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Akademischer Stellenmarkt - Forschung & Lehre

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<strong>Forschung</strong><br />

& <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

286 Nachrichten<br />

Dienstrechtsreform<br />

MANFRED ERHARDT<br />

290 Heterogonie der Wirkungen<br />

Bemerkungen zur Reform des<br />

Hochschuldienstrechts<br />

HUBERT DETMER<br />

294 Der Referentenentwurf<br />

zum Hochschulrahmengesetz<br />

Junior-Professur versus Habilitation<br />

JENS HALFWASSEN<br />

296 „Arges Schelmenstück“<br />

Zur DFG-Habilitationsförderung<br />

JENS PETER MEINCKE<br />

297 Freiheit zur Selbstgestaltung<br />

Über die Habilitation und die Stellung<br />

der Professoren<br />

Pro & Contra<br />

PRO & CONTRA<br />

300 <strong>Forschung</strong> an Embryonen?<br />

Pro: Klaus Diedrich<br />

Contra: Dietmar Mieth<br />

Hochschulpolitik aktuell<br />

WERNER KUTZELNIGG<br />

302 Kann man wissenschaftliche Leistung<br />

messen?<br />

Über die Aussagekraft von Publikationslisten<br />

und Zitierhäufigkeiten<br />

285<br />

Dienstrechtsreform<br />

Inhalt<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

VOLKER LADENTHIN<br />

306 Die Frage nach der Selbstdarstellung<br />

von Wissen<br />

Über die Notwendigkeit der Didaktik<br />

an den Universitäten<br />

Wissenschaften im Portrait<br />

REINHARD PABST<br />

309 Aktuelle Herausforderungen<br />

in der Hochschulmedizin<br />

Die Humanmedizin im Portrait<br />

Service<br />

314 Aus der <strong>Forschung</strong><br />

316 Neue Veröffentlichungen<br />

317 Computer und Web<br />

318 Leserforum<br />

319 Aus der Rechtsprechung<br />

320 Steuerrecht aktuell<br />

321 Habilitationen und Berufungen<br />

325 <strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />

339 Wissenschaft im Programm<br />

Impressum<br />

Der Fragebogen<br />

340 Erwin Staudt<br />

Redaktionsschluß für Heft 7/2001: 5. Juni 2001<br />

Informationsservice: 3. Umschlagseite<br />

Annahmeschluß für den Akademischen <strong>Stellenmarkt</strong>:<br />

15. Juni 2001<br />

Titelbild: zefa


Der Arbeitsmarkt für Hochschulabsolventen<br />

hat sich im Jahr 2000<br />

deutlich entspannt. Gegenüber dem<br />

Vorjahr ging die Zahl der arbeitslosen<br />

Akademiker in ganz Deutschland<br />

um elf Prozent auf 176.300 zurück. Vor<br />

allem in Westdeutschland verringerte<br />

sich aufgrund der guten Konjunktur<br />

die Zahl der Arbeitslosen mit Hochschuldiplom<br />

auf 124.000. In Ostdeutschland<br />

waren nur noch 52.300<br />

286<br />

Dienstrechtsreform<br />

Nachrichten<br />

Immer weniger arbeitslose Akademiker<br />

Publizistische Berufe<br />

Forstwissenschaftliche Berufe<br />

Juristen<br />

Gestalterische Berufe<br />

Sozialwissenschaftler<br />

Sozialpflege-Berufe<br />

Ärzte und Apotheker<br />

Geisteswissenschaftler<br />

Wirtschaftswissenschaftler<br />

Naturwissenschaftler<br />

<strong>Lehre</strong>r<br />

Ingenieure<br />

3344<br />

4513<br />

5296<br />

7469<br />

7668<br />

8981<br />

9913<br />

11190<br />

14514<br />

15177<br />

20580<br />

0 10000 20000 30000 40000 50000 60000<br />

Hochschulabsolventen auf Arbeitssuche.<br />

Gefragte Arbeitskräfte waren besonders<br />

Informatiker, Ingenieure, Juristen und<br />

<strong>Lehre</strong>r. In Ostdeutschland hatten vor<br />

allem Publizisten gute Einstellungschancen.<br />

Unabhängig vom Studienfach boten sich<br />

vor allem Jung-Akademikern viele Chancen.<br />

In Westdeutschland meldete sich<br />

nur noch jeder zehnte Hochschulabsol-<br />

Studentin an der Universität Bonn Foto: Lichtenscheidt<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

50576<br />

-10,9*<br />

-10,7<br />

-19,0<br />

-3,7<br />

-10,5<br />

-1,8<br />

-9,1<br />

-8,1<br />

-11,1<br />

-15,3<br />

-20,2<br />

-11,2<br />

Erwerbslose mit Universitätsoder<br />

Fachhochschulabschluß in<br />

Deutschland 2000. Insgesamt:<br />

176.255 (-11,0).<br />

*Veränderung gegenüber Vorjahr<br />

in Prozent<br />

vent direkt von der Universität oder<br />

Fachhochschule beim Arbeitsamt -<br />

1992 waren es noch doppelt so viele.<br />

In Ostdeutschland traten den Gang<br />

zum Arbeitsvermittler sogar weniger als<br />

fünf Prozent an.<br />

Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft,<br />

12. April 2001<br />

Grafik: F&L


Campus der Universität Düsseldorf<br />

Foto: Lichtenscheidt<br />

Die Präsidenten, Vorsitzenden und<br />

Sprecher<br />

● des Allgemeinen Fakultätentages<br />

(AFT), Professor Dr. Reinhold<br />

Grimm,<br />

● der Fachbereichstage an Fachhochschulen,<br />

Professor Dr.-Ing. Günter<br />

Schmidt-Gönner,<br />

● des Deutschen Hochschulverbandes<br />

(DHV), Professor Dr. Hartmut<br />

Schiedermair,<br />

● des Hochschullehrerbundes (hlb),<br />

Professor Dr. Günter Siegel,<br />

● und des Verbandes Hochschule und<br />

Wissenschaft (VHW), Frau Professor<br />

Dr. Elke Platz-Waury,<br />

haben sich am 10. Mai 2001 in Bonn<br />

zu einem Appell an die Bundesbildungsministerin,<br />

Frau Edelgard Bulmahn,<br />

zusammengefunden, sich mit<br />

den Vertretern der Hochschullehrer<br />

und Fakultäten an einen „Runden<br />

Tisch“ zu setzen. Eine Hochschulund<br />

Dienstrechtsreform gegen den erklärten<br />

Willen aller betroffenen Hochschullehrer<br />

umsetzen zu wollen, sei<br />

ein zum Scheitern verurteiltes Unterfangen.<br />

„Noch ist es nicht zu spät, die kürzlich<br />

vorgelegten Entwürfe für eine No-<br />

287<br />

Dienstrechtsreform<br />

Nachrichten<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

„Kein Wider „Kein Sparprogramm“<br />

die ZVS<br />

Die Die baden-württembergische Hochschulen<br />

Hochschulen<br />

in<br />

in<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Nordrhein-Westfalen CDU/FDP-Koalition stehen<br />

stehen<br />

vor will vor<br />

einer<br />

einer bei der grundlegenden<br />

grundlegenden Studienplatzvergabe Umgestaltung.<br />

Umgestaltung. völlig Ein neue Ein<br />

von<br />

von Wege der<br />

der<br />

Landesregierung beschreiten.<br />

Landesregierung<br />

In ihrer eingesetzter<br />

eingesetzter<br />

Koalitionsvereinbarung Expertenrat<br />

Expertenrat<br />

schlägt<br />

schlägt<br />

leg-<br />

vor, ten<br />

vor,<br />

die die<br />

Parteien Universitäten<br />

Universitäten<br />

fest, daß und<br />

und<br />

der Fachhochschulen<br />

Fachhochschulen<br />

bundesweit geltende zu<br />

zu<br />

engerer ZVS-Staatsvertrag<br />

engerer<br />

Zusammenarbeit<br />

Zusammenarbeit<br />

gekündigt zu<br />

zu<br />

verpflichten,<br />

verpflichten,<br />

werden solle. schlecht<br />

schlecht<br />

Das<br />

ausgelastete erklärte<br />

ausgelastete<br />

Ziel sei Studiengänge<br />

Studiengänge<br />

„eine weitere einzustellen<br />

einzustellen<br />

Stärkung des und<br />

und<br />

Selbst- die<br />

die<br />

<strong>Lehre</strong>rausbildung auswahlrechts<br />

<strong>Lehre</strong>rausbildung<br />

der völlig<br />

völlig<br />

Hochschulen“. neu<br />

neu<br />

zu<br />

zu<br />

organisieren.<br />

organisieren.<br />

Die Kündigung In<br />

In<br />

den<br />

den<br />

Ingenieurwissenschaften, des Ingenieurwissenschaften, Vertrages ist aber nicht der<br />

der vor Chemie<br />

Chemie dem Jahr und<br />

und 2005 der<br />

der<br />

Theologie möglich, Theologie und sollen<br />

sollen sie Überkapazitäten<br />

Überkapazitäten reicht als isolierter abgebaut<br />

abgebaut Schritt werden.<br />

werden. auch<br />

Außerdem nicht Außerdem aus, um empfehlen<br />

empfehlen zu neuen Verfahren die<br />

die<br />

Experten,<br />

Experten, der Studienplatz-<br />

die<br />

die<br />

fünf<br />

fünf<br />

GeGesamthochschulenvergabesamthochschulen<br />

zu kommen. in<br />

in<br />

reine<br />

reine<br />

Universitäten<br />

Universitäten<br />

umzuwanumzuwandeln.deln.<br />

Nach<br />

Nach<br />

dem<br />

dem<br />

Willen<br />

Willen<br />

der<br />

der<br />

Landesregierung<br />

Landesregierung<br />

solsollenlen<br />

alle<br />

alle<br />

27<br />

27<br />

staatlichen<br />

staatlichen<br />

Hochschulen<br />

Hochschulen<br />

erhalten<br />

erhalten<br />

blei<br />

Quelle: dpa Dienst für Kulturpolitik, 30. April 2001blei<br />

Fakultäten und Professoren fordern<br />

„Runden Tisch“ zu Dienstrechtsreform<br />

vellierung des Hochschulrahmengesetzes<br />

und ein Professorenbesoldungsreformgesetz<br />

maßgeblich nachzubessern.<br />

Dabei geht es uns vor allem<br />

um die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

der deutschen Hochschulen<br />

im internationalen Vergleich“,<br />

so die Vertreter der Universitäten und<br />

Fachhochschulen. Unter dem Diktat<br />

der Kostenneutralität sei dieses Ziel<br />

unstreitig nicht zu erreichen. Auch sei<br />

der Plan, die Eingangsgehälter für junge<br />

Wissenschaftler drastisch abzusenken,<br />

für die Betroffenen ein deutliches<br />

Signal, ihre berufliche Zukunft auf dem<br />

Arbeitsmarkt außerhalb der Hochschulen<br />

zu suchen. Ferner plädierten<br />

die Wissenschaftsvertreter für einen offenen<br />

Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen<br />

Qualifikationswegen<br />

für den wissenschaftlichen Nachwuchs.<br />

„Es ist nun an Frau Bulmahn,<br />

das ihr bereits zum wiederholten Male<br />

unterbreitete Angebot, mit den Betroffenen<br />

über die Wirklichkeit der beruflichen<br />

Situation von Nachwuchswissenschaftlern<br />

und Professoren zu<br />

sprechen, anzunehmen. Sie muß sich<br />

endlich von ihren theoretischen<br />

Reißbrettentwürfen verabschieden<br />

und vielmehr auf die Stimme der Vernunft<br />

hören.“<br />

Der Allgemeine Fakultätentag (AFT)<br />

ist der Dachverband aller universitären<br />

Fakultäten und Fachbereiche in<br />

der Bundesrepublik Deutschland und<br />

wird von allen 16 Fakultätentagen<br />

getragen. Der Arbeitskreis der Fachbereichstagsvorsitzenden<br />

wird von 16<br />

fachbezogenen Fachbereichstagen an<br />

Fachhochschulen getragen. Sie vertreten<br />

alle Fachbereiche an den Fachhochschulen<br />

in Deutschland. Der<br />

Deutsche Hochschulverband (DHV)<br />

ist die bundesweite Berufsvertretung<br />

der Universitätsprofessoren, der Professoren<br />

an den Kunst- und Musikhochschulen<br />

und des wissenschaftlichen<br />

Nachwuchses mit zur Zeit über<br />

18.500 Mitgliedern. Der Hochschullehrerbund<br />

(hlb) ist der Berufsverband<br />

der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer<br />

an den Fachhochschulen<br />

und den entsprechenden Studiengängen<br />

der Gesamthochschulen mit zur<br />

Zeit 3.600 Mitgliedern. Der Verband<br />

Hochschule und Wissenschaft im<br />

Deutschen Beamtenbund (VHW) ist<br />

die hochschulartenübergreifende Berufs-<br />

und Standesvertretung aller im<br />

Wissenschaftsbereich Tätigen mit zur<br />

Zeit ca. 2.000 Mitgliedern.<br />

Quelle: DHV, 10. Mai 2001


Wieder länger<br />

Fachstudiendauer an Universitäten gestiegen<br />

288<br />

Dienstrechtsreform<br />

Nachrichten<br />

Zehetmair contra Bulmahn<br />

Bayern will Habilitation erhalten<br />

Bayern will bei den weiteren Beratungen<br />

für ein neues Hochschullehrerdienstrecht<br />

eine Reihe von Änderungen<br />

durchsetzen. Dabei bestünden<br />

nach Auskunft des Wissenschaftsministeriums<br />

drei Vorbehalte. So seien<br />

die vorgesehenen „festen“ Grundgehälter<br />

für die Professoren in den Besoldungsstufen<br />

W 2 und W 3 zu niedrig,<br />

die Frage der Ruhegehaltsfähigkeit<br />

von Leistungszulagen unzulänglich<br />

geklärt und der vorgesehene Vergaberahmen<br />

nach dem Schlüssel „Besoldungsausgaben<br />

geteilt durch Planstellen“<br />

nicht realistisch. Wie der Sprecher<br />

des Ministeriums hervorhob, habe der<br />

Die mittlere Fachstudiendauer an Universitäten ist<br />

wieder angestiegen; bis Mitte der 90er Jahre war ein<br />

leichter Rückgang zu verzeichnen. Nur wenige Studiengänge<br />

wie Psychologie (Diplom), Soziologie<br />

(Magister), Wirtschaftsingenieurwesen (Diplom),<br />

Pharmazie und Geologie (Diplom) bilden mit anhaltend<br />

rückläufigen Studienzeiten eine positive<br />

Ausnahme. Dies stellt der Wissenschaftsrat in einer<br />

Analyse zur Entwicklung der Fachstudiendauer in<br />

allen universitären Studiengängen fest.<br />

Die Unterschiede zwischen den Hochschulen sind<br />

zum Teil beträchtlich. So betrage z. B. das Magisterstudium<br />

der Politikwissenschaften im Mittel an der<br />

Universität Passau 10,2, an der TU Darmstadt aber<br />

17 Fachsemester; der Magister der Germanistik werde<br />

im Mittel an der Universität Bonn in 9,9 Fachsemestern,<br />

an der Universität-Gesamthochschule<br />

Duisburg erst in 17 Fachsemestern erworben. Die Regelstudienzeiten<br />

werden nur in den staatlichen Studiengängen<br />

Rechtswissenschaften und Pharmazie<br />

weitgehend eingehalten. Relativ kurz sind die mittleren<br />

Studienzeiten in den wirtschaftswissenschaftlichen<br />

Studiengängen; hier wirken sich die günstigen<br />

Arbeitsmarktchancen studienzeitverkürzend aus.<br />

Universitäten in den neuen Bundesländern finden<br />

sich überwiegend in der Gruppe der Hochschulen<br />

mit der kürzesten Studiendauer.<br />

Quelle: Wissenschaftsrat, 23. März 2001. Der vollständige<br />

Text kann unter www.wissenschaftsrat.de im Internet abgerufen<br />

werden<br />

Bund im Entwurf für eine Änderung<br />

des HRG auf das ursprünglich vorgesehene<br />

Verbot der Habilitation verzichtet.<br />

Er führe es allerdings durch<br />

die Hintertür wieder ein, wenn er über<br />

eine „Soll-Vorschrift“ verbieten wolle,<br />

daß die Habilitation als zusätzliche<br />

wissenschaftliche Leistung bei der<br />

Berufung berücksichtigt werde. Diese<br />

Nichtanerkennung laufe im Endeffekt<br />

auf eine Entwertung der Habilitation<br />

hinaus. „Der Deutsche Hochschulverband<br />

hat nach Auffassung<br />

Bayerns Recht, wenn er moniert, dies<br />

verstoße gegen das Prinzip der Bestenauslese.“<br />

Im übrigen sei Bayern der<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Überzeugung, daß es für die Länder<br />

vom Umfang her gar nicht zu<br />

leisten sei, so viele Junior-Professuren<br />

zu schaffen, wie dies nach<br />

der Planung des Bundes nötig wäre.<br />

(siehe zu diesem Thema auch<br />

den Beitrag S. 294)<br />

Quelle: dpa Dienst für Kulturpolitik,<br />

30. April 2001<br />

Im chemischen Institut Foto: Lichtenscheidt


Bibliothek der Universität Leipzig Foto: Lichtenscheidt<br />

„Mutige Initiative“<br />

HRK begrüßt Dienstrechtsreform<br />

HRK-Präsident Professor Dr. Klaus Landfried betonte<br />

anläßlich der HRK-Jahresversammlung am 3. Mai 2001<br />

in Mannheim, daß der Handlungsspielraum der Hochschulen<br />

erheblich wachsen müsse, wenn diese ihre Aufgaben<br />

auch in Zukunft auf international konkurrenzfähigem<br />

Niveau erfüllen sollten. Das geltende Dienst- und<br />

Tarifrecht etwa behindere den Wissenschaftleraustausch<br />

zwischen Deutschland und dem Ausland in untragbarer<br />

Weise. In Anspielung auf die in diesem Bereich laufenden<br />

Vorhaben zur Reform des Hochschulrahmengesetzes<br />

und mehrerer besoldungsrechtlicher Vorschriften erklärte<br />

Landfried: „Die Bundesregierung hat beim Dienstrecht<br />

eine mutige Initiative ergriffen, auf deren wissenschaftsadäquate<br />

Umsetzung durch Bund und Länder - zum Beispiel<br />

ohne die schädliche wie unnötige Kostenneutralität<br />

- wir drängen werden.“ Die Hochschulen müßten zu eigenverantwortlichen<br />

Entscheidungen über strategische<br />

Ziel- und Prioritätensetzung, über die Ressourcenverteilung,<br />

über die Auswahl ihrer Kooperationspartner im Inund<br />

Ausland, über <strong>Forschung</strong>sschwerpunkte, Lehrpläne,<br />

Personalentwicklung und Verfahren zur Zulassung von<br />

Studierenden in die Lage versetzt werden.<br />

Quelle: HRK, 3. Mai 2001<br />

289<br />

Dienstrechtsreform<br />

Nachrichten<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Fundsachen<br />

Ersichtlich<br />

„Modularisierung kann nicht verstanden werden als<br />

Replikation des von Tenbruck als Trivialisierung<br />

bezeichneten Zustandes der Kompmentarisierung<br />

und Überspezialisierung oder der Etablierung eines<br />

von den Studierenden zu bewältigenden, in aliquote<br />

Teile aufgegliederten Wissensbestandes;<br />

Modularisierung ist demgegenüber zu verstehen und<br />

in der Studienreform umzusetzen als ein seinerseits<br />

kontextgebundenes Verfahren, relevante Segmente<br />

des Fachwissens so auszuzeichnen, dass die Schnittstellen<br />

zwischen den Segmenten und die Gesamtarchitektur<br />

des Fachwissens ersichtlich wird.“<br />

Aus einem Text einer Kommission der FU Berlin, zitiert<br />

nach Die Welt, 4. Mai 2001<br />

Praxisorientierung<br />

„Allerdings gibt es auch Bereiche, in denen es keinen<br />

Markt für solche kurzen, praxisorientierten Studiengänge<br />

gibt. In der Medizin z.B. sehe ich keine<br />

Zukunft für einen in 6 Semestern ausgebildeten<br />

Bachelor of Medicine und auch die Brücke eines<br />

Bachelors of Architecture würde ich nur sehr widerwillig<br />

beschreiten.“<br />

Ulrike Flach, MdB, Vorsitzende des Ausschusses für Bildung,<br />

<strong>Forschung</strong> und Technikfolgenabschätzung, Rede an<br />

der Cologne Business School am 13.12.2000<br />

Neuordnung<br />

„Die Neuordnung von Hochschulen ist mindestens<br />

so schwierig wie die Neuordnung von Friedhöfen,<br />

weil Sie mit der Beteiligung der Betroffenen nicht<br />

rechnen können.“<br />

Dietmar von Hoyningen-Huene, Rektor der Fachhochschule<br />

Mannheim, anläßlich der Jahresversammlung der<br />

Hochschulrektorenkonferenz in Mannheim am 4./5.Mai<br />

2001<br />

Schädlich<br />

„Das schädlichste Vorurteil ist, daß irgendeine Art<br />

Naturuntersuchung mit dem Bann belegt werden<br />

könne.“<br />

Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre,<br />

Drittes Buch, Aus Makariens Archiv


MANFRED ERHARDT<br />

290<br />

Dienstrechtsreform<br />

Heterogonie der Wirkungen<br />

Bemerkungen zur Reform des Hochschuldienstrechts<br />

Die vom BMBF geplante Reform des Hochschuldienstrechts<br />

ist heftig umstritten. Das Gebot der<br />

Kostenneutralität, die Abschaffung der Ämter für Wissenschaftliche<br />

Assistenten, die Abschaffung der Habilitation<br />

und die damit verbundene Monopolisierung der<br />

Juniorprofessur sind die Kernpunkte der Kritik. Welche<br />

Alternativen sind denkbar?<br />

I. Das Gesetz der ungewollten<br />

Nebenwirkungen<br />

„Heterogonie der Wirkungen“ hat Eduard Spranger<br />

jene Diskrepanz von Wollen und Vollbringen genannt, bei der<br />

– insbesondere im Bereich von Bildung und Erziehung – selbst<br />

die bestgemeinten Absichten durch die vom Handeln tatsächlich<br />

hervorgebrachten Folgen durchkreuzt werden. Für die<br />

Gültigkeit dieses „Gesetzes der ungewollten Nebenwirkungen“<br />

liefern die Schul- und Hochschulreformen der letzten<br />

30 Jahre Beweise im Überfluß. Sonst stünden wir heute nicht<br />

vor der Notwendigkeit einer nachhaltigen Reform der Reformen.<br />

Zu den notwendigen Korrekturen gehört auch die Reform<br />

des Hochschuldienstrechts, insbesondere die Neugestaltung<br />

des Qualifikationsweges zum Hochschullehrer und die<br />

Einführung eines wettbewerbsfähigen und leistungsorientierten<br />

Besoldungssystems. Insofern sind die Ziele der Dienstrechtsreform<br />

löblich und kaum streitbefangen. Rasch in die<br />

Kritik geraten sind dagegen die seinerzeit schon von der<br />

Expertenkommission vorgeschlagenen und nunmehr auch in<br />

die BMBF-Gesetzentwürfe zur Novellierung des HRG und<br />

zur Reform der Professorenbesoldung weitgehend übernommenen<br />

Maßgaben und Klauseln.<br />

Während also die Reformmotive und –argumente im<br />

allgemeinen volle Unterstützung verdienen, sind es die speziellen<br />

– Freiheit, Vielfalt und Wettbewerb beschränkenden –<br />

Randbedingungen, welche den Reformerfolg in der Praxis<br />

ernsthaft gefährden. Dabei handelt es sich teils um gewollte,<br />

teils um ungewollte Nebenwirkungen, die die Abweichung von<br />

Zweckmotiv und Reformerfolg bewerkstelligen.<br />

II. Das Gebot der Kostenneutralität<br />

Das Gebot der Kostenneutralität der Dienstrechtsreform<br />

führt zwangsläufig:<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Manfred Erhardt, Dr. iur., Dr. h.c.,<br />

Honorarprofessor für Öffentliches<br />

Recht an der Universität Tübingen,<br />

Generalsekretär des<br />

Stifterverbandes für die Deutsche<br />

Wissenschaft,<br />

Wissenschaftssenator Berlin a. D.<br />

(1.) zu einer deutlichen Verringerung der Basisvergütung<br />

(= Anfangsgehalt für erstberufene Professoren) und<br />

damit zu einem Attraktivitätsverlust des Hochschullehrerberufs<br />

insbesondere in den wirtschaftsnahen Fachbereichen;<br />

(2.) zu einer Umschichtung von ca. 6000 Stellen für<br />

wissenschaftliche Assistenten in Stellen für Juniorprofessuren,<br />

wodurch die bisherigen Fördermöglichkeiten für Doktoranden<br />

und Postdocs drastisch reduziert werden;<br />

(3.) im Bereich der Professoren-Besoldung (nicht auch<br />

im übrigen öffentlichen Dienst) zum Wegfall der Alterszulagen,<br />

was die Wettbewerbsfähigkeit der W-Besoldung im Vergleich<br />

zur A-Besoldung insbesondere im Bereich der Kulturund<br />

Geisteswissenschaften verringert;<br />

(4.) für die im bisherigen Besoldungssystem verbleibenden<br />

Professoren zu einem automatischen Wegfall der Anwartschaft,<br />

bei auswärtigen Rufen Berufungs- oder Bleibezuschüsse<br />

zu erhalten, was die Wahlmöglichkeit, für das alte<br />

oder das neue System zu optieren, zur Farce macht;<br />

(5.) zu einer Limitierung des kompetitiven Föderalismus<br />

im Hochschulbereich, indem den Ländern ein Vergaberahmen<br />

für den Gesamtbesoldungsaufwand bundesrechtlich<br />

vorgegeben und seine Dynamisierung auf durchschnittliche<br />

zwei Prozent beschränkt wird;<br />

(6.) zu einer Verteilung des bisherigen Gesamtbesoldungsaufwands<br />

im Sinne einer Gaußschen Kurve, d.h., daß<br />

wenige erheblich mehr, viele erheblich weniger und der größere<br />

Rest ungefähr wie bisher verdienen werden.<br />

III. Die Abschaffung der Ämter für<br />

Wissenschaftliche Assistenten<br />

Es mag viele überrascht haben, daß die Expertenkommission<br />

„Reform des Hochschuldienstrechts“ nicht der


291<br />

Dienstrechtsreform<br />

Abschaffung des Beamtenstatus der Professoren das Wort geredet<br />

hat. Dafür gibt es einen trivialen Grund: Mit der Abschaffung<br />

des Beamtenstatus hätte nicht der Bund als Besoldungsgesetzgeber<br />

tätig werden können, vielmehr hätten die<br />

Tarifparteien tätig werden müssen.<br />

Wer aber die Tarifverträge im öffentlichen Dienst mit<br />

dem Dienstreformgesetz von 1997 vergleicht (Leistungsstufen<br />

statt Dienstalterszulagen; Vorweggewährung von Leistungsstufen;<br />

Zahlung von Leistungsprämien oder befristeten Leistungszulagen,<br />

Amtszulagen und Stellenzulagen für herausgehobene<br />

Funktionen), der stellt fest, daß der Reformstau nicht<br />

im Beamten-, sondern im Angestelltenbereich des öffentlichen<br />

Dienstes angesiedelt ist.<br />

Um so mehr verwundert es, daß die Einführung der<br />

Juniorprofessur – unnötigerweise – mit der Abschaffung der<br />

Ämter für Wissenschaftliche Assistenten und Oberassistenten<br />

verknüpft worden ist. Die Gründe dafür liegen freilich auf der<br />

Hand:<br />

(1.) Die zahlenmäßige Reduktion der derzeit vorhandenen<br />

15.000 C 1-Stellen um rund 6.000 ist der kostenneutralen<br />

Einführung der Juniorprofessuren durch Umschichtung<br />

geschuldet. D. h., es wird am Beginn des Qualifizierungsweges<br />

zum Hochschulprofessor eine Förderlücke aufgerissen,<br />

um eine spätere zu schließen.<br />

(2.) Die Beseitigung des im Grunde durchaus bewährten<br />

Amtes des Wissenschaftlichen Assistenten (mit dem doppelten<br />

Inhalt der wissenschaftlichen Dienstleistung und der<br />

eigenen wissenschaftlichen Qualifikation) dient der Eliminierung<br />

der Habilitationsmöglichkeit und der Kanalisierung des<br />

Weges zum Professor über die Gasse der Juniorprofessur.<br />

(3.) Durch die Tilgung der Ämter für Wissenschaftliche<br />

Assistenten (Beamte auf Zeit) kann jene Klientel befriedigt<br />

werden, der es auf Gewerkschaftsnähe und Streikfähigkeit<br />

des akademischen Mittelbaus und auf die Beseitigung des „Abhängigkeitsverhältnisses“<br />

zwischen Assistent und Professor<br />

ankommt.<br />

IV. Die Abschaffung der Habilitation<br />

Die (begrüßenswerte) Einführung der Juniorprofessur<br />

mit der Beseitigung des Amtes „Wissenschaftlicher Assistent“<br />

und dem Wegfall der Habilitation zu verknüpfen, ist eine weder<br />

sinnvolle noch gebotene Angstreaktion.<br />

Diese speist sich aus der Erfahrung mit der in den 70er<br />

Jahren eingeführten „Assistenzprofessur“, die sich neben den<br />

herkömmlichen Qualifizierungswegen nicht hat halten können.<br />

Letztlich dienen also die Abschaffung von Assistentur<br />

und Habilitation der Verringerung der Vielfalt von Qualifizierungsmöglichkeiten,<br />

um der Juniorprofessur ein Monopol zu<br />

verschaffen und ihr dadurch zum Erfolg zu verhelfen.<br />

Die Habilitation (als dispositive Regelvoraussetzung für<br />

die Berufung zum Universitätsprofessor) war in den Ingenieurwissenschaften<br />

nie üblich und wird in den Naturwissenschaften<br />

zunehmend obsolet. Schon immer konnte sie HRG–konform<br />

durch eine „gleichwertige wissenschaftliche Leistung“<br />

substituiert werden.<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Insbesondere in den Kultur-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften<br />

ist sie nicht als solche fragwürdig, sondern<br />

nur in ihrer – von den Fakultäten zu verantwortenden –<br />

aufwendigen und langdauernden Entartungsform.<br />

Offenbar traut man den Universitäten die Beseitigung<br />

bestehender Mißstände nicht mehr zu. Anders ist es nicht zu<br />

erklären, daß im vorliegenden Gesetzentwurf zwar das Wort<br />

„Habilitationsverbot“ nicht auftaucht, aber bei den Einstellungsvoraussetzungen<br />

für Professoren (§ 44 HRG) in subtiler<br />

Weise der Sache nach wie folgt verankert wurde:<br />

● Die geforderten „zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen“<br />

werden „in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur<br />

erbracht“.<br />

● Die „zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen...<br />

sollen, auch soweit sie nicht im Rahmen einer Juniorprofessur<br />

erbracht werden, nicht Gegenstand eines Prüfungsverfahrens<br />

sein“.<br />

Damit liegt der Wille des Gesetzgebers klar zutage, die<br />

Habilitation nicht erst allmählich überflüssig zu machen, sondern<br />

sie als Leistungsnachweis im Berufungsverfahren grundsätzlich<br />

zu untersagen.<br />

V. Die Abschaffung der Privatdozentur<br />

Der mit der Einführung der Juniorprofessur verknüpfte<br />

Wegfall von Wissenschaftlichem Assistenten-Amt, Habilitation<br />

und Privatdozentur führt den Postdoc künftig entweder<br />

über die schmale Gasse der Juniorprofessur auf den Kö-<br />

Kurzpuls-Laserforschung im Institut für Optik und Quantenelektronik<br />

der Universität Jena Foto: dpa<br />

nigsweg zum Professor oder in die Sackgasse des wissenschaftlichen<br />

Dauerangestellten oder auf die Abbiegespur in eine<br />

außerakademische Tätigkeit.<br />

Da wegen der Kostenneutralität der Reform die Zahl<br />

der von C 1 und C 2 nach W 1 umgeschichteten Stellen für<br />

Juniorprofessuren anfangs eher gering sein wird, wirkt die Kanalisierung<br />

des Qualifizierungsweges über die Juniorprofessur<br />

wie ein Flaschenhals. Die aufgeladenen Hoffnungen des wis-


senschaftlichen Nachwuchses, künftig gehe es schneller, gerechter<br />

und frauenfreundlicher zu, werden wohl rasch enttäuscht<br />

werden.<br />

Hinzu kommt, daß der Juniorprofessor – anders als der<br />

Habilitant – nicht einem Lehrstuhl oder Professor zugeordnet,<br />

sondern als Hochschullehrer selbständig sein wird.<br />

Dadurch wird zwar – um in klassenkämpferischen Parolen<br />

zu reden – seine „Leibeigenschaft“ beseitigt; Kehrseite<br />

dieser wohlmeinenden Absicht früherer Selbständigkeit aber<br />

ist, daß die bisher weithin übliche und nützliche Fürsorge und<br />

Unterstützung durch einen arrivierten akademischen <strong>Lehre</strong>r<br />

entfällt. Wer die persönlichen Netzwerke in der science<br />

community kennt, weiß, was das bedeutet: Der Weg zur Professur<br />

wird für wenige leichter und für viele schwerer, jedenfalls<br />

kaum berechenbarer werden. Es wird ein Weg ohne schützendes<br />

und stützendes Geländer sein.<br />

Merkwürdigerweise wurde in der öffentlichen Diskussion<br />

bisher kaum reflektiert, daß mit der Beseitigung der Habilitation<br />

auch das Auffangnetz der Privatdozentur (einschließlich<br />

der apl. Professur) zerrissen wird. Gerade die Privatdozentur<br />

hat vielen, die – meist aus Stellenmangel – nicht alsbald<br />

zur Professur gelangten, die Mitgliedschaft im Lehrkörper<br />

einer Universität gesichert, gleichgültig, ob sie auf einer<br />

Mitarbeiterstelle, in einem außeruniversitären Beruf oder –<br />

wie Beispiele zeigen – als Hausfrau und Mutter warteten.<br />

Der Juniorprofessor ist dafür kein Ersatz. Er muß zuvor<br />

oder hernach die Universität wechseln. Gelingt ihm dieser<br />

Wechsel spätestens nach Auslaufen seines Zeitbeamtenverhältnisses<br />

nicht, endet sein Status als Universitätsmitglied<br />

und damit in aller Regel auch seine akademische Karriere.<br />

Es wird sich deshalb herumsprechen, lieber vom sichereren<br />

Hort einer außeruniversitären <strong>Forschung</strong>seinrichtung aus<br />

den Sprung auf eine Professorenstelle zu versuchen; zumal<br />

dort die Ausstattung meist besser und die Belastung mit Lehrund<br />

Selbstverwaltungsaufgaben geringer ist.<br />

VI. Die leistungsbezogene Besoldung:<br />

ein Versuch<br />

Verdienstvoll ist der mit dem Reformwerk verbundene<br />

Versuch, als Ergänzung des Grundgehalts auch leistungsabhängige<br />

variable Besoldungszuschüsse zu vergeben. Gerade<br />

im Bereich der Leistungsanreize ist in der Vergangenheit<br />

viel gesündigt worden, indem Hörergelder und Prüfungsvergütungen<br />

abgeschafft, der Erlaß einer Mehrlese-Vergütungsordnung<br />

(§ 50 BBesG) verhindert und die Funktionszulagen<br />

für Rektoren, Dekane und andere leitende Aufgaben<br />

geradezu kärglich gehalten wurden.<br />

Sehr zu begrüßen sind auch der Wegfall der bisherigen<br />

Obergrenze (B 10) in der Professorenbesoldung, die Einführung<br />

einer <strong>Forschung</strong>s- und Lehrzulage aus eingeworbenen<br />

Drittmitteln sowie die Delegation der Ausgestaltung des Verfahrens<br />

und der Leistungsbezüge an Länder und Hochschulen.<br />

Leider wird jedoch das Gebot der Kostenneutralität<br />

keinen hinreichenden finanziellen Spielraum für ein wirklich<br />

292<br />

Dienstrechtsreform<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

marktgerechtes, wettbewerbs- und anreizorientiertes Besoldungssystem<br />

eröffnen. Schon die deutliche Herabsetzung der<br />

Grund-/Anfangsgehälter (W 1: 6.000 DM, W 2: 7.200 DM, W<br />

3: 8.500 DM) hat prohibitive Wirkung auf die Wahl des<br />

Hochschullehrerberufs.<br />

Wenn es das Ziel der Reform ist, den Hochschullehrerberuf<br />

– insbesondere auch im Vergleich zur Wirtschaft und<br />

zum Ausland – wettbewerbsfähig zu gestalten, dann reichen<br />

limitierte und in ihrer Gewichtung zum Basisgehalt eher marginale<br />

Leistungs-, Belastungs- und Funktionszulagen nicht aus.<br />

Vielmehr muß eine adäquate, u. U. fächerspezifische, flexible<br />

Besoldungsstruktur gefunden werden, die auch an der<br />

„Benchmark“ variabler Vergütung leitender Führungskräfte<br />

in der Wirtschaft ausgerichtet ist.<br />

In großen Wirtschaftsbetrieben (z. B. DaimlerChrysler<br />

AG) setzt sich die individuelle Vergütung meist aus drei Komponenten<br />

zusammen, nämlich<br />

(1) einer monetären Bewertung der jeweiligen Aufgabe<br />

und Verantwortung sowie der zu ihrer Wahrnehmung erforderlichen<br />

Qualifikation und beruflichen Kompetenz<br />

(funktions- und anforderungsgerechte Basisvergütung),<br />

(2) einer Honorierung der individuellen Leistung nach<br />

Maßgabe des Erreichens von vereinbarten Zielen (Leistungs-<br />

Tantieme),<br />

(3) einer Beteiligung am Erfolg (Operating Profit) der<br />

Geschäftseinheit bzw. des Unternehmens (Erfolgsbeteiligung).<br />

Danach führen bereits das (definierte) Anforderungsprofil<br />

der Stelle und das (festzustellende) Qualifikationsprofil<br />

des Stelleninhabers zu unterschiedlichen Grundgehältern.<br />

Darüber hinaus kann der variable Vergütungsanteil – je nach<br />

(individueller) Zielerreichung und (kollektivem) Unternehmenserfolg<br />

- in einer so großen Bandbreite schwanken, daß<br />

das tatsächliche Jahreseinkommen ganz erheblich über oder<br />

unter dem ursprünglich angepeilten Ziel-Einkommen zu liegen<br />

kommt.<br />

Ein wirklich innovativer Schritt zur Neugestaltung der<br />

Hochschullehrerbesoldung – neben den im BBesG bereits<br />

verankerten Leistungs-, Belastungs-, Stellen- und Funktionszulagen<br />

– wäre eine Leistungskomponente nach Maßgabe individueller<br />

und kollektiver Zielvereinbarungen mit der<br />

Hochschul- oder Fakultätsleitung sowie die Option, für die<br />

Hochschule (bzw. Fakultät, Institut, <strong>Forschung</strong>s- oder Lehrverbund)<br />

einen unternehmerisch-wissenschaftlichen Erfolg zu<br />

definieren, an dem die Professoren auch gehaltlich und hinsichtlich<br />

ihrer Ausstattung hätten partizipieren können.<br />

Nicht nur der einzelne, sondern auch die Einheit oder<br />

Gruppe muß gewinnen (oder verlieren) können, wenn das<br />

Ganze vorangebracht werden soll.<br />

Anschrift des Autors<br />

Barkovenallee 1<br />

45 239 Essen<br />


293<br />

Dienstrechtsreform<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001


HUBERT DETMER<br />

294<br />

Dienstrechtsreform<br />

Der Referentenentwurf zum HRG<br />

Junior-Professur versus Habilitation<br />

Der Anfang April vorgelegte Referentenentwurf<br />

für die Fünfte Novelle des Hochschulrahmengesetzes<br />

versucht die Quadratur des Kreises: Es geht<br />

um die Abschaffung der Habilitation, ohne das heikle<br />

Wort eines gesetzlichen Habilitationsverbotes aussprechen<br />

zu müssen.<br />

Reißbrettentwurf minderer Güte<br />

Der Anfang April 2001 vorgelegte Referentenentwurf<br />

für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes<br />

ist alles andere als zweideutig. Mit einem Federstrich<br />

schafft er die bisherigen Personalkategorien der wissenschaftlichen<br />

Assistenten, Oberassistenten, Oberingenieure und Hochschuldozenten<br />

ab. „Unterhalb“ des Professorenamtes sollen<br />

nur noch zwei Kategorien angesiedelt werden, zum einen die<br />

auf sechs Jahre befristete Junior–Professur und zum anderen<br />

die wissenschaftlichen Mitarbeiter, die befristet oder unbefristet<br />

eingestellt werden können. Das Wort „Habilitation“ sucht<br />

man in dem Entwurf vergebens.<br />

Bereits die sogenannte Expertenkommission zur „Reform<br />

des Hochschuldienstrechts“ hatte bei der Umsetzung der<br />

wichtigsten politischen Zielvorgabe für die Novellierung des<br />

Hochschulrahmengesetzes – der Implementierung der Junior–Professur<br />

– eine harte Nuß zu knacken. Mit dem Problem<br />

konfrontiert, den unter den Experten ausgetragenen Streit um<br />

die Beibehaltung der Habilitation nicht nach außen tragen zu<br />

wollen, ging sie den ersten folgenreichen Schritt eines Irrwegs,<br />

der nicht allein darin lag, die Junior–Professur zu favorisieren,<br />

sondern sich vornehmlich durch eine Formel auszeichnete,<br />

die die Verknüpfung des Schicksals der Habilitation mit<br />

der Einführung der Juniorprofessur entdramatisieren sollte.<br />

Lakonisch lautet die damalige Feststellung der Experten: „Mit<br />

der Einführung der Junior–Professur kann ... das Habilitationsverfahren<br />

entfallen“. Erfreut über diese Steilvorlage war das<br />

im September 2000 vorgelegte Konzept des BMBF für ein<br />

„Hochschuldienstrecht für das 21. Jahrhundert“ aber bereits<br />

von weitaus stärkerer Zielgerichtetheit geprägt. Auf der Grundlage<br />

der Prämisse, die Habilitation führe zu Abhängigkeitsverhältnissen<br />

und stehe der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit<br />

des wissenschaftlichen Nachwuchses nur entgegen<br />

– Tatbestandsirrtümer führen immer zu anfechtbaren<br />

Schlußfolgerungen – heißt es zu Beginn der Ausführungen zwar<br />

ebenfalls lediglich: „Mit Einführung der Junior–Professur wird<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Hubert Detmer, Dr. iur.,<br />

Rechtsanwalt,<br />

Stellvertretender<br />

Geschäftsführer des<br />

Deutschen<br />

Hochschulverbandes<br />

die Habilitation entbehrlich“, doch die Katze wird nur eine<br />

Seite später aus dem Sack gelassen:<br />

„Über den Wegfall der Habilitation als Einstellungsvoraussetzung<br />

für Professoren hinaus stellt sich die Frage der<br />

Abschaffung des Habilitiationsrechts, um zu verhindern, daß<br />

in Berufungsverfahren in den traditionellen Habilitationsfächern<br />

nur habilitierte Bewerber auf Berufungslistenplätze<br />

gesetzt werden und damit die Habilitation in den betreffenen<br />

Fächern de facto Einstellungsvoraussetzung bleibt. Bei Beibehaltung<br />

des Habilitationsrechts würde ein Fehler wiederholt<br />

werden, der bereits mit dem Hochschulrahmengesetz von<br />

1976 begangen wurde. Damals wurde der zur selbständigen<br />

<strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> berechtigte Hochschulassistent geschaffen,<br />

ohne die Habilitation aufzugeben. In der Praxis wurde<br />

die gesetzliche Regelung dadurch unterlaufen, daß nur wenige<br />

Hochschulassistenten berufen wurden und der Hochschullehrernachwuchs<br />

überwiegend aus den abhängig beschäftigten<br />

wissenschaftlichen Mitarbeitern gewonnen wurde, die sich<br />

habilitiert hatten. Die wesentlichen Ziele der Reform – frühere<br />

Selbständigkeit und Unabhängigkeit des wissenschaftlichen<br />

Nachwuchses, Erhöhung des Frauenanteils in der Professorenschaft<br />

und internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen<br />

Personalstruktur – würden bei Beibehaltung der Habilitation<br />

gefährdet.“<br />

Wenn Pläne Wirklichkeit werden müssen<br />

Eine Analyse der Sachargumente für und wider die<br />

Habilitation sowie für und wider die Junior–Professur offenbart<br />

rasch, daß auf der einen Seite die Habilitation kein Teufelszeug<br />

ist und auf der anderen Seite sich die Junior–Professur<br />

nicht zu dem Allheilmittel für die deutschen Universitäten<br />

entwickeln wird. Zu verzeichnen ist vielmehr allenfalls eine<br />

Pattsituation zwischen Habilitation und Juniorprofessur, selbst<br />

wenn man sich hier einmal auf die Argumente der Befürworter<br />

der Junior–Professur einläßt. Ungeachtet aller rechtlichen,<br />

finanziellen und wissenschaftsimmanenten Abgründe, auf die


295<br />

Dienstrechtsreform<br />

sich das Experiment Junior–Professur zubewegt, kann bei<br />

nüchternen Betrachtungsweise nur konstatiert werden: Ersichtlich<br />

soll die Habilitation nicht wegen eines „offenkundigen<br />

Scheiterns“ abgeschafft werden, sondern einzig aus ordnungspolitischen<br />

Motiven. Die Habilitation ist das Bauernopfer des<br />

Plans, einer neuen Personalstruktur auf Gedeih und Verderb<br />

zum Erfolg verhelfen zu wollen.<br />

Die Quadratur des Kreises<br />

Nachdem die „Eckpunkte“ des BMBF nicht die ungeteilte<br />

Zustimmung der Bundesländer fanden – so wollen zumindest<br />

der Freistaat Bayern, der Freistaat Sachsen und Rheinland–Pfalz<br />

die Habilitation im Sinne eines Wettbewerbs unterschiedlicher<br />

Qualifikationswege erhalten – mußte im BMBF<br />

das ursprünglich vorgesehene gesetzliche Verbot der Hochschulprüfung<br />

„Habilitation“ jedoch ad acta gelegt werden. In<br />

welch diffizile Lage das BMBF in der Folgezeit bei der Findung<br />

eines vermeintlichen Kompromisses geraten sein muß, offenbart<br />

der nun vorgelegte Entwurf.<br />

Der Entwurf verbietet die Habilitation, ohne sie zu verbieten.<br />

Seit jeher fand die Habilitation im Hochschulrahmengesetz<br />

lediglich Erwähnung bei den Einstellungsvoraussetzungen<br />

für Universitätsprofessoren. Bis 1998 war sie die Regelqualifikation,<br />

seit 1998 fehlte der Zusatz „regelmäßig“: Die<br />

Habilitation wurde durch das Vierte Gesetz zur Änderung des<br />

HRG vom 25. August 1998 relativiert, indem ihr gleichberechtigt<br />

die ihr „gleichwertigen wissenschaftlichen Leistungen“<br />

an die Seite gestellt wurden. Auch der nun vorgelegte<br />

Referentenentwurf hält daran fest, daß für bestimmte Professuren<br />

nach der Promotion zusätzliche wissenschaftliche Leistungen<br />

erbracht worden sein müssen. Um die neue Personalstruktur<br />

zu implementieren, fixiert der Entwurf, daß diese<br />

Leistungen in der Regel im Rahmen einer Junior–Professur zu<br />

erbringen sind. Sprengstoff beinhaltet die nächste Feststellung:<br />

„Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen ... sollen, auch<br />

soweit sie nicht im Rahmen einer Junior–Professur erbracht<br />

werden, nicht Gegenstand eines Prüfungsverfahrens sein.“<br />

Diese im Kontext von Einstellungsvoraussetzungen prima vista<br />

irritierende Aussage bedeutet – was seitens des BMBF auch<br />

intendiert ist – eine Diskriminierung habilitierter Bewerber in<br />

Berufungsverfahren. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Der<br />

Referentenentwurf geht nicht so weit, das Verfassen eines<br />

zweiten Buches zu verbieten; er geht aber so weit, es den Berufungskommissionen,<br />

den Fakultäten, den Hochschulleitungen<br />

und letztlich sogar dem den Ruf erteilenden Minister<br />

zu verbieten, zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die<br />

Gegenstand des Prüfungsverfahrens „Habilitation“ gewesen<br />

sind, zu berücksichtigen.<br />

Was muß, das muß...!<br />

Im Bewußtsein, die Hochschulprüfung „Habilitation“<br />

aus Gründen des den Universitäten zustehenden Rechts auf<br />

Selbstverwaltung und der damit verknüpften Rechtsetzungsautonomie<br />

– die ihrerseits wieder gespeist wird aus Art. 5 Abs.<br />

3 S. 1 Grundgesetz – nicht antasten zu können, hat das BMBF<br />

sich in einem Gestrüpp von ordnungspolitischen Motiven,<br />

technokratischen Zielvorgaben und politischer Kompromißsuche<br />

verstrickt. Anders wäre der Befund, daß auf diesem Irrweg<br />

einfachste Vorgaben des Verfassungsrechts und des öf-<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

fentlichen Dienst– und Beamtenrechts unter die Räder geraten<br />

sind, nicht erklärbar. Denn: Die Diskriminierung habilitierter<br />

Bewerber verstößt ebenso gegen das verfassungsrechtlich<br />

abgesicherte Prinzip der Bestenauslese wie gegen den individuellen<br />

Bewerbungsverfahrensanspruch der Wissenschaftler,<br />

deren Leistungen ausgeblendet werden sollen, nur weil sie<br />

Gegenstand eines Habilitationsverfahrens gewesen sind. Ferner<br />

wird das Eigengewicht des durch Art. 5 Abs. 3 S. 1 Grundgesetz<br />

gespeisten universitären Berufungsvorschlags rechtswidrig<br />

negiert, wenn eine Fakultät einen habilitierten Bewerber<br />

als den besten Kandidaten ansieht; bei der Ruferteilung dieser<br />

Bewerber aber wegen seiner Habilitation nicht berücksichtigt<br />

würde. Auch das nur scheinbar nicht angetastete Recht der<br />

Fakultäten, Habilitationsverfahren auch weiterhin durchführen<br />

zu dürfen, ist von einer Regelung, die ersichtlich auf nichts<br />

anderes als auf die faktische Abschaffung der Habilitation hinauslaufen<br />

soll, in rechtlich relevanter Weise verletzt. Denn:<br />

Was ist ein „ius habilitandi“, das nicht nur niemandem nützt,<br />

sondern im Gegenteil schaden soll?<br />

Ganz am Ende des Referentenentwurfs buhlt das BMBF<br />

um Akzeptanz für seinen mißratenen Zögling. In den Übergangsvorschriften<br />

findet sich die Aussage, daß das Regelerfordernis<br />

der Junior–Professur erst ab dem 1. Januar 2010<br />

Geltung beanspruchen soll. Auch sollen Habilitierte, die ihr<br />

Habilitationsverfahren vor dem 1. Januar 2010 beendet haben,<br />

nicht diskriminiert werden. Mit anderen Worten: Bis zu<br />

diesem Zeitpunkt abgeschlossene Habilitationsverfahren sollen<br />

sich nicht kontraproduktiv auswirken dürfen. Für Junior-<br />

Professoren soll letzteres freilich nicht gelten. Bei allem Buh-<br />

len: Wer mit Universitäten und jungen Wissenschaftlern ein<br />

närrisches Spiel treibt, nur um dem fragwürdigen Experiment<br />

„Junior–Professur“ den Weg zu bereiten, darf nicht auf das<br />

Verständnis der Betroffenen hoffen. Auch im übrigen scheint<br />

sich der ungenießbare Referentenentwuf zu einem Eigentor<br />

zu entwickeln: Die Länder – allen voran der Freistaat Bayern<br />

– haben längst erkannt, was sich hinter der kruden Formel<br />

des BMBF verbirgt: Ein Wolf im Schafspelz.<br />

❑<br />

Anschrift des Autors<br />

Rheinallee 18<br />

53 173 Bonn


Zur DFG-Habilitationsförderung<br />

296<br />

Dienstrechtsreform<br />

„Arges Schelmenstück“<br />

Die Habilitation ist ins Gerede gekommen.<br />

Bundesbildungsministerin<br />

Bulmahn will sie abschaffen. Trotzdem<br />

ist sie mindestens in den Geisteswissenschaften<br />

einschließlich der<br />

Rechts- und Wirtschaftswissenschaften<br />

unentbehrlich. Das gilt ganz besonders<br />

für die <strong>Forschung</strong>. In fast allen<br />

geistes-, sozial- und rechtswissenschaftlichen<br />

Disziplinen machen<br />

Habilitationsschriften einen großen<br />

Teil der innovativen und weiterführenden<br />

Standardwerke aus. Die Habilitation<br />

ist auch keineswegs eine<br />

deutsche Besonderheit. Sie ist vielmehr<br />

auch in Frankreich (Doctorat<br />

d’ Etat), der Schweiz, Österreich und<br />

fast allen osteuropäischen Ländern<br />

der normale Weg zur Professur. Die<br />

gegenwärtigen Pläne zur Amerikanisierung<br />

der deutschen Hochschulen<br />

übersehen, daß auch die guten angelsächsischen<br />

Universitäten ihre Dauerstellen<br />

(tenure) vom Vorliegen des<br />

„second book“ abhängig machen.<br />

Außerdem muß daran erinnert werden,<br />

daß das Bundesverfassungsgericht<br />

als die Träger des Grundrechts<br />

der freien <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> die<br />

habilitierten Hochschullehrer definiert<br />

hat. Es wäre also ein arges Schelmenstück<br />

der Hochschulpolitik,<br />

wenn es ihr gelänge, mit der Habilitation<br />

die Freiheit von <strong>Forschung</strong> und<br />

<strong>Lehre</strong> gleich mitabzuschaffen. Wohin<br />

die Reise gehen soll, zeigt die neue<br />

Grundrechtscharta der EU, in der die<br />

Freiheit der <strong>Lehre</strong> schon nicht mehr<br />

vorkommt.<br />

Materiell ermöglichen<br />

Aus der wissenschaftlichen Unentbehrlichkeit<br />

und rechtlichen Unabschaffbarkeit<br />

der Habilitation folgt<br />

die Notwendigkeit, sie auch materiell<br />

zu ermöglichen. Bisher führten im<br />

Regelfall zwei Wege zur Habilitation:<br />

über eine Assistentenstelle oder über<br />

ein Habilitationsstipendium. Der<br />

zweite Weg ist umso wichtiger, als die<br />

Sparpolitik der vergangenen Jahrzehnte<br />

zu einem drastischen Abbau<br />

der für den Nachwuchs so wichtigen<br />

Mittelbaustellen geführt hat. In dieser<br />

Situation hat sich die DFG durch<br />

ihre Habilitationsstipendien unschätzbare<br />

Verdienste um die Sicherung eines<br />

hochqualifizierten Professorennachwuchses<br />

erworben. Ohne diese Stipendien<br />

wären viele „Orchideenfächer“ an<br />

Nachwuchsmangel schon eingegangen.<br />

Meilensteine der <strong>Forschung</strong> wie die Entzifferung<br />

der Maya-Schrift durch Nikolai<br />

Grube wurden durch Habilitandenstipendien<br />

der DFG ermöglicht. Es gibt<br />

Univ.-Professor<br />

Dr. Jens Halfwassen,<br />

Philosophie, Universität<br />

Heidelberg<br />

zwar auch außerhalb der DFG Habilitationsstipendien,<br />

doch sind diese ausgesprochen<br />

selten und meist auf ganz bestimmte<br />

Personengruppen eingeschränkt.<br />

Es ist darum eine wirkliche Katastrophe,<br />

daß die DFG ihre Habilitationsförderung<br />

zum 1. November 2000 eingestellt<br />

hat. Dieser einschneidende Schritt<br />

erfolgte von einem Tag auf den anderen<br />

ohne jede Vorwarnung, ohne öffentliche<br />

Diskussion und ohne Anhören der Betroffenen.<br />

In vorauseilendem Gehorsam<br />

gegenüber der Bundesregierung wurden<br />

vollendete Tatsachen geschaffen. Daß<br />

die DFG auch noch mitteilen läßt, man<br />

wünsche über diese Entscheidung keine<br />

weitere Diskussion, erinnert an die<br />

Praxis totalitärer Staaten.<br />

Inzwischen liegen die Empfehlungen<br />

einer Präsidialarbeitsgruppe zur Neuordnung<br />

der Nachwuchsförderung durch<br />

die DFG vor. Dort werden die Pläne der<br />

Bundesregierung zur Hochschulreform<br />

und zur Einführung der Juniorprofessur<br />

ausdrücklich begrüßt. Die Habilitation<br />

wird für das relativ hohe Alter deutscher<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Hochschullehrer bei ihrer Erstberufung<br />

hauptverantwortlich gemacht,<br />

was angesichts der durchschnittlichen<br />

Habilitationsdauer von 4 bis 6 Jahren<br />

kaum überzeugen kann. Die vorgesehenen<br />

Maßnahmen sind ganz auf die<br />

Bedürfnisse der Naturwissenschaften<br />

- und hier vor allem der anwendungsorientierten<br />

Disziplinen - zugeschnitten,<br />

während man den Geisteswissenschaften<br />

offenbar an den Kragen will.<br />

Zu befürchten ist eine Umverteilung<br />

der <strong>Forschung</strong>sgelder im ganz großen<br />

Stil. Wie es um die Seriosität des unter<br />

Leitung von HU-Präsident Mlynek<br />

in schlechtem „Denglisch“ abgefaßten<br />

Papiers bestellt ist, mag man aus der<br />

Empfehlung ersehen, bei der Verleihung<br />

des Heinz-Maier-Leibnitz-Preises<br />

und des Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Preises<br />

künftig „ggf. auch Schüler“<br />

einzubeziehen!<br />

„Es liegt mir daran, in Erinnerung zu<br />

rufen, daß die DFG eine Verantwortung<br />

für die Förderung der Wissenschaften<br />

in allen ihren Zweigen hat“,<br />

so DFG-Präsident Winnacker jüngst.<br />

Angesichts der geplanten stromlinienförmigen<br />

Ausrichtung der DFG auf<br />

die Bedürfnisse der anwendungsorientierten<br />

Fächer ist diese Erinnerung<br />

leider bitter nötig. Als „Selbstverwaltungsorganisation<br />

der in Wissenschaft<br />

und <strong>Forschung</strong> Tätigen und<br />

Engagierten“ (Winnacker) darf sich<br />

die DFG nicht zum Erfüllungsgehilfen<br />

der Politik machen. Neuestens gibt es<br />

auch für Habilitanden wieder eine<br />

Perspektive. Nachwuchswissenschaftler<br />

können seit dem 29. Januar innerhalb<br />

von 5 Jahren nach der Promotion<br />

bei der DFG ihre eigene Stelle<br />

(BAT II a) für maximal 3 Jahre beantragen.<br />

Sie können dann selbständig<br />

und ohne Zuordnung zu einem Hochschullehrer<br />

ihr eigenes Projekt verfolgen,<br />

sich also z.B. auch habilitieren.<br />

Dies könnte eine Chance sein, die es<br />

zu nutzen lohnt. Abzuwarten bleibt<br />

freilich, wie großzügig sie den nicht<br />

anwendungsorientierten Fächern<br />

künftig gewährt werden wird.<br />

Univ.-Professor Dr. Jens Halfwassen,<br />

Philosophie, Universität Heidelberg


JENS PETER MEINCKE<br />

297<br />

Dienstrechtsreform<br />

Freiheit zur Selbstgestaltung<br />

Über die Habilitation und die Stellung der Professoren<br />

Die Entscheidung über das Für und Wider der<br />

Habilitation gehört nicht in die Hand von Politikern,<br />

sondern muß bei den Fakultäten liegen. Ein staatliches<br />

Verbot, wenn auch durch die „Hintertür“, bedeutet einen<br />

Eingriff in die Fakultätsautonomie. Mit der Autonomie<br />

ist aber zugleich die Verantwortung für ein sachgerechtes<br />

Verfahren verbunden.<br />

Frau Ministerin Bulmahn will, so konnte man es in den<br />

letzten Wochen überall hören, die Habilitation abschaffen. Ich<br />

habe das bisher nicht wirklich ernst genommen. Wie kann<br />

man ein Begutachtungsverfahren der Universitäten „abschaffen“?<br />

Man kann ihm ein Stück seiner Bedeutung nehmen,<br />

indem man auch Nichthabilitierte auf Lehrstühle beruft. Man<br />

kann wohl auch Regelungen für die Ausgestaltung des<br />

Habilitationsverfahrens vorsehen, z. B. die Mitwirkung Außenstehender<br />

vorschreiben oder den Kreis der jeweils Prüfungsberechtigten<br />

auf die engeren Fachkollegen beschränken.<br />

Aber kann man es abschaffen? Das heißt doch wohl: es verbieten?<br />

Und was soll geschehen, wenn ein solches Verbot nicht<br />

beachtet wird? Wer ist überhaupt Adressat eines solchen Verbots?<br />

Darf ich als Nachwuchswissenschaftler etwa einen entsprechenden<br />

Begutachtungsantrag gar nicht stellen? Und wenn<br />

ich nun den Dekan bitte, mir gestützt auf ein Votum der Fachkollegen,<br />

ein Zeugnis über eine erfolgreiche Tätigkeit im Bereich<br />

der Fakultät in den letzten vier Jahren zu erteilen? Darf<br />

ich diese Bitte nicht äußern? Darf der Dekan der Bitte nicht<br />

folgen? Darf ich mich, versehen mit einem solchen Zeugnis,<br />

nicht bei fremden Universitäten bewerben? Darf ich mich<br />

künftig als Zeugnisinhaber trotz Zustimmung der Fakultät<br />

nicht mehr Privatdozent nennen? Und soll die Fakultät später<br />

gehindert sein, beim Rektor die Verleihung der Apl.-Professur<br />

für einen solchen in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> verdienten<br />

Privatdozenten zu beantragen?<br />

Irrationale Diskussion<br />

Spätestens an dieser Stelle wird das Irrationale der ganzen<br />

Diskussion deutlich und man sollte daran erinnern, daß<br />

die Frage, ob jemand habilitiert wird oder nicht, eine Frage<br />

ist, die die Fakultäten entscheiden müssen, daß die Beantwortung<br />

der Frage: Habilitation Ja oder Nein? in den Bereich der<br />

Fakultätsautonomie gehört. Bekanntlich gibt es Fächer und<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Jens Peter Meincke, Dr. iur.,<br />

Univ.-Professor, Bürgerliches<br />

Recht, Universität zu Köln,<br />

Rektor der Universität zu<br />

Köln von 1997 bis März<br />

2001<br />

Fakultäten – die Ingenieurwissenschaften und die Biologie<br />

werden in diesem Zusammenhang vornehmlich genannt – in<br />

denen spielt die Habilitation traditionell keine oder keine größere<br />

Rolle. Sie mögen bei ihrer sicher gut begründeten Praxis<br />

bleiben. In anderen Fächern dagegen gilt der Ausweis durch<br />

ein zusätzliches Werk, das die Selbständigkeit des Denkens,<br />

die Kreativität und die Darstellungsfähigkeit besonders deutlich<br />

markiert, nach wie vor als wichtig. Wie kann man angesichts<br />

dieser Lage der Fakultät die Begutachtung oder dem<br />

Nachwuchswissenschaftler den Antrag auf eine solche Begutachtung<br />

versagen?<br />

Die Entscheidung über das Für oder Wider zur Habilitation<br />

gehört nicht in die Hände der Politiker, sondern muß<br />

bei den Fakultäten liegen. Zu recht wurde denn auch darauf<br />

aufmerksam gemacht, daß jedes staatliche Verbot in diesem<br />

Zusammenhang einen Eingriff in die Fakultätsautonomie bedeutet<br />

und angesichts der Garantie des Selbststeuerungsrechts<br />

der Hochschulen zu unterlassen ist. Jede Autonomie bedeutet<br />

allerdings auch entsprechende Verantwortung. Es ist daher<br />

klar, daß, wenn wir an dem Recht zur Habilitation festhalten,<br />

daß wir dann auch die Verantwortung für die sachgerechte,<br />

den Nachwuchs nicht behindernde, nicht zuletzt auch<br />

frauenfreundliche Ausgestaltung des Verfahrens übernehmen<br />

müssen. Das ist wichtig, und ich betone es gern, aber es steht<br />

auf einem anderen Blatt.<br />

Die Stellung der Professoren<br />

Das zweite Stichwort betrifft die Stellung der Professoren.<br />

Auch hier greife ich beispielhaft nur ein Stichwort heraus.<br />

Es ist die Arbeitnehmerstellung der Professoren. Die Professoren<br />

sind Beamte oder Angestellte und damit im arbeitsrechtlichen<br />

Sinn so etwas wie Arbeitnehmer, abhängig Beschäftigte<br />

des Landes. Sie beziehen steuerrechtlich Einkünfte aus<br />

nichtselbständiger Arbeit. Und doch haben sie traditionell auch<br />

einen selbständigen Charakter. Sie nehmen die ihrer Hoch-


schule obliegenden Aufgaben, so sagt es das Hochschulgesetz<br />

von NRW ausdrücklich, in dem von ihnen vertretenen Fach<br />

selbständig wahr.<br />

Diese Selbständigkeit bestimmt z. B. die Zeiteinteilung.<br />

Es gibt keine Dienstzeiten, keine Stechuhren, die ihre Einhal-<br />

tung überprüfen, keine Urlaubszeiten, nur Abwesenheitszeiten,<br />

die besonders anzuzeigen sind. Die Selbständigkeit bestimmt<br />

die Arbeitsgestaltung. Keine Aufsicht überprüft – von extremen,<br />

in den disziplinarrechtlichen Bereich hineinragenden<br />

Ausnahmefällen abgesehen – mein Arbeitsverhalten. Es kommt<br />

nicht auf die aufgewendete Arbeitszeit, sondern auf den Erfolg<br />

meiner Tätigkeit an.<br />

Und sie bestimmt die Einfügung in den Organisationsbereich<br />

der Hochschule: Es gibt (von Sonderregelungen im<br />

Medizinbereich abgesehen) keine Hierarchie, in die der Hochschullehrer<br />

eingegliedert wäre, keine Oberprofessoren, die den<br />

Unterprofessoren Anweisungen geben könnten. Die Professoren<br />

sind in ihrer <strong>Forschung</strong>s- und Lehrtätigkeit selbständig,<br />

d.h. nicht abhängig, nicht Teil eines von oben gesteuerten Organismus.<br />

Es forscht und lehrt nicht die Hochschule durch<br />

ihre Professoren, genauso wenig wie die Hochschule durch<br />

ihre Studenten studiert. Wenn die Professoren Bücher schreiben,<br />

so tun sie dies zwar in ihrer Verpflichtung zur Vertretung<br />

des Fachs, sie handeln aber dennoch selbständig, entscheiden<br />

selbst über alle Einzelheiten der Veröffentlichung, zeichnen<br />

mit ihrem Namen, nicht mit dem der Hochschule und haben,<br />

sofern es Honorare gibt, Einkünfte aus selbständiger, nicht<br />

aus abhängiger Tätigkeit.<br />

Selbständigkeit als wesentliches<br />

Kennzeichen der Universität<br />

Diese Selbständigkeit war und ist ein wesentliches<br />

Kennzeichen der Universität und ein wichtiger Anziehungspunkt.<br />

Sie wird jedoch in letzter Zeit zunehmend in Frage<br />

298<br />

Dienstrechtsreform<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

gestellt. Es werden Anwesenheitszeiten und Vorlesungstage<br />

fixiert. Die Vergütung soll erfolgsabhängig gestaltet werden,<br />

was das auch immer sei, und damit auf jeden Fall von einer in<br />

einer gedachten Hierarchie verwurzelten Begutachtung abhängig<br />

gemacht werden. Die Aufsicht des Dekans über die Professoren<br />

wird verstärkt. Mit einer Änderung des Arbeitnehmererfindergesetzes<br />

sollen nun die Professoren<br />

auch im Sinne dieser Bestimmungen in<br />

den Arbeitnehmerstatus überführt und als<br />

Mitarbeiter der Hochschule qualifiziert werden,<br />

deren Erfindungen der Hochschule als<br />

Arbeitgeber zustehen. Herr Kollege Landfried<br />

fordert für die HRK die Teil-Abführung von<br />

Entgelten aus Vortrags- und Veröffentlichungstätigkeit<br />

an die Heimatuniversität.<br />

Die Hochschulen sollen die Dienstherrenfähigkeit<br />

erlangen. Bald werden sie wohl die<br />

Einkünfte aus Veröffentlichungen der Professoren<br />

dem Hauptamt zuordnen und für sich<br />

in Anspruch nehmen.<br />

Die Selbständigkeit der Tätigkeit der<br />

Professoren ist nach wie vor eine der Hauptattraktionen<br />

unseres Berufs. Sie müssen wir<br />

unbedingt bewahren, wenn wir auch künftig<br />

hervorragende Nachwuchskräfte für die Universität<br />

gewinnen wollen.<br />

Was die geplante Novellierung des<br />

Arbeitnehmererfindergesetzes angeht, so bin<br />

ich allerdings, soweit ich sehe, bisher ein einsamer<br />

Rufer in der Wüste. Denn die Rektoren<br />

begrüßen die Einnahmen, die, wie sie annehmen, den Universitäten<br />

aus der Anwendung dieses Gesetzes künftig zufließen<br />

werden, und sie lassen sich über den grundlegenden Wandel<br />

in der Einschätzung der Rechtsstellung der Professoren,<br />

der mit diesem Gesetz verbunden ist, hinwegtäuschen. Ich<br />

meine demgegenüber, daß wir auf die Einnahmen, wenn sie<br />

denn überhaupt in größerem Umfang fließen, lieber verzichten<br />

sollten, als ein Stück der Selbständigkeit unserer Professoren<br />

hintanzusetzen.<br />

Auch in diesem Bereich bleibt allerdings mit der von<br />

mir reklamierten Freiheit zur Selbstgestaltung zugleich die Verantwortung<br />

verbunden. Und es bleibt unsere Aufgabe zu überlegen,<br />

wie die Freiräume, die es zu sichern gilt, gegen Mißbräuche<br />

geschützt und mit unseren Verpflichtungen gegenüber<br />

den Studierenden und der Öffentlichkeit in Einklang gebracht<br />

werden können. Das ist ebenfalls ein wichtiges Thema. Ich<br />

unterschätze seine Bedeutung nicht. Doch die Auseinandersetzung<br />

mit ihm hebt die vorrangige Forderung nach der Gewährung<br />

des Freiraums nicht auf.<br />

Der Beitrag ist die gekürzte Fassung einer Rede anläßlich der Emeritierung<br />

des Präsidenten des Hochschulverbandes, Professor Dr. Hartmut<br />

Schiedermair, am 15. Februar 2001 in Köln.<br />

❑<br />

Anschrift des Autors<br />

Rechtswissenschaftliche Fakultät<br />

Universität zu Köln<br />

Albertus-Magnus-Platz<br />

50 923 Köln


299<br />

Dienstrechtsreform<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001


Pro<br />

Die künstliche Befruchtung (in<br />

vitro Fertilisation, IVF) ist eine<br />

bedeutende Therapie bei der<br />

Überwindung verschiedener<br />

Formen der weiblichen und – in Kombination mit der intrazytoplasmatischen<br />

Spermieninjektion (ICSI) – auch der<br />

männlich bedingten Sterilität. Etwa 1 Prozent aller Kinder,<br />

die in Deutschland zur Welt kommen, sind nach einer dieser<br />

Formen gezeugt worden. Nach dem deutschen<br />

Embryonenschutzgesetz ist eine Embryonenforschung<br />

verboten (§1(1)1; §1(2)2;<br />

§2(2)). Tatsächlich muß man sich jedoch vor<br />

Augen halten, daß eine jegliche IVF–Therapie<br />

ohne eine <strong>Forschung</strong> an Embryonen<br />

nicht entwickelt worden wäre, und ebensowenig<br />

optimiert werden kann. Dies sei an<br />

einigen Beispielen ausgeführt.<br />

Die Einführung neuer Fertilisationstechniken<br />

wie der ICSI hat einen Durchbruch in<br />

der Behandlung der männlichen Subfertilität<br />

geschaffen. Auch Männer, die primär<br />

keine Spermien in der Ejakulatflüssigkeit<br />

zeigen, können durch die Verwendung von<br />

Spermien aus dem Nebenhoden oder Hoden<br />

behandelt werden. Wie läuft der Fertilisationsprozeß<br />

bei Verwendung solcher, teilweise unreifer,<br />

Spermienvorstufen ab? Ist das Auftreten von Zeichen der<br />

Eizellaktivierung verzögert? Wie schnell zeigten die gebildeten<br />

Vorkerne eine Aktivierung? So lassen sich grundlegende<br />

Fragen hinsichtlich der Sicherheit dieser Techniken<br />

klären.<br />

Die Frage, inwieweit Embryonen nach IVF oder ICSI genetische<br />

Auffälligkeiten tragen, kann nur geklärt werden, wenn<br />

solche Embryonen mittels molekulargenetischer Untersuchungen<br />

analysiert werden. Welche Ursachen hat ein Stop<br />

der Entwicklung?<br />

Der Stoffwechsel von Embryonen vor der Einnistung (Implantation)<br />

in die Gebärmutterschleimhaut ist essentielle<br />

Grundlage einer jeden Entwicklung von Kulturmedien, da<br />

diese den entsprechenden, sich vor der Implantation wandelnden<br />

Ansprüchen der Embryonen genügen müssen. Die<br />

Messung von Stoffwechselprodukten oder die direkte Untersuchung<br />

des Stoffwechsels ist nur in vitro, außerhalb des<br />

Körpers, in der Kultur möglich. Damit in Zusammenhang<br />

stehen Untersuchungen zu der Frage, inwieweit die Entwicklung<br />

von Embryonen in vitro durch die Zusammensetzung<br />

von Medien, deren zeitlichem Wechsel vor dem Zurücksetzen<br />

in die Gebärmutterhöhle (Embryotransfer) und<br />

den äußeren Bedingungen im Brutschrank (Inkubator) beeinflußt<br />

werden. Wie schnell läuft die Entwicklung unter<br />

verschiedenen Bedingungen ab? Wieviel Prozent der Embryonen<br />

entwickeln sich zum 8-Zell-Stadium, wieviele zur<br />

geschlüpften Blastozyste?<br />

300<br />

Dienstrechtsreform<br />

Pro & Contra<br />

Professor Dr.<br />

Klaus Diedrich,<br />

Klinik für Frauenheilkunde<br />

und Geburtshilfe,Universitätsklinikum<br />

Lübeck*<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

<strong>Forschung</strong> an Em<br />

Über die IVF hinaus ergeben sich neuerdings zahlreiche andere<br />

Fragen, die durch eine Embryonenforschung geklärt werden<br />

können. Dazu gehören u.a. solche der Stammzellforschung,<br />

die neue Wege in der Therapie schwerwiegender Erkrankungen<br />

ermöglichen könnten: Welche embryonalen Zellen<br />

sind in der Lage, sich zu speziellen Zellen zu differenzieren?<br />

Wie können diese Differenzierungsprozesse angeregt<br />

werden? Nicht nur aktuelle Therapien, sondern auch zukünftige<br />

Fragestellungen werden somit nicht unwesentlich<br />

von der Embryonenforschung berührt.<br />

Für eine Bewertung wäre zu fragen, welche Embryonen<br />

für eine solche Untersuchung verwendet<br />

werden können. Anbieten würden sich solche<br />

Embryonen, die aufgrund morphologischer<br />

Merkmale und damit einer nur geringen Implantationschance<br />

nicht für den Transfer in den Uterus<br />

im Rahmen eines IVF–Programmes infrage<br />

kämen. Die Entstehung solcher überzähligen Embryonen<br />

ist in Deutschland verboten. Ferner wäre<br />

daran zu denken, daß Paare, die ihren Kinderwunsch<br />

durch eine IVF–Behandlung verwirklichen<br />

konnten, überzählige Embryonen oder Eizellen<br />

im Vorkernstadium, die kryokonserviert<br />

waren, für eine solche <strong>Forschung</strong> spenden könnten.<br />

Auch dies ist in Deutschland verboten.<br />

Schließlich wird im Ausland teilweise der sehr<br />

fragwürdige Ansatz verfolgt, Embryonen für die <strong>Forschung</strong><br />

herzustellen, indem Eizellen ohne Ziel der Übertragung mit<br />

Spermien befruchtet werden. Solche Untersuchungen sind<br />

unserer Meinung nach nur bei sehr speziellen Fragestellungen<br />

gerechtfertigt, die einen bestimmten genetischen Hintergrund<br />

der Gameten voraussetzen, anders nicht zu klären sind<br />

und eine bedeutende Aussage für die Patienten erwarten lassen.<br />

Prinzipiell ist diese Technik abzulehnen. Das Argument<br />

der Kritiker, man könne auf tierische Embryonen zurückgreifen<br />

und daran solche Untersuchungen durchführen ist teilweise<br />

akzeptabel, größtenteils jedoch abzulehnen. Embryonen<br />

anderer Spezies verhalten sich generell anders, zeigen<br />

andere Raten genetischer Auffälligkeiten, andere Stoffwechselvorgänge<br />

und prinzipiell andere Entwicklungsraten. Die<br />

dort gewonnenen Erkenntnisse, auch aus dem molekularbiologischen<br />

Bereich, sind – was anhand vieler Beispiele gezeigt<br />

werden kann – nicht auf den Menschen übertragbar.<br />

Fazit wäre somit, daß grundlegende Fragen durchaus im Tiermodell<br />

angegangen werden können, schließlich aber eine <strong>Forschung</strong><br />

an menschlichen Embryonen immer notwendig sein<br />

wird, um diese Ergebnisse für den Menschen verifizieren oder<br />

korrigieren zu können. Man sollte sich bewußt sein, daß zahlreiche<br />

Techniken, die aus dem Ausland importiert werden,<br />

bereits heute auf der <strong>Forschung</strong> an Embryonen beruhen. Eine<br />

Änderung des Embryonenschutzgesetzes hinsichtlich einer<br />

Liberalisierung der Embryonenforschung in Deutschland<br />

wäre dringend zu überdenken.<br />

*Koautor des Beitrages ist Priv. Doz. Dr. med. Michael Ludwig


yonen?<br />

Contra<br />

301<br />

Dienstrechtsreform<br />

Pro & Contra<br />

Dürfen menschliche Lebewesen<br />

für die <strong>Forschung</strong><br />

verbraucht werden, wenn<br />

diese therapeutische Anwendung<br />

intendiert? Die Fachsprache ist schon nicht mehr<br />

neutral. Sie spricht vom „therapeutischen“ Klonen im Sinne<br />

einer verharmlosenden und insinuierenden Sprachpolitik.<br />

Klonen an Embryonen zur Herstellung von<br />

embryonalen Stammzellen, die wiederum<br />

zum Züchten von Organzellen benutzt werden<br />

können, kann verschiedene Techniken<br />

umfassen. Mit der Dolly-Technik - Herstellung<br />

eines spezifischen Embryos mit einer<br />

Stammzelle in entkernter Eizelle - kann die<br />

Nähe zum individuellen Organ und seiner<br />

Reparatur erreicht werden. Auf dieser Basis<br />

wären dann erst Therapien durch Zelltransplantationen<br />

möglich. Klonen selbst ist<br />

also keine Therapie, sondern eine Technik.<br />

Die durch diese Technik und durch zusätzliche<br />

Techniken anvisierte Therapie ist aber<br />

noch nicht existent. Sie ist eine Option. Die<br />

Versuche sind vielversprechend, aber sie stellen<br />

keine Garantie der Erreichbarkeit dar.<br />

Richtig wäre es, von verbrauchender Embryonenforschung<br />

mit dem Zweck der Gewinnung embryonaler<br />

Stammzellen zu sprechen. Damit steht man vor der<br />

längst diskutierten Frage, ob man in bestimmten Fällen<br />

menschliche Embryonen anderen Gütern opfern soll. In<br />

Fällen der verbrauchenden Embryonenforschung für die In-<br />

Vitro-Fertilisation bzw. für die Präimplantationsdiagnostik<br />

(in Großbritannien erlaubt, in Deutschland verboten) geht<br />

es um Güter, vor allem das Gut Gesundheit, die als solche<br />

existieren und eingelöst werden können. Freilich bleibt die<br />

Kritik erhalten, ob sie hochrangig genug sind, um die Lebensrechte<br />

des Embryo, eines menschlichen Lebewesens, zu unterdrücken.<br />

(Ich bin nicht dieser Meinung!) Aber im Fall<br />

der verbrauchenden Embryonenforschung zur Herausbildung<br />

embryonaler Stammzellen geht es um eine Abwägung<br />

eines anderen Genus. Denn das Gut Embryo soll hier mit<br />

einem noch nicht vorhandenen Gut der Zukunft, für dessen<br />

Erreichbarkeit es keine Garantien gibt, abgewogen werden.<br />

Man kann verstehen, weshalb die Briten hier so lange<br />

gezögert haben, obwohl sie einen anderen Ansatz verfolgen<br />

als die deutsche Rechtslage: der Embryo in vitro wird<br />

in den ersten 14 Tagen, sofern noch nicht eingepflanzt, nicht<br />

als menschliches Lebewesen, sondern als „menschliches Leben“<br />

(human life instead of human being) betrachtet.<br />

Professor Dr.<br />

Dietmar Mieth,<br />

Theologische Ethik,<br />

Universität Tübingen<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Neben dieser Frage nach dem moralrelevanten Status des<br />

Embryo stellt sich also die Frage, ob wir überhaupt von einer<br />

Güterabwägung sprechen können bzw. wie diese sich<br />

verändert, wenn ein Gut noch nicht da ist, ja nicht versprechbar<br />

ist und in seiner Erreichbarkeit von eben dem Einsatz<br />

des Gutes abhängt, mit dem es abgewogen werden soll. Man<br />

mag diese Frage leichter nehmen, wenn man sich aus der<br />

Beobachtung und deren Einschätzung herausredet,<br />

daß der Embryo ein menschliches<br />

Lebewesen ist. Aber Potentialität und Kontinuität<br />

in bezug auf kommendes Menschsein<br />

sprechen hier eine deutliche Sprache. Dies<br />

alles mag anders aussehen, wenn andere<br />

Rechte gleicher Art dem Embryo in realer<br />

Konfrontation gegenüberstehen, wie dies im<br />

Rahmen des Schwangerschaftskonfliktes<br />

„medizinische Indikation“ klassisch der Fall<br />

ist (wenn auch diese Indikation heute unter-<br />

laufen, ausgedehnt und damit verfälscht<br />

wird).<br />

Schließlich geht es auch um eine Türöffner-<br />

Problematik. Zum einen kann man, stimmt<br />

man einmal der verbrauchenden Embryonenforschung<br />

für Stammzellen zu, kaum das Verbot<br />

verbrauchender Embryonenforschung in<br />

anderen Fällen aufrechterhalten (Fortpflanzungsmedizin,<br />

frühe Gendiagnostik). Zum anderen kann man beobachten,<br />

z.B. in dem Bericht der Ethikberatergruppe der Europäischen<br />

Kommission (Mai 2000), daß im Hinblick auf die künftige<br />

Charta europäischer Grundrechte empfohlen wird, nicht<br />

mehr (mit Ausnahme des Verbotes der Todesstrafe!) vom<br />

„Recht auf Leben“, sondern nur noch vom „Respekt vor dem<br />

Leben“ beim Menschen zu sprechen, weil der Stand der bioethischen<br />

Probleme nicht mehr erlaube, eindeutig vom Lebensrecht<br />

des menschlichen Lebewesens zu reden! Schließlich<br />

bleibt, gerade beim Klonen, die Frage, ob wir das Verbot<br />

des Klonens zur Erzeugung selbständiger Menschen aufrechterhalten<br />

können, wenn wir geklonte Embryonen mit<br />

Nichteinpflanzungsgebot zulassen. Jede der dabei erforschten<br />

Methoden wird später einmal das Menschenzüchten erleichtern.<br />

Und wie können wir dann die Büchse der Pandora<br />

wieder schließen?


WERNER KUTZELNIGG<br />

Die Frage nach der Bewertung der Qualität wissenschaftlicher<br />

Leistung stellt sich ständig, als Grundlage von<br />

Personalentscheidungen und bei der <strong>Forschung</strong>sförderung.<br />

Vielfach tritt der Wunsch auf, die Leistung eines Wissenschaftlers<br />

auch ohne Sachkenntnis beurteilen zu können. In diesem<br />

Zusammenhang erfreuen sich vor allem zwei scheinbar objektive<br />

Leistungskriterien großer Beliebtheit. Zum einen ist<br />

das die Zahl der Publikationen des Wissenschaftlers (insgesamt<br />

oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums), zum anderen<br />

die Häufigkeit, mit der diese Publikationen zitiert werden.<br />

Die Zahl der Publikationen ist offenbar ein Maß für<br />

die Produktivität eines Autors, für seinen Fleiß, seine Zielstrebigkeit,<br />

sowie seine Fähigkeit und Bereitschaft, seine <strong>Forschung</strong>sergebnisse<br />

zu präsentieren. Produktivität ist aber sicher<br />

nicht das einzige Kriterium wissenschaftlicher Qualität.<br />

Ideenreichtum, Menschenführung, Gespür für wesentliche Probleme<br />

und andere Qualitätskriterien spiegeln sich in der Zahl<br />

der Publikationen nicht so sehr wider.<br />

Gewicht von Publikationen<br />

Einfach die Publikationen zu zählen ist offensichtlich<br />

nicht sehr sinnvoll, da nicht alle Publikationen das gleiche<br />

Gewicht haben. Zum Gewicht trägt einerseits die Qualität,<br />

andererseits der Informationsgehalt bei. Aber auch der Anteil<br />

eines Verfassers an einer Publikation mit mehreren Autoren<br />

wäre zu berücksichtigen.<br />

Es ist wohl unstreitig, daß man unterscheiden muß<br />

zwischen echten Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften<br />

und Scheinpublikationen, wie technical reports, die<br />

im Eigenverlag erscheinen, abstracts von Vorträgen, Buchbesprechungen<br />

etc. Manche Publikationslisten zählen ‚Scheinpublikationen‘<br />

mit, andere nicht.<br />

302<br />

Dienstrechtsreform<br />

Hochschulpolitik<br />

aktuell<br />

Kann man wissenschaftliche<br />

Leistung messen?<br />

Über die Aussagekraft von Publikationslisten und Zitierhäufigkeiten<br />

Die „Qualität“ eines Wissenschaftlers wird vielfach<br />

nach der Anzahl seiner Publikationen beurteilt.<br />

Neuerdings erfreut sich auch die Häufigkeit, mit der<br />

die Arbeiten eines Autors zitiert werden, einer großen<br />

Beliebtheit als Qualitätskriterium. Beide Kriterien sind<br />

allerdings überaus problematisch.<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Werner Kutzelnigg,<br />

Dr. rer. nat.,<br />

Univ.-Professor (em.),<br />

Chemie, Ruhr-Universität<br />

Bochum<br />

Ein gewisses Kriterium für die Qualität einer Publikation<br />

ist der Erscheinungsort. Publikationen in angesehenen<br />

Zeitschriften mit einem strengen Referee-System (fälschlich<br />

spricht man oft von ‚referierten Zeitschriften‘) sind in der Regel<br />

mehr wert als Veröffentlichungen in Journalen, die alles<br />

zur Publikation annehmen. Zur Bewertung der Zeitschriften<br />

bedient man sich dabei oft ihres sog. Impact-Faktor (der damit<br />

zusammenhängt, wie häufig Veröffentlichungen in dieser<br />

Zeitschrift zitiert werden). Man kann auch die Bewertung des<br />

Erscheinungsortes auf die Spitze treiben, indem man überhaupt<br />

nur Publikationen in den Top-Journalen des jeweiligen<br />

Faches (das sind oft solche mit hoher Ablehnungsrate) wertet.<br />

In der Physik ist das z. B. Phys. Rev. Letters, in den<br />

Biowissenschaften Nature. Diese Zeitschriften veröffentlichen<br />

in der Regel vorläufige Kurzmitteilungen, denen die eigentliche<br />

Abhandlung in einer normalen Zeitschrift folgen sollte.<br />

Mit der Überbewertung dieser Top-Journale gewinnen vorläufige<br />

Kurzmitteilungen einen Rang, der ihnen eigentlich gar nicht<br />

zukommt.<br />

Eigentlich ist besonders wichtig, ob eine Publikation<br />

neue Wege weist, oder ob sie Bewährtes weiterführt. Die weitaus<br />

meisten Veröffentlichungen zählen zur zweiten Kategorie.<br />

Ob eine Veröffentlichung innovativ ist, kann ihr nur ein<br />

Experte ansehen. Vielfach wird die Häufigkeit, mit der eine<br />

Arbeit zitiert wird, als Kriterium für ihre Bedeutung angesehen.<br />

Darauf kommen wir im zweiten Teil dieses Aufsatzes zurück.<br />

Außer der Qualität einer Veröffentlichung ist auch ihr<br />

Gehalt an Information zu bewerten. Die klassische Abhandlung,<br />

die inhaltsreich, aber auch oft lang war, wird mehr und<br />

mehr durch eine Folge kurzer und inhaltsarmer Arbeiten ersetzt.<br />

Die Bevorzugung kurzer Arbeiten durch viele Zeitschriften,<br />

aber auch die Überbewertung der Zahl von Publikationen,<br />

haben diese Tendenz sehr unterstützt. Publikationen mit<br />

ihrer Länge zu wichten, wäre aber wohl auch nicht richtig.


Beiträge der Autoren<br />

303<br />

Dienstrechtsreform<br />

Hochschulpolitik<br />

aktuell<br />

Schwierig ist auch die Wertung mehrerer Autoren einer<br />

Publikation. Für einen außenstehenden Leser wäre es<br />

nützlich, wenn bei jedem Autor angegeben wäre, in welcher<br />

Weise er zu der Arbeit beigetragen hat, etwa als Betreuer (Senior-Autor<br />

- von dem meist die entscheidenden Ideen stammen),<br />

als Doktorand (der meist den größten Teil der Arbeit<br />

gemacht hat), durch marginale Ratschläge, oder einfach in<br />

seiner Eigenschaft als Institutsdirektor (Ehrenautor).<br />

Vielfach erscheint der Doktorand als ‚Erstautor‘ und<br />

der Betreuer als ‚Letztautor‘, oft wird dagegen die alphabetischen<br />

Reihenfolge gewählt. Autoren, deren Name früh im Alphabet<br />

erscheint, werden oft fälschlich für Erstautoren gehalten,<br />

andererseits werden sie, wenn sie wirklich Erstautoren<br />

sind, oft nicht als solche erkannt.<br />

Solange sich Gewichtsfaktoren für den Anteil verschiedener<br />

Autoren nicht festlegen lassen, erscheint es gerechter,<br />

den Zähler für eine Publikation durch die Zahl der Autoren<br />

zu teilen, als sie allen Autoren voll anzurechnen,.<br />

Da die Zahl der Publikationen keine zuverlässige Auskunft<br />

über die wissenschaftliche Leistung gibt, fragt es sich,<br />

ob es bessere Kriterien gibt. Meiner Ansicht nach hat es sich<br />

bewährt, bei Bewerbungen oder bei vergleichbaren Anlässen<br />

auf die vollständige Publikationsliste ganz zu verzichten, und<br />

den Autor vielmehr aufzufordern – wenn es z. B. um sein Lebenswerk<br />

geht – die (etwa) 10 Arbeiten zu nennen, die er selbst<br />

für seine wichtigsten hält, und diese dann einer genauen Prüfung<br />

durch einen kompetenten Gutachter zu unterziehen. Bei<br />

einem Antrag auf <strong>Forschung</strong>sförderung erweisen sich die<br />

(etwa) 5 besten Publikationen der letzten 5 Jahre als noch<br />

aussagekräftiger.<br />

Offenbar sollten Spitzenleistungen an Publikationsaktivität<br />

nicht überbewertet werden, ein Mangel an relevanten<br />

Publikationen kann dagegen sehr wohl aussagekräftig sein.<br />

Ranking nach Zitaten-Zahl<br />

Während die Zahl der Publikationen in gewissem Sinne<br />

ein Maß für die wissenschaftliche Produktivität ist, ist die<br />

Häufigkeit, mit der ein Autor zitiert wird, ein Maß für die Beachtung,<br />

die seine Arbeit findet. Meist werden die Zahlen der<br />

Zitate für alle Publikationen eines Autors aufsummiert, man<br />

kann aber das Augenmerk auch auf die durchschnittliche (oder<br />

die maximale) Zahl der Zitate pro Veröffentlichung richten.<br />

Die Zahl der Zitate erscheint auf den ersten Blick als ein viel<br />

besseres Qualitätskriterium als die Zahl der Publikationen. Die<br />

Popularität des Science Citation Index läßt erkennen, daß dieses<br />

Kriterium vielfach ernst genommen wird.<br />

Selbstzitate<br />

Die meisten Auswertungen von Zitierhäufigkeiten<br />

unterscheiden nicht zwischen Selbstzitaten und Fremdzitaten.<br />

Nur letztere sind ein Maß für die Beachtung, die ein Autor<br />

findet, erstere dokumentieren eher die - durchaus legitime -<br />

Werbung, die er für sich selbst treibt.<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Das Eliminieren von Selbstzitaten ist zwar grundsätzlich<br />

möglich, aber - vor allem bei Arbeiten mit vielen Autoren<br />

- schwieriger und aufwendiger als oft behauptet. Man kann<br />

auch Selbstzitate bewußt verschleiern, indem z.B. der Leiter<br />

einer Arbeitsgruppe in den Arbeiten, in denen besonders viele<br />

eigene Arbeiten zitiert werden, nicht als Mitautor erscheint.<br />

Immer wieder wird argumentiert, daß Selbstzitate gegenüber<br />

Fremdzitaten nicht ins Gewicht fallen. Das hängt davon ab,<br />

wie man Selbstzitate definiert, und gilt allenfalls im Mittel. In<br />

Einzelfällen, vor allem bei den Autoren, die überdurchschnittlich<br />

viel publizieren, können die Selbstzitate durchaus dominieren<br />

und einen hohen Rang in Zitierlisten bewirken. Hat<br />

jemand 500 Publikationen und zitiert in jeder davon 20 eigene<br />

Arbeiten, was nicht besonders auffällt, kommt er damit<br />

bereits auf 10 000 Selbstzitate. Fremdzitate spielen dann nur<br />

eine marginale Rolle.<br />

Chancengleichheit<br />

Bekannte Autoren werden – ohne Rücksicht auf die<br />

Bedeutung der betreffenden Arbeit – häufiger zitiert als unbekannte.<br />

Wer viele Freunde hat, schneidet besser ab als ein Einzelgänger.<br />

Arbeiten in verbreiteten Zeitschriften finden mehr<br />

Beachtung als solche in Zeitschriften mit kleiner Auflage. Veröffentlichungen<br />

aus den USA werden in der Regel für wichtiger<br />

als diejenigen aus anderen Ländern gehalten und häufiger<br />

zitiert. Oft erwiesen sich aus unerfindlichen Gründen gewisse<br />

Publikationen als Renner, die zu zitieren einfach chic ist. Arbeiten<br />

viele Wissenschaftler auf einem Gebiet, werden wichti-<br />

Anzeige


ge Arbeiten öfter zitiert, als wenn die Thematik nur einen kleinen<br />

Kreis beschäftigt. Von vergleichbaren Chancen gegenüber<br />

dem Citation Index kann also keine Rede sein.<br />

Zitieren von Allgemeingut<br />

Wirklich bedeutende Arbeiten werden schon kurz nach<br />

ihrem Erscheinen kaum noch zitiert, nämlich dann, wenn sie<br />

Eingang in die Lehrbuchliteratur gefunden haben, oder wenn<br />

eine wissenschaftliche Leistung unmittelbar mit dem Namen<br />

des Entdeckers oder Erfinders verbunden wird. Wenn gelegentlich<br />

sehr alte Arbeiten dennoch zitiert werden, dann oft<br />

deshalb, weil sie Dinge enthalten, die eben nicht Allgemeingut<br />

geworden sind, die umstritten geblieben sind oder die aus<br />

sonstigen Gründen nicht kanonisiert worden sind. Hier bedeutet<br />

die Zitierung oft weniger eine Verbeugung vor dem<br />

Autor als eine Distanzierung von ihm, eine Zurückgabe der<br />

Verantwortung und durchaus nicht eine Anerkennung der<br />

Qualität der betreffenden Arbeit.<br />

Es ist durchaus in Ordnung, daß Dinge, die Allgemeingut<br />

sind, nicht ständig durch Zitate belegt werden, obwohl<br />

man dem Erfinder damit vielleicht Unrecht tut. Der Sinn des<br />

Zitierens besteht ja darin, in einer wissenschaftlichen Arbeit<br />

bereits Bekanntes von Neuem abzugrenzen. Alles, auf dem<br />

man aufgebaut hat, muß durch Originalzitate gekennzeichnet<br />

werden, und man muß auch durch die richtigen Zitate belegen,<br />

daß man die Literatur zur behandelnden Thematik kennt.<br />

Wenn man sich auf etwas bezieht, das jedem Leser bekannt<br />

sein sollte, genügt ein Hinweis wie ‚bekanntlich‘.<br />

304<br />

Dienstrechtsreform<br />

Hochschulpolitik<br />

aktuell<br />

Staatsbibliothek Berlin Foto: Ausserhofer<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Zitiergerechtigkeit<br />

Zu einer bestimmten Thematik gibt es meist so viele<br />

relevante Arbeiten, daß man gar nicht alle zitieren kann. Selten<br />

entscheidet man sich dann, nur die erste grundlegende<br />

Arbeit zu zitieren. Häufiger wird eine relativ späte (oft eigene)<br />

Arbeit zitiert, mit dem Hinweis: ‚und dort zitierte Literatur‘.<br />

Für einen Leser ist dies oft hinreichend Information, die indirekt<br />

zitierten Arbeiten erscheinen aber nicht im Citation Index.<br />

Bevorzugt werden Übersichtsartikel statt Originalarbeiten<br />

zitiert. Auch das ist oft im Sinne des Lesers.<br />

Wer allerdings der Ansicht ist, daß ‚Gerech-tigkeit‘ gegenüber<br />

Autoren und Anerkennung von Prioritäten Bestandteil<br />

einer guten Zitierpraxis ist, wird den Verweis auf Übersichtsartikel<br />

eher kritisieren. Man sollte sich aber ernsthaft<br />

die Frage stellen, ob eine Zitiergerechtigkeit überhaupt möglich<br />

und auch anzustreben ist. In Übersichtsartikeln oder Lehrbüchern<br />

sollten Prioritäten gewürdigt werden, in Originalarbeiten<br />

sollte man dies nur in Bezug auf Publikationen verlangen,<br />

die unmittelbar mit der Thematik zusammenhängen.<br />

Bekanntlich besteht oft Uneinigkeit über Prioritäten und das<br />

Zitieren dient dann der Untermauerung der eigenen Position<br />

mehr als dem Bemühen um historische Gerechtigkeit.<br />

Dinge, die Allgemeingut geworden sind, werden, wie<br />

schon gesagt, nicht durch Zitate belegt, wohl aber spezifische<br />

Modifikationen bekannter Dinge. Gerade Marginales und eher<br />

Kurzlebiges wird – was durchaus verständlich ist und Sinn<br />

macht – besonders viel zitiert. Fast jeder Wissenschaftler hat,<br />

wenn er ehrlich ist, in seiner Publikationsliste Arbeiten, für<br />

deren häufige Zitierung er sich eher schämt, während die Arbeiten,<br />

auf die man stolz ist, in der Regel zu wenig zitiert werden.


Zitierzwänge<br />

305<br />

Dienstrechtsreform<br />

Hochschulpolitik<br />

aktuell<br />

Es gibt dann das Problem der erzwungenen Zitate. Wenn<br />

man gewisse Software erwirbt, muß man sich meist verpflichten,<br />

in Publikationen, in denen man diese Software verwendet,<br />

bestimmte Arbeiten zu zitieren. Das erscheint teilweise<br />

dadurch gerechtfertigt, daß Methodenentwickler gegenüber<br />

Anwendern im Nachteil sind, was die Zahl der pro Zeiteinheit<br />

erzielbaren Publikationen betrifft, und daß dafür ein gewisser<br />

Ausgleich angebracht ist. Das widerspricht aber der<br />

Freiheit, die ein Wissenschaftler eigentlich haben sollte, selbst<br />

zu entscheiden, welche Arbeiten er für relevant hält, um sie<br />

zu zitieren. Selbstverständlich muß man die Quelle angeben,<br />

wenn man eine Methode verwendet, die man übernommen<br />

hat, aber man sollte von Fall zu Fall selbst entscheiden dürfen,<br />

wie man das tut, z. B. durch einen Hinweis im acknowledgement<br />

oder ausnahmsweise sogar durch das Angebot<br />

der Koautorschaft an den Erfinder der Methode. Es scheint<br />

auch nicht klar, ob jemand, der eine Software kommerziell<br />

vertreibt, noch bestimmte Zitierweisen vorschreiben darf. Immerhin<br />

werden verwendete handelsübliche Geräte auch nicht<br />

im Literaturverzeichnis dokumentiert.<br />

Negativ-Zitate<br />

Wenn eine Arbeit zitiert wird, so muß das nicht unbedingt<br />

in einem anerkennenden Sinn geschehen. Auch wenn<br />

man eine Arbeit kritisiert oder zerpflückt, zitiert man sie. Eine<br />

Veröffentlichung mit einem Erratum, gibt gleich die doppelte<br />

Zahl von Zitaten.<br />

Folgen der Verwendung von Zitierlisten als<br />

Qualitätskriterium<br />

Ähnlich wie die Überbewertung der Zahl der Publikationen<br />

zu einem geänderten Publikationsverhalten führen wird<br />

und teilweise schon geführt hat, z. B. mit einem Trend zur<br />

‚least publishable unit‘ oder zu Publikationen, bei denen die<br />

Autorenliste länger als der eigentliche Text ist, wird auch das<br />

‚ranking‘ nach der Zahl der Zitate einen erheblichen Einfluß<br />

auf das Zitieren haben, oder hat es bereits. Die Zahl der Selbstzitate<br />

(vor allem der verschleierten) wird weiterhin steigen,<br />

befreundete Gruppen werden sich zu Zitier-Kartellen zusammenschließen.<br />

Literaturlisten (nicht mehr für den Leser, sondern<br />

für den citation index) werden so lang und unübersichtlich,<br />

daß man kaum noch etwas mit ihnen anfangen kann.<br />

Hier sind die wissenschaftlichen Zeitschriften gefordert, gegenzusteuern.<br />

Referees sollten künftig nicht nur fehlende, sondern<br />

auch unnötige Zitate monieren.<br />

Vermutlich sollte man Zitierlisten, ähnlich wie Publikationslisten,<br />

nur in negativer Weise benutzen. Wenn die Arbeiten<br />

eines Autors, außer von ihm selbst, überhaupt nicht<br />

zitiert werden, sind sie möglicherweise nicht besonders wichtig<br />

– oder aber ihrer Zeit voraus.<br />

Qualität ≠ Quantität<br />

Vielleicht kann man sich darauf verständigen, daß es<br />

gewisse Aspekte wissenschaftlicher Leistung gibt, die sich quan-<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

tifizieren lassen, das sind gewissermaßen die Sekundärtugenden<br />

eines Wissenschaftlers wie Fleiß, Ausdauer, Zielstrebigkeit,<br />

Fähigkeit zu Management und Organisation, während<br />

die Aspekte, auf die es wirklich ankommt, wie Redlichkeit,<br />

Kreativität, Originalität, Witz, Eleganz, Tiefgang, Weitblick und<br />

– warum eigentlich nicht ? – Genialität, sich einer quantitativen<br />

Erfassung naturgemäß entziehen, was wohl auch gut so<br />

ist.<br />

Eine Rangordnung, basierend auf Zahl der Publikationen<br />

oder Zahl der Zitate, sollte man als das ansehen, was sie<br />

ist, nämlich eine Kuriosität und ein Beispiel dafür, daß das,<br />

was technisch möglich ist (zumal wenn es im wirtschaftlichen<br />

Interesse des ‚Institute for Scientific Information‘ liegt), auch<br />

gemacht wird. Es wird nicht leicht sein, die Wissenschaftsbürokraten<br />

von der Untauglichkeit von Zitierlisten zu überzeugen,<br />

zumal die Öffentlichkeit zunehmend auf eine - einfach<br />

handhabbare - Leistungskontrolle der Wissenschaft<br />

drängt. Daß eine solche auch ohne Schielen auf den citation<br />

index möglich ist, hat z.B. die Deutsche <strong>Forschung</strong>sgemeinschaft<br />

unter Beweis gestellt.<br />

Der vorliegende Aufsatz ist die vom Autor gekürzte und überarbeitete<br />

Fassung eines Beitrags, der zuerst in Nachr. Chem. Tech. Lab. 46, 826<br />

(1998) erschienen ist.<br />

❑<br />

Anschrift des Autors<br />

Ruhr-Universität<br />

44 780 Bochum<br />

Gene technology –<br />

the impact on the human dimension<br />

August 30-31, Salzburg, Austria<br />

Anzeige<br />

The European Academy of Sciences and Arts and the Institute of Medicine of<br />

the National Academy of Sciences of the United States of America are jointly<br />

organizing this workshop with the hope to bring together persons from different<br />

national cultures and understand the responses of different nations to the<br />

scientific developments in sequencing of the human genome and breakthroughs<br />

in somatic cell nuclear transplantation and stem cell technologies which offer<br />

the promise of dramatic therapeutic advances.<br />

This meeting is intended to stimulate thinking about the direction of basic and<br />

clinical research, foster ways in which public policies and professional guidelines<br />

can keep pace with scientific advances, and address public concerns about<br />

these promising new discoveries.<br />

In addition, the meeting will bring together leaders in scientific disciplines with<br />

scholars in philosophy, law, public policy, and theology, to develop a comprehensive<br />

understanding of this new research.<br />

The conference will be organized into four parts:<br />

- ”What are the next steps?” will present the current state of the art in genomics<br />

and related fields, as well as directions for future research.<br />

- ”Clinical applications of genomics and other technologies” will discuss the potential<br />

applications to clinical medicine.<br />

- In ”The human dimension of genomics,” philosophers, theologians, lawyers,<br />

scientists, and industry leaders will analyze the ethical and policy issues that<br />

these new discoveries raise.<br />

- ”Future claims” will discuss possible future developments and the impact of<br />

these scientific discoveries on our image of mankind and society.<br />

European Academy<br />

of Sciences and Arts<br />

Felix Unger (President)<br />

Konrad Messmer<br />

Institute of Medicine of the National Academies<br />

of the United States of America<br />

Kenneth I. Shine (President)<br />

Mary-Claire King<br />

Bernhard Lo<br />

Nancy S. Wexler<br />

Informations and registration:<br />

European Academy of Sciences and Arts<br />

General Office:<br />

Kärntner Ring 14/4, 1010 Wien<br />

Tel. +43/1/5125760, Fax +43/1/5125760-10<br />

e-mail: office@european-academy.at<br />

http://www.european-academy.at


VOLKER LADENTHIN<br />

306<br />

Dienstrechtsreform<br />

Hochschulpolitik<br />

aktuell<br />

Die Frage nach der<br />

Selbstdarstellung von Wissen<br />

Über die Notwendigkeit der Didaktik an den Universitäten<br />

Didaktik, so lautet die These dieses Beitrages,<br />

ist nicht Reduktion von reinem Wissen auf kindliches<br />

Vermögen. Didaktik ist nichts für Reduktionisten.<br />

Didaktik ist vielmehr die Frage nach der Darstellung<br />

von Wissen. Wer sein eigenes Wissen als notwendig<br />

und bedeutsam schätzt, der wird es anderen vorstellen<br />

wollen.<br />

<strong>Lehre</strong>rausbildung in der Moderne<br />

muß wissenschaftlich sein<br />

<strong>Lehre</strong>rtätigkeit wird in der Lebenswelt oft als Vermittlung<br />

verstanden. Dieses Verständnis verstellt aber die Sache.<br />

Denn es ist daran zu erinnern, daß Lernen eine besondere Art<br />

des Erkennens ist. Kinder sollen ja nicht einfach auswendig<br />

lernen, was andere ihnen sagen, sondern sie sollen die Welt<br />

verstehen lernen, so daß sie sie künftig eigenständig gestalten<br />

können. Verstehen heißt aber im Zeitalter der Wissenschaft:<br />

Erkennen. Schüler sollen dem <strong>Lehre</strong>r nicht glauben, daß 2 +<br />

2 = 4 ist, sie sollen erkennen, warum das so ist.<br />

Für das Erkennen sind in unserer Kultur seit etwa 200<br />

Jahren die Wissenschaften zuständig. Sie benennen und begründen<br />

die Methoden, mittels derer wir die Welt erkennen.<br />

Außerhalb dieser Methoden – so der common sense der Moderne<br />

– gibt es kein bedeutendes Erkennen – folglich auch<br />

kein systematisches Lernen.<br />

Natürlich kann man dieses oder jenes glauben oder<br />

meinen: Aber vom Erkennen spricht man nur, wenn es begründet<br />

methodisch konstituiert wurde.<br />

Wenn das so ist, dann kann es schon für das Kindergartenkind<br />

außerhalb des Erkennens kein bedeutsames Lernen<br />

geben. Dann ist selbst das Lernen des Kindes im Kindergarten<br />

ein Erkennen und den Bedingungen modernen Erkennens<br />

unterworfen. Und in der Tat: Wenn Kinder fragen, warum<br />

es regnet, wird man nicht sagen: Weil der liebe Gott traurig<br />

ist, sondern die den Bildungsprozeß einleitende Frage stellen:<br />

Was meinst du, wie wir das herausbekommen?<br />

Das ist die Frage allen Erkennens in der Moderne: „Was<br />

meinst du, wie wir das herausbekommen?“ Diese Frage ist<br />

den Wissenschaften eigen und dem Lernakt des einzelnen.<br />

Aus diesem Grund ist jede Unterrichtung, vom Kindergarten<br />

bis zur Universität, letztlich wissenschaftsbestimmt.<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Volker Ladenthin, Dr. phil.,<br />

Univ.-Professor,<br />

Erziehungswissenschaft,<br />

Universität Bonn<br />

Wenn nun der Schulunterricht wissenschaftsbestimmt<br />

sein soll, dann muß jeder <strong>Lehre</strong>r die Wissenschaft gelernt haben.<br />

Für diese Aufgabe stehen aber nur die Hochschulen zur<br />

Verfügung.<br />

Umgekehrt bedeutet dies aber auch, daß sich die Wissenschaften<br />

einer lehrerausbildenden Universität auf die <strong>Lehre</strong>rbildung<br />

beziehen müssen. Sie kommen nicht drum herum,<br />

sich der Frage nach dem Sinn ihres Faches für den Bildungsgang<br />

des Menschen zu stellen. Für die Wissenschaften bedeutet<br />

<strong>Lehre</strong>rbildung, aus der Selbstvergessenheit des Forschens<br />

herausgeführt zu werden in die Frage nach dem Sinn des<br />

Forschens.<br />

Fach, Berufspraxis und Didaktik<br />

Unsere Lebenszeit ist bekanntlich begrenzt. Um sie erfolgreich<br />

bewältigen zu können, bedürfen wir der überlieferten<br />

Kultur. Aber unsere Lebenszeit reicht nicht aus, sich die<br />

gesamte Kultur anzueignen. Wir müssen aus der überlieferten<br />

Kultur das auswählen, was uns nötig erscheint, um sinnvoll<br />

leben zu können.<br />

Die Wissenschaft, die dieses Auswählen vernünftig reflektiert,<br />

nennt man „Didaktik“. Didaktik fragt, welches Wissen<br />

notwendig ist, um so handeln zu können, daß das Leben<br />

gelingt.<br />

Diese Frage nach dem Sinn des Lernens im Hinblick<br />

auf das Gelingen des Lebens kann von keiner anderen Wissenschaft<br />

beantwortet werden, weil keine andere Wissenschaft<br />

nach dem Gelingen der Gesamtpraxis des Menschen fragt:<br />

Die Naturwissenschaften fragen nach den Gesetzen der Natur;<br />

die Geisteswissenschaften nach den Gesetzmäßigkeiten<br />

menschlichen Denkens und Handelns. Aber warum soll man<br />

all dieses lernen? Wonach soll man auswählen, wenn man es<br />

lernen will? Weder die Fallgesetze noch das Periodensystem,


307<br />

Dienstrechtsreform<br />

Hochschulpolitik<br />

aktuell<br />

weder die Gesetze der ersten Lautverschiebung noch die der<br />

Umschreibung mit „to do“ geben auf diese Frage eine Antwort.<br />

Die Didaktik ist es, die eine Antwort nicht nur zu geben<br />

versucht – sondern tatsächlich gibt: Jeder Erziehungsakt auf<br />

der Welt setzt eine Anwort auf die didaktische Frage voraus;<br />

jeder Erziehungsakt ist Ergebnis einer Auswahl, und wenn<br />

Erziehung vernünftig sein soll, muß man auch die Auswahl<br />

vernünftig reflektieren.<br />

Damit steht die Fachdidaktik quer zu allen Fächern.<br />

Sie ist nicht ein Fach neben anderen Fächern; sie ist kein<br />

Additum zum Fundamentum. Die didaktische Frage stellt sich<br />

vielmehr in jedem Fach – in jedem wissenschaftlichen Aufsatz,<br />

in jedem Lehrbuch, in jeder Vorlesung: Was wähle ich<br />

aus, damit andere es lernen? Warum ist es sinnvoll, daß sie<br />

das Ausgewählte lernen?<br />

Aber was heißt lernen? Lernen ist ein Erkenntnisakt.<br />

So entsteht die zweite didaktische Frage: Wie macht man Erkenntnis<br />

zugänglich?<br />

Jedes Wissen muß sich darstellen, damit überhaupt<br />

bemerkt wird, daß es vorhanden ist. Wer etwas behauptet,<br />

behauptet es für andere. Er will verstanden werden. Aber wie<br />

behauptet man etwas so, daß andere es verstehen? Man muß<br />

nicht nur Recht haben, man muß auch Recht bekommen! Wer<br />

Wissenschaft betreibt, muß selbst vor Kollegen, selbst im Lehrbuch,<br />

selbst in der Vorlesung sein Wissen in seiner Darstellbarkeit,<br />

in seiner Lernbarkeit erweisen.<br />

Die didaktische Frage ist die Frage nach der Lernbarkeit<br />

der Welt. Wie kann ich andere von meinen Erkenntnissen<br />

überzeugen? Wie kann ich mich verständlich machen?<br />

Auch diese Frage können weder die Geistes– noch die<br />

Naturwissenschaften mit den ihnen eigenen Methoden beantworten.<br />

Die Frage, wie man naturwissenschaftliches Wissen<br />

darstellt, kann man doch nicht mit naturwissenschaftlichen<br />

Methoden beantworten. Die chemische Beschreibung eines<br />

Vortrages – das wäre doch schon etwas absurd.<br />

Die Frage, wie man philologisches Wissen darstellt,<br />

kann man doch nicht mit philologischen Methoden beantworten.<br />

Die grammatische Beschreibung eines Vortrages, klärt über<br />

die Grammatik auf – nicht über die Lernbarkeit des Vorgetragenen.<br />

Auch in methodischer Hinsicht steht die Didaktik also<br />

nicht neben den Fächern, sondern quer zu den Fächern. Keine<br />

Fachwissenschaft kommt in methodischer Hinsicht ohne<br />

Fachdidaktik aus, es sei denn, sie nimmt sich selbst nicht so<br />

wichtig. Die fachdidaktische Frage sichert, daß die Lehrbarkeit<br />

der Fächer vernünftig bedacht wird, d.h. überhaupt bedacht<br />

wird.<br />

Nebenbei: Die Probleme, die die MINT–Fächer (Mathematik,<br />

Informatik, Naturwissenschaften und Technik) augenblicklich<br />

haben (bis zu 70 Prozent weniger Studenten), erklären<br />

sich durch den Rückgang der Fachdidaktik. Fragt man,<br />

warum Fächer für Schüler und Studenten unattraktiv sind,<br />

stößt man auf jene zwei Merkmale, die als Kern der Fachdidaktik<br />

gelten. Schüler und Studenten sehen in dem Fach<br />

keinen Sinn und das Studium gilt als schwer. Die Fächer konnten<br />

sich in ihrer Lebensbedeutsamkeit nicht vermitteln – und<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

ebenso wenig in ihrer Lernbarkeit. So wird man einen Grund<br />

für das drastisch sinkende Interesse an den MINT–Fächern<br />

auch in der Verkümmerung der Fachdidaktik, wie sie seit 20<br />

Jahren zu bemerken ist, finden dürfen.<br />

In der wissenschaftlichen Methode liegen Wohlstand<br />

und Fortschritt unserer Gesellschaft begründet. Die wissenschaftliche<br />

Methode hat Europa zu dem gemacht, was es ist.<br />

Wenn wir an basaler Stelle auf diese Methode verzichten, wenn<br />

wir <strong>Lehre</strong>r nicht mehr wissenschaftlich ausbilden, damit sie<br />

diese Art des Lernens authentisch in die Schulen tragen, dann<br />

zerstören wir die Basis unserer Wohlstandskultur. Wir zerstören<br />

die Kultur an der Basis.<br />

Wenn aber der <strong>Lehre</strong>r nicht einfach Wissen vermittelt,<br />

sondern zum Erkennen auffordert, dann muß er selbst über<br />

die Grundlagen dieses Erkennens Bescheid wissen. Er kann<br />

von diesem Erkennen nicht nur hören oder in den Büchern<br />

lesen (wie man Meinungen hört oder liest), sondern er muß<br />

dieses Erkennen<br />

selbst erkannt haben.<br />

Er darf nicht<br />

nur von Wissenschaft<br />

gehört haben,<br />

um selbst<br />

später in die Wissenschafteinführen<br />

zu können. Er<br />

muß vielmehr<br />

selbst über wissenschaftliche<br />

Methoden und<br />

Erfahrung im<br />

Umgang mit der<br />

Methode verfügen.<br />

Deshalb gehört<strong>Lehre</strong>rbildung<br />

an die Universität,<br />

den authentischen<br />

Ort<br />

von Wissenschaft.<br />

Um ein guter<br />

Fachmann zu<br />

werden, reicht das<br />

Studium des Faches<br />

nicht aus.<br />

Gültige Antworten<br />

auf die Frage<br />

nach der Bedeutsamkeit<br />

und der<br />

Vorlesung Experimentalchemie in der Universität<br />

Bonn Foto: Lichtenscheidt<br />

Lernbarkeit des Faches gehören zum gebildeten Fachmann<br />

hinzu, werden aber eben nicht durch sein Fach beantwortet.<br />

Die Praxis ist ein schlechter Lernort<br />

Diese Frage wird aber auch nicht durch die Berufspraxis<br />

– sei es im Referendariat, sei es in der <strong>Lehre</strong>rtätigkeit –<br />

vernünftig reflektiert. In einer Zeit, in der alle Lebensaufgaben<br />

wissenschaftlich erforscht und geregelt werden – von der<br />

Ernährung über den Sport bis in die Medien – mutet es etwas<br />

altbacken und völlig anachronistisch an, nun gerade die Frage<br />

nach dem Sinn und der Lernbarkeit der Fächer der zufälligen


Berufspraxis zu überlassen – und damit der individuellen Willkür.<br />

Es ist nicht die Aufgabe von Berufspraxis zu lehren, welches<br />

Wissen man warum und geschickterweise wie darstellt.<br />

Sie verlangt schlicht, daß man es kann. Die Zeiten, als der<br />

Geselle dem Meister über die Schulter schaute, um zu lernen,<br />

wie man Brot backt oder Schuhe besohlt, sind doch nun einige<br />

Jahre vorbei. Bäckerinnungen und lederverarbeitende Industrie<br />

sind stolz auf ihre technischen Standards bei der Ausbildung<br />

– nur in der <strong>Lehre</strong>rbildung wollen einige hinter diesen<br />

Standard zurückfallen, nur in der <strong>Lehre</strong>rbildung soll das<br />

mittelalterliche Ausbildungs–Programm weiterhin gültig bleiben:<br />

Schaut den gestandenen <strong>Lehre</strong>rn über die Schulten, dann<br />

werdet ihr das <strong>Lehre</strong>rhandwerk schon kennen lernen!<br />

Ausgerechnet in dem Bereich, in dem sich das Wissen<br />

unserer Welt als lernbar, also vernünftig darstellen soll, ausgerechnet<br />

in dem Bereich, in dem das vernünftige Erkennen von<br />

Welt grundlegend gelernt werden soll, empfiehlt man eine<br />

Ausbildungsweise, die schon im Mittelalter überholt war.<br />

Die Praxis ist ein schlechter Lernort. Aus Erfahrung<br />

kann man auch dumm werden. Erst die Reflexion der Praxis<br />

kann diese für den Lernprozeß nutzen. Die Reflexion von Praxis<br />

lernt man in den Didaktiken der Universität.<br />

Und nur, wenn man die Reflexion aus der Praxis herausnimmt,<br />

kann man den fragwürdigen praktischen Zirkel<br />

durchbrechen, dessen eherne Gesetze lauten: „Das haben wir<br />

aber immer so gemacht! Das ist aber hier üblich. Das war hier<br />

nie anders.“<br />

Wer der Praxis die Ausbildung für die Praxis aufträgt,<br />

verzichtet auf wissenschaftliche Innovation. Wenn nur <strong>Lehre</strong>r<br />

neue <strong>Lehre</strong>r ausbilden, so wie Meister einst den Gesellen,<br />

dann bewegt sich in der Schule alles außerhalb von Wissenschaft.<br />

Wenn man in der Praxis handelt, hat man keine Zeit,<br />

sich umfassend weiterzubilden. Man kann die <strong>Forschung</strong> nicht<br />

breit zur Kenntnis nehmen: Man steht unter Handlungszwang.<br />

Der Praktiker muß handeln. Er muß Entscheidungen für die<br />

nächsten Stunden fällen – er kann sein Handeln nicht während<br />

des Handelns in Frage stellen und nach neuen Wegen<br />

suchen, eben weil er handeln muß.<br />

Ebenso, wie die Wissenschaft sich in ihrem Sinn und<br />

ihrer Lehrbarkeit erweisen muß und deshalb der Didaktik bedarf,<br />

bedarf umgekehrt die Praxis der Didaktik, damit sie wissenschaftlich<br />

erforscht und in ihr vernünftig entschieden werden<br />

kann.<br />

<strong>Lehre</strong>rausbildung und Didaktik sichern<br />

Wissen in der Wissensgesellschaft<br />

Aber es gibt noch einen anderen Grund, die <strong>Lehre</strong>rausbildung<br />

an den Universitäten zu halten. Wissenschaft kann<br />

nicht nur forschen; sie muß ihre Erkenntnisse auch darstellen.<br />

Sie muß sich verständlich machen. Dazu reichen das literarische<br />

Quartett, die Knoff Hoff Show und die Sendung mit<br />

der Maus nicht aus.<br />

Wenn eine Wissenschaft sich auf Dauer verständlich<br />

machen will, wenn sie sich authentisch verständlich machen<br />

308<br />

Dienstrechtsreform<br />

Hochschulpolitik<br />

aktuell<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

will, dann geht dies in unserer Gesellschaft nur über das<br />

Bildungssystem, d.h. die Schule.<br />

Wissensbestände tradieren sich auch in unserer Gesellschaft<br />

nahezu ausschließlich in der Schule. Kognitive Strukturen<br />

werden nur in der Schule ausgebildet. Der einzige Ort<br />

in unserer Gesellschaft, an dem für Jugendliche wissenschaftliche<br />

Methode zum Lerngegenstand wird, ist die Schule.<br />

Wenn eine Wissenschaft sich von dieser Vermittlungsaufgabe<br />

abkoppelt, dann verzichtet sie darauf, sich auf lebensbedeutsame<br />

Weise verständlich zu machen. Eine Universität<br />

ohne <strong>Lehre</strong>rausbildung ist eine Universität, die sich ihres eigenen<br />

Fundaments beraubt und es anderen Universitäten, anderen<br />

Forschern überläßt, für ihre Art, Wissenschaft zu betreiben,<br />

zu werben. Wer als Hochschullehrer tausend Mathematiklehrer<br />

ausbildet, hat tausend Chancen, seine Art, Mathematik<br />

zu betreiben, in die Welt zu schicken.<br />

Die <strong>Lehre</strong>rausbildung ist eine gute Probe, ist vielleicht<br />

die beste Probe darauf, ob es einer Wissenschaft noch gelingt,<br />

sich lebensbedeutsam und verständlich darzustellen. Die <strong>Lehre</strong>rbildung<br />

stellt eindringlich die Frage nach der Lernbarkeit<br />

des Wissens. Und sie stellt die Frage nach der Bedeutsamkeit<br />

von Wissen – nicht für die Technik, nicht für die Wirtschaft,<br />

sondern für den Menschen. Mir scheint dies die wichtigere<br />

Frage zu sein: die Frage nach der Bedeutung des Wissens für<br />

den Menschen. Ohne diese Frage verkümmert eine Universität<br />

zum Dienstleistungsbetrieb für Auftragsforschung. Sie gewinnt<br />

Drittmittel, verliert aber an Einfluß. Sie wird zum Hausangestellten<br />

der gesellschaftlichen Gruppen, so, wie die <strong>Lehre</strong>r<br />

einstmals zum Gesinde gehörten.<br />

Mit dem Verlust der <strong>Lehre</strong>rbildung verliert eine Universität<br />

ihre kritische Selbstkontrolle, die Kontrolle darüber,<br />

ob sie für Geld oder für die Menschen Wissenschaft betreibt.<br />

Didaktik – das ist nicht Reduktion von großartigem<br />

reinen Wissen auf kindliches Vermögen. Didaktik ist nichts<br />

für Reduktionisten. Didaktik – das ist die Frage nach der Selbstdarstellung<br />

von Wissen. Wer sein eigenes Wissen als notwendig<br />

und bedeutsam schätzt, der wird es anderen vorstellen<br />

wollen. In einer Zeit, in der das Internet in einem bisher nicht<br />

gekannten Umfang nach sinnvoll geordneter Selbstdarstellung<br />

verlangt, ist der Verzicht darauf, Inhalt und Art der Darstellung<br />

vernünftig zu reflektieren, der Verzicht auf das Fach selbst.<br />

Didaktik ist die Theorie der Darstellung von Wissen. Wer auf<br />

Didaktik und Fachdidaktik verzichtet, gibt die Kontrolle über<br />

die Darstellung seiner Arbeit aus der Hand.<br />

Wissenschaft – das war das Programm, die Welt lernbar<br />

zu machen. Die Fachdidaktik ist die Wissenschaft, die dieses<br />

Programm in die Tat umsetzt.<br />

❑<br />

Anschrift des Autors<br />

Am Hof 3-5<br />

53 113 Bonn


REINHARD PABST<br />

Die Humanmedizin im Portrait<br />

Die Hochschulmedizin steht vor großen Herausforderungen.<br />

Wird die bisherige Trias <strong>Forschung</strong>,<br />

<strong>Lehre</strong> und Krankenversorgung in der deutschen Hochschulmedizin<br />

zerbrechen, ist sie ein überholtes Idealbild?<br />

309<br />

Dienstrechtsreform<br />

Wissenschaften<br />

im Portrait<br />

Aktuelle Herausforderungen in<br />

der Hochschulmedizin<br />

Sonderstellung unter den Fakultäten?<br />

In Deutschland gibt es neben der Medizinischen Fakultät<br />

an der privaten Universität Witten-Herdecke 35 medizinische<br />

Fakultäten an staatlichen Hochschulen, wobei nur<br />

die Medizinische Hochschule Hannover als eigenständige<br />

universitäre Hochschule besteht. In vieler Hinsicht fällt die<br />

Medizin innerhalb der Universitätslandschaft aus dem Rahmen.<br />

Einige Beispiele sollen das erläutern:<br />

1. Als eine ungewöhnlich hohe Durchfallquote bei der<br />

schriftlichen ärztlichen Vorprüfung bekannt wurde, wurde in<br />

den Medien vom „Skandalphysikum“ gesprochen. Warum interessiert<br />

sich die Öffentlichkeit nicht ebenso für viel höhere<br />

Durchfallquoten z.B. in manchen Naturwissenschaften?<br />

2. Im „Herzklappenskandal“ wurden Hunderte von<br />

Diensträumen und privaten Wohnungen unter größter öffentlicher<br />

Aufmerksamkeit durchsucht und Anfangsverdachte groß<br />

aufgebauscht, aber später kaum berichtet, daß fast alle Verfahren<br />

eingestellt wurden.<br />

3. Die Manipulation von Daten in Publikationen löste<br />

mit Recht eine Welle der Empörung aus und bewirkte die Verkündigung<br />

von Grundsätzen zur Sicherung guter wissenschaftlicher<br />

Praxis. In der Öffentlichkeit entstand der Eindruck, das<br />

alles betreffe nur die Medizin. Gab es derartige Verfehlungen<br />

nicht vielleicht auch in anderen Fakultäten und anderen Ländern<br />

zuvor?<br />

4. Die kalte „Apparatemedizin“ wird verdammt und der<br />

Untergang abendländischer Werte durch jeden Einsatz der<br />

Gentechnik beschworen. Parallel wird unkritisch und euphorisch<br />

über dramatische klinische Konsequenzen aus ersten<br />

Ergebnissen der Grundlagenforschung spekuliert.<br />

5. Warum gibt es derartig viele Empfehlungen des Wissenschaftsrates<br />

oder vergleichbarer Gremien zu Fragen der<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Reinhard Pabst, Dr. med.,<br />

Univ.-Professor, Abteilung<br />

Funktionelle und<br />

Angewandte Anatomie,<br />

Medizinische Hochschule<br />

Hannover<br />

Medizin? In anderen Fakultäten mit ähnlich großen Studentenzahlen<br />

sucht man vergebens nach derart vielen Ratschlägen<br />

und Vorgaben von außen.<br />

Die Gründe für das ungewöhnlich hohe Interesse an<br />

den medizinischen Fakultäten sind sicher vielschichtig: die<br />

staatlichen Ausgaben pro Hochschulabsolvent sind nach einigen<br />

Berechnungen achtmal höher als in den Rechtswissenschaften.<br />

Der größte Anteil der Hochschulbauförderungsmittel<br />

(HBFG-Verfahren) geht in die Medizin. Schließlich hat die<br />

eigene Gesundheit in der Bevölkerung einen herausgehobenen<br />

Stellenwert. Jeder befürchtet bei einer Erkrankung, trotz<br />

aller Kritik auf die Medizin angewiesen zu sein. Alle Fakultäten<br />

sind in die <strong>Lehre</strong> und <strong>Forschung</strong> des jeweiligen Faches<br />

eingebunden. In der Medizin kommt die Krankenversorgung<br />

hinzu, so daß Hochschullehrer nicht nur für einen Beruf ausbilden,<br />

sondern in diesem Beruf auch gleichzeitig tätig sind.<br />

Neben der Betrachtung der Situation in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong><br />

soll deshalb die Krankenversorgung und die Organisation der<br />

Medizinischen Fakultäten separat dargestellt werden. In allen<br />

vier Bereichen stehen weitreichende Veränderungen an. Neue<br />

Spannungsfelder entwickeln sich, wodurch sich die medizinischen<br />

Fakultäten in naher Zukunft elementar wandeln werden.<br />

Die Reform des Medizinstudiums - ein<br />

ungelöstes Problem?<br />

In der Öffentlichkeit wird oft von dem hohen Numerus<br />

clausus gesprochen. Die Medizinstudenten seien alles Einser-Abiturienten.<br />

Stets wurden auch Studierende über die<br />

Wartezeitquote oder andere Kriterien als die reine Abiturnote<br />

zugelassen, dadurch ergibt sich ein Abiturnotendurchschnitt<br />

von zur Zeit 2,3. Das Zulassungsverfahren ist wiederholt geändert<br />

worden. Bedauerlicherweise fehlen überzeugende Auswertungen<br />

über den Erfolg, die Studiendauer und vor allem<br />

die Qualität der beruflichen Tätigkeit als Arzt für die verschiedenen<br />

Zulassungskriterien. Im WS 1999/2000 war das Ver-


hältnis für die Medizin 1.98 (Psychologie bei 2.67 und Tiermedizin<br />

2.67).<br />

Seit vielen Jahren sind etwa 4 Prozent aller Studierenden<br />

in der Medizin eingeschrieben. Nach einer Änderung der<br />

Approbationsordnung für Ärzte im Studienjahr 1990/91 wurden<br />

die Zulassungszahlen um 22 Prozent gesenkt, um die Ausbildungsqualität<br />

- z.B. durch den Unterricht in kleinen Gruppen<br />

- zu verbessern. Die jährlichen Zulassungszahlen liegen<br />

seit mehreren Jahren vergleichbar bei ca. 10.700 (im Jahr 99/<br />

2000). Viele Experten sind sich einig, daß in Deutschland die<br />

Zulassungszahlen zu hoch sind. Nach höchst richterlichen<br />

Entscheidungen darf aber die Zulassung nicht am Bedarf orientiert<br />

sein. Deutschland gehört mit einer Arztdichte von 350<br />

Ärzten/100 000 Einwohner zum oberen Drittel in Europa. Im<br />

Jahr 1999 gab es 363 396 registrierte Ärzte (38 Prozent in<br />

Krankenhäusern tätig). Entsprechend der Approbationsordnung<br />

für Ärzte und den Vorgaben der EU beträgt die<br />

Mindeststudienzeit 12 Semester. Die mittlere Fachstudienzeit<br />

beträgt 13,2 Semester. Demnach schließt immer noch ein hoher<br />

Anteil der Medizinstudenten das Studium erfolgreich und<br />

nur wenig höher als in der Regelstudienzeit ab, obwohl viele<br />

Studierende ein Teil des Studiums im Ausland ableisten.<br />

Wenig bekannt ist, wie groß die Unterschiede in den<br />

Relationen Bewerber/Zulassung zwischen den einzelnen medizinischen<br />

Fakultäten sind. Daten für das WS 1999/2000:<br />

von Tübingen 3,8 bis Leipzig 0,9. Seit vielen Jahren werden<br />

im großen Umfang Medizinstudenten nicht am gewünschten<br />

Ort eingeschrieben. So erfolgten anschließend besonders von<br />

den Medizinischen Fakultäten in den neuen Bundesländern<br />

„Abwanderungen“ an andere Fakultäten von bis über 70 Prozent.<br />

Diese Beispiele von Unterschieden in Hinsicht auf Zulassungschancen,<br />

unterschiedlichen Abiturnotendurchschnitten<br />

beim Studienbeginn und die Hochschulwechsler zeigen alle,<br />

daß man nicht von einer vergleichbaren Studentenpopulation<br />

am Studienbeginn an allen medizinischen Fakultäten ausgehen<br />

darf und deshalb die staatlicherseits geplante Finanzierung<br />

der medizinischen Fakultäten nach Erfolgsraten bei den<br />

Examina und der Studiendauer nicht ohne Korrekturfaktoren<br />

erfolgen darf. Ein ständig genannter Kritikpunkt am Medizinstudium<br />

ist die mangelnde praktische Ausbildung. Bereits Ende<br />

310<br />

Vorlesung im Pathologischen Institut der Ernst-Moritz-Arndt-Universität<br />

Greifswald Foto: dpa<br />

Dienstrechtsreform<br />

Wissenschaften<br />

im Portrait<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

des 18. Jahrhunderts wurde im Medizinstudium die klinische<br />

Unterweisung am Krankenbett eingeführt. Es muß berücksichtigt<br />

werden, daß neben zwei Monaten Krankenpflegepraktikum<br />

noch vier Monate in Kliniken oder Praxen famuliert werden<br />

muß und das gesamte 6. Studienjahr (Praktische Jahr) von 48<br />

Wochen im Krankenhaus ganztägig durchlaufen wird. In welchem<br />

anderen universitären Studium sind derart viele praktische<br />

Phasen von insgesamt 1 1/2 Jahren vorgeschrieben?<br />

Die Konzepte für das medizinische Curriculum änderten<br />

sich wiederholt. Lange Zeit wurde international nach einem<br />

fächerbezogenen System gelehrt. In jedem theoretischen<br />

und klinischen Fach gab es Vorlesungen und Kurse ohne Bezug<br />

auf das andere Fach. Dieses deutsche Grundmodell beeinflußte<br />

vor ca. 100 Jahren wesentlich die Medizinerausbildung<br />

in den USA und Japan. Später folgte international das<br />

auf das jeweilige Organ bezogene Unterrichtskonzept bis sich<br />

seit den 70er Jahren in vielen Ländern das auf ein klinisches<br />

Problem bezogene Curriculum (POL problem based learning)<br />

durchsetzte. In Deutschland wurden mit der Einführung<br />

der Approbationsordnung 1971 die bundesweit einheitlichen<br />

schriftlichen Prüfungen durch das Institut für Medizinische<br />

und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP in<br />

Mainz) vorgeschrieben. Seit über 10 Jahren wird erneut über<br />

eine Reform diskutiert, sehr weitgehende Vorschläge erarbeitet<br />

und zum Teil mehr emotional als sachlich fundiert<br />

diskutiert. Vor ca. 10 Jahren wurde die 1 1/2-jährige Tätigkeit<br />

als Arzt im Praktikum (AIP) nach Studienabschluß<br />

vorgeschrieben, um nach offizieller Begründung die Ausbildung<br />

zu verbessern. Von einer gezielten Ausbildung in<br />

der AIP-Zeit kann aber nicht gesprochen werden, und die<br />

Tätigkeit entspricht fast genau der eines jungen Assistenten,<br />

nur erhält ein AIP nur ca. 1/3 des Gehalts.<br />

Die Erfahrungen aus dem Ausland dürfen sicherlich<br />

wegen unterschiedlicher Rahmenbedingungen nicht unkritisch<br />

übernommen werden. Trotzdem kann man festhalten,<br />

daß sich viele Mediziner oder Ministerienvertreter an<br />

dieser Diskussion beteiligen, ohne die internationale Literatur<br />

zur medizinischen Ausbildung zu kennen. Die sich<br />

über viele Jahre hinziehende Diskussion einer Novelle hat<br />

in vielen Fakultäten auch kleine Verbesserungen verhindert,<br />

weil immer mit der Novelle der Verordnung in Kürze gerechnet<br />

wurde. Eine kürzlich publizierte Umfrage von Weber et al.<br />

unter allen deutschen Fakultäten zeigte, daß inzwischen fast<br />

überall <strong>Lehre</strong>valua-tionen durchgeführt und Studiendekanate<br />

eingeführt wurden. Trotzdem besteht dringender Handlungsbedarf.<br />

Viele Experten sind sich in folgenden Punkten einig:<br />

es sollte die starre Grenze Vorklinik – Klinik beseitigt werden,<br />

praktische Komponenten mit fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen<br />

und deutlich mehr Möglichkeiten zu eigenen<br />

Wegen einzelner Fakultäten sollten gegeben sein. Die Gliederung<br />

in ein Kerncurriculum und zusätzliche Wahlmöglichkeiten<br />

mit eigener Schwerpunktsetzung wären ein<br />

weiteres Ziel. Die starre Kapazitätsverordnung und viele gesetzliche<br />

Vorgaben sind Experten aus dem Ausland nicht erklärbar.<br />

Unterschiedliche Curricula müssen kritisch evaluiert<br />

werden, wie auch international der Trend zum „Evidence based<br />

learning“ geht. Nicht Ideologien, sondern belegte<br />

Untersuchungsdaten müssen die Grundlage vom medizinischen<br />

Curriculum bilden. Es ist zu hoffen, daß der Stellenwert<br />

der <strong>Lehre</strong> in den medizinischen Fakultäten steigt und bei einem<br />

größeren Freiraum ein Wettbewerb um die beste <strong>Lehre</strong><br />

einsetzt. Die Evaluationen von Veränderungen sollten durch


311<br />

Dienstrechtsreform<br />

Wissenschaften<br />

im Portrait<br />

die Fakultäten selbst erfolgen, um nicht Magazinen weitreichende<br />

Aussagen zum „Ranking“ einzelner medizinischer<br />

Fakultäten auf der Basis von wenigen befragten Studierenden<br />

pro Hochschulort zu überlassen.<br />

Neue Methoden<br />

In der Weiterentwicklung von neuen diagnostischen<br />

Verfahren z.B. mit bildgebenden Verfahren werden bessere<br />

dreidimensionale Rekonstruktionen und vor allem zusätzlich<br />

funktionelle Parameter erhoben werden können. Viele klassische<br />

Methoden der <strong>Forschung</strong> werden weiterhin von Bedeutung<br />

sein. Eine völlig neue Dimension werden die technischen<br />

Möglichkeiten der Gentechnik ergeben und damit der Bioinformatik<br />

eine neue Bedeutung zukommen lassen. Das<br />

menschliche Genom ist seit kurzer Zeit bekannt. Es wird dann<br />

mit dramatischer Geschwindigkeit und unter enormem Wettbewerb<br />

die Phase folgen, den 25 000 bis 40 000 Genen Funktionen<br />

zuzuordnen und ihre Bedeutung nicht nur bei relativ<br />

seltenen Erkrankungen, sondern den sogenannten Volkskrankheiten<br />

wie Diabetes, rheumatische Erkrankungen, Herz-<br />

Kreislaufkrankheiten, der Empfänglichkeit zu chronischen<br />

Entzündungen oder Tumorleiden zu ermitteln. Viele Erkrankungen<br />

sind nicht durch Veränderungen nur eines Gens<br />

(monogen) bedingt, sondern durch komplexe genetische Defekte<br />

ausgelöst. Der rasante Fortschritt in der molekularen<br />

Genetik darf aber nicht vergessen lassen, daß auch Umwelteinflüsse<br />

und das Verhalten für die Krankheitsanfälligkeit von<br />

großer Bedeutung sind. Der wichtige Vorteil der Universitätsinstitute<br />

ist der Zugang zu Patienten, der den reinen <strong>Forschung</strong>seinrichtungen<br />

meist fehlt. Die ethische Dimension vieler<br />

neuer genetischer Methoden und der Umgang mit den Ergebnissen<br />

werden von wachsender Bedeutung sein. Die medizinische<br />

Wissenschaft muß zu einer sachlichen, abwägenden<br />

Diskussion in der Öffentlichkeit beitragen, wie z. B. die Unterschiede<br />

zwischen dem therapeutischen und genetischen Klonen<br />

von Zellen oder die neuen Möglichkeiten der Präimplantationsdiagnostik<br />

in einer für den Laien verständlichen Form<br />

zu erläutern und in seinen Konsequenzen zu hinterfragen. Gentechnik<br />

birgt wie viele moderne Methoden zweifelsohne auch<br />

Gefahren des Mißbrauchs, aber darf deshalb pauschal jegliche<br />

<strong>Forschung</strong> mit gentechnischen Methoden an menschlichen<br />

Zellen verboten werden?<br />

Die <strong>Forschung</strong> in der Medizin steht in hartem internationalem<br />

Wettbewerb. Die Publikation neuer <strong>Forschung</strong>sergebnisse<br />

erfolgt fast ausschließlich auf englisch in internationalen<br />

Zeitschriften, unter denen es eine ausgeprägte Hierarchie<br />

gibt, die sich nach dem in der Relevanz anzweifelbaren<br />

aber in der Realität international angewendeten „Impactfactor“<br />

einer Zeitschrift richtet. Verschiedene Untersuchungen belegen<br />

den geringen Anteil deutscher Forscher an Publikationen<br />

in den besonders angesehenen internationalen Zeitschriften<br />

und außerdem große Unterschiede zwischen den Fakultäten.<br />

In der Medizin promoviert ein überdurchschnittlich<br />

hoher Prozentsatz der Studierenden: 1985: 59 Prozent der<br />

Examensabschlüsse, 1999: 74 Prozent. Evaluationen der letzten<br />

Jahre an drei medizinischen Fakultäten zeigten eine hohe<br />

Rate an Publikationen, die aus den Promotionen resultierten.<br />

Über 90 Prozent der Befragten raten jüngeren Kommilitonen<br />

ebenfalls zu promovieren, um sich persönlich mit wissenschaftlichen<br />

Experimenten, Originalliteratur und der kritischen Be-<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

wertung von Versuchsergebnissen auseinanderzusetzen. Das<br />

verbreitete Vorurteil, die medizinische Dissertation würde<br />

nebenbei in wenigen Wochen verfaßt, wurde eindeutig widerlegt.<br />

Auch die Häufigkeit der Habilitation ist in der Medizin<br />

höher als in vielen anderen Fächern (seit 1980 ca. 1/3 aller<br />

Habilitationen). Die oft geäußerte Kritik der unnützen Zeitverschwendung<br />

wird besonders dann widerlegt, wenn die Arbeit<br />

aus bereits in internationalen Zeitschriften publizierten<br />

Arbeiten (in cumulo Habilitation) besteht. Es sollte im Regelfall<br />

nur noch diese Form der Habilitation angestrebt werden.<br />

Vielleicht wäre es wichtiger, über die Form der Habilitation<br />

und die fächerspezifischen Aspekte zu diskutieren als pauschal<br />

die Habilitation zu kritisieren. Auch die geplante Juniorprofessur<br />

paßt nicht in die Hochschulmedizin.<br />

Die meisten <strong>Forschung</strong>sprojekte sind personalintensiv,<br />

erfordern teure Geräte und hohe Sachkosten. Deshalb spielt<br />

die Drittmittelfinanzierung in der medizinischen <strong>Forschung</strong><br />

eine zentrale Rolle. Neben den typischen kritisch begutachtenden<br />

Drittmittelgebern wie DFG, Bundesforschungsministerium,<br />

Volkswagenstiftung und anderen Stiftungen (jährlich<br />

meist viele Millionen DM pro Fakultät) wurde und muß in<br />

der Medizin intensiv mit der pharmazeutischen Industrie und<br />

den Geräteherstellern kooperiert werden. Das Antikorruptionsgesetz<br />

von 1997 hat auf allen Seiten zu einer großen Verunsicherung<br />

geführt. Jeder Wissenschaftler einer Medizinischen<br />

Fakultät ist „Amtsträger“ und darf für <strong>Forschung</strong>sprojekte<br />

weder materielle noch immaterielle Vorteile erhalten. Die Arbeitsgemeinschaft<br />

Hochschulmedizin hat kürzlich einen Entwurf<br />

einer Rechtsverordnung für die Einwerbung und Verwendung<br />

von Mitteln Dritter durch Universitätsmitglieder erarbeitet<br />

und will damit zur Versachlichung beitragen und die<br />

auch von Politikern geforderte Kooperation zwischen der Industrie<br />

und Universitäten sichern.<br />

Krankenversorgung vor dem Umbruch<br />

Wegen der Aufgaben in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> dürfen<br />

sich die Medizinischen Fakultäten an der ambulanten Krankenversorgung<br />

beteiligen, was anderen Krankenhäusern verwehrt<br />

ist. Die Kostenerstattung pro Patient und Quartal liegt<br />

weiter unter 100 DM und ist damit nicht kostendeckend. Deshalb<br />

entstehen in den Polikliniken und Ambulanzen Defizite<br />

in zweistelliger Millionenhöhe. Für viele klinische Studien sind<br />

die Polikliniken aber essentiell. Bei der stationären Krankenversorgung<br />

sind die Universitätskliniken Häuser der Maximalversorgung<br />

mit meist sehr ausgewählten, vielfach schwerstkranken<br />

Patienten, die für die studentische <strong>Lehre</strong> nur zum<br />

Teil sinnvoll herangezogen werden können. Der Schwere- und<br />

Spezialisierungsgrad der Krankheiten hängt auch damit zusammen,<br />

ob eine Universitätsklinik in einer kleinen Stadt auch<br />

die Grundversorgung der Bevölkerung übernehmen muß oder<br />

in einer Großstadt in Konkurrenz zu anderen spezialisierten<br />

Krankenhäusern steht. Der vor allem von Hochschulkliniken<br />

entwickelte medizinische Fortschritt, sei es der Diagnostik oder<br />

bei medikamentösen Therapien, soll verbesserte Heilungschancen<br />

bringen, ist aber fast immer auch teurer als die bisherigen<br />

Methoden. Bei vielen Gesetzen wie dem Gesundheitsstrukturgesetz<br />

sind die Besonderheiten der Hochschulkliniken nicht<br />

immer berücksichtigt. Andere Gesetze aus dem Gesundheitsbereich<br />

haben wichtige strukturelle Konsequenzen und beeinflussen<br />

damit ebenfalls die Hochschulmedizin: ab 2003 gilt<br />

ein ganz neues Abrechnungssystem (DRG), das einen enor-


men Dokumentationsaufwand erfordern, Fächergrenzen abbauen<br />

und die Verweildauer und die Zahl der Krankenhausbetten<br />

um 20 bis 30 Prozent verringern wird. Die Auswirkungen<br />

auf die klinische <strong>Forschung</strong> und Ausbildung sind noch<br />

kaum absehbar.<br />

Seit Jahren wird von den Krankenkassen beklagt, sie<br />

würden durch zu hohe Pflegesätze die <strong>Forschung</strong> finanzieren.<br />

Die Wissenschaftsministerien dagegen formulieren das Gegenteil:<br />

die Länderzuschüsse für <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> würden<br />

für die stationäre Krankenversorgung zweckentfremdet. Alle<br />

Beteiligten sind sich einig, daß eine Trennung der Budgets für<br />

<strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> gegenüber der Krankenversorgung in<br />

Zukunft erfolgen muß, um jeden Bereich für sich steuern zu<br />

können. Es erfolgt bereits die Anstellung von Klinikern mit<br />

zwei Verträgen: als Universitätsprofessor für <strong>Forschung</strong> und<br />

<strong>Lehre</strong> und als Chefarzt mit Angestelltenvertrag für die Krankenversorgung.<br />

Doch wie wird es bei Problemen geregelt werden?<br />

Wenn ein Chirurg den Managementaufgaben der Klinik<br />

nicht gewachsen sein sollte und der Chefarztvertrag aufgelöst<br />

wird, soll er dann die Chirurgie in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> vertreten,<br />

ohne Patienten behandeln zu können? Im Augenblick<br />

ist es aus den genannten Gründen kaum möglich vorherzusa-<br />

gen, wie der Bereich Krankenversorgung in der Hochschulmedizin<br />

in Kürze aussehen wird. Alle sind sich einig, daß dramatische<br />

Veränderungen bevorstehen.<br />

Frauen in der Hochschulmedizin<br />

Der Anteil der Frauen unter Medizinstudierenden ist<br />

kontinuierlich angestiegen und lag im Wintersemester 1999/<br />

2000 für das 1. Fachsemester bei deutschen Studierenden bei<br />

56,9 Prozent. In der Anzahl der Fachsemester, der Zeit von<br />

der Erstimmatrikulation bis zum Studienabschluß sowie dem<br />

Durchschnittsalter beim 3. Teil des Staatsexamens gab es 1999<br />

keine eindeutigen Unterschiede zwischen Studentinnen und<br />

Studenten. Während 1983 nur 27 Prozent aller medizinischen<br />

Dissertationen von Frauen eingereicht wurden, waren es 1999<br />

bereits 43,9 Prozent. Bei den Habilitationen in der Medizin<br />

312<br />

Eine Ärztin bespricht mit einer Patientin die Untersuchungsergebnisse<br />

am Computer Foto: dpa<br />

Dienstrechtsreform<br />

Wissenschaften<br />

im Portrait<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

stieg der Anteil der Frauen von 4,6 Prozent (1980) auf 12,6<br />

Prozent (1999). Beim wissenschaftlichen Personal und den<br />

Professoren nimmt der Anteil der Frauen mit steigender Besoldungsstufe<br />

deutlich ab (1999): C1 Stellen: 27 Prozent, C2: auf<br />

Dauer 6 Prozent, C3 Professur: 8 Prozent, C4 Professur: 4<br />

Prozent. Die Wissenschaftsratsempfehlungen zur Chancengleichheit<br />

von Frauen in Wissenschaft und <strong>Forschung</strong> (1998)<br />

belegen, daß die Medizin in dieser Frage eine Mittelstellung<br />

einnimmt.<br />

Neustrukturierung der Universitätsklinika<br />

In einzelnen Bundesländern sind die Universitätsklinika<br />

(mit eigener Leitung) von den Aufgaben in <strong>Forschung</strong> und<br />

<strong>Lehre</strong> mit universitärer Einbindung (z.B. Dekan) getrennt<br />

worden, nachdem die Kultusministerkonferenz vor sieben Jahren<br />

entsprechende Empfehlungen verabschiedet hatte. Man<br />

unterscheidet zwischen diesem Kooperationsmodell und dem<br />

Integrationsmodell mit einem für <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> sowie<br />

Krankenversorgung gemeinsamen Leitungsgremium (nur in<br />

Niedersachsen so zur Zeit vorgeschrieben). Es wird sehr kritisch<br />

zu prüfen sein, wie sich die unterschiedlichen Organisationsformen<br />

auf die Ergebnisse in <strong>Forschung</strong>, <strong>Lehre</strong><br />

und Krankenversorgung auswirken werden. Auch in<br />

dieser Frage sollten nachprüfbare Parameter erhoben<br />

werden, bevor aus Konzepten und Hypothesen gesetzliche<br />

Vorgaben auf Dauer etabliert werden.<br />

In verschiedenen Ländern sind neue Hochschulgesetze<br />

bereits verabschiedet oder befinden sich<br />

in der Phase der Novellierung. Stets wird von Straffung<br />

der Entscheidungsabläufe, Stärkung der Präsidenten,<br />

Rektoren und Dekane gesprochen. Gibt es<br />

Daten, daß dann die Universitäten effizienter arbeiten<br />

werden? Kann man auf die Partizipation der Wissenschaftler,<br />

sei es als Assistent oder Professor so weitgehend<br />

verzichten? Entstehen nicht neue <strong>Forschung</strong>sschwerpunkte<br />

durch Initiativen einzelner Forscherpersönlichkeiten<br />

und nicht durch Anordnung von<br />

oben? Demokratisch gewählte repräsentative Gremien<br />

sind sicher manchmal zeitaufwendig, aber besteht<br />

derzeit nicht die Gefahr, daß wegen einiger eindeutiger<br />

Mängel auch bewährte Strukturen beseitigt werden<br />

und aus Entscheidungs- nur noch Beratungsgremien<br />

werden? Die Hochschulmedizin in Deutschland<br />

steht demnach nicht nur bei der dringend anstehenden<br />

Novellierung der Approbationsordnung, der Organisation<br />

einer international kompetitiven <strong>Forschung</strong>, der Weiterentwicklung<br />

des medizinischen Fortschritts in der Krankenversorgung<br />

und den organisatorischen Änderungen vor<br />

Herausforderungen von ungeahntem Ausmaß. Dabei sollten<br />

nicht Ideologien, sondern kritisch abwägende Diskussionen<br />

und Evaluationen von durchgeführten Modifikationen diesen<br />

Wandel begleiten.<br />

Dem Statistischen Bundesamt sei für die neuesten Zahlenangaben<br />

gedankt.<br />

❑<br />

Anschrift des Autors<br />

Carl Neuberg Str. 1<br />

30625 Hannover<br />

email: Pabst.Reinhard@MH-Hannover.de


313<br />

Dienstrechtsreform<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001


Aus der <strong>Forschung</strong><br />

Abfallende Wolle<br />

Schafe, die „sich selber scheren“, sind ein<br />

Ziel im internationalen Schafgenom-Projekt.<br />

Die Genetiker suchen nach Genen,<br />

die für die Schafzucht nützlich sind.<br />

Schafe, die einmal im Jahr ihren Pelz von<br />

allein verlieren, könnten den Schäfern<br />

viel Arbeit abnehmen. Tatsächlich hat es<br />

solche Tiere bereits gegeben. Sie waren<br />

nicht einmal das Ergebnis gentechnischer<br />

Manipulationen, sondern hatten<br />

lediglich einen speziellen Wachstumsfaktor<br />

injiziert bekommen. Er sorgte dafür,<br />

daß die Wolle weitgehend von den<br />

Tieren abfiel. Es gibt auch sehr viele<br />

natürliche Variationen bei den verschiedenen<br />

Schafrassen. Tom Broad<br />

vom Inver-mey Agricultural Centre in<br />

Mosgiel, Neuseeland, berichtet: „Eine<br />

kleine, britische Sorte verliert seine<br />

Wolle, wenn der Sommer kommt. Interessanterweise<br />

hat sich auch gezeigt,<br />

daß viele domestizierte Schafe, die aus<br />

verschiedenen Gründen wieder verwilderten,<br />

auch ihr Fell fallen ließen.“<br />

Speziell die Domestikation nimmt auf<br />

die Wollproduktion großen Einfluß.<br />

„Erst das Zusammenspiel der Gene<br />

und der äußeren Einflüsse bringt die<br />

Eigenschaften hervor, die uns bei<br />

Schafen interessieren“, so Broad.<br />

Dem Äußeren der Tiere kann man die<br />

gewünschten Eigenschaften allerdings<br />

nicht ansehen. Mutterschafe neigen<br />

dazu, auch fremde Junge mit zu versorgen,<br />

sodaß erst eine DNA-Untersuchung<br />

zeigen kann, ob es sich bei<br />

Lämmern um Geschwister handelt.<br />

Dazu braucht man den Schafen nur<br />

ein paar Haare auszuzupfen, erklärt<br />

Tom Broad: „An der Wurzel befindet sich<br />

die Haarbalgzelle mit dem Erbmaterial.<br />

Wir isolieren daraus die DNA und untersuchen<br />

sie auf bestimmte Marker. Da<br />

wir eine Übersichtskarte vom Schafgenom<br />

besitzen, wissen wir, daß bestimmte<br />

Marker nur in bestimmten Rassen<br />

zu finden sind.“ Mit diesem Verfahren,<br />

so der Wissenschaftler, ließen sich<br />

diejenigen Individuen in einer Schafherde<br />

herausfinden, die die gesuchten Eigenschaften<br />

zeigen und sich deshalb besonders<br />

für die Zucht eignen.<br />

Quelle: Deutschlandfunk, 25. April 2001<br />

314<br />

Dienstrechtsreform<br />

Aus der <strong>Forschung</strong><br />

Ta-Ta-Ta-Taa<br />

Im Radio läuft ein gutes Musikstück,<br />

doch leider kennt man den Titel nicht.<br />

Auch der CD-Verkäufer kann nicht erraten,<br />

um welches Lied es sich handelt.<br />

Nun ist Rettung in Sicht. Informatiker<br />

an der Universität Bonn haben ein Programm<br />

entwickelt, das anhand einer<br />

kurzen Notenfolge in Sekundenbruchteilen<br />

das entsprechende Musikstück<br />

„heraushört“. In Zukunft soll der Computer<br />

sogar gesummte oder gepfiffene<br />

Melodiefragmente erkennen können.<br />

„notify!“ heißt die Software, die inhaltliche<br />

Anfragen an Musikstücke beantworten<br />

kann. „Sie können das Prinzip mit<br />

der Volltextsuche einer Internet-Suchmaschine<br />

vergleichen“, erklärt Informatik-Professor<br />

Dr. Michael Clausen.<br />

Möchte man beispielsweise wissen, aus<br />

welchem Text der Satz „Wer reitet so spät<br />

durch Nacht und Wind?“ stammt, so<br />

wird man unter google.de oder yahoo.<br />

com schnell fündig - aha, Goethes „Erlkönig“.<br />

Mit „notify!“ können durch Eingabe<br />

eines Musikfragments Informationen<br />

zu dem entsprechenden Titel gefunden<br />

werden, derzeit aber nur, sofern der<br />

Benutzer die Kunst des Notenschreibens<br />

beherrscht. Per Mausklick oder angeschlossenem<br />

MIDI-Keyboard gibt der<br />

Nutzer die gesuchte Notenfolge ein. Da<br />

der Rhythmus nie ganz stimmt, ist das<br />

Programm sehr fehlertolerant. Gerade<br />

Musikwissenschaftler werden an der<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Suchmaschine ihre Freude haben - läßt<br />

sich mit ihr doch beispielsweise die Frage<br />

beantworten, wer alles Beethoven<br />

„beklaute“. Das Programm findet die eingegebene<br />

Notenfolge auch in solchen<br />

Stücken, in denen sie z.B. eine andere<br />

Tonhöhe hat.<br />

Quelle: Universität Bonn, 2. Mai 2001<br />

Gesunde Tomate<br />

Selbst Fertigpizza könnte eines Tages<br />

zum gesunden Lebensstil gehören, sollte<br />

sich eine Gen-Tech-Züchtung britischer<br />

Firmen-Forscher durchsetzen.<br />

Denn im Unilever Labor in Bedfordshire<br />

ist eine angeblich besonders „gesunde“<br />

Tomate entwickelt worden. Sie soll in ihrer<br />

Schale 78 mal mehr Flavonole ent-<br />

In einem Hamburger Musikgeschäft Foto: dpa<br />

halten als herkömmliche Tomaten. Flavonole<br />

gelten als Stoffe, die Zellen vor<br />

aggressiven Sauerstoff-Molekülen schützen.<br />

Selbst wenn die Tomaten zu Püree<br />

verarbeitet wurden, blieben noch 65 Prozent<br />

der Flavonole erhalten. Die Tomate<br />

könne helfen, das Risiko für Herz-<br />

Kreislauf-Erkrankungen zu senken,<br />

schreiben die Unilever-Forscher in der<br />

neuesten Ausgabe der Fachzeitschrift<br />

„Nature Biotechnology“.<br />

Quelle: Deutschlandfunk, 3. Mai 2001


Erweiterte Realität<br />

Die Techniker der Zukunft gehen mit<br />

einer Brille an die Arbeit, die die Wirklichkeit<br />

erweitert. Das ist zumindest die<br />

Vision des Fraunhofer-Instituts für Graphische<br />

Datenverarbeitung (IGD) in<br />

Darmstadt. Das Prinzip der Augmented<br />

Reality (erweiterte Wirklichkeit) ist eine<br />

Mischung aus Realität und Computergrafik.<br />

Die Brille ist mit einem Laptop<br />

verkabelt. Mit ihrer bleistiftdünnen Kamera<br />

an der Seite und kleinen Bildschirmen<br />

hinter den Gläsern wird sie<br />

zum zeigenden Handbuch und dokumentiert<br />

gleichzeitig alle Arbeitsschritte.<br />

Durch die Brille sieht der<br />

Techniker den realen Apparat, der vor<br />

ihm auf dem Tisch steht, als auch beispielsweise<br />

einen Pfeil, der genau auf<br />

jenen Knopf zeigt, mit dem die Maschine<br />

in Gang gesetzt werden kann.<br />

Jede Handbewegung wird über den<br />

Computer angewiesen. Auch ein Laie<br />

könnte das fremde Gerät daher mit<br />

Hilfe der Brille bedienen. Die Idee,<br />

die Realität mit der virtuellen Welt der<br />

Computer zu verknüpfen, stammt<br />

vom amerikanischen Flugzeugbauer<br />

Boeing nach Auskunft von Didier<br />

Stricker vom Fraunhofer-Institut. „Sie<br />

haben festgestellt, daß ihre Techniker<br />

40 Prozent ihrer Arbeitszeit mit der<br />

Suche nach Handbüchern und der<br />

Dokumentation ihrer Arbeit verbringen.<br />

Die Augmented Reality sollte Abhilfe<br />

schaffen“, sagte Stricker auf der<br />

Hannover-Messe. Mit der Idee sind<br />

große finanzielle Erwartungen verbunden.<br />

Die Hersteller erhoffen sich vor allem<br />

Einsparungen bei der Wartung. Mit<br />

der Technik könnten Fachleuten in aller<br />

Welt über das Internet die nötigen Anleitungen<br />

bereitgestellt werden. Experten<br />

könnten über Monitor und Datenleitung<br />

die Arbeit der Techniker verfolgen und -<br />

wenn nötig - Anweisungen erteilen. Bei<br />

einem Unfall dienen die Bilder außerdem<br />

als Beweis, daß alle Handgriffe korrekt<br />

waren.<br />

Quelle: dpa-Wissenschaftsdienst, 30. April<br />

2001<br />

Sushi schützt vor<br />

Lungenkrebs<br />

Roher Fisch scheint die Lunge zu schützen.<br />

Der Verzehr von großen Mengen<br />

der japanischen Roh-Fisch-Spezialität<br />

315<br />

Dienstrechtsreform<br />

Aus der <strong>Forschung</strong><br />

Sushi senkt möglicherweise das Risiko<br />

von Rauchern, an Lungenkrebs zu erkranken.<br />

Das ist zumindest das Ergebnis<br />

einer Studie am japanischen Krebs-<br />

<strong>Forschung</strong>s-Zentrum Nagoya. Die Wissenschaftler<br />

hatten die Eßgewohnheiten<br />

von 1000 Lungenkrebspatienten und<br />

4.000 gesunden Menschen verglichen.<br />

Der Verzehr von Rohfisch, der besonders<br />

viel mehrfach ungesättigte Fisch-Fett-<br />

Säuren enthalte, beuge insbesondere einer<br />

bestimmten Form von Lungenkrebs<br />

vor - dem Adenokarzinom. Von gesal-<br />

Sushi-Bar in der japanischen Stadt Toyama. Die Bar ist mit einem umlaufenden Transportband<br />

ausgestattet. Foto: dpa<br />

zenem oder getrocknetem Fisch gehe<br />

kein schützender Effekt aus, so die Forscher.<br />

Die Vorliebe der Japaner für Sushi<br />

könne vielleicht erklären, warum es in<br />

Japan zwar ebenso viele Raucher gebe<br />

wie in Großbritannien aber 30 Prozent<br />

weniger Krebsfälle.<br />

Quelle: Deutschlandfunk, 3. Mai 2001<br />

Korallenriffe<br />

In der Karibik erobern Korallen stellenweise<br />

Meeresriffe zurück. Diese Beobachtung<br />

machten Biologen aus North-<br />

Ridge in Kalifornien jetzt erstmals. Seit<br />

über 20 Jahren sind Korallen in der karibischen<br />

See auf dem Rückzug und werden<br />

von Makroalgen an den Riffen verdrängt.<br />

Doch der Trend ist offensichtlich<br />

umkehrbar. Darüber berichten die Biologen<br />

jetzt in den Abhandlungen der Nationalen<br />

Akademie für Wissenschaften<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

der USA. Wie sie bei der Freilandarbeit<br />

in einem Flachwasser-Riff feststellten,<br />

nehmen die Bestände von See-Igeln wieder<br />

stark zu. Da die Tiere sich von Makroalgen<br />

ernähren, erholen sich auch die<br />

Korallen: Ihr Nachwuchs habe sich dort,<br />

wo die See-Igel zurückkehren, zum Teil<br />

verzehnfacht, schreiben die US-Forscher.<br />

Ökologische Veränderungen von Korallenriffen<br />

werden vor allem als Folge des<br />

Klimawandels diskutiert.<br />

Quelle: Deutschlandfunk, 27. April 2001<br />

Vegetationskarte<br />

Zwanzig Jahre hat es gedauert, jetzt ist<br />

sie fertig: eine Europakarte, die erstmals<br />

umfassend Auskunft gibt über die Vegetation<br />

in Europa. Geobotaniker aus 31<br />

europäischen Ländern haben an der<br />

Karte gearbeitet. Im Maßstab 1 zu 2,5<br />

Millionen zeigt die Karte alle Pflanzengesellschaften<br />

- so etwa Nadelwälder,<br />

Moorregionen, Steppen oder Tundren.<br />

Gegliedert werden die Regionen außerdem<br />

nach Feuchte-Stufen und dem<br />

Nährstoffgehalt der Böden. Die neue<br />

Europakarte sei ein wichtiges Arbeitsmittel<br />

für Umweltschutz und Forstwirtschaft.<br />

Wegen ihrer Genauigkeit werde<br />

die Übersicht jetzt in den Deutschen<br />

National-Atlas übernommen, teilte das<br />

Bundesamt für Naturschutz mit.<br />

Quelle: Deutschlandfunk, 9. Mai 2001<br />

Meike Krüger


Neue<br />

Veröffentlichungen<br />

Neue Befristungsregelungen<br />

Thomas Dieterich / Ulrich Preis, Befristete<br />

Arbeitsverhältnisse in Wissenschaft<br />

und <strong>Forschung</strong> - Konzept einer<br />

Neuregelung im HRG - Dr. Otto<br />

Schmidt-Verlag, Köln 2001, 118 Seiten,<br />

68,- DM.<br />

Im Zuge der von der Bundesregierung<br />

geplanten Reform des Hochschuldienstrechts<br />

sollen auch die Befristungstatbestände<br />

der §§ 57a ff. des Hochschulrahmengesetzes<br />

neu gestaltet werden.<br />

Die hier angezeigte Schrift gibt ein Gutachten<br />

wieder, welches Thomas Dieterich,<br />

vormals Präsident des Bundesarbeitsgerichts,<br />

und Ulrich Preis, Professor<br />

an der Fernuniversität Hagen und der<br />

Heinrich-Heine Universität Düsseldorf<br />

dem Bundesministerium für Bildung und<br />

<strong>Forschung</strong> erstattet haben.<br />

Wie aus dem Vorwort hervorgeht, ist Ziel<br />

des Gutachtens eine „stringente Vereinfachung“<br />

der Befristungsregelungen. Zu<br />

diesem Zweck sollen die bisherigen differenzierten<br />

Sachgrundbefristungen<br />

durch allein zeitlich limitierte Befristungen<br />

ersetzt werden: Arbeitsverträge mit<br />

Bücher über Wissenschaft<br />

Christoph Ehmann, Bildungsfinanzierung<br />

und soziale Gerechtigkeit,<br />

W. Bertelsmann Verlag, Bielefeld<br />

2001, 172 Seiten, 29,80 DM.<br />

Regula Fischer / Karl Weber, Homo<br />

Academicus oder Human Capital?<br />

Evaluationsdiskurs und Evaluationspraxis<br />

an den Schweizer Hochschulen,<br />

Verlag Rüegger, Zürich<br />

2001, 100 Seiten, 38,20 DM.<br />

Volker Haug (Hg.), Das Hochschulrecht<br />

in Baden-Württemberg.<br />

Systematische Darstellung, C. F.<br />

Müller, Hüthig Fachverlage, Heidelberg<br />

2001, 501 Seiten, 138,- DM.<br />

316<br />

Habilitationen Neue Veröffentlichungen<br />

und Berufungen<br />

wissenschaftlichen und künstlerischen<br />

Mitarbeitern und mit wissenschaftlichen<br />

Hilfskräften sollen zweimal bis zu einer<br />

Höchstdauer von jeweils sechs Jahren<br />

befristet werden können, zunächst bis<br />

zum Abschluß der Promotion und danach<br />

für weitere sechs Jahre. Letztere<br />

Frist soll sich in dem Umfang verlängern,<br />

in dem die Anfertigung einer Doktorarbeit<br />

und Zeiten einer befristeten Beschäftigung<br />

in der Phase vor der Promotion<br />

zusammen weniger als sechs Jahre betragen<br />

haben. Angerechnet werden sollen<br />

alle befristeten Arbeitsverhältnisse<br />

mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen<br />

Arbeitszeit, Zeiten einer Junior-<br />

professur (deren keineswegs sichere Einführung<br />

das Gutachten vorwegnimmt)<br />

sowie befristete Arbeitsverhältnisse, die<br />

nach anderen Rechtsvorschriften, insbesondere<br />

nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz,<br />

abgeschlossen werden.<br />

Berücksichtigt werden sollen dabei alle<br />

Beschäftigungszeiten, gleichgültig ob sie<br />

nur bei einer oder bei verschiedenen<br />

Fritz Oser / Jürgen Oelkers (Hg.), Die<br />

Wirksamkeit der <strong>Lehre</strong>rbildungssysteme.<br />

Von der Allrounderbildung zur Ausbildung<br />

professioneller Standards, Verlag<br />

Rüegger, Zürich 2001, 700 Seiten, 86,-<br />

DM.<br />

Martina Röbbecke / Dagmar Simon,<br />

Reflexive Evaluation. Ziele, Verfahren<br />

und Instrumente der Bewertung von <strong>Forschung</strong>sinstituten,<br />

rainer bohn verlag,<br />

Berlin 2001, 139 Seiten, 24,80 DM.<br />

Werner Schmidt, Das Prinzip Mittelmaß,<br />

Book on Demand, Norderstedt, 169 Seiten,<br />

18,50 DM.<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Hochschulen und <strong>Forschung</strong>seinrichtungen<br />

absolviert worden sind.<br />

Die Vorschläge haben in der Tat den<br />

Gesichtspunkt starker Vereinfachung für<br />

sich: Die schwierige Beurteilung des Vorliegens<br />

der einzelnen Befristungstatbestände<br />

des geltenden § 57b Abs. 2<br />

bis 4 HRG und ihre Verknüpfung mit der<br />

Dauer der Befristung nach § 57c HRG<br />

entfiele. Sie lassen an sich auch genügend<br />

Raum für Befristungen. Daß nach<br />

insgesamt 12 Jahren entschieden werden<br />

muß, ob sich eine Hochschule oder <strong>Forschung</strong>seinrichtung<br />

von einem wissenschaftlichen<br />

Mitarbeiter trennt oder ihn<br />

in eine Dauerstelle übernimmt, ist zur<br />

Wahrung der weiteren Lebenschancen<br />

der wissenschaftlichen Mitarbeiter notwendig.<br />

Bedenken bestehen aber dagegen,<br />

daß die Vorschläge, gewissermaßen<br />

als Preis für die Vereinfachung, die Gestaltungsmöglichkeiten<br />

der Hochschulen<br />

und <strong>Forschung</strong>seinrichtungen in einer<br />

Reihe von Punkten beträchtlich einschränken<br />

wollen:<br />

Eingeschränkte<br />

Gestaltungsmöglichkeiten<br />

Der erste Punkt liegt in der Beschränkung<br />

des persönlichen Geltungsbereichs<br />

der Befristungsregelungen: Sie sollen nur<br />

wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter<br />

und wissenschaftliche Hilfskräfte<br />

erfassen, nicht aber mehr das Personal<br />

mit ärztlichen Aufgaben und Lehrkräfte<br />

für besondere Aufgaben (Lektoren).<br />

Für die Befristung der mit diesen<br />

zu schließenden Verträge sollen die<br />

Hochschulen und <strong>Forschung</strong>seinrichtun-<br />

Stefanie Schwarz / Ulrich Teichler<br />

(Hg.), Credits an deutschen Hochschulen.<br />

Kleine Einheiten – große<br />

Wirkung, Luchterhand Verlag,<br />

Neuwied 2001, 260 Seiten, 39,80<br />

DM.<br />

Ulrich Welbers (Hg.), Studienreform<br />

mit Bachelor und Master. Gestufte<br />

Studiengänge im Blick des <strong>Lehre</strong>ns<br />

und Lernens an Hochschulen.<br />

Modelle für die Geistes- und Sozialwissenschaften,<br />

Luchterhand Verlag,<br />

Neuwied 2001, 400 Seiten, 49,-<br />

DM.


gen auf die allgemeinen Regeln des Teilzeit-<br />

und Befristungsgesetzes verwiesen<br />

werden, mit der Folge, daß regelmäßig<br />

ein besonderer Sachgrund erforderlich<br />

ist. Einen solchen exakt nachzuweisen<br />

ist angesichts der von der Rechtsprechung<br />

des Bundesarbeitsgerichts angewandten<br />

Kriterien in der Praxis kaum<br />

möglich.<br />

Der zweite Punkt besteht in der Streichung<br />

des bisherigen besonderen Kündigungsrechts<br />

bei Wegfall von Mitteln<br />

Dritter. Dies erschwert die Planung von<br />

Drittmittelprojekten erheblich: Hochschulen<br />

und <strong>Forschung</strong>seinrichtungen<br />

müßten im Hinblick auf das Risiko eines<br />

möglichen Wegfalls der Drittmittel<br />

die Arbeitsverhältnisse innerhalb des<br />

Zwölfjahreszeitraums immer wieder<br />

kurzzeitig befristen und verlängern.<br />

Der dritte Punkt ist eine begrenzte, im<br />

Ergebnis aber doch weitreichende Öffnung<br />

der gesetzlichen Befristungsregelungen<br />

für Tarifverträge: Nach den<br />

Vorschlägen soll durch Tarifvertrag für<br />

bestimmte Fachrichtungen und <strong>Forschung</strong>sbereiche<br />

von den in § 57a HRG<br />

vorgesehenen Fristen abgewichen und<br />

die Anzahl der zulässigen Verlängerungen<br />

befristeter Arbeitsverträge festgelegt<br />

werden können. Damit erhielten die<br />

Tarifvertragsparteien vor allem die Möglichkeit,<br />

die zwei Sechsjahresfristen zu<br />

verkürzen. Etwa stünde nichts im Wege,<br />

sich die Fünfjahresfrist der Sonderregelung<br />

SR2y zum BAT zum Vorbild zu nehmen<br />

oder auch noch kürzere Fristen festzulegen.<br />

Das Gutachten meint zwar, es<br />

sei lebensfremd anzunehmen, daß die<br />

Gewerkschaften einen Arbeitskampf mit<br />

Stiftung Buchkunst<br />

317<br />

Habilitationen Neue Veröffentlichungen<br />

und Berufungen<br />

dem Ziel führen könnten, die Hochschulbefristung<br />

in ihrem Sinne zu regeln.<br />

Das Umgekehrte liegt näher: Die auf der<br />

Arbeitgeberseite des öffentlichen Dienstes<br />

Verhandelnden werden sich wegen<br />

einer solchen - in ihren Augen - „Nebenfrage“<br />

nicht von der Lösung eines Tarifkonflikts<br />

abhalten lassen. Davon abgesehen<br />

bestehen gegen das Gutachten in<br />

diesem Punkt auch erhebliche verfassungsrechtliche<br />

Bedenken: Das Bundesverfassungsgericht<br />

hat in seinem bekannten<br />

Hochschulbefristungsurteil aus dem<br />

Jahr 1996 die Befristungsregelungen der<br />

§§ 57a ff. HRG für aus Gründen der<br />

Wahrung der Wissenschaftsfreiheit „erforderlich“<br />

erklärt. Das gilt, wie hier nicht<br />

im einzelnen ausgeführt werden kann,<br />

auch gegenüber den Tarifvertragsparteien.<br />

Ich verweise dazu auf die eben als<br />

Band 1 der Reihe „Wissenschaftspolitik<br />

und Wissenschaftsrecht“ des Hochschulverbandes<br />

erschienene Schrift von Zimmermann,<br />

Befristete Arbeitsverhältnisse<br />

an Hochschulen und außeruniversitären<br />

<strong>Forschung</strong>seinrichtungen bei Drittmittelfinanzierung.<br />

Erwähnung verdient schließlich, daß<br />

Dieterich und Preis eine eigene Regelung<br />

für studentische Hilfskräfte vorschlagen.<br />

Deren Arbeitsverhältnisse sollen künftig<br />

nur bis zur Dauer von vier Jahren befristet<br />

werden können. Auch das erscheint<br />

zu eng. Insbesondere kann es Examenssemester<br />

hart treffen, wenn ihnen im<br />

Hinblick auf eine solche Regelung die<br />

weitere Hilfskrafttätigkeit verschlossen<br />

bleibt.<br />

Univ.-Professor Dr. Dr. h. c. Manfred Löwisch,<br />

Universität Freiburg<br />

Die schönsten Wissenschaftsbücher<br />

Innerhalb des jährlich von der Stiftung Buchkunst<br />

veranstalteten Wettbewerbs „Die schönsten<br />

deutschen Bücher“ gibt es auch die Sachgruppe<br />

„Wissenschaftliche Bücher und Lehrbücher“. Für<br />

das Jahr 2000 wurden in dieser Kategorie 83 Bücher<br />

eingesandt, von denen 5 prämiert wurden.<br />

Eines davon ist das abgebildete Buch „Viszeralchirurgische<br />

Sonographie“. Bewertet werden<br />

buchbinderische Verarbeitung, Papier, Druckergebnis,<br />

Satzqualität, typografische und grafische<br />

Gestaltung. Der Jury geht es dabei um die Verbindung<br />

von Inhalt und Form. Der Gesamtkatalog<br />

„Die schönsten deutschen Bücher 2000“ mit<br />

allen 58 ausgezeichneten Büchern ist kürzlich erschienen<br />

und kann über den Buchhandel bezogen<br />

werden.<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Computer und Web<br />

Suchmaschine<br />

Unter dem Namen des antiken Sehers<br />

Scirus (www.scirus.com) gibt<br />

es eine neue Suchmaschine, die<br />

sich exklusiv dem Auffinden von<br />

Informationen aus der Wissenschaft<br />

widmet. Nach Auskunft des<br />

Unternehmens Elsevier Science ist<br />

das Angebot mit Namen Scirus die<br />

weltweit umfassendste Suchmaschine<br />

für Texte aus der <strong>Forschung</strong>.<br />

Die Seite biete sowohl freien<br />

als auch kontrollierten Zugang<br />

zu wissenschaftlichen Informationsquellen,<br />

die herkömmliche<br />

Suchmaschinen nicht auffinden<br />

können. Derzeit umfasse sie mehr<br />

als 60 Millionen wissenschaftsbezogene<br />

Daten.<br />

Quelle: Elsevier science<br />

MIT im Netz<br />

Das amerikanische Massachusetts<br />

Institute of Technology (MIT) veröffentlicht<br />

Vorlesungsskripte, Unterlagen,<br />

technische Simulationen<br />

sowie Videovorträge im Internet.<br />

Die Informationen unter dem Namen<br />

„Open Course Ware“ werden<br />

damit kostenlos weltweit zugänglich<br />

gemacht. In zehn Jahren sollen<br />

nach Angaben des MIT-Präsidenten<br />

Charles Vest etwa 2000<br />

Kurse online verfügbar sein. Vest<br />

räumt ein, daß diese kostenlose Bereitstellung<br />

von Information gegen<br />

den weltweiten Trend der Vermarktung<br />

gerichtet sei. Aber dies<br />

sei, so ist er überzeugt, der beste<br />

Weg, Bildung voranzubringen: den<br />

Zugang zu Informationen zu erweitern<br />

und andere zur Teilnahme<br />

daran zu inspirieren.<br />

Quelle: MIT, 4. April 2001


Leserforum<br />

Chance vertan<br />

Zuschrift zum Pro & Contra „Tierversuche für<br />

die medizinische <strong>Forschung</strong>“ in F&L 2/01, S.<br />

70.<br />

Bei beiden Autoren gehen die Meinungsäußerungen<br />

eindeutig am Thema vorbei.<br />

Ich meine, daß hier eine Chance zur<br />

Auseinandersetzung mit Tierversuchen<br />

in der medizinischen <strong>Forschung</strong> vertan<br />

wurde. Schließlich werden mehr als 30<br />

Prozent der Versuchstiere und eine Vielzahl<br />

an Versuchsanordnungen im Rahmen<br />

der Grundlagen- und angewandten<br />

medizinischen <strong>Forschung</strong>, also außerhalb<br />

der Pharmaindustrie verwendet.<br />

Gerade in den Laboratorien der Hochschulen<br />

und <strong>Forschung</strong>sinstitute werden<br />

in Tierversuchen wesentliche Fragen des<br />

menschlichen wie tierischen Wohlergehens<br />

und Krankheitsschutzes bearbeitet.<br />

Hier wird das Pro und Contra des Einsatzes<br />

von Labortieren zu diskutieren<br />

sein, die Rolle von transgenen Tieren für<br />

die geeignete Modellbildung, die Frage<br />

der Minimierung von Belastungen für die<br />

Wolfgang Zimmermann<br />

318<br />

Habilitationen Leserforum und Berufungen<br />

Versuchstiere, die Grenzen für ihren Einsatz.<br />

Auch die Einschränkung von Tierversuchen<br />

durch administrative Auflagen<br />

sowie die zunehmend begrenzte finanzielle<br />

Förderung sind ein sicherlich konträr<br />

diskutierbares Thema.<br />

Professor Dr. K. Militzer, Univ.-Professor Dr.<br />

G. Heusch, Priv.-Doz. Dr. R. Schulz, Universitätsklinikum<br />

Essen<br />

Chance zur<br />

Weiterentwicklung<br />

Zuschrift zum Beitrag „Non vitae sed scholae<br />

discimus“ von E. Stern/L. Haag in F&L 11/<br />

00, S. 591ff. und zu den dazu veröffentlichten<br />

Zuschriften in F&L 2/01, S. 90.<br />

Es geht den beiden kritisierten Autoren<br />

des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung,<br />

Elsbeth Stern und Ludwig<br />

Haag, schlicht um die Evaluation eines<br />

Schulfaches. Die Legitimität der Untersuchung<br />

kann doch nicht mit dem Argument<br />

in Frage gestellt werden, daß<br />

deren Ergebnisse nicht mit der eigenen<br />

subjektiven Theorie im Einklang sind.<br />

Schulfächer liefern mit der Art ihrer Werbung<br />

(sic) selbst die Meßlatte, die an sie<br />

gelegt wird. Das Fach Latein hat dies in<br />

sehr riskanter Weise in der Vergangen-<br />

Befristete Arbeitsverhältnisse an Hochschulen und<br />

außeruniversitären <strong>Forschung</strong>seinrichtungen bei<br />

Drittmittelfinanzierung<br />

Drittmittel an Hochschulen und außeruniversitären <strong>Forschung</strong>seinrichtungen dienen<br />

zum großen Teil der Finanzierung von Wissenschaftlern, überwiegend wissenschaftlichen<br />

Mitarbeitern. Dabei ist, der regelmäßig zeitlich begrenzten Zurverfügungstellung<br />

der Drittmittel entsprechend, die befristete Anstellung die Regel (Drittmittelbefristung).<br />

Der Gesetzgeber hat dem durch besondere Befristungstatbestände, insbesondere<br />

§ 57 b Abs. 2 Nr. 4 HRG, Rechnung getragen.<br />

Das Werk untersucht die arbeitsrechtlichen Fragestellungen der Drittmittelbefristung<br />

in den Hochschulen und außeruniversitären <strong>Forschung</strong>sein-richtungen. Überlegungen<br />

zu vorliegenden Reformansätzen werden bzgl. ihrer arbeitsrechtlichen Ausführungen<br />

kritisch untersucht. Daran schließen sich eigene Reformvorschläge des Autors an.<br />

Band 1 der Reihe: Wissenschaftspolitik und Wissenschaftsrecht<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

heit getan. Es wurde seit Jahrzehnten behauptet,<br />

Lateinlernen fördere signifikant<br />

das logische Denken, die Lernfähigkeit<br />

besonders romanischer Sprachen, eine<br />

Arbeitshaltung, die dem Lernen für andere<br />

Fächer zugute komme usw. E. Stern<br />

und L. Haag haben nichts anderes getan,<br />

als diese Behauptungen empirisch<br />

zu untersuchen. Wer das Ergebnis nicht<br />

hinnehmen will, muß, sofern er nicht das<br />

Instrumentarium der empirisch arbeitenden<br />

Bildungsforschung in Bausch und<br />

Bogen in Frage stellen will, die genutzte<br />

<strong>Forschung</strong>smethode mit guten (besseren)<br />

Argumenten in Frage stellen. Das aber<br />

versuchen weder H. G. Nesselrath noch<br />

R. Felix. Wollen nun beide Leserbriefautoren<br />

etwa bestreiten, daß die Abnehmer<br />

von Unterricht - Eltern, Schüler, Studierende<br />

usw. - ein Anrecht auf empirisch<br />

fundierte Informationen haben (wie<br />

sie Stern und Haag liefern). Die Annahme,<br />

daß die kritisierte Studie dem Lateinunterricht<br />

schaden müsse, greift im<br />

übrigen zu kurz. Im Gegenteil: Sie trägt<br />

mittelfristig zu einer wohl überfälligen<br />

Weiterentwicklung des Lateinunterrichts<br />

bei. Muß man hierin nicht auch eine<br />

Chance erkennen?<br />

Univ.-Professor Dr. Franz-Joseph Meißner,<br />

Universität Gießen<br />

Neuerscheinung<br />

Wissenschaftspolitik und Wissenschaftsrecht: Befristete Arbeitsverhältnisse an Hochschulen und außeruniversitären <strong>Forschung</strong>seinrichtungen<br />

bei Drittmittelfinanzierung, Wolfgang Zimmermann, Hrsg.: Deutscher Hochschulverband, Band1, April 2001, XIII/228 Seiten, 49,00 DM plus<br />

Porto (Mitglieder des Deutschen Hochschulverbandes 40,00 DM plus Porto), ISBN: 3-924066-63-9. Bestellungen über den Buchhandel<br />

oder beim Deutschen Hochschulverband, Rheinallee 18, 53173 Bonn oder per Telefax 0228 - 35 34 03 oder E-Mail: dhv@hochschulverband.de<br />

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Aus der<br />

Rechtsprechung<br />

„Gruppe der<br />

Hochschullehrer“<br />

Der Kläger, der seit 1991 den Titel eines<br />

außerplanmäßigen Professors führt, vertrat<br />

bis 1997 als Hochschuldozent auf<br />

Zeit an einer Universität sein Fach, für<br />

das er seit 1990 habilitiert ist, und hatte<br />

die Leitung einer Abteilung am Fachbereichsinstitut<br />

und der Außenstelle dieser<br />

Einrichtung inne. Zuvor gehörten<br />

diese Aufgaben zum Funktionsbereich<br />

beamteter C2 bis C4 Professoren. Mit<br />

Ablauf des befristeten Dienstverhältnisses<br />

übertrug die Universität dem Kläger<br />

1997 mit gleichem Funktionszuschnitt<br />

das Amt des Akademischen Rates.<br />

Der Kläger klagte dagegen, daß die von<br />

ihm erwartete Leitungsfunktion nicht im<br />

Status eines akademischen Mitarbeiters<br />

erfüllt werden könne. Das Verwaltungsgericht<br />

gab ihm Recht und betonte, daß<br />

er der Gruppe der Professoren zuzuordnen<br />

sei. Gegen diese Entscheidung legte<br />

die Universität Berufung ein mit der Begründung,<br />

die körperschaftliche Zugehörigkeit<br />

bestimme sich durch die Ausgestaltung<br />

des Dienstverhältnisses als weisungsgebundener<br />

akademischer Mitarbeiter.<br />

Die Berufung wurde jedoch zurückgewiesen.<br />

In der Begründung heißt es, Hauptanknüpfungspunkt<br />

für die Vermittlung von<br />

Rechten und Pflichten sei zuerst die<br />

hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule<br />

als Angehöriger des öffentlichen<br />

Dienstes - also als hauptberuflicher <strong>Akademischer</strong><br />

Rat. Des weiteren ordne das<br />

Universitätsgesetz die Hochschulbediensteten<br />

zur Wahrung ihrer mitgliedschaftlichen<br />

Befugnisse in Selbstverwaltungsgremien<br />

der Universität einer bestimmten<br />

Organisationseinheit und Mitgliedergruppe<br />

zu. Daraus folge, daß die Maßstäbe<br />

des Dienstrechts zwar die Grundlage<br />

für die Mitgliedschaft in der Universität<br />

bildeten, es aber einer eigenständigen<br />

Wertung des Hochschulgesetzgebers<br />

bedürfe, um festzustellen, in welchem<br />

Personenverband das Mitglied seine<br />

Rechte und Pflichten in der akademischen<br />

Selbstverwaltung wahrzunehmen<br />

habe. Die aus der Wissenschaftsfreiheit<br />

319<br />

Habilitationen Aus der Rechtsprechung<br />

und Berufungen<br />

abgeleiteten Anforderungen beinhalteten<br />

auch, daß die Repräsentationsgruppen<br />

der sog. Gruppenuniversität homogen<br />

zusammengesetzt sein müßten. Indikatoren<br />

für die Gruppe der Professoren sei<br />

deren Vorbildung, langjährige Tätigkeit/<br />

Erfolg in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> und die<br />

Kraft ihres Amtes zu tragende erhöhte<br />

Verantwortung sowie Verbundenheit mit<br />

der Sache der Wissenschaft, so daß es<br />

auf den Hochschullehrer im „materiellen<br />

Sinne“ ankomme. Auch die hier in<br />

Betracht kommende Vorschrift des<br />

Universitätsgesetzes sei in diesem Sinne<br />

auszulegen. Somit gehöre der Kläger zur<br />

Gruppe der Professoren, weil er abgesehen<br />

von seinem dienstrechtlichen Status<br />

nach seiner Qualifikation (Habilitation),<br />

Funktion (Vertreter des Faches in<br />

<strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> sowie im akademischen<br />

Prüfungswesen), Verantwortung<br />

(Leitungsfunktion für das Fach und den<br />

gesamten Fachbereich), Betroffenheit<br />

sowie Bindung an die Hochschule einem<br />

Professor vollständig entspreche. Ohne<br />

ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht<br />

entbehre die ihm übertragene Leitungsfunktion<br />

der hinreichenden Wirksamkeit.<br />

(Oberverwaltungsgericht Rheinland-<br />

Pfalz, Urteil vom 10. November 2000 -<br />

2 A 11223/00.OVG)<br />

Druckkündigung<br />

Eine Berufung ist insgesamt unzulässig,<br />

wenn sich die Berufungsbegründung nur<br />

mit einer der beiden Erwägungen des Arbeitsgerichtes<br />

auseinandersetzt, sich aber<br />

das Arbeitsgericht im Kündigungsverfahren<br />

auf zwei voneinander unabhängige,<br />

selbständig tragende rechtliche Erwägungen<br />

stützt.<br />

Der Kläger begründete 1969 an einer<br />

Universität ein Arbeitsverhältnis als wissenschaftlicher<br />

Assistent. Nach Beschäftigung<br />

als Oberassistent und Hochschuldozent<br />

wurde er 1977 als ordentlicher<br />

Professor berufen. Von 1976 an war der<br />

Kläger für zweieinhalb Jahre stellvertretender<br />

Sektionsdirektor für Erziehung,<br />

Aus- und Weiterbildung für ein Fach an<br />

der Universität. Die Universität kündigte<br />

das Arbeitsverhältnis 1992 und 1993,<br />

wobei Arbeitsgerichte jeweils rechtskräftig<br />

feststellten, daß das Arbeitsverhältnis<br />

durch keine Kündigung aufgelöst<br />

worden sei. Erst nach den Kündigungsstreitigkeiten<br />

wurde der Kläger wieder<br />

beschäftigt. Nach Protestschreiben von<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Hochschullehrern und Beschlüssen der<br />

Fachkommission und des Institutsrates,<br />

daß eine Zusammenarbeit mit dem Kläger<br />

als ausgeschlossen angesehen werde,<br />

kündigte die Universität 1995 erneut<br />

fristlos, hilfsweise fristgemäß. Gegen diese<br />

Kündigung klagte der Kläger vor dem<br />

Arbeitsgericht mit der Begründung, er<br />

habe keinen Druck auf Studenten aus<br />

politischen Gründen ausgeübt. Die Universität<br />

erklärte Zweifel an der Verfassungstreue<br />

des Klägers und begründete<br />

die Druckkündigung damit, daß der Betriebsfrieden<br />

im Fachbereich nachhaltig<br />

gefährdet sei und zu befürchten sei, daß<br />

renommierte Wissenschaftler die Universität<br />

verlassen würden. Das Arbeitsgericht<br />

stellte fest, daß das Arbeitsverhältnis<br />

durch die hilfsweise ausgesprochene<br />

fristgemäße Kündigung aufgelöst worden<br />

sei; diese Kündigung sei gerechtfertigt<br />

durch Gründe im Verhalten des Klägers<br />

und aus dem Gesichtpunkt der<br />

Druckkündigung.<br />

Während die Berufung des Klägers ihm<br />

auch hinsichtlich der ordentlichen Kündigung<br />

Recht gab und die Universität zur<br />

vorläufigen Weiterbeschäftigung verurteilte,<br />

begehrte die Universität mit der<br />

Revision die Wiederherstellung des Urteils<br />

des Arbeitsgerichtes. Die Revision<br />

gab der Universität Recht; sie sei begründet,<br />

weil es bereits an einer zulässigen<br />

Berufung des Klägers fehle.<br />

Die Berufungsbegründung müsse geeignet<br />

sein, das gesamte Urteil in Frage zu<br />

stellen. Besonders im Arbeitsgerichtsprozeß<br />

seien hohe Anforderungen an<br />

den Inhalt der Berufungsbegründung zu<br />

stellen. Der Kläger habe sich lediglich mit<br />

seinem vom Arbeitsgericht angenommenen<br />

Fehlverhalten auseinandergesetzt,<br />

nicht aber mit dem Gesichtspunkt der<br />

Druckkündigung. Er habe keine Darstellung<br />

abgegeben, in welcher Weise er versucht<br />

habe, etwas gegen die Verweigerung<br />

einer Zusammenarbeit mit ihm in<br />

der Fakultät zu unternehmen.<br />

(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.<br />

März 1998 - 2 AZR 497/97)<br />

Birgit Ufermann<br />

Die Entscheidungen der Rubrik „Aus der<br />

Rechtsprechung“ können in vollem Wortlaut<br />

über den Materialservice von <strong>Forschung</strong><br />

& <strong>Lehre</strong> (s. dritte Umschlagseite)<br />

bezogen werden.


Steuerrecht aktuell<br />

Medizingutachten<br />

Leistungen eines Arztes sollen nur noch<br />

dann steuerfrei sein, wenn sie der medizinischen<br />

Betreuung von Personen durch<br />

das Diagnostizieren und Behandeln von<br />

Krankheiten/Gesundheitsstörungen dienen.<br />

Die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens<br />

sei nur dann nach § 4 Nr. 14<br />

Umsatzsteuergesetz steuerfrei, wenn ein<br />

therapeutisches Ziel im Vordergrund stehe.<br />

Dagegen seien z.B. Alkoholgutachten,<br />

Gutachten als Grundlage für<br />

Versicherungsabschlüsse, über Berufstauglichkeit<br />

oder die Krankheitserregerfreiheit<br />

von Trinkwasser nicht von der<br />

Umsatzsteuer befreit. Aufgrund eines<br />

Schreibens des Bundesfinanzministeriums,<br />

das am 8. März 2001 im Bundessteuerblatt<br />

veröffentlicht wurde, sollen<br />

damit ein Großteil der medizinischen<br />

Gutachterumsätze, die ab 9. März 2001<br />

anfallen, der Umsatzsteuer von 16 Prozent<br />

unterliegen.<br />

(Bundesfinanzministerium, Schreiben<br />

vom 13. Februar 2001 - IV D 1 - S 7170<br />

- 4/01)<br />

Zur Zeit wird auf politischer Ebene noch<br />

darüber diskutiert, die Umsatzsteuerpflicht<br />

auf einen späteren Zeitpunkt zu<br />

verschieben. Hier bleibt das Ergebnis abzuwarten.<br />

Eine Umsatzsteuerpflicht fällt jedoch<br />

grundsätzlich bei einem Steuerpflichtigen<br />

dann nicht an, wenn in einem Jahr<br />

der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenen<br />

Steuer 32.500,- DM nicht überstiegen<br />

hat und im nächsten Kalenderjahr<br />

100.000,- DM voraussichtlich nicht übersteigen<br />

wird. Diese sog. Besteuerung der<br />

Kleinunternehmer (gem. § 19 UStG) gilt<br />

auch für die Umsätze von Ärzten, so daß<br />

es in vielen Fällen nicht zur Umsatzsteuerpflicht<br />

kommen wird.<br />

Dazu hat der Bundesfinanzhof (Urteil<br />

vom 1.2.2001, Aktenzeichen V R 23/00)<br />

einen Freiraum geschaffen: Wer seinen<br />

Auftraggebern vorsorglich Umsatzsteuer<br />

in Rechnung stellt, nach Ablauf des<br />

Jahres aber feststellt, daß seine steuerpflichtigen<br />

Erlöse doch unterhalb der<br />

Grenze zur Umsatzsteuerpflicht liegen,<br />

320<br />

Habilitationen Steuerrecht und aktuell Berufungen<br />

kann sich noch bis ins folgende Jahr gegen<br />

die Umsatzsteuerpflicht entscheiden<br />

(bis er einen unanfechtbaren Steuerbescheid<br />

bekommen hat). Natürlich muß<br />

er dann gleichzeitig berichtigte Rechnungen<br />

ohne Umsatzsteuer verschicken und<br />

die Umsatzsteuer an den Auftraggeber<br />

zurückzahlen.<br />

Es ist noch darauf hinzuweisen, daß weiterhin<br />

gewisse Leistungen, die einer direkten<br />

Gegenleistung gegenüberstehen,<br />

ebenfalls nicht umsatzsteuerbefreit sind<br />

und nicht unter § 4 Nr. 14 USTG fallen;<br />

zu nennen sind hier Vortragstätigkeiten<br />

oder schriftstellerische Tätigkeiten - so<br />

z. B. in Fachzeitschriften.<br />

Griechische Silbermünze, 6. Jh. v. Chr.<br />

Foto: AKG<br />

Zeitschriftenband<br />

Jeder Band einer sich über mehrere Jahrgänge<br />

erstreckenden Fachzeitschriftensammlung<br />

ist als selbständiges Wirtschaftsgut<br />

anzusehen. Die Anschaffungskosten<br />

von abnutzbaren beweglichen<br />

Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens,<br />

die einer selbständigen Nutzung fähig<br />

sind, können im Wirtschaftsjahr der Einlage<br />

in voller Höhe als Betriebsausgaben<br />

abgesetzt werden, wenn die Einlagewerte<br />

für das einzelne Wirtschaftsgut 800,- DM<br />

nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall<br />

lag der Einlagewert pro Halbjahresband<br />

der Zeitschrift „Der Betrieb“ unter der<br />

Wertgrenze, und da jeder einzelne Teilband<br />

der Zeitschrift als selbständiges<br />

Wirtschaftsgut einer selbständigen Nutzung<br />

zugänglich sei, seien die einzelnen<br />

Halbjahresbände als selbständige Wirtschaftsgüter<br />

- mit einzelnen Büchern vergleichbar<br />

- anzusehen. Für die selbständige<br />

Nutzbarkeit sei es nicht erforderlich,<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

eine umfassende Problemlösung anzubieten.<br />

Etwa ein Aufsatz in einer Zeitschrift<br />

unter einem ganz bestimmten<br />

Blickwinkel begründe wegen der dort<br />

aufgezeigten Teilaspekte eine selbständige<br />

Nutzbarkeit.<br />

(Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom<br />

13. November 2000 - 11 K 4437/98 E -<br />

rechtskräftig)<br />

Umzugskosten<br />

Ein Professor wechselte am 1. August<br />

1991 von A an den Lehrstuhl in B, wo<br />

er der nicht selbständigen Tätigkeit als<br />

Hochschullehrer und weiterer freiberuflicher<br />

Nebentätigkeit nachging, und mietete<br />

zunächst für den Monat August ein<br />

Appartement von der Universität B, um<br />

dann zum 1. September 1991 in eine größere<br />

Wohnung in B zu ziehen. Am 5.<br />

September 1991 erwarb er ein Einfamilienhaus<br />

in B, das er renovieren ließ. Nach<br />

Verkauf des Hauses in A, zog die Familie<br />

in die Wohnung nach B. Die Möbel<br />

wurden eingelagert, bis der Kläger nach<br />

Beendigung der Renovierung mit seiner<br />

Familie am 1. April 1993 in das Einfamilienhaus<br />

einziehen konnte, das er<br />

ebenfalls teilweise beruflich nutzte. Da<br />

unmittelbarer Anlaß des Umzugs die<br />

Berufung des Klägers nach B war, scheide<br />

ein Abzug der Lagerkosten als Betriebsausgaben<br />

aus freiberuflicher Tätigkeit<br />

aus.<br />

Der Bundesfinanzhof erkannte die Kosten<br />

für die Einlagerung der Möbel auch<br />

nicht als Werbungskosten an, da die Einlagerungskosten<br />

nicht unmittelbar und<br />

ausschließlich durch den Umzug, sondern<br />

in erster Linie durch den privaten<br />

Bedürfnissen genügenden Umbau veranlaßt<br />

worden seien. Die berufliche Veranlassung<br />

eines Umzugs ende regelmäßig<br />

mit dem Umzug in die erste Wohnung<br />

am neuen Arbeitsort. Die Möbeleinlagerung<br />

für die Zeit vom Bezug dieser<br />

Wohnung bis zur Fertigstellung des<br />

Hauses am neuen Wohnort gehöre daher<br />

nicht mehr zu den steuerlich absetzbaren<br />

Umzugskosten. Auch aus den Vorschriften<br />

über die doppelte Haushaltsführung<br />

ergebe sich diesbezüglich nichts<br />

anderes.<br />

(Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. September<br />

2000 - IV R 78/99)<br />

Birgit Ufermann


Habilitationen und<br />

Berufungen<br />

THEOLOGIE<br />

Dr. Friedrich Ernst Avemarie, Universität Tübingen,<br />

habilitierte sich, und es wurde ihm die<br />

Lehrbefugnis für das Fach Neues Testament an<br />

der Evangelisch-Theologischen Fakultät erteilt.<br />

PD Dr. Siegfried Hermle, Universität Tübingen,<br />

hat einen Ruf an die Universität zu Köln auf eine<br />

Professur für Evangelische Theologie und ihre<br />

Didaktik/Schwerpunkt Historische Theologie<br />

angenommen.<br />

PD Dr. Joachim Kunstmann, Universität Bayreuth,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Evangelische<br />

Religionspädagogik und Didaktik des<br />

Religionsunterrichtes erteilt.<br />

Dr. Thomas Wilhelm Pola, Universität Tübingen,<br />

habilitierte sich, und es wurde ihm die<br />

Lehrbefugnis für das Fach Altes Testament an<br />

der Evangelisch-Theologischen Fakultät erteilt.<br />

Dr. Anna Schwemer, Universität Tübingen, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihr die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Neues Testament an der Evangelisch-Theologischen<br />

Fakultät erteilt.<br />

PHILOSOPHIE UND<br />

GESCHICHTE<br />

Dr. Jörg Baberowski, Universität Tübingen, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Osteuropäische Geschichte erteilt.<br />

PD Dr. Hartmut Berghoff, Universität Tübingen,<br />

hat einen Ruf an die Universität Göttingen auf<br />

eine C4-Professur für Wirtschafts- und Sozialgeschichte<br />

angenommen.<br />

Dr. Knut Görich, Universität Tübingen, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Mittelalterliche Geschichte erteilt.<br />

Der Rubrik „Habilitationen und<br />

Berufungen“ liegen die Angaben<br />

aus den Presseverlautbarungen der<br />

Universitäten, aus Tageszeitungen<br />

und Fachzeitschriften zugrunde.<br />

Falls trotz aller Sorgfalt, die auf<br />

die Erstellung dieser Rubrik verwandt<br />

wurde, eine Angabe fehlerhaft<br />

sein sollte, teilen Sie uns dies<br />

bitte für eine Korrektur in der folgenden<br />

Ausgabe mit. Falls die Rubrik<br />

unvollständig ist, sind wir für<br />

jeden Hinweis dankbar.<br />

321<br />

Habilitationen und Berufungen<br />

Prof. Dr. Michael Heidelberger, Freie Universität<br />

Berlin, hat einen Ruf an die Universität Tübingen<br />

auf eine C4-Professur für Philosophie mit<br />

den Schwerpunkten Logik und Wissenschaftstheorie<br />

der Naturwissenschaften angenommen.<br />

Dr. Peter Hilsch, Universität Tübingen, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Mittelalterliche Geschichte erteilt.<br />

Dr. Detlev Kraack, Technische Universität Berlin,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Mittelalterliche<br />

Geschichte und Landesgeschichte erteilt.<br />

Prof. Dr. Sybille Krämer, Freie Universität Berlin,<br />

hat einen Ruf an die Universität Hannover<br />

auf eine C4-Professur für Philosophie abgelehnt.<br />

Prof. Dr. Peter Schroeder-Heister, Universität<br />

Tübingen, hat einen Ruf an die Universität Salzburg/Österreich<br />

auf eine Professur für Philosophie<br />

erhalten.<br />

Dr. Gerhard Taddey, Universität Tübingen, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Landesgeschichte erteilt.<br />

PD Dr. Lambert Wiesing, Technische Universität<br />

Chemnitz, hat einen Ruf an die Universität<br />

Jena auf eine C3-Professur für Vergleichende<br />

Bildtheorie (Philosophie) angenommen.<br />

GESELLSCHAFTS-<br />

WISSENSCHAFTEN<br />

PD Dr. Tilmann Allert, Universität Tübingen, hat<br />

einen Ruf an die Universität Frankfurt auf eine<br />

C3-Professur für Soziologie und Sozialpsychologie<br />

mit dem Schwerpunkt Bildungssoziologie<br />

erhalten.<br />

Prof. Dr. Gerhard Blickle, Universität Landau,<br />

hat einen Ruf an die Universität Linz auf eine<br />

Professur für Sozial- und Wirtschaftspsychologie<br />

abgelehnt und einen weiteren Ruf an die Universität<br />

Mainz auf eine Professur für Arbeits-,<br />

Betriebs- und Organisationspsychologie angenommen.<br />

PD Dr. Wolfgang Buskies, Universität Bayreuth,<br />

hat einen Ruf an die Universität Magdeburg auf<br />

eine Professur für Sportwissenschaft erhalten.<br />

PD Dr. Frank Daumann, Universität Bayreuth,<br />

hat einen Ruf an die Universität Jena auf eine<br />

Professur für Sportökonomie erhalten.<br />

Prof. Dr. Karl Gegenfurtner, Universität Tübingen,<br />

hat einen Ruf an die Universität Magdeburg<br />

auf eine C3-Professur für Biologische Psychologie<br />

angenommen.<br />

Dr. Georg Kamphausen, Universität Bayreuth,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Allgemeine<br />

Soziologie erteilt.<br />

Prof. Dr. Jochen Köhler hat einen Ruf an die<br />

Universität Magdeburg auf eine C2-Professur für<br />

Klavier- und Methodik angenommen.<br />

Dr. Dietmar von Reeken hat einen Ruf an die<br />

Universität Bielefeld auf eine Professur für Didaktik<br />

des Sachunterrichts angenommen.<br />

Dr. Werner Schönig, Universität zu Köln, habilitierte<br />

sich in dem Fach Rationale Sozialpolitik.<br />

Prof. Dr. Erich Schröger, Universität Leipzig, hat<br />

einen Ruf an die Universität zu Kiel auf eine<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Professur für Allgemeine und Biologische Psychologie<br />

abgelehnt.<br />

Dr. Norbert Schütz, Universität zu Köln, wurde<br />

die Lehrbefugnis für das Fach Kunstpädagogik/<br />

Kunsttherapie erteilt.<br />

Dr. Stephan Schwan, Universität Tübingen, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Psychologie erteilt.<br />

Dr. Gabriele Strobel-Eisele, Universität Tübingen,<br />

habilitierte sich, und es wurde ihr die<br />

Lehrbefugnis für das Fach Erziehungswissenschaft<br />

erteilt.<br />

Prof. Dr. Peter Vorderer, Hochschule für Musik<br />

und Theater Hannover, hat einen Ruf an die<br />

Universität Münster auf eine C3-Professur für<br />

Kommunikationswissenschaft abgelehnt und einen<br />

weiteren Ruf an die University of Southern<br />

California auf eine Professur für Kommunikationswissenschaft<br />

erhalten.<br />

PHILOLOGIE UND<br />

KULTURWISSENSCHAFTEN<br />

Dr. Hans Breunig, Universität Magdeburg, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Anglistische Literaturwissenschaft<br />

erteilt.<br />

Dr. Achim Conzelmann, Universität Tübingen,<br />

habilitierte sich, und es wurde ihr die<br />

Lehrbefugnis für das Fach Sportwissenschaft erteilt.<br />

Dr. Hannelore Eisenhofer-Halim, Universität<br />

Tübingen, habilitierte sich, und es wurde ihm die<br />

Lehrbefugnis für das Fach Japanologie erteilt.<br />

Dr. Robert von Friedeburg, Universität Bielefeld,<br />

hat einen Ruf an die Universität Rotterdam/<br />

Niederlande auf eine Professur für Geschichte<br />

der Gesellschaft erhalten.<br />

PD Dr. Monika Gomille, Universität Konstanz,<br />

hat einen Ruf an die Universität Düsseldorf auf<br />

eine C3-Professur für Englische Literaturwissenschaft/Literatur<br />

erhalten.<br />

PD Dr. Dorothea Klein hat einen Ruf an die<br />

Universität zu Kiel auf eine C4-Professur für<br />

Ältere Deutsche Literatur angenommen.<br />

Dr. Tania Kuteva, Universität zu Köln, hat einen<br />

Ruf an die Universität Düsseldorf auf eine<br />

C3-Professur für Anglistik und Amerikanistik angenommen.<br />

Prof. Dr. Laurenz Lütteken, Universität Marburg,<br />

hat einen Ruf an die Universität Zürich/Schweiz<br />

auf ein Ordinariat für Musikwissenschaft angenommen.<br />

Dr. Elke Nowak, Technische Universität Berlin,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Linguistik<br />

erteilt.<br />

PD Dr. Josef Raab hat einen Ruf an die Universität<br />

Bielefeld auf eine C3-Professur für Literatur<br />

und Kultur Nordamerikas angenommen.<br />

Dr. Dina de Rentiis, Technische Universität Berlin,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Romanische<br />

Literaturwissenschaft erteilt.<br />

Dr. Alexander von Rospatt, Universität Hamburg,<br />

habilitierte sich in dem Fach Indologie und<br />

Buddhismuskunde.


Dr. Klaus Schöpsdau, Universität des Saarlandes,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Klassische<br />

Philologie erteilt.<br />

Prof. Dr. Hans I. Siepe, Universität Mainz, hat<br />

einen Ruf an die Universität Düsseldorf auf eine<br />

C4-Professur für Romanistik/Literaturwissenschaft<br />

angenommen.<br />

Prof. Dr. Wolfram Steinbeck, Universität Bonn,<br />

hat einen Ruf an die Universität zu Köln auf eine<br />

C4-Professur für Musikwissenschaft erhalten.<br />

RECHTSWISSENSCHAFTEN<br />

Dr. Karsten Altenhain, Universität Tübingen,<br />

habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Strafrecht, Strafprozeßrecht<br />

und Medienrecht erteilt.<br />

Prof. Dr Wolfgang Ernst, Universität Tübingen,<br />

hat einen Ruf an die Universität Bonn an die<br />

Juristische Fakultät angenommen.<br />

Prof. Dr. Eric Hilgendorf, Universität Konstanz,<br />

hat einen Ruf an die Universität Würzburg auf<br />

eine C4-Professur für Strafrecht und Strafprozeßrecht<br />

angenommen.<br />

Dr. Jörn Axel Kämmerer, Universität Tübingen,<br />

habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Öffentliches Recht, Europarecht<br />

und Völkerrecht erteilt.<br />

Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Universität Tübingen,<br />

hat einen Ruf an die Universität Bonn auf<br />

eine C4-Professur für Öffentliches Recht erhalten.<br />

PD Dr. Thomas Mann, Universität zu Köln, hat<br />

einen Ruf an die Universität Bochum auf eine<br />

C3-Professur für Öffentliches Recht für Ökonomen<br />

erhalten.<br />

Prof. Dr. Hans-W. Micklitz, Universität Bamberg,<br />

hat einen Ruf an die Université Catholique de<br />

Louvain/Frankreich auf eine Ordentliche Professur<br />

an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät<br />

und als Direktor des Centre de Droit de la<br />

Consommation erhalten.<br />

Dr. Wolfgang Pöggeler, Universität Tübingen,<br />

habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Bürgerliches Recht, Neuere<br />

Rechtsgeschichte und Insolvenzrecht erteilt.<br />

Dr. Klaus Reischl, Universität Passau, habilitierte<br />

sich in dem Fach Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht<br />

und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit.<br />

PD Dr. Markus Stoffels, FernUniversität Hagen,<br />

hat einen Ruf an die Universität Bonn auf eine<br />

C3-Professur für Bürgerliches Recht angenommen.<br />

WIRTSCHAFTS-<br />

WISSENSCHAFTEN<br />

Dr. Heiko Burchert, Universität Greifswald, hat<br />

einen Ruf an die Fachhochschule Bielefeld auf<br />

eine C2-Professur für Betriebswirtschaftslehre<br />

und rechtliche Grundlagen des Gesundheitswesens<br />

erhalten.<br />

PD Dr. Volker Clausen, Indiana University<br />

Bloomington/Indiana, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule<br />

Essen auf eine C4-<br />

Professur für Volkswirtschaftslehre angenommen.<br />

322<br />

Habilitationen und Berufungen<br />

Dr. Jörg Freiling, Universität Bochum, habilitierte<br />

sich in dem Fach Betriebswirtschaftslehre und<br />

hat einen Ruf an die Universität Bremen auf eine<br />

C4-Professur für Management mittelständischer<br />

Unternehmen im internationalen Geschäft angenommen.<br />

Dr. Andreas Freytag, Universität zu Köln, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Wirtschaftliche Staatswissenschaften<br />

erteilt.<br />

Dr. Robert Göx, Universität Magdeburg, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Betriebswirtschaftslehre erteilt.<br />

PD Dr. Roland Helm hat einen Ruf an die Universität<br />

Jena auf eine C4-Professur für Betriebswirtschaftslehre<br />

und Marketing angenommen.<br />

Dr. Hans Rau-Bredow, Universität Würzburg,<br />

habilitierte sich in dem Fach Betriebswirtschaftslehre.<br />

Prof. Dr. Peter Reichling hat einen Ruf an die<br />

Universität Magdeburg auf eine C3-Professur für<br />

Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanzierung<br />

und Banken, angenommen.<br />

Dr. Ulrike Schneider, Universität Hannover, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihr die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Volkswirtschaftslehre erteilt.<br />

Prof. Dr. Bernhard Schwetzler, Handelshochschule<br />

Leipzig, hat einen Ruf an die Universität<br />

Eichstätt auf eine Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,<br />

Finanzierung und Bankbetriebslehre<br />

abgelehnt.<br />

Prof. Dr. Thomas Spengler hat einen Ruf an die<br />

Universität Magdeburg auf eine C4-Professur für<br />

Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Unternehmensführung<br />

und Organisation, angenommen.<br />

Prof. Dr. Dirk Stelzer, Technische Universität Ilmenau,<br />

hat einen Ruf an die Universität Mainz<br />

auf eine C4-Professur für Wirtschaftsinformatik<br />

und Betriebswirtschaftslehre erhalten.<br />

Dr. Utz Schäffer, Wissenschaftliche Hochschule<br />

für Unternehmensführung Vallendar, habilitierte<br />

sich im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften.<br />

Dr. Bernhard Swoboda, Universität des Saarlandes,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Allgemeine<br />

Betriebswirtschaftslehre erteilt.<br />

Dr. Thorsten Teichert, Wissenschaftliche Hochschule<br />

für Unternehmensführung Vallendar, habilitierte<br />

sich im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften.<br />

Dr. Ludwig Theuvsen, Universität zu Köln, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Betriebswirtschaftslehre erteilt.<br />

PD Dr. Marliese Uhrig-Homburg, Universität<br />

Mannheim, hat einen Ruf an die Universität<br />

Greifswald auf eine C4-Stiftungsprofessur für<br />

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Internationales<br />

Finanzmanagement/Internationale<br />

Kapitalmärkte erhalten.<br />

Prof. Dr. Dietmar Wellisch hat einen Ruf an die<br />

Universität Magdeburg auf eine C4-Professur für<br />

Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftliche<br />

Steuerlehre, angenommen.<br />

Prof. Dr. Birgitta Wolff hat einen Ruf an die Universität<br />

Magdeburg auf eine C4-Professur für<br />

Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Internationales<br />

Management, angenommen.<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

MATHEMATIK, PHYSIK UND<br />

INFORMATIK<br />

Prof. Dr. Andreas Birk, Freie Universität Brüssel/Belgien,<br />

hat einen Ruf an die Universität<br />

Rostock auf eine C3-Professur für Technische<br />

System- und Anwendersoftware erhalten.<br />

Dr. Mechthild Enderle, Universität des Saarlandes,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Experimentalphysik<br />

erteilt.<br />

Dr. Harald Garcke, Universität Bonn, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das<br />

Fach Mathematik erteilt.<br />

Prof. Dr. Hans-Ulrich Heiß, Universität-Gesamthochschule<br />

Paderborn, hat einen Ruf an die Technische<br />

Universität Berlin auf eine Professur für<br />

Kommunikations- und Betriebssysteme angenommen.<br />

Dr. Christoph Helmberg, Technische Universität<br />

Berlin, wurde die Lehrbefugnis für das Fach<br />

Mathematik erteilt.<br />

Dr. Xiaoyi Jiang, Universität Bern/Schweiz, hat<br />

einen Ruf an die Technische Universität Berlin<br />

auf eine Professur für Computer Vision erhalten.<br />

Prof. Dr. Wolfgang Küchlin, Universität Tübingen,<br />

hat einen Ruf an die Universität Jena auf<br />

eine Professur für Interaktive Medien und Anwendungen<br />

der Breitbandkommunikation erhalten.<br />

Dr. Peter Kunkel, Universität Oldenburg, hat einen<br />

Ruf an die Universität Leipzig auf eine C4-<br />

Professur für Numerik und Wissenschaftliches<br />

Rechnen erhalten.<br />

Dr. Erica Melis, Universität des Saarlandes, wurde<br />

die Lehrbefugnis für das Fach Informatik erteilt.<br />

Dr. Ullrich Memmert, Universität des Saarlandes,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Experimentalphysik<br />

erteilt.<br />

HD Dr. Sebastian Noelle, Universität Bonn, hat<br />

einen Ruf an die Rheinisch-Westfälische Technische<br />

Hochschule Aachen auf eine C3-Professur<br />

für Angewandte Mathematik angenommen.<br />

Prof. Dr. Klaus Obermayer, Technische Universität<br />

Berlin, hat einen Ruf auf eine Professur für<br />

Neuronale Informationsverarbeitung daselbst<br />

angenommen.<br />

Prof. Dr. Martin Rumpf, Universität Bonn, hat<br />

einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule<br />

Duisburg auf eine C4-Professur für Angewandte<br />

Mathematik angenommen.<br />

Ihre Meldung über Habilitationen<br />

und Berufungen können<br />

Sie schnell und effizient<br />

auch per E-mail senden an<br />

fernengel@forschung-undlehre.de


Dr. Gabriele Sadowski, Technische Universität<br />

Berlin, wurde die Lehrbefugnis für das Fach Thermodynamik<br />

erteilt.<br />

Dr. Peter Sanders, Universität des Saarlandes,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Informatik<br />

erteilt.<br />

Dr. Roland Schnaubelt, Universität Tübingen,<br />

habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Mathematik erteilt.<br />

Dr. Gregor Schwiwietz, Technische Universität<br />

Berlin, wurde die Lehrbefugnis für das Fach Physik<br />

erteilt.<br />

Dr. Maria Specovius-Neugebauer, Paderborn,<br />

hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule<br />

Kassel auf eine C3-Professur für Analysis<br />

erhalten.<br />

Dr. Andreas Weber, Universität Tübingen, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Informatik erteilt, und er hat einen<br />

Ruf an die Universität Bonn auf eine C3-Professur<br />

für Informatik angenommen.<br />

Prof. Dr. Helmut Weiß hat einen Ruf an die Universität<br />

Magdeburg auf eine C4-Professur für<br />

Physikalische Chemie angenommen.<br />

Dr. Christoph Weidenbach, Universität des Saarlandes,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Informatik<br />

erteilt.<br />

Dr. Klaus-Dieter Weltmann, ABB Zürich/<br />

Schweiz, hat einen Ruf an die Universität Greifs-<br />

323<br />

Habilitationen und Berufungen<br />

wald auf eine C4-Professur für Experimentalphysik<br />

erhalten.<br />

Dr. Wolf Widdra, Technische Universität München,<br />

hat einen Ruf an die Technische Universität<br />

Berlin auf eine Professur für Experimentelle<br />

Physik mit dem Schwerpunkt Laser- und<br />

Synchrotronstrahlung angenommen.<br />

Prof. Dr. Andreas Zell, Universität Tübingen, hat<br />

einen Ruf an die Universität zu Lübeck auf eine<br />

C4-Professur für Robotik und Kognitive Systeme<br />

erhalten.<br />

BIOLOGIE, CHEMIE,<br />

GEOWISSENSCHAFTEN UND<br />

PHARMAZIE<br />

Dr. Joachim Balbach, Universität Bayreuth, wurde<br />

die Lehrbefugnis für das Fach Biochemie erteilt.<br />

Dr. Jürgen Bernhagen, Universität Tübingen,<br />

habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Biochemie erteilt.<br />

Dr. Uwe Drescher, Universität Tübingen, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Physiologische Chemie erteilt.<br />

Dr. Leo Eberl, Technische Universität München,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Mikrobiologie<br />

erteilt.<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Dr. Bernd Kurt Fleischmann, Universität zu<br />

Köln, wurde die Lehrbefugnis für das Fach Physiologie<br />

und Zellbiologie erteilt.<br />

Prof. Dr. Kai-Uwe Fröhlich, Universität Tübingen,<br />

hat einen Ruf an die Universität Graz/Österreich<br />

auf eine Professur für Mikrobiologie angenommen.<br />

HD Dr. Monika Hassel, Universität Heidelberg,<br />

hat einen Ruf an die Universität Marburg auf eine<br />

C3-Professur für Morphologie und Evolution der<br />

Wirbellosen angenommen.<br />

Prof. Dr. Thomas Henle, Technische Universität<br />

Dresden, hat einen Ruf an die Universität Münster<br />

auf eine C4-Professur für Lebensmittelchemie<br />

erhalten.<br />

Prof. Dr. Brian Horsfield, Universität Oslo/Norwegen,<br />

hat einen Ruf an die Technische Universität<br />

Berlin auf eine Professur für Organische<br />

Geochemie und Kohlenwasserstoffsysteme angenommen.<br />

Dr. Thomas Ilg, Universität Tübingen, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das<br />

Fach Biochemie erteilt.<br />

Dr. Ronald Krüger, Universität Tübingen, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Tierphysiologie erteilt.<br />

Prof. Dr. Günther Pernul, Universität-Gesamthochschule<br />

Essen, hat einen Ruf an die Universität<br />

Linz/Österreich auf eine Professur für<br />

An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist eine<br />

Anzeigen<br />

Professur C 4 für Statistik und Ökonometrie<br />

zu besetzen. Die Inhaberin oder der Inhaber dieser Professur hat<br />

die Fächer Statistik und Ökonometrie in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> zu<br />

vertreten. Sie/er soll sowohl in den Methoden der beiden Fächer<br />

als auch in der angewandten Wirtschaftsforschung ausgewiesen<br />

sein. Zu den Lehrverpflichtungen gehört die statistische Grundausbildung<br />

im Wechsel mit der zweiten Professur für Statistik und<br />

Ökonometrie.<br />

Einstellungsvoraussetzungen sind die Habilitation oder gleichwertige<br />

wissenschaftliche Leistungen. Im Falle einer erstmaligen Berufung<br />

wird das Dienstverhältnis zunächst grundsätzlich befristet. Ausnahmen<br />

von der Befristung sind möglich, insbesondere wenn die<br />

Bewerberin/der Bewerber aus dem Ausland oder aus dem Bereich<br />

außerhalb der Hochschulen kommt. Bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses<br />

ist kein erneutes Berufungsverfahren erforderlich.<br />

Die Universität Tübingen strebt eine Erhöhung des Anteils von<br />

Frauen in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und bittet deshalb entsprechend<br />

qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung.<br />

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis zum 6. Juli<br />

2001 zu richten an den<br />

Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät<br />

Nauklerstraße 47 · 72074 Tübingen<br />

www.uni-tuebingen.de/wirtschaft


Electronic Business/Electronic Commerce abgelehnt.<br />

Dr. Doris Rentsch, Universität Tübingen, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihr die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Pflanzenphysiologie erteilt.<br />

Dr. Peter Salzer, Universität Tübingen, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Pflanzenphysiologie erteilt.<br />

Prof. Dr. Lukas Schreiber, Universität Bordeaux/<br />

Frankreich, hat einen Ruf an die Universität Bonn<br />

auf eine C3-Professur für Ökophysiologie der<br />

Pflanzen angenommen.<br />

Prof. Dr. rer. nat. Detlef Schulz-Bull, Universität<br />

zu Kiel, hat einen Ruf an die Universität Rostock<br />

auf eine C4-Professur für Meereschemie<br />

angenommen.<br />

Dr. Stanka Stoeva, Universität Tübingen, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihr die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Biochemie erteilt.<br />

Dr. Nicolaus von Wirén, Universität Tübingen,<br />

habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Pflanzenphysiologie erteilt.<br />

INGENIEURWISSENSCHAFTEN<br />

Prof. Dr.-Ing. Holger Hanselka, Universität Magdeburg,<br />

hat einen Ruf an die Technische Universität<br />

Darmstadt auf eine C4-Professur für Systemzuverlässigkeit<br />

im Maschinenbau und einen Ruf<br />

zur Leitung des Fraunhofer-Instituts für Betriebsfestigkeit<br />

(LBF) in Darmstadt angenommen.<br />

Dr.-Ing. Christoph Jungemann, Universität Bremen,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Theoretische<br />

Elektrotechnik erteilt.<br />

Dr.-Ing. Jürgen Leohold, Wolfsburg, hat einen<br />

Ruf an die Universität-Gesamthochschule Kassel<br />

auf eine C4-Professur für Grundlagen der<br />

Elektronik erhalten.<br />

Dr. Michael A. Muth, Universität des Saarlandes,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach<br />

Konstruktionstechnik/CAD, Informatik in der<br />

Produktionstechnik erteilt.<br />

Prof. Dr.-Ing. Johannes Pinnekamp, Universität<br />

Stuttgart, hat einen Ruf auf eine C3-Professur für<br />

Abwassertechnik daselbst angenommen.<br />

Prof. Dr. Jörg Raisch hat einen Ruf an die Universität<br />

Magdeburg auf eine C4-Professur für<br />

Systemtheorie technische Prozesse angenommen.<br />

Prof. Dr. Kai Sundmacher hat einen Ruf an die<br />

Universität Magdeburg auf eine C4-Professur für<br />

Systemverfahrenstechnik angenommen.<br />

Dr. Klaus Vajen, Universität Marburg, hat einen<br />

Ruf an die Universität-Gesamthochschule Kassel<br />

auf eine C3-Professur für Solar- und Anlagentechnik<br />

erhalten.<br />

Dr.-Ing. Josef Zimmermann, Münster, hat einen<br />

Ruf an die Universität-Gesamthochschule Kassel<br />

auf eine C3-Professur für Baubetriebswirtschaft<br />

erhalten.<br />

324<br />

Habilitationen und Berufungen<br />

AGRARWISSENSCHAFTEN,<br />

ERNÄHRUNGSWISSENSCHAF-<br />

TEN, VETERINÄRMEDIZIN<br />

Dr. Achim D. Gruber, ph.D. , Tierärztliche Hochschule<br />

Hannover, habilitierte sich in dem Fach<br />

Allgemeine Pathologie und pathologischer Anatomie<br />

der Tiere.<br />

HUMANMEDIZIN<br />

Dr. Karl-Ulrich Bartz-Schmitz, Universität zu<br />

Köln, hat einen Ruf an die Universität Tübingen<br />

auf eine C4-Professur für Augenheilkunde erhalten.<br />

PD Dr. Wolfgang Berger, Max-Planck-Institut<br />

für Molekulare Genetik, hat einen Ruf an die<br />

Universität Zürich/Schweiz auf eine Ordentliche<br />

Professur für Gendiagnostik erhalten.<br />

Dr. Wilhelm Bloch, Universität zu Köln, wurde<br />

die Lehrbefugnis für das Fach Anatomie und<br />

Zellbiologie erteilt.<br />

Dr. Thomas Böhler, Universität Ulm, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für<br />

das Fach Kinderheilkunde erteilt.<br />

Prof. Dr. Gerhard Braus, Universität Göttingen,<br />

hat einen Ruf an die Universität München auf<br />

eine C4-Professur für Genetik erhalten.<br />

Dr. Thomas Dietlein, Universität zu Köln, wurde<br />

die Lehrbefugnis für das Fach Augenheilkunde<br />

erteilt.<br />

Prof. Dr. Jörg Fegert, Universität Rostock, hat<br />

einen Ruf an die Universität Ulm auf eine C4-<br />

Professur für Kinder- und Jugendpsychiatrie angenommen.<br />

Dr. Stefan Frick, Universität des Saarlandes,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Chirurgie<br />

erteilt.<br />

Dr. Andreas Funk, Universität Tübingen, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />

erteilt.<br />

Dr. Angela Geissler, Universität Tübingen, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihr die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Diagnostische Radiologie erteilt.<br />

PD Dr. Thomas Gress, Universität Ulm, hat einen<br />

Ruf auf eine C3-Professur für Innere Medizin<br />

daselbst erhalten.<br />

Dr. Salvator Grisanti, Universität zu Köln, wurde<br />

die Lehrbefugnis für das Fach Augenheilkunde<br />

erteilt.<br />

Dr. Jens Jung, Universität des Saarlandes, wurde<br />

die Lehrbefugnis für das Fach Innere Medizin<br />

erteilt.<br />

Dr. Markus Jungehülsing, Universität zu Köln,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Hals-, Nasen-<br />

und Ohrenheilkunde erteilt.<br />

Dr. Manfred Kurjak, Technische Universität<br />

München, wurde die Lehrbefugnis für das Fach<br />

Innere Medizin erteilt.<br />

Prof. Dr. Harald Lachnit, Universität zu Kiel,<br />

hat einen Ruf auf eine Professur für Allgemeine<br />

Psychologie erhalten.<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

PD Dr. Karl J. Lackner, Universität Regensburg,<br />

hat einen Ruf an die Universität Mainz auf eine<br />

C4-Professur für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin<br />

angenommen.<br />

Dr. Viktor Magdolen, Technische Universität<br />

München, wurde die Lehrbefugnis für das Fach<br />

Experimentelle Gynäkologie erteilt.<br />

Dr. Tobias Marsen, Universität zu Köln, wurde<br />

die Lehrbefugnis für das Fach Innere Medizin<br />

erteilt.<br />

Dr. Elisabeth Merkle, Universität Tübingen, habilitierte<br />

sich, und es wurde ihr die Lehrbefugnis<br />

für das Fach Gynäkologie und Geburtshilfe erteilt.<br />

Prof. Dr. H. Michna, Sporthochschule Köln, hat<br />

einen Ruf an die Technische Universität München<br />

auf eine C4-Professur für Gesundheitsforschung<br />

erhalten.<br />

Dr. Otmar Nekarda, Technische Universität<br />

München, wurde die Lehrbefugnis für das Fach<br />

Chirurgie erteilt.<br />

Dr. Georg Pistorius, Universität des Saarlandes,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Chirurgie<br />

erteilt.<br />

Dr. Lukas Radbruch, Universität zu Köln, wurde<br />

die Lehrbefugnis für das Fach Anästhesiologie<br />

und Palliativmedizin erteilt.<br />

Dr. Jörg Reichrath, Universität des Saarlandes,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Dermatologie<br />

erteilt.<br />

Dr. Dieter Rixen, Universität zu Köln, wurde die<br />

Lehrbefugnis für das Fach Chirurgie erteilt.<br />

Prof. Dr. Gabriele M. Rune, Universität Greifswald,<br />

hat einen Ruf an die Universität Hamburg<br />

auf eine C4-Professur für Mikroskopische Anatomie<br />

erhalten.<br />

Dr. Petra Schnabel, Universität zu Köln, wurde<br />

die Lehrbefugnis für das Fach Innere Medizin<br />

erteilt.<br />

Dr. Christian Schneider, Universität zu Köln,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Innere<br />

Medizin erteilt.<br />

Dr. Henry Schroeder, Universität Greifswald,<br />

habilitierte sich in dem Fach Neurochirurgie.<br />

PD Dr. med. Barbara Zieger, Universität Freiburg/Breisgau,<br />

hat einen Ruf an die Universität<br />

Greifswald auf eine C3-Professur für Klinische<br />

und experimentelle Hämostaseologie erhalten.<br />

ZAHNHEILKUNDE<br />

Dr. Ulrike Fritz, Universität zu Köln, wurde die<br />

Lehrbefugnis für das Fach Zahn-, Mund- und<br />

Kieferheilkunde erteilt.<br />

Dr. Christos Katsaros, Universität des Saarlandes,<br />

wurde die Lehrbefugnis für das Fach Kieferorthopädie<br />

erteilt.<br />


<strong>Forschung</strong><br />

& <strong>Lehre</strong><br />

325<br />

<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />

Kombinationsangebot<br />

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und „<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong>“ bieten Ihnen ein Kombinationsangebot<br />

für Anzeigen des akademischen <strong>Stellenmarkt</strong>es an: in der „F.A.Z.“ mittwochs auf den<br />

Seiten Natur und Wissenschaft/Geisteswissenschaft, in „F & L“ im Rahmen des akademischen<br />

<strong>Stellenmarkt</strong>es.<br />

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Weltniveau mit der Zielrichtung einer renommierten wissenschaftlichen Zeitschrift.<br />

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Rheinallee 18, 53173 Bonn<br />

Tel.: 0228 - 36 40 05; Telefax: 0228 - 35 99 47<br />

e-mail: anzeigen@forschung-und-lehre.de<br />

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6/2001<br />

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<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong>


<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />

Kombinationsangebot<br />

<strong>Forschung</strong><br />

& <strong>Lehre</strong><br />

An der Fakultät für Angewandte Naturwissenschaften ist ab sofort die<br />

C 4-Professur für Bioprozesstechnik<br />

(Lehrstuhl)<br />

im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu besetzen.<br />

Der Stelleninhaber/Die Stelleninhaberin soll das Gebiet der Bioprozesstechnik<br />

in voller Breite in <strong>Lehre</strong> und <strong>Forschung</strong> vertreten. Von dem Bewerber/der<br />

Bewerberin wird erwartet, dass er/sie die ingenieurwissenschaftliche<br />

Behandlung biotechnischer Prozesse beherrscht und mit modernen<br />

technologischen und analytischen Entwicklungen des Faches<br />

vertraut ist.<br />

Die <strong>Forschung</strong>sschwerpunkte könnten sowohl im Bereich immobilisierender<br />

Verfahren und hochdichter Kulturen liegen als auch auf dem Gebiet<br />

der Biosensorik oder der Grenzflächenprozesse mit Biomassen angesiedelt<br />

sein. Die <strong>Lehre</strong> ist im ingenieurwissenschaftlichen Diplomstudiengang<br />

Umwelt- und Bioingenieurwissenschaft (Werkstoff- und Verfahrenstechnik)<br />

zu erbringen, in enger Zusammenarbeit mit den Lehrstühlen für Chemische<br />

Verfahrenstechnik, Umweltgerechte Produktionstechnik und<br />

Kreislaufwirtschaft. Darüber hinaus wird sowohl in der <strong>Lehre</strong> als auch in<br />

der <strong>Forschung</strong> eine enge Kooperation mit den materialwissenschaftlich<br />

und ingenieurwissenschaftlich ausgerichteten Lehrstühlen der Fakultät für<br />

Angewandte Naturwissenschaften, z. B. im Bereich der biotechnologischen<br />

Herstellung neuer Materialien, der Sensorik oder auch der Mess-,<br />

Steuerungs- und Regelungstechnik sowie den naturwissenschaftlich ausgerichteten<br />

Lehrstühlen, insbesondere in der Fakultät für Biologie, Chemie<br />

und Geowissenschaften, erwartet.<br />

Einstellungsvoraussetzungen sind abgeschlossenes Hochschulstudium,<br />

pädagogische Eignung, Promotion und Habilitation oder der Nachweis<br />

gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen. Zum Zeitpunkt der Ernennung<br />

darf das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.<br />

Die Universität Bayreuth strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen in<br />

<strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und bittet deshalb Wissenschaftlerinnen nachdrücklich<br />

um ihre Bewerbung.<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.<br />

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden,<br />

Liste der Veröffentlichungen und bisher abgehaltenen Lehrveranstaltungen,<br />

Darstellung der wissenschaftlichen Arbeitsgebiete) werden<br />

bis zum 25. Juni 2001 erbeten an die Gründungsdekanin der Fakultät<br />

für Angewandte Naturwissenschaften, Universität Bayreuth,<br />

95440 Bayreuth.<br />

Suchen Sie mit<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

und der<br />

Frankfurter Allgemeinen Zeitung<br />

die besten Köpfe !<br />

326<br />

<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

An der Fakultät für Konstruktions- und Fertigungstechnik der Universität<br />

Stuttgart ist eine<br />

Professur (C 4) für Technische Mechanik<br />

(Nachfolge Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. W. Schiehlen)<br />

am Institut B für Mechanik zum 01.10.2002 wiederzubesetzen. Die zukünftige<br />

Stelleninhaberin oder der zukünftige Stelleninhaber soll das Fachgebiet<br />

Technische Mechanik in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> vertreten.<br />

Zu den Aufgaben der Professur gehören die <strong>Lehre</strong> in Technischer Mechanik<br />

und Maschinendynamik für alle ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge<br />

des Maschinenbaus im weitesten Sinne sowie die Mitwirkung in dem englischsprachigen<br />

Masterstudiengang Computational Mechanics of Materials and<br />

Structures (COMMAS). <strong>Forschung</strong>sschwerpunkte sollen auf dem Gebiet der<br />

Modellbildung, der Simulation und der Theorie mechatronischer Systeme liegen<br />

mit Anwendungsbezug zur Fertigungstechnik, zur Fahrzeug- und Maschinendynamik<br />

und zur Biomechanik. Die Beteiligung an interdisziplinären<br />

<strong>Forschung</strong>skooperationen wird erwartet. Für die anwendungsbezogenen <strong>Forschung</strong>sgebiete<br />

ist die Einwerbung von Drittmitteln bedeutsam. Mit der Berufung<br />

ist die Leitung des Instituts B für Mechanik verbunden.<br />

Erwartet werden Bewerbungen von Persönlichkeiten, die in den oben genannten<br />

Gebieten wissenschaftlich ausgewiesen sind sowie praxisorientierte<br />

Erfahrungen nachweisen können. Initiative und Bereitschaft zur Kooperation<br />

mit staatlichen und industriellen Auftraggebern sind erforderlich.<br />

Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen bis zum 27.06.2001 an den Vorsitzenden<br />

der Berufungskommission, Herrn Prof. Dr.-Ing. Hansgeorg Binz, Universität<br />

Stuttgart, Institut für Maschinenkonstruktion und Getriebebau,<br />

Pfaffenwaldring 9, 70569 Stuttgart, Tel. 07 11/6 85-60 56.<br />

Gemäß § 67 Absatz 1 Universitätsgesetz ist das Dienstverhältnis bei einer<br />

ersten Berufung in ein Professorenamt grundsätzlich befristet; Ausnahmen<br />

von der Befristung sind möglich.<br />

Die Universität Stuttgart möchte den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen<br />

Bereich erhöhen und ist deshalb an Bewerbungen von Frauen besonders<br />

interessiert. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt.


UNIVERSITÄT HOHENHEIM<br />

Ab 1. Oktober 2001 ist die Stelle<br />

des Leiters / der Leiterin<br />

der Versuchsstation<br />

für Pflanzenbau und Pflanzenschutz<br />

wieder zu besetzen.<br />

Die Versuchsstation für Pflanzenbau und Pflanzenschutz (Ihinger Hof)<br />

der Universität Hohenheim umfasst ca. 250 ha. Sie liegt bei der Stadt<br />

Renningen im Kreis Böblingen. Oberste Priorität haben auf ca. 40 ha<br />

Parzellenversuche. Daneben werden 173 ha Ackerfläche (mit Saatgutvermehrung)<br />

und 20 ha Dauergrünland bewirtschaftet sowie Aufzuchtrinder<br />

und Mastbullen gehalten. Hauptaufgabe der Versuchsstation<br />

ist die Bereitstellung von Versuchskapazitäten für die Institute der<br />

Universität. In einem angeschlossenen Labor werden die anfallenden<br />

Proben aufbereitet und analysiert. Eine weitere Aufgabe ist die<br />

Anleitung von Auszubildenden, Praktikanten, Studenten und Doktoranden<br />

sowie die Weitergabe von Wissen an die Praxis und die interessierte<br />

Öffentlichkeit. Die Versuchsstation ist der Fakultät III zugeordnet.<br />

Der Leiter / die Leiterin ist Vorgesetze(r) der ca. 30 Bediensteten und<br />

verantwortlich für die Aufstellung und Umsetzung des Haushaltsplanes<br />

und den laufenden Betrieb. Zusammen mit dem Ausschuss der<br />

Versuchsstation hat die Leitung für bestmögliche Nutzung der Kapazität<br />

und ordnungsgemäße Durchführung der Versuche zu sorgen.<br />

Ständiger Dienstsitz ist die Versuchsstation, wo sich auch die Dienstwohnung<br />

befindet.<br />

Es steht eine Stelle des wissenschaftlichen Dienstes (bis Besoldungsgruppe<br />

A 15, <strong>Akademischer</strong> Direktor) zur Verfügung. Voraussetzung<br />

für eine Bewerbung sind ein abgeschlossenes agrarwissenschaftliches<br />

Universitätsstudium möglichst mit Promotion, fundierte Kenntnisse<br />

und Erfahrungen im Versuchswesen sowie gute verwaltungstechnische<br />

Grundkenntnisse oder entsprechende Berufserfahrung in einer<br />

vergleichbaren wissenschaftlichen Service-Einrichtung. Auf Erfahrung<br />

und Fähigkeit in der Personalführung sowie Kooperationsbereitschaft<br />

mit Wissenschaftlern verschiedenster Fachrichtungen und den anderen<br />

Versuchsstationen der Universität wird besonderer Wert gelegt.<br />

Da die Universität Hohenheim ihren Anteil an Frauen in Wissenschaft<br />

und Verwaltung erhöhen möchte, sind Bewerbungen von Frauen besonders<br />

erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung<br />

vorrangig eingestellt.<br />

Bewerbungen sind bis zum 15. Juni 2001 an den Präsidenten<br />

der Universität Hohenheim, 70593 Stuttgart, zu richten.<br />

Unser besonderer Service<br />

für Sie:<br />

Bereits eine Woche vor dem Erscheinungstermin von „<strong>Forschung</strong><br />

und <strong>Lehre</strong>“ finden Sie die aktuellen Stellenanzeigen<br />

der neuesten Ausgabe auf unserer<br />

homepage im Internet:<br />

www.forschung-und-lehre.de<br />

327<br />

<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />

<strong>Forschung</strong><br />

& <strong>Lehre</strong><br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong>


<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />

In der Fakultät für Physik der TU München ist zum frühest möglichen<br />

Zeitpunkt eine<br />

zu besetzen.<br />

C3-Professur a. Z.<br />

für Experimentalphysik<br />

Fachrichtung weiche Materie<br />

Der/die zukünftige Stelleninhaber/in soll in der <strong>Lehre</strong> das Fach Experimentalphysik<br />

vertreten. Der <strong>Forschung</strong>sschwerpunkt soll auf dem<br />

Gebiet der Struktur und Dynamik weicher Materie liegen. Denkbare<br />

Materialklassen sind beispielsweise Polymere, Kolloide oder Verbundmaterialien.<br />

Zur Untersuchung dieser Materialien stehen am Physikdepartment<br />

und an der Garchinger Neutronenquelle FRM-II hervorragende Arbeitsmöglichkeiten<br />

insbesondere auf den Gebieten der Röntgen-,<br />

Licht- und Neutronenstreuung zur Verfügung.<br />

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Studium an<br />

einer wissenschaftlichen Hochschule, pädagogische Eignung, Promotion<br />

und der Nachweis hoher wissenschaftlicher Leistungen, die<br />

auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereiches erbracht<br />

sein können. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />

berücksichtigt.<br />

Die Position wird im Rahmen einer neuen Initiative der TU München<br />

zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ausgeschrieben,<br />

die jungen Forscherinnen und Forschern (in der Regel sollte<br />

das 33. Lebensjahr noch nicht überschritten sein) besonders attraktive<br />

Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Habilitation ist daher nicht Voraussetzung.<br />

Die Stelle ist auf 5 Jahre befristet.<br />

Die Technische Universität strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen<br />

in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und bittet deshalb Wissenschaftlerinnen<br />

nachdrücklich, sich zu bewerben.<br />

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse,<br />

Urkunden, Schriftenverzeichnis einschließlich ausgewählter Sonderdrucke)<br />

werden bis zum 16.7.2001 erbeten an den<br />

Dekan der Fakultät für Physik der TU München,<br />

James-Franck-Straße, 85748 Garching.<br />

Anzeigenschluß<br />

Ausgabe 7/2001 15. Juni 2001<br />

Ausgabe 8/2001 17. Juli 2001<br />

328<br />

<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />

<strong>Forschung</strong><br />

& <strong>Lehre</strong><br />

Ausgabe 9/2001 17. August 2001<br />

Ausgabe 10/2001 14. September 2001<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong> - auflagenstark


329<br />

<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />

● Die Zeitschrift für Ihre Stellenanzeigen<br />

● Die Zeitschrift für Ihre <strong>Forschung</strong>spreise und Stipendien<br />

● Die Zeitschrift für Ihre Tagungen und Veranstaltungen<br />

● Die Zeitschrift für Ihre gewerblichen Anzeigen<br />

Media-Daten 2001<br />

gültig ab 1. Januar 2001<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

Anzeigenleitung<br />

Angelika Miebach / Vera Müller<br />

Tel.: 02 28 / 36 40 05; Fax: 02 28 / 35 99 47<br />

E-mail: anzeigen@forschung-und-lehre.de<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

<strong>Forschung</strong><br />

& <strong>Lehre</strong><br />

<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong>


<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />

An der Technischen Universität München in der Fakultät für Medizin<br />

am Institut für Virologie (Direktor: Univ.-Prof. Dr. V. Erfle) ist zum<br />

1.10.2002 die Stelle einer/eines<br />

zu besetzen.<br />

Universitätsprofessorin/<br />

Universitätsprofessors<br />

der BesGr. C 3<br />

für Klinische Virologie<br />

Zu den Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers gehört<br />

die Vertretung des Faches in <strong>Lehre</strong> und <strong>Forschung</strong>. Darüber hinaus<br />

sollte sie/er im Rahmen einer Facharzttätigkeit für Medizinische Mikrobiologie<br />

und Infektionshygiene in modernen diagnostischen Verfahren<br />

der Virologie ausgewiesen sein.<br />

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Studium an<br />

einer wissenschaftlichen Hochschule, pädagogische Eignung, Promotion<br />

und Habilitation oder der Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher<br />

Qualifikationen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb<br />

des Hochschulbereiches erbracht sein können.<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.<br />

Die Technische Universität München strebt eine Erhöhung des Anteils<br />

von Frauen in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und bittet deshalb qualifizierte<br />

Wissenschaftlerinnen sich zu bewerben.<br />

Habilitierte Bewerber/innen mit der Qualifikation für die genannten<br />

Aufgaben, die zum Zeitpunkt der Ernennung das 52. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben, werden gebeten, ihre Unterlagen (Lebenslauf,<br />

Zeugnisse, Urkunden, Verzeichnis der Veröffentlichungen<br />

und Vorträge, Lichtbild) bis zum 30.6.2001 zu senden an das<br />

Dekanat der Fakultät für Medizin<br />

der Technischen Universität München<br />

Ismaninger Straße 22<br />

81675 München<br />

Eine Stellenanzeige<br />

in der angezeigten Größe<br />

330<br />

<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />

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<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Am Institut für Geophysik der Universität Stuttgart ist zum 1.10.2001<br />

eine<br />

C3-Professur für „Technische Geophysik“<br />

zu besetzen. In der <strong>Lehre</strong> sind Vorlesungen, Übungen und Praktika für<br />

Studierende der Studiengänge Geologie/Paläontologie, Geographie, Physik<br />

und Mineralogie, für den geplanten neuen Studiengang „Technische<br />

Geowissenschaften“ sowie für Studierende anderer Fachrichtungen anzubieten.<br />

In der <strong>Forschung</strong> erwarten wir eine Arbeitsrichtung, die eine enge Zusammenarbeit<br />

mit den anderen Instituten des Geowissenschaftlichen Zentrums<br />

(Geologie, Geographie, Mineralogie) ermöglicht. Schwerpunkte<br />

könnten beispielsweise sein: Luft- und Satellitenbildauswertung und andere<br />

Methoden der Fernerkundung, aber auch klassische Methoden der<br />

Angewandten Geophysik und Ingenieurgeophysik.<br />

Wir wünschen uns eine ausführliche Darstellung Ihres beruflichen Werdegangs,<br />

eine Beschreibung Ihrer zukünftigen <strong>Forschung</strong>saktivitäten und<br />

möglicher gemeinsamer <strong>Forschung</strong>sthemen, Sonderdrucke von 3 Veröffentlichungen,<br />

eine Liste von Referenzen sowie die Anschrift von Personen<br />

(oder einer Studentenvertretung), die über Ihre didaktischen Fähigkeiten<br />

Auskunft geben können.<br />

Einstellungsvoraussetzungen sind Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche<br />

Leistung.<br />

Ihe Bewerbung richten Sie bitte bis zum 11. Juni 2001 an den Vorsitzenden<br />

der Berufungskommission, Prof. Dr. Hartmut Seyfreid, Dekanat<br />

der Fakultät 7 der Universität Stuttgart, Herdweg 51, 70174 Stuttgart.<br />

Gemäß § 67 Absatz 1 Universitätsgesetz ist das Dienstverhältnis bei<br />

einer ersten Berufung in ein Professorenamt grundsätzlich befristet; Ausnahmen<br />

von der Befristung sind möglich.<br />

Die Universität Stuttgart möchte den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen<br />

Bereich erhöhen und ist deshalb an Bewerbungen von Frauen besonders<br />

interessiert. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig<br />

eingestellt.


An der Technischen Universität München ist in der Fakultät für Medizin<br />

an der Frauenklinik und Poliklinik des Klinikums rechts der Isar<br />

(Direktorin: Universitätsprofessorin Dr. Marion Kiechle) zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt eine Stelle als<br />

Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor<br />

der BesGr. C 3<br />

für Gynäkologische Tumorgenetik<br />

im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit<br />

zu besetzen.<br />

Zu den Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers gehört die<br />

Vertretung des Schwerpunktes gynäkologische Tumorgenetik in <strong>Lehre</strong><br />

und <strong>Forschung</strong>.<br />

Bewerberinnen/Bewerber sollten sowohl über einschlägige Erfahrungen<br />

in der Anwendung tumorgenetischer <strong>Forschung</strong>sstrategien verfügen<br />

als auch spezielle Kenntnisse in der molekularen Diagnostik<br />

zur Krebsprädisposition nachweisen können. Hierbei werden insbesondere<br />

Qualifikationen erwartet, die zur Mitwirkung in dem von der<br />

Deutschen Krebshilfe geförderten Projekt „Familiäres Mamma- und<br />

Ovarialkarzinom“ befähigt, welches mit besonderer Intensität an der<br />

Klinik bearbeitet wird. Mit der Tätigkeit verbunden ist die Leitung der<br />

tumorgenetischen Labore der Klinik.<br />

Einstellungsvoraussetzungen sind abgeschlossenes Studium an einer<br />

wissenschaftlichen Hochschule, pädagogische Eignung, Promotion<br />

und Habilitation oder der Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher<br />

Leistungen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereiches<br />

erbracht sein können.<br />

Die Technische Universität München strebt eine Erhöhung des Anteils<br />

von Frauen in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und bittet deshalb qualifizierte<br />

Wissenschaftlerinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung.<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung berücksichtigt.<br />

Bewerberinnen/Bewerber, die zum Zeitpunkt der Ernennung das 52.<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden gebeten, ihre Unterlagen<br />

(Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis,<br />

Sonderdrucke der wesentlichen Publikationen) bis zum 15.7.2001<br />

zu senden an das<br />

Dekanat der Fakultät für Medizin<br />

der Technischen Universität München<br />

Ismaninger Str. 22<br />

81675 München<br />

331<br />

<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

An der Medizinischen Fakultät Charité der Humboldt-Universität zu Berlin<br />

ist ab sofort die Stelle<br />

Universitätsprofessor/in<br />

für Experimentelle Chirurgie<br />

(Besoldungsgruppe C3 BBesG, auf 5 Jahre befristet,<br />

Kennziffer: Prof. 200/2001)<br />

zu besetzen.<br />

Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber ist als Oberassistent/in bzw. Oberärztin/Oberarzt<br />

in der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie<br />

am Campus Virchow-Klinikum und Leiter/in der <strong>Forschung</strong>sabteilung<br />

der Klinik für <strong>Lehre</strong> und <strong>Forschung</strong> auf dem Gebiet der Experimentellen<br />

Chirurgie zuständig.<br />

Bewerber/innen sollen durch ihre wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet<br />

der Organersatztherapie, der Entwicklung hybrider Organe, der Zellkulturforschung<br />

und im weiteren Sinne der experimentellen Transplantationschirurgie<br />

ausgewiesen sein und die vorhandenen Arbeitsgebiete an der Klinik sinnvoll<br />

ergänzen (Schwerpunkt Organtransplantation, hepatobiliäre und Pankreaschirurgie).<br />

In der <strong>Lehre</strong> wird eine Beteiligung an der Ausbildung der Studierenden und<br />

Doktoranden/innen für das Gebiet der Experimentellen Chirurgie erwartet sowie<br />

eine enge Kooperation mit klinischen Wissenschaftler/innen vorausgesetzt.<br />

Die Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die Lehrbefugnis<br />

sowie eine ausreichende <strong>Lehre</strong>rfahrung, pädagogische Eignung und herausragende<br />

didaktische Fähigkeiten werden vorausgesetzt.<br />

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation<br />

bevorzugt.<br />

Die Medizinische Fakultät strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am<br />

wissenschaftlichen Personal in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und fordert deshalb<br />

qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben.<br />

Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen<br />

Werdegangs, urkundlichen Nachweisen, Lehr- und Schriftenverzeichnis und<br />

Sonderdrucken der 5 wichtigsten Veröffentlichungen sind bis zum<br />

29. Juni 2001 zu richten an den<br />

Dekan der Medizinischen Fakultät Charité<br />

Humboldt-Universität zu Berlin, 10098 Berlin<br />

Konkrete Hinweise für die Bewerbung können der Homepage der Medizinischen<br />

Fakultät Charité im Internet unter http://www.charite.de/fakultaet/ entnommen<br />

werden.<br />

4 gute Gründe,<br />

Stellenanzeigen in <strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong> zu veröffentlichen:<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong> ist mit<br />

weitem Abstand die auflagenstärkstehochschulund<br />

wissenschaftspolitische<br />

Zeitschrift Deutschlands.<br />

90 Prozent der Leser von<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong> sind habilitiert<br />

oder Universitätsprofessoren. Mit<br />

einer Anzeige in <strong>Forschung</strong> &<br />

<strong>Lehre</strong> haben Sie direkten<br />

Zugang zu dieser Zielgruppe.<br />

Die Stellenanzeigen werden<br />

graphisch gestaltet -<br />

bereits eine Woche vor<br />

Erscheinen der Zeitschrift<br />

im Internet unter http://<br />

www.forschung-undlehre.de<br />

veröffentlicht.<br />

Die Preise für Stellenanzeigen<br />

sind im Vergleich<br />

mit anderen Zeitschriften<br />

konkurrenzlos günstig<br />

und seit Jahren konstant.<br />

<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong>


<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />

An der Technischen Universität München ist in der Fakultät für Medizin<br />

an der Frauenklinik und Poliklinik des Klinikums rechts der<br />

Isar (Direktorin: Universitätsprofessorin Dr. Marion Kiechle) zum<br />

nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als<br />

Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor<br />

der BesGr. C 3<br />

für Onkologische Gynäkologie<br />

im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit<br />

zu besetzen.<br />

Diese Professur ist verbunden mit der Funktion einer/eines leitenden<br />

klinischen Oberärztin/Oberarztes. Die/der Stelleninhaberin/<br />

Stelleninhaber soll das Fach Frauenheilkunde mit dem Schwerpunkt<br />

onkologische Gynäkologie angemessen in Klinik, <strong>Lehre</strong> und <strong>Forschung</strong><br />

vertreten. Bewerberinnen/Bewerber sollten in der operativen<br />

und onkologischen Gynäkologie international ausgewiesen sein,<br />

wobei insbesondere Qualifikationen im Bereich der endoskopischen<br />

Onkochirurgie erwartet werden.<br />

Einstellungsvoraussetzungen sind abgeschlossenes Studium an einer<br />

wissenschaftlichen Hochschule, pädagogische Eignung, Promotion<br />

und Habilitation oder der Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher<br />

Leistungen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereiches<br />

erbracht sein können. Weitere Voraussetzung ist die<br />

Gebietsarztanerkennung für Frauenheilkunde. Die fakultative Weiterbildung<br />

„Spezielle operative Gynäkologie“ muß nachgewiesen<br />

werden.<br />

Die Technische Universität München strebt eine Erhöhung des Anteils<br />

von Frauen in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und bittet deshalb qualifizierte<br />

Wissenschaftlerinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung.<br />

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung berücksichtigt.<br />

Bewerberinnen/Bewerber, die zum Zeitpunkt der Ernennung das<br />

52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden gebeten, ihre<br />

Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis,<br />

Sonderdrucke der wesentlichen Publikationen) bis zum<br />

15.7. 2001 zu senden an das<br />

Dekanat der Fakultät für Medizin<br />

der Technischen Universität München<br />

Ismaninger Str. 22<br />

81675 München<br />

332<br />

<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

An der Medizinischen Fakultät Charité der Humboldt-Universität zu Berlin<br />

ist ab sofort die Stelle eines/einer<br />

Universitätsprofessors/in<br />

für Gynäkologische Onkologie<br />

(Besoldungsgruppe C3 BBesG, auf 5 Jahre befristet,<br />

Kennziffer: Prof. 202/2001)<br />

zu besetzen.<br />

Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber ist als Oberärztin/Oberarzt in der<br />

Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe für <strong>Lehre</strong> und <strong>Forschung</strong> sowie<br />

für die Leitung des zytologischen Labors, die Mammadiagnostik und die ambulante<br />

und stationäre Patientenversorgung beider Campi des Universitätsklinikums<br />

Charité zuständig.<br />

Bewerber/innen sollten durch wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der<br />

gynäkologischen Onkologie, insbesondere auf dem Gebiet des Zervixkarzinoms,<br />

des familiären Ovarial- und Mammakarzinoms sowie auf dem Gebiet der<br />

Senologie mit der speziellen Fragestellung der Vaskularisation von Mammakarzinomen<br />

ausgewiesen sein.<br />

In der <strong>Lehre</strong> wird eine Beteiligung an der Ausbildung der Studierenden für das<br />

Gebiet der gynäkologischen Onkologie einschließlich der gynäkologischen<br />

Zytologie erwartet. Erfahrungen mit innovativen Lehransätzen sind erwünscht.<br />

In der Patientenversorgung wird eine langjährige Erfahrung in der selbständigen<br />

Durchführung der gynäkologischen Radikaloperationen, onkoplastischen<br />

Operationen der Mamma einschließlich rekonstruktiver und ästhetischer<br />

Operationsmethoden sowie in der minimal-invasiven Therapie vorausgesetzt.<br />

Zur Durchführung der Brustsprechstunde sollte die Bewerberin/der Bewerber<br />

im Besitz der Fachkunde Mammasonographie der DEGUM sein.<br />

Die Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die<br />

Lehrbefugnis sowie eine ausreichende <strong>Lehre</strong>rfahrung, pädagogische Eignung<br />

und herausragende didaktische Fähigkeiten werden vorausgesetzt.<br />

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation<br />

bevorzugt.<br />

Die Medizinische Fakultät Charité strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen<br />

am wissenschaftlichen Personal in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und fordert<br />

deshalb qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.<br />

Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen<br />

Werdegangs, urkundlichen Nachweisen, Lehr- und Schriftenverzeichnis und<br />

Sonderdrucken der 5 wichtigsten Veröffentlichungen sind bis zum<br />

29. Juni 2001 zu richten an den<br />

Dekan der Medizinischen Fakultät Charité<br />

Humboldt-Universität zu Berlin, 10098 Berlin<br />

Konkrete Hinweise für die Bewerbung können der Homepage der Medizinischen<br />

Fakultät Charité im Internet unter http://www.charite.de/fakultaet/ entnommen<br />

werden.<br />

<strong>Forschung</strong><br />

& <strong>Lehre</strong><br />

Eilige Anzeigen -<br />

Telefax: 02 28 / 35 99 47


Am Institut für Automatisierungstechnik und Autonome Systeme der Fakultät<br />

für Elektrotechnik und Informationstechnik ist die Stelle einer/eines<br />

Universitätsprofessorin/-professors<br />

der BesGr. C3 für<br />

Verteilte Messsysteme<br />

(Nachfolge Univ.-Prof. Dr.-Ing. F. Schneider)<br />

zum 1. Oktober 2002 unbefristet zu besetzen.<br />

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die auf dem Gebiet der<br />

Messsystem- und Sensortechnik wissenschaftlich/technisch hervorragend<br />

ausgewiesen sind. Es wird erwartet, daß die Bewerberin/der Bewerber<br />

<strong>Forschung</strong>skompetenz in einem oder mehreren der folgenden Gebiete besitzt:<br />

• Methoden, Komponenten und Engineering verteilter Messsysteme<br />

• Autonome Mess- und Prüfsysteme<br />

• Telematik, Informationsübertragung und -verarbeitung in der Messtechnik<br />

• Industrielle Sensorik, sichere Fernübertragung und Datenfusion<br />

• Multisensor- und Analysesysteme<br />

Praktische Erfahrungen in Anwendungsbereichen verteilter Messsysteme wie<br />

der Automatisierungstechnik, der Industriellen Informationstechnik, der Gebäude-systemtechnik,<br />

der medizinischen Messtechnik und der Umweltmesstechnik<br />

sowie mit der Einwerbung und Abwicklung von Projekten sind erwünscht.<br />

Zu den Aufgaben gehört die Vertretung des Fachgebiets in <strong>Forschung</strong> und<br />

<strong>Lehre</strong>. In der <strong>Lehre</strong> ist eine Beteiligung an der Ausbildung für <strong>Lehre</strong>r an beruflichen<br />

Schulen (LB) im Bereich der Automatisierungstechnik sowie an Aufbau-<br />

Studiengängen und internationalen Studiengängen vorgesehen.<br />

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen<br />

Hochschule, pädagogische Eignung, Promotion und Habilitation<br />

oder der Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen, die auch<br />

in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können. Die<br />

Bewerberin/der Bewerber darf das 52. Lebensjahr im Zeitpunkt der Ernennung<br />

noch nicht vollendet haben. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung<br />

bevorzugt berücksichtigt.<br />

Die Technische Universität strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in<br />

<strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und bittet deshalb Wissenschaftlerinnen nachdrücklich<br />

um ihre Bewerbung.<br />

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden,<br />

Schriftenverzeichnis einschließlich ausgewählter Sonderdrucke) werden<br />

bis zum 31.07.2001 erbeten an den<br />

Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik<br />

der Technischen Universität München<br />

Arcisstraße 21<br />

80333 München<br />

333<br />

<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />

• Sie möchten telefonisch eine Anzeige aufgeben?<br />

• Sie möchten sich über Anzeigenpreise, Anzeigenschlußtermine oder Media-Daten informieren?<br />

• Sie haben allgemeine Fragen zur Anzeigenschaltung in „<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong>“?<br />

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.<br />

media-marketing<br />

Montag - Freitag von 8.00 - 17.00 Uhr<br />

Tel.: 0228 / 36 40 05<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

<strong>Forschung</strong><br />

& <strong>Lehre</strong><br />

<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong>


<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />

In der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik ist im Institut<br />

für Automatisierungstechnik und Autonome Systeme die Stelle<br />

einer Universitätsprofessorin / eines Universitätsprofessors<br />

der BesGr. C4<br />

für Zuverlässigkeit und Sicherheit komplexer<br />

technischer Systeme<br />

(Nachfolge Prof. Birkhofer)<br />

zum 01.04.2002 unbefristet zu besetzen.<br />

<strong>Forschung</strong>sgebiete des Lehrstuhls sind Theorien, Methodiken und Techniken<br />

der Zuverlässigkeit und Sicherheit inklusive der Risikoanalyse und des technischen<br />

Risikomanagements. Gesucht wird daher eine Persönlichkeit mit ausgewiesenen<br />

wissenschaftlichen Erfolgen auf Gebieten wie Sicherheit und<br />

Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Redundanz und Fehlertoleranz, Fehlermodellierung<br />

und -simulation, Risikoanalyse und technischem Risikomanagement<br />

bei komplexen Anlagen, Produkten und Systemen. Dabei sollten<br />

praktische Erfahrungen in einem oder mehreren der folgenden Anwendungsgebiete<br />

vorliegen: Automatisierungstechnik und Industrielle Informationstechnik,<br />

Energie- und Reaktortechnik, Produktionstechnik, Verkehrs- und<br />

Transporttechnik, Flug- und Fahrzeugtechnik, Medizintechnik. Erfahrungen im<br />

Projektmanagement sowie ausgeprägtes Interesse an der Initiierung<br />

multidisziplinärer Studien und Projekte, auch in Zusammenarbeit mit außeruniversitären<br />

<strong>Forschung</strong>seinrichtungen und der Industrie, gehören ebenfalls<br />

zu den Anforderungen.<br />

In der <strong>Lehre</strong> sollen methodenorientierte Lehrveranstaltungen zur Zuverlässigkeit,<br />

Verfügbarkeit, Fehlertoleranz und Sicherheit komplexer technischer Systeme<br />

für das Bachelor-, Master- und Diplomstudium auch fakultätsübergreifend<br />

angeboten werden. Zudem wird die Mitwirkung beim Aufbau postgraduierter<br />

und internationaler Ausbildungsprogramme erwartet.<br />

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen<br />

Hochschule, pädagogische Eignung, Promotion und Habilitation<br />

oder der Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen, die auch<br />

in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereiches erbracht sein können.<br />

Die Bewerberin/der Bewerber darf das 52. Lebensjahr im Zeitpunkt der Ernennung<br />

noch nicht vollendet haben. Schwerbehinderte werden bei gleicher<br />

Eignung bevorzugt berücksichtigt.<br />

Die Technische Universität strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in<br />

<strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und bittet deshalb Wissenschaftlerinnen nachdrücklich,<br />

sich zu bewerben.<br />

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden,<br />

Schriftenverzeichnis einschließlich ausgewählter Sonderdrucke) sind bis<br />

zum 31.07.2001 einzureichen beim:<br />

Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik<br />

Technische Universität München<br />

Arcisstraße 21, 80333 München<br />

Mit einer Verbreitung von<br />

20.739 Exemplaren (IVW 4/2000)<br />

ist „<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong>“<br />

mit Abstand die auflagenstärkste hochschul- und<br />

wissenschaftspolitische Zeitschrift<br />

in Deutschland.<br />

22000<br />

21000<br />

20000<br />

19000<br />

18000<br />

17000<br />

16000<br />

15000<br />

4/96 4/97 4/98 4/99 4/2000<br />

Verbreitung<br />

334<br />

<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001


UNIVERSITÄT MANNHEIM<br />

Am Institut für Informatik der Fakultät für Mathematik und Informatik<br />

der Universität Mannheim ist eine neu eingerichtete<br />

Professur (C 4) für Softwaretechnik<br />

zunächst befristet für einen Zeitraum von 5 Jahren zu besetzen.<br />

Der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin soll sich in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong><br />

mit modernen Methoden des Software Engineering befassen, beispielsweise<br />

auf den Gebieten<br />

• Architektur von Softwaresystemen<br />

• Architekturmuster, Entwurfsmuster, Idiome<br />

• Qualitätssicherung, Test- und Validierungstechniken<br />

• Software für verteilte Systeme.<br />

Vorausgesetzt wird eine hervorragende wissenschaftliche Qualifikation<br />

aus einer Tätigkeit in Hochschule oder Industrie, welche durch Habilitation<br />

oder vergleichbare Leistungen nachgewiesen ist, sowie didaktische<br />

Eignung. Eine Beteiligung an der <strong>Lehre</strong> im Fach Informatik wird erwartet,<br />

insbesondere auch die regelmäßige Durchführung des Praktikums<br />

„Programmiermethodik“ im Grundstudium.<br />

Die Anstellung erfolgt im Rahmen eines auf die Dauer von 5 Jahren befristeten<br />

außertariflichen Dienstvertrages. Die finanzielle Dotierung orientiert<br />

sich an den besoldungsrechtlichen Bestimmungen für Professorenämter.<br />

Die Universität Mannheim strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in<br />

<strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und fordert daher qualifizierte Wissenschaftlerinnen<br />

ausdrücklich zur Bewerbung auf.<br />

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher<br />

Eignung bevorzugt berücksichtigt.<br />

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, wissenschaftlicher<br />

Werdegang, Schriftenverzeichnis) werden bis zum 01.07.2001 erbeten<br />

an den Dekan der Fakultät für Mathematik und Informatik Professor<br />

Dr. Guido Moerkotte, Universität Mannheim, D 7, 27, 68131<br />

Mannheim<br />

Frühlingsangebot<br />

Schalten Sie eine Stellenanzeige von 1/4 Seite<br />

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jetzt nur DM 650,00.<br />

Dieses Angebot gilt für die Ausgabe 7/2001.<br />

335<br />

<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />

<strong>Forschung</strong><br />

& <strong>Lehre</strong><br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Universität<br />

Konstanz<br />

In der Rechts-, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaftlichen<br />

Sektion, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (Kennziffer<br />

2001/075), ist ab sofort die neu eingerichtete<br />

TKB-Stiftungsprofessur für<br />

Monetäre Ökonomik offener<br />

Volkswirtschaften (C4)<br />

zu besetzen. Die erfolgreiche Bewerberin/der erfolgreiche Bewerber<br />

sollte in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> auf den Gebieten der<br />

monetären Ökonomik und der Makroökonomik offener Volkswirtschaften<br />

international ausgewiesen sein. Mit der von der Thurgauer<br />

Kantonalbank (TKB) gestifteten Professur ist die Leitung<br />

des projektierten Euregio-Instituts für Monetäre Ökonomik und<br />

Finanzmanagement an der Universität Konstanz verbunden. Von<br />

der zukünftigen Lehrstuhlinhaberin/vom zukünftigen Lehrstuhlinhaber<br />

wird erwartet, dass sie/er sich an den <strong>Forschung</strong>saktivitäten<br />

des Zentrums für Finanzen und Ökonometrie (CoFE) sowie<br />

in der <strong>Lehre</strong> neben den wirtschaftswissenschaftlichen Diplomstudiengängen<br />

auch am englischsprachigen Masterstudiengang<br />

International Economics /International Business Economics<br />

beteiligt.<br />

Für weitere Informationen steht der Sprecher des Fachbereichs<br />

Wirtschaftswissenschaften, Herr Prof. Dr. Winfried Pohlmeier, Tel.<br />

07531/88-26 60, E-Mail: winfried.pohlmeier@uni-konstanz.de<br />

zur Verfügung.<br />

Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt wird das Dienstverhältnis<br />

zunächst grundsätzlich befristet. Ausnahmen von der<br />

Befristung sind möglich, insbesondere, wenn die Bewerberin /der<br />

Bewerber aus dem Ausland oder aus dem Bereich außerhalb der<br />

Hochschulen kommt. Bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses<br />

nach Ablauf des befristeten Dienstverhältnisses ist kein erneutes<br />

Berufungsverfahren erforderlich.<br />

Die Universität bemüht sich um die Beseitigung von Nachteilen,<br />

die für Wissenschaftlerinnen im Bereich der Hochschule bestehen.<br />

Sie strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in <strong>Forschung</strong><br />

und <strong>Lehre</strong> an und begrüßt deshalb die Bewerbung von<br />

Frauen.<br />

Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig<br />

eingestellt.<br />

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum<br />

30. Juni 2001 erbeten an den Sektionsleiter der Rechts-, Wirtschafts-<br />

und Verwaltungswissenschaftlichen Sektion, Universität<br />

Konstanz, D 128, 78457 Konstanz.<br />

Wir veröffentlichen auch Ihr privates<br />

Stellengesuch<br />

zu einem besonders günstigen Preis.<br />

Telefon: 02 28 / 36 40 05<br />

<strong>Forschung</strong><br />

& <strong>Lehre</strong><br />

<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong>


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336<br />

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1.425,-- DM<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Universität<br />

Konstanz<br />

In der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Sektion, Fachbereich<br />

Informatik und Informationswissenschaft (Kennziffer 2001/<br />

078), ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine<br />

C4-Professur für Praktische<br />

Informatik<br />

zu besetzen. Der Fachbereich sucht Bewerberinnen und Bewerber<br />

mit einem Arbeitsschwerpunkt aus der Praktischen Informatik,<br />

der an die vorhandenen Schwerpunkte in den Gebieten<br />

Algorithmen und Datenstrukturen, Datenbanken, Informationssysteme,<br />

Visualisierung, Mensch-Computer-Interaktion, Informationswissenschaft,<br />

Software Engineering sowie den im Aufbau<br />

befindlichen Arbeitsbereich Medieninformatik anknüpft und<br />

sie geeignet ergänzt.<br />

Eine aktive Mitarbeit am weiteren Aufbau der Bachelor- und<br />

Master-Studiengänge Information Engineering und dem Ausbau<br />

eines <strong>Forschung</strong>sschwerpunkts im Gebiet Exploration und<br />

Visualisierung großer Datenmengen werden erwartet. Zu den<br />

Aufgaben gehört die Beteiligung in Grund- und Hauptstudium in<br />

den Studiengängen Information Engineering, Mathematik mit<br />

Schwerpunkt Informatik, in der Nebenfachausbildung Information<br />

Engineering und Informatik sowie dem Lehramtsstudiengang<br />

Informatik.<br />

Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt wird das Dienstverhältnis<br />

zunächst grundsätzlich befristet. Ausnahmen von der<br />

Befristung sind möglich, insbesondere, wenn die Bewerberin/<br />

der Bewerber aus dem Ausland oder aus dem Bereich außerhalb<br />

der Hochschulen kommt. Bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses<br />

nach Ablauf des befristeten Dienstverhältnisses ist<br />

kein erneutes Berufungsverfahren erforderlich.<br />

Die Universität bemüht sich um die Beseitigung von Nachteilen,<br />

die für Wissenschaftlerinnen im Bereich der Hochschule bestehen.<br />

Sie strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in <strong>Forschung</strong><br />

und <strong>Lehre</strong> an und begrüßt deshalb die Bewerbung von<br />

Frauen.<br />

Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig<br />

eingestellt.<br />

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis 22. Juni<br />

2001 an die Sprecherin des Fachbereiches Informatik und Informationswissenschaft,<br />

Universität Konstanz, 78457 Konstanz,<br />

erbeten.<br />

1/2 Seite<br />

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1.425,-- DM<br />

1/6 Seite<br />

83x88 mm<br />

495,-- DM<br />

<strong>Forschung</strong><br />

& <strong>Lehre</strong><br />

1/3 Seite<br />

167x88 mm<br />

990,-- DM


337<br />

<strong>Akademischer</strong> Veranstaltungshinweise<br />

<strong>Stellenmarkt</strong><br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong>


<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />

Biomedical Side Effects<br />

of Doping<br />

International Symposium<br />

Im Rahmen des EU-Projektes Harmonisierung des Kenntnisstandes<br />

über gesundheitliche Nebenwirkungen durch Doping veranstaltet das<br />

Institute für Morphologie und Tumorforschung (Leitung: Univ.-Prof. Dr.<br />

Dr. Horst MIchna) der Deutschen Sporthochschule Köln ein internationales<br />

Symposium.<br />

23. Juli 2001<br />

9 00 – 20 00 Uhr, Hörsaal 1<br />

Carl-Diem-Weg 6<br />

Köln<br />

Die Teilnahme ist kostenlos<br />

Is the present doping definition list still appropriate? Harm Kuipers, NL<br />

Doping in the former DDR/ Giselher Spitzer, Potsdam<br />

Side effects of doping: An overview/ Horst Michna, Köln<br />

Side effects of stimulants/ Kimmo Kuoppasalmi, FIN<br />

Side effects of narcotics and diuretics: Review of literature/ Carl Müller-<br />

Platz, Köln<br />

The epidemiology of doping/ Charles E. Yesalis, USA<br />

Cardiac side effects of anabolics/ Asterios Deligiannis, GR<br />

Anabolic steroids alter cardiac adaptation to exercise/ Wilhelm Bloch,<br />

Köln<br />

Aggression and anabolic steroid hormones/ Klaus Müller, Leipzig<br />

Beneficial and adverse effects of erythropoietin therapy/ Wolfgang<br />

Jelkmann, Lübeck<br />

Side effects of doping with growth hormone/ Martin Bidlingmaier,<br />

München<br />

Doping with children/ Giselher Spitzer, Potsdam<br />

Health risks of nutritional supplements/ Hans Geyer, Köln<br />

Nutritional supplements and doping/ Frans Delbeke, B<br />

Androgen related prohormones as nutritional supplements – are their<br />

use worth the risk? Craig Broeder, USA<br />

The doping trade: An exploratory study into the trade of performanceenhancing<br />

drugs in the Netherlands/ Rens van Kleij, NL<br />

Doping abuse in recreational sports/ Vassilis Mougios, GR<br />

Als Abschluß der Veranstaltung ist ein Round Table in deutscher Sprache<br />

mit Dopingopfern, Sportfunktionären, Wissenschaftlern und<br />

Wissenschaftsjournalisten geplant.<br />

Weitere Informationen sind per e-mail peters@hrz.dshs-koeln.de oder<br />

unter http://www.dshs-koeln.de/anatomie/veranstaltungen/<br />

symposium.htm erhältlich.<br />

338<br />

<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong>/<br />

<strong>Stellenmarkt</strong><br />

Veranstaltungshinweise<br />

<strong>Forschung</strong><br />

& <strong>Lehre</strong><br />

Nutzen Sie die Zeitschrift „<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong>“<br />

um günstig auf Ihre Tagung oder Ihr Symposium<br />

aufmerksam zu machen.<br />

1/6 Seite 83 x 88 mm 200,00 DM<br />

1/4 Seite 125 x 88 mm 250,00 DM<br />

1/3 Seite 167 x 88 mm 350,00 DM<br />

1/2 Seite 125 x 180 mm 500,00 DM<br />

1/1 Seite 250 x 180 mm 1.000,00 DM<br />

• Ihr Auftrag wird auf Wunsch graphisch gestaltet.<br />

• Gegen einen Aufpreis von 15 % wird Ihre Anzeige auf unseren<br />

Internetseiten veröffentlicht.<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001


Wissenschaft im Programm<br />

Fernsehen<br />

339<br />

325<br />

Habilitationen Impressum und Berufungen<br />

Mo., 4. Juni, 12.15, ZDF: C 14 - Archäologische Entdeckungen in Deutschland.<br />

Di., 5. Juni, 19.00, arte: Archimedes. Schaubild: Vulkane, Pinsel, Viren.<br />

So., 10. Juni, 14.00, 3sat: Berliner Begegnungen. Eugen Drewermann.<br />

Mo., 11. Juni, 11.00, 3sat: Tele-Akademie. Professor Dr. Ada Neschke-Hentschke (Universität Lausanne): Platon und der<br />

moderne Rechtsstaat.<br />

Di., 12. Juni, 19.00, arte: Archimedes. Schimmelprozesse, Erdklumpen, Lichtgeschwindigkeit.<br />

Di., 19. Juni, 19.00, arte: Archimedes. Larven, Ozon, Porträt Etienne-Jules Marey.<br />

Hörfunk<br />

So., 3. Juni, 8.30, SWR2: Aula. „Wenn die Sprachen verschwinden“ - Zum Verfall der Sprachenvielfalt.<br />

Vortrag von Professor Dr. Dieter Wunderlich. 9.00, Radio Bremen Zwei: Forum Kultur. Das späte Glück des Untergangs.<br />

Die Bremer Hansekogge von 1380.<br />

Mo., 4. Juni, 8.30, SWR2: Aula. Stifter, Gönner und Sponsoren - Zur Geschichte des Mäzenatentums.<br />

Vortrag von Professor Dr. Johannes Fried.<br />

Mi., 6. Juni, 8.30, SWR2: Wissen. Die geheimen Wissensschätze - Wie sich Mitarbeiter-Kompetenzen ausschöpfen lassen.<br />

Sa., 9. Juni, 17.05, Radio Bremen Zwei: Direkte Demokratie als elektronische Demokratie. Vortrag von Professor Dr. Max<br />

Kaase (IU Bremen).<br />

So., 10. Juni, 8.30, SWR2: Aula. Jugend zwischen Anpassung und Widerstand. Über Werte, Werteverlust und Wertewandel.<br />

Vortrag von Professor Dr. Horst Petri.<br />

Mi., 13. Juni, 8.30, SWR2: Wissen. Streit um die Hormontherapie.<br />

So., 17. Juni, 8.30, SWR2: Aula. Der 17. Juni 1953: umkämpft - umstritten - fast vergessen. Vortrag von Professor Dr. Peter<br />

Steinbach.<br />

Mi., 20. Juni, 8.30, SWR2: Das Diktat der Greise - Bevölkerungsentwicklung und Politkultur.<br />

Mi., 27. Juni, 8.30, SWR2: Hoffnung durch Hormontherapie? Männer in den Wechseljahren.<br />

Impressum<br />

8. Jahrgang in Fortführung der Mitteilungen des<br />

Deutschen Hochschulverbandes (41 Jahrgänge)<br />

Herausgegeben im Auftrage des Präsidiums des<br />

Deutschen Hochschulverbandes<br />

ISSN: 0945 - 5604; erscheint monatlich<br />

Präsident:<br />

Hartmut Schiedermair, Univ.-Professor, Dr.<br />

Vizepräsidenten:<br />

Claus Herberhold, Univ.-Professor, Dr.<br />

Rainer Thome, Univ.-Professor, Dr.<br />

Präsidiumsmitglieder:<br />

Gunnar Berg, Univ.-Professor, Dr., Dr.<br />

Bernhard Kempen, Univ.-Professor, Dr.<br />

Christiane Tammer, Univ.-Professor, Dr.<br />

Paul Weiß, Univ.-Professor, Dr.<br />

Geschäftsführer:<br />

Michael Hartmer, Dr.<br />

Kuratorium von <strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong>:<br />

Manfred Erhardt, Professor, Dr.<br />

Wolfgang Frühwald, Univ.-Professor, Dr.<br />

Horst-Albert Glaser, Univ.-Professor, Dr.<br />

Peter Glotz, Professor, Dr.<br />

Peter Heesen<br />

Max G. Huber, Univ.-Professor, Dr.<br />

Hans Mathias Kepplinger, Univ.-Professor, Dr.<br />

Klaus Landfried, Univ.-Professor, Dr.<br />

Hanna-Renate Laurien, Dr.<br />

Franz Letzelter, Dr.<br />

Reinhard Lutz, Dr.<br />

Johannes Neyses, Dr.<br />

Karl-Heinz Reith<br />

Paul F. Reitze, Dr.<br />

Kurt Reumann, Dr.<br />

Joachim Hermann Scharf, Prof. Dr., Dr., Dr.h.c.<br />

Steffie Schnoor<br />

Franz Schoser, Dr.<br />

Joachim Schulz-Hardt, Dr.<br />

Hermann Josef Schuster, Dr.<br />

Klaus Schweickart<br />

Werner Siebeck<br />

Erich Thies, Univ.-Professor, Dr.<br />

Redaktion:<br />

Felix Grigat, M. A. (verantwortl. Redakteur)<br />

Michael Hartmer, Dr.<br />

Meike Krüger, Dipl.-Sozw.<br />

Ina Lohaus<br />

Weitere Mitarbeiter dieser Ausgabe:<br />

Birgit Ufermann, Rechtsanwältin im Deutschen<br />

Hochschulverband<br />

Beiträge, die mit Namen oder Initialen des Verfassers<br />

gekennzeichnet sind, stellen nicht in jedem Falle die<br />

Meinung der Redaktion oder des Herausgebers dar.<br />

Für unverlangt eingesandte Manuskripte kann keine<br />

Haftung übernommen werden.<br />

»Verbum hoc 'si quis' tam masculos quam feminas<br />

complectitur« (Corpus Iuris Civilis Dig. L, 16, 1)<br />

Zitierweise: <strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

Geschäftsstelle des<br />

Deutschen Hochschulverbandes:<br />

Rheinallee 18, 53173 Bonn<br />

Tel.: (0228) 36 40 02; Fax: (0228) 35 34 03<br />

E-mail: dhv@hochschulverband.de<br />

Internet: www.hochschulverband.de<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong>:<br />

Verlag und Redaktion:<br />

Rheinallee 18, 53173 Bonn<br />

Tel.: (02 28) 36 40 05; Fax: (02 28) 35 99 47<br />

E-mail: redaktion@forschung-und-lehre.de<br />

Internet: www.forschung-und-lehre.de<br />

Druck:<br />

Saarbrücker Druckerei und Verlag GmbH,<br />

66121 Saarbrücken<br />

Bezugsgebühr:<br />

Abonnement 120,- DM, zzgl. Porto. Für Mitglieder<br />

des DHV durch Zahlung des Verbandsbeitrages.<br />

Einzelpreis 12,- DM, zzgl. Porto.<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Bankverbindung:<br />

Dresdner Bank Bonn<br />

Kto.-Nr. 0 268 367 200, BLZ 370 800 40<br />

Anzeigenleitung:<br />

Angelika Miebach / Vera Müller<br />

Rheinallee 18, 53173 Bonn<br />

Tel.: (0228) 36 40 05; Fax: (0228) 35 99 47<br />

E-mail: anzeigen@forschung-und-lehre.de<br />

Preisliste Nr. 30 vom 1.1.2001<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong> wird auf chlorfreiem<br />

Papier gedruckt und ist recyclebar.<br />

Druckauflage: 20.900 Exemplare<br />

Beilage: Abo-Werbung für die Zeitschrift „Die<br />

besten Reden von A-Z“, Bonn<br />

Der Deutsche Hochschulverband, 1950 in Fortführung<br />

des 1936 aufgelösten Verbandes der<br />

Deutschen Hochschulen neu gegründet, tritt für<br />

eine unparteiische Wissenschaft in einem freiheitlichen<br />

Rechtsstaat ein. Auf der Grundlage der<br />

Freiheit von <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> ist es seine<br />

Aufgabe, sich aller Fragen anzunehmen, die den<br />

Wirkungskreis der Hochschullehrer und ihre<br />

Stellung in Staat und Gesellschaft berühren. Der<br />

Deutsche Hochschulverband ist die überparteiliche<br />

und fachübergreifende Berufsvertretung der<br />

Universitätslehrer an den wissenschaftlichen<br />

Hochschulen der Bundesrepublik mit 17.934 Mitgliedern.<br />

Mitgliedsfähig sind alle Professoren und<br />

Privatdozenten an den wissenschaftlichen Hochschulen.<br />

Die Mitglieder entrichten Mitgliedsbeiträge<br />

zwischen 83,- DM und 268,- DM im Jahr<br />

(alte Bundesländer) oder ermäßigte Beiträge<br />

(neue Bundesländer).


DER FRAGEBOGEN<br />

Über Gott und die Welt<br />

Welche Illusion ist fruchtbar?<br />

Die Illusion, daß wir unsere Gesellschaft<br />

weiterentwickeln können.<br />

Was bedeutet Ihnen Gott?<br />

In meiner Welt einen virtuellen Anker.<br />

Was ist der Sinn des Lebens?<br />

Seine Pflicht und Schuldigkeit zu tun -<br />

mit Freude!<br />

Die Liebe ist . . .<br />

das, wonach wir alle streben.<br />

Meine größte politische Sorge ist . . .<br />

der Stillstand.<br />

Was bedeutet Ihnen die deutsche<br />

Wiedervereinigung?<br />

Ein Wunder, das ich live erleben durfte.<br />

Was fasziniert Sie?<br />

Teamwork - das nahtlose Zusammenwirken<br />

von Menschen.<br />

Ihre Lieblingslebensweisheit?<br />

Carpe diem!<br />

Überzeugt Sie Ihre Selbstkritik?<br />

Absolut - ich versuche sogar, sie<br />

umzusetzen.<br />

Wogegen sind Sie nicht versichert?<br />

Gegen meine eigene Schwäche!<br />

Wie alt möchten Sie werden?<br />

Das entscheidet Gott.<br />

Wieviel Geld möchten Sie besitzen?<br />

Soviel, daß ich frei, unabhängig und<br />

sozial sein kann.<br />

340<br />

326<br />

Habilitationen Der Fragebogen und Berufungen<br />

Erwin Staudt,<br />

Vorsitzender der<br />

Geschäftsführung, IBM<br />

Deutschland GmbH<br />

Über Emotionen. . .<br />

Was macht Sie wütend?<br />

Faulheit und Ignoranz.<br />

Was erfüllt Sie mit Hoffnung?<br />

Die Begeisterung unserer Jugend für<br />

Wirtschaft.<br />

Wofür sind Sie dankbar?<br />

Gesundheit und ein paar Talente.<br />

Wann empfinden Sie Ohnmacht?<br />

Wenn ich mit Krankheit, Hunger und<br />

Unterdrückung konfrontiert werde.<br />

Worüber können Sie (Tränen) lachen?<br />

Monty Pythons Flying Circus und<br />

Rüdiger Hoffmann.<br />

Was ertragen Sie nur mit Humor?<br />

Gespreizte Würde und hoheitsvolle<br />

Distanz.<br />

Ein Jahr Robinson (ohne Freitag);<br />

welche drei Bücher nehmen Sie mit?<br />

Geschichte der Philosophie, die Bibel,<br />

eine Jahresausgabe von <strong>Forschung</strong> &<br />

<strong>Lehre</strong>.<br />

Musik ist...<br />

ein wichtiger Teil meines Lebens.<br />

Sport ist ...<br />

ein Teil meiner Selbstverwirklichung.<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Über Wissenschaft. . .<br />

Wer oder was hat Sie wissenschaftlich<br />

am nachhaltigsten geprägt?<br />

Zweifellos mein Studium in Freiburg.<br />

Was verdanken Sie Ihrem wissenschaftlichen<br />

<strong>Lehre</strong>r?<br />

Ganz ehrlich: Ruckzuck ab in die<br />

Wirtschaft.<br />

Die deutsche Universität ist...<br />

nicht Weltklasse - das müssen wir<br />

ändern.<br />

Was fehlt den Universitäten am meisten?<br />

Der Wettbewerb.<br />

Welche Eigenschaften sollte ein Hochschullehrer<br />

haben?<br />

Wissen haben und es auch faszinierend<br />

verkaufen können.<br />

Einem überdurchschnittlich begabten<br />

Studenten empfehle ich...<br />

- wie jedem Studenten - auch einen<br />

Blick in das Ausland und in die<br />

Wirtschaft zu werfen.<br />

Welche Eigenschaft vermissen Sie an<br />

der heutigen Studentengeneration?<br />

Querdenken, nicht Verbiegen lassen,<br />

etwas in Frage zu stellen.<br />

Welche Eigenschaft schätzen Sie an der<br />

heutigen Studentengeneration?<br />

Den enormen Zug, fertig zu werden.<br />

Was ist Bildung?<br />

Das Fundament für unser kulturelles<br />

Zusammenleben.


Aktuelles<br />

A 72<br />

Hochschulrahmengesetz in der Fassung<br />

vom 19. Januar 1999, 16 Seiten, 8,- DM.<br />

A 128<br />

Gesetz über die Hochschulen des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen vom 14. März<br />

2000, 69 Seiten, 17,- DM<br />

A 138<br />

Neufassung des Hessischen Hochschulgesetzes<br />

vom 31. Juli 2000, 27 Seiten, 12,-<br />

DM.<br />

A 142<br />

Positionspapier zur Neugestaltung des<br />

Personalrechts einschließlich des Vergütungssystems<br />

der Professoren mit ärztlichen<br />

Aufgaben im Bereich der Hochschulmedizin,<br />

Beschluss der Kultusministerkonferenz<br />

vom 19. November<br />

1999, 58 Seiten, 17,- DM.<br />

A 144<br />

Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung<br />

und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes<br />

(Stand:<br />

Dezember 2000), 37 Seiten, 12,- DM.<br />

A 145<br />

Bericht der vom Bundesministerium für<br />

Bildung und <strong>Forschung</strong> eingesetzten<br />

Expertenkommission „Reform des<br />

Hochschuldienstrechts“, 70 Seiten, 17,-<br />

DM (auch im Internet abrufbar unter<br />

www.bmbf.de/deutsch/veroeff/presse/<br />

aktuell.htm).<br />

A 152<br />

Gesetzentwurf zur Neufassung des Hamburgischen<br />

Hochschulgesetzes und Stellungnahme<br />

des DHV, 107 Seiten, 24,-<br />

DM.<br />

A 155<br />

Gesetz zur Hochschulreform in Niedersachsen<br />

(Anhörungsentwurf) vom 11.<br />

Dezember 2000 und Stellungnahme des<br />

DHV (verfügbar ab 15. Februar 2001),<br />

60 Seiten, 17,- DM.<br />

A 158<br />

Hochschuldienstrecht für das 21. Jahrhundert<br />

- Das Konzept des BMBF - vom<br />

327<br />

Habilitationen Informationsservice<br />

und Berufungen<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong> will den Lesern weitere Informationsquellen erschließen und übersendet gegen eine Kostenpauschale<br />

(angegebener Betrag zuzüglich Portokosten; bitte Bezahlung per Verrechnungsscheck oder Überweisung auf folgendes Konto:<br />

Dresdner Bank Bonn, Kto.-Nr. 0 268 367 200 BLZ 370 800 40) folgende Unterlagen:<br />

21. September 2000, 22 Seiten, 12,- DM<br />

(auch im Internet abrufbar unter<br />

www.bmbf.de/presse01/223.html).<br />

A 161<br />

Entwurf einer Rechtsverordnung für die<br />

Einwerbung und Verwendung von Mitteln<br />

Dritter durch Universitätsmitglieder,<br />

Stand: 15. Dezember 2000, 9 Seiten, 3,-<br />

DM.<br />

A 162<br />

Gemeinsamer Standpunkt zur strafrechtlichen<br />

Bewertung der Zusammenarbeit<br />

zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen<br />

und deren Mitarbeitern, 24<br />

Seiten, 12,- DM.<br />

A 163<br />

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete<br />

Arbeitsverträge und zur Änderung und<br />

Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen<br />

vom 1. Januar 2001, 8 Seiten,<br />

3,- DM (auch im Internet abrufbar unter<br />

www.bma.bund.de/download/<br />

gesetze/teilzeitgesetz.htm).<br />

A 164<br />

Vorläufiger Entwurf für ein Berliner<br />

Hochschulgesetz, Stand: 10. Januar<br />

2001, 101 Seiten, 24,- DM.<br />

A 165<br />

Referentenentwurf eines 5. Gesetzes zur<br />

Änderung des Hochschulrahmengesetzes,<br />

Stand: 4. April 2001, 50 Seiten, 12,-<br />

DM.<br />

A 166<br />

Referentenentwurf eines Gesetzes zur<br />

Änderung des Gesetzes über Arbeit-<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2001<br />

Hochschulgesetze der Länder<br />

Aus der Rechtsprechung<br />

siehe Seite 319<br />

Als Leser von <strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong> bitte ich um Übersendung folgender Unterlagen:<br />

Ort, Datum<br />

Bitte deutlich schreiben, Absender wird als Versandadresse benutzt<br />

Name<br />

Straße<br />

PLZ/Ort<br />

Bitte senden an <strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong>, Rheinallee 18, 53 173 Bonn<br />

nehmererfindungen (Stand: 28. März<br />

2001) und Stellungnahme des DHV, 24<br />

Seiten, 12,- DM.<br />

167<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der<br />

Professorenbesoldung (Stand: 4. Mai<br />

2001), 46 Seiten, 12,- DM.<br />

Brandenburg 1<br />

Brandenburgisches Hochschulgesetz<br />

vom 20. Mai 1999, 30 Seiten, 12,- DM.<br />

Saarland 1<br />

Gesetz über die Universität des Saarlandes<br />

vom 1. August 1999, 44 Seiten, 12,-<br />

DM.<br />

Sachsen 1<br />

Gesetz über die Hochschulen im Freistaat<br />

Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz<br />

- SächsHG) vom 11. Juni 1999,<br />

74 Seiten, 17,- DM.<br />

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