Berufsgenossenschaftliche Regeln BGR 234
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<strong>BGR</strong> <strong>234</strong><br />
4.2.4.6 An Regalen und Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen<br />
müssen Schutzmaßnahmen gegen herabfallende Gegenstände<br />
getroffen sein. Verkleidungen, Verdeckungen und Umwehrungen<br />
müssen ausreichend dimensioniert und ausreichend befestigt sein.<br />
4.2.5 Anfahrschutz<br />
14<br />
Ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln beoder<br />
entladen werden, müssen an ihren Eckbereichen – auch an<br />
Durchfahrten – durch einen mindestens 0,3 m hohen, ausreichend<br />
dimensionierten, nicht mit dem Regal verbundenen und mit einer<br />
gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehenen Anfahrschutz<br />
gesichert sein. Dies gilt nicht für die Innenseiten ortsfester Endregale<br />
bei verfahrbaren Einrichtungen.<br />
Als ausreichend dimensioniert kann ein Anfahrschutz angesehen<br />
werden, wenn er eine Energie von mindestens<br />
400 Nm aufnehmen kann.<br />
Hinsichtlich gelb-schwarzer Gefahrenkennzeichnung siehe<br />
Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />
am Arbeitsplatz“ (BGV A8).<br />
4.2.6 Aufstellung<br />
Regale müssen lotrecht aufgestellt sein. Abweichungen der Regalstützen<br />
von der Lotrechten in Längs- und Tiefenrichtung der Regale<br />
dürfen nicht mehr als 1/200 der Regalstützenhöhe betragen. Die<br />
Anschlüsse von Trägern und Fachböden dürfen in der Höhe nicht<br />
mehr als 1/300 des Stützenabstandes voneinander abweichen.<br />
4.2.7 Kennzeichnung<br />
4.2.7.1 An ortsfesten Regalen mit einer Fachlast von mehr als 200 kg oder<br />
einer Feldlast von mehr als 1000 kg, an verfahrbaren Regalen und<br />
Schränken sowie an Regalen und Schränken mit kraftbetriebenen<br />
Inneneinrichtungen müssen folgende Angaben deutlich erkennbar<br />
und dauerhaft angebracht sein:<br />
– Hersteller oder Einführer,<br />
– Typbezeichnung,<br />
– Baujahr oder Kommissionsnummer,