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Berufsgenossenschaftliche Regeln BGR 234

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<strong>BGR</strong> <strong>234</strong><br />

4.2.4.6 An Regalen und Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen<br />

müssen Schutzmaßnahmen gegen herabfallende Gegenstände<br />

getroffen sein. Verkleidungen, Verdeckungen und Umwehrungen<br />

müssen ausreichend dimensioniert und ausreichend befestigt sein.<br />

4.2.5 Anfahrschutz<br />

14<br />

Ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln beoder<br />

entladen werden, müssen an ihren Eckbereichen – auch an<br />

Durchfahrten – durch einen mindestens 0,3 m hohen, ausreichend<br />

dimensionierten, nicht mit dem Regal verbundenen und mit einer<br />

gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehenen Anfahrschutz<br />

gesichert sein. Dies gilt nicht für die Innenseiten ortsfester Endregale<br />

bei verfahrbaren Einrichtungen.<br />

Als ausreichend dimensioniert kann ein Anfahrschutz angesehen<br />

werden, wenn er eine Energie von mindestens<br />

400 Nm aufnehmen kann.<br />

Hinsichtlich gelb-schwarzer Gefahrenkennzeichnung siehe<br />

Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />

am Arbeitsplatz“ (BGV A8).<br />

4.2.6 Aufstellung<br />

Regale müssen lotrecht aufgestellt sein. Abweichungen der Regalstützen<br />

von der Lotrechten in Längs- und Tiefenrichtung der Regale<br />

dürfen nicht mehr als 1/200 der Regalstützenhöhe betragen. Die<br />

Anschlüsse von Trägern und Fachböden dürfen in der Höhe nicht<br />

mehr als 1/300 des Stützenabstandes voneinander abweichen.<br />

4.2.7 Kennzeichnung<br />

4.2.7.1 An ortsfesten Regalen mit einer Fachlast von mehr als 200 kg oder<br />

einer Feldlast von mehr als 1000 kg, an verfahrbaren Regalen und<br />

Schränken sowie an Regalen und Schränken mit kraftbetriebenen<br />

Inneneinrichtungen müssen folgende Angaben deutlich erkennbar<br />

und dauerhaft angebracht sein:<br />

– Hersteller oder Einführer,<br />

– Typbezeichnung,<br />

– Baujahr oder Kommissionsnummer,

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