27.10.2013 Aufrufe

Berufsgenossenschaftliche Regeln BGR 234

Berufsgenossenschaftliche Regeln BGR 234

Berufsgenossenschaftliche Regeln BGR 234

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>BGR</strong> <strong>234</strong><br />

Siehe auch DIN EN ISO 445 „Paletten für die Handhabung<br />

von Gütern; Begriffe“.<br />

3 Allgemeine Anforderungen<br />

Lagereinrichtungen und -geräte müssen nach dieser BG-Regel und<br />

im Übrigen den allgemein anerkannten <strong>Regeln</strong> der Technik entsprechend<br />

beschaffen sein sowie betrieben und geprüft werden.<br />

Abweichungen sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere<br />

Weise gewährleistet ist.<br />

Es wird insbesondere auf die für den Anwendungsbereich<br />

dieser BG-Regel zu beachtenden, im Anhang 3 aufgeführten,<br />

Rechtsvorschriften und <strong>Regeln</strong> der Technik verwiesen.<br />

4 Bau und Ausrüstung<br />

4.1 Gemeinsame Bestimmungen<br />

4.1.1 Ausführung<br />

Lagereinrichtungen und -geräte müssen so beschaffen und aufgestellt<br />

sein, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Last<br />

des Lagergutes sicher aufnehmen können. Ihre Stand- und Tragsicherheit<br />

muss den betrieblichen Beanspruchungen genügen und<br />

durch rechnerische Tragfähigkeitsnachweise für die tragenden<br />

Elemente oder durch Belastungsversuche nachgewiesen sein.<br />

4.1.2 Statische Anforderungen<br />

4.1.2.1 Sicherheit gegen Bruch<br />

Bei Belastungsversuchen an Lagereinrichtungen und -geräten muss<br />

die Sicherheit gegen Bruch mindestens das Zweifache der vorgesehenen<br />

Belastung (Summe der zulässigen Nutzlasten + Summe der<br />

Eigengewichte) betragen. Bei nur zwei gleichartigen Versuchen ist<br />

der kleinere der beiden Werte anzunehmen.<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!