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W PV - FSG-HG1

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D 340-000 - Wiener Personalvertretungsgesetz<br />

24<br />

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde<br />

§ 52. Die Gemeinde hat ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.<br />

Richtlinienumsetzung<br />

§ 53. Durch § 39 Abs. 7 Z 13 wird Art. 8 der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit, ABl. Nr. L 327 vom<br />

05.12.2008 S. 9, umgesetzt.<br />

Inkrafttreten<br />

§ 54. (1) Dieses Gesetz ist in seiner Stammfassung mit Ausnahme des Abschnittes II am 29. November<br />

1985 in Kraft getreten.<br />

(2) Der Abschnitt II ist in seiner Stammfassung am 1. Juli 1986 in Kraft getreten.

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