Akademischer Stellenmarkt - Forschung & Lehre
Akademischer Stellenmarkt - Forschung & Lehre
Akademischer Stellenmarkt - Forschung & Lehre
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Forschung</strong><br />
& <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
286 Nachrichten<br />
Dienstrechtsreform<br />
MANFRED ERHARDT<br />
290 Heterogonie der Wirkungen<br />
Bemerkungen zur Reform des<br />
Hochschuldienstrechts<br />
HUBERT DETMER<br />
294 Der Referentenentwurf<br />
zum Hochschulrahmengesetz<br />
Junior-Professur versus Habilitation<br />
JENS HALFWASSEN<br />
296 „Arges Schelmenstück“<br />
Zur DFG-Habilitationsförderung<br />
JENS PETER MEINCKE<br />
297 Freiheit zur Selbstgestaltung<br />
Über die Habilitation und die Stellung<br />
der Professoren<br />
Pro & Contra<br />
PRO & CONTRA<br />
300 <strong>Forschung</strong> an Embryonen?<br />
Pro: Klaus Diedrich<br />
Contra: Dietmar Mieth<br />
Hochschulpolitik aktuell<br />
WERNER KUTZELNIGG<br />
302 Kann man wissenschaftliche Leistung<br />
messen?<br />
Über die Aussagekraft von Publikationslisten<br />
und Zitierhäufigkeiten<br />
285<br />
Dienstrechtsreform<br />
Inhalt<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
VOLKER LADENTHIN<br />
306 Die Frage nach der Selbstdarstellung<br />
von Wissen<br />
Über die Notwendigkeit der Didaktik<br />
an den Universitäten<br />
Wissenschaften im Portrait<br />
REINHARD PABST<br />
309 Aktuelle Herausforderungen<br />
in der Hochschulmedizin<br />
Die Humanmedizin im Portrait<br />
Service<br />
314 Aus der <strong>Forschung</strong><br />
316 Neue Veröffentlichungen<br />
317 Computer und Web<br />
318 Leserforum<br />
319 Aus der Rechtsprechung<br />
320 Steuerrecht aktuell<br />
321 Habilitationen und Berufungen<br />
325 <strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
339 Wissenschaft im Programm<br />
Impressum<br />
Der Fragebogen<br />
340 Erwin Staudt<br />
Redaktionsschluß für Heft 7/2001: 5. Juni 2001<br />
Informationsservice: 3. Umschlagseite<br />
Annahmeschluß für den Akademischen <strong>Stellenmarkt</strong>:<br />
15. Juni 2001<br />
Titelbild: zefa
Der Arbeitsmarkt für Hochschulabsolventen<br />
hat sich im Jahr 2000<br />
deutlich entspannt. Gegenüber dem<br />
Vorjahr ging die Zahl der arbeitslosen<br />
Akademiker in ganz Deutschland<br />
um elf Prozent auf 176.300 zurück. Vor<br />
allem in Westdeutschland verringerte<br />
sich aufgrund der guten Konjunktur<br />
die Zahl der Arbeitslosen mit Hochschuldiplom<br />
auf 124.000. In Ostdeutschland<br />
waren nur noch 52.300<br />
286<br />
Dienstrechtsreform<br />
Nachrichten<br />
Immer weniger arbeitslose Akademiker<br />
Publizistische Berufe<br />
Forstwissenschaftliche Berufe<br />
Juristen<br />
Gestalterische Berufe<br />
Sozialwissenschaftler<br />
Sozialpflege-Berufe<br />
Ärzte und Apotheker<br />
Geisteswissenschaftler<br />
Wirtschaftswissenschaftler<br />
Naturwissenschaftler<br />
<strong>Lehre</strong>r<br />
Ingenieure<br />
3344<br />
4513<br />
5296<br />
7469<br />
7668<br />
8981<br />
9913<br />
11190<br />
14514<br />
15177<br />
20580<br />
0 10000 20000 30000 40000 50000 60000<br />
Hochschulabsolventen auf Arbeitssuche.<br />
Gefragte Arbeitskräfte waren besonders<br />
Informatiker, Ingenieure, Juristen und<br />
<strong>Lehre</strong>r. In Ostdeutschland hatten vor<br />
allem Publizisten gute Einstellungschancen.<br />
Unabhängig vom Studienfach boten sich<br />
vor allem Jung-Akademikern viele Chancen.<br />
In Westdeutschland meldete sich<br />
nur noch jeder zehnte Hochschulabsol-<br />
Studentin an der Universität Bonn Foto: Lichtenscheidt<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
50576<br />
-10,9*<br />
-10,7<br />
-19,0<br />
-3,7<br />
-10,5<br />
-1,8<br />
-9,1<br />
-8,1<br />
-11,1<br />
-15,3<br />
-20,2<br />
-11,2<br />
Erwerbslose mit Universitätsoder<br />
Fachhochschulabschluß in<br />
Deutschland 2000. Insgesamt:<br />
176.255 (-11,0).<br />
*Veränderung gegenüber Vorjahr<br />
in Prozent<br />
vent direkt von der Universität oder<br />
Fachhochschule beim Arbeitsamt -<br />
1992 waren es noch doppelt so viele.<br />
In Ostdeutschland traten den Gang<br />
zum Arbeitsvermittler sogar weniger als<br />
fünf Prozent an.<br />
Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft,<br />
12. April 2001<br />
Grafik: F&L
Campus der Universität Düsseldorf<br />
Foto: Lichtenscheidt<br />
Die Präsidenten, Vorsitzenden und<br />
Sprecher<br />
● des Allgemeinen Fakultätentages<br />
(AFT), Professor Dr. Reinhold<br />
Grimm,<br />
● der Fachbereichstage an Fachhochschulen,<br />
Professor Dr.-Ing. Günter<br />
Schmidt-Gönner,<br />
● des Deutschen Hochschulverbandes<br />
(DHV), Professor Dr. Hartmut<br />
Schiedermair,<br />
● des Hochschullehrerbundes (hlb),<br />
Professor Dr. Günter Siegel,<br />
● und des Verbandes Hochschule und<br />
Wissenschaft (VHW), Frau Professor<br />
Dr. Elke Platz-Waury,<br />
haben sich am 10. Mai 2001 in Bonn<br />
zu einem Appell an die Bundesbildungsministerin,<br />
Frau Edelgard Bulmahn,<br />
zusammengefunden, sich mit<br />
den Vertretern der Hochschullehrer<br />
und Fakultäten an einen „Runden<br />
Tisch“ zu setzen. Eine Hochschulund<br />
Dienstrechtsreform gegen den erklärten<br />
Willen aller betroffenen Hochschullehrer<br />
umsetzen zu wollen, sei<br />
ein zum Scheitern verurteiltes Unterfangen.<br />
„Noch ist es nicht zu spät, die kürzlich<br />
vorgelegten Entwürfe für eine No-<br />
287<br />
Dienstrechtsreform<br />
Nachrichten<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
„Kein Wider „Kein Sparprogramm“<br />
die ZVS<br />
Die Die baden-württembergische Hochschulen<br />
Hochschulen<br />
in<br />
in<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Nordrhein-Westfalen CDU/FDP-Koalition stehen<br />
stehen<br />
vor will vor<br />
einer<br />
einer bei der grundlegenden<br />
grundlegenden Studienplatzvergabe Umgestaltung.<br />
Umgestaltung. völlig Ein neue Ein<br />
von<br />
von Wege der<br />
der<br />
Landesregierung beschreiten.<br />
Landesregierung<br />
In ihrer eingesetzter<br />
eingesetzter<br />
Koalitionsvereinbarung Expertenrat<br />
Expertenrat<br />
schlägt<br />
schlägt<br />
leg-<br />
vor, ten<br />
vor,<br />
die die<br />
Parteien Universitäten<br />
Universitäten<br />
fest, daß und<br />
und<br />
der Fachhochschulen<br />
Fachhochschulen<br />
bundesweit geltende zu<br />
zu<br />
engerer ZVS-Staatsvertrag<br />
engerer<br />
Zusammenarbeit<br />
Zusammenarbeit<br />
gekündigt zu<br />
zu<br />
verpflichten,<br />
verpflichten,<br />
werden solle. schlecht<br />
schlecht<br />
Das<br />
ausgelastete erklärte<br />
ausgelastete<br />
Ziel sei Studiengänge<br />
Studiengänge<br />
„eine weitere einzustellen<br />
einzustellen<br />
Stärkung des und<br />
und<br />
Selbst- die<br />
die<br />
<strong>Lehre</strong>rausbildung auswahlrechts<br />
<strong>Lehre</strong>rausbildung<br />
der völlig<br />
völlig<br />
Hochschulen“. neu<br />
neu<br />
zu<br />
zu<br />
organisieren.<br />
organisieren.<br />
Die Kündigung In<br />
In<br />
den<br />
den<br />
Ingenieurwissenschaften, des Ingenieurwissenschaften, Vertrages ist aber nicht der<br />
der vor Chemie<br />
Chemie dem Jahr und<br />
und 2005 der<br />
der<br />
Theologie möglich, Theologie und sollen<br />
sollen sie Überkapazitäten<br />
Überkapazitäten reicht als isolierter abgebaut<br />
abgebaut Schritt werden.<br />
werden. auch<br />
Außerdem nicht Außerdem aus, um empfehlen<br />
empfehlen zu neuen Verfahren die<br />
die<br />
Experten,<br />
Experten, der Studienplatz-<br />
die<br />
die<br />
fünf<br />
fünf<br />
GeGesamthochschulenvergabesamthochschulen<br />
zu kommen. in<br />
in<br />
reine<br />
reine<br />
Universitäten<br />
Universitäten<br />
umzuwanumzuwandeln.deln.<br />
Nach<br />
Nach<br />
dem<br />
dem<br />
Willen<br />
Willen<br />
der<br />
der<br />
Landesregierung<br />
Landesregierung<br />
solsollenlen<br />
alle<br />
alle<br />
27<br />
27<br />
staatlichen<br />
staatlichen<br />
Hochschulen<br />
Hochschulen<br />
erhalten<br />
erhalten<br />
blei<br />
Quelle: dpa Dienst für Kulturpolitik, 30. April 2001blei<br />
Fakultäten und Professoren fordern<br />
„Runden Tisch“ zu Dienstrechtsreform<br />
vellierung des Hochschulrahmengesetzes<br />
und ein Professorenbesoldungsreformgesetz<br />
maßgeblich nachzubessern.<br />
Dabei geht es uns vor allem<br />
um die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
der deutschen Hochschulen<br />
im internationalen Vergleich“,<br />
so die Vertreter der Universitäten und<br />
Fachhochschulen. Unter dem Diktat<br />
der Kostenneutralität sei dieses Ziel<br />
unstreitig nicht zu erreichen. Auch sei<br />
der Plan, die Eingangsgehälter für junge<br />
Wissenschaftler drastisch abzusenken,<br />
für die Betroffenen ein deutliches<br />
Signal, ihre berufliche Zukunft auf dem<br />
Arbeitsmarkt außerhalb der Hochschulen<br />
zu suchen. Ferner plädierten<br />
die Wissenschaftsvertreter für einen offenen<br />
Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen<br />
Qualifikationswegen<br />
für den wissenschaftlichen Nachwuchs.<br />
„Es ist nun an Frau Bulmahn,<br />
das ihr bereits zum wiederholten Male<br />
unterbreitete Angebot, mit den Betroffenen<br />
über die Wirklichkeit der beruflichen<br />
Situation von Nachwuchswissenschaftlern<br />
und Professoren zu<br />
sprechen, anzunehmen. Sie muß sich<br />
endlich von ihren theoretischen<br />
Reißbrettentwürfen verabschieden<br />
und vielmehr auf die Stimme der Vernunft<br />
hören.“<br />
Der Allgemeine Fakultätentag (AFT)<br />
ist der Dachverband aller universitären<br />
Fakultäten und Fachbereiche in<br />
der Bundesrepublik Deutschland und<br />
wird von allen 16 Fakultätentagen<br />
getragen. Der Arbeitskreis der Fachbereichstagsvorsitzenden<br />
wird von 16<br />
fachbezogenen Fachbereichstagen an<br />
Fachhochschulen getragen. Sie vertreten<br />
alle Fachbereiche an den Fachhochschulen<br />
in Deutschland. Der<br />
Deutsche Hochschulverband (DHV)<br />
ist die bundesweite Berufsvertretung<br />
der Universitätsprofessoren, der Professoren<br />
an den Kunst- und Musikhochschulen<br />
und des wissenschaftlichen<br />
Nachwuchses mit zur Zeit über<br />
18.500 Mitgliedern. Der Hochschullehrerbund<br />
(hlb) ist der Berufsverband<br />
der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer<br />
an den Fachhochschulen<br />
und den entsprechenden Studiengängen<br />
der Gesamthochschulen mit zur<br />
Zeit 3.600 Mitgliedern. Der Verband<br />
Hochschule und Wissenschaft im<br />
Deutschen Beamtenbund (VHW) ist<br />
die hochschulartenübergreifende Berufs-<br />
und Standesvertretung aller im<br />
Wissenschaftsbereich Tätigen mit zur<br />
Zeit ca. 2.000 Mitgliedern.<br />
Quelle: DHV, 10. Mai 2001
Wieder länger<br />
Fachstudiendauer an Universitäten gestiegen<br />
288<br />
Dienstrechtsreform<br />
Nachrichten<br />
Zehetmair contra Bulmahn<br />
Bayern will Habilitation erhalten<br />
Bayern will bei den weiteren Beratungen<br />
für ein neues Hochschullehrerdienstrecht<br />
eine Reihe von Änderungen<br />
durchsetzen. Dabei bestünden<br />
nach Auskunft des Wissenschaftsministeriums<br />
drei Vorbehalte. So seien<br />
die vorgesehenen „festen“ Grundgehälter<br />
für die Professoren in den Besoldungsstufen<br />
W 2 und W 3 zu niedrig,<br />
die Frage der Ruhegehaltsfähigkeit<br />
von Leistungszulagen unzulänglich<br />
geklärt und der vorgesehene Vergaberahmen<br />
nach dem Schlüssel „Besoldungsausgaben<br />
geteilt durch Planstellen“<br />
nicht realistisch. Wie der Sprecher<br />
des Ministeriums hervorhob, habe der<br />
Die mittlere Fachstudiendauer an Universitäten ist<br />
wieder angestiegen; bis Mitte der 90er Jahre war ein<br />
leichter Rückgang zu verzeichnen. Nur wenige Studiengänge<br />
wie Psychologie (Diplom), Soziologie<br />
(Magister), Wirtschaftsingenieurwesen (Diplom),<br />
Pharmazie und Geologie (Diplom) bilden mit anhaltend<br />
rückläufigen Studienzeiten eine positive<br />
Ausnahme. Dies stellt der Wissenschaftsrat in einer<br />
Analyse zur Entwicklung der Fachstudiendauer in<br />
allen universitären Studiengängen fest.<br />
Die Unterschiede zwischen den Hochschulen sind<br />
zum Teil beträchtlich. So betrage z. B. das Magisterstudium<br />
der Politikwissenschaften im Mittel an der<br />
Universität Passau 10,2, an der TU Darmstadt aber<br />
17 Fachsemester; der Magister der Germanistik werde<br />
im Mittel an der Universität Bonn in 9,9 Fachsemestern,<br />
an der Universität-Gesamthochschule<br />
Duisburg erst in 17 Fachsemestern erworben. Die Regelstudienzeiten<br />
werden nur in den staatlichen Studiengängen<br />
Rechtswissenschaften und Pharmazie<br />
weitgehend eingehalten. Relativ kurz sind die mittleren<br />
Studienzeiten in den wirtschaftswissenschaftlichen<br />
Studiengängen; hier wirken sich die günstigen<br />
Arbeitsmarktchancen studienzeitverkürzend aus.<br />
Universitäten in den neuen Bundesländern finden<br />
sich überwiegend in der Gruppe der Hochschulen<br />
mit der kürzesten Studiendauer.<br />
Quelle: Wissenschaftsrat, 23. März 2001. Der vollständige<br />
Text kann unter www.wissenschaftsrat.de im Internet abgerufen<br />
werden<br />
Bund im Entwurf für eine Änderung<br />
des HRG auf das ursprünglich vorgesehene<br />
Verbot der Habilitation verzichtet.<br />
Er führe es allerdings durch<br />
die Hintertür wieder ein, wenn er über<br />
eine „Soll-Vorschrift“ verbieten wolle,<br />
daß die Habilitation als zusätzliche<br />
wissenschaftliche Leistung bei der<br />
Berufung berücksichtigt werde. Diese<br />
Nichtanerkennung laufe im Endeffekt<br />
auf eine Entwertung der Habilitation<br />
hinaus. „Der Deutsche Hochschulverband<br />
hat nach Auffassung<br />
Bayerns Recht, wenn er moniert, dies<br />
verstoße gegen das Prinzip der Bestenauslese.“<br />
Im übrigen sei Bayern der<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Überzeugung, daß es für die Länder<br />
vom Umfang her gar nicht zu<br />
leisten sei, so viele Junior-Professuren<br />
zu schaffen, wie dies nach<br />
der Planung des Bundes nötig wäre.<br />
(siehe zu diesem Thema auch<br />
den Beitrag S. 294)<br />
Quelle: dpa Dienst für Kulturpolitik,<br />
30. April 2001<br />
Im chemischen Institut Foto: Lichtenscheidt
Bibliothek der Universität Leipzig Foto: Lichtenscheidt<br />
„Mutige Initiative“<br />
HRK begrüßt Dienstrechtsreform<br />
HRK-Präsident Professor Dr. Klaus Landfried betonte<br />
anläßlich der HRK-Jahresversammlung am 3. Mai 2001<br />
in Mannheim, daß der Handlungsspielraum der Hochschulen<br />
erheblich wachsen müsse, wenn diese ihre Aufgaben<br />
auch in Zukunft auf international konkurrenzfähigem<br />
Niveau erfüllen sollten. Das geltende Dienst- und<br />
Tarifrecht etwa behindere den Wissenschaftleraustausch<br />
zwischen Deutschland und dem Ausland in untragbarer<br />
Weise. In Anspielung auf die in diesem Bereich laufenden<br />
Vorhaben zur Reform des Hochschulrahmengesetzes<br />
und mehrerer besoldungsrechtlicher Vorschriften erklärte<br />
Landfried: „Die Bundesregierung hat beim Dienstrecht<br />
eine mutige Initiative ergriffen, auf deren wissenschaftsadäquate<br />
Umsetzung durch Bund und Länder - zum Beispiel<br />
ohne die schädliche wie unnötige Kostenneutralität<br />
- wir drängen werden.“ Die Hochschulen müßten zu eigenverantwortlichen<br />
Entscheidungen über strategische<br />
Ziel- und Prioritätensetzung, über die Ressourcenverteilung,<br />
über die Auswahl ihrer Kooperationspartner im Inund<br />
Ausland, über <strong>Forschung</strong>sschwerpunkte, Lehrpläne,<br />
Personalentwicklung und Verfahren zur Zulassung von<br />
Studierenden in die Lage versetzt werden.<br />
Quelle: HRK, 3. Mai 2001<br />
289<br />
Dienstrechtsreform<br />
Nachrichten<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Fundsachen<br />
Ersichtlich<br />
„Modularisierung kann nicht verstanden werden als<br />
Replikation des von Tenbruck als Trivialisierung<br />
bezeichneten Zustandes der Kompmentarisierung<br />
und Überspezialisierung oder der Etablierung eines<br />
von den Studierenden zu bewältigenden, in aliquote<br />
Teile aufgegliederten Wissensbestandes;<br />
Modularisierung ist demgegenüber zu verstehen und<br />
in der Studienreform umzusetzen als ein seinerseits<br />
kontextgebundenes Verfahren, relevante Segmente<br />
des Fachwissens so auszuzeichnen, dass die Schnittstellen<br />
zwischen den Segmenten und die Gesamtarchitektur<br />
des Fachwissens ersichtlich wird.“<br />
Aus einem Text einer Kommission der FU Berlin, zitiert<br />
nach Die Welt, 4. Mai 2001<br />
Praxisorientierung<br />
„Allerdings gibt es auch Bereiche, in denen es keinen<br />
Markt für solche kurzen, praxisorientierten Studiengänge<br />
gibt. In der Medizin z.B. sehe ich keine<br />
Zukunft für einen in 6 Semestern ausgebildeten<br />
Bachelor of Medicine und auch die Brücke eines<br />
Bachelors of Architecture würde ich nur sehr widerwillig<br />
beschreiten.“<br />
Ulrike Flach, MdB, Vorsitzende des Ausschusses für Bildung,<br />
<strong>Forschung</strong> und Technikfolgenabschätzung, Rede an<br />
der Cologne Business School am 13.12.2000<br />
Neuordnung<br />
„Die Neuordnung von Hochschulen ist mindestens<br />
so schwierig wie die Neuordnung von Friedhöfen,<br />
weil Sie mit der Beteiligung der Betroffenen nicht<br />
rechnen können.“<br />
Dietmar von Hoyningen-Huene, Rektor der Fachhochschule<br />
Mannheim, anläßlich der Jahresversammlung der<br />
Hochschulrektorenkonferenz in Mannheim am 4./5.Mai<br />
2001<br />
Schädlich<br />
„Das schädlichste Vorurteil ist, daß irgendeine Art<br />
Naturuntersuchung mit dem Bann belegt werden<br />
könne.“<br />
Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre,<br />
Drittes Buch, Aus Makariens Archiv
MANFRED ERHARDT<br />
290<br />
Dienstrechtsreform<br />
Heterogonie der Wirkungen<br />
Bemerkungen zur Reform des Hochschuldienstrechts<br />
Die vom BMBF geplante Reform des Hochschuldienstrechts<br />
ist heftig umstritten. Das Gebot der<br />
Kostenneutralität, die Abschaffung der Ämter für Wissenschaftliche<br />
Assistenten, die Abschaffung der Habilitation<br />
und die damit verbundene Monopolisierung der<br />
Juniorprofessur sind die Kernpunkte der Kritik. Welche<br />
Alternativen sind denkbar?<br />
I. Das Gesetz der ungewollten<br />
Nebenwirkungen<br />
„Heterogonie der Wirkungen“ hat Eduard Spranger<br />
jene Diskrepanz von Wollen und Vollbringen genannt, bei der<br />
– insbesondere im Bereich von Bildung und Erziehung – selbst<br />
die bestgemeinten Absichten durch die vom Handeln tatsächlich<br />
hervorgebrachten Folgen durchkreuzt werden. Für die<br />
Gültigkeit dieses „Gesetzes der ungewollten Nebenwirkungen“<br />
liefern die Schul- und Hochschulreformen der letzten<br />
30 Jahre Beweise im Überfluß. Sonst stünden wir heute nicht<br />
vor der Notwendigkeit einer nachhaltigen Reform der Reformen.<br />
Zu den notwendigen Korrekturen gehört auch die Reform<br />
des Hochschuldienstrechts, insbesondere die Neugestaltung<br />
des Qualifikationsweges zum Hochschullehrer und die<br />
Einführung eines wettbewerbsfähigen und leistungsorientierten<br />
Besoldungssystems. Insofern sind die Ziele der Dienstrechtsreform<br />
löblich und kaum streitbefangen. Rasch in die<br />
Kritik geraten sind dagegen die seinerzeit schon von der<br />
Expertenkommission vorgeschlagenen und nunmehr auch in<br />
die BMBF-Gesetzentwürfe zur Novellierung des HRG und<br />
zur Reform der Professorenbesoldung weitgehend übernommenen<br />
Maßgaben und Klauseln.<br />
Während also die Reformmotive und –argumente im<br />
allgemeinen volle Unterstützung verdienen, sind es die speziellen<br />
– Freiheit, Vielfalt und Wettbewerb beschränkenden –<br />
Randbedingungen, welche den Reformerfolg in der Praxis<br />
ernsthaft gefährden. Dabei handelt es sich teils um gewollte,<br />
teils um ungewollte Nebenwirkungen, die die Abweichung von<br />
Zweckmotiv und Reformerfolg bewerkstelligen.<br />
II. Das Gebot der Kostenneutralität<br />
Das Gebot der Kostenneutralität der Dienstrechtsreform<br />
führt zwangsläufig:<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Manfred Erhardt, Dr. iur., Dr. h.c.,<br />
Honorarprofessor für Öffentliches<br />
Recht an der Universität Tübingen,<br />
Generalsekretär des<br />
Stifterverbandes für die Deutsche<br />
Wissenschaft,<br />
Wissenschaftssenator Berlin a. D.<br />
(1.) zu einer deutlichen Verringerung der Basisvergütung<br />
(= Anfangsgehalt für erstberufene Professoren) und<br />
damit zu einem Attraktivitätsverlust des Hochschullehrerberufs<br />
insbesondere in den wirtschaftsnahen Fachbereichen;<br />
(2.) zu einer Umschichtung von ca. 6000 Stellen für<br />
wissenschaftliche Assistenten in Stellen für Juniorprofessuren,<br />
wodurch die bisherigen Fördermöglichkeiten für Doktoranden<br />
und Postdocs drastisch reduziert werden;<br />
(3.) im Bereich der Professoren-Besoldung (nicht auch<br />
im übrigen öffentlichen Dienst) zum Wegfall der Alterszulagen,<br />
was die Wettbewerbsfähigkeit der W-Besoldung im Vergleich<br />
zur A-Besoldung insbesondere im Bereich der Kulturund<br />
Geisteswissenschaften verringert;<br />
(4.) für die im bisherigen Besoldungssystem verbleibenden<br />
Professoren zu einem automatischen Wegfall der Anwartschaft,<br />
bei auswärtigen Rufen Berufungs- oder Bleibezuschüsse<br />
zu erhalten, was die Wahlmöglichkeit, für das alte<br />
oder das neue System zu optieren, zur Farce macht;<br />
(5.) zu einer Limitierung des kompetitiven Föderalismus<br />
im Hochschulbereich, indem den Ländern ein Vergaberahmen<br />
für den Gesamtbesoldungsaufwand bundesrechtlich<br />
vorgegeben und seine Dynamisierung auf durchschnittliche<br />
zwei Prozent beschränkt wird;<br />
(6.) zu einer Verteilung des bisherigen Gesamtbesoldungsaufwands<br />
im Sinne einer Gaußschen Kurve, d.h., daß<br />
wenige erheblich mehr, viele erheblich weniger und der größere<br />
Rest ungefähr wie bisher verdienen werden.<br />
III. Die Abschaffung der Ämter für<br />
Wissenschaftliche Assistenten<br />
Es mag viele überrascht haben, daß die Expertenkommission<br />
„Reform des Hochschuldienstrechts“ nicht der
291<br />
Dienstrechtsreform<br />
Abschaffung des Beamtenstatus der Professoren das Wort geredet<br />
hat. Dafür gibt es einen trivialen Grund: Mit der Abschaffung<br />
des Beamtenstatus hätte nicht der Bund als Besoldungsgesetzgeber<br />
tätig werden können, vielmehr hätten die<br />
Tarifparteien tätig werden müssen.<br />
Wer aber die Tarifverträge im öffentlichen Dienst mit<br />
dem Dienstreformgesetz von 1997 vergleicht (Leistungsstufen<br />
statt Dienstalterszulagen; Vorweggewährung von Leistungsstufen;<br />
Zahlung von Leistungsprämien oder befristeten Leistungszulagen,<br />
Amtszulagen und Stellenzulagen für herausgehobene<br />
Funktionen), der stellt fest, daß der Reformstau nicht<br />
im Beamten-, sondern im Angestelltenbereich des öffentlichen<br />
Dienstes angesiedelt ist.<br />
Um so mehr verwundert es, daß die Einführung der<br />
Juniorprofessur – unnötigerweise – mit der Abschaffung der<br />
Ämter für Wissenschaftliche Assistenten und Oberassistenten<br />
verknüpft worden ist. Die Gründe dafür liegen freilich auf der<br />
Hand:<br />
(1.) Die zahlenmäßige Reduktion der derzeit vorhandenen<br />
15.000 C 1-Stellen um rund 6.000 ist der kostenneutralen<br />
Einführung der Juniorprofessuren durch Umschichtung<br />
geschuldet. D. h., es wird am Beginn des Qualifizierungsweges<br />
zum Hochschulprofessor eine Förderlücke aufgerissen,<br />
um eine spätere zu schließen.<br />
(2.) Die Beseitigung des im Grunde durchaus bewährten<br />
Amtes des Wissenschaftlichen Assistenten (mit dem doppelten<br />
Inhalt der wissenschaftlichen Dienstleistung und der<br />
eigenen wissenschaftlichen Qualifikation) dient der Eliminierung<br />
der Habilitationsmöglichkeit und der Kanalisierung des<br />
Weges zum Professor über die Gasse der Juniorprofessur.<br />
(3.) Durch die Tilgung der Ämter für Wissenschaftliche<br />
Assistenten (Beamte auf Zeit) kann jene Klientel befriedigt<br />
werden, der es auf Gewerkschaftsnähe und Streikfähigkeit<br />
des akademischen Mittelbaus und auf die Beseitigung des „Abhängigkeitsverhältnisses“<br />
zwischen Assistent und Professor<br />
ankommt.<br />
IV. Die Abschaffung der Habilitation<br />
Die (begrüßenswerte) Einführung der Juniorprofessur<br />
mit der Beseitigung des Amtes „Wissenschaftlicher Assistent“<br />
und dem Wegfall der Habilitation zu verknüpfen, ist eine weder<br />
sinnvolle noch gebotene Angstreaktion.<br />
Diese speist sich aus der Erfahrung mit der in den 70er<br />
Jahren eingeführten „Assistenzprofessur“, die sich neben den<br />
herkömmlichen Qualifizierungswegen nicht hat halten können.<br />
Letztlich dienen also die Abschaffung von Assistentur<br />
und Habilitation der Verringerung der Vielfalt von Qualifizierungsmöglichkeiten,<br />
um der Juniorprofessur ein Monopol zu<br />
verschaffen und ihr dadurch zum Erfolg zu verhelfen.<br />
Die Habilitation (als dispositive Regelvoraussetzung für<br />
die Berufung zum Universitätsprofessor) war in den Ingenieurwissenschaften<br />
nie üblich und wird in den Naturwissenschaften<br />
zunehmend obsolet. Schon immer konnte sie HRG–konform<br />
durch eine „gleichwertige wissenschaftliche Leistung“<br />
substituiert werden.<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Insbesondere in den Kultur-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften<br />
ist sie nicht als solche fragwürdig, sondern<br />
nur in ihrer – von den Fakultäten zu verantwortenden –<br />
aufwendigen und langdauernden Entartungsform.<br />
Offenbar traut man den Universitäten die Beseitigung<br />
bestehender Mißstände nicht mehr zu. Anders ist es nicht zu<br />
erklären, daß im vorliegenden Gesetzentwurf zwar das Wort<br />
„Habilitationsverbot“ nicht auftaucht, aber bei den Einstellungsvoraussetzungen<br />
für Professoren (§ 44 HRG) in subtiler<br />
Weise der Sache nach wie folgt verankert wurde:<br />
● Die geforderten „zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen“<br />
werden „in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur<br />
erbracht“.<br />
● Die „zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen...<br />
sollen, auch soweit sie nicht im Rahmen einer Juniorprofessur<br />
erbracht werden, nicht Gegenstand eines Prüfungsverfahrens<br />
sein“.<br />
Damit liegt der Wille des Gesetzgebers klar zutage, die<br />
Habilitation nicht erst allmählich überflüssig zu machen, sondern<br />
sie als Leistungsnachweis im Berufungsverfahren grundsätzlich<br />
zu untersagen.<br />
V. Die Abschaffung der Privatdozentur<br />
Der mit der Einführung der Juniorprofessur verknüpfte<br />
Wegfall von Wissenschaftlichem Assistenten-Amt, Habilitation<br />
und Privatdozentur führt den Postdoc künftig entweder<br />
über die schmale Gasse der Juniorprofessur auf den Kö-<br />
Kurzpuls-Laserforschung im Institut für Optik und Quantenelektronik<br />
der Universität Jena Foto: dpa<br />
nigsweg zum Professor oder in die Sackgasse des wissenschaftlichen<br />
Dauerangestellten oder auf die Abbiegespur in eine<br />
außerakademische Tätigkeit.<br />
Da wegen der Kostenneutralität der Reform die Zahl<br />
der von C 1 und C 2 nach W 1 umgeschichteten Stellen für<br />
Juniorprofessuren anfangs eher gering sein wird, wirkt die Kanalisierung<br />
des Qualifizierungsweges über die Juniorprofessur<br />
wie ein Flaschenhals. Die aufgeladenen Hoffnungen des wis-
senschaftlichen Nachwuchses, künftig gehe es schneller, gerechter<br />
und frauenfreundlicher zu, werden wohl rasch enttäuscht<br />
werden.<br />
Hinzu kommt, daß der Juniorprofessor – anders als der<br />
Habilitant – nicht einem Lehrstuhl oder Professor zugeordnet,<br />
sondern als Hochschullehrer selbständig sein wird.<br />
Dadurch wird zwar – um in klassenkämpferischen Parolen<br />
zu reden – seine „Leibeigenschaft“ beseitigt; Kehrseite<br />
dieser wohlmeinenden Absicht früherer Selbständigkeit aber<br />
ist, daß die bisher weithin übliche und nützliche Fürsorge und<br />
Unterstützung durch einen arrivierten akademischen <strong>Lehre</strong>r<br />
entfällt. Wer die persönlichen Netzwerke in der science<br />
community kennt, weiß, was das bedeutet: Der Weg zur Professur<br />
wird für wenige leichter und für viele schwerer, jedenfalls<br />
kaum berechenbarer werden. Es wird ein Weg ohne schützendes<br />
und stützendes Geländer sein.<br />
Merkwürdigerweise wurde in der öffentlichen Diskussion<br />
bisher kaum reflektiert, daß mit der Beseitigung der Habilitation<br />
auch das Auffangnetz der Privatdozentur (einschließlich<br />
der apl. Professur) zerrissen wird. Gerade die Privatdozentur<br />
hat vielen, die – meist aus Stellenmangel – nicht alsbald<br />
zur Professur gelangten, die Mitgliedschaft im Lehrkörper<br />
einer Universität gesichert, gleichgültig, ob sie auf einer<br />
Mitarbeiterstelle, in einem außeruniversitären Beruf oder –<br />
wie Beispiele zeigen – als Hausfrau und Mutter warteten.<br />
Der Juniorprofessor ist dafür kein Ersatz. Er muß zuvor<br />
oder hernach die Universität wechseln. Gelingt ihm dieser<br />
Wechsel spätestens nach Auslaufen seines Zeitbeamtenverhältnisses<br />
nicht, endet sein Status als Universitätsmitglied<br />
und damit in aller Regel auch seine akademische Karriere.<br />
Es wird sich deshalb herumsprechen, lieber vom sichereren<br />
Hort einer außeruniversitären <strong>Forschung</strong>seinrichtung aus<br />
den Sprung auf eine Professorenstelle zu versuchen; zumal<br />
dort die Ausstattung meist besser und die Belastung mit Lehrund<br />
Selbstverwaltungsaufgaben geringer ist.<br />
VI. Die leistungsbezogene Besoldung:<br />
ein Versuch<br />
Verdienstvoll ist der mit dem Reformwerk verbundene<br />
Versuch, als Ergänzung des Grundgehalts auch leistungsabhängige<br />
variable Besoldungszuschüsse zu vergeben. Gerade<br />
im Bereich der Leistungsanreize ist in der Vergangenheit<br />
viel gesündigt worden, indem Hörergelder und Prüfungsvergütungen<br />
abgeschafft, der Erlaß einer Mehrlese-Vergütungsordnung<br />
(§ 50 BBesG) verhindert und die Funktionszulagen<br />
für Rektoren, Dekane und andere leitende Aufgaben<br />
geradezu kärglich gehalten wurden.<br />
Sehr zu begrüßen sind auch der Wegfall der bisherigen<br />
Obergrenze (B 10) in der Professorenbesoldung, die Einführung<br />
einer <strong>Forschung</strong>s- und Lehrzulage aus eingeworbenen<br />
Drittmitteln sowie die Delegation der Ausgestaltung des Verfahrens<br />
und der Leistungsbezüge an Länder und Hochschulen.<br />
Leider wird jedoch das Gebot der Kostenneutralität<br />
keinen hinreichenden finanziellen Spielraum für ein wirklich<br />
292<br />
Dienstrechtsreform<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
marktgerechtes, wettbewerbs- und anreizorientiertes Besoldungssystem<br />
eröffnen. Schon die deutliche Herabsetzung der<br />
Grund-/Anfangsgehälter (W 1: 6.000 DM, W 2: 7.200 DM, W<br />
3: 8.500 DM) hat prohibitive Wirkung auf die Wahl des<br />
Hochschullehrerberufs.<br />
Wenn es das Ziel der Reform ist, den Hochschullehrerberuf<br />
– insbesondere auch im Vergleich zur Wirtschaft und<br />
zum Ausland – wettbewerbsfähig zu gestalten, dann reichen<br />
limitierte und in ihrer Gewichtung zum Basisgehalt eher marginale<br />
Leistungs-, Belastungs- und Funktionszulagen nicht aus.<br />
Vielmehr muß eine adäquate, u. U. fächerspezifische, flexible<br />
Besoldungsstruktur gefunden werden, die auch an der<br />
„Benchmark“ variabler Vergütung leitender Führungskräfte<br />
in der Wirtschaft ausgerichtet ist.<br />
In großen Wirtschaftsbetrieben (z. B. DaimlerChrysler<br />
AG) setzt sich die individuelle Vergütung meist aus drei Komponenten<br />
zusammen, nämlich<br />
(1) einer monetären Bewertung der jeweiligen Aufgabe<br />
und Verantwortung sowie der zu ihrer Wahrnehmung erforderlichen<br />
Qualifikation und beruflichen Kompetenz<br />
(funktions- und anforderungsgerechte Basisvergütung),<br />
(2) einer Honorierung der individuellen Leistung nach<br />
Maßgabe des Erreichens von vereinbarten Zielen (Leistungs-<br />
Tantieme),<br />
(3) einer Beteiligung am Erfolg (Operating Profit) der<br />
Geschäftseinheit bzw. des Unternehmens (Erfolgsbeteiligung).<br />
Danach führen bereits das (definierte) Anforderungsprofil<br />
der Stelle und das (festzustellende) Qualifikationsprofil<br />
des Stelleninhabers zu unterschiedlichen Grundgehältern.<br />
Darüber hinaus kann der variable Vergütungsanteil – je nach<br />
(individueller) Zielerreichung und (kollektivem) Unternehmenserfolg<br />
- in einer so großen Bandbreite schwanken, daß<br />
das tatsächliche Jahreseinkommen ganz erheblich über oder<br />
unter dem ursprünglich angepeilten Ziel-Einkommen zu liegen<br />
kommt.<br />
Ein wirklich innovativer Schritt zur Neugestaltung der<br />
Hochschullehrerbesoldung – neben den im BBesG bereits<br />
verankerten Leistungs-, Belastungs-, Stellen- und Funktionszulagen<br />
– wäre eine Leistungskomponente nach Maßgabe individueller<br />
und kollektiver Zielvereinbarungen mit der<br />
Hochschul- oder Fakultätsleitung sowie die Option, für die<br />
Hochschule (bzw. Fakultät, Institut, <strong>Forschung</strong>s- oder Lehrverbund)<br />
einen unternehmerisch-wissenschaftlichen Erfolg zu<br />
definieren, an dem die Professoren auch gehaltlich und hinsichtlich<br />
ihrer Ausstattung hätten partizipieren können.<br />
Nicht nur der einzelne, sondern auch die Einheit oder<br />
Gruppe muß gewinnen (oder verlieren) können, wenn das<br />
Ganze vorangebracht werden soll.<br />
Anschrift des Autors<br />
Barkovenallee 1<br />
45 239 Essen<br />
❑
293<br />
Dienstrechtsreform<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001
HUBERT DETMER<br />
294<br />
Dienstrechtsreform<br />
Der Referentenentwurf zum HRG<br />
Junior-Professur versus Habilitation<br />
Der Anfang April vorgelegte Referentenentwurf<br />
für die Fünfte Novelle des Hochschulrahmengesetzes<br />
versucht die Quadratur des Kreises: Es geht<br />
um die Abschaffung der Habilitation, ohne das heikle<br />
Wort eines gesetzlichen Habilitationsverbotes aussprechen<br />
zu müssen.<br />
Reißbrettentwurf minderer Güte<br />
Der Anfang April 2001 vorgelegte Referentenentwurf<br />
für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes<br />
ist alles andere als zweideutig. Mit einem Federstrich<br />
schafft er die bisherigen Personalkategorien der wissenschaftlichen<br />
Assistenten, Oberassistenten, Oberingenieure und Hochschuldozenten<br />
ab. „Unterhalb“ des Professorenamtes sollen<br />
nur noch zwei Kategorien angesiedelt werden, zum einen die<br />
auf sechs Jahre befristete Junior–Professur und zum anderen<br />
die wissenschaftlichen Mitarbeiter, die befristet oder unbefristet<br />
eingestellt werden können. Das Wort „Habilitation“ sucht<br />
man in dem Entwurf vergebens.<br />
Bereits die sogenannte Expertenkommission zur „Reform<br />
des Hochschuldienstrechts“ hatte bei der Umsetzung der<br />
wichtigsten politischen Zielvorgabe für die Novellierung des<br />
Hochschulrahmengesetzes – der Implementierung der Junior–Professur<br />
– eine harte Nuß zu knacken. Mit dem Problem<br />
konfrontiert, den unter den Experten ausgetragenen Streit um<br />
die Beibehaltung der Habilitation nicht nach außen tragen zu<br />
wollen, ging sie den ersten folgenreichen Schritt eines Irrwegs,<br />
der nicht allein darin lag, die Junior–Professur zu favorisieren,<br />
sondern sich vornehmlich durch eine Formel auszeichnete,<br />
die die Verknüpfung des Schicksals der Habilitation mit<br />
der Einführung der Juniorprofessur entdramatisieren sollte.<br />
Lakonisch lautet die damalige Feststellung der Experten: „Mit<br />
der Einführung der Junior–Professur kann ... das Habilitationsverfahren<br />
entfallen“. Erfreut über diese Steilvorlage war das<br />
im September 2000 vorgelegte Konzept des BMBF für ein<br />
„Hochschuldienstrecht für das 21. Jahrhundert“ aber bereits<br />
von weitaus stärkerer Zielgerichtetheit geprägt. Auf der Grundlage<br />
der Prämisse, die Habilitation führe zu Abhängigkeitsverhältnissen<br />
und stehe der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit<br />
des wissenschaftlichen Nachwuchses nur entgegen<br />
– Tatbestandsirrtümer führen immer zu anfechtbaren<br />
Schlußfolgerungen – heißt es zu Beginn der Ausführungen zwar<br />
ebenfalls lediglich: „Mit Einführung der Junior–Professur wird<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Hubert Detmer, Dr. iur.,<br />
Rechtsanwalt,<br />
Stellvertretender<br />
Geschäftsführer des<br />
Deutschen<br />
Hochschulverbandes<br />
die Habilitation entbehrlich“, doch die Katze wird nur eine<br />
Seite später aus dem Sack gelassen:<br />
„Über den Wegfall der Habilitation als Einstellungsvoraussetzung<br />
für Professoren hinaus stellt sich die Frage der<br />
Abschaffung des Habilitiationsrechts, um zu verhindern, daß<br />
in Berufungsverfahren in den traditionellen Habilitationsfächern<br />
nur habilitierte Bewerber auf Berufungslistenplätze<br />
gesetzt werden und damit die Habilitation in den betreffenen<br />
Fächern de facto Einstellungsvoraussetzung bleibt. Bei Beibehaltung<br />
des Habilitationsrechts würde ein Fehler wiederholt<br />
werden, der bereits mit dem Hochschulrahmengesetz von<br />
1976 begangen wurde. Damals wurde der zur selbständigen<br />
<strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> berechtigte Hochschulassistent geschaffen,<br />
ohne die Habilitation aufzugeben. In der Praxis wurde<br />
die gesetzliche Regelung dadurch unterlaufen, daß nur wenige<br />
Hochschulassistenten berufen wurden und der Hochschullehrernachwuchs<br />
überwiegend aus den abhängig beschäftigten<br />
wissenschaftlichen Mitarbeitern gewonnen wurde, die sich<br />
habilitiert hatten. Die wesentlichen Ziele der Reform – frühere<br />
Selbständigkeit und Unabhängigkeit des wissenschaftlichen<br />
Nachwuchses, Erhöhung des Frauenanteils in der Professorenschaft<br />
und internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen<br />
Personalstruktur – würden bei Beibehaltung der Habilitation<br />
gefährdet.“<br />
Wenn Pläne Wirklichkeit werden müssen<br />
Eine Analyse der Sachargumente für und wider die<br />
Habilitation sowie für und wider die Junior–Professur offenbart<br />
rasch, daß auf der einen Seite die Habilitation kein Teufelszeug<br />
ist und auf der anderen Seite sich die Junior–Professur<br />
nicht zu dem Allheilmittel für die deutschen Universitäten<br />
entwickeln wird. Zu verzeichnen ist vielmehr allenfalls eine<br />
Pattsituation zwischen Habilitation und Juniorprofessur, selbst<br />
wenn man sich hier einmal auf die Argumente der Befürworter<br />
der Junior–Professur einläßt. Ungeachtet aller rechtlichen,<br />
finanziellen und wissenschaftsimmanenten Abgründe, auf die
295<br />
Dienstrechtsreform<br />
sich das Experiment Junior–Professur zubewegt, kann bei<br />
nüchternen Betrachtungsweise nur konstatiert werden: Ersichtlich<br />
soll die Habilitation nicht wegen eines „offenkundigen<br />
Scheiterns“ abgeschafft werden, sondern einzig aus ordnungspolitischen<br />
Motiven. Die Habilitation ist das Bauernopfer des<br />
Plans, einer neuen Personalstruktur auf Gedeih und Verderb<br />
zum Erfolg verhelfen zu wollen.<br />
Die Quadratur des Kreises<br />
Nachdem die „Eckpunkte“ des BMBF nicht die ungeteilte<br />
Zustimmung der Bundesländer fanden – so wollen zumindest<br />
der Freistaat Bayern, der Freistaat Sachsen und Rheinland–Pfalz<br />
die Habilitation im Sinne eines Wettbewerbs unterschiedlicher<br />
Qualifikationswege erhalten – mußte im BMBF<br />
das ursprünglich vorgesehene gesetzliche Verbot der Hochschulprüfung<br />
„Habilitation“ jedoch ad acta gelegt werden. In<br />
welch diffizile Lage das BMBF in der Folgezeit bei der Findung<br />
eines vermeintlichen Kompromisses geraten sein muß, offenbart<br />
der nun vorgelegte Entwurf.<br />
Der Entwurf verbietet die Habilitation, ohne sie zu verbieten.<br />
Seit jeher fand die Habilitation im Hochschulrahmengesetz<br />
lediglich Erwähnung bei den Einstellungsvoraussetzungen<br />
für Universitätsprofessoren. Bis 1998 war sie die Regelqualifikation,<br />
seit 1998 fehlte der Zusatz „regelmäßig“: Die<br />
Habilitation wurde durch das Vierte Gesetz zur Änderung des<br />
HRG vom 25. August 1998 relativiert, indem ihr gleichberechtigt<br />
die ihr „gleichwertigen wissenschaftlichen Leistungen“<br />
an die Seite gestellt wurden. Auch der nun vorgelegte<br />
Referentenentwurf hält daran fest, daß für bestimmte Professuren<br />
nach der Promotion zusätzliche wissenschaftliche Leistungen<br />
erbracht worden sein müssen. Um die neue Personalstruktur<br />
zu implementieren, fixiert der Entwurf, daß diese<br />
Leistungen in der Regel im Rahmen einer Junior–Professur zu<br />
erbringen sind. Sprengstoff beinhaltet die nächste Feststellung:<br />
„Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen ... sollen, auch<br />
soweit sie nicht im Rahmen einer Junior–Professur erbracht<br />
werden, nicht Gegenstand eines Prüfungsverfahrens sein.“<br />
Diese im Kontext von Einstellungsvoraussetzungen prima vista<br />
irritierende Aussage bedeutet – was seitens des BMBF auch<br />
intendiert ist – eine Diskriminierung habilitierter Bewerber in<br />
Berufungsverfahren. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Der<br />
Referentenentwurf geht nicht so weit, das Verfassen eines<br />
zweiten Buches zu verbieten; er geht aber so weit, es den Berufungskommissionen,<br />
den Fakultäten, den Hochschulleitungen<br />
und letztlich sogar dem den Ruf erteilenden Minister<br />
zu verbieten, zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die<br />
Gegenstand des Prüfungsverfahrens „Habilitation“ gewesen<br />
sind, zu berücksichtigen.<br />
Was muß, das muß...!<br />
Im Bewußtsein, die Hochschulprüfung „Habilitation“<br />
aus Gründen des den Universitäten zustehenden Rechts auf<br />
Selbstverwaltung und der damit verknüpften Rechtsetzungsautonomie<br />
– die ihrerseits wieder gespeist wird aus Art. 5 Abs.<br />
3 S. 1 Grundgesetz – nicht antasten zu können, hat das BMBF<br />
sich in einem Gestrüpp von ordnungspolitischen Motiven,<br />
technokratischen Zielvorgaben und politischer Kompromißsuche<br />
verstrickt. Anders wäre der Befund, daß auf diesem Irrweg<br />
einfachste Vorgaben des Verfassungsrechts und des öf-<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
fentlichen Dienst– und Beamtenrechts unter die Räder geraten<br />
sind, nicht erklärbar. Denn: Die Diskriminierung habilitierter<br />
Bewerber verstößt ebenso gegen das verfassungsrechtlich<br />
abgesicherte Prinzip der Bestenauslese wie gegen den individuellen<br />
Bewerbungsverfahrensanspruch der Wissenschaftler,<br />
deren Leistungen ausgeblendet werden sollen, nur weil sie<br />
Gegenstand eines Habilitationsverfahrens gewesen sind. Ferner<br />
wird das Eigengewicht des durch Art. 5 Abs. 3 S. 1 Grundgesetz<br />
gespeisten universitären Berufungsvorschlags rechtswidrig<br />
negiert, wenn eine Fakultät einen habilitierten Bewerber<br />
als den besten Kandidaten ansieht; bei der Ruferteilung dieser<br />
Bewerber aber wegen seiner Habilitation nicht berücksichtigt<br />
würde. Auch das nur scheinbar nicht angetastete Recht der<br />
Fakultäten, Habilitationsverfahren auch weiterhin durchführen<br />
zu dürfen, ist von einer Regelung, die ersichtlich auf nichts<br />
anderes als auf die faktische Abschaffung der Habilitation hinauslaufen<br />
soll, in rechtlich relevanter Weise verletzt. Denn:<br />
Was ist ein „ius habilitandi“, das nicht nur niemandem nützt,<br />
sondern im Gegenteil schaden soll?<br />
Ganz am Ende des Referentenentwurfs buhlt das BMBF<br />
um Akzeptanz für seinen mißratenen Zögling. In den Übergangsvorschriften<br />
findet sich die Aussage, daß das Regelerfordernis<br />
der Junior–Professur erst ab dem 1. Januar 2010<br />
Geltung beanspruchen soll. Auch sollen Habilitierte, die ihr<br />
Habilitationsverfahren vor dem 1. Januar 2010 beendet haben,<br />
nicht diskriminiert werden. Mit anderen Worten: Bis zu<br />
diesem Zeitpunkt abgeschlossene Habilitationsverfahren sollen<br />
sich nicht kontraproduktiv auswirken dürfen. Für Junior-<br />
Professoren soll letzteres freilich nicht gelten. Bei allem Buh-<br />
len: Wer mit Universitäten und jungen Wissenschaftlern ein<br />
närrisches Spiel treibt, nur um dem fragwürdigen Experiment<br />
„Junior–Professur“ den Weg zu bereiten, darf nicht auf das<br />
Verständnis der Betroffenen hoffen. Auch im übrigen scheint<br />
sich der ungenießbare Referentenentwuf zu einem Eigentor<br />
zu entwickeln: Die Länder – allen voran der Freistaat Bayern<br />
– haben längst erkannt, was sich hinter der kruden Formel<br />
des BMBF verbirgt: Ein Wolf im Schafspelz.<br />
❑<br />
Anschrift des Autors<br />
Rheinallee 18<br />
53 173 Bonn
Zur DFG-Habilitationsförderung<br />
296<br />
Dienstrechtsreform<br />
„Arges Schelmenstück“<br />
Die Habilitation ist ins Gerede gekommen.<br />
Bundesbildungsministerin<br />
Bulmahn will sie abschaffen. Trotzdem<br />
ist sie mindestens in den Geisteswissenschaften<br />
einschließlich der<br />
Rechts- und Wirtschaftswissenschaften<br />
unentbehrlich. Das gilt ganz besonders<br />
für die <strong>Forschung</strong>. In fast allen<br />
geistes-, sozial- und rechtswissenschaftlichen<br />
Disziplinen machen<br />
Habilitationsschriften einen großen<br />
Teil der innovativen und weiterführenden<br />
Standardwerke aus. Die Habilitation<br />
ist auch keineswegs eine<br />
deutsche Besonderheit. Sie ist vielmehr<br />
auch in Frankreich (Doctorat<br />
d’ Etat), der Schweiz, Österreich und<br />
fast allen osteuropäischen Ländern<br />
der normale Weg zur Professur. Die<br />
gegenwärtigen Pläne zur Amerikanisierung<br />
der deutschen Hochschulen<br />
übersehen, daß auch die guten angelsächsischen<br />
Universitäten ihre Dauerstellen<br />
(tenure) vom Vorliegen des<br />
„second book“ abhängig machen.<br />
Außerdem muß daran erinnert werden,<br />
daß das Bundesverfassungsgericht<br />
als die Träger des Grundrechts<br />
der freien <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> die<br />
habilitierten Hochschullehrer definiert<br />
hat. Es wäre also ein arges Schelmenstück<br />
der Hochschulpolitik,<br />
wenn es ihr gelänge, mit der Habilitation<br />
die Freiheit von <strong>Forschung</strong> und<br />
<strong>Lehre</strong> gleich mitabzuschaffen. Wohin<br />
die Reise gehen soll, zeigt die neue<br />
Grundrechtscharta der EU, in der die<br />
Freiheit der <strong>Lehre</strong> schon nicht mehr<br />
vorkommt.<br />
Materiell ermöglichen<br />
Aus der wissenschaftlichen Unentbehrlichkeit<br />
und rechtlichen Unabschaffbarkeit<br />
der Habilitation folgt<br />
die Notwendigkeit, sie auch materiell<br />
zu ermöglichen. Bisher führten im<br />
Regelfall zwei Wege zur Habilitation:<br />
über eine Assistentenstelle oder über<br />
ein Habilitationsstipendium. Der<br />
zweite Weg ist umso wichtiger, als die<br />
Sparpolitik der vergangenen Jahrzehnte<br />
zu einem drastischen Abbau<br />
der für den Nachwuchs so wichtigen<br />
Mittelbaustellen geführt hat. In dieser<br />
Situation hat sich die DFG durch<br />
ihre Habilitationsstipendien unschätzbare<br />
Verdienste um die Sicherung eines<br />
hochqualifizierten Professorennachwuchses<br />
erworben. Ohne diese Stipendien<br />
wären viele „Orchideenfächer“ an<br />
Nachwuchsmangel schon eingegangen.<br />
Meilensteine der <strong>Forschung</strong> wie die Entzifferung<br />
der Maya-Schrift durch Nikolai<br />
Grube wurden durch Habilitandenstipendien<br />
der DFG ermöglicht. Es gibt<br />
Univ.-Professor<br />
Dr. Jens Halfwassen,<br />
Philosophie, Universität<br />
Heidelberg<br />
zwar auch außerhalb der DFG Habilitationsstipendien,<br />
doch sind diese ausgesprochen<br />
selten und meist auf ganz bestimmte<br />
Personengruppen eingeschränkt.<br />
Es ist darum eine wirkliche Katastrophe,<br />
daß die DFG ihre Habilitationsförderung<br />
zum 1. November 2000 eingestellt<br />
hat. Dieser einschneidende Schritt<br />
erfolgte von einem Tag auf den anderen<br />
ohne jede Vorwarnung, ohne öffentliche<br />
Diskussion und ohne Anhören der Betroffenen.<br />
In vorauseilendem Gehorsam<br />
gegenüber der Bundesregierung wurden<br />
vollendete Tatsachen geschaffen. Daß<br />
die DFG auch noch mitteilen läßt, man<br />
wünsche über diese Entscheidung keine<br />
weitere Diskussion, erinnert an die<br />
Praxis totalitärer Staaten.<br />
Inzwischen liegen die Empfehlungen<br />
einer Präsidialarbeitsgruppe zur Neuordnung<br />
der Nachwuchsförderung durch<br />
die DFG vor. Dort werden die Pläne der<br />
Bundesregierung zur Hochschulreform<br />
und zur Einführung der Juniorprofessur<br />
ausdrücklich begrüßt. Die Habilitation<br />
wird für das relativ hohe Alter deutscher<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Hochschullehrer bei ihrer Erstberufung<br />
hauptverantwortlich gemacht,<br />
was angesichts der durchschnittlichen<br />
Habilitationsdauer von 4 bis 6 Jahren<br />
kaum überzeugen kann. Die vorgesehenen<br />
Maßnahmen sind ganz auf die<br />
Bedürfnisse der Naturwissenschaften<br />
- und hier vor allem der anwendungsorientierten<br />
Disziplinen - zugeschnitten,<br />
während man den Geisteswissenschaften<br />
offenbar an den Kragen will.<br />
Zu befürchten ist eine Umverteilung<br />
der <strong>Forschung</strong>sgelder im ganz großen<br />
Stil. Wie es um die Seriosität des unter<br />
Leitung von HU-Präsident Mlynek<br />
in schlechtem „Denglisch“ abgefaßten<br />
Papiers bestellt ist, mag man aus der<br />
Empfehlung ersehen, bei der Verleihung<br />
des Heinz-Maier-Leibnitz-Preises<br />
und des Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Preises<br />
künftig „ggf. auch Schüler“<br />
einzubeziehen!<br />
„Es liegt mir daran, in Erinnerung zu<br />
rufen, daß die DFG eine Verantwortung<br />
für die Förderung der Wissenschaften<br />
in allen ihren Zweigen hat“,<br />
so DFG-Präsident Winnacker jüngst.<br />
Angesichts der geplanten stromlinienförmigen<br />
Ausrichtung der DFG auf<br />
die Bedürfnisse der anwendungsorientierten<br />
Fächer ist diese Erinnerung<br />
leider bitter nötig. Als „Selbstverwaltungsorganisation<br />
der in Wissenschaft<br />
und <strong>Forschung</strong> Tätigen und<br />
Engagierten“ (Winnacker) darf sich<br />
die DFG nicht zum Erfüllungsgehilfen<br />
der Politik machen. Neuestens gibt es<br />
auch für Habilitanden wieder eine<br />
Perspektive. Nachwuchswissenschaftler<br />
können seit dem 29. Januar innerhalb<br />
von 5 Jahren nach der Promotion<br />
bei der DFG ihre eigene Stelle<br />
(BAT II a) für maximal 3 Jahre beantragen.<br />
Sie können dann selbständig<br />
und ohne Zuordnung zu einem Hochschullehrer<br />
ihr eigenes Projekt verfolgen,<br />
sich also z.B. auch habilitieren.<br />
Dies könnte eine Chance sein, die es<br />
zu nutzen lohnt. Abzuwarten bleibt<br />
freilich, wie großzügig sie den nicht<br />
anwendungsorientierten Fächern<br />
künftig gewährt werden wird.<br />
Univ.-Professor Dr. Jens Halfwassen,<br />
Philosophie, Universität Heidelberg
JENS PETER MEINCKE<br />
297<br />
Dienstrechtsreform<br />
Freiheit zur Selbstgestaltung<br />
Über die Habilitation und die Stellung der Professoren<br />
Die Entscheidung über das Für und Wider der<br />
Habilitation gehört nicht in die Hand von Politikern,<br />
sondern muß bei den Fakultäten liegen. Ein staatliches<br />
Verbot, wenn auch durch die „Hintertür“, bedeutet einen<br />
Eingriff in die Fakultätsautonomie. Mit der Autonomie<br />
ist aber zugleich die Verantwortung für ein sachgerechtes<br />
Verfahren verbunden.<br />
Frau Ministerin Bulmahn will, so konnte man es in den<br />
letzten Wochen überall hören, die Habilitation abschaffen. Ich<br />
habe das bisher nicht wirklich ernst genommen. Wie kann<br />
man ein Begutachtungsverfahren der Universitäten „abschaffen“?<br />
Man kann ihm ein Stück seiner Bedeutung nehmen,<br />
indem man auch Nichthabilitierte auf Lehrstühle beruft. Man<br />
kann wohl auch Regelungen für die Ausgestaltung des<br />
Habilitationsverfahrens vorsehen, z. B. die Mitwirkung Außenstehender<br />
vorschreiben oder den Kreis der jeweils Prüfungsberechtigten<br />
auf die engeren Fachkollegen beschränken.<br />
Aber kann man es abschaffen? Das heißt doch wohl: es verbieten?<br />
Und was soll geschehen, wenn ein solches Verbot nicht<br />
beachtet wird? Wer ist überhaupt Adressat eines solchen Verbots?<br />
Darf ich als Nachwuchswissenschaftler etwa einen entsprechenden<br />
Begutachtungsantrag gar nicht stellen? Und wenn<br />
ich nun den Dekan bitte, mir gestützt auf ein Votum der Fachkollegen,<br />
ein Zeugnis über eine erfolgreiche Tätigkeit im Bereich<br />
der Fakultät in den letzten vier Jahren zu erteilen? Darf<br />
ich diese Bitte nicht äußern? Darf der Dekan der Bitte nicht<br />
folgen? Darf ich mich, versehen mit einem solchen Zeugnis,<br />
nicht bei fremden Universitäten bewerben? Darf ich mich<br />
künftig als Zeugnisinhaber trotz Zustimmung der Fakultät<br />
nicht mehr Privatdozent nennen? Und soll die Fakultät später<br />
gehindert sein, beim Rektor die Verleihung der Apl.-Professur<br />
für einen solchen in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> verdienten<br />
Privatdozenten zu beantragen?<br />
Irrationale Diskussion<br />
Spätestens an dieser Stelle wird das Irrationale der ganzen<br />
Diskussion deutlich und man sollte daran erinnern, daß<br />
die Frage, ob jemand habilitiert wird oder nicht, eine Frage<br />
ist, die die Fakultäten entscheiden müssen, daß die Beantwortung<br />
der Frage: Habilitation Ja oder Nein? in den Bereich der<br />
Fakultätsautonomie gehört. Bekanntlich gibt es Fächer und<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Jens Peter Meincke, Dr. iur.,<br />
Univ.-Professor, Bürgerliches<br />
Recht, Universität zu Köln,<br />
Rektor der Universität zu<br />
Köln von 1997 bis März<br />
2001<br />
Fakultäten – die Ingenieurwissenschaften und die Biologie<br />
werden in diesem Zusammenhang vornehmlich genannt – in<br />
denen spielt die Habilitation traditionell keine oder keine größere<br />
Rolle. Sie mögen bei ihrer sicher gut begründeten Praxis<br />
bleiben. In anderen Fächern dagegen gilt der Ausweis durch<br />
ein zusätzliches Werk, das die Selbständigkeit des Denkens,<br />
die Kreativität und die Darstellungsfähigkeit besonders deutlich<br />
markiert, nach wie vor als wichtig. Wie kann man angesichts<br />
dieser Lage der Fakultät die Begutachtung oder dem<br />
Nachwuchswissenschaftler den Antrag auf eine solche Begutachtung<br />
versagen?<br />
Die Entscheidung über das Für oder Wider zur Habilitation<br />
gehört nicht in die Hände der Politiker, sondern muß<br />
bei den Fakultäten liegen. Zu recht wurde denn auch darauf<br />
aufmerksam gemacht, daß jedes staatliche Verbot in diesem<br />
Zusammenhang einen Eingriff in die Fakultätsautonomie bedeutet<br />
und angesichts der Garantie des Selbststeuerungsrechts<br />
der Hochschulen zu unterlassen ist. Jede Autonomie bedeutet<br />
allerdings auch entsprechende Verantwortung. Es ist daher<br />
klar, daß, wenn wir an dem Recht zur Habilitation festhalten,<br />
daß wir dann auch die Verantwortung für die sachgerechte,<br />
den Nachwuchs nicht behindernde, nicht zuletzt auch<br />
frauenfreundliche Ausgestaltung des Verfahrens übernehmen<br />
müssen. Das ist wichtig, und ich betone es gern, aber es steht<br />
auf einem anderen Blatt.<br />
Die Stellung der Professoren<br />
Das zweite Stichwort betrifft die Stellung der Professoren.<br />
Auch hier greife ich beispielhaft nur ein Stichwort heraus.<br />
Es ist die Arbeitnehmerstellung der Professoren. Die Professoren<br />
sind Beamte oder Angestellte und damit im arbeitsrechtlichen<br />
Sinn so etwas wie Arbeitnehmer, abhängig Beschäftigte<br />
des Landes. Sie beziehen steuerrechtlich Einkünfte aus<br />
nichtselbständiger Arbeit. Und doch haben sie traditionell auch<br />
einen selbständigen Charakter. Sie nehmen die ihrer Hoch-
schule obliegenden Aufgaben, so sagt es das Hochschulgesetz<br />
von NRW ausdrücklich, in dem von ihnen vertretenen Fach<br />
selbständig wahr.<br />
Diese Selbständigkeit bestimmt z. B. die Zeiteinteilung.<br />
Es gibt keine Dienstzeiten, keine Stechuhren, die ihre Einhal-<br />
tung überprüfen, keine Urlaubszeiten, nur Abwesenheitszeiten,<br />
die besonders anzuzeigen sind. Die Selbständigkeit bestimmt<br />
die Arbeitsgestaltung. Keine Aufsicht überprüft – von extremen,<br />
in den disziplinarrechtlichen Bereich hineinragenden<br />
Ausnahmefällen abgesehen – mein Arbeitsverhalten. Es kommt<br />
nicht auf die aufgewendete Arbeitszeit, sondern auf den Erfolg<br />
meiner Tätigkeit an.<br />
Und sie bestimmt die Einfügung in den Organisationsbereich<br />
der Hochschule: Es gibt (von Sonderregelungen im<br />
Medizinbereich abgesehen) keine Hierarchie, in die der Hochschullehrer<br />
eingegliedert wäre, keine Oberprofessoren, die den<br />
Unterprofessoren Anweisungen geben könnten. Die Professoren<br />
sind in ihrer <strong>Forschung</strong>s- und Lehrtätigkeit selbständig,<br />
d.h. nicht abhängig, nicht Teil eines von oben gesteuerten Organismus.<br />
Es forscht und lehrt nicht die Hochschule durch<br />
ihre Professoren, genauso wenig wie die Hochschule durch<br />
ihre Studenten studiert. Wenn die Professoren Bücher schreiben,<br />
so tun sie dies zwar in ihrer Verpflichtung zur Vertretung<br />
des Fachs, sie handeln aber dennoch selbständig, entscheiden<br />
selbst über alle Einzelheiten der Veröffentlichung, zeichnen<br />
mit ihrem Namen, nicht mit dem der Hochschule und haben,<br />
sofern es Honorare gibt, Einkünfte aus selbständiger, nicht<br />
aus abhängiger Tätigkeit.<br />
Selbständigkeit als wesentliches<br />
Kennzeichen der Universität<br />
Diese Selbständigkeit war und ist ein wesentliches<br />
Kennzeichen der Universität und ein wichtiger Anziehungspunkt.<br />
Sie wird jedoch in letzter Zeit zunehmend in Frage<br />
298<br />
Dienstrechtsreform<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
gestellt. Es werden Anwesenheitszeiten und Vorlesungstage<br />
fixiert. Die Vergütung soll erfolgsabhängig gestaltet werden,<br />
was das auch immer sei, und damit auf jeden Fall von einer in<br />
einer gedachten Hierarchie verwurzelten Begutachtung abhängig<br />
gemacht werden. Die Aufsicht des Dekans über die Professoren<br />
wird verstärkt. Mit einer Änderung des Arbeitnehmererfindergesetzes<br />
sollen nun die Professoren<br />
auch im Sinne dieser Bestimmungen in<br />
den Arbeitnehmerstatus überführt und als<br />
Mitarbeiter der Hochschule qualifiziert werden,<br />
deren Erfindungen der Hochschule als<br />
Arbeitgeber zustehen. Herr Kollege Landfried<br />
fordert für die HRK die Teil-Abführung von<br />
Entgelten aus Vortrags- und Veröffentlichungstätigkeit<br />
an die Heimatuniversität.<br />
Die Hochschulen sollen die Dienstherrenfähigkeit<br />
erlangen. Bald werden sie wohl die<br />
Einkünfte aus Veröffentlichungen der Professoren<br />
dem Hauptamt zuordnen und für sich<br />
in Anspruch nehmen.<br />
Die Selbständigkeit der Tätigkeit der<br />
Professoren ist nach wie vor eine der Hauptattraktionen<br />
unseres Berufs. Sie müssen wir<br />
unbedingt bewahren, wenn wir auch künftig<br />
hervorragende Nachwuchskräfte für die Universität<br />
gewinnen wollen.<br />
Was die geplante Novellierung des<br />
Arbeitnehmererfindergesetzes angeht, so bin<br />
ich allerdings, soweit ich sehe, bisher ein einsamer<br />
Rufer in der Wüste. Denn die Rektoren<br />
begrüßen die Einnahmen, die, wie sie annehmen, den Universitäten<br />
aus der Anwendung dieses Gesetzes künftig zufließen<br />
werden, und sie lassen sich über den grundlegenden Wandel<br />
in der Einschätzung der Rechtsstellung der Professoren,<br />
der mit diesem Gesetz verbunden ist, hinwegtäuschen. Ich<br />
meine demgegenüber, daß wir auf die Einnahmen, wenn sie<br />
denn überhaupt in größerem Umfang fließen, lieber verzichten<br />
sollten, als ein Stück der Selbständigkeit unserer Professoren<br />
hintanzusetzen.<br />
Auch in diesem Bereich bleibt allerdings mit der von<br />
mir reklamierten Freiheit zur Selbstgestaltung zugleich die Verantwortung<br />
verbunden. Und es bleibt unsere Aufgabe zu überlegen,<br />
wie die Freiräume, die es zu sichern gilt, gegen Mißbräuche<br />
geschützt und mit unseren Verpflichtungen gegenüber<br />
den Studierenden und der Öffentlichkeit in Einklang gebracht<br />
werden können. Das ist ebenfalls ein wichtiges Thema. Ich<br />
unterschätze seine Bedeutung nicht. Doch die Auseinandersetzung<br />
mit ihm hebt die vorrangige Forderung nach der Gewährung<br />
des Freiraums nicht auf.<br />
Der Beitrag ist die gekürzte Fassung einer Rede anläßlich der Emeritierung<br />
des Präsidenten des Hochschulverbandes, Professor Dr. Hartmut<br />
Schiedermair, am 15. Februar 2001 in Köln.<br />
❑<br />
Anschrift des Autors<br />
Rechtswissenschaftliche Fakultät<br />
Universität zu Köln<br />
Albertus-Magnus-Platz<br />
50 923 Köln
299<br />
Dienstrechtsreform<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001
Pro<br />
Die künstliche Befruchtung (in<br />
vitro Fertilisation, IVF) ist eine<br />
bedeutende Therapie bei der<br />
Überwindung verschiedener<br />
Formen der weiblichen und – in Kombination mit der intrazytoplasmatischen<br />
Spermieninjektion (ICSI) – auch der<br />
männlich bedingten Sterilität. Etwa 1 Prozent aller Kinder,<br />
die in Deutschland zur Welt kommen, sind nach einer dieser<br />
Formen gezeugt worden. Nach dem deutschen<br />
Embryonenschutzgesetz ist eine Embryonenforschung<br />
verboten (§1(1)1; §1(2)2;<br />
§2(2)). Tatsächlich muß man sich jedoch vor<br />
Augen halten, daß eine jegliche IVF–Therapie<br />
ohne eine <strong>Forschung</strong> an Embryonen<br />
nicht entwickelt worden wäre, und ebensowenig<br />
optimiert werden kann. Dies sei an<br />
einigen Beispielen ausgeführt.<br />
Die Einführung neuer Fertilisationstechniken<br />
wie der ICSI hat einen Durchbruch in<br />
der Behandlung der männlichen Subfertilität<br />
geschaffen. Auch Männer, die primär<br />
keine Spermien in der Ejakulatflüssigkeit<br />
zeigen, können durch die Verwendung von<br />
Spermien aus dem Nebenhoden oder Hoden<br />
behandelt werden. Wie läuft der Fertilisationsprozeß<br />
bei Verwendung solcher, teilweise unreifer,<br />
Spermienvorstufen ab? Ist das Auftreten von Zeichen der<br />
Eizellaktivierung verzögert? Wie schnell zeigten die gebildeten<br />
Vorkerne eine Aktivierung? So lassen sich grundlegende<br />
Fragen hinsichtlich der Sicherheit dieser Techniken<br />
klären.<br />
Die Frage, inwieweit Embryonen nach IVF oder ICSI genetische<br />
Auffälligkeiten tragen, kann nur geklärt werden, wenn<br />
solche Embryonen mittels molekulargenetischer Untersuchungen<br />
analysiert werden. Welche Ursachen hat ein Stop<br />
der Entwicklung?<br />
Der Stoffwechsel von Embryonen vor der Einnistung (Implantation)<br />
in die Gebärmutterschleimhaut ist essentielle<br />
Grundlage einer jeden Entwicklung von Kulturmedien, da<br />
diese den entsprechenden, sich vor der Implantation wandelnden<br />
Ansprüchen der Embryonen genügen müssen. Die<br />
Messung von Stoffwechselprodukten oder die direkte Untersuchung<br />
des Stoffwechsels ist nur in vitro, außerhalb des<br />
Körpers, in der Kultur möglich. Damit in Zusammenhang<br />
stehen Untersuchungen zu der Frage, inwieweit die Entwicklung<br />
von Embryonen in vitro durch die Zusammensetzung<br />
von Medien, deren zeitlichem Wechsel vor dem Zurücksetzen<br />
in die Gebärmutterhöhle (Embryotransfer) und<br />
den äußeren Bedingungen im Brutschrank (Inkubator) beeinflußt<br />
werden. Wie schnell läuft die Entwicklung unter<br />
verschiedenen Bedingungen ab? Wieviel Prozent der Embryonen<br />
entwickeln sich zum 8-Zell-Stadium, wieviele zur<br />
geschlüpften Blastozyste?<br />
300<br />
Dienstrechtsreform<br />
Pro & Contra<br />
Professor Dr.<br />
Klaus Diedrich,<br />
Klinik für Frauenheilkunde<br />
und Geburtshilfe,Universitätsklinikum<br />
Lübeck*<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
<strong>Forschung</strong> an Em<br />
Über die IVF hinaus ergeben sich neuerdings zahlreiche andere<br />
Fragen, die durch eine Embryonenforschung geklärt werden<br />
können. Dazu gehören u.a. solche der Stammzellforschung,<br />
die neue Wege in der Therapie schwerwiegender Erkrankungen<br />
ermöglichen könnten: Welche embryonalen Zellen<br />
sind in der Lage, sich zu speziellen Zellen zu differenzieren?<br />
Wie können diese Differenzierungsprozesse angeregt<br />
werden? Nicht nur aktuelle Therapien, sondern auch zukünftige<br />
Fragestellungen werden somit nicht unwesentlich<br />
von der Embryonenforschung berührt.<br />
Für eine Bewertung wäre zu fragen, welche Embryonen<br />
für eine solche Untersuchung verwendet<br />
werden können. Anbieten würden sich solche<br />
Embryonen, die aufgrund morphologischer<br />
Merkmale und damit einer nur geringen Implantationschance<br />
nicht für den Transfer in den Uterus<br />
im Rahmen eines IVF–Programmes infrage<br />
kämen. Die Entstehung solcher überzähligen Embryonen<br />
ist in Deutschland verboten. Ferner wäre<br />
daran zu denken, daß Paare, die ihren Kinderwunsch<br />
durch eine IVF–Behandlung verwirklichen<br />
konnten, überzählige Embryonen oder Eizellen<br />
im Vorkernstadium, die kryokonserviert<br />
waren, für eine solche <strong>Forschung</strong> spenden könnten.<br />
Auch dies ist in Deutschland verboten.<br />
Schließlich wird im Ausland teilweise der sehr<br />
fragwürdige Ansatz verfolgt, Embryonen für die <strong>Forschung</strong><br />
herzustellen, indem Eizellen ohne Ziel der Übertragung mit<br />
Spermien befruchtet werden. Solche Untersuchungen sind<br />
unserer Meinung nach nur bei sehr speziellen Fragestellungen<br />
gerechtfertigt, die einen bestimmten genetischen Hintergrund<br />
der Gameten voraussetzen, anders nicht zu klären sind<br />
und eine bedeutende Aussage für die Patienten erwarten lassen.<br />
Prinzipiell ist diese Technik abzulehnen. Das Argument<br />
der Kritiker, man könne auf tierische Embryonen zurückgreifen<br />
und daran solche Untersuchungen durchführen ist teilweise<br />
akzeptabel, größtenteils jedoch abzulehnen. Embryonen<br />
anderer Spezies verhalten sich generell anders, zeigen<br />
andere Raten genetischer Auffälligkeiten, andere Stoffwechselvorgänge<br />
und prinzipiell andere Entwicklungsraten. Die<br />
dort gewonnenen Erkenntnisse, auch aus dem molekularbiologischen<br />
Bereich, sind – was anhand vieler Beispiele gezeigt<br />
werden kann – nicht auf den Menschen übertragbar.<br />
Fazit wäre somit, daß grundlegende Fragen durchaus im Tiermodell<br />
angegangen werden können, schließlich aber eine <strong>Forschung</strong><br />
an menschlichen Embryonen immer notwendig sein<br />
wird, um diese Ergebnisse für den Menschen verifizieren oder<br />
korrigieren zu können. Man sollte sich bewußt sein, daß zahlreiche<br />
Techniken, die aus dem Ausland importiert werden,<br />
bereits heute auf der <strong>Forschung</strong> an Embryonen beruhen. Eine<br />
Änderung des Embryonenschutzgesetzes hinsichtlich einer<br />
Liberalisierung der Embryonenforschung in Deutschland<br />
wäre dringend zu überdenken.<br />
*Koautor des Beitrages ist Priv. Doz. Dr. med. Michael Ludwig
yonen?<br />
Contra<br />
301<br />
Dienstrechtsreform<br />
Pro & Contra<br />
Dürfen menschliche Lebewesen<br />
für die <strong>Forschung</strong><br />
verbraucht werden, wenn<br />
diese therapeutische Anwendung<br />
intendiert? Die Fachsprache ist schon nicht mehr<br />
neutral. Sie spricht vom „therapeutischen“ Klonen im Sinne<br />
einer verharmlosenden und insinuierenden Sprachpolitik.<br />
Klonen an Embryonen zur Herstellung von<br />
embryonalen Stammzellen, die wiederum<br />
zum Züchten von Organzellen benutzt werden<br />
können, kann verschiedene Techniken<br />
umfassen. Mit der Dolly-Technik - Herstellung<br />
eines spezifischen Embryos mit einer<br />
Stammzelle in entkernter Eizelle - kann die<br />
Nähe zum individuellen Organ und seiner<br />
Reparatur erreicht werden. Auf dieser Basis<br />
wären dann erst Therapien durch Zelltransplantationen<br />
möglich. Klonen selbst ist<br />
also keine Therapie, sondern eine Technik.<br />
Die durch diese Technik und durch zusätzliche<br />
Techniken anvisierte Therapie ist aber<br />
noch nicht existent. Sie ist eine Option. Die<br />
Versuche sind vielversprechend, aber sie stellen<br />
keine Garantie der Erreichbarkeit dar.<br />
Richtig wäre es, von verbrauchender Embryonenforschung<br />
mit dem Zweck der Gewinnung embryonaler<br />
Stammzellen zu sprechen. Damit steht man vor der<br />
längst diskutierten Frage, ob man in bestimmten Fällen<br />
menschliche Embryonen anderen Gütern opfern soll. In<br />
Fällen der verbrauchenden Embryonenforschung für die In-<br />
Vitro-Fertilisation bzw. für die Präimplantationsdiagnostik<br />
(in Großbritannien erlaubt, in Deutschland verboten) geht<br />
es um Güter, vor allem das Gut Gesundheit, die als solche<br />
existieren und eingelöst werden können. Freilich bleibt die<br />
Kritik erhalten, ob sie hochrangig genug sind, um die Lebensrechte<br />
des Embryo, eines menschlichen Lebewesens, zu unterdrücken.<br />
(Ich bin nicht dieser Meinung!) Aber im Fall<br />
der verbrauchenden Embryonenforschung zur Herausbildung<br />
embryonaler Stammzellen geht es um eine Abwägung<br />
eines anderen Genus. Denn das Gut Embryo soll hier mit<br />
einem noch nicht vorhandenen Gut der Zukunft, für dessen<br />
Erreichbarkeit es keine Garantien gibt, abgewogen werden.<br />
Man kann verstehen, weshalb die Briten hier so lange<br />
gezögert haben, obwohl sie einen anderen Ansatz verfolgen<br />
als die deutsche Rechtslage: der Embryo in vitro wird<br />
in den ersten 14 Tagen, sofern noch nicht eingepflanzt, nicht<br />
als menschliches Lebewesen, sondern als „menschliches Leben“<br />
(human life instead of human being) betrachtet.<br />
Professor Dr.<br />
Dietmar Mieth,<br />
Theologische Ethik,<br />
Universität Tübingen<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Neben dieser Frage nach dem moralrelevanten Status des<br />
Embryo stellt sich also die Frage, ob wir überhaupt von einer<br />
Güterabwägung sprechen können bzw. wie diese sich<br />
verändert, wenn ein Gut noch nicht da ist, ja nicht versprechbar<br />
ist und in seiner Erreichbarkeit von eben dem Einsatz<br />
des Gutes abhängt, mit dem es abgewogen werden soll. Man<br />
mag diese Frage leichter nehmen, wenn man sich aus der<br />
Beobachtung und deren Einschätzung herausredet,<br />
daß der Embryo ein menschliches<br />
Lebewesen ist. Aber Potentialität und Kontinuität<br />
in bezug auf kommendes Menschsein<br />
sprechen hier eine deutliche Sprache. Dies<br />
alles mag anders aussehen, wenn andere<br />
Rechte gleicher Art dem Embryo in realer<br />
Konfrontation gegenüberstehen, wie dies im<br />
Rahmen des Schwangerschaftskonfliktes<br />
„medizinische Indikation“ klassisch der Fall<br />
ist (wenn auch diese Indikation heute unter-<br />
laufen, ausgedehnt und damit verfälscht<br />
wird).<br />
Schließlich geht es auch um eine Türöffner-<br />
Problematik. Zum einen kann man, stimmt<br />
man einmal der verbrauchenden Embryonenforschung<br />
für Stammzellen zu, kaum das Verbot<br />
verbrauchender Embryonenforschung in<br />
anderen Fällen aufrechterhalten (Fortpflanzungsmedizin,<br />
frühe Gendiagnostik). Zum anderen kann man beobachten,<br />
z.B. in dem Bericht der Ethikberatergruppe der Europäischen<br />
Kommission (Mai 2000), daß im Hinblick auf die künftige<br />
Charta europäischer Grundrechte empfohlen wird, nicht<br />
mehr (mit Ausnahme des Verbotes der Todesstrafe!) vom<br />
„Recht auf Leben“, sondern nur noch vom „Respekt vor dem<br />
Leben“ beim Menschen zu sprechen, weil der Stand der bioethischen<br />
Probleme nicht mehr erlaube, eindeutig vom Lebensrecht<br />
des menschlichen Lebewesens zu reden! Schließlich<br />
bleibt, gerade beim Klonen, die Frage, ob wir das Verbot<br />
des Klonens zur Erzeugung selbständiger Menschen aufrechterhalten<br />
können, wenn wir geklonte Embryonen mit<br />
Nichteinpflanzungsgebot zulassen. Jede der dabei erforschten<br />
Methoden wird später einmal das Menschenzüchten erleichtern.<br />
Und wie können wir dann die Büchse der Pandora<br />
wieder schließen?
WERNER KUTZELNIGG<br />
Die Frage nach der Bewertung der Qualität wissenschaftlicher<br />
Leistung stellt sich ständig, als Grundlage von<br />
Personalentscheidungen und bei der <strong>Forschung</strong>sförderung.<br />
Vielfach tritt der Wunsch auf, die Leistung eines Wissenschaftlers<br />
auch ohne Sachkenntnis beurteilen zu können. In diesem<br />
Zusammenhang erfreuen sich vor allem zwei scheinbar objektive<br />
Leistungskriterien großer Beliebtheit. Zum einen ist<br />
das die Zahl der Publikationen des Wissenschaftlers (insgesamt<br />
oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums), zum anderen<br />
die Häufigkeit, mit der diese Publikationen zitiert werden.<br />
Die Zahl der Publikationen ist offenbar ein Maß für<br />
die Produktivität eines Autors, für seinen Fleiß, seine Zielstrebigkeit,<br />
sowie seine Fähigkeit und Bereitschaft, seine <strong>Forschung</strong>sergebnisse<br />
zu präsentieren. Produktivität ist aber sicher<br />
nicht das einzige Kriterium wissenschaftlicher Qualität.<br />
Ideenreichtum, Menschenführung, Gespür für wesentliche Probleme<br />
und andere Qualitätskriterien spiegeln sich in der Zahl<br />
der Publikationen nicht so sehr wider.<br />
Gewicht von Publikationen<br />
Einfach die Publikationen zu zählen ist offensichtlich<br />
nicht sehr sinnvoll, da nicht alle Publikationen das gleiche<br />
Gewicht haben. Zum Gewicht trägt einerseits die Qualität,<br />
andererseits der Informationsgehalt bei. Aber auch der Anteil<br />
eines Verfassers an einer Publikation mit mehreren Autoren<br />
wäre zu berücksichtigen.<br />
Es ist wohl unstreitig, daß man unterscheiden muß<br />
zwischen echten Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften<br />
und Scheinpublikationen, wie technical reports, die<br />
im Eigenverlag erscheinen, abstracts von Vorträgen, Buchbesprechungen<br />
etc. Manche Publikationslisten zählen ‚Scheinpublikationen‘<br />
mit, andere nicht.<br />
302<br />
Dienstrechtsreform<br />
Hochschulpolitik<br />
aktuell<br />
Kann man wissenschaftliche<br />
Leistung messen?<br />
Über die Aussagekraft von Publikationslisten und Zitierhäufigkeiten<br />
Die „Qualität“ eines Wissenschaftlers wird vielfach<br />
nach der Anzahl seiner Publikationen beurteilt.<br />
Neuerdings erfreut sich auch die Häufigkeit, mit der<br />
die Arbeiten eines Autors zitiert werden, einer großen<br />
Beliebtheit als Qualitätskriterium. Beide Kriterien sind<br />
allerdings überaus problematisch.<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Werner Kutzelnigg,<br />
Dr. rer. nat.,<br />
Univ.-Professor (em.),<br />
Chemie, Ruhr-Universität<br />
Bochum<br />
Ein gewisses Kriterium für die Qualität einer Publikation<br />
ist der Erscheinungsort. Publikationen in angesehenen<br />
Zeitschriften mit einem strengen Referee-System (fälschlich<br />
spricht man oft von ‚referierten Zeitschriften‘) sind in der Regel<br />
mehr wert als Veröffentlichungen in Journalen, die alles<br />
zur Publikation annehmen. Zur Bewertung der Zeitschriften<br />
bedient man sich dabei oft ihres sog. Impact-Faktor (der damit<br />
zusammenhängt, wie häufig Veröffentlichungen in dieser<br />
Zeitschrift zitiert werden). Man kann auch die Bewertung des<br />
Erscheinungsortes auf die Spitze treiben, indem man überhaupt<br />
nur Publikationen in den Top-Journalen des jeweiligen<br />
Faches (das sind oft solche mit hoher Ablehnungsrate) wertet.<br />
In der Physik ist das z. B. Phys. Rev. Letters, in den<br />
Biowissenschaften Nature. Diese Zeitschriften veröffentlichen<br />
in der Regel vorläufige Kurzmitteilungen, denen die eigentliche<br />
Abhandlung in einer normalen Zeitschrift folgen sollte.<br />
Mit der Überbewertung dieser Top-Journale gewinnen vorläufige<br />
Kurzmitteilungen einen Rang, der ihnen eigentlich gar nicht<br />
zukommt.<br />
Eigentlich ist besonders wichtig, ob eine Publikation<br />
neue Wege weist, oder ob sie Bewährtes weiterführt. Die weitaus<br />
meisten Veröffentlichungen zählen zur zweiten Kategorie.<br />
Ob eine Veröffentlichung innovativ ist, kann ihr nur ein<br />
Experte ansehen. Vielfach wird die Häufigkeit, mit der eine<br />
Arbeit zitiert wird, als Kriterium für ihre Bedeutung angesehen.<br />
Darauf kommen wir im zweiten Teil dieses Aufsatzes zurück.<br />
Außer der Qualität einer Veröffentlichung ist auch ihr<br />
Gehalt an Information zu bewerten. Die klassische Abhandlung,<br />
die inhaltsreich, aber auch oft lang war, wird mehr und<br />
mehr durch eine Folge kurzer und inhaltsarmer Arbeiten ersetzt.<br />
Die Bevorzugung kurzer Arbeiten durch viele Zeitschriften,<br />
aber auch die Überbewertung der Zahl von Publikationen,<br />
haben diese Tendenz sehr unterstützt. Publikationen mit<br />
ihrer Länge zu wichten, wäre aber wohl auch nicht richtig.
Beiträge der Autoren<br />
303<br />
Dienstrechtsreform<br />
Hochschulpolitik<br />
aktuell<br />
Schwierig ist auch die Wertung mehrerer Autoren einer<br />
Publikation. Für einen außenstehenden Leser wäre es<br />
nützlich, wenn bei jedem Autor angegeben wäre, in welcher<br />
Weise er zu der Arbeit beigetragen hat, etwa als Betreuer (Senior-Autor<br />
- von dem meist die entscheidenden Ideen stammen),<br />
als Doktorand (der meist den größten Teil der Arbeit<br />
gemacht hat), durch marginale Ratschläge, oder einfach in<br />
seiner Eigenschaft als Institutsdirektor (Ehrenautor).<br />
Vielfach erscheint der Doktorand als ‚Erstautor‘ und<br />
der Betreuer als ‚Letztautor‘, oft wird dagegen die alphabetischen<br />
Reihenfolge gewählt. Autoren, deren Name früh im Alphabet<br />
erscheint, werden oft fälschlich für Erstautoren gehalten,<br />
andererseits werden sie, wenn sie wirklich Erstautoren<br />
sind, oft nicht als solche erkannt.<br />
Solange sich Gewichtsfaktoren für den Anteil verschiedener<br />
Autoren nicht festlegen lassen, erscheint es gerechter,<br />
den Zähler für eine Publikation durch die Zahl der Autoren<br />
zu teilen, als sie allen Autoren voll anzurechnen,.<br />
Da die Zahl der Publikationen keine zuverlässige Auskunft<br />
über die wissenschaftliche Leistung gibt, fragt es sich,<br />
ob es bessere Kriterien gibt. Meiner Ansicht nach hat es sich<br />
bewährt, bei Bewerbungen oder bei vergleichbaren Anlässen<br />
auf die vollständige Publikationsliste ganz zu verzichten, und<br />
den Autor vielmehr aufzufordern – wenn es z. B. um sein Lebenswerk<br />
geht – die (etwa) 10 Arbeiten zu nennen, die er selbst<br />
für seine wichtigsten hält, und diese dann einer genauen Prüfung<br />
durch einen kompetenten Gutachter zu unterziehen. Bei<br />
einem Antrag auf <strong>Forschung</strong>sförderung erweisen sich die<br />
(etwa) 5 besten Publikationen der letzten 5 Jahre als noch<br />
aussagekräftiger.<br />
Offenbar sollten Spitzenleistungen an Publikationsaktivität<br />
nicht überbewertet werden, ein Mangel an relevanten<br />
Publikationen kann dagegen sehr wohl aussagekräftig sein.<br />
Ranking nach Zitaten-Zahl<br />
Während die Zahl der Publikationen in gewissem Sinne<br />
ein Maß für die wissenschaftliche Produktivität ist, ist die<br />
Häufigkeit, mit der ein Autor zitiert wird, ein Maß für die Beachtung,<br />
die seine Arbeit findet. Meist werden die Zahlen der<br />
Zitate für alle Publikationen eines Autors aufsummiert, man<br />
kann aber das Augenmerk auch auf die durchschnittliche (oder<br />
die maximale) Zahl der Zitate pro Veröffentlichung richten.<br />
Die Zahl der Zitate erscheint auf den ersten Blick als ein viel<br />
besseres Qualitätskriterium als die Zahl der Publikationen. Die<br />
Popularität des Science Citation Index läßt erkennen, daß dieses<br />
Kriterium vielfach ernst genommen wird.<br />
Selbstzitate<br />
Die meisten Auswertungen von Zitierhäufigkeiten<br />
unterscheiden nicht zwischen Selbstzitaten und Fremdzitaten.<br />
Nur letztere sind ein Maß für die Beachtung, die ein Autor<br />
findet, erstere dokumentieren eher die - durchaus legitime -<br />
Werbung, die er für sich selbst treibt.<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Das Eliminieren von Selbstzitaten ist zwar grundsätzlich<br />
möglich, aber - vor allem bei Arbeiten mit vielen Autoren<br />
- schwieriger und aufwendiger als oft behauptet. Man kann<br />
auch Selbstzitate bewußt verschleiern, indem z.B. der Leiter<br />
einer Arbeitsgruppe in den Arbeiten, in denen besonders viele<br />
eigene Arbeiten zitiert werden, nicht als Mitautor erscheint.<br />
Immer wieder wird argumentiert, daß Selbstzitate gegenüber<br />
Fremdzitaten nicht ins Gewicht fallen. Das hängt davon ab,<br />
wie man Selbstzitate definiert, und gilt allenfalls im Mittel. In<br />
Einzelfällen, vor allem bei den Autoren, die überdurchschnittlich<br />
viel publizieren, können die Selbstzitate durchaus dominieren<br />
und einen hohen Rang in Zitierlisten bewirken. Hat<br />
jemand 500 Publikationen und zitiert in jeder davon 20 eigene<br />
Arbeiten, was nicht besonders auffällt, kommt er damit<br />
bereits auf 10 000 Selbstzitate. Fremdzitate spielen dann nur<br />
eine marginale Rolle.<br />
Chancengleichheit<br />
Bekannte Autoren werden – ohne Rücksicht auf die<br />
Bedeutung der betreffenden Arbeit – häufiger zitiert als unbekannte.<br />
Wer viele Freunde hat, schneidet besser ab als ein Einzelgänger.<br />
Arbeiten in verbreiteten Zeitschriften finden mehr<br />
Beachtung als solche in Zeitschriften mit kleiner Auflage. Veröffentlichungen<br />
aus den USA werden in der Regel für wichtiger<br />
als diejenigen aus anderen Ländern gehalten und häufiger<br />
zitiert. Oft erwiesen sich aus unerfindlichen Gründen gewisse<br />
Publikationen als Renner, die zu zitieren einfach chic ist. Arbeiten<br />
viele Wissenschaftler auf einem Gebiet, werden wichti-<br />
Anzeige
ge Arbeiten öfter zitiert, als wenn die Thematik nur einen kleinen<br />
Kreis beschäftigt. Von vergleichbaren Chancen gegenüber<br />
dem Citation Index kann also keine Rede sein.<br />
Zitieren von Allgemeingut<br />
Wirklich bedeutende Arbeiten werden schon kurz nach<br />
ihrem Erscheinen kaum noch zitiert, nämlich dann, wenn sie<br />
Eingang in die Lehrbuchliteratur gefunden haben, oder wenn<br />
eine wissenschaftliche Leistung unmittelbar mit dem Namen<br />
des Entdeckers oder Erfinders verbunden wird. Wenn gelegentlich<br />
sehr alte Arbeiten dennoch zitiert werden, dann oft<br />
deshalb, weil sie Dinge enthalten, die eben nicht Allgemeingut<br />
geworden sind, die umstritten geblieben sind oder die aus<br />
sonstigen Gründen nicht kanonisiert worden sind. Hier bedeutet<br />
die Zitierung oft weniger eine Verbeugung vor dem<br />
Autor als eine Distanzierung von ihm, eine Zurückgabe der<br />
Verantwortung und durchaus nicht eine Anerkennung der<br />
Qualität der betreffenden Arbeit.<br />
Es ist durchaus in Ordnung, daß Dinge, die Allgemeingut<br />
sind, nicht ständig durch Zitate belegt werden, obwohl<br />
man dem Erfinder damit vielleicht Unrecht tut. Der Sinn des<br />
Zitierens besteht ja darin, in einer wissenschaftlichen Arbeit<br />
bereits Bekanntes von Neuem abzugrenzen. Alles, auf dem<br />
man aufgebaut hat, muß durch Originalzitate gekennzeichnet<br />
werden, und man muß auch durch die richtigen Zitate belegen,<br />
daß man die Literatur zur behandelnden Thematik kennt.<br />
Wenn man sich auf etwas bezieht, das jedem Leser bekannt<br />
sein sollte, genügt ein Hinweis wie ‚bekanntlich‘.<br />
304<br />
Dienstrechtsreform<br />
Hochschulpolitik<br />
aktuell<br />
Staatsbibliothek Berlin Foto: Ausserhofer<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Zitiergerechtigkeit<br />
Zu einer bestimmten Thematik gibt es meist so viele<br />
relevante Arbeiten, daß man gar nicht alle zitieren kann. Selten<br />
entscheidet man sich dann, nur die erste grundlegende<br />
Arbeit zu zitieren. Häufiger wird eine relativ späte (oft eigene)<br />
Arbeit zitiert, mit dem Hinweis: ‚und dort zitierte Literatur‘.<br />
Für einen Leser ist dies oft hinreichend Information, die indirekt<br />
zitierten Arbeiten erscheinen aber nicht im Citation Index.<br />
Bevorzugt werden Übersichtsartikel statt Originalarbeiten<br />
zitiert. Auch das ist oft im Sinne des Lesers.<br />
Wer allerdings der Ansicht ist, daß ‚Gerech-tigkeit‘ gegenüber<br />
Autoren und Anerkennung von Prioritäten Bestandteil<br />
einer guten Zitierpraxis ist, wird den Verweis auf Übersichtsartikel<br />
eher kritisieren. Man sollte sich aber ernsthaft<br />
die Frage stellen, ob eine Zitiergerechtigkeit überhaupt möglich<br />
und auch anzustreben ist. In Übersichtsartikeln oder Lehrbüchern<br />
sollten Prioritäten gewürdigt werden, in Originalarbeiten<br />
sollte man dies nur in Bezug auf Publikationen verlangen,<br />
die unmittelbar mit der Thematik zusammenhängen.<br />
Bekanntlich besteht oft Uneinigkeit über Prioritäten und das<br />
Zitieren dient dann der Untermauerung der eigenen Position<br />
mehr als dem Bemühen um historische Gerechtigkeit.<br />
Dinge, die Allgemeingut geworden sind, werden, wie<br />
schon gesagt, nicht durch Zitate belegt, wohl aber spezifische<br />
Modifikationen bekannter Dinge. Gerade Marginales und eher<br />
Kurzlebiges wird – was durchaus verständlich ist und Sinn<br />
macht – besonders viel zitiert. Fast jeder Wissenschaftler hat,<br />
wenn er ehrlich ist, in seiner Publikationsliste Arbeiten, für<br />
deren häufige Zitierung er sich eher schämt, während die Arbeiten,<br />
auf die man stolz ist, in der Regel zu wenig zitiert werden.
Zitierzwänge<br />
305<br />
Dienstrechtsreform<br />
Hochschulpolitik<br />
aktuell<br />
Es gibt dann das Problem der erzwungenen Zitate. Wenn<br />
man gewisse Software erwirbt, muß man sich meist verpflichten,<br />
in Publikationen, in denen man diese Software verwendet,<br />
bestimmte Arbeiten zu zitieren. Das erscheint teilweise<br />
dadurch gerechtfertigt, daß Methodenentwickler gegenüber<br />
Anwendern im Nachteil sind, was die Zahl der pro Zeiteinheit<br />
erzielbaren Publikationen betrifft, und daß dafür ein gewisser<br />
Ausgleich angebracht ist. Das widerspricht aber der<br />
Freiheit, die ein Wissenschaftler eigentlich haben sollte, selbst<br />
zu entscheiden, welche Arbeiten er für relevant hält, um sie<br />
zu zitieren. Selbstverständlich muß man die Quelle angeben,<br />
wenn man eine Methode verwendet, die man übernommen<br />
hat, aber man sollte von Fall zu Fall selbst entscheiden dürfen,<br />
wie man das tut, z. B. durch einen Hinweis im acknowledgement<br />
oder ausnahmsweise sogar durch das Angebot<br />
der Koautorschaft an den Erfinder der Methode. Es scheint<br />
auch nicht klar, ob jemand, der eine Software kommerziell<br />
vertreibt, noch bestimmte Zitierweisen vorschreiben darf. Immerhin<br />
werden verwendete handelsübliche Geräte auch nicht<br />
im Literaturverzeichnis dokumentiert.<br />
Negativ-Zitate<br />
Wenn eine Arbeit zitiert wird, so muß das nicht unbedingt<br />
in einem anerkennenden Sinn geschehen. Auch wenn<br />
man eine Arbeit kritisiert oder zerpflückt, zitiert man sie. Eine<br />
Veröffentlichung mit einem Erratum, gibt gleich die doppelte<br />
Zahl von Zitaten.<br />
Folgen der Verwendung von Zitierlisten als<br />
Qualitätskriterium<br />
Ähnlich wie die Überbewertung der Zahl der Publikationen<br />
zu einem geänderten Publikationsverhalten führen wird<br />
und teilweise schon geführt hat, z. B. mit einem Trend zur<br />
‚least publishable unit‘ oder zu Publikationen, bei denen die<br />
Autorenliste länger als der eigentliche Text ist, wird auch das<br />
‚ranking‘ nach der Zahl der Zitate einen erheblichen Einfluß<br />
auf das Zitieren haben, oder hat es bereits. Die Zahl der Selbstzitate<br />
(vor allem der verschleierten) wird weiterhin steigen,<br />
befreundete Gruppen werden sich zu Zitier-Kartellen zusammenschließen.<br />
Literaturlisten (nicht mehr für den Leser, sondern<br />
für den citation index) werden so lang und unübersichtlich,<br />
daß man kaum noch etwas mit ihnen anfangen kann.<br />
Hier sind die wissenschaftlichen Zeitschriften gefordert, gegenzusteuern.<br />
Referees sollten künftig nicht nur fehlende, sondern<br />
auch unnötige Zitate monieren.<br />
Vermutlich sollte man Zitierlisten, ähnlich wie Publikationslisten,<br />
nur in negativer Weise benutzen. Wenn die Arbeiten<br />
eines Autors, außer von ihm selbst, überhaupt nicht<br />
zitiert werden, sind sie möglicherweise nicht besonders wichtig<br />
– oder aber ihrer Zeit voraus.<br />
Qualität ≠ Quantität<br />
Vielleicht kann man sich darauf verständigen, daß es<br />
gewisse Aspekte wissenschaftlicher Leistung gibt, die sich quan-<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
tifizieren lassen, das sind gewissermaßen die Sekundärtugenden<br />
eines Wissenschaftlers wie Fleiß, Ausdauer, Zielstrebigkeit,<br />
Fähigkeit zu Management und Organisation, während<br />
die Aspekte, auf die es wirklich ankommt, wie Redlichkeit,<br />
Kreativität, Originalität, Witz, Eleganz, Tiefgang, Weitblick und<br />
– warum eigentlich nicht ? – Genialität, sich einer quantitativen<br />
Erfassung naturgemäß entziehen, was wohl auch gut so<br />
ist.<br />
Eine Rangordnung, basierend auf Zahl der Publikationen<br />
oder Zahl der Zitate, sollte man als das ansehen, was sie<br />
ist, nämlich eine Kuriosität und ein Beispiel dafür, daß das,<br />
was technisch möglich ist (zumal wenn es im wirtschaftlichen<br />
Interesse des ‚Institute for Scientific Information‘ liegt), auch<br />
gemacht wird. Es wird nicht leicht sein, die Wissenschaftsbürokraten<br />
von der Untauglichkeit von Zitierlisten zu überzeugen,<br />
zumal die Öffentlichkeit zunehmend auf eine - einfach<br />
handhabbare - Leistungskontrolle der Wissenschaft<br />
drängt. Daß eine solche auch ohne Schielen auf den citation<br />
index möglich ist, hat z.B. die Deutsche <strong>Forschung</strong>sgemeinschaft<br />
unter Beweis gestellt.<br />
Der vorliegende Aufsatz ist die vom Autor gekürzte und überarbeitete<br />
Fassung eines Beitrags, der zuerst in Nachr. Chem. Tech. Lab. 46, 826<br />
(1998) erschienen ist.<br />
❑<br />
Anschrift des Autors<br />
Ruhr-Universität<br />
44 780 Bochum<br />
Gene technology –<br />
the impact on the human dimension<br />
August 30-31, Salzburg, Austria<br />
Anzeige<br />
The European Academy of Sciences and Arts and the Institute of Medicine of<br />
the National Academy of Sciences of the United States of America are jointly<br />
organizing this workshop with the hope to bring together persons from different<br />
national cultures and understand the responses of different nations to the<br />
scientific developments in sequencing of the human genome and breakthroughs<br />
in somatic cell nuclear transplantation and stem cell technologies which offer<br />
the promise of dramatic therapeutic advances.<br />
This meeting is intended to stimulate thinking about the direction of basic and<br />
clinical research, foster ways in which public policies and professional guidelines<br />
can keep pace with scientific advances, and address public concerns about<br />
these promising new discoveries.<br />
In addition, the meeting will bring together leaders in scientific disciplines with<br />
scholars in philosophy, law, public policy, and theology, to develop a comprehensive<br />
understanding of this new research.<br />
The conference will be organized into four parts:<br />
- ”What are the next steps?” will present the current state of the art in genomics<br />
and related fields, as well as directions for future research.<br />
- ”Clinical applications of genomics and other technologies” will discuss the potential<br />
applications to clinical medicine.<br />
- In ”The human dimension of genomics,” philosophers, theologians, lawyers,<br />
scientists, and industry leaders will analyze the ethical and policy issues that<br />
these new discoveries raise.<br />
- ”Future claims” will discuss possible future developments and the impact of<br />
these scientific discoveries on our image of mankind and society.<br />
European Academy<br />
of Sciences and Arts<br />
Felix Unger (President)<br />
Konrad Messmer<br />
Institute of Medicine of the National Academies<br />
of the United States of America<br />
Kenneth I. Shine (President)<br />
Mary-Claire King<br />
Bernhard Lo<br />
Nancy S. Wexler<br />
Informations and registration:<br />
European Academy of Sciences and Arts<br />
General Office:<br />
Kärntner Ring 14/4, 1010 Wien<br />
Tel. +43/1/5125760, Fax +43/1/5125760-10<br />
e-mail: office@european-academy.at<br />
http://www.european-academy.at
VOLKER LADENTHIN<br />
306<br />
Dienstrechtsreform<br />
Hochschulpolitik<br />
aktuell<br />
Die Frage nach der<br />
Selbstdarstellung von Wissen<br />
Über die Notwendigkeit der Didaktik an den Universitäten<br />
Didaktik, so lautet die These dieses Beitrages,<br />
ist nicht Reduktion von reinem Wissen auf kindliches<br />
Vermögen. Didaktik ist nichts für Reduktionisten.<br />
Didaktik ist vielmehr die Frage nach der Darstellung<br />
von Wissen. Wer sein eigenes Wissen als notwendig<br />
und bedeutsam schätzt, der wird es anderen vorstellen<br />
wollen.<br />
<strong>Lehre</strong>rausbildung in der Moderne<br />
muß wissenschaftlich sein<br />
<strong>Lehre</strong>rtätigkeit wird in der Lebenswelt oft als Vermittlung<br />
verstanden. Dieses Verständnis verstellt aber die Sache.<br />
Denn es ist daran zu erinnern, daß Lernen eine besondere Art<br />
des Erkennens ist. Kinder sollen ja nicht einfach auswendig<br />
lernen, was andere ihnen sagen, sondern sie sollen die Welt<br />
verstehen lernen, so daß sie sie künftig eigenständig gestalten<br />
können. Verstehen heißt aber im Zeitalter der Wissenschaft:<br />
Erkennen. Schüler sollen dem <strong>Lehre</strong>r nicht glauben, daß 2 +<br />
2 = 4 ist, sie sollen erkennen, warum das so ist.<br />
Für das Erkennen sind in unserer Kultur seit etwa 200<br />
Jahren die Wissenschaften zuständig. Sie benennen und begründen<br />
die Methoden, mittels derer wir die Welt erkennen.<br />
Außerhalb dieser Methoden – so der common sense der Moderne<br />
– gibt es kein bedeutendes Erkennen – folglich auch<br />
kein systematisches Lernen.<br />
Natürlich kann man dieses oder jenes glauben oder<br />
meinen: Aber vom Erkennen spricht man nur, wenn es begründet<br />
methodisch konstituiert wurde.<br />
Wenn das so ist, dann kann es schon für das Kindergartenkind<br />
außerhalb des Erkennens kein bedeutsames Lernen<br />
geben. Dann ist selbst das Lernen des Kindes im Kindergarten<br />
ein Erkennen und den Bedingungen modernen Erkennens<br />
unterworfen. Und in der Tat: Wenn Kinder fragen, warum<br />
es regnet, wird man nicht sagen: Weil der liebe Gott traurig<br />
ist, sondern die den Bildungsprozeß einleitende Frage stellen:<br />
Was meinst du, wie wir das herausbekommen?<br />
Das ist die Frage allen Erkennens in der Moderne: „Was<br />
meinst du, wie wir das herausbekommen?“ Diese Frage ist<br />
den Wissenschaften eigen und dem Lernakt des einzelnen.<br />
Aus diesem Grund ist jede Unterrichtung, vom Kindergarten<br />
bis zur Universität, letztlich wissenschaftsbestimmt.<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Volker Ladenthin, Dr. phil.,<br />
Univ.-Professor,<br />
Erziehungswissenschaft,<br />
Universität Bonn<br />
Wenn nun der Schulunterricht wissenschaftsbestimmt<br />
sein soll, dann muß jeder <strong>Lehre</strong>r die Wissenschaft gelernt haben.<br />
Für diese Aufgabe stehen aber nur die Hochschulen zur<br />
Verfügung.<br />
Umgekehrt bedeutet dies aber auch, daß sich die Wissenschaften<br />
einer lehrerausbildenden Universität auf die <strong>Lehre</strong>rbildung<br />
beziehen müssen. Sie kommen nicht drum herum,<br />
sich der Frage nach dem Sinn ihres Faches für den Bildungsgang<br />
des Menschen zu stellen. Für die Wissenschaften bedeutet<br />
<strong>Lehre</strong>rbildung, aus der Selbstvergessenheit des Forschens<br />
herausgeführt zu werden in die Frage nach dem Sinn des<br />
Forschens.<br />
Fach, Berufspraxis und Didaktik<br />
Unsere Lebenszeit ist bekanntlich begrenzt. Um sie erfolgreich<br />
bewältigen zu können, bedürfen wir der überlieferten<br />
Kultur. Aber unsere Lebenszeit reicht nicht aus, sich die<br />
gesamte Kultur anzueignen. Wir müssen aus der überlieferten<br />
Kultur das auswählen, was uns nötig erscheint, um sinnvoll<br />
leben zu können.<br />
Die Wissenschaft, die dieses Auswählen vernünftig reflektiert,<br />
nennt man „Didaktik“. Didaktik fragt, welches Wissen<br />
notwendig ist, um so handeln zu können, daß das Leben<br />
gelingt.<br />
Diese Frage nach dem Sinn des Lernens im Hinblick<br />
auf das Gelingen des Lebens kann von keiner anderen Wissenschaft<br />
beantwortet werden, weil keine andere Wissenschaft<br />
nach dem Gelingen der Gesamtpraxis des Menschen fragt:<br />
Die Naturwissenschaften fragen nach den Gesetzen der Natur;<br />
die Geisteswissenschaften nach den Gesetzmäßigkeiten<br />
menschlichen Denkens und Handelns. Aber warum soll man<br />
all dieses lernen? Wonach soll man auswählen, wenn man es<br />
lernen will? Weder die Fallgesetze noch das Periodensystem,
307<br />
Dienstrechtsreform<br />
Hochschulpolitik<br />
aktuell<br />
weder die Gesetze der ersten Lautverschiebung noch die der<br />
Umschreibung mit „to do“ geben auf diese Frage eine Antwort.<br />
Die Didaktik ist es, die eine Antwort nicht nur zu geben<br />
versucht – sondern tatsächlich gibt: Jeder Erziehungsakt auf<br />
der Welt setzt eine Anwort auf die didaktische Frage voraus;<br />
jeder Erziehungsakt ist Ergebnis einer Auswahl, und wenn<br />
Erziehung vernünftig sein soll, muß man auch die Auswahl<br />
vernünftig reflektieren.<br />
Damit steht die Fachdidaktik quer zu allen Fächern.<br />
Sie ist nicht ein Fach neben anderen Fächern; sie ist kein<br />
Additum zum Fundamentum. Die didaktische Frage stellt sich<br />
vielmehr in jedem Fach – in jedem wissenschaftlichen Aufsatz,<br />
in jedem Lehrbuch, in jeder Vorlesung: Was wähle ich<br />
aus, damit andere es lernen? Warum ist es sinnvoll, daß sie<br />
das Ausgewählte lernen?<br />
Aber was heißt lernen? Lernen ist ein Erkenntnisakt.<br />
So entsteht die zweite didaktische Frage: Wie macht man Erkenntnis<br />
zugänglich?<br />
Jedes Wissen muß sich darstellen, damit überhaupt<br />
bemerkt wird, daß es vorhanden ist. Wer etwas behauptet,<br />
behauptet es für andere. Er will verstanden werden. Aber wie<br />
behauptet man etwas so, daß andere es verstehen? Man muß<br />
nicht nur Recht haben, man muß auch Recht bekommen! Wer<br />
Wissenschaft betreibt, muß selbst vor Kollegen, selbst im Lehrbuch,<br />
selbst in der Vorlesung sein Wissen in seiner Darstellbarkeit,<br />
in seiner Lernbarkeit erweisen.<br />
Die didaktische Frage ist die Frage nach der Lernbarkeit<br />
der Welt. Wie kann ich andere von meinen Erkenntnissen<br />
überzeugen? Wie kann ich mich verständlich machen?<br />
Auch diese Frage können weder die Geistes– noch die<br />
Naturwissenschaften mit den ihnen eigenen Methoden beantworten.<br />
Die Frage, wie man naturwissenschaftliches Wissen<br />
darstellt, kann man doch nicht mit naturwissenschaftlichen<br />
Methoden beantworten. Die chemische Beschreibung eines<br />
Vortrages – das wäre doch schon etwas absurd.<br />
Die Frage, wie man philologisches Wissen darstellt,<br />
kann man doch nicht mit philologischen Methoden beantworten.<br />
Die grammatische Beschreibung eines Vortrages, klärt über<br />
die Grammatik auf – nicht über die Lernbarkeit des Vorgetragenen.<br />
Auch in methodischer Hinsicht steht die Didaktik also<br />
nicht neben den Fächern, sondern quer zu den Fächern. Keine<br />
Fachwissenschaft kommt in methodischer Hinsicht ohne<br />
Fachdidaktik aus, es sei denn, sie nimmt sich selbst nicht so<br />
wichtig. Die fachdidaktische Frage sichert, daß die Lehrbarkeit<br />
der Fächer vernünftig bedacht wird, d.h. überhaupt bedacht<br />
wird.<br />
Nebenbei: Die Probleme, die die MINT–Fächer (Mathematik,<br />
Informatik, Naturwissenschaften und Technik) augenblicklich<br />
haben (bis zu 70 Prozent weniger Studenten), erklären<br />
sich durch den Rückgang der Fachdidaktik. Fragt man,<br />
warum Fächer für Schüler und Studenten unattraktiv sind,<br />
stößt man auf jene zwei Merkmale, die als Kern der Fachdidaktik<br />
gelten. Schüler und Studenten sehen in dem Fach<br />
keinen Sinn und das Studium gilt als schwer. Die Fächer konnten<br />
sich in ihrer Lebensbedeutsamkeit nicht vermitteln – und<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
ebenso wenig in ihrer Lernbarkeit. So wird man einen Grund<br />
für das drastisch sinkende Interesse an den MINT–Fächern<br />
auch in der Verkümmerung der Fachdidaktik, wie sie seit 20<br />
Jahren zu bemerken ist, finden dürfen.<br />
In der wissenschaftlichen Methode liegen Wohlstand<br />
und Fortschritt unserer Gesellschaft begründet. Die wissenschaftliche<br />
Methode hat Europa zu dem gemacht, was es ist.<br />
Wenn wir an basaler Stelle auf diese Methode verzichten, wenn<br />
wir <strong>Lehre</strong>r nicht mehr wissenschaftlich ausbilden, damit sie<br />
diese Art des Lernens authentisch in die Schulen tragen, dann<br />
zerstören wir die Basis unserer Wohlstandskultur. Wir zerstören<br />
die Kultur an der Basis.<br />
Wenn aber der <strong>Lehre</strong>r nicht einfach Wissen vermittelt,<br />
sondern zum Erkennen auffordert, dann muß er selbst über<br />
die Grundlagen dieses Erkennens Bescheid wissen. Er kann<br />
von diesem Erkennen nicht nur hören oder in den Büchern<br />
lesen (wie man Meinungen hört oder liest), sondern er muß<br />
dieses Erkennen<br />
selbst erkannt haben.<br />
Er darf nicht<br />
nur von Wissenschaft<br />
gehört haben,<br />
um selbst<br />
später in die Wissenschafteinführen<br />
zu können. Er<br />
muß vielmehr<br />
selbst über wissenschaftliche<br />
Methoden und<br />
Erfahrung im<br />
Umgang mit der<br />
Methode verfügen.<br />
Deshalb gehört<strong>Lehre</strong>rbildung<br />
an die Universität,<br />
den authentischen<br />
Ort<br />
von Wissenschaft.<br />
Um ein guter<br />
Fachmann zu<br />
werden, reicht das<br />
Studium des Faches<br />
nicht aus.<br />
Gültige Antworten<br />
auf die Frage<br />
nach der Bedeutsamkeit<br />
und der<br />
Vorlesung Experimentalchemie in der Universität<br />
Bonn Foto: Lichtenscheidt<br />
Lernbarkeit des Faches gehören zum gebildeten Fachmann<br />
hinzu, werden aber eben nicht durch sein Fach beantwortet.<br />
Die Praxis ist ein schlechter Lernort<br />
Diese Frage wird aber auch nicht durch die Berufspraxis<br />
– sei es im Referendariat, sei es in der <strong>Lehre</strong>rtätigkeit –<br />
vernünftig reflektiert. In einer Zeit, in der alle Lebensaufgaben<br />
wissenschaftlich erforscht und geregelt werden – von der<br />
Ernährung über den Sport bis in die Medien – mutet es etwas<br />
altbacken und völlig anachronistisch an, nun gerade die Frage<br />
nach dem Sinn und der Lernbarkeit der Fächer der zufälligen
Berufspraxis zu überlassen – und damit der individuellen Willkür.<br />
Es ist nicht die Aufgabe von Berufspraxis zu lehren, welches<br />
Wissen man warum und geschickterweise wie darstellt.<br />
Sie verlangt schlicht, daß man es kann. Die Zeiten, als der<br />
Geselle dem Meister über die Schulter schaute, um zu lernen,<br />
wie man Brot backt oder Schuhe besohlt, sind doch nun einige<br />
Jahre vorbei. Bäckerinnungen und lederverarbeitende Industrie<br />
sind stolz auf ihre technischen Standards bei der Ausbildung<br />
– nur in der <strong>Lehre</strong>rbildung wollen einige hinter diesen<br />
Standard zurückfallen, nur in der <strong>Lehre</strong>rbildung soll das<br />
mittelalterliche Ausbildungs–Programm weiterhin gültig bleiben:<br />
Schaut den gestandenen <strong>Lehre</strong>rn über die Schulten, dann<br />
werdet ihr das <strong>Lehre</strong>rhandwerk schon kennen lernen!<br />
Ausgerechnet in dem Bereich, in dem sich das Wissen<br />
unserer Welt als lernbar, also vernünftig darstellen soll, ausgerechnet<br />
in dem Bereich, in dem das vernünftige Erkennen von<br />
Welt grundlegend gelernt werden soll, empfiehlt man eine<br />
Ausbildungsweise, die schon im Mittelalter überholt war.<br />
Die Praxis ist ein schlechter Lernort. Aus Erfahrung<br />
kann man auch dumm werden. Erst die Reflexion der Praxis<br />
kann diese für den Lernprozeß nutzen. Die Reflexion von Praxis<br />
lernt man in den Didaktiken der Universität.<br />
Und nur, wenn man die Reflexion aus der Praxis herausnimmt,<br />
kann man den fragwürdigen praktischen Zirkel<br />
durchbrechen, dessen eherne Gesetze lauten: „Das haben wir<br />
aber immer so gemacht! Das ist aber hier üblich. Das war hier<br />
nie anders.“<br />
Wer der Praxis die Ausbildung für die Praxis aufträgt,<br />
verzichtet auf wissenschaftliche Innovation. Wenn nur <strong>Lehre</strong>r<br />
neue <strong>Lehre</strong>r ausbilden, so wie Meister einst den Gesellen,<br />
dann bewegt sich in der Schule alles außerhalb von Wissenschaft.<br />
Wenn man in der Praxis handelt, hat man keine Zeit,<br />
sich umfassend weiterzubilden. Man kann die <strong>Forschung</strong> nicht<br />
breit zur Kenntnis nehmen: Man steht unter Handlungszwang.<br />
Der Praktiker muß handeln. Er muß Entscheidungen für die<br />
nächsten Stunden fällen – er kann sein Handeln nicht während<br />
des Handelns in Frage stellen und nach neuen Wegen<br />
suchen, eben weil er handeln muß.<br />
Ebenso, wie die Wissenschaft sich in ihrem Sinn und<br />
ihrer Lehrbarkeit erweisen muß und deshalb der Didaktik bedarf,<br />
bedarf umgekehrt die Praxis der Didaktik, damit sie wissenschaftlich<br />
erforscht und in ihr vernünftig entschieden werden<br />
kann.<br />
<strong>Lehre</strong>rausbildung und Didaktik sichern<br />
Wissen in der Wissensgesellschaft<br />
Aber es gibt noch einen anderen Grund, die <strong>Lehre</strong>rausbildung<br />
an den Universitäten zu halten. Wissenschaft kann<br />
nicht nur forschen; sie muß ihre Erkenntnisse auch darstellen.<br />
Sie muß sich verständlich machen. Dazu reichen das literarische<br />
Quartett, die Knoff Hoff Show und die Sendung mit<br />
der Maus nicht aus.<br />
Wenn eine Wissenschaft sich auf Dauer verständlich<br />
machen will, wenn sie sich authentisch verständlich machen<br />
308<br />
Dienstrechtsreform<br />
Hochschulpolitik<br />
aktuell<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
will, dann geht dies in unserer Gesellschaft nur über das<br />
Bildungssystem, d.h. die Schule.<br />
Wissensbestände tradieren sich auch in unserer Gesellschaft<br />
nahezu ausschließlich in der Schule. Kognitive Strukturen<br />
werden nur in der Schule ausgebildet. Der einzige Ort<br />
in unserer Gesellschaft, an dem für Jugendliche wissenschaftliche<br />
Methode zum Lerngegenstand wird, ist die Schule.<br />
Wenn eine Wissenschaft sich von dieser Vermittlungsaufgabe<br />
abkoppelt, dann verzichtet sie darauf, sich auf lebensbedeutsame<br />
Weise verständlich zu machen. Eine Universität<br />
ohne <strong>Lehre</strong>rausbildung ist eine Universität, die sich ihres eigenen<br />
Fundaments beraubt und es anderen Universitäten, anderen<br />
Forschern überläßt, für ihre Art, Wissenschaft zu betreiben,<br />
zu werben. Wer als Hochschullehrer tausend Mathematiklehrer<br />
ausbildet, hat tausend Chancen, seine Art, Mathematik<br />
zu betreiben, in die Welt zu schicken.<br />
Die <strong>Lehre</strong>rausbildung ist eine gute Probe, ist vielleicht<br />
die beste Probe darauf, ob es einer Wissenschaft noch gelingt,<br />
sich lebensbedeutsam und verständlich darzustellen. Die <strong>Lehre</strong>rbildung<br />
stellt eindringlich die Frage nach der Lernbarkeit<br />
des Wissens. Und sie stellt die Frage nach der Bedeutsamkeit<br />
von Wissen – nicht für die Technik, nicht für die Wirtschaft,<br />
sondern für den Menschen. Mir scheint dies die wichtigere<br />
Frage zu sein: die Frage nach der Bedeutung des Wissens für<br />
den Menschen. Ohne diese Frage verkümmert eine Universität<br />
zum Dienstleistungsbetrieb für Auftragsforschung. Sie gewinnt<br />
Drittmittel, verliert aber an Einfluß. Sie wird zum Hausangestellten<br />
der gesellschaftlichen Gruppen, so, wie die <strong>Lehre</strong>r<br />
einstmals zum Gesinde gehörten.<br />
Mit dem Verlust der <strong>Lehre</strong>rbildung verliert eine Universität<br />
ihre kritische Selbstkontrolle, die Kontrolle darüber,<br />
ob sie für Geld oder für die Menschen Wissenschaft betreibt.<br />
Didaktik – das ist nicht Reduktion von großartigem<br />
reinen Wissen auf kindliches Vermögen. Didaktik ist nichts<br />
für Reduktionisten. Didaktik – das ist die Frage nach der Selbstdarstellung<br />
von Wissen. Wer sein eigenes Wissen als notwendig<br />
und bedeutsam schätzt, der wird es anderen vorstellen<br />
wollen. In einer Zeit, in der das Internet in einem bisher nicht<br />
gekannten Umfang nach sinnvoll geordneter Selbstdarstellung<br />
verlangt, ist der Verzicht darauf, Inhalt und Art der Darstellung<br />
vernünftig zu reflektieren, der Verzicht auf das Fach selbst.<br />
Didaktik ist die Theorie der Darstellung von Wissen. Wer auf<br />
Didaktik und Fachdidaktik verzichtet, gibt die Kontrolle über<br />
die Darstellung seiner Arbeit aus der Hand.<br />
Wissenschaft – das war das Programm, die Welt lernbar<br />
zu machen. Die Fachdidaktik ist die Wissenschaft, die dieses<br />
Programm in die Tat umsetzt.<br />
❑<br />
Anschrift des Autors<br />
Am Hof 3-5<br />
53 113 Bonn
REINHARD PABST<br />
Die Humanmedizin im Portrait<br />
Die Hochschulmedizin steht vor großen Herausforderungen.<br />
Wird die bisherige Trias <strong>Forschung</strong>,<br />
<strong>Lehre</strong> und Krankenversorgung in der deutschen Hochschulmedizin<br />
zerbrechen, ist sie ein überholtes Idealbild?<br />
309<br />
Dienstrechtsreform<br />
Wissenschaften<br />
im Portrait<br />
Aktuelle Herausforderungen in<br />
der Hochschulmedizin<br />
Sonderstellung unter den Fakultäten?<br />
In Deutschland gibt es neben der Medizinischen Fakultät<br />
an der privaten Universität Witten-Herdecke 35 medizinische<br />
Fakultäten an staatlichen Hochschulen, wobei nur<br />
die Medizinische Hochschule Hannover als eigenständige<br />
universitäre Hochschule besteht. In vieler Hinsicht fällt die<br />
Medizin innerhalb der Universitätslandschaft aus dem Rahmen.<br />
Einige Beispiele sollen das erläutern:<br />
1. Als eine ungewöhnlich hohe Durchfallquote bei der<br />
schriftlichen ärztlichen Vorprüfung bekannt wurde, wurde in<br />
den Medien vom „Skandalphysikum“ gesprochen. Warum interessiert<br />
sich die Öffentlichkeit nicht ebenso für viel höhere<br />
Durchfallquoten z.B. in manchen Naturwissenschaften?<br />
2. Im „Herzklappenskandal“ wurden Hunderte von<br />
Diensträumen und privaten Wohnungen unter größter öffentlicher<br />
Aufmerksamkeit durchsucht und Anfangsverdachte groß<br />
aufgebauscht, aber später kaum berichtet, daß fast alle Verfahren<br />
eingestellt wurden.<br />
3. Die Manipulation von Daten in Publikationen löste<br />
mit Recht eine Welle der Empörung aus und bewirkte die Verkündigung<br />
von Grundsätzen zur Sicherung guter wissenschaftlicher<br />
Praxis. In der Öffentlichkeit entstand der Eindruck, das<br />
alles betreffe nur die Medizin. Gab es derartige Verfehlungen<br />
nicht vielleicht auch in anderen Fakultäten und anderen Ländern<br />
zuvor?<br />
4. Die kalte „Apparatemedizin“ wird verdammt und der<br />
Untergang abendländischer Werte durch jeden Einsatz der<br />
Gentechnik beschworen. Parallel wird unkritisch und euphorisch<br />
über dramatische klinische Konsequenzen aus ersten<br />
Ergebnissen der Grundlagenforschung spekuliert.<br />
5. Warum gibt es derartig viele Empfehlungen des Wissenschaftsrates<br />
oder vergleichbarer Gremien zu Fragen der<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Reinhard Pabst, Dr. med.,<br />
Univ.-Professor, Abteilung<br />
Funktionelle und<br />
Angewandte Anatomie,<br />
Medizinische Hochschule<br />
Hannover<br />
Medizin? In anderen Fakultäten mit ähnlich großen Studentenzahlen<br />
sucht man vergebens nach derart vielen Ratschlägen<br />
und Vorgaben von außen.<br />
Die Gründe für das ungewöhnlich hohe Interesse an<br />
den medizinischen Fakultäten sind sicher vielschichtig: die<br />
staatlichen Ausgaben pro Hochschulabsolvent sind nach einigen<br />
Berechnungen achtmal höher als in den Rechtswissenschaften.<br />
Der größte Anteil der Hochschulbauförderungsmittel<br />
(HBFG-Verfahren) geht in die Medizin. Schließlich hat die<br />
eigene Gesundheit in der Bevölkerung einen herausgehobenen<br />
Stellenwert. Jeder befürchtet bei einer Erkrankung, trotz<br />
aller Kritik auf die Medizin angewiesen zu sein. Alle Fakultäten<br />
sind in die <strong>Lehre</strong> und <strong>Forschung</strong> des jeweiligen Faches<br />
eingebunden. In der Medizin kommt die Krankenversorgung<br />
hinzu, so daß Hochschullehrer nicht nur für einen Beruf ausbilden,<br />
sondern in diesem Beruf auch gleichzeitig tätig sind.<br />
Neben der Betrachtung der Situation in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong><br />
soll deshalb die Krankenversorgung und die Organisation der<br />
Medizinischen Fakultäten separat dargestellt werden. In allen<br />
vier Bereichen stehen weitreichende Veränderungen an. Neue<br />
Spannungsfelder entwickeln sich, wodurch sich die medizinischen<br />
Fakultäten in naher Zukunft elementar wandeln werden.<br />
Die Reform des Medizinstudiums - ein<br />
ungelöstes Problem?<br />
In der Öffentlichkeit wird oft von dem hohen Numerus<br />
clausus gesprochen. Die Medizinstudenten seien alles Einser-Abiturienten.<br />
Stets wurden auch Studierende über die<br />
Wartezeitquote oder andere Kriterien als die reine Abiturnote<br />
zugelassen, dadurch ergibt sich ein Abiturnotendurchschnitt<br />
von zur Zeit 2,3. Das Zulassungsverfahren ist wiederholt geändert<br />
worden. Bedauerlicherweise fehlen überzeugende Auswertungen<br />
über den Erfolg, die Studiendauer und vor allem<br />
die Qualität der beruflichen Tätigkeit als Arzt für die verschiedenen<br />
Zulassungskriterien. Im WS 1999/2000 war das Ver-
hältnis für die Medizin 1.98 (Psychologie bei 2.67 und Tiermedizin<br />
2.67).<br />
Seit vielen Jahren sind etwa 4 Prozent aller Studierenden<br />
in der Medizin eingeschrieben. Nach einer Änderung der<br />
Approbationsordnung für Ärzte im Studienjahr 1990/91 wurden<br />
die Zulassungszahlen um 22 Prozent gesenkt, um die Ausbildungsqualität<br />
- z.B. durch den Unterricht in kleinen Gruppen<br />
- zu verbessern. Die jährlichen Zulassungszahlen liegen<br />
seit mehreren Jahren vergleichbar bei ca. 10.700 (im Jahr 99/<br />
2000). Viele Experten sind sich einig, daß in Deutschland die<br />
Zulassungszahlen zu hoch sind. Nach höchst richterlichen<br />
Entscheidungen darf aber die Zulassung nicht am Bedarf orientiert<br />
sein. Deutschland gehört mit einer Arztdichte von 350<br />
Ärzten/100 000 Einwohner zum oberen Drittel in Europa. Im<br />
Jahr 1999 gab es 363 396 registrierte Ärzte (38 Prozent in<br />
Krankenhäusern tätig). Entsprechend der Approbationsordnung<br />
für Ärzte und den Vorgaben der EU beträgt die<br />
Mindeststudienzeit 12 Semester. Die mittlere Fachstudienzeit<br />
beträgt 13,2 Semester. Demnach schließt immer noch ein hoher<br />
Anteil der Medizinstudenten das Studium erfolgreich und<br />
nur wenig höher als in der Regelstudienzeit ab, obwohl viele<br />
Studierende ein Teil des Studiums im Ausland ableisten.<br />
Wenig bekannt ist, wie groß die Unterschiede in den<br />
Relationen Bewerber/Zulassung zwischen den einzelnen medizinischen<br />
Fakultäten sind. Daten für das WS 1999/2000:<br />
von Tübingen 3,8 bis Leipzig 0,9. Seit vielen Jahren werden<br />
im großen Umfang Medizinstudenten nicht am gewünschten<br />
Ort eingeschrieben. So erfolgten anschließend besonders von<br />
den Medizinischen Fakultäten in den neuen Bundesländern<br />
„Abwanderungen“ an andere Fakultäten von bis über 70 Prozent.<br />
Diese Beispiele von Unterschieden in Hinsicht auf Zulassungschancen,<br />
unterschiedlichen Abiturnotendurchschnitten<br />
beim Studienbeginn und die Hochschulwechsler zeigen alle,<br />
daß man nicht von einer vergleichbaren Studentenpopulation<br />
am Studienbeginn an allen medizinischen Fakultäten ausgehen<br />
darf und deshalb die staatlicherseits geplante Finanzierung<br />
der medizinischen Fakultäten nach Erfolgsraten bei den<br />
Examina und der Studiendauer nicht ohne Korrekturfaktoren<br />
erfolgen darf. Ein ständig genannter Kritikpunkt am Medizinstudium<br />
ist die mangelnde praktische Ausbildung. Bereits Ende<br />
310<br />
Vorlesung im Pathologischen Institut der Ernst-Moritz-Arndt-Universität<br />
Greifswald Foto: dpa<br />
Dienstrechtsreform<br />
Wissenschaften<br />
im Portrait<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
des 18. Jahrhunderts wurde im Medizinstudium die klinische<br />
Unterweisung am Krankenbett eingeführt. Es muß berücksichtigt<br />
werden, daß neben zwei Monaten Krankenpflegepraktikum<br />
noch vier Monate in Kliniken oder Praxen famuliert werden<br />
muß und das gesamte 6. Studienjahr (Praktische Jahr) von 48<br />
Wochen im Krankenhaus ganztägig durchlaufen wird. In welchem<br />
anderen universitären Studium sind derart viele praktische<br />
Phasen von insgesamt 1 1/2 Jahren vorgeschrieben?<br />
Die Konzepte für das medizinische Curriculum änderten<br />
sich wiederholt. Lange Zeit wurde international nach einem<br />
fächerbezogenen System gelehrt. In jedem theoretischen<br />
und klinischen Fach gab es Vorlesungen und Kurse ohne Bezug<br />
auf das andere Fach. Dieses deutsche Grundmodell beeinflußte<br />
vor ca. 100 Jahren wesentlich die Medizinerausbildung<br />
in den USA und Japan. Später folgte international das<br />
auf das jeweilige Organ bezogene Unterrichtskonzept bis sich<br />
seit den 70er Jahren in vielen Ländern das auf ein klinisches<br />
Problem bezogene Curriculum (POL problem based learning)<br />
durchsetzte. In Deutschland wurden mit der Einführung<br />
der Approbationsordnung 1971 die bundesweit einheitlichen<br />
schriftlichen Prüfungen durch das Institut für Medizinische<br />
und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP in<br />
Mainz) vorgeschrieben. Seit über 10 Jahren wird erneut über<br />
eine Reform diskutiert, sehr weitgehende Vorschläge erarbeitet<br />
und zum Teil mehr emotional als sachlich fundiert<br />
diskutiert. Vor ca. 10 Jahren wurde die 1 1/2-jährige Tätigkeit<br />
als Arzt im Praktikum (AIP) nach Studienabschluß<br />
vorgeschrieben, um nach offizieller Begründung die Ausbildung<br />
zu verbessern. Von einer gezielten Ausbildung in<br />
der AIP-Zeit kann aber nicht gesprochen werden, und die<br />
Tätigkeit entspricht fast genau der eines jungen Assistenten,<br />
nur erhält ein AIP nur ca. 1/3 des Gehalts.<br />
Die Erfahrungen aus dem Ausland dürfen sicherlich<br />
wegen unterschiedlicher Rahmenbedingungen nicht unkritisch<br />
übernommen werden. Trotzdem kann man festhalten,<br />
daß sich viele Mediziner oder Ministerienvertreter an<br />
dieser Diskussion beteiligen, ohne die internationale Literatur<br />
zur medizinischen Ausbildung zu kennen. Die sich<br />
über viele Jahre hinziehende Diskussion einer Novelle hat<br />
in vielen Fakultäten auch kleine Verbesserungen verhindert,<br />
weil immer mit der Novelle der Verordnung in Kürze gerechnet<br />
wurde. Eine kürzlich publizierte Umfrage von Weber et al.<br />
unter allen deutschen Fakultäten zeigte, daß inzwischen fast<br />
überall <strong>Lehre</strong>valua-tionen durchgeführt und Studiendekanate<br />
eingeführt wurden. Trotzdem besteht dringender Handlungsbedarf.<br />
Viele Experten sind sich in folgenden Punkten einig:<br />
es sollte die starre Grenze Vorklinik – Klinik beseitigt werden,<br />
praktische Komponenten mit fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen<br />
und deutlich mehr Möglichkeiten zu eigenen<br />
Wegen einzelner Fakultäten sollten gegeben sein. Die Gliederung<br />
in ein Kerncurriculum und zusätzliche Wahlmöglichkeiten<br />
mit eigener Schwerpunktsetzung wären ein<br />
weiteres Ziel. Die starre Kapazitätsverordnung und viele gesetzliche<br />
Vorgaben sind Experten aus dem Ausland nicht erklärbar.<br />
Unterschiedliche Curricula müssen kritisch evaluiert<br />
werden, wie auch international der Trend zum „Evidence based<br />
learning“ geht. Nicht Ideologien, sondern belegte<br />
Untersuchungsdaten müssen die Grundlage vom medizinischen<br />
Curriculum bilden. Es ist zu hoffen, daß der Stellenwert<br />
der <strong>Lehre</strong> in den medizinischen Fakultäten steigt und bei einem<br />
größeren Freiraum ein Wettbewerb um die beste <strong>Lehre</strong><br />
einsetzt. Die Evaluationen von Veränderungen sollten durch
311<br />
Dienstrechtsreform<br />
Wissenschaften<br />
im Portrait<br />
die Fakultäten selbst erfolgen, um nicht Magazinen weitreichende<br />
Aussagen zum „Ranking“ einzelner medizinischer<br />
Fakultäten auf der Basis von wenigen befragten Studierenden<br />
pro Hochschulort zu überlassen.<br />
Neue Methoden<br />
In der Weiterentwicklung von neuen diagnostischen<br />
Verfahren z.B. mit bildgebenden Verfahren werden bessere<br />
dreidimensionale Rekonstruktionen und vor allem zusätzlich<br />
funktionelle Parameter erhoben werden können. Viele klassische<br />
Methoden der <strong>Forschung</strong> werden weiterhin von Bedeutung<br />
sein. Eine völlig neue Dimension werden die technischen<br />
Möglichkeiten der Gentechnik ergeben und damit der Bioinformatik<br />
eine neue Bedeutung zukommen lassen. Das<br />
menschliche Genom ist seit kurzer Zeit bekannt. Es wird dann<br />
mit dramatischer Geschwindigkeit und unter enormem Wettbewerb<br />
die Phase folgen, den 25 000 bis 40 000 Genen Funktionen<br />
zuzuordnen und ihre Bedeutung nicht nur bei relativ<br />
seltenen Erkrankungen, sondern den sogenannten Volkskrankheiten<br />
wie Diabetes, rheumatische Erkrankungen, Herz-<br />
Kreislaufkrankheiten, der Empfänglichkeit zu chronischen<br />
Entzündungen oder Tumorleiden zu ermitteln. Viele Erkrankungen<br />
sind nicht durch Veränderungen nur eines Gens<br />
(monogen) bedingt, sondern durch komplexe genetische Defekte<br />
ausgelöst. Der rasante Fortschritt in der molekularen<br />
Genetik darf aber nicht vergessen lassen, daß auch Umwelteinflüsse<br />
und das Verhalten für die Krankheitsanfälligkeit von<br />
großer Bedeutung sind. Der wichtige Vorteil der Universitätsinstitute<br />
ist der Zugang zu Patienten, der den reinen <strong>Forschung</strong>seinrichtungen<br />
meist fehlt. Die ethische Dimension vieler<br />
neuer genetischer Methoden und der Umgang mit den Ergebnissen<br />
werden von wachsender Bedeutung sein. Die medizinische<br />
Wissenschaft muß zu einer sachlichen, abwägenden<br />
Diskussion in der Öffentlichkeit beitragen, wie z. B. die Unterschiede<br />
zwischen dem therapeutischen und genetischen Klonen<br />
von Zellen oder die neuen Möglichkeiten der Präimplantationsdiagnostik<br />
in einer für den Laien verständlichen Form<br />
zu erläutern und in seinen Konsequenzen zu hinterfragen. Gentechnik<br />
birgt wie viele moderne Methoden zweifelsohne auch<br />
Gefahren des Mißbrauchs, aber darf deshalb pauschal jegliche<br />
<strong>Forschung</strong> mit gentechnischen Methoden an menschlichen<br />
Zellen verboten werden?<br />
Die <strong>Forschung</strong> in der Medizin steht in hartem internationalem<br />
Wettbewerb. Die Publikation neuer <strong>Forschung</strong>sergebnisse<br />
erfolgt fast ausschließlich auf englisch in internationalen<br />
Zeitschriften, unter denen es eine ausgeprägte Hierarchie<br />
gibt, die sich nach dem in der Relevanz anzweifelbaren<br />
aber in der Realität international angewendeten „Impactfactor“<br />
einer Zeitschrift richtet. Verschiedene Untersuchungen belegen<br />
den geringen Anteil deutscher Forscher an Publikationen<br />
in den besonders angesehenen internationalen Zeitschriften<br />
und außerdem große Unterschiede zwischen den Fakultäten.<br />
In der Medizin promoviert ein überdurchschnittlich<br />
hoher Prozentsatz der Studierenden: 1985: 59 Prozent der<br />
Examensabschlüsse, 1999: 74 Prozent. Evaluationen der letzten<br />
Jahre an drei medizinischen Fakultäten zeigten eine hohe<br />
Rate an Publikationen, die aus den Promotionen resultierten.<br />
Über 90 Prozent der Befragten raten jüngeren Kommilitonen<br />
ebenfalls zu promovieren, um sich persönlich mit wissenschaftlichen<br />
Experimenten, Originalliteratur und der kritischen Be-<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
wertung von Versuchsergebnissen auseinanderzusetzen. Das<br />
verbreitete Vorurteil, die medizinische Dissertation würde<br />
nebenbei in wenigen Wochen verfaßt, wurde eindeutig widerlegt.<br />
Auch die Häufigkeit der Habilitation ist in der Medizin<br />
höher als in vielen anderen Fächern (seit 1980 ca. 1/3 aller<br />
Habilitationen). Die oft geäußerte Kritik der unnützen Zeitverschwendung<br />
wird besonders dann widerlegt, wenn die Arbeit<br />
aus bereits in internationalen Zeitschriften publizierten<br />
Arbeiten (in cumulo Habilitation) besteht. Es sollte im Regelfall<br />
nur noch diese Form der Habilitation angestrebt werden.<br />
Vielleicht wäre es wichtiger, über die Form der Habilitation<br />
und die fächerspezifischen Aspekte zu diskutieren als pauschal<br />
die Habilitation zu kritisieren. Auch die geplante Juniorprofessur<br />
paßt nicht in die Hochschulmedizin.<br />
Die meisten <strong>Forschung</strong>sprojekte sind personalintensiv,<br />
erfordern teure Geräte und hohe Sachkosten. Deshalb spielt<br />
die Drittmittelfinanzierung in der medizinischen <strong>Forschung</strong><br />
eine zentrale Rolle. Neben den typischen kritisch begutachtenden<br />
Drittmittelgebern wie DFG, Bundesforschungsministerium,<br />
Volkswagenstiftung und anderen Stiftungen (jährlich<br />
meist viele Millionen DM pro Fakultät) wurde und muß in<br />
der Medizin intensiv mit der pharmazeutischen Industrie und<br />
den Geräteherstellern kooperiert werden. Das Antikorruptionsgesetz<br />
von 1997 hat auf allen Seiten zu einer großen Verunsicherung<br />
geführt. Jeder Wissenschaftler einer Medizinischen<br />
Fakultät ist „Amtsträger“ und darf für <strong>Forschung</strong>sprojekte<br />
weder materielle noch immaterielle Vorteile erhalten. Die Arbeitsgemeinschaft<br />
Hochschulmedizin hat kürzlich einen Entwurf<br />
einer Rechtsverordnung für die Einwerbung und Verwendung<br />
von Mitteln Dritter durch Universitätsmitglieder erarbeitet<br />
und will damit zur Versachlichung beitragen und die<br />
auch von Politikern geforderte Kooperation zwischen der Industrie<br />
und Universitäten sichern.<br />
Krankenversorgung vor dem Umbruch<br />
Wegen der Aufgaben in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> dürfen<br />
sich die Medizinischen Fakultäten an der ambulanten Krankenversorgung<br />
beteiligen, was anderen Krankenhäusern verwehrt<br />
ist. Die Kostenerstattung pro Patient und Quartal liegt<br />
weiter unter 100 DM und ist damit nicht kostendeckend. Deshalb<br />
entstehen in den Polikliniken und Ambulanzen Defizite<br />
in zweistelliger Millionenhöhe. Für viele klinische Studien sind<br />
die Polikliniken aber essentiell. Bei der stationären Krankenversorgung<br />
sind die Universitätskliniken Häuser der Maximalversorgung<br />
mit meist sehr ausgewählten, vielfach schwerstkranken<br />
Patienten, die für die studentische <strong>Lehre</strong> nur zum<br />
Teil sinnvoll herangezogen werden können. Der Schwere- und<br />
Spezialisierungsgrad der Krankheiten hängt auch damit zusammen,<br />
ob eine Universitätsklinik in einer kleinen Stadt auch<br />
die Grundversorgung der Bevölkerung übernehmen muß oder<br />
in einer Großstadt in Konkurrenz zu anderen spezialisierten<br />
Krankenhäusern steht. Der vor allem von Hochschulkliniken<br />
entwickelte medizinische Fortschritt, sei es der Diagnostik oder<br />
bei medikamentösen Therapien, soll verbesserte Heilungschancen<br />
bringen, ist aber fast immer auch teurer als die bisherigen<br />
Methoden. Bei vielen Gesetzen wie dem Gesundheitsstrukturgesetz<br />
sind die Besonderheiten der Hochschulkliniken nicht<br />
immer berücksichtigt. Andere Gesetze aus dem Gesundheitsbereich<br />
haben wichtige strukturelle Konsequenzen und beeinflussen<br />
damit ebenfalls die Hochschulmedizin: ab 2003 gilt<br />
ein ganz neues Abrechnungssystem (DRG), das einen enor-
men Dokumentationsaufwand erfordern, Fächergrenzen abbauen<br />
und die Verweildauer und die Zahl der Krankenhausbetten<br />
um 20 bis 30 Prozent verringern wird. Die Auswirkungen<br />
auf die klinische <strong>Forschung</strong> und Ausbildung sind noch<br />
kaum absehbar.<br />
Seit Jahren wird von den Krankenkassen beklagt, sie<br />
würden durch zu hohe Pflegesätze die <strong>Forschung</strong> finanzieren.<br />
Die Wissenschaftsministerien dagegen formulieren das Gegenteil:<br />
die Länderzuschüsse für <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> würden<br />
für die stationäre Krankenversorgung zweckentfremdet. Alle<br />
Beteiligten sind sich einig, daß eine Trennung der Budgets für<br />
<strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> gegenüber der Krankenversorgung in<br />
Zukunft erfolgen muß, um jeden Bereich für sich steuern zu<br />
können. Es erfolgt bereits die Anstellung von Klinikern mit<br />
zwei Verträgen: als Universitätsprofessor für <strong>Forschung</strong> und<br />
<strong>Lehre</strong> und als Chefarzt mit Angestelltenvertrag für die Krankenversorgung.<br />
Doch wie wird es bei Problemen geregelt werden?<br />
Wenn ein Chirurg den Managementaufgaben der Klinik<br />
nicht gewachsen sein sollte und der Chefarztvertrag aufgelöst<br />
wird, soll er dann die Chirurgie in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> vertreten,<br />
ohne Patienten behandeln zu können? Im Augenblick<br />
ist es aus den genannten Gründen kaum möglich vorherzusa-<br />
gen, wie der Bereich Krankenversorgung in der Hochschulmedizin<br />
in Kürze aussehen wird. Alle sind sich einig, daß dramatische<br />
Veränderungen bevorstehen.<br />
Frauen in der Hochschulmedizin<br />
Der Anteil der Frauen unter Medizinstudierenden ist<br />
kontinuierlich angestiegen und lag im Wintersemester 1999/<br />
2000 für das 1. Fachsemester bei deutschen Studierenden bei<br />
56,9 Prozent. In der Anzahl der Fachsemester, der Zeit von<br />
der Erstimmatrikulation bis zum Studienabschluß sowie dem<br />
Durchschnittsalter beim 3. Teil des Staatsexamens gab es 1999<br />
keine eindeutigen Unterschiede zwischen Studentinnen und<br />
Studenten. Während 1983 nur 27 Prozent aller medizinischen<br />
Dissertationen von Frauen eingereicht wurden, waren es 1999<br />
bereits 43,9 Prozent. Bei den Habilitationen in der Medizin<br />
312<br />
Eine Ärztin bespricht mit einer Patientin die Untersuchungsergebnisse<br />
am Computer Foto: dpa<br />
Dienstrechtsreform<br />
Wissenschaften<br />
im Portrait<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
stieg der Anteil der Frauen von 4,6 Prozent (1980) auf 12,6<br />
Prozent (1999). Beim wissenschaftlichen Personal und den<br />
Professoren nimmt der Anteil der Frauen mit steigender Besoldungsstufe<br />
deutlich ab (1999): C1 Stellen: 27 Prozent, C2: auf<br />
Dauer 6 Prozent, C3 Professur: 8 Prozent, C4 Professur: 4<br />
Prozent. Die Wissenschaftsratsempfehlungen zur Chancengleichheit<br />
von Frauen in Wissenschaft und <strong>Forschung</strong> (1998)<br />
belegen, daß die Medizin in dieser Frage eine Mittelstellung<br />
einnimmt.<br />
Neustrukturierung der Universitätsklinika<br />
In einzelnen Bundesländern sind die Universitätsklinika<br />
(mit eigener Leitung) von den Aufgaben in <strong>Forschung</strong> und<br />
<strong>Lehre</strong> mit universitärer Einbindung (z.B. Dekan) getrennt<br />
worden, nachdem die Kultusministerkonferenz vor sieben Jahren<br />
entsprechende Empfehlungen verabschiedet hatte. Man<br />
unterscheidet zwischen diesem Kooperationsmodell und dem<br />
Integrationsmodell mit einem für <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> sowie<br />
Krankenversorgung gemeinsamen Leitungsgremium (nur in<br />
Niedersachsen so zur Zeit vorgeschrieben). Es wird sehr kritisch<br />
zu prüfen sein, wie sich die unterschiedlichen Organisationsformen<br />
auf die Ergebnisse in <strong>Forschung</strong>, <strong>Lehre</strong><br />
und Krankenversorgung auswirken werden. Auch in<br />
dieser Frage sollten nachprüfbare Parameter erhoben<br />
werden, bevor aus Konzepten und Hypothesen gesetzliche<br />
Vorgaben auf Dauer etabliert werden.<br />
In verschiedenen Ländern sind neue Hochschulgesetze<br />
bereits verabschiedet oder befinden sich<br />
in der Phase der Novellierung. Stets wird von Straffung<br />
der Entscheidungsabläufe, Stärkung der Präsidenten,<br />
Rektoren und Dekane gesprochen. Gibt es<br />
Daten, daß dann die Universitäten effizienter arbeiten<br />
werden? Kann man auf die Partizipation der Wissenschaftler,<br />
sei es als Assistent oder Professor so weitgehend<br />
verzichten? Entstehen nicht neue <strong>Forschung</strong>sschwerpunkte<br />
durch Initiativen einzelner Forscherpersönlichkeiten<br />
und nicht durch Anordnung von<br />
oben? Demokratisch gewählte repräsentative Gremien<br />
sind sicher manchmal zeitaufwendig, aber besteht<br />
derzeit nicht die Gefahr, daß wegen einiger eindeutiger<br />
Mängel auch bewährte Strukturen beseitigt werden<br />
und aus Entscheidungs- nur noch Beratungsgremien<br />
werden? Die Hochschulmedizin in Deutschland<br />
steht demnach nicht nur bei der dringend anstehenden<br />
Novellierung der Approbationsordnung, der Organisation<br />
einer international kompetitiven <strong>Forschung</strong>, der Weiterentwicklung<br />
des medizinischen Fortschritts in der Krankenversorgung<br />
und den organisatorischen Änderungen vor<br />
Herausforderungen von ungeahntem Ausmaß. Dabei sollten<br />
nicht Ideologien, sondern kritisch abwägende Diskussionen<br />
und Evaluationen von durchgeführten Modifikationen diesen<br />
Wandel begleiten.<br />
Dem Statistischen Bundesamt sei für die neuesten Zahlenangaben<br />
gedankt.<br />
❑<br />
Anschrift des Autors<br />
Carl Neuberg Str. 1<br />
30625 Hannover<br />
email: Pabst.Reinhard@MH-Hannover.de
313<br />
Dienstrechtsreform<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001
Aus der <strong>Forschung</strong><br />
Abfallende Wolle<br />
Schafe, die „sich selber scheren“, sind ein<br />
Ziel im internationalen Schafgenom-Projekt.<br />
Die Genetiker suchen nach Genen,<br />
die für die Schafzucht nützlich sind.<br />
Schafe, die einmal im Jahr ihren Pelz von<br />
allein verlieren, könnten den Schäfern<br />
viel Arbeit abnehmen. Tatsächlich hat es<br />
solche Tiere bereits gegeben. Sie waren<br />
nicht einmal das Ergebnis gentechnischer<br />
Manipulationen, sondern hatten<br />
lediglich einen speziellen Wachstumsfaktor<br />
injiziert bekommen. Er sorgte dafür,<br />
daß die Wolle weitgehend von den<br />
Tieren abfiel. Es gibt auch sehr viele<br />
natürliche Variationen bei den verschiedenen<br />
Schafrassen. Tom Broad<br />
vom Inver-mey Agricultural Centre in<br />
Mosgiel, Neuseeland, berichtet: „Eine<br />
kleine, britische Sorte verliert seine<br />
Wolle, wenn der Sommer kommt. Interessanterweise<br />
hat sich auch gezeigt,<br />
daß viele domestizierte Schafe, die aus<br />
verschiedenen Gründen wieder verwilderten,<br />
auch ihr Fell fallen ließen.“<br />
Speziell die Domestikation nimmt auf<br />
die Wollproduktion großen Einfluß.<br />
„Erst das Zusammenspiel der Gene<br />
und der äußeren Einflüsse bringt die<br />
Eigenschaften hervor, die uns bei<br />
Schafen interessieren“, so Broad.<br />
Dem Äußeren der Tiere kann man die<br />
gewünschten Eigenschaften allerdings<br />
nicht ansehen. Mutterschafe neigen<br />
dazu, auch fremde Junge mit zu versorgen,<br />
sodaß erst eine DNA-Untersuchung<br />
zeigen kann, ob es sich bei<br />
Lämmern um Geschwister handelt.<br />
Dazu braucht man den Schafen nur<br />
ein paar Haare auszuzupfen, erklärt<br />
Tom Broad: „An der Wurzel befindet sich<br />
die Haarbalgzelle mit dem Erbmaterial.<br />
Wir isolieren daraus die DNA und untersuchen<br />
sie auf bestimmte Marker. Da<br />
wir eine Übersichtskarte vom Schafgenom<br />
besitzen, wissen wir, daß bestimmte<br />
Marker nur in bestimmten Rassen<br />
zu finden sind.“ Mit diesem Verfahren,<br />
so der Wissenschaftler, ließen sich<br />
diejenigen Individuen in einer Schafherde<br />
herausfinden, die die gesuchten Eigenschaften<br />
zeigen und sich deshalb besonders<br />
für die Zucht eignen.<br />
Quelle: Deutschlandfunk, 25. April 2001<br />
314<br />
Dienstrechtsreform<br />
Aus der <strong>Forschung</strong><br />
Ta-Ta-Ta-Taa<br />
Im Radio läuft ein gutes Musikstück,<br />
doch leider kennt man den Titel nicht.<br />
Auch der CD-Verkäufer kann nicht erraten,<br />
um welches Lied es sich handelt.<br />
Nun ist Rettung in Sicht. Informatiker<br />
an der Universität Bonn haben ein Programm<br />
entwickelt, das anhand einer<br />
kurzen Notenfolge in Sekundenbruchteilen<br />
das entsprechende Musikstück<br />
„heraushört“. In Zukunft soll der Computer<br />
sogar gesummte oder gepfiffene<br />
Melodiefragmente erkennen können.<br />
„notify!“ heißt die Software, die inhaltliche<br />
Anfragen an Musikstücke beantworten<br />
kann. „Sie können das Prinzip mit<br />
der Volltextsuche einer Internet-Suchmaschine<br />
vergleichen“, erklärt Informatik-Professor<br />
Dr. Michael Clausen.<br />
Möchte man beispielsweise wissen, aus<br />
welchem Text der Satz „Wer reitet so spät<br />
durch Nacht und Wind?“ stammt, so<br />
wird man unter google.de oder yahoo.<br />
com schnell fündig - aha, Goethes „Erlkönig“.<br />
Mit „notify!“ können durch Eingabe<br />
eines Musikfragments Informationen<br />
zu dem entsprechenden Titel gefunden<br />
werden, derzeit aber nur, sofern der<br />
Benutzer die Kunst des Notenschreibens<br />
beherrscht. Per Mausklick oder angeschlossenem<br />
MIDI-Keyboard gibt der<br />
Nutzer die gesuchte Notenfolge ein. Da<br />
der Rhythmus nie ganz stimmt, ist das<br />
Programm sehr fehlertolerant. Gerade<br />
Musikwissenschaftler werden an der<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Suchmaschine ihre Freude haben - läßt<br />
sich mit ihr doch beispielsweise die Frage<br />
beantworten, wer alles Beethoven<br />
„beklaute“. Das Programm findet die eingegebene<br />
Notenfolge auch in solchen<br />
Stücken, in denen sie z.B. eine andere<br />
Tonhöhe hat.<br />
Quelle: Universität Bonn, 2. Mai 2001<br />
Gesunde Tomate<br />
Selbst Fertigpizza könnte eines Tages<br />
zum gesunden Lebensstil gehören, sollte<br />
sich eine Gen-Tech-Züchtung britischer<br />
Firmen-Forscher durchsetzen.<br />
Denn im Unilever Labor in Bedfordshire<br />
ist eine angeblich besonders „gesunde“<br />
Tomate entwickelt worden. Sie soll in ihrer<br />
Schale 78 mal mehr Flavonole ent-<br />
In einem Hamburger Musikgeschäft Foto: dpa<br />
halten als herkömmliche Tomaten. Flavonole<br />
gelten als Stoffe, die Zellen vor<br />
aggressiven Sauerstoff-Molekülen schützen.<br />
Selbst wenn die Tomaten zu Püree<br />
verarbeitet wurden, blieben noch 65 Prozent<br />
der Flavonole erhalten. Die Tomate<br />
könne helfen, das Risiko für Herz-<br />
Kreislauf-Erkrankungen zu senken,<br />
schreiben die Unilever-Forscher in der<br />
neuesten Ausgabe der Fachzeitschrift<br />
„Nature Biotechnology“.<br />
Quelle: Deutschlandfunk, 3. Mai 2001
Erweiterte Realität<br />
Die Techniker der Zukunft gehen mit<br />
einer Brille an die Arbeit, die die Wirklichkeit<br />
erweitert. Das ist zumindest die<br />
Vision des Fraunhofer-Instituts für Graphische<br />
Datenverarbeitung (IGD) in<br />
Darmstadt. Das Prinzip der Augmented<br />
Reality (erweiterte Wirklichkeit) ist eine<br />
Mischung aus Realität und Computergrafik.<br />
Die Brille ist mit einem Laptop<br />
verkabelt. Mit ihrer bleistiftdünnen Kamera<br />
an der Seite und kleinen Bildschirmen<br />
hinter den Gläsern wird sie<br />
zum zeigenden Handbuch und dokumentiert<br />
gleichzeitig alle Arbeitsschritte.<br />
Durch die Brille sieht der<br />
Techniker den realen Apparat, der vor<br />
ihm auf dem Tisch steht, als auch beispielsweise<br />
einen Pfeil, der genau auf<br />
jenen Knopf zeigt, mit dem die Maschine<br />
in Gang gesetzt werden kann.<br />
Jede Handbewegung wird über den<br />
Computer angewiesen. Auch ein Laie<br />
könnte das fremde Gerät daher mit<br />
Hilfe der Brille bedienen. Die Idee,<br />
die Realität mit der virtuellen Welt der<br />
Computer zu verknüpfen, stammt<br />
vom amerikanischen Flugzeugbauer<br />
Boeing nach Auskunft von Didier<br />
Stricker vom Fraunhofer-Institut. „Sie<br />
haben festgestellt, daß ihre Techniker<br />
40 Prozent ihrer Arbeitszeit mit der<br />
Suche nach Handbüchern und der<br />
Dokumentation ihrer Arbeit verbringen.<br />
Die Augmented Reality sollte Abhilfe<br />
schaffen“, sagte Stricker auf der<br />
Hannover-Messe. Mit der Idee sind<br />
große finanzielle Erwartungen verbunden.<br />
Die Hersteller erhoffen sich vor allem<br />
Einsparungen bei der Wartung. Mit<br />
der Technik könnten Fachleuten in aller<br />
Welt über das Internet die nötigen Anleitungen<br />
bereitgestellt werden. Experten<br />
könnten über Monitor und Datenleitung<br />
die Arbeit der Techniker verfolgen und -<br />
wenn nötig - Anweisungen erteilen. Bei<br />
einem Unfall dienen die Bilder außerdem<br />
als Beweis, daß alle Handgriffe korrekt<br />
waren.<br />
Quelle: dpa-Wissenschaftsdienst, 30. April<br />
2001<br />
Sushi schützt vor<br />
Lungenkrebs<br />
Roher Fisch scheint die Lunge zu schützen.<br />
Der Verzehr von großen Mengen<br />
der japanischen Roh-Fisch-Spezialität<br />
315<br />
Dienstrechtsreform<br />
Aus der <strong>Forschung</strong><br />
Sushi senkt möglicherweise das Risiko<br />
von Rauchern, an Lungenkrebs zu erkranken.<br />
Das ist zumindest das Ergebnis<br />
einer Studie am japanischen Krebs-<br />
<strong>Forschung</strong>s-Zentrum Nagoya. Die Wissenschaftler<br />
hatten die Eßgewohnheiten<br />
von 1000 Lungenkrebspatienten und<br />
4.000 gesunden Menschen verglichen.<br />
Der Verzehr von Rohfisch, der besonders<br />
viel mehrfach ungesättigte Fisch-Fett-<br />
Säuren enthalte, beuge insbesondere einer<br />
bestimmten Form von Lungenkrebs<br />
vor - dem Adenokarzinom. Von gesal-<br />
Sushi-Bar in der japanischen Stadt Toyama. Die Bar ist mit einem umlaufenden Transportband<br />
ausgestattet. Foto: dpa<br />
zenem oder getrocknetem Fisch gehe<br />
kein schützender Effekt aus, so die Forscher.<br />
Die Vorliebe der Japaner für Sushi<br />
könne vielleicht erklären, warum es in<br />
Japan zwar ebenso viele Raucher gebe<br />
wie in Großbritannien aber 30 Prozent<br />
weniger Krebsfälle.<br />
Quelle: Deutschlandfunk, 3. Mai 2001<br />
Korallenriffe<br />
In der Karibik erobern Korallen stellenweise<br />
Meeresriffe zurück. Diese Beobachtung<br />
machten Biologen aus North-<br />
Ridge in Kalifornien jetzt erstmals. Seit<br />
über 20 Jahren sind Korallen in der karibischen<br />
See auf dem Rückzug und werden<br />
von Makroalgen an den Riffen verdrängt.<br />
Doch der Trend ist offensichtlich<br />
umkehrbar. Darüber berichten die Biologen<br />
jetzt in den Abhandlungen der Nationalen<br />
Akademie für Wissenschaften<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
der USA. Wie sie bei der Freilandarbeit<br />
in einem Flachwasser-Riff feststellten,<br />
nehmen die Bestände von See-Igeln wieder<br />
stark zu. Da die Tiere sich von Makroalgen<br />
ernähren, erholen sich auch die<br />
Korallen: Ihr Nachwuchs habe sich dort,<br />
wo die See-Igel zurückkehren, zum Teil<br />
verzehnfacht, schreiben die US-Forscher.<br />
Ökologische Veränderungen von Korallenriffen<br />
werden vor allem als Folge des<br />
Klimawandels diskutiert.<br />
Quelle: Deutschlandfunk, 27. April 2001<br />
Vegetationskarte<br />
Zwanzig Jahre hat es gedauert, jetzt ist<br />
sie fertig: eine Europakarte, die erstmals<br />
umfassend Auskunft gibt über die Vegetation<br />
in Europa. Geobotaniker aus 31<br />
europäischen Ländern haben an der<br />
Karte gearbeitet. Im Maßstab 1 zu 2,5<br />
Millionen zeigt die Karte alle Pflanzengesellschaften<br />
- so etwa Nadelwälder,<br />
Moorregionen, Steppen oder Tundren.<br />
Gegliedert werden die Regionen außerdem<br />
nach Feuchte-Stufen und dem<br />
Nährstoffgehalt der Böden. Die neue<br />
Europakarte sei ein wichtiges Arbeitsmittel<br />
für Umweltschutz und Forstwirtschaft.<br />
Wegen ihrer Genauigkeit werde<br />
die Übersicht jetzt in den Deutschen<br />
National-Atlas übernommen, teilte das<br />
Bundesamt für Naturschutz mit.<br />
Quelle: Deutschlandfunk, 9. Mai 2001<br />
Meike Krüger
Neue<br />
Veröffentlichungen<br />
Neue Befristungsregelungen<br />
Thomas Dieterich / Ulrich Preis, Befristete<br />
Arbeitsverhältnisse in Wissenschaft<br />
und <strong>Forschung</strong> - Konzept einer<br />
Neuregelung im HRG - Dr. Otto<br />
Schmidt-Verlag, Köln 2001, 118 Seiten,<br />
68,- DM.<br />
Im Zuge der von der Bundesregierung<br />
geplanten Reform des Hochschuldienstrechts<br />
sollen auch die Befristungstatbestände<br />
der §§ 57a ff. des Hochschulrahmengesetzes<br />
neu gestaltet werden.<br />
Die hier angezeigte Schrift gibt ein Gutachten<br />
wieder, welches Thomas Dieterich,<br />
vormals Präsident des Bundesarbeitsgerichts,<br />
und Ulrich Preis, Professor<br />
an der Fernuniversität Hagen und der<br />
Heinrich-Heine Universität Düsseldorf<br />
dem Bundesministerium für Bildung und<br />
<strong>Forschung</strong> erstattet haben.<br />
Wie aus dem Vorwort hervorgeht, ist Ziel<br />
des Gutachtens eine „stringente Vereinfachung“<br />
der Befristungsregelungen. Zu<br />
diesem Zweck sollen die bisherigen differenzierten<br />
Sachgrundbefristungen<br />
durch allein zeitlich limitierte Befristungen<br />
ersetzt werden: Arbeitsverträge mit<br />
Bücher über Wissenschaft<br />
Christoph Ehmann, Bildungsfinanzierung<br />
und soziale Gerechtigkeit,<br />
W. Bertelsmann Verlag, Bielefeld<br />
2001, 172 Seiten, 29,80 DM.<br />
Regula Fischer / Karl Weber, Homo<br />
Academicus oder Human Capital?<br />
Evaluationsdiskurs und Evaluationspraxis<br />
an den Schweizer Hochschulen,<br />
Verlag Rüegger, Zürich<br />
2001, 100 Seiten, 38,20 DM.<br />
Volker Haug (Hg.), Das Hochschulrecht<br />
in Baden-Württemberg.<br />
Systematische Darstellung, C. F.<br />
Müller, Hüthig Fachverlage, Heidelberg<br />
2001, 501 Seiten, 138,- DM.<br />
316<br />
Habilitationen Neue Veröffentlichungen<br />
und Berufungen<br />
wissenschaftlichen und künstlerischen<br />
Mitarbeitern und mit wissenschaftlichen<br />
Hilfskräften sollen zweimal bis zu einer<br />
Höchstdauer von jeweils sechs Jahren<br />
befristet werden können, zunächst bis<br />
zum Abschluß der Promotion und danach<br />
für weitere sechs Jahre. Letztere<br />
Frist soll sich in dem Umfang verlängern,<br />
in dem die Anfertigung einer Doktorarbeit<br />
und Zeiten einer befristeten Beschäftigung<br />
in der Phase vor der Promotion<br />
zusammen weniger als sechs Jahre betragen<br />
haben. Angerechnet werden sollen<br />
alle befristeten Arbeitsverhältnisse<br />
mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen<br />
Arbeitszeit, Zeiten einer Junior-<br />
professur (deren keineswegs sichere Einführung<br />
das Gutachten vorwegnimmt)<br />
sowie befristete Arbeitsverhältnisse, die<br />
nach anderen Rechtsvorschriften, insbesondere<br />
nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz,<br />
abgeschlossen werden.<br />
Berücksichtigt werden sollen dabei alle<br />
Beschäftigungszeiten, gleichgültig ob sie<br />
nur bei einer oder bei verschiedenen<br />
Fritz Oser / Jürgen Oelkers (Hg.), Die<br />
Wirksamkeit der <strong>Lehre</strong>rbildungssysteme.<br />
Von der Allrounderbildung zur Ausbildung<br />
professioneller Standards, Verlag<br />
Rüegger, Zürich 2001, 700 Seiten, 86,-<br />
DM.<br />
Martina Röbbecke / Dagmar Simon,<br />
Reflexive Evaluation. Ziele, Verfahren<br />
und Instrumente der Bewertung von <strong>Forschung</strong>sinstituten,<br />
rainer bohn verlag,<br />
Berlin 2001, 139 Seiten, 24,80 DM.<br />
Werner Schmidt, Das Prinzip Mittelmaß,<br />
Book on Demand, Norderstedt, 169 Seiten,<br />
18,50 DM.<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Hochschulen und <strong>Forschung</strong>seinrichtungen<br />
absolviert worden sind.<br />
Die Vorschläge haben in der Tat den<br />
Gesichtspunkt starker Vereinfachung für<br />
sich: Die schwierige Beurteilung des Vorliegens<br />
der einzelnen Befristungstatbestände<br />
des geltenden § 57b Abs. 2<br />
bis 4 HRG und ihre Verknüpfung mit der<br />
Dauer der Befristung nach § 57c HRG<br />
entfiele. Sie lassen an sich auch genügend<br />
Raum für Befristungen. Daß nach<br />
insgesamt 12 Jahren entschieden werden<br />
muß, ob sich eine Hochschule oder <strong>Forschung</strong>seinrichtung<br />
von einem wissenschaftlichen<br />
Mitarbeiter trennt oder ihn<br />
in eine Dauerstelle übernimmt, ist zur<br />
Wahrung der weiteren Lebenschancen<br />
der wissenschaftlichen Mitarbeiter notwendig.<br />
Bedenken bestehen aber dagegen,<br />
daß die Vorschläge, gewissermaßen<br />
als Preis für die Vereinfachung, die Gestaltungsmöglichkeiten<br />
der Hochschulen<br />
und <strong>Forschung</strong>seinrichtungen in einer<br />
Reihe von Punkten beträchtlich einschränken<br />
wollen:<br />
Eingeschränkte<br />
Gestaltungsmöglichkeiten<br />
Der erste Punkt liegt in der Beschränkung<br />
des persönlichen Geltungsbereichs<br />
der Befristungsregelungen: Sie sollen nur<br />
wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter<br />
und wissenschaftliche Hilfskräfte<br />
erfassen, nicht aber mehr das Personal<br />
mit ärztlichen Aufgaben und Lehrkräfte<br />
für besondere Aufgaben (Lektoren).<br />
Für die Befristung der mit diesen<br />
zu schließenden Verträge sollen die<br />
Hochschulen und <strong>Forschung</strong>seinrichtun-<br />
Stefanie Schwarz / Ulrich Teichler<br />
(Hg.), Credits an deutschen Hochschulen.<br />
Kleine Einheiten – große<br />
Wirkung, Luchterhand Verlag,<br />
Neuwied 2001, 260 Seiten, 39,80<br />
DM.<br />
Ulrich Welbers (Hg.), Studienreform<br />
mit Bachelor und Master. Gestufte<br />
Studiengänge im Blick des <strong>Lehre</strong>ns<br />
und Lernens an Hochschulen.<br />
Modelle für die Geistes- und Sozialwissenschaften,<br />
Luchterhand Verlag,<br />
Neuwied 2001, 400 Seiten, 49,-<br />
DM.
gen auf die allgemeinen Regeln des Teilzeit-<br />
und Befristungsgesetzes verwiesen<br />
werden, mit der Folge, daß regelmäßig<br />
ein besonderer Sachgrund erforderlich<br />
ist. Einen solchen exakt nachzuweisen<br />
ist angesichts der von der Rechtsprechung<br />
des Bundesarbeitsgerichts angewandten<br />
Kriterien in der Praxis kaum<br />
möglich.<br />
Der zweite Punkt besteht in der Streichung<br />
des bisherigen besonderen Kündigungsrechts<br />
bei Wegfall von Mitteln<br />
Dritter. Dies erschwert die Planung von<br />
Drittmittelprojekten erheblich: Hochschulen<br />
und <strong>Forschung</strong>seinrichtungen<br />
müßten im Hinblick auf das Risiko eines<br />
möglichen Wegfalls der Drittmittel<br />
die Arbeitsverhältnisse innerhalb des<br />
Zwölfjahreszeitraums immer wieder<br />
kurzzeitig befristen und verlängern.<br />
Der dritte Punkt ist eine begrenzte, im<br />
Ergebnis aber doch weitreichende Öffnung<br />
der gesetzlichen Befristungsregelungen<br />
für Tarifverträge: Nach den<br />
Vorschlägen soll durch Tarifvertrag für<br />
bestimmte Fachrichtungen und <strong>Forschung</strong>sbereiche<br />
von den in § 57a HRG<br />
vorgesehenen Fristen abgewichen und<br />
die Anzahl der zulässigen Verlängerungen<br />
befristeter Arbeitsverträge festgelegt<br />
werden können. Damit erhielten die<br />
Tarifvertragsparteien vor allem die Möglichkeit,<br />
die zwei Sechsjahresfristen zu<br />
verkürzen. Etwa stünde nichts im Wege,<br />
sich die Fünfjahresfrist der Sonderregelung<br />
SR2y zum BAT zum Vorbild zu nehmen<br />
oder auch noch kürzere Fristen festzulegen.<br />
Das Gutachten meint zwar, es<br />
sei lebensfremd anzunehmen, daß die<br />
Gewerkschaften einen Arbeitskampf mit<br />
Stiftung Buchkunst<br />
317<br />
Habilitationen Neue Veröffentlichungen<br />
und Berufungen<br />
dem Ziel führen könnten, die Hochschulbefristung<br />
in ihrem Sinne zu regeln.<br />
Das Umgekehrte liegt näher: Die auf der<br />
Arbeitgeberseite des öffentlichen Dienstes<br />
Verhandelnden werden sich wegen<br />
einer solchen - in ihren Augen - „Nebenfrage“<br />
nicht von der Lösung eines Tarifkonflikts<br />
abhalten lassen. Davon abgesehen<br />
bestehen gegen das Gutachten in<br />
diesem Punkt auch erhebliche verfassungsrechtliche<br />
Bedenken: Das Bundesverfassungsgericht<br />
hat in seinem bekannten<br />
Hochschulbefristungsurteil aus dem<br />
Jahr 1996 die Befristungsregelungen der<br />
§§ 57a ff. HRG für aus Gründen der<br />
Wahrung der Wissenschaftsfreiheit „erforderlich“<br />
erklärt. Das gilt, wie hier nicht<br />
im einzelnen ausgeführt werden kann,<br />
auch gegenüber den Tarifvertragsparteien.<br />
Ich verweise dazu auf die eben als<br />
Band 1 der Reihe „Wissenschaftspolitik<br />
und Wissenschaftsrecht“ des Hochschulverbandes<br />
erschienene Schrift von Zimmermann,<br />
Befristete Arbeitsverhältnisse<br />
an Hochschulen und außeruniversitären<br />
<strong>Forschung</strong>seinrichtungen bei Drittmittelfinanzierung.<br />
Erwähnung verdient schließlich, daß<br />
Dieterich und Preis eine eigene Regelung<br />
für studentische Hilfskräfte vorschlagen.<br />
Deren Arbeitsverhältnisse sollen künftig<br />
nur bis zur Dauer von vier Jahren befristet<br />
werden können. Auch das erscheint<br />
zu eng. Insbesondere kann es Examenssemester<br />
hart treffen, wenn ihnen im<br />
Hinblick auf eine solche Regelung die<br />
weitere Hilfskrafttätigkeit verschlossen<br />
bleibt.<br />
Univ.-Professor Dr. Dr. h. c. Manfred Löwisch,<br />
Universität Freiburg<br />
Die schönsten Wissenschaftsbücher<br />
Innerhalb des jährlich von der Stiftung Buchkunst<br />
veranstalteten Wettbewerbs „Die schönsten<br />
deutschen Bücher“ gibt es auch die Sachgruppe<br />
„Wissenschaftliche Bücher und Lehrbücher“. Für<br />
das Jahr 2000 wurden in dieser Kategorie 83 Bücher<br />
eingesandt, von denen 5 prämiert wurden.<br />
Eines davon ist das abgebildete Buch „Viszeralchirurgische<br />
Sonographie“. Bewertet werden<br />
buchbinderische Verarbeitung, Papier, Druckergebnis,<br />
Satzqualität, typografische und grafische<br />
Gestaltung. Der Jury geht es dabei um die Verbindung<br />
von Inhalt und Form. Der Gesamtkatalog<br />
„Die schönsten deutschen Bücher 2000“ mit<br />
allen 58 ausgezeichneten Büchern ist kürzlich erschienen<br />
und kann über den Buchhandel bezogen<br />
werden.<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Computer und Web<br />
Suchmaschine<br />
Unter dem Namen des antiken Sehers<br />
Scirus (www.scirus.com) gibt<br />
es eine neue Suchmaschine, die<br />
sich exklusiv dem Auffinden von<br />
Informationen aus der Wissenschaft<br />
widmet. Nach Auskunft des<br />
Unternehmens Elsevier Science ist<br />
das Angebot mit Namen Scirus die<br />
weltweit umfassendste Suchmaschine<br />
für Texte aus der <strong>Forschung</strong>.<br />
Die Seite biete sowohl freien<br />
als auch kontrollierten Zugang<br />
zu wissenschaftlichen Informationsquellen,<br />
die herkömmliche<br />
Suchmaschinen nicht auffinden<br />
können. Derzeit umfasse sie mehr<br />
als 60 Millionen wissenschaftsbezogene<br />
Daten.<br />
Quelle: Elsevier science<br />
MIT im Netz<br />
Das amerikanische Massachusetts<br />
Institute of Technology (MIT) veröffentlicht<br />
Vorlesungsskripte, Unterlagen,<br />
technische Simulationen<br />
sowie Videovorträge im Internet.<br />
Die Informationen unter dem Namen<br />
„Open Course Ware“ werden<br />
damit kostenlos weltweit zugänglich<br />
gemacht. In zehn Jahren sollen<br />
nach Angaben des MIT-Präsidenten<br />
Charles Vest etwa 2000<br />
Kurse online verfügbar sein. Vest<br />
räumt ein, daß diese kostenlose Bereitstellung<br />
von Information gegen<br />
den weltweiten Trend der Vermarktung<br />
gerichtet sei. Aber dies<br />
sei, so ist er überzeugt, der beste<br />
Weg, Bildung voranzubringen: den<br />
Zugang zu Informationen zu erweitern<br />
und andere zur Teilnahme<br />
daran zu inspirieren.<br />
Quelle: MIT, 4. April 2001
Leserforum<br />
Chance vertan<br />
Zuschrift zum Pro & Contra „Tierversuche für<br />
die medizinische <strong>Forschung</strong>“ in F&L 2/01, S.<br />
70.<br />
Bei beiden Autoren gehen die Meinungsäußerungen<br />
eindeutig am Thema vorbei.<br />
Ich meine, daß hier eine Chance zur<br />
Auseinandersetzung mit Tierversuchen<br />
in der medizinischen <strong>Forschung</strong> vertan<br />
wurde. Schließlich werden mehr als 30<br />
Prozent der Versuchstiere und eine Vielzahl<br />
an Versuchsanordnungen im Rahmen<br />
der Grundlagen- und angewandten<br />
medizinischen <strong>Forschung</strong>, also außerhalb<br />
der Pharmaindustrie verwendet.<br />
Gerade in den Laboratorien der Hochschulen<br />
und <strong>Forschung</strong>sinstitute werden<br />
in Tierversuchen wesentliche Fragen des<br />
menschlichen wie tierischen Wohlergehens<br />
und Krankheitsschutzes bearbeitet.<br />
Hier wird das Pro und Contra des Einsatzes<br />
von Labortieren zu diskutieren<br />
sein, die Rolle von transgenen Tieren für<br />
die geeignete Modellbildung, die Frage<br />
der Minimierung von Belastungen für die<br />
Wolfgang Zimmermann<br />
318<br />
Habilitationen Leserforum und Berufungen<br />
Versuchstiere, die Grenzen für ihren Einsatz.<br />
Auch die Einschränkung von Tierversuchen<br />
durch administrative Auflagen<br />
sowie die zunehmend begrenzte finanzielle<br />
Förderung sind ein sicherlich konträr<br />
diskutierbares Thema.<br />
Professor Dr. K. Militzer, Univ.-Professor Dr.<br />
G. Heusch, Priv.-Doz. Dr. R. Schulz, Universitätsklinikum<br />
Essen<br />
Chance zur<br />
Weiterentwicklung<br />
Zuschrift zum Beitrag „Non vitae sed scholae<br />
discimus“ von E. Stern/L. Haag in F&L 11/<br />
00, S. 591ff. und zu den dazu veröffentlichten<br />
Zuschriften in F&L 2/01, S. 90.<br />
Es geht den beiden kritisierten Autoren<br />
des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung,<br />
Elsbeth Stern und Ludwig<br />
Haag, schlicht um die Evaluation eines<br />
Schulfaches. Die Legitimität der Untersuchung<br />
kann doch nicht mit dem Argument<br />
in Frage gestellt werden, daß<br />
deren Ergebnisse nicht mit der eigenen<br />
subjektiven Theorie im Einklang sind.<br />
Schulfächer liefern mit der Art ihrer Werbung<br />
(sic) selbst die Meßlatte, die an sie<br />
gelegt wird. Das Fach Latein hat dies in<br />
sehr riskanter Weise in der Vergangen-<br />
Befristete Arbeitsverhältnisse an Hochschulen und<br />
außeruniversitären <strong>Forschung</strong>seinrichtungen bei<br />
Drittmittelfinanzierung<br />
Drittmittel an Hochschulen und außeruniversitären <strong>Forschung</strong>seinrichtungen dienen<br />
zum großen Teil der Finanzierung von Wissenschaftlern, überwiegend wissenschaftlichen<br />
Mitarbeitern. Dabei ist, der regelmäßig zeitlich begrenzten Zurverfügungstellung<br />
der Drittmittel entsprechend, die befristete Anstellung die Regel (Drittmittelbefristung).<br />
Der Gesetzgeber hat dem durch besondere Befristungstatbestände, insbesondere<br />
§ 57 b Abs. 2 Nr. 4 HRG, Rechnung getragen.<br />
Das Werk untersucht die arbeitsrechtlichen Fragestellungen der Drittmittelbefristung<br />
in den Hochschulen und außeruniversitären <strong>Forschung</strong>sein-richtungen. Überlegungen<br />
zu vorliegenden Reformansätzen werden bzgl. ihrer arbeitsrechtlichen Ausführungen<br />
kritisch untersucht. Daran schließen sich eigene Reformvorschläge des Autors an.<br />
Band 1 der Reihe: Wissenschaftspolitik und Wissenschaftsrecht<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
heit getan. Es wurde seit Jahrzehnten behauptet,<br />
Lateinlernen fördere signifikant<br />
das logische Denken, die Lernfähigkeit<br />
besonders romanischer Sprachen, eine<br />
Arbeitshaltung, die dem Lernen für andere<br />
Fächer zugute komme usw. E. Stern<br />
und L. Haag haben nichts anderes getan,<br />
als diese Behauptungen empirisch<br />
zu untersuchen. Wer das Ergebnis nicht<br />
hinnehmen will, muß, sofern er nicht das<br />
Instrumentarium der empirisch arbeitenden<br />
Bildungsforschung in Bausch und<br />
Bogen in Frage stellen will, die genutzte<br />
<strong>Forschung</strong>smethode mit guten (besseren)<br />
Argumenten in Frage stellen. Das aber<br />
versuchen weder H. G. Nesselrath noch<br />
R. Felix. Wollen nun beide Leserbriefautoren<br />
etwa bestreiten, daß die Abnehmer<br />
von Unterricht - Eltern, Schüler, Studierende<br />
usw. - ein Anrecht auf empirisch<br />
fundierte Informationen haben (wie<br />
sie Stern und Haag liefern). Die Annahme,<br />
daß die kritisierte Studie dem Lateinunterricht<br />
schaden müsse, greift im<br />
übrigen zu kurz. Im Gegenteil: Sie trägt<br />
mittelfristig zu einer wohl überfälligen<br />
Weiterentwicklung des Lateinunterrichts<br />
bei. Muß man hierin nicht auch eine<br />
Chance erkennen?<br />
Univ.-Professor Dr. Franz-Joseph Meißner,<br />
Universität Gießen<br />
Neuerscheinung<br />
Wissenschaftspolitik und Wissenschaftsrecht: Befristete Arbeitsverhältnisse an Hochschulen und außeruniversitären <strong>Forschung</strong>seinrichtungen<br />
bei Drittmittelfinanzierung, Wolfgang Zimmermann, Hrsg.: Deutscher Hochschulverband, Band1, April 2001, XIII/228 Seiten, 49,00 DM plus<br />
Porto (Mitglieder des Deutschen Hochschulverbandes 40,00 DM plus Porto), ISBN: 3-924066-63-9. Bestellungen über den Buchhandel<br />
oder beim Deutschen Hochschulverband, Rheinallee 18, 53173 Bonn oder per Telefax 0228 - 35 34 03 oder E-Mail: dhv@hochschulverband.de<br />
Anzeige
Aus der<br />
Rechtsprechung<br />
„Gruppe der<br />
Hochschullehrer“<br />
Der Kläger, der seit 1991 den Titel eines<br />
außerplanmäßigen Professors führt, vertrat<br />
bis 1997 als Hochschuldozent auf<br />
Zeit an einer Universität sein Fach, für<br />
das er seit 1990 habilitiert ist, und hatte<br />
die Leitung einer Abteilung am Fachbereichsinstitut<br />
und der Außenstelle dieser<br />
Einrichtung inne. Zuvor gehörten<br />
diese Aufgaben zum Funktionsbereich<br />
beamteter C2 bis C4 Professoren. Mit<br />
Ablauf des befristeten Dienstverhältnisses<br />
übertrug die Universität dem Kläger<br />
1997 mit gleichem Funktionszuschnitt<br />
das Amt des Akademischen Rates.<br />
Der Kläger klagte dagegen, daß die von<br />
ihm erwartete Leitungsfunktion nicht im<br />
Status eines akademischen Mitarbeiters<br />
erfüllt werden könne. Das Verwaltungsgericht<br />
gab ihm Recht und betonte, daß<br />
er der Gruppe der Professoren zuzuordnen<br />
sei. Gegen diese Entscheidung legte<br />
die Universität Berufung ein mit der Begründung,<br />
die körperschaftliche Zugehörigkeit<br />
bestimme sich durch die Ausgestaltung<br />
des Dienstverhältnisses als weisungsgebundener<br />
akademischer Mitarbeiter.<br />
Die Berufung wurde jedoch zurückgewiesen.<br />
In der Begründung heißt es, Hauptanknüpfungspunkt<br />
für die Vermittlung von<br />
Rechten und Pflichten sei zuerst die<br />
hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule<br />
als Angehöriger des öffentlichen<br />
Dienstes - also als hauptberuflicher <strong>Akademischer</strong><br />
Rat. Des weiteren ordne das<br />
Universitätsgesetz die Hochschulbediensteten<br />
zur Wahrung ihrer mitgliedschaftlichen<br />
Befugnisse in Selbstverwaltungsgremien<br />
der Universität einer bestimmten<br />
Organisationseinheit und Mitgliedergruppe<br />
zu. Daraus folge, daß die Maßstäbe<br />
des Dienstrechts zwar die Grundlage<br />
für die Mitgliedschaft in der Universität<br />
bildeten, es aber einer eigenständigen<br />
Wertung des Hochschulgesetzgebers<br />
bedürfe, um festzustellen, in welchem<br />
Personenverband das Mitglied seine<br />
Rechte und Pflichten in der akademischen<br />
Selbstverwaltung wahrzunehmen<br />
habe. Die aus der Wissenschaftsfreiheit<br />
319<br />
Habilitationen Aus der Rechtsprechung<br />
und Berufungen<br />
abgeleiteten Anforderungen beinhalteten<br />
auch, daß die Repräsentationsgruppen<br />
der sog. Gruppenuniversität homogen<br />
zusammengesetzt sein müßten. Indikatoren<br />
für die Gruppe der Professoren sei<br />
deren Vorbildung, langjährige Tätigkeit/<br />
Erfolg in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> und die<br />
Kraft ihres Amtes zu tragende erhöhte<br />
Verantwortung sowie Verbundenheit mit<br />
der Sache der Wissenschaft, so daß es<br />
auf den Hochschullehrer im „materiellen<br />
Sinne“ ankomme. Auch die hier in<br />
Betracht kommende Vorschrift des<br />
Universitätsgesetzes sei in diesem Sinne<br />
auszulegen. Somit gehöre der Kläger zur<br />
Gruppe der Professoren, weil er abgesehen<br />
von seinem dienstrechtlichen Status<br />
nach seiner Qualifikation (Habilitation),<br />
Funktion (Vertreter des Faches in<br />
<strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> sowie im akademischen<br />
Prüfungswesen), Verantwortung<br />
(Leitungsfunktion für das Fach und den<br />
gesamten Fachbereich), Betroffenheit<br />
sowie Bindung an die Hochschule einem<br />
Professor vollständig entspreche. Ohne<br />
ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht<br />
entbehre die ihm übertragene Leitungsfunktion<br />
der hinreichenden Wirksamkeit.<br />
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-<br />
Pfalz, Urteil vom 10. November 2000 -<br />
2 A 11223/00.OVG)<br />
Druckkündigung<br />
Eine Berufung ist insgesamt unzulässig,<br />
wenn sich die Berufungsbegründung nur<br />
mit einer der beiden Erwägungen des Arbeitsgerichtes<br />
auseinandersetzt, sich aber<br />
das Arbeitsgericht im Kündigungsverfahren<br />
auf zwei voneinander unabhängige,<br />
selbständig tragende rechtliche Erwägungen<br />
stützt.<br />
Der Kläger begründete 1969 an einer<br />
Universität ein Arbeitsverhältnis als wissenschaftlicher<br />
Assistent. Nach Beschäftigung<br />
als Oberassistent und Hochschuldozent<br />
wurde er 1977 als ordentlicher<br />
Professor berufen. Von 1976 an war der<br />
Kläger für zweieinhalb Jahre stellvertretender<br />
Sektionsdirektor für Erziehung,<br />
Aus- und Weiterbildung für ein Fach an<br />
der Universität. Die Universität kündigte<br />
das Arbeitsverhältnis 1992 und 1993,<br />
wobei Arbeitsgerichte jeweils rechtskräftig<br />
feststellten, daß das Arbeitsverhältnis<br />
durch keine Kündigung aufgelöst<br />
worden sei. Erst nach den Kündigungsstreitigkeiten<br />
wurde der Kläger wieder<br />
beschäftigt. Nach Protestschreiben von<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Hochschullehrern und Beschlüssen der<br />
Fachkommission und des Institutsrates,<br />
daß eine Zusammenarbeit mit dem Kläger<br />
als ausgeschlossen angesehen werde,<br />
kündigte die Universität 1995 erneut<br />
fristlos, hilfsweise fristgemäß. Gegen diese<br />
Kündigung klagte der Kläger vor dem<br />
Arbeitsgericht mit der Begründung, er<br />
habe keinen Druck auf Studenten aus<br />
politischen Gründen ausgeübt. Die Universität<br />
erklärte Zweifel an der Verfassungstreue<br />
des Klägers und begründete<br />
die Druckkündigung damit, daß der Betriebsfrieden<br />
im Fachbereich nachhaltig<br />
gefährdet sei und zu befürchten sei, daß<br />
renommierte Wissenschaftler die Universität<br />
verlassen würden. Das Arbeitsgericht<br />
stellte fest, daß das Arbeitsverhältnis<br />
durch die hilfsweise ausgesprochene<br />
fristgemäße Kündigung aufgelöst worden<br />
sei; diese Kündigung sei gerechtfertigt<br />
durch Gründe im Verhalten des Klägers<br />
und aus dem Gesichtpunkt der<br />
Druckkündigung.<br />
Während die Berufung des Klägers ihm<br />
auch hinsichtlich der ordentlichen Kündigung<br />
Recht gab und die Universität zur<br />
vorläufigen Weiterbeschäftigung verurteilte,<br />
begehrte die Universität mit der<br />
Revision die Wiederherstellung des Urteils<br />
des Arbeitsgerichtes. Die Revision<br />
gab der Universität Recht; sie sei begründet,<br />
weil es bereits an einer zulässigen<br />
Berufung des Klägers fehle.<br />
Die Berufungsbegründung müsse geeignet<br />
sein, das gesamte Urteil in Frage zu<br />
stellen. Besonders im Arbeitsgerichtsprozeß<br />
seien hohe Anforderungen an<br />
den Inhalt der Berufungsbegründung zu<br />
stellen. Der Kläger habe sich lediglich mit<br />
seinem vom Arbeitsgericht angenommenen<br />
Fehlverhalten auseinandergesetzt,<br />
nicht aber mit dem Gesichtspunkt der<br />
Druckkündigung. Er habe keine Darstellung<br />
abgegeben, in welcher Weise er versucht<br />
habe, etwas gegen die Verweigerung<br />
einer Zusammenarbeit mit ihm in<br />
der Fakultät zu unternehmen.<br />
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.<br />
März 1998 - 2 AZR 497/97)<br />
Birgit Ufermann<br />
Die Entscheidungen der Rubrik „Aus der<br />
Rechtsprechung“ können in vollem Wortlaut<br />
über den Materialservice von <strong>Forschung</strong><br />
& <strong>Lehre</strong> (s. dritte Umschlagseite)<br />
bezogen werden.
Steuerrecht aktuell<br />
Medizingutachten<br />
Leistungen eines Arztes sollen nur noch<br />
dann steuerfrei sein, wenn sie der medizinischen<br />
Betreuung von Personen durch<br />
das Diagnostizieren und Behandeln von<br />
Krankheiten/Gesundheitsstörungen dienen.<br />
Die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens<br />
sei nur dann nach § 4 Nr. 14<br />
Umsatzsteuergesetz steuerfrei, wenn ein<br />
therapeutisches Ziel im Vordergrund stehe.<br />
Dagegen seien z.B. Alkoholgutachten,<br />
Gutachten als Grundlage für<br />
Versicherungsabschlüsse, über Berufstauglichkeit<br />
oder die Krankheitserregerfreiheit<br />
von Trinkwasser nicht von der<br />
Umsatzsteuer befreit. Aufgrund eines<br />
Schreibens des Bundesfinanzministeriums,<br />
das am 8. März 2001 im Bundessteuerblatt<br />
veröffentlicht wurde, sollen<br />
damit ein Großteil der medizinischen<br />
Gutachterumsätze, die ab 9. März 2001<br />
anfallen, der Umsatzsteuer von 16 Prozent<br />
unterliegen.<br />
(Bundesfinanzministerium, Schreiben<br />
vom 13. Februar 2001 - IV D 1 - S 7170<br />
- 4/01)<br />
Zur Zeit wird auf politischer Ebene noch<br />
darüber diskutiert, die Umsatzsteuerpflicht<br />
auf einen späteren Zeitpunkt zu<br />
verschieben. Hier bleibt das Ergebnis abzuwarten.<br />
Eine Umsatzsteuerpflicht fällt jedoch<br />
grundsätzlich bei einem Steuerpflichtigen<br />
dann nicht an, wenn in einem Jahr<br />
der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenen<br />
Steuer 32.500,- DM nicht überstiegen<br />
hat und im nächsten Kalenderjahr<br />
100.000,- DM voraussichtlich nicht übersteigen<br />
wird. Diese sog. Besteuerung der<br />
Kleinunternehmer (gem. § 19 UStG) gilt<br />
auch für die Umsätze von Ärzten, so daß<br />
es in vielen Fällen nicht zur Umsatzsteuerpflicht<br />
kommen wird.<br />
Dazu hat der Bundesfinanzhof (Urteil<br />
vom 1.2.2001, Aktenzeichen V R 23/00)<br />
einen Freiraum geschaffen: Wer seinen<br />
Auftraggebern vorsorglich Umsatzsteuer<br />
in Rechnung stellt, nach Ablauf des<br />
Jahres aber feststellt, daß seine steuerpflichtigen<br />
Erlöse doch unterhalb der<br />
Grenze zur Umsatzsteuerpflicht liegen,<br />
320<br />
Habilitationen Steuerrecht und aktuell Berufungen<br />
kann sich noch bis ins folgende Jahr gegen<br />
die Umsatzsteuerpflicht entscheiden<br />
(bis er einen unanfechtbaren Steuerbescheid<br />
bekommen hat). Natürlich muß<br />
er dann gleichzeitig berichtigte Rechnungen<br />
ohne Umsatzsteuer verschicken und<br />
die Umsatzsteuer an den Auftraggeber<br />
zurückzahlen.<br />
Es ist noch darauf hinzuweisen, daß weiterhin<br />
gewisse Leistungen, die einer direkten<br />
Gegenleistung gegenüberstehen,<br />
ebenfalls nicht umsatzsteuerbefreit sind<br />
und nicht unter § 4 Nr. 14 USTG fallen;<br />
zu nennen sind hier Vortragstätigkeiten<br />
oder schriftstellerische Tätigkeiten - so<br />
z. B. in Fachzeitschriften.<br />
Griechische Silbermünze, 6. Jh. v. Chr.<br />
Foto: AKG<br />
Zeitschriftenband<br />
Jeder Band einer sich über mehrere Jahrgänge<br />
erstreckenden Fachzeitschriftensammlung<br />
ist als selbständiges Wirtschaftsgut<br />
anzusehen. Die Anschaffungskosten<br />
von abnutzbaren beweglichen<br />
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens,<br />
die einer selbständigen Nutzung fähig<br />
sind, können im Wirtschaftsjahr der Einlage<br />
in voller Höhe als Betriebsausgaben<br />
abgesetzt werden, wenn die Einlagewerte<br />
für das einzelne Wirtschaftsgut 800,- DM<br />
nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall<br />
lag der Einlagewert pro Halbjahresband<br />
der Zeitschrift „Der Betrieb“ unter der<br />
Wertgrenze, und da jeder einzelne Teilband<br />
der Zeitschrift als selbständiges<br />
Wirtschaftsgut einer selbständigen Nutzung<br />
zugänglich sei, seien die einzelnen<br />
Halbjahresbände als selbständige Wirtschaftsgüter<br />
- mit einzelnen Büchern vergleichbar<br />
- anzusehen. Für die selbständige<br />
Nutzbarkeit sei es nicht erforderlich,<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
eine umfassende Problemlösung anzubieten.<br />
Etwa ein Aufsatz in einer Zeitschrift<br />
unter einem ganz bestimmten<br />
Blickwinkel begründe wegen der dort<br />
aufgezeigten Teilaspekte eine selbständige<br />
Nutzbarkeit.<br />
(Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom<br />
13. November 2000 - 11 K 4437/98 E -<br />
rechtskräftig)<br />
Umzugskosten<br />
Ein Professor wechselte am 1. August<br />
1991 von A an den Lehrstuhl in B, wo<br />
er der nicht selbständigen Tätigkeit als<br />
Hochschullehrer und weiterer freiberuflicher<br />
Nebentätigkeit nachging, und mietete<br />
zunächst für den Monat August ein<br />
Appartement von der Universität B, um<br />
dann zum 1. September 1991 in eine größere<br />
Wohnung in B zu ziehen. Am 5.<br />
September 1991 erwarb er ein Einfamilienhaus<br />
in B, das er renovieren ließ. Nach<br />
Verkauf des Hauses in A, zog die Familie<br />
in die Wohnung nach B. Die Möbel<br />
wurden eingelagert, bis der Kläger nach<br />
Beendigung der Renovierung mit seiner<br />
Familie am 1. April 1993 in das Einfamilienhaus<br />
einziehen konnte, das er<br />
ebenfalls teilweise beruflich nutzte. Da<br />
unmittelbarer Anlaß des Umzugs die<br />
Berufung des Klägers nach B war, scheide<br />
ein Abzug der Lagerkosten als Betriebsausgaben<br />
aus freiberuflicher Tätigkeit<br />
aus.<br />
Der Bundesfinanzhof erkannte die Kosten<br />
für die Einlagerung der Möbel auch<br />
nicht als Werbungskosten an, da die Einlagerungskosten<br />
nicht unmittelbar und<br />
ausschließlich durch den Umzug, sondern<br />
in erster Linie durch den privaten<br />
Bedürfnissen genügenden Umbau veranlaßt<br />
worden seien. Die berufliche Veranlassung<br />
eines Umzugs ende regelmäßig<br />
mit dem Umzug in die erste Wohnung<br />
am neuen Arbeitsort. Die Möbeleinlagerung<br />
für die Zeit vom Bezug dieser<br />
Wohnung bis zur Fertigstellung des<br />
Hauses am neuen Wohnort gehöre daher<br />
nicht mehr zu den steuerlich absetzbaren<br />
Umzugskosten. Auch aus den Vorschriften<br />
über die doppelte Haushaltsführung<br />
ergebe sich diesbezüglich nichts<br />
anderes.<br />
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. September<br />
2000 - IV R 78/99)<br />
Birgit Ufermann
Habilitationen und<br />
Berufungen<br />
THEOLOGIE<br />
Dr. Friedrich Ernst Avemarie, Universität Tübingen,<br />
habilitierte sich, und es wurde ihm die<br />
Lehrbefugnis für das Fach Neues Testament an<br />
der Evangelisch-Theologischen Fakultät erteilt.<br />
PD Dr. Siegfried Hermle, Universität Tübingen,<br />
hat einen Ruf an die Universität zu Köln auf eine<br />
Professur für Evangelische Theologie und ihre<br />
Didaktik/Schwerpunkt Historische Theologie<br />
angenommen.<br />
PD Dr. Joachim Kunstmann, Universität Bayreuth,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Evangelische<br />
Religionspädagogik und Didaktik des<br />
Religionsunterrichtes erteilt.<br />
Dr. Thomas Wilhelm Pola, Universität Tübingen,<br />
habilitierte sich, und es wurde ihm die<br />
Lehrbefugnis für das Fach Altes Testament an<br />
der Evangelisch-Theologischen Fakultät erteilt.<br />
Dr. Anna Schwemer, Universität Tübingen, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihr die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Neues Testament an der Evangelisch-Theologischen<br />
Fakultät erteilt.<br />
PHILOSOPHIE UND<br />
GESCHICHTE<br />
Dr. Jörg Baberowski, Universität Tübingen, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Osteuropäische Geschichte erteilt.<br />
PD Dr. Hartmut Berghoff, Universität Tübingen,<br />
hat einen Ruf an die Universität Göttingen auf<br />
eine C4-Professur für Wirtschafts- und Sozialgeschichte<br />
angenommen.<br />
Dr. Knut Görich, Universität Tübingen, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Mittelalterliche Geschichte erteilt.<br />
Der Rubrik „Habilitationen und<br />
Berufungen“ liegen die Angaben<br />
aus den Presseverlautbarungen der<br />
Universitäten, aus Tageszeitungen<br />
und Fachzeitschriften zugrunde.<br />
Falls trotz aller Sorgfalt, die auf<br />
die Erstellung dieser Rubrik verwandt<br />
wurde, eine Angabe fehlerhaft<br />
sein sollte, teilen Sie uns dies<br />
bitte für eine Korrektur in der folgenden<br />
Ausgabe mit. Falls die Rubrik<br />
unvollständig ist, sind wir für<br />
jeden Hinweis dankbar.<br />
321<br />
Habilitationen und Berufungen<br />
Prof. Dr. Michael Heidelberger, Freie Universität<br />
Berlin, hat einen Ruf an die Universität Tübingen<br />
auf eine C4-Professur für Philosophie mit<br />
den Schwerpunkten Logik und Wissenschaftstheorie<br />
der Naturwissenschaften angenommen.<br />
Dr. Peter Hilsch, Universität Tübingen, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Mittelalterliche Geschichte erteilt.<br />
Dr. Detlev Kraack, Technische Universität Berlin,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Mittelalterliche<br />
Geschichte und Landesgeschichte erteilt.<br />
Prof. Dr. Sybille Krämer, Freie Universität Berlin,<br />
hat einen Ruf an die Universität Hannover<br />
auf eine C4-Professur für Philosophie abgelehnt.<br />
Prof. Dr. Peter Schroeder-Heister, Universität<br />
Tübingen, hat einen Ruf an die Universität Salzburg/Österreich<br />
auf eine Professur für Philosophie<br />
erhalten.<br />
Dr. Gerhard Taddey, Universität Tübingen, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Landesgeschichte erteilt.<br />
PD Dr. Lambert Wiesing, Technische Universität<br />
Chemnitz, hat einen Ruf an die Universität<br />
Jena auf eine C3-Professur für Vergleichende<br />
Bildtheorie (Philosophie) angenommen.<br />
GESELLSCHAFTS-<br />
WISSENSCHAFTEN<br />
PD Dr. Tilmann Allert, Universität Tübingen, hat<br />
einen Ruf an die Universität Frankfurt auf eine<br />
C3-Professur für Soziologie und Sozialpsychologie<br />
mit dem Schwerpunkt Bildungssoziologie<br />
erhalten.<br />
Prof. Dr. Gerhard Blickle, Universität Landau,<br />
hat einen Ruf an die Universität Linz auf eine<br />
Professur für Sozial- und Wirtschaftspsychologie<br />
abgelehnt und einen weiteren Ruf an die Universität<br />
Mainz auf eine Professur für Arbeits-,<br />
Betriebs- und Organisationspsychologie angenommen.<br />
PD Dr. Wolfgang Buskies, Universität Bayreuth,<br />
hat einen Ruf an die Universität Magdeburg auf<br />
eine Professur für Sportwissenschaft erhalten.<br />
PD Dr. Frank Daumann, Universität Bayreuth,<br />
hat einen Ruf an die Universität Jena auf eine<br />
Professur für Sportökonomie erhalten.<br />
Prof. Dr. Karl Gegenfurtner, Universität Tübingen,<br />
hat einen Ruf an die Universität Magdeburg<br />
auf eine C3-Professur für Biologische Psychologie<br />
angenommen.<br />
Dr. Georg Kamphausen, Universität Bayreuth,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Allgemeine<br />
Soziologie erteilt.<br />
Prof. Dr. Jochen Köhler hat einen Ruf an die<br />
Universität Magdeburg auf eine C2-Professur für<br />
Klavier- und Methodik angenommen.<br />
Dr. Dietmar von Reeken hat einen Ruf an die<br />
Universität Bielefeld auf eine Professur für Didaktik<br />
des Sachunterrichts angenommen.<br />
Dr. Werner Schönig, Universität zu Köln, habilitierte<br />
sich in dem Fach Rationale Sozialpolitik.<br />
Prof. Dr. Erich Schröger, Universität Leipzig, hat<br />
einen Ruf an die Universität zu Kiel auf eine<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Professur für Allgemeine und Biologische Psychologie<br />
abgelehnt.<br />
Dr. Norbert Schütz, Universität zu Köln, wurde<br />
die Lehrbefugnis für das Fach Kunstpädagogik/<br />
Kunsttherapie erteilt.<br />
Dr. Stephan Schwan, Universität Tübingen, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Psychologie erteilt.<br />
Dr. Gabriele Strobel-Eisele, Universität Tübingen,<br />
habilitierte sich, und es wurde ihr die<br />
Lehrbefugnis für das Fach Erziehungswissenschaft<br />
erteilt.<br />
Prof. Dr. Peter Vorderer, Hochschule für Musik<br />
und Theater Hannover, hat einen Ruf an die<br />
Universität Münster auf eine C3-Professur für<br />
Kommunikationswissenschaft abgelehnt und einen<br />
weiteren Ruf an die University of Southern<br />
California auf eine Professur für Kommunikationswissenschaft<br />
erhalten.<br />
PHILOLOGIE UND<br />
KULTURWISSENSCHAFTEN<br />
Dr. Hans Breunig, Universität Magdeburg, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Anglistische Literaturwissenschaft<br />
erteilt.<br />
Dr. Achim Conzelmann, Universität Tübingen,<br />
habilitierte sich, und es wurde ihr die<br />
Lehrbefugnis für das Fach Sportwissenschaft erteilt.<br />
Dr. Hannelore Eisenhofer-Halim, Universität<br />
Tübingen, habilitierte sich, und es wurde ihm die<br />
Lehrbefugnis für das Fach Japanologie erteilt.<br />
Dr. Robert von Friedeburg, Universität Bielefeld,<br />
hat einen Ruf an die Universität Rotterdam/<br />
Niederlande auf eine Professur für Geschichte<br />
der Gesellschaft erhalten.<br />
PD Dr. Monika Gomille, Universität Konstanz,<br />
hat einen Ruf an die Universität Düsseldorf auf<br />
eine C3-Professur für Englische Literaturwissenschaft/Literatur<br />
erhalten.<br />
PD Dr. Dorothea Klein hat einen Ruf an die<br />
Universität zu Kiel auf eine C4-Professur für<br />
Ältere Deutsche Literatur angenommen.<br />
Dr. Tania Kuteva, Universität zu Köln, hat einen<br />
Ruf an die Universität Düsseldorf auf eine<br />
C3-Professur für Anglistik und Amerikanistik angenommen.<br />
Prof. Dr. Laurenz Lütteken, Universität Marburg,<br />
hat einen Ruf an die Universität Zürich/Schweiz<br />
auf ein Ordinariat für Musikwissenschaft angenommen.<br />
Dr. Elke Nowak, Technische Universität Berlin,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Linguistik<br />
erteilt.<br />
PD Dr. Josef Raab hat einen Ruf an die Universität<br />
Bielefeld auf eine C3-Professur für Literatur<br />
und Kultur Nordamerikas angenommen.<br />
Dr. Dina de Rentiis, Technische Universität Berlin,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Romanische<br />
Literaturwissenschaft erteilt.<br />
Dr. Alexander von Rospatt, Universität Hamburg,<br />
habilitierte sich in dem Fach Indologie und<br />
Buddhismuskunde.
Dr. Klaus Schöpsdau, Universität des Saarlandes,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Klassische<br />
Philologie erteilt.<br />
Prof. Dr. Hans I. Siepe, Universität Mainz, hat<br />
einen Ruf an die Universität Düsseldorf auf eine<br />
C4-Professur für Romanistik/Literaturwissenschaft<br />
angenommen.<br />
Prof. Dr. Wolfram Steinbeck, Universität Bonn,<br />
hat einen Ruf an die Universität zu Köln auf eine<br />
C4-Professur für Musikwissenschaft erhalten.<br />
RECHTSWISSENSCHAFTEN<br />
Dr. Karsten Altenhain, Universität Tübingen,<br />
habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Strafrecht, Strafprozeßrecht<br />
und Medienrecht erteilt.<br />
Prof. Dr Wolfgang Ernst, Universität Tübingen,<br />
hat einen Ruf an die Universität Bonn an die<br />
Juristische Fakultät angenommen.<br />
Prof. Dr. Eric Hilgendorf, Universität Konstanz,<br />
hat einen Ruf an die Universität Würzburg auf<br />
eine C4-Professur für Strafrecht und Strafprozeßrecht<br />
angenommen.<br />
Dr. Jörn Axel Kämmerer, Universität Tübingen,<br />
habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Öffentliches Recht, Europarecht<br />
und Völkerrecht erteilt.<br />
Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Universität Tübingen,<br />
hat einen Ruf an die Universität Bonn auf<br />
eine C4-Professur für Öffentliches Recht erhalten.<br />
PD Dr. Thomas Mann, Universität zu Köln, hat<br />
einen Ruf an die Universität Bochum auf eine<br />
C3-Professur für Öffentliches Recht für Ökonomen<br />
erhalten.<br />
Prof. Dr. Hans-W. Micklitz, Universität Bamberg,<br />
hat einen Ruf an die Université Catholique de<br />
Louvain/Frankreich auf eine Ordentliche Professur<br />
an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät<br />
und als Direktor des Centre de Droit de la<br />
Consommation erhalten.<br />
Dr. Wolfgang Pöggeler, Universität Tübingen,<br />
habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Bürgerliches Recht, Neuere<br />
Rechtsgeschichte und Insolvenzrecht erteilt.<br />
Dr. Klaus Reischl, Universität Passau, habilitierte<br />
sich in dem Fach Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht<br />
und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit.<br />
PD Dr. Markus Stoffels, FernUniversität Hagen,<br />
hat einen Ruf an die Universität Bonn auf eine<br />
C3-Professur für Bürgerliches Recht angenommen.<br />
WIRTSCHAFTS-<br />
WISSENSCHAFTEN<br />
Dr. Heiko Burchert, Universität Greifswald, hat<br />
einen Ruf an die Fachhochschule Bielefeld auf<br />
eine C2-Professur für Betriebswirtschaftslehre<br />
und rechtliche Grundlagen des Gesundheitswesens<br />
erhalten.<br />
PD Dr. Volker Clausen, Indiana University<br />
Bloomington/Indiana, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule<br />
Essen auf eine C4-<br />
Professur für Volkswirtschaftslehre angenommen.<br />
322<br />
Habilitationen und Berufungen<br />
Dr. Jörg Freiling, Universität Bochum, habilitierte<br />
sich in dem Fach Betriebswirtschaftslehre und<br />
hat einen Ruf an die Universität Bremen auf eine<br />
C4-Professur für Management mittelständischer<br />
Unternehmen im internationalen Geschäft angenommen.<br />
Dr. Andreas Freytag, Universität zu Köln, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Wirtschaftliche Staatswissenschaften<br />
erteilt.<br />
Dr. Robert Göx, Universität Magdeburg, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Betriebswirtschaftslehre erteilt.<br />
PD Dr. Roland Helm hat einen Ruf an die Universität<br />
Jena auf eine C4-Professur für Betriebswirtschaftslehre<br />
und Marketing angenommen.<br />
Dr. Hans Rau-Bredow, Universität Würzburg,<br />
habilitierte sich in dem Fach Betriebswirtschaftslehre.<br />
Prof. Dr. Peter Reichling hat einen Ruf an die<br />
Universität Magdeburg auf eine C3-Professur für<br />
Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanzierung<br />
und Banken, angenommen.<br />
Dr. Ulrike Schneider, Universität Hannover, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihr die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Volkswirtschaftslehre erteilt.<br />
Prof. Dr. Bernhard Schwetzler, Handelshochschule<br />
Leipzig, hat einen Ruf an die Universität<br />
Eichstätt auf eine Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,<br />
Finanzierung und Bankbetriebslehre<br />
abgelehnt.<br />
Prof. Dr. Thomas Spengler hat einen Ruf an die<br />
Universität Magdeburg auf eine C4-Professur für<br />
Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Unternehmensführung<br />
und Organisation, angenommen.<br />
Prof. Dr. Dirk Stelzer, Technische Universität Ilmenau,<br />
hat einen Ruf an die Universität Mainz<br />
auf eine C4-Professur für Wirtschaftsinformatik<br />
und Betriebswirtschaftslehre erhalten.<br />
Dr. Utz Schäffer, Wissenschaftliche Hochschule<br />
für Unternehmensführung Vallendar, habilitierte<br />
sich im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften.<br />
Dr. Bernhard Swoboda, Universität des Saarlandes,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Allgemeine<br />
Betriebswirtschaftslehre erteilt.<br />
Dr. Thorsten Teichert, Wissenschaftliche Hochschule<br />
für Unternehmensführung Vallendar, habilitierte<br />
sich im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften.<br />
Dr. Ludwig Theuvsen, Universität zu Köln, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Betriebswirtschaftslehre erteilt.<br />
PD Dr. Marliese Uhrig-Homburg, Universität<br />
Mannheim, hat einen Ruf an die Universität<br />
Greifswald auf eine C4-Stiftungsprofessur für<br />
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Internationales<br />
Finanzmanagement/Internationale<br />
Kapitalmärkte erhalten.<br />
Prof. Dr. Dietmar Wellisch hat einen Ruf an die<br />
Universität Magdeburg auf eine C4-Professur für<br />
Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftliche<br />
Steuerlehre, angenommen.<br />
Prof. Dr. Birgitta Wolff hat einen Ruf an die Universität<br />
Magdeburg auf eine C4-Professur für<br />
Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Internationales<br />
Management, angenommen.<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
MATHEMATIK, PHYSIK UND<br />
INFORMATIK<br />
Prof. Dr. Andreas Birk, Freie Universität Brüssel/Belgien,<br />
hat einen Ruf an die Universität<br />
Rostock auf eine C3-Professur für Technische<br />
System- und Anwendersoftware erhalten.<br />
Dr. Mechthild Enderle, Universität des Saarlandes,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Experimentalphysik<br />
erteilt.<br />
Dr. Harald Garcke, Universität Bonn, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das<br />
Fach Mathematik erteilt.<br />
Prof. Dr. Hans-Ulrich Heiß, Universität-Gesamthochschule<br />
Paderborn, hat einen Ruf an die Technische<br />
Universität Berlin auf eine Professur für<br />
Kommunikations- und Betriebssysteme angenommen.<br />
Dr. Christoph Helmberg, Technische Universität<br />
Berlin, wurde die Lehrbefugnis für das Fach<br />
Mathematik erteilt.<br />
Dr. Xiaoyi Jiang, Universität Bern/Schweiz, hat<br />
einen Ruf an die Technische Universität Berlin<br />
auf eine Professur für Computer Vision erhalten.<br />
Prof. Dr. Wolfgang Küchlin, Universität Tübingen,<br />
hat einen Ruf an die Universität Jena auf<br />
eine Professur für Interaktive Medien und Anwendungen<br />
der Breitbandkommunikation erhalten.<br />
Dr. Peter Kunkel, Universität Oldenburg, hat einen<br />
Ruf an die Universität Leipzig auf eine C4-<br />
Professur für Numerik und Wissenschaftliches<br />
Rechnen erhalten.<br />
Dr. Erica Melis, Universität des Saarlandes, wurde<br />
die Lehrbefugnis für das Fach Informatik erteilt.<br />
Dr. Ullrich Memmert, Universität des Saarlandes,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Experimentalphysik<br />
erteilt.<br />
HD Dr. Sebastian Noelle, Universität Bonn, hat<br />
einen Ruf an die Rheinisch-Westfälische Technische<br />
Hochschule Aachen auf eine C3-Professur<br />
für Angewandte Mathematik angenommen.<br />
Prof. Dr. Klaus Obermayer, Technische Universität<br />
Berlin, hat einen Ruf auf eine Professur für<br />
Neuronale Informationsverarbeitung daselbst<br />
angenommen.<br />
Prof. Dr. Martin Rumpf, Universität Bonn, hat<br />
einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule<br />
Duisburg auf eine C4-Professur für Angewandte<br />
Mathematik angenommen.<br />
Ihre Meldung über Habilitationen<br />
und Berufungen können<br />
Sie schnell und effizient<br />
auch per E-mail senden an<br />
fernengel@forschung-undlehre.de
Dr. Gabriele Sadowski, Technische Universität<br />
Berlin, wurde die Lehrbefugnis für das Fach Thermodynamik<br />
erteilt.<br />
Dr. Peter Sanders, Universität des Saarlandes,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Informatik<br />
erteilt.<br />
Dr. Roland Schnaubelt, Universität Tübingen,<br />
habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Mathematik erteilt.<br />
Dr. Gregor Schwiwietz, Technische Universität<br />
Berlin, wurde die Lehrbefugnis für das Fach Physik<br />
erteilt.<br />
Dr. Maria Specovius-Neugebauer, Paderborn,<br />
hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule<br />
Kassel auf eine C3-Professur für Analysis<br />
erhalten.<br />
Dr. Andreas Weber, Universität Tübingen, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Informatik erteilt, und er hat einen<br />
Ruf an die Universität Bonn auf eine C3-Professur<br />
für Informatik angenommen.<br />
Prof. Dr. Helmut Weiß hat einen Ruf an die Universität<br />
Magdeburg auf eine C4-Professur für<br />
Physikalische Chemie angenommen.<br />
Dr. Christoph Weidenbach, Universität des Saarlandes,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Informatik<br />
erteilt.<br />
Dr. Klaus-Dieter Weltmann, ABB Zürich/<br />
Schweiz, hat einen Ruf an die Universität Greifs-<br />
323<br />
Habilitationen und Berufungen<br />
wald auf eine C4-Professur für Experimentalphysik<br />
erhalten.<br />
Dr. Wolf Widdra, Technische Universität München,<br />
hat einen Ruf an die Technische Universität<br />
Berlin auf eine Professur für Experimentelle<br />
Physik mit dem Schwerpunkt Laser- und<br />
Synchrotronstrahlung angenommen.<br />
Prof. Dr. Andreas Zell, Universität Tübingen, hat<br />
einen Ruf an die Universität zu Lübeck auf eine<br />
C4-Professur für Robotik und Kognitive Systeme<br />
erhalten.<br />
BIOLOGIE, CHEMIE,<br />
GEOWISSENSCHAFTEN UND<br />
PHARMAZIE<br />
Dr. Joachim Balbach, Universität Bayreuth, wurde<br />
die Lehrbefugnis für das Fach Biochemie erteilt.<br />
Dr. Jürgen Bernhagen, Universität Tübingen,<br />
habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Biochemie erteilt.<br />
Dr. Uwe Drescher, Universität Tübingen, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Physiologische Chemie erteilt.<br />
Dr. Leo Eberl, Technische Universität München,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Mikrobiologie<br />
erteilt.<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Dr. Bernd Kurt Fleischmann, Universität zu<br />
Köln, wurde die Lehrbefugnis für das Fach Physiologie<br />
und Zellbiologie erteilt.<br />
Prof. Dr. Kai-Uwe Fröhlich, Universität Tübingen,<br />
hat einen Ruf an die Universität Graz/Österreich<br />
auf eine Professur für Mikrobiologie angenommen.<br />
HD Dr. Monika Hassel, Universität Heidelberg,<br />
hat einen Ruf an die Universität Marburg auf eine<br />
C3-Professur für Morphologie und Evolution der<br />
Wirbellosen angenommen.<br />
Prof. Dr. Thomas Henle, Technische Universität<br />
Dresden, hat einen Ruf an die Universität Münster<br />
auf eine C4-Professur für Lebensmittelchemie<br />
erhalten.<br />
Prof. Dr. Brian Horsfield, Universität Oslo/Norwegen,<br />
hat einen Ruf an die Technische Universität<br />
Berlin auf eine Professur für Organische<br />
Geochemie und Kohlenwasserstoffsysteme angenommen.<br />
Dr. Thomas Ilg, Universität Tübingen, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das<br />
Fach Biochemie erteilt.<br />
Dr. Ronald Krüger, Universität Tübingen, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Tierphysiologie erteilt.<br />
Prof. Dr. Günther Pernul, Universität-Gesamthochschule<br />
Essen, hat einen Ruf an die Universität<br />
Linz/Österreich auf eine Professur für<br />
An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist eine<br />
Anzeigen<br />
Professur C 4 für Statistik und Ökonometrie<br />
zu besetzen. Die Inhaberin oder der Inhaber dieser Professur hat<br />
die Fächer Statistik und Ökonometrie in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> zu<br />
vertreten. Sie/er soll sowohl in den Methoden der beiden Fächer<br />
als auch in der angewandten Wirtschaftsforschung ausgewiesen<br />
sein. Zu den Lehrverpflichtungen gehört die statistische Grundausbildung<br />
im Wechsel mit der zweiten Professur für Statistik und<br />
Ökonometrie.<br />
Einstellungsvoraussetzungen sind die Habilitation oder gleichwertige<br />
wissenschaftliche Leistungen. Im Falle einer erstmaligen Berufung<br />
wird das Dienstverhältnis zunächst grundsätzlich befristet. Ausnahmen<br />
von der Befristung sind möglich, insbesondere wenn die<br />
Bewerberin/der Bewerber aus dem Ausland oder aus dem Bereich<br />
außerhalb der Hochschulen kommt. Bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses<br />
ist kein erneutes Berufungsverfahren erforderlich.<br />
Die Universität Tübingen strebt eine Erhöhung des Anteils von<br />
Frauen in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und bittet deshalb entsprechend<br />
qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung.<br />
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis zum 6. Juli<br />
2001 zu richten an den<br />
Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät<br />
Nauklerstraße 47 · 72074 Tübingen<br />
www.uni-tuebingen.de/wirtschaft
Electronic Business/Electronic Commerce abgelehnt.<br />
Dr. Doris Rentsch, Universität Tübingen, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihr die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Pflanzenphysiologie erteilt.<br />
Dr. Peter Salzer, Universität Tübingen, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Pflanzenphysiologie erteilt.<br />
Prof. Dr. Lukas Schreiber, Universität Bordeaux/<br />
Frankreich, hat einen Ruf an die Universität Bonn<br />
auf eine C3-Professur für Ökophysiologie der<br />
Pflanzen angenommen.<br />
Prof. Dr. rer. nat. Detlef Schulz-Bull, Universität<br />
zu Kiel, hat einen Ruf an die Universität Rostock<br />
auf eine C4-Professur für Meereschemie<br />
angenommen.<br />
Dr. Stanka Stoeva, Universität Tübingen, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihr die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Biochemie erteilt.<br />
Dr. Nicolaus von Wirén, Universität Tübingen,<br />
habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Pflanzenphysiologie erteilt.<br />
INGENIEURWISSENSCHAFTEN<br />
Prof. Dr.-Ing. Holger Hanselka, Universität Magdeburg,<br />
hat einen Ruf an die Technische Universität<br />
Darmstadt auf eine C4-Professur für Systemzuverlässigkeit<br />
im Maschinenbau und einen Ruf<br />
zur Leitung des Fraunhofer-Instituts für Betriebsfestigkeit<br />
(LBF) in Darmstadt angenommen.<br />
Dr.-Ing. Christoph Jungemann, Universität Bremen,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Theoretische<br />
Elektrotechnik erteilt.<br />
Dr.-Ing. Jürgen Leohold, Wolfsburg, hat einen<br />
Ruf an die Universität-Gesamthochschule Kassel<br />
auf eine C4-Professur für Grundlagen der<br />
Elektronik erhalten.<br />
Dr. Michael A. Muth, Universität des Saarlandes,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach<br />
Konstruktionstechnik/CAD, Informatik in der<br />
Produktionstechnik erteilt.<br />
Prof. Dr.-Ing. Johannes Pinnekamp, Universität<br />
Stuttgart, hat einen Ruf auf eine C3-Professur für<br />
Abwassertechnik daselbst angenommen.<br />
Prof. Dr. Jörg Raisch hat einen Ruf an die Universität<br />
Magdeburg auf eine C4-Professur für<br />
Systemtheorie technische Prozesse angenommen.<br />
Prof. Dr. Kai Sundmacher hat einen Ruf an die<br />
Universität Magdeburg auf eine C4-Professur für<br />
Systemverfahrenstechnik angenommen.<br />
Dr. Klaus Vajen, Universität Marburg, hat einen<br />
Ruf an die Universität-Gesamthochschule Kassel<br />
auf eine C3-Professur für Solar- und Anlagentechnik<br />
erhalten.<br />
Dr.-Ing. Josef Zimmermann, Münster, hat einen<br />
Ruf an die Universität-Gesamthochschule Kassel<br />
auf eine C3-Professur für Baubetriebswirtschaft<br />
erhalten.<br />
324<br />
Habilitationen und Berufungen<br />
AGRARWISSENSCHAFTEN,<br />
ERNÄHRUNGSWISSENSCHAF-<br />
TEN, VETERINÄRMEDIZIN<br />
Dr. Achim D. Gruber, ph.D. , Tierärztliche Hochschule<br />
Hannover, habilitierte sich in dem Fach<br />
Allgemeine Pathologie und pathologischer Anatomie<br />
der Tiere.<br />
HUMANMEDIZIN<br />
Dr. Karl-Ulrich Bartz-Schmitz, Universität zu<br />
Köln, hat einen Ruf an die Universität Tübingen<br />
auf eine C4-Professur für Augenheilkunde erhalten.<br />
PD Dr. Wolfgang Berger, Max-Planck-Institut<br />
für Molekulare Genetik, hat einen Ruf an die<br />
Universität Zürich/Schweiz auf eine Ordentliche<br />
Professur für Gendiagnostik erhalten.<br />
Dr. Wilhelm Bloch, Universität zu Köln, wurde<br />
die Lehrbefugnis für das Fach Anatomie und<br />
Zellbiologie erteilt.<br />
Dr. Thomas Böhler, Universität Ulm, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für<br />
das Fach Kinderheilkunde erteilt.<br />
Prof. Dr. Gerhard Braus, Universität Göttingen,<br />
hat einen Ruf an die Universität München auf<br />
eine C4-Professur für Genetik erhalten.<br />
Dr. Thomas Dietlein, Universität zu Köln, wurde<br />
die Lehrbefugnis für das Fach Augenheilkunde<br />
erteilt.<br />
Prof. Dr. Jörg Fegert, Universität Rostock, hat<br />
einen Ruf an die Universität Ulm auf eine C4-<br />
Professur für Kinder- und Jugendpsychiatrie angenommen.<br />
Dr. Stefan Frick, Universität des Saarlandes,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Chirurgie<br />
erteilt.<br />
Dr. Andreas Funk, Universität Tübingen, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />
erteilt.<br />
Dr. Angela Geissler, Universität Tübingen, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihr die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Diagnostische Radiologie erteilt.<br />
PD Dr. Thomas Gress, Universität Ulm, hat einen<br />
Ruf auf eine C3-Professur für Innere Medizin<br />
daselbst erhalten.<br />
Dr. Salvator Grisanti, Universität zu Köln, wurde<br />
die Lehrbefugnis für das Fach Augenheilkunde<br />
erteilt.<br />
Dr. Jens Jung, Universität des Saarlandes, wurde<br />
die Lehrbefugnis für das Fach Innere Medizin<br />
erteilt.<br />
Dr. Markus Jungehülsing, Universität zu Köln,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Hals-, Nasen-<br />
und Ohrenheilkunde erteilt.<br />
Dr. Manfred Kurjak, Technische Universität<br />
München, wurde die Lehrbefugnis für das Fach<br />
Innere Medizin erteilt.<br />
Prof. Dr. Harald Lachnit, Universität zu Kiel,<br />
hat einen Ruf auf eine Professur für Allgemeine<br />
Psychologie erhalten.<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
PD Dr. Karl J. Lackner, Universität Regensburg,<br />
hat einen Ruf an die Universität Mainz auf eine<br />
C4-Professur für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin<br />
angenommen.<br />
Dr. Viktor Magdolen, Technische Universität<br />
München, wurde die Lehrbefugnis für das Fach<br />
Experimentelle Gynäkologie erteilt.<br />
Dr. Tobias Marsen, Universität zu Köln, wurde<br />
die Lehrbefugnis für das Fach Innere Medizin<br />
erteilt.<br />
Dr. Elisabeth Merkle, Universität Tübingen, habilitierte<br />
sich, und es wurde ihr die Lehrbefugnis<br />
für das Fach Gynäkologie und Geburtshilfe erteilt.<br />
Prof. Dr. H. Michna, Sporthochschule Köln, hat<br />
einen Ruf an die Technische Universität München<br />
auf eine C4-Professur für Gesundheitsforschung<br />
erhalten.<br />
Dr. Otmar Nekarda, Technische Universität<br />
München, wurde die Lehrbefugnis für das Fach<br />
Chirurgie erteilt.<br />
Dr. Georg Pistorius, Universität des Saarlandes,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Chirurgie<br />
erteilt.<br />
Dr. Lukas Radbruch, Universität zu Köln, wurde<br />
die Lehrbefugnis für das Fach Anästhesiologie<br />
und Palliativmedizin erteilt.<br />
Dr. Jörg Reichrath, Universität des Saarlandes,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Dermatologie<br />
erteilt.<br />
Dr. Dieter Rixen, Universität zu Köln, wurde die<br />
Lehrbefugnis für das Fach Chirurgie erteilt.<br />
Prof. Dr. Gabriele M. Rune, Universität Greifswald,<br />
hat einen Ruf an die Universität Hamburg<br />
auf eine C4-Professur für Mikroskopische Anatomie<br />
erhalten.<br />
Dr. Petra Schnabel, Universität zu Köln, wurde<br />
die Lehrbefugnis für das Fach Innere Medizin<br />
erteilt.<br />
Dr. Christian Schneider, Universität zu Köln,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Innere<br />
Medizin erteilt.<br />
Dr. Henry Schroeder, Universität Greifswald,<br />
habilitierte sich in dem Fach Neurochirurgie.<br />
PD Dr. med. Barbara Zieger, Universität Freiburg/Breisgau,<br />
hat einen Ruf an die Universität<br />
Greifswald auf eine C3-Professur für Klinische<br />
und experimentelle Hämostaseologie erhalten.<br />
ZAHNHEILKUNDE<br />
Dr. Ulrike Fritz, Universität zu Köln, wurde die<br />
Lehrbefugnis für das Fach Zahn-, Mund- und<br />
Kieferheilkunde erteilt.<br />
Dr. Christos Katsaros, Universität des Saarlandes,<br />
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Kieferorthopädie<br />
erteilt.<br />
❑
<strong>Forschung</strong><br />
& <strong>Lehre</strong><br />
325<br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
Kombinationsangebot<br />
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und „<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong>“ bieten Ihnen ein Kombinationsangebot<br />
für Anzeigen des akademischen <strong>Stellenmarkt</strong>es an: in der „F.A.Z.“ mittwochs auf den<br />
Seiten Natur und Wissenschaft/Geisteswissenschaft, in „F & L“ im Rahmen des akademischen<br />
<strong>Stellenmarkt</strong>es.<br />
Eine Anzeige in beiden Publikationen kombiniert die große Verbreitung einer Tageszeitung auf<br />
Weltniveau mit der Zielrichtung einer renommierten wissenschaftlichen Zeitschrift.<br />
Der direkteste Weg, die klugen Köpfe zu erreichen!<br />
Format A<br />
250 x 88 mm<br />
Format C<br />
125 x 88 mm<br />
Format B<br />
167 x 88 mm<br />
Format D<br />
83 x 88 mm<br />
Kombinationspreis<br />
Format A - 5.650,00 DM<br />
Format B - 3.774,20 DM<br />
Format C - 2.825,00 DM<br />
Format D - 1.875,80 DM<br />
Weitere Informationen:<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong>, media-marketing<br />
Vera Müller / Angelika Miebach<br />
Rheinallee 18, 53173 Bonn<br />
Tel.: 0228 - 36 40 05; Telefax: 0228 - 35 99 47<br />
e-mail: anzeigen@forschung-und-lehre.de<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Format A<br />
250 x 90 mm<br />
Format C<br />
125 x 90 mm<br />
Format B<br />
167 x 90 mm<br />
Format D<br />
83 x 90 mm<br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong>
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
Kombinationsangebot<br />
<strong>Forschung</strong><br />
& <strong>Lehre</strong><br />
An der Fakultät für Angewandte Naturwissenschaften ist ab sofort die<br />
C 4-Professur für Bioprozesstechnik<br />
(Lehrstuhl)<br />
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu besetzen.<br />
Der Stelleninhaber/Die Stelleninhaberin soll das Gebiet der Bioprozesstechnik<br />
in voller Breite in <strong>Lehre</strong> und <strong>Forschung</strong> vertreten. Von dem Bewerber/der<br />
Bewerberin wird erwartet, dass er/sie die ingenieurwissenschaftliche<br />
Behandlung biotechnischer Prozesse beherrscht und mit modernen<br />
technologischen und analytischen Entwicklungen des Faches<br />
vertraut ist.<br />
Die <strong>Forschung</strong>sschwerpunkte könnten sowohl im Bereich immobilisierender<br />
Verfahren und hochdichter Kulturen liegen als auch auf dem Gebiet<br />
der Biosensorik oder der Grenzflächenprozesse mit Biomassen angesiedelt<br />
sein. Die <strong>Lehre</strong> ist im ingenieurwissenschaftlichen Diplomstudiengang<br />
Umwelt- und Bioingenieurwissenschaft (Werkstoff- und Verfahrenstechnik)<br />
zu erbringen, in enger Zusammenarbeit mit den Lehrstühlen für Chemische<br />
Verfahrenstechnik, Umweltgerechte Produktionstechnik und<br />
Kreislaufwirtschaft. Darüber hinaus wird sowohl in der <strong>Lehre</strong> als auch in<br />
der <strong>Forschung</strong> eine enge Kooperation mit den materialwissenschaftlich<br />
und ingenieurwissenschaftlich ausgerichteten Lehrstühlen der Fakultät für<br />
Angewandte Naturwissenschaften, z. B. im Bereich der biotechnologischen<br />
Herstellung neuer Materialien, der Sensorik oder auch der Mess-,<br />
Steuerungs- und Regelungstechnik sowie den naturwissenschaftlich ausgerichteten<br />
Lehrstühlen, insbesondere in der Fakultät für Biologie, Chemie<br />
und Geowissenschaften, erwartet.<br />
Einstellungsvoraussetzungen sind abgeschlossenes Hochschulstudium,<br />
pädagogische Eignung, Promotion und Habilitation oder der Nachweis<br />
gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen. Zum Zeitpunkt der Ernennung<br />
darf das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.<br />
Die Universität Bayreuth strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen in<br />
<strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und bittet deshalb Wissenschaftlerinnen nachdrücklich<br />
um ihre Bewerbung.<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.<br />
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden,<br />
Liste der Veröffentlichungen und bisher abgehaltenen Lehrveranstaltungen,<br />
Darstellung der wissenschaftlichen Arbeitsgebiete) werden<br />
bis zum 25. Juni 2001 erbeten an die Gründungsdekanin der Fakultät<br />
für Angewandte Naturwissenschaften, Universität Bayreuth,<br />
95440 Bayreuth.<br />
Suchen Sie mit<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
und der<br />
Frankfurter Allgemeinen Zeitung<br />
die besten Köpfe !<br />
326<br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
An der Fakultät für Konstruktions- und Fertigungstechnik der Universität<br />
Stuttgart ist eine<br />
Professur (C 4) für Technische Mechanik<br />
(Nachfolge Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. W. Schiehlen)<br />
am Institut B für Mechanik zum 01.10.2002 wiederzubesetzen. Die zukünftige<br />
Stelleninhaberin oder der zukünftige Stelleninhaber soll das Fachgebiet<br />
Technische Mechanik in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> vertreten.<br />
Zu den Aufgaben der Professur gehören die <strong>Lehre</strong> in Technischer Mechanik<br />
und Maschinendynamik für alle ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge<br />
des Maschinenbaus im weitesten Sinne sowie die Mitwirkung in dem englischsprachigen<br />
Masterstudiengang Computational Mechanics of Materials and<br />
Structures (COMMAS). <strong>Forschung</strong>sschwerpunkte sollen auf dem Gebiet der<br />
Modellbildung, der Simulation und der Theorie mechatronischer Systeme liegen<br />
mit Anwendungsbezug zur Fertigungstechnik, zur Fahrzeug- und Maschinendynamik<br />
und zur Biomechanik. Die Beteiligung an interdisziplinären<br />
<strong>Forschung</strong>skooperationen wird erwartet. Für die anwendungsbezogenen <strong>Forschung</strong>sgebiete<br />
ist die Einwerbung von Drittmitteln bedeutsam. Mit der Berufung<br />
ist die Leitung des Instituts B für Mechanik verbunden.<br />
Erwartet werden Bewerbungen von Persönlichkeiten, die in den oben genannten<br />
Gebieten wissenschaftlich ausgewiesen sind sowie praxisorientierte<br />
Erfahrungen nachweisen können. Initiative und Bereitschaft zur Kooperation<br />
mit staatlichen und industriellen Auftraggebern sind erforderlich.<br />
Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen bis zum 27.06.2001 an den Vorsitzenden<br />
der Berufungskommission, Herrn Prof. Dr.-Ing. Hansgeorg Binz, Universität<br />
Stuttgart, Institut für Maschinenkonstruktion und Getriebebau,<br />
Pfaffenwaldring 9, 70569 Stuttgart, Tel. 07 11/6 85-60 56.<br />
Gemäß § 67 Absatz 1 Universitätsgesetz ist das Dienstverhältnis bei einer<br />
ersten Berufung in ein Professorenamt grundsätzlich befristet; Ausnahmen<br />
von der Befristung sind möglich.<br />
Die Universität Stuttgart möchte den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen<br />
Bereich erhöhen und ist deshalb an Bewerbungen von Frauen besonders<br />
interessiert. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt.
UNIVERSITÄT HOHENHEIM<br />
Ab 1. Oktober 2001 ist die Stelle<br />
des Leiters / der Leiterin<br />
der Versuchsstation<br />
für Pflanzenbau und Pflanzenschutz<br />
wieder zu besetzen.<br />
Die Versuchsstation für Pflanzenbau und Pflanzenschutz (Ihinger Hof)<br />
der Universität Hohenheim umfasst ca. 250 ha. Sie liegt bei der Stadt<br />
Renningen im Kreis Böblingen. Oberste Priorität haben auf ca. 40 ha<br />
Parzellenversuche. Daneben werden 173 ha Ackerfläche (mit Saatgutvermehrung)<br />
und 20 ha Dauergrünland bewirtschaftet sowie Aufzuchtrinder<br />
und Mastbullen gehalten. Hauptaufgabe der Versuchsstation<br />
ist die Bereitstellung von Versuchskapazitäten für die Institute der<br />
Universität. In einem angeschlossenen Labor werden die anfallenden<br />
Proben aufbereitet und analysiert. Eine weitere Aufgabe ist die<br />
Anleitung von Auszubildenden, Praktikanten, Studenten und Doktoranden<br />
sowie die Weitergabe von Wissen an die Praxis und die interessierte<br />
Öffentlichkeit. Die Versuchsstation ist der Fakultät III zugeordnet.<br />
Der Leiter / die Leiterin ist Vorgesetze(r) der ca. 30 Bediensteten und<br />
verantwortlich für die Aufstellung und Umsetzung des Haushaltsplanes<br />
und den laufenden Betrieb. Zusammen mit dem Ausschuss der<br />
Versuchsstation hat die Leitung für bestmögliche Nutzung der Kapazität<br />
und ordnungsgemäße Durchführung der Versuche zu sorgen.<br />
Ständiger Dienstsitz ist die Versuchsstation, wo sich auch die Dienstwohnung<br />
befindet.<br />
Es steht eine Stelle des wissenschaftlichen Dienstes (bis Besoldungsgruppe<br />
A 15, <strong>Akademischer</strong> Direktor) zur Verfügung. Voraussetzung<br />
für eine Bewerbung sind ein abgeschlossenes agrarwissenschaftliches<br />
Universitätsstudium möglichst mit Promotion, fundierte Kenntnisse<br />
und Erfahrungen im Versuchswesen sowie gute verwaltungstechnische<br />
Grundkenntnisse oder entsprechende Berufserfahrung in einer<br />
vergleichbaren wissenschaftlichen Service-Einrichtung. Auf Erfahrung<br />
und Fähigkeit in der Personalführung sowie Kooperationsbereitschaft<br />
mit Wissenschaftlern verschiedenster Fachrichtungen und den anderen<br />
Versuchsstationen der Universität wird besonderer Wert gelegt.<br />
Da die Universität Hohenheim ihren Anteil an Frauen in Wissenschaft<br />
und Verwaltung erhöhen möchte, sind Bewerbungen von Frauen besonders<br />
erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung<br />
vorrangig eingestellt.<br />
Bewerbungen sind bis zum 15. Juni 2001 an den Präsidenten<br />
der Universität Hohenheim, 70593 Stuttgart, zu richten.<br />
Unser besonderer Service<br />
für Sie:<br />
Bereits eine Woche vor dem Erscheinungstermin von „<strong>Forschung</strong><br />
und <strong>Lehre</strong>“ finden Sie die aktuellen Stellenanzeigen<br />
der neuesten Ausgabe auf unserer<br />
homepage im Internet:<br />
www.forschung-und-lehre.de<br />
327<br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
<strong>Forschung</strong><br />
& <strong>Lehre</strong><br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong>
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
In der Fakultät für Physik der TU München ist zum frühest möglichen<br />
Zeitpunkt eine<br />
zu besetzen.<br />
C3-Professur a. Z.<br />
für Experimentalphysik<br />
Fachrichtung weiche Materie<br />
Der/die zukünftige Stelleninhaber/in soll in der <strong>Lehre</strong> das Fach Experimentalphysik<br />
vertreten. Der <strong>Forschung</strong>sschwerpunkt soll auf dem<br />
Gebiet der Struktur und Dynamik weicher Materie liegen. Denkbare<br />
Materialklassen sind beispielsweise Polymere, Kolloide oder Verbundmaterialien.<br />
Zur Untersuchung dieser Materialien stehen am Physikdepartment<br />
und an der Garchinger Neutronenquelle FRM-II hervorragende Arbeitsmöglichkeiten<br />
insbesondere auf den Gebieten der Röntgen-,<br />
Licht- und Neutronenstreuung zur Verfügung.<br />
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Studium an<br />
einer wissenschaftlichen Hochschule, pädagogische Eignung, Promotion<br />
und der Nachweis hoher wissenschaftlicher Leistungen, die<br />
auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereiches erbracht<br />
sein können. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt<br />
berücksichtigt.<br />
Die Position wird im Rahmen einer neuen Initiative der TU München<br />
zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ausgeschrieben,<br />
die jungen Forscherinnen und Forschern (in der Regel sollte<br />
das 33. Lebensjahr noch nicht überschritten sein) besonders attraktive<br />
Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Habilitation ist daher nicht Voraussetzung.<br />
Die Stelle ist auf 5 Jahre befristet.<br />
Die Technische Universität strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen<br />
in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und bittet deshalb Wissenschaftlerinnen<br />
nachdrücklich, sich zu bewerben.<br />
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse,<br />
Urkunden, Schriftenverzeichnis einschließlich ausgewählter Sonderdrucke)<br />
werden bis zum 16.7.2001 erbeten an den<br />
Dekan der Fakultät für Physik der TU München,<br />
James-Franck-Straße, 85748 Garching.<br />
Anzeigenschluß<br />
Ausgabe 7/2001 15. Juni 2001<br />
Ausgabe 8/2001 17. Juli 2001<br />
328<br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
<strong>Forschung</strong><br />
& <strong>Lehre</strong><br />
Ausgabe 9/2001 17. August 2001<br />
Ausgabe 10/2001 14. September 2001<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong> - auflagenstark
329<br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
● Die Zeitschrift für Ihre Stellenanzeigen<br />
● Die Zeitschrift für Ihre <strong>Forschung</strong>spreise und Stipendien<br />
● Die Zeitschrift für Ihre Tagungen und Veranstaltungen<br />
● Die Zeitschrift für Ihre gewerblichen Anzeigen<br />
Media-Daten 2001<br />
gültig ab 1. Januar 2001<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
Anzeigenleitung<br />
Angelika Miebach / Vera Müller<br />
Tel.: 02 28 / 36 40 05; Fax: 02 28 / 35 99 47<br />
E-mail: anzeigen@forschung-und-lehre.de<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
<strong>Forschung</strong><br />
& <strong>Lehre</strong><br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong>
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
An der Technischen Universität München in der Fakultät für Medizin<br />
am Institut für Virologie (Direktor: Univ.-Prof. Dr. V. Erfle) ist zum<br />
1.10.2002 die Stelle einer/eines<br />
zu besetzen.<br />
Universitätsprofessorin/<br />
Universitätsprofessors<br />
der BesGr. C 3<br />
für Klinische Virologie<br />
Zu den Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers gehört<br />
die Vertretung des Faches in <strong>Lehre</strong> und <strong>Forschung</strong>. Darüber hinaus<br />
sollte sie/er im Rahmen einer Facharzttätigkeit für Medizinische Mikrobiologie<br />
und Infektionshygiene in modernen diagnostischen Verfahren<br />
der Virologie ausgewiesen sein.<br />
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Studium an<br />
einer wissenschaftlichen Hochschule, pädagogische Eignung, Promotion<br />
und Habilitation oder der Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher<br />
Qualifikationen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb<br />
des Hochschulbereiches erbracht sein können.<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.<br />
Die Technische Universität München strebt eine Erhöhung des Anteils<br />
von Frauen in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und bittet deshalb qualifizierte<br />
Wissenschaftlerinnen sich zu bewerben.<br />
Habilitierte Bewerber/innen mit der Qualifikation für die genannten<br />
Aufgaben, die zum Zeitpunkt der Ernennung das 52. Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet haben, werden gebeten, ihre Unterlagen (Lebenslauf,<br />
Zeugnisse, Urkunden, Verzeichnis der Veröffentlichungen<br />
und Vorträge, Lichtbild) bis zum 30.6.2001 zu senden an das<br />
Dekanat der Fakultät für Medizin<br />
der Technischen Universität München<br />
Ismaninger Straße 22<br />
81675 München<br />
Eine Stellenanzeige<br />
in der angezeigten Größe<br />
330<br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
<strong>Forschung</strong><br />
& <strong>Lehre</strong><br />
1/6 S. (83 x 88 mm)<br />
kostet nur 495,- DM.<br />
Prüfen Sie unser Angebot und fordern<br />
Sie unsere Media-Daten an:<br />
Tel.: 0228/36 40 05 oder per<br />
Fax: 0228/35 99 47.<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Am Institut für Geophysik der Universität Stuttgart ist zum 1.10.2001<br />
eine<br />
C3-Professur für „Technische Geophysik“<br />
zu besetzen. In der <strong>Lehre</strong> sind Vorlesungen, Übungen und Praktika für<br />
Studierende der Studiengänge Geologie/Paläontologie, Geographie, Physik<br />
und Mineralogie, für den geplanten neuen Studiengang „Technische<br />
Geowissenschaften“ sowie für Studierende anderer Fachrichtungen anzubieten.<br />
In der <strong>Forschung</strong> erwarten wir eine Arbeitsrichtung, die eine enge Zusammenarbeit<br />
mit den anderen Instituten des Geowissenschaftlichen Zentrums<br />
(Geologie, Geographie, Mineralogie) ermöglicht. Schwerpunkte<br />
könnten beispielsweise sein: Luft- und Satellitenbildauswertung und andere<br />
Methoden der Fernerkundung, aber auch klassische Methoden der<br />
Angewandten Geophysik und Ingenieurgeophysik.<br />
Wir wünschen uns eine ausführliche Darstellung Ihres beruflichen Werdegangs,<br />
eine Beschreibung Ihrer zukünftigen <strong>Forschung</strong>saktivitäten und<br />
möglicher gemeinsamer <strong>Forschung</strong>sthemen, Sonderdrucke von 3 Veröffentlichungen,<br />
eine Liste von Referenzen sowie die Anschrift von Personen<br />
(oder einer Studentenvertretung), die über Ihre didaktischen Fähigkeiten<br />
Auskunft geben können.<br />
Einstellungsvoraussetzungen sind Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche<br />
Leistung.<br />
Ihe Bewerbung richten Sie bitte bis zum 11. Juni 2001 an den Vorsitzenden<br />
der Berufungskommission, Prof. Dr. Hartmut Seyfreid, Dekanat<br />
der Fakultät 7 der Universität Stuttgart, Herdweg 51, 70174 Stuttgart.<br />
Gemäß § 67 Absatz 1 Universitätsgesetz ist das Dienstverhältnis bei<br />
einer ersten Berufung in ein Professorenamt grundsätzlich befristet; Ausnahmen<br />
von der Befristung sind möglich.<br />
Die Universität Stuttgart möchte den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen<br />
Bereich erhöhen und ist deshalb an Bewerbungen von Frauen besonders<br />
interessiert. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig<br />
eingestellt.
An der Technischen Universität München ist in der Fakultät für Medizin<br />
an der Frauenklinik und Poliklinik des Klinikums rechts der Isar<br />
(Direktorin: Universitätsprofessorin Dr. Marion Kiechle) zum nächstmöglichen<br />
Zeitpunkt eine Stelle als<br />
Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor<br />
der BesGr. C 3<br />
für Gynäkologische Tumorgenetik<br />
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit<br />
zu besetzen.<br />
Zu den Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers gehört die<br />
Vertretung des Schwerpunktes gynäkologische Tumorgenetik in <strong>Lehre</strong><br />
und <strong>Forschung</strong>.<br />
Bewerberinnen/Bewerber sollten sowohl über einschlägige Erfahrungen<br />
in der Anwendung tumorgenetischer <strong>Forschung</strong>sstrategien verfügen<br />
als auch spezielle Kenntnisse in der molekularen Diagnostik<br />
zur Krebsprädisposition nachweisen können. Hierbei werden insbesondere<br />
Qualifikationen erwartet, die zur Mitwirkung in dem von der<br />
Deutschen Krebshilfe geförderten Projekt „Familiäres Mamma- und<br />
Ovarialkarzinom“ befähigt, welches mit besonderer Intensität an der<br />
Klinik bearbeitet wird. Mit der Tätigkeit verbunden ist die Leitung der<br />
tumorgenetischen Labore der Klinik.<br />
Einstellungsvoraussetzungen sind abgeschlossenes Studium an einer<br />
wissenschaftlichen Hochschule, pädagogische Eignung, Promotion<br />
und Habilitation oder der Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher<br />
Leistungen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereiches<br />
erbracht sein können.<br />
Die Technische Universität München strebt eine Erhöhung des Anteils<br />
von Frauen in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und bittet deshalb qualifizierte<br />
Wissenschaftlerinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung.<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung berücksichtigt.<br />
Bewerberinnen/Bewerber, die zum Zeitpunkt der Ernennung das 52.<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden gebeten, ihre Unterlagen<br />
(Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis,<br />
Sonderdrucke der wesentlichen Publikationen) bis zum 15.7.2001<br />
zu senden an das<br />
Dekanat der Fakultät für Medizin<br />
der Technischen Universität München<br />
Ismaninger Str. 22<br />
81675 München<br />
331<br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
An der Medizinischen Fakultät Charité der Humboldt-Universität zu Berlin<br />
ist ab sofort die Stelle<br />
Universitätsprofessor/in<br />
für Experimentelle Chirurgie<br />
(Besoldungsgruppe C3 BBesG, auf 5 Jahre befristet,<br />
Kennziffer: Prof. 200/2001)<br />
zu besetzen.<br />
Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber ist als Oberassistent/in bzw. Oberärztin/Oberarzt<br />
in der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie<br />
am Campus Virchow-Klinikum und Leiter/in der <strong>Forschung</strong>sabteilung<br />
der Klinik für <strong>Lehre</strong> und <strong>Forschung</strong> auf dem Gebiet der Experimentellen<br />
Chirurgie zuständig.<br />
Bewerber/innen sollen durch ihre wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet<br />
der Organersatztherapie, der Entwicklung hybrider Organe, der Zellkulturforschung<br />
und im weiteren Sinne der experimentellen Transplantationschirurgie<br />
ausgewiesen sein und die vorhandenen Arbeitsgebiete an der Klinik sinnvoll<br />
ergänzen (Schwerpunkt Organtransplantation, hepatobiliäre und Pankreaschirurgie).<br />
In der <strong>Lehre</strong> wird eine Beteiligung an der Ausbildung der Studierenden und<br />
Doktoranden/innen für das Gebiet der Experimentellen Chirurgie erwartet sowie<br />
eine enge Kooperation mit klinischen Wissenschaftler/innen vorausgesetzt.<br />
Die Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die Lehrbefugnis<br />
sowie eine ausreichende <strong>Lehre</strong>rfahrung, pädagogische Eignung und herausragende<br />
didaktische Fähigkeiten werden vorausgesetzt.<br />
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation<br />
bevorzugt.<br />
Die Medizinische Fakultät strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am<br />
wissenschaftlichen Personal in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und fordert deshalb<br />
qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben.<br />
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen<br />
Werdegangs, urkundlichen Nachweisen, Lehr- und Schriftenverzeichnis und<br />
Sonderdrucken der 5 wichtigsten Veröffentlichungen sind bis zum<br />
29. Juni 2001 zu richten an den<br />
Dekan der Medizinischen Fakultät Charité<br />
Humboldt-Universität zu Berlin, 10098 Berlin<br />
Konkrete Hinweise für die Bewerbung können der Homepage der Medizinischen<br />
Fakultät Charité im Internet unter http://www.charite.de/fakultaet/ entnommen<br />
werden.<br />
4 gute Gründe,<br />
Stellenanzeigen in <strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong> zu veröffentlichen:<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong> ist mit<br />
weitem Abstand die auflagenstärkstehochschulund<br />
wissenschaftspolitische<br />
Zeitschrift Deutschlands.<br />
90 Prozent der Leser von<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong> sind habilitiert<br />
oder Universitätsprofessoren. Mit<br />
einer Anzeige in <strong>Forschung</strong> &<br />
<strong>Lehre</strong> haben Sie direkten<br />
Zugang zu dieser Zielgruppe.<br />
Die Stellenanzeigen werden<br />
graphisch gestaltet -<br />
bereits eine Woche vor<br />
Erscheinen der Zeitschrift<br />
im Internet unter http://<br />
www.forschung-undlehre.de<br />
veröffentlicht.<br />
Die Preise für Stellenanzeigen<br />
sind im Vergleich<br />
mit anderen Zeitschriften<br />
konkurrenzlos günstig<br />
und seit Jahren konstant.<br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong>
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
An der Technischen Universität München ist in der Fakultät für Medizin<br />
an der Frauenklinik und Poliklinik des Klinikums rechts der<br />
Isar (Direktorin: Universitätsprofessorin Dr. Marion Kiechle) zum<br />
nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als<br />
Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor<br />
der BesGr. C 3<br />
für Onkologische Gynäkologie<br />
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit<br />
zu besetzen.<br />
Diese Professur ist verbunden mit der Funktion einer/eines leitenden<br />
klinischen Oberärztin/Oberarztes. Die/der Stelleninhaberin/<br />
Stelleninhaber soll das Fach Frauenheilkunde mit dem Schwerpunkt<br />
onkologische Gynäkologie angemessen in Klinik, <strong>Lehre</strong> und <strong>Forschung</strong><br />
vertreten. Bewerberinnen/Bewerber sollten in der operativen<br />
und onkologischen Gynäkologie international ausgewiesen sein,<br />
wobei insbesondere Qualifikationen im Bereich der endoskopischen<br />
Onkochirurgie erwartet werden.<br />
Einstellungsvoraussetzungen sind abgeschlossenes Studium an einer<br />
wissenschaftlichen Hochschule, pädagogische Eignung, Promotion<br />
und Habilitation oder der Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher<br />
Leistungen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereiches<br />
erbracht sein können. Weitere Voraussetzung ist die<br />
Gebietsarztanerkennung für Frauenheilkunde. Die fakultative Weiterbildung<br />
„Spezielle operative Gynäkologie“ muß nachgewiesen<br />
werden.<br />
Die Technische Universität München strebt eine Erhöhung des Anteils<br />
von Frauen in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und bittet deshalb qualifizierte<br />
Wissenschaftlerinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung.<br />
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung berücksichtigt.<br />
Bewerberinnen/Bewerber, die zum Zeitpunkt der Ernennung das<br />
52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden gebeten, ihre<br />
Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis,<br />
Sonderdrucke der wesentlichen Publikationen) bis zum<br />
15.7. 2001 zu senden an das<br />
Dekanat der Fakultät für Medizin<br />
der Technischen Universität München<br />
Ismaninger Str. 22<br />
81675 München<br />
332<br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
An der Medizinischen Fakultät Charité der Humboldt-Universität zu Berlin<br />
ist ab sofort die Stelle eines/einer<br />
Universitätsprofessors/in<br />
für Gynäkologische Onkologie<br />
(Besoldungsgruppe C3 BBesG, auf 5 Jahre befristet,<br />
Kennziffer: Prof. 202/2001)<br />
zu besetzen.<br />
Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber ist als Oberärztin/Oberarzt in der<br />
Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe für <strong>Lehre</strong> und <strong>Forschung</strong> sowie<br />
für die Leitung des zytologischen Labors, die Mammadiagnostik und die ambulante<br />
und stationäre Patientenversorgung beider Campi des Universitätsklinikums<br />
Charité zuständig.<br />
Bewerber/innen sollten durch wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der<br />
gynäkologischen Onkologie, insbesondere auf dem Gebiet des Zervixkarzinoms,<br />
des familiären Ovarial- und Mammakarzinoms sowie auf dem Gebiet der<br />
Senologie mit der speziellen Fragestellung der Vaskularisation von Mammakarzinomen<br />
ausgewiesen sein.<br />
In der <strong>Lehre</strong> wird eine Beteiligung an der Ausbildung der Studierenden für das<br />
Gebiet der gynäkologischen Onkologie einschließlich der gynäkologischen<br />
Zytologie erwartet. Erfahrungen mit innovativen Lehransätzen sind erwünscht.<br />
In der Patientenversorgung wird eine langjährige Erfahrung in der selbständigen<br />
Durchführung der gynäkologischen Radikaloperationen, onkoplastischen<br />
Operationen der Mamma einschließlich rekonstruktiver und ästhetischer<br />
Operationsmethoden sowie in der minimal-invasiven Therapie vorausgesetzt.<br />
Zur Durchführung der Brustsprechstunde sollte die Bewerberin/der Bewerber<br />
im Besitz der Fachkunde Mammasonographie der DEGUM sein.<br />
Die Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die<br />
Lehrbefugnis sowie eine ausreichende <strong>Lehre</strong>rfahrung, pädagogische Eignung<br />
und herausragende didaktische Fähigkeiten werden vorausgesetzt.<br />
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation<br />
bevorzugt.<br />
Die Medizinische Fakultät Charité strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen<br />
am wissenschaftlichen Personal in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und fordert<br />
deshalb qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.<br />
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen<br />
Werdegangs, urkundlichen Nachweisen, Lehr- und Schriftenverzeichnis und<br />
Sonderdrucken der 5 wichtigsten Veröffentlichungen sind bis zum<br />
29. Juni 2001 zu richten an den<br />
Dekan der Medizinischen Fakultät Charité<br />
Humboldt-Universität zu Berlin, 10098 Berlin<br />
Konkrete Hinweise für die Bewerbung können der Homepage der Medizinischen<br />
Fakultät Charité im Internet unter http://www.charite.de/fakultaet/ entnommen<br />
werden.<br />
<strong>Forschung</strong><br />
& <strong>Lehre</strong><br />
Eilige Anzeigen -<br />
Telefax: 02 28 / 35 99 47
Am Institut für Automatisierungstechnik und Autonome Systeme der Fakultät<br />
für Elektrotechnik und Informationstechnik ist die Stelle einer/eines<br />
Universitätsprofessorin/-professors<br />
der BesGr. C3 für<br />
Verteilte Messsysteme<br />
(Nachfolge Univ.-Prof. Dr.-Ing. F. Schneider)<br />
zum 1. Oktober 2002 unbefristet zu besetzen.<br />
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die auf dem Gebiet der<br />
Messsystem- und Sensortechnik wissenschaftlich/technisch hervorragend<br />
ausgewiesen sind. Es wird erwartet, daß die Bewerberin/der Bewerber<br />
<strong>Forschung</strong>skompetenz in einem oder mehreren der folgenden Gebiete besitzt:<br />
• Methoden, Komponenten und Engineering verteilter Messsysteme<br />
• Autonome Mess- und Prüfsysteme<br />
• Telematik, Informationsübertragung und -verarbeitung in der Messtechnik<br />
• Industrielle Sensorik, sichere Fernübertragung und Datenfusion<br />
• Multisensor- und Analysesysteme<br />
Praktische Erfahrungen in Anwendungsbereichen verteilter Messsysteme wie<br />
der Automatisierungstechnik, der Industriellen Informationstechnik, der Gebäude-systemtechnik,<br />
der medizinischen Messtechnik und der Umweltmesstechnik<br />
sowie mit der Einwerbung und Abwicklung von Projekten sind erwünscht.<br />
Zu den Aufgaben gehört die Vertretung des Fachgebiets in <strong>Forschung</strong> und<br />
<strong>Lehre</strong>. In der <strong>Lehre</strong> ist eine Beteiligung an der Ausbildung für <strong>Lehre</strong>r an beruflichen<br />
Schulen (LB) im Bereich der Automatisierungstechnik sowie an Aufbau-<br />
Studiengängen und internationalen Studiengängen vorgesehen.<br />
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen<br />
Hochschule, pädagogische Eignung, Promotion und Habilitation<br />
oder der Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen, die auch<br />
in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können. Die<br />
Bewerberin/der Bewerber darf das 52. Lebensjahr im Zeitpunkt der Ernennung<br />
noch nicht vollendet haben. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung<br />
bevorzugt berücksichtigt.<br />
Die Technische Universität strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in<br />
<strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und bittet deshalb Wissenschaftlerinnen nachdrücklich<br />
um ihre Bewerbung.<br />
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden,<br />
Schriftenverzeichnis einschließlich ausgewählter Sonderdrucke) werden<br />
bis zum 31.07.2001 erbeten an den<br />
Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik<br />
der Technischen Universität München<br />
Arcisstraße 21<br />
80333 München<br />
333<br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
• Sie möchten telefonisch eine Anzeige aufgeben?<br />
• Sie möchten sich über Anzeigenpreise, Anzeigenschlußtermine oder Media-Daten informieren?<br />
• Sie haben allgemeine Fragen zur Anzeigenschaltung in „<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong>“?<br />
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.<br />
media-marketing<br />
Montag - Freitag von 8.00 - 17.00 Uhr<br />
Tel.: 0228 / 36 40 05<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
<strong>Forschung</strong><br />
& <strong>Lehre</strong><br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong>
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
In der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik ist im Institut<br />
für Automatisierungstechnik und Autonome Systeme die Stelle<br />
einer Universitätsprofessorin / eines Universitätsprofessors<br />
der BesGr. C4<br />
für Zuverlässigkeit und Sicherheit komplexer<br />
technischer Systeme<br />
(Nachfolge Prof. Birkhofer)<br />
zum 01.04.2002 unbefristet zu besetzen.<br />
<strong>Forschung</strong>sgebiete des Lehrstuhls sind Theorien, Methodiken und Techniken<br />
der Zuverlässigkeit und Sicherheit inklusive der Risikoanalyse und des technischen<br />
Risikomanagements. Gesucht wird daher eine Persönlichkeit mit ausgewiesenen<br />
wissenschaftlichen Erfolgen auf Gebieten wie Sicherheit und<br />
Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Redundanz und Fehlertoleranz, Fehlermodellierung<br />
und -simulation, Risikoanalyse und technischem Risikomanagement<br />
bei komplexen Anlagen, Produkten und Systemen. Dabei sollten<br />
praktische Erfahrungen in einem oder mehreren der folgenden Anwendungsgebiete<br />
vorliegen: Automatisierungstechnik und Industrielle Informationstechnik,<br />
Energie- und Reaktortechnik, Produktionstechnik, Verkehrs- und<br />
Transporttechnik, Flug- und Fahrzeugtechnik, Medizintechnik. Erfahrungen im<br />
Projektmanagement sowie ausgeprägtes Interesse an der Initiierung<br />
multidisziplinärer Studien und Projekte, auch in Zusammenarbeit mit außeruniversitären<br />
<strong>Forschung</strong>seinrichtungen und der Industrie, gehören ebenfalls<br />
zu den Anforderungen.<br />
In der <strong>Lehre</strong> sollen methodenorientierte Lehrveranstaltungen zur Zuverlässigkeit,<br />
Verfügbarkeit, Fehlertoleranz und Sicherheit komplexer technischer Systeme<br />
für das Bachelor-, Master- und Diplomstudium auch fakultätsübergreifend<br />
angeboten werden. Zudem wird die Mitwirkung beim Aufbau postgraduierter<br />
und internationaler Ausbildungsprogramme erwartet.<br />
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen<br />
Hochschule, pädagogische Eignung, Promotion und Habilitation<br />
oder der Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen, die auch<br />
in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereiches erbracht sein können.<br />
Die Bewerberin/der Bewerber darf das 52. Lebensjahr im Zeitpunkt der Ernennung<br />
noch nicht vollendet haben. Schwerbehinderte werden bei gleicher<br />
Eignung bevorzugt berücksichtigt.<br />
Die Technische Universität strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in<br />
<strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und bittet deshalb Wissenschaftlerinnen nachdrücklich,<br />
sich zu bewerben.<br />
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden,<br />
Schriftenverzeichnis einschließlich ausgewählter Sonderdrucke) sind bis<br />
zum 31.07.2001 einzureichen beim:<br />
Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik<br />
Technische Universität München<br />
Arcisstraße 21, 80333 München<br />
Mit einer Verbreitung von<br />
20.739 Exemplaren (IVW 4/2000)<br />
ist „<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong>“<br />
mit Abstand die auflagenstärkste hochschul- und<br />
wissenschaftspolitische Zeitschrift<br />
in Deutschland.<br />
22000<br />
21000<br />
20000<br />
19000<br />
18000<br />
17000<br />
16000<br />
15000<br />
4/96 4/97 4/98 4/99 4/2000<br />
Verbreitung<br />
334<br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001
UNIVERSITÄT MANNHEIM<br />
Am Institut für Informatik der Fakultät für Mathematik und Informatik<br />
der Universität Mannheim ist eine neu eingerichtete<br />
Professur (C 4) für Softwaretechnik<br />
zunächst befristet für einen Zeitraum von 5 Jahren zu besetzen.<br />
Der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin soll sich in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong><br />
mit modernen Methoden des Software Engineering befassen, beispielsweise<br />
auf den Gebieten<br />
• Architektur von Softwaresystemen<br />
• Architekturmuster, Entwurfsmuster, Idiome<br />
• Qualitätssicherung, Test- und Validierungstechniken<br />
• Software für verteilte Systeme.<br />
Vorausgesetzt wird eine hervorragende wissenschaftliche Qualifikation<br />
aus einer Tätigkeit in Hochschule oder Industrie, welche durch Habilitation<br />
oder vergleichbare Leistungen nachgewiesen ist, sowie didaktische<br />
Eignung. Eine Beteiligung an der <strong>Lehre</strong> im Fach Informatik wird erwartet,<br />
insbesondere auch die regelmäßige Durchführung des Praktikums<br />
„Programmiermethodik“ im Grundstudium.<br />
Die Anstellung erfolgt im Rahmen eines auf die Dauer von 5 Jahren befristeten<br />
außertariflichen Dienstvertrages. Die finanzielle Dotierung orientiert<br />
sich an den besoldungsrechtlichen Bestimmungen für Professorenämter.<br />
Die Universität Mannheim strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in<br />
<strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> an und fordert daher qualifizierte Wissenschaftlerinnen<br />
ausdrücklich zur Bewerbung auf.<br />
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher<br />
Eignung bevorzugt berücksichtigt.<br />
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, wissenschaftlicher<br />
Werdegang, Schriftenverzeichnis) werden bis zum 01.07.2001 erbeten<br />
an den Dekan der Fakultät für Mathematik und Informatik Professor<br />
Dr. Guido Moerkotte, Universität Mannheim, D 7, 27, 68131<br />
Mannheim<br />
Frühlingsangebot<br />
Schalten Sie eine Stellenanzeige von 1/4 Seite<br />
(125 mm x 88 mm)<br />
und zahlen Sie statt DM 712,50<br />
jetzt nur DM 650,00.<br />
Dieses Angebot gilt für die Ausgabe 7/2001.<br />
335<br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
<strong>Forschung</strong><br />
& <strong>Lehre</strong><br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Universität<br />
Konstanz<br />
In der Rechts-, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaftlichen<br />
Sektion, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (Kennziffer<br />
2001/075), ist ab sofort die neu eingerichtete<br />
TKB-Stiftungsprofessur für<br />
Monetäre Ökonomik offener<br />
Volkswirtschaften (C4)<br />
zu besetzen. Die erfolgreiche Bewerberin/der erfolgreiche Bewerber<br />
sollte in <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> auf den Gebieten der<br />
monetären Ökonomik und der Makroökonomik offener Volkswirtschaften<br />
international ausgewiesen sein. Mit der von der Thurgauer<br />
Kantonalbank (TKB) gestifteten Professur ist die Leitung<br />
des projektierten Euregio-Instituts für Monetäre Ökonomik und<br />
Finanzmanagement an der Universität Konstanz verbunden. Von<br />
der zukünftigen Lehrstuhlinhaberin/vom zukünftigen Lehrstuhlinhaber<br />
wird erwartet, dass sie/er sich an den <strong>Forschung</strong>saktivitäten<br />
des Zentrums für Finanzen und Ökonometrie (CoFE) sowie<br />
in der <strong>Lehre</strong> neben den wirtschaftswissenschaftlichen Diplomstudiengängen<br />
auch am englischsprachigen Masterstudiengang<br />
International Economics /International Business Economics<br />
beteiligt.<br />
Für weitere Informationen steht der Sprecher des Fachbereichs<br />
Wirtschaftswissenschaften, Herr Prof. Dr. Winfried Pohlmeier, Tel.<br />
07531/88-26 60, E-Mail: winfried.pohlmeier@uni-konstanz.de<br />
zur Verfügung.<br />
Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt wird das Dienstverhältnis<br />
zunächst grundsätzlich befristet. Ausnahmen von der<br />
Befristung sind möglich, insbesondere, wenn die Bewerberin /der<br />
Bewerber aus dem Ausland oder aus dem Bereich außerhalb der<br />
Hochschulen kommt. Bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses<br />
nach Ablauf des befristeten Dienstverhältnisses ist kein erneutes<br />
Berufungsverfahren erforderlich.<br />
Die Universität bemüht sich um die Beseitigung von Nachteilen,<br />
die für Wissenschaftlerinnen im Bereich der Hochschule bestehen.<br />
Sie strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in <strong>Forschung</strong><br />
und <strong>Lehre</strong> an und begrüßt deshalb die Bewerbung von<br />
Frauen.<br />
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig<br />
eingestellt.<br />
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum<br />
30. Juni 2001 erbeten an den Sektionsleiter der Rechts-, Wirtschafts-<br />
und Verwaltungswissenschaftlichen Sektion, Universität<br />
Konstanz, D 128, 78457 Konstanz.<br />
Wir veröffentlichen auch Ihr privates<br />
Stellengesuch<br />
zu einem besonders günstigen Preis.<br />
Telefon: 02 28 / 36 40 05<br />
<strong>Forschung</strong><br />
& <strong>Lehre</strong><br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong>
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
336<br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
Zuverlässig - Schnell - Günstig<br />
„<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong>“ bietet die beste Plazierung für Anzeigen des<br />
akademischen <strong>Stellenmarkt</strong>es:<br />
1/1 Seite<br />
250 x 180 mm<br />
2.850,-- DM<br />
1/4 Seite<br />
125x88 mm<br />
712,50 DM<br />
1/2 Seite<br />
250x88 mm<br />
1.425,-- DM<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Universität<br />
Konstanz<br />
In der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Sektion, Fachbereich<br />
Informatik und Informationswissenschaft (Kennziffer 2001/<br />
078), ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine<br />
C4-Professur für Praktische<br />
Informatik<br />
zu besetzen. Der Fachbereich sucht Bewerberinnen und Bewerber<br />
mit einem Arbeitsschwerpunkt aus der Praktischen Informatik,<br />
der an die vorhandenen Schwerpunkte in den Gebieten<br />
Algorithmen und Datenstrukturen, Datenbanken, Informationssysteme,<br />
Visualisierung, Mensch-Computer-Interaktion, Informationswissenschaft,<br />
Software Engineering sowie den im Aufbau<br />
befindlichen Arbeitsbereich Medieninformatik anknüpft und<br />
sie geeignet ergänzt.<br />
Eine aktive Mitarbeit am weiteren Aufbau der Bachelor- und<br />
Master-Studiengänge Information Engineering und dem Ausbau<br />
eines <strong>Forschung</strong>sschwerpunkts im Gebiet Exploration und<br />
Visualisierung großer Datenmengen werden erwartet. Zu den<br />
Aufgaben gehört die Beteiligung in Grund- und Hauptstudium in<br />
den Studiengängen Information Engineering, Mathematik mit<br />
Schwerpunkt Informatik, in der Nebenfachausbildung Information<br />
Engineering und Informatik sowie dem Lehramtsstudiengang<br />
Informatik.<br />
Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt wird das Dienstverhältnis<br />
zunächst grundsätzlich befristet. Ausnahmen von der<br />
Befristung sind möglich, insbesondere, wenn die Bewerberin/<br />
der Bewerber aus dem Ausland oder aus dem Bereich außerhalb<br />
der Hochschulen kommt. Bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses<br />
nach Ablauf des befristeten Dienstverhältnisses ist<br />
kein erneutes Berufungsverfahren erforderlich.<br />
Die Universität bemüht sich um die Beseitigung von Nachteilen,<br />
die für Wissenschaftlerinnen im Bereich der Hochschule bestehen.<br />
Sie strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in <strong>Forschung</strong><br />
und <strong>Lehre</strong> an und begrüßt deshalb die Bewerbung von<br />
Frauen.<br />
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig<br />
eingestellt.<br />
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis 22. Juni<br />
2001 an die Sprecherin des Fachbereiches Informatik und Informationswissenschaft,<br />
Universität Konstanz, 78457 Konstanz,<br />
erbeten.<br />
1/2 Seite<br />
125x180 mm<br />
1.425,-- DM<br />
1/6 Seite<br />
83x88 mm<br />
495,-- DM<br />
<strong>Forschung</strong><br />
& <strong>Lehre</strong><br />
1/3 Seite<br />
167x88 mm<br />
990,-- DM
337<br />
<strong>Akademischer</strong> Veranstaltungshinweise<br />
<strong>Stellenmarkt</strong><br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong>
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong><br />
Biomedical Side Effects<br />
of Doping<br />
International Symposium<br />
Im Rahmen des EU-Projektes Harmonisierung des Kenntnisstandes<br />
über gesundheitliche Nebenwirkungen durch Doping veranstaltet das<br />
Institute für Morphologie und Tumorforschung (Leitung: Univ.-Prof. Dr.<br />
Dr. Horst MIchna) der Deutschen Sporthochschule Köln ein internationales<br />
Symposium.<br />
23. Juli 2001<br />
9 00 – 20 00 Uhr, Hörsaal 1<br />
Carl-Diem-Weg 6<br />
Köln<br />
Die Teilnahme ist kostenlos<br />
Is the present doping definition list still appropriate? Harm Kuipers, NL<br />
Doping in the former DDR/ Giselher Spitzer, Potsdam<br />
Side effects of doping: An overview/ Horst Michna, Köln<br />
Side effects of stimulants/ Kimmo Kuoppasalmi, FIN<br />
Side effects of narcotics and diuretics: Review of literature/ Carl Müller-<br />
Platz, Köln<br />
The epidemiology of doping/ Charles E. Yesalis, USA<br />
Cardiac side effects of anabolics/ Asterios Deligiannis, GR<br />
Anabolic steroids alter cardiac adaptation to exercise/ Wilhelm Bloch,<br />
Köln<br />
Aggression and anabolic steroid hormones/ Klaus Müller, Leipzig<br />
Beneficial and adverse effects of erythropoietin therapy/ Wolfgang<br />
Jelkmann, Lübeck<br />
Side effects of doping with growth hormone/ Martin Bidlingmaier,<br />
München<br />
Doping with children/ Giselher Spitzer, Potsdam<br />
Health risks of nutritional supplements/ Hans Geyer, Köln<br />
Nutritional supplements and doping/ Frans Delbeke, B<br />
Androgen related prohormones as nutritional supplements – are their<br />
use worth the risk? Craig Broeder, USA<br />
The doping trade: An exploratory study into the trade of performanceenhancing<br />
drugs in the Netherlands/ Rens van Kleij, NL<br />
Doping abuse in recreational sports/ Vassilis Mougios, GR<br />
Als Abschluß der Veranstaltung ist ein Round Table in deutscher Sprache<br />
mit Dopingopfern, Sportfunktionären, Wissenschaftlern und<br />
Wissenschaftsjournalisten geplant.<br />
Weitere Informationen sind per e-mail peters@hrz.dshs-koeln.de oder<br />
unter http://www.dshs-koeln.de/anatomie/veranstaltungen/<br />
symposium.htm erhältlich.<br />
338<br />
<strong>Akademischer</strong> <strong>Stellenmarkt</strong>/<br />
<strong>Stellenmarkt</strong><br />
Veranstaltungshinweise<br />
<strong>Forschung</strong><br />
& <strong>Lehre</strong><br />
Nutzen Sie die Zeitschrift „<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong>“<br />
um günstig auf Ihre Tagung oder Ihr Symposium<br />
aufmerksam zu machen.<br />
1/6 Seite 83 x 88 mm 200,00 DM<br />
1/4 Seite 125 x 88 mm 250,00 DM<br />
1/3 Seite 167 x 88 mm 350,00 DM<br />
1/2 Seite 125 x 180 mm 500,00 DM<br />
1/1 Seite 250 x 180 mm 1.000,00 DM<br />
• Ihr Auftrag wird auf Wunsch graphisch gestaltet.<br />
• Gegen einen Aufpreis von 15 % wird Ihre Anzeige auf unseren<br />
Internetseiten veröffentlicht.<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001
Wissenschaft im Programm<br />
Fernsehen<br />
339<br />
325<br />
Habilitationen Impressum und Berufungen<br />
Mo., 4. Juni, 12.15, ZDF: C 14 - Archäologische Entdeckungen in Deutschland.<br />
Di., 5. Juni, 19.00, arte: Archimedes. Schaubild: Vulkane, Pinsel, Viren.<br />
So., 10. Juni, 14.00, 3sat: Berliner Begegnungen. Eugen Drewermann.<br />
Mo., 11. Juni, 11.00, 3sat: Tele-Akademie. Professor Dr. Ada Neschke-Hentschke (Universität Lausanne): Platon und der<br />
moderne Rechtsstaat.<br />
Di., 12. Juni, 19.00, arte: Archimedes. Schimmelprozesse, Erdklumpen, Lichtgeschwindigkeit.<br />
Di., 19. Juni, 19.00, arte: Archimedes. Larven, Ozon, Porträt Etienne-Jules Marey.<br />
Hörfunk<br />
So., 3. Juni, 8.30, SWR2: Aula. „Wenn die Sprachen verschwinden“ - Zum Verfall der Sprachenvielfalt.<br />
Vortrag von Professor Dr. Dieter Wunderlich. 9.00, Radio Bremen Zwei: Forum Kultur. Das späte Glück des Untergangs.<br />
Die Bremer Hansekogge von 1380.<br />
Mo., 4. Juni, 8.30, SWR2: Aula. Stifter, Gönner und Sponsoren - Zur Geschichte des Mäzenatentums.<br />
Vortrag von Professor Dr. Johannes Fried.<br />
Mi., 6. Juni, 8.30, SWR2: Wissen. Die geheimen Wissensschätze - Wie sich Mitarbeiter-Kompetenzen ausschöpfen lassen.<br />
Sa., 9. Juni, 17.05, Radio Bremen Zwei: Direkte Demokratie als elektronische Demokratie. Vortrag von Professor Dr. Max<br />
Kaase (IU Bremen).<br />
So., 10. Juni, 8.30, SWR2: Aula. Jugend zwischen Anpassung und Widerstand. Über Werte, Werteverlust und Wertewandel.<br />
Vortrag von Professor Dr. Horst Petri.<br />
Mi., 13. Juni, 8.30, SWR2: Wissen. Streit um die Hormontherapie.<br />
So., 17. Juni, 8.30, SWR2: Aula. Der 17. Juni 1953: umkämpft - umstritten - fast vergessen. Vortrag von Professor Dr. Peter<br />
Steinbach.<br />
Mi., 20. Juni, 8.30, SWR2: Das Diktat der Greise - Bevölkerungsentwicklung und Politkultur.<br />
Mi., 27. Juni, 8.30, SWR2: Hoffnung durch Hormontherapie? Männer in den Wechseljahren.<br />
Impressum<br />
8. Jahrgang in Fortführung der Mitteilungen des<br />
Deutschen Hochschulverbandes (41 Jahrgänge)<br />
Herausgegeben im Auftrage des Präsidiums des<br />
Deutschen Hochschulverbandes<br />
ISSN: 0945 - 5604; erscheint monatlich<br />
Präsident:<br />
Hartmut Schiedermair, Univ.-Professor, Dr.<br />
Vizepräsidenten:<br />
Claus Herberhold, Univ.-Professor, Dr.<br />
Rainer Thome, Univ.-Professor, Dr.<br />
Präsidiumsmitglieder:<br />
Gunnar Berg, Univ.-Professor, Dr., Dr.<br />
Bernhard Kempen, Univ.-Professor, Dr.<br />
Christiane Tammer, Univ.-Professor, Dr.<br />
Paul Weiß, Univ.-Professor, Dr.<br />
Geschäftsführer:<br />
Michael Hartmer, Dr.<br />
Kuratorium von <strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong>:<br />
Manfred Erhardt, Professor, Dr.<br />
Wolfgang Frühwald, Univ.-Professor, Dr.<br />
Horst-Albert Glaser, Univ.-Professor, Dr.<br />
Peter Glotz, Professor, Dr.<br />
Peter Heesen<br />
Max G. Huber, Univ.-Professor, Dr.<br />
Hans Mathias Kepplinger, Univ.-Professor, Dr.<br />
Klaus Landfried, Univ.-Professor, Dr.<br />
Hanna-Renate Laurien, Dr.<br />
Franz Letzelter, Dr.<br />
Reinhard Lutz, Dr.<br />
Johannes Neyses, Dr.<br />
Karl-Heinz Reith<br />
Paul F. Reitze, Dr.<br />
Kurt Reumann, Dr.<br />
Joachim Hermann Scharf, Prof. Dr., Dr., Dr.h.c.<br />
Steffie Schnoor<br />
Franz Schoser, Dr.<br />
Joachim Schulz-Hardt, Dr.<br />
Hermann Josef Schuster, Dr.<br />
Klaus Schweickart<br />
Werner Siebeck<br />
Erich Thies, Univ.-Professor, Dr.<br />
Redaktion:<br />
Felix Grigat, M. A. (verantwortl. Redakteur)<br />
Michael Hartmer, Dr.<br />
Meike Krüger, Dipl.-Sozw.<br />
Ina Lohaus<br />
Weitere Mitarbeiter dieser Ausgabe:<br />
Birgit Ufermann, Rechtsanwältin im Deutschen<br />
Hochschulverband<br />
Beiträge, die mit Namen oder Initialen des Verfassers<br />
gekennzeichnet sind, stellen nicht in jedem Falle die<br />
Meinung der Redaktion oder des Herausgebers dar.<br />
Für unverlangt eingesandte Manuskripte kann keine<br />
Haftung übernommen werden.<br />
»Verbum hoc 'si quis' tam masculos quam feminas<br />
complectitur« (Corpus Iuris Civilis Dig. L, 16, 1)<br />
Zitierweise: <strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
Geschäftsstelle des<br />
Deutschen Hochschulverbandes:<br />
Rheinallee 18, 53173 Bonn<br />
Tel.: (0228) 36 40 02; Fax: (0228) 35 34 03<br />
E-mail: dhv@hochschulverband.de<br />
Internet: www.hochschulverband.de<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong>:<br />
Verlag und Redaktion:<br />
Rheinallee 18, 53173 Bonn<br />
Tel.: (02 28) 36 40 05; Fax: (02 28) 35 99 47<br />
E-mail: redaktion@forschung-und-lehre.de<br />
Internet: www.forschung-und-lehre.de<br />
Druck:<br />
Saarbrücker Druckerei und Verlag GmbH,<br />
66121 Saarbrücken<br />
Bezugsgebühr:<br />
Abonnement 120,- DM, zzgl. Porto. Für Mitglieder<br />
des DHV durch Zahlung des Verbandsbeitrages.<br />
Einzelpreis 12,- DM, zzgl. Porto.<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Bankverbindung:<br />
Dresdner Bank Bonn<br />
Kto.-Nr. 0 268 367 200, BLZ 370 800 40<br />
Anzeigenleitung:<br />
Angelika Miebach / Vera Müller<br />
Rheinallee 18, 53173 Bonn<br />
Tel.: (0228) 36 40 05; Fax: (0228) 35 99 47<br />
E-mail: anzeigen@forschung-und-lehre.de<br />
Preisliste Nr. 30 vom 1.1.2001<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong> wird auf chlorfreiem<br />
Papier gedruckt und ist recyclebar.<br />
Druckauflage: 20.900 Exemplare<br />
Beilage: Abo-Werbung für die Zeitschrift „Die<br />
besten Reden von A-Z“, Bonn<br />
Der Deutsche Hochschulverband, 1950 in Fortführung<br />
des 1936 aufgelösten Verbandes der<br />
Deutschen Hochschulen neu gegründet, tritt für<br />
eine unparteiische Wissenschaft in einem freiheitlichen<br />
Rechtsstaat ein. Auf der Grundlage der<br />
Freiheit von <strong>Forschung</strong> und <strong>Lehre</strong> ist es seine<br />
Aufgabe, sich aller Fragen anzunehmen, die den<br />
Wirkungskreis der Hochschullehrer und ihre<br />
Stellung in Staat und Gesellschaft berühren. Der<br />
Deutsche Hochschulverband ist die überparteiliche<br />
und fachübergreifende Berufsvertretung der<br />
Universitätslehrer an den wissenschaftlichen<br />
Hochschulen der Bundesrepublik mit 17.934 Mitgliedern.<br />
Mitgliedsfähig sind alle Professoren und<br />
Privatdozenten an den wissenschaftlichen Hochschulen.<br />
Die Mitglieder entrichten Mitgliedsbeiträge<br />
zwischen 83,- DM und 268,- DM im Jahr<br />
(alte Bundesländer) oder ermäßigte Beiträge<br />
(neue Bundesländer).
DER FRAGEBOGEN<br />
Über Gott und die Welt<br />
Welche Illusion ist fruchtbar?<br />
Die Illusion, daß wir unsere Gesellschaft<br />
weiterentwickeln können.<br />
Was bedeutet Ihnen Gott?<br />
In meiner Welt einen virtuellen Anker.<br />
Was ist der Sinn des Lebens?<br />
Seine Pflicht und Schuldigkeit zu tun -<br />
mit Freude!<br />
Die Liebe ist . . .<br />
das, wonach wir alle streben.<br />
Meine größte politische Sorge ist . . .<br />
der Stillstand.<br />
Was bedeutet Ihnen die deutsche<br />
Wiedervereinigung?<br />
Ein Wunder, das ich live erleben durfte.<br />
Was fasziniert Sie?<br />
Teamwork - das nahtlose Zusammenwirken<br />
von Menschen.<br />
Ihre Lieblingslebensweisheit?<br />
Carpe diem!<br />
Überzeugt Sie Ihre Selbstkritik?<br />
Absolut - ich versuche sogar, sie<br />
umzusetzen.<br />
Wogegen sind Sie nicht versichert?<br />
Gegen meine eigene Schwäche!<br />
Wie alt möchten Sie werden?<br />
Das entscheidet Gott.<br />
Wieviel Geld möchten Sie besitzen?<br />
Soviel, daß ich frei, unabhängig und<br />
sozial sein kann.<br />
340<br />
326<br />
Habilitationen Der Fragebogen und Berufungen<br />
Erwin Staudt,<br />
Vorsitzender der<br />
Geschäftsführung, IBM<br />
Deutschland GmbH<br />
Über Emotionen. . .<br />
Was macht Sie wütend?<br />
Faulheit und Ignoranz.<br />
Was erfüllt Sie mit Hoffnung?<br />
Die Begeisterung unserer Jugend für<br />
Wirtschaft.<br />
Wofür sind Sie dankbar?<br />
Gesundheit und ein paar Talente.<br />
Wann empfinden Sie Ohnmacht?<br />
Wenn ich mit Krankheit, Hunger und<br />
Unterdrückung konfrontiert werde.<br />
Worüber können Sie (Tränen) lachen?<br />
Monty Pythons Flying Circus und<br />
Rüdiger Hoffmann.<br />
Was ertragen Sie nur mit Humor?<br />
Gespreizte Würde und hoheitsvolle<br />
Distanz.<br />
Ein Jahr Robinson (ohne Freitag);<br />
welche drei Bücher nehmen Sie mit?<br />
Geschichte der Philosophie, die Bibel,<br />
eine Jahresausgabe von <strong>Forschung</strong> &<br />
<strong>Lehre</strong>.<br />
Musik ist...<br />
ein wichtiger Teil meines Lebens.<br />
Sport ist ...<br />
ein Teil meiner Selbstverwirklichung.<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Über Wissenschaft. . .<br />
Wer oder was hat Sie wissenschaftlich<br />
am nachhaltigsten geprägt?<br />
Zweifellos mein Studium in Freiburg.<br />
Was verdanken Sie Ihrem wissenschaftlichen<br />
<strong>Lehre</strong>r?<br />
Ganz ehrlich: Ruckzuck ab in die<br />
Wirtschaft.<br />
Die deutsche Universität ist...<br />
nicht Weltklasse - das müssen wir<br />
ändern.<br />
Was fehlt den Universitäten am meisten?<br />
Der Wettbewerb.<br />
Welche Eigenschaften sollte ein Hochschullehrer<br />
haben?<br />
Wissen haben und es auch faszinierend<br />
verkaufen können.<br />
Einem überdurchschnittlich begabten<br />
Studenten empfehle ich...<br />
- wie jedem Studenten - auch einen<br />
Blick in das Ausland und in die<br />
Wirtschaft zu werfen.<br />
Welche Eigenschaft vermissen Sie an<br />
der heutigen Studentengeneration?<br />
Querdenken, nicht Verbiegen lassen,<br />
etwas in Frage zu stellen.<br />
Welche Eigenschaft schätzen Sie an der<br />
heutigen Studentengeneration?<br />
Den enormen Zug, fertig zu werden.<br />
Was ist Bildung?<br />
Das Fundament für unser kulturelles<br />
Zusammenleben.
Aktuelles<br />
A 72<br />
Hochschulrahmengesetz in der Fassung<br />
vom 19. Januar 1999, 16 Seiten, 8,- DM.<br />
A 128<br />
Gesetz über die Hochschulen des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen vom 14. März<br />
2000, 69 Seiten, 17,- DM<br />
A 138<br />
Neufassung des Hessischen Hochschulgesetzes<br />
vom 31. Juli 2000, 27 Seiten, 12,-<br />
DM.<br />
A 142<br />
Positionspapier zur Neugestaltung des<br />
Personalrechts einschließlich des Vergütungssystems<br />
der Professoren mit ärztlichen<br />
Aufgaben im Bereich der Hochschulmedizin,<br />
Beschluss der Kultusministerkonferenz<br />
vom 19. November<br />
1999, 58 Seiten, 17,- DM.<br />
A 144<br />
Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung<br />
und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes<br />
(Stand:<br />
Dezember 2000), 37 Seiten, 12,- DM.<br />
A 145<br />
Bericht der vom Bundesministerium für<br />
Bildung und <strong>Forschung</strong> eingesetzten<br />
Expertenkommission „Reform des<br />
Hochschuldienstrechts“, 70 Seiten, 17,-<br />
DM (auch im Internet abrufbar unter<br />
www.bmbf.de/deutsch/veroeff/presse/<br />
aktuell.htm).<br />
A 152<br />
Gesetzentwurf zur Neufassung des Hamburgischen<br />
Hochschulgesetzes und Stellungnahme<br />
des DHV, 107 Seiten, 24,-<br />
DM.<br />
A 155<br />
Gesetz zur Hochschulreform in Niedersachsen<br />
(Anhörungsentwurf) vom 11.<br />
Dezember 2000 und Stellungnahme des<br />
DHV (verfügbar ab 15. Februar 2001),<br />
60 Seiten, 17,- DM.<br />
A 158<br />
Hochschuldienstrecht für das 21. Jahrhundert<br />
- Das Konzept des BMBF - vom<br />
327<br />
Habilitationen Informationsservice<br />
und Berufungen<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong> will den Lesern weitere Informationsquellen erschließen und übersendet gegen eine Kostenpauschale<br />
(angegebener Betrag zuzüglich Portokosten; bitte Bezahlung per Verrechnungsscheck oder Überweisung auf folgendes Konto:<br />
Dresdner Bank Bonn, Kto.-Nr. 0 268 367 200 BLZ 370 800 40) folgende Unterlagen:<br />
21. September 2000, 22 Seiten, 12,- DM<br />
(auch im Internet abrufbar unter<br />
www.bmbf.de/presse01/223.html).<br />
A 161<br />
Entwurf einer Rechtsverordnung für die<br />
Einwerbung und Verwendung von Mitteln<br />
Dritter durch Universitätsmitglieder,<br />
Stand: 15. Dezember 2000, 9 Seiten, 3,-<br />
DM.<br />
A 162<br />
Gemeinsamer Standpunkt zur strafrechtlichen<br />
Bewertung der Zusammenarbeit<br />
zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen<br />
und deren Mitarbeitern, 24<br />
Seiten, 12,- DM.<br />
A 163<br />
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete<br />
Arbeitsverträge und zur Änderung und<br />
Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen<br />
vom 1. Januar 2001, 8 Seiten,<br />
3,- DM (auch im Internet abrufbar unter<br />
www.bma.bund.de/download/<br />
gesetze/teilzeitgesetz.htm).<br />
A 164<br />
Vorläufiger Entwurf für ein Berliner<br />
Hochschulgesetz, Stand: 10. Januar<br />
2001, 101 Seiten, 24,- DM.<br />
A 165<br />
Referentenentwurf eines 5. Gesetzes zur<br />
Änderung des Hochschulrahmengesetzes,<br />
Stand: 4. April 2001, 50 Seiten, 12,-<br />
DM.<br />
A 166<br />
Referentenentwurf eines Gesetzes zur<br />
Änderung des Gesetzes über Arbeit-<br />
<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />
6/2001<br />
Hochschulgesetze der Länder<br />
Aus der Rechtsprechung<br />
siehe Seite 319<br />
Als Leser von <strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong> bitte ich um Übersendung folgender Unterlagen:<br />
Ort, Datum<br />
Bitte deutlich schreiben, Absender wird als Versandadresse benutzt<br />
Name<br />
Straße<br />
PLZ/Ort<br />
Bitte senden an <strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong>, Rheinallee 18, 53 173 Bonn<br />
nehmererfindungen (Stand: 28. März<br />
2001) und Stellungnahme des DHV, 24<br />
Seiten, 12,- DM.<br />
167<br />
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der<br />
Professorenbesoldung (Stand: 4. Mai<br />
2001), 46 Seiten, 12,- DM.<br />
Brandenburg 1<br />
Brandenburgisches Hochschulgesetz<br />
vom 20. Mai 1999, 30 Seiten, 12,- DM.<br />
Saarland 1<br />
Gesetz über die Universität des Saarlandes<br />
vom 1. August 1999, 44 Seiten, 12,-<br />
DM.<br />
Sachsen 1<br />
Gesetz über die Hochschulen im Freistaat<br />
Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz<br />
- SächsHG) vom 11. Juni 1999,<br />
74 Seiten, 17,- DM.<br />
✂