Bio-Eier - Oekolandbau.de
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Informationsmaterialien über <strong>de</strong>n ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeug-<br />
nisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in <strong>de</strong>r Ernährungswirtschaft<br />
(Initiiert durch das Bun<strong>de</strong>sministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rah-<br />
men <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sprogramms Ökologischer Landbau)<br />
© BLE 2010<br />
Bäcker- und Konditorenhandwerk<br />
Glie<strong>de</strong>rung<br />
<strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong><br />
B5 <strong>Eier</strong><br />
Autoren: U. Felgentreff, K.-H. Otto, J. Planer<br />
1 Kurzcharakterisierung ...................................................................................................................... 2<br />
2 Grundsätzliches ............................................................................................................................... 2<br />
3 Haltungsformen von Legehennen für die ökologische <strong>Eier</strong>produktion ............................................ 2<br />
4 Kennzeichnung ................................................................................................................................ 4<br />
5 Beson<strong>de</strong>rheiten bei Einkauf, Warenannahme, Lagerung und Anwendung von <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong>n ............. 6
1 Kurzcharakterisierung<br />
Die unterschiedlichen Aspekte <strong>de</strong>r Haltungsformen von Legehennen wer<strong>de</strong>n teilweise sehr<br />
emotional in <strong>de</strong>r Presse diskutiert. Dabei wer<strong>de</strong>n <strong>Eier</strong> von Hühnern in Freilandhaltung oftmals<br />
mit <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong>n gleichgesetzt. Die bei<strong>de</strong>n Haltungsformen stimmen jedoch nur in Teilbereichen<br />
überein. Die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zur Legehennenhaltung und <strong>Eier</strong>-<br />
Kennzeichnung wer<strong>de</strong>n erläutert. Hinweise zu Beson<strong>de</strong>rheiten bei <strong>de</strong>r Beschaffung, <strong>de</strong>r Wa-<br />
renannahme, Lagerung und zur Anwendung von <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong>n wer<strong>de</strong>n gegeben.<br />
2 Grundsätzliches<br />
Ganz grundsätzlich gilt für <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong> wie für konventionelle <strong>Eier</strong> das Deutsche Lebensmittel-<br />
recht. Die Kennzeichnung sowie die (konventionellen) Haltungsformen sind in <strong>de</strong>r „Tier-<br />
schutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzVO)“ vom 9.10.2009 geregelt. Darüber hin-<br />
aus müssen Produzenten von <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong>n die EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen<br />
Landbau beachten.<br />
Weitere Informationen:<br />
Grundlagen <strong>de</strong>r ökologischen Geflügelhaltung: www.oekolandbau.<strong>de</strong> > Erzeuger > Tier-<br />
haltung<br />
Gesetze und Verordnungen zur ökologischen Landwirtschaft: www.oekolandbau.<strong>de</strong> ><br />
Erzeuger<br />
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzVO): www.bmelv.<strong>de</strong> > Landwirt-<br />
schaft & Ländliche Räume > Tier > Tierschutz<br />
3 Haltungsformen von Legehennen für die ökologische<br />
<strong>Eier</strong>produktion<br />
3.1 Herkunft <strong>de</strong>r Tiere<br />
Wenn mit <strong>de</strong>m Aufbau eines Bestands begonnen wird und Tiere aus ökologischem Landbau<br />
nicht in ausreichen<strong>de</strong>r Menge verfügbar sind, können auch Legehennen, die nicht aus öko-<br />
logischem Landbau stammen und maximal 18 Wochen alt sind, für die <strong>Eier</strong>erzeugung in eine<br />
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U. Felgentreff,<br />
K.-H. Otto, J. Planer
ökologische Produktionseinheit eingestellt wer<strong>de</strong>n. Konventionelle Aufzüchter, die Junghen-<br />
nen für <strong>Bio</strong>betriebe anbieten, müssen Fütterung, Krankheitsvorsorge und -behandlung je-<br />
doch gemäß <strong>de</strong>r EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau durchführen.<br />
3.2 Futter<br />
Die Tiere müssen grundsätzlich mit ökologischen Futtermitteln gefüttert wer<strong>de</strong>n. Gemäß EG-<br />
Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau sind folgen<strong>de</strong> Regeln bei <strong>de</strong>r Fütterung zu<br />
beachten:<br />
Die Futtermittel sollen so weit wie möglich aus eigener Erzeugung stammen, um <strong>de</strong>n<br />
Betriebskreislauf weitestgehend geschlossen zu halten.<br />
Bis zu 30 % <strong>de</strong>r Futterration (gerechnet in Trockenmasse) kann durchschnittlich aus<br />
Umstellungsfuttermitteln bestehen. Dies be<strong>de</strong>utet, dass die Grundregeln <strong>de</strong>s ökologi-<br />
schen Landbaus auf <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Futterbaufläche min<strong>de</strong>stens zwölf Monate vor <strong>de</strong>r<br />
Ernte eingehalten wur<strong>de</strong>n. Han<strong>de</strong>lt es sich um Umstellungsfuttermittel vom eigenen Be-<br />
trieb, so darf dieser Anteil bis zu 100 % <strong>de</strong>r Ration betragen.<br />
Der Tagesration ist frisches, getrocknetes o<strong>de</strong>r siliertes Raufutter beizugeben.<br />
Neben Futtermitteln aus ökologischer Erzeugung kann ein begrenzter Anteil an konven-<br />
tionellen Futtermitteln landwirtschaftlichen Ursprungs (bis zu 5 % <strong>de</strong>r Trockenmasse)<br />
eingesetzt wer<strong>de</strong>n, wenn eine ausschließliche Versorgung mit Futtermitteln aus ökologi-<br />
scher Landwirtschaft nicht möglich ist. Zulässige konventionelle Futtermittel sowie Fut-<br />
termittelzusatzstoffe sind in Anhang V und VI <strong>de</strong>r EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökolo-<br />
gischen Landbau aufgeführt.<br />
Die Richtlinien <strong>de</strong>r ökologischen Anbauverbän<strong>de</strong> sind strenger. So muss zum Beispiel <strong>de</strong>r<br />
Anteil an Futter vom eigenen Betrieb bei über 50 % liegen.<br />
Definition Umstellungsfutter<br />
Der landwirtschaftliche Betrieb hat sich als ökologisch wirtschaften<strong>de</strong>r Betrieb angemel<strong>de</strong>t und be-<br />
folgt die Regeln <strong>de</strong>r EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau. Da nach <strong>de</strong>r Umstellung<br />
auf ökologische Bewirtschaftung noch Belastungen <strong>de</strong>r letzten konventionellen Ernte vorhan<strong>de</strong>n sein<br />
können und <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n sich erst allmählich erholt, darf die Ware <strong>de</strong>r ersten bei<strong>de</strong>n Ernten nur als<br />
„Umstellungsware“ vermarktet wer<strong>de</strong>n. Nach <strong>de</strong>r Umstellung darf die Ware als „<strong>Bio</strong>-Ware“ verkauft<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
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3.3 Unterbringung<br />
Als Haltungsform für Hühner kommt im ökologischen Landbau nur die Freilandhaltung in<br />
Frage. <strong>Bio</strong>-Geflügel darf nicht in Käfigen gehalten wer<strong>de</strong>n. Zumin<strong>de</strong>st ein Drittel <strong>de</strong>r Stallbo-<br />
<strong>de</strong>nfläche muss eine feste Konstruktion sein, das heißt, sie darf nicht aus Spalten- o<strong>de</strong>r Git-<br />
terkonstruktionen bestehen und muss mit Streumaterial in Form von Stroh, Holzspänen,<br />
Sand o<strong>de</strong>r Torf be<strong>de</strong>ckt sein. In <strong>de</strong>n Ställen für Legehennen müssen Sitzstangen sowie Ein-<br />
und Ausflugklappen zur Verfügung stehen. Je<strong>de</strong>r Geflügelstall beherbergt maximal 3.000<br />
Legehennen. Pro Quadratmeter Stallfläche, die nur <strong>de</strong>n Legehennen zur Verfügung steht<br />
(ohne beispielsweise Wege), dürfen maximal sechs Hennen gehalten wer<strong>de</strong>n. Zwischenbö-<br />
<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Volierenhaltung und Wintergärten dürfen dazugerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Geflügel muss min<strong>de</strong>stens während eines Drittels <strong>de</strong>r Lebenszeit freien Zugang zu Frei-<br />
gelän<strong>de</strong> haben. Die Ausläufe müssen überwiegend Pflanzenbewuchs aufweisen und mit<br />
Schutzvorrichtungen (zum Beispiel Bäume, Sträucher o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Unterstän<strong>de</strong>) ver-<br />
sehen sein. Je<strong>de</strong>m Tier muss min<strong>de</strong>stens 4 m 2 Auslauffläche zur Verfügung stehen.<br />
Im Vergleich dazu sind in <strong>de</strong>r konventionellen Legehennenhaltung nach <strong>de</strong>r Tierschutz-<br />
Nutztierhaltungsverordnung im Stall maximal 9 Hennen/m 2 bei Bo<strong>de</strong>n-/Freilandhaltung und<br />
etwa 12 Tieren/m 2 bei Kleingruppenhaltung zulässig. Bei <strong>de</strong>r konventionellen Freilandhaltung<br />
ist wie bei <strong>de</strong>r <strong>Bio</strong>-Haltung eine Auslauffläche von min<strong>de</strong>stens 4 m 2 vorgesehen.<br />
Eine künstliche Beleuchtung <strong>de</strong>r Ställe för<strong>de</strong>rt die Legeleistung und ist bei <strong>Bio</strong>-Legehennen<br />
in Kombination zum natürlichen Licht auf täglich insgesamt maximal 16 Stun<strong>de</strong>n zu begren-<br />
zen.<br />
4 Kennzeichnung<br />
Die <strong>Eier</strong>kennzeichnung ist EU-weit einheitlich und verbindlich in <strong>de</strong>n Vermarktungsnormen<br />
für <strong>Eier</strong> geregelt (Links zu <strong>de</strong>n Verordnungstexten siehe „Weitere Informationen“ unten). Die<br />
Vermarktungsnormen schreiben eine obligatorische Angabe <strong>de</strong>r Haltungsform vor. <strong>Eier</strong> <strong>de</strong>r<br />
Güteklasse A sind mit <strong>de</strong>m Erzeugerco<strong>de</strong> zu kennzeichnen, aus <strong>de</strong>m sich die Art <strong>de</strong>r Hal-<br />
tungsform ablesen lässt. Zusätzlich ist die Art <strong>de</strong>r Haltungsform auch auf <strong>de</strong>r Verpackung<br />
anzugeben.<br />
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U. Felgentreff,<br />
K.-H. Otto, J. Planer
4.1 Aufbau und Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Erzeugerco<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>m Ei<br />
Seit <strong>de</strong>m 1. Januar 2004 ist je<strong>de</strong>s Ei <strong>de</strong>r Güteklasse A mit einem Erzeugerco<strong>de</strong> zu stempeln,<br />
aus <strong>de</strong>m die Art <strong>de</strong>r Legehennenhaltung und die Herkunft abgeleitet wer<strong>de</strong>n kann. Die Be-<br />
<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Erzeugerco<strong>de</strong>s ist bei Lose-Verkäufen am Ort <strong>de</strong>s Verkaufs und bei verpackten<br />
<strong>Eier</strong>n in o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Behältnis zu erklären. Der Erzeugerco<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>m Ei bietet die Mög-<br />
lichkeit einer ein<strong>de</strong>utigen Kennzeichnung von Haltungsform und Herkunft. Der Erzeugerco<strong>de</strong><br />
hat folgen<strong>de</strong>n Aufbau:<br />
1. Co<strong>de</strong> für das Haltungssystem<br />
0 = Ökologische Erzeugung<br />
1 = Freilandhaltung<br />
2 = Bo<strong>de</strong>nhaltung<br />
3 = Käfighaltung<br />
2. Co<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Registrierungsmitgliedstaats (Herkunft)<br />
Zwei Buchstaben für <strong>de</strong>n Mitgliedstaat, zum Beispiel<br />
AT = Österreich<br />
DE = Deutschland<br />
NL = Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong><br />
3. I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>de</strong>s Betriebs<br />
Je<strong>de</strong>r Mitgliedstaat hat ein System eingerichtet, mit <strong>de</strong>ssen Hilfe <strong>de</strong>n zu registrieren<strong>de</strong>n Be-<br />
trieben eine individuelle Nummer zugewiesen wird. Es können weitere Stellen angefügt wer-<br />
<strong>de</strong>n, um einzelne Bestän<strong>de</strong>/Ställe zu i<strong>de</strong>ntifizieren.<br />
Beispiel: 1-DE-0212341<br />
1 = Haltungsform: hier Freilandhaltung<br />
DE = Herkunft: hier Deutschland<br />
0212341 = Betriebsnummer, wobei die bei<strong>de</strong>n ersten Stellen das Bun<strong>de</strong>sland (im Bei-<br />
spiel "02"), die dritte bis sechste Stelle <strong>de</strong>n Betrieb (im Beispiel "1234") und die siebte<br />
Stelle <strong>de</strong>n jeweiligen Stall (im Beispiel "1") i<strong>de</strong>ntifiziert.<br />
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4.2 Kennzeichnungsformen<br />
4.2.1 Kennzeichnung verpackter und lose verkaufter <strong>Eier</strong><br />
Die Kennzeichnung ist auf <strong>de</strong>r Außenseite <strong>de</strong>r Verpackung in <strong>de</strong>utlich sichtbarer und leicht<br />
lesbarer Druckschrift anzubringen. Im Lose-Verkauf sind die Angaben auf einem Schild auf<br />
o<strong>de</strong>r neben <strong>de</strong>r Ware o<strong>de</strong>r einem Begleitzettel anzugeben. Im Übrigen gelten die allgemein<br />
gültigen rechtlichen Regeln <strong>de</strong>s Lebensmittelrechts zum Schutz <strong>de</strong>r Verbraucher vor Täu-<br />
schung und Irreführung. In diesem Rahmen sind freiwillige Kennzeichnungen grundsätzlich<br />
möglich.<br />
4.2.2 Zusätzliche Kennzeichnung ökologisch erzeugter <strong>Eier</strong><br />
Die Vorschriften <strong>de</strong>r Vermarktungsnormen gelten auch für <strong>Eier</strong> aus ökologischer Erzeugung.<br />
Auf <strong>de</strong>r Verpackung von <strong>Eier</strong>n aus ökologischer Erzeugung ist zusätzlich zu <strong>de</strong>n Kennzeich-<br />
nungsanfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Vermarktungsnormen noch die Co<strong>de</strong>nummer o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>r<br />
Öko-Kontrollstelle anzugeben (entsprechend <strong>de</strong>r EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologi-<br />
schen Landbau).<br />
Quelle: Bun<strong>de</strong>sministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
Weitere Informationen:<br />
<strong>Eier</strong>kennzeichnung: Was muss draufstehen?: www.bmelv.<strong>de</strong> > Ernährung & Sichere<br />
Lebensmittel > Lebensmittel-Kennzeichnung<br />
5 Beson<strong>de</strong>rheiten bei Einkauf, Warenannahme, Lagerung<br />
und Anwendung von <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong>n<br />
Für <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong> gelten dieselben Regeln wie für die von konventionell gehaltenen Hühnern. <strong>Eier</strong><br />
zählen im Hinblick auf die Produkthygiene bekanntermaßen zu <strong>de</strong>n problematischen Zuta-<br />
ten. Laut Lebensmittelhygiene-Verordnung im <strong>de</strong>utschen Lebensmittelrecht ist auf diverse<br />
Vorschriften zur Lagerung und Verarbeitung zu achten, die für <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong> genauso gelten.<br />
Beim Einkauf von <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong>n muss ein aktuelles Zertifikat vorliegen, das die ständige Kontrolle<br />
<strong>de</strong>s Lieferanten/Erzeugers durch eine zugelassene Kontrollstelle bestätigt. Bei <strong>de</strong>r Waren-<br />
annahme ist auf eine exakte <strong>Bio</strong>-Kennzeichnung auf Lieferschein, Rechnung und Produkt zu<br />
achten. Diese Wareneingangsprüfung muss auch dokumentiert wer<strong>de</strong>n.<br />
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U. Felgentreff,<br />
K.-H. Otto, J. Planer
Aufgrund <strong>de</strong>r <strong>Bio</strong>-Fütterung können Eigelbe von <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong>n etwas blasser ausfallen als die<br />
konventioneller <strong>Eier</strong>. Das kann bei Backwaren Auswirkungen auf die optische Produktqualität<br />
haben. Ansonsten unterschei<strong>de</strong>n sich <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong> in <strong>de</strong>r Anwendung nicht von <strong>de</strong>n <strong>Eier</strong>n von<br />
konventionell gehaltenen Hühnern. <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong> wer<strong>de</strong>n inzwischen auch in Form von Flüssigei<br />
(aseptisch verpackt o<strong>de</strong>r als TK-Produkt) und in Pulverform in <strong>de</strong>n Kategorien Vollei, Eiweiß<br />
und Eigelb angeboten.<br />
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U. Felgentreff,<br />
K.-H. Otto, J. Planer