Berufsgenossenschaftliche Regeln BGR 234
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<strong>BGR</strong> <strong>234</strong><br />
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Entnahmeöffnungen von den Befehlseinrichtungen aus zu überblicken<br />
sind, müssen an jeder Entnahmeöffnung mit einer Not-<br />
Befehlseinrichtung ausgerüstet sein.<br />
4.3.6.7 Kopplung von Verkleidungen<br />
An Regalen und Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen<br />
müssen Verkleidungen, die zur Beseitigung betriebsspezifischer<br />
Störungen geöffnet werden müssen, mit dem Antrieb gekoppelt<br />
sein.<br />
Zur Kopplung sind z.B. möglich<br />
– zwei räumlich getrennt angeordnete Positionsschalter, die<br />
als Schließer in Reihe geschaltet sind und in ihrer Schutzfunktion<br />
als Öffner wirken;<br />
– ein Positionsschalter, der als Schließer so angeordnet ist,<br />
dass eine einfache Umgehung, z.B. durch unbeabsichtigtes<br />
Betätigen, nicht möglich ist und der in seiner Schutzfunktion<br />
als Öffner wirkt;<br />
– ein Magnetschalter mit Schutzbeschaltung<br />
oder<br />
– ein Positionsschalter mit Zwangsöffnung.<br />
4.3.6.8 Handkurbeln<br />
Handkurbeln müssen zum Schutz vor gefahrbringenden Bewegungen<br />
mit dem Antrieb gekoppelt sein. Die Kopplung darf durch<br />
Hilfs-Betriebsschalter nicht außer Betrieb gesetzt werden können.<br />
Zur Ausführung von Kopplungen siehe Abschnitt 4.3.6.7.<br />
4.4 Besondere Bestimmungen für Lagergeräte<br />
4.4.1 Betriebsanleitung<br />
Für Lagergeräte muss eine Betriebsanleitung des Herstellers vorliegen,<br />
die die für Aufstellung und Betrieb notwendigen Kenndaten<br />
und Sicherheitsmaßnahmen enthält.<br />
Dazu gehören insbesondere Angaben über die zulässige<br />
Nutzlast, Auflast und Stapelhöhe sowie Hinweise auf besondere<br />
Gefahren bei der Stapelung.