die Gebäudeecken gemessen. Der Abstand ist auf <strong>der</strong> ganzen<br />

Fassadenlänge einzuhalten und gilt für alle Gebäudeteile mit Ausnahme von<br />

Vorbauten. Bei Anlagen gilt diese Regel sinngemäss.<br />

KG<br />

GG<br />

BAULINIE<br />

KG<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> legt einen grossen Grenzabstand (GG) und einen kleinen<br />

Grenzabstand (KG) fest (vgl. Art. 36 Abs. 1 PBG).<br />

KG<br />

KG<br />

GG<br />

KG<br />

25

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