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Bio-Eier - Oekolandbau.de

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Informationsmaterialien über <strong>de</strong>n ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeug-<br />

nisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in <strong>de</strong>r Ernährungswirtschaft<br />

(Initiiert durch das Bun<strong>de</strong>sministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rah-<br />

men <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sprogramms Ökologischer Landbau)<br />

© BLE 2010<br />

Bäcker- und Konditorenhandwerk<br />

Glie<strong>de</strong>rung<br />

<strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong><br />

B5 <strong>Eier</strong><br />

Autoren: U. Felgentreff, K.-H. Otto, J. Planer<br />

1 Kurzcharakterisierung ...................................................................................................................... 2<br />

2 Grundsätzliches ............................................................................................................................... 2<br />

3 Haltungsformen von Legehennen für die ökologische <strong>Eier</strong>produktion ............................................ 2<br />

4 Kennzeichnung ................................................................................................................................ 4<br />

5 Beson<strong>de</strong>rheiten bei Einkauf, Warenannahme, Lagerung und Anwendung von <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong>n ............. 6


1 Kurzcharakterisierung<br />

Die unterschiedlichen Aspekte <strong>de</strong>r Haltungsformen von Legehennen wer<strong>de</strong>n teilweise sehr<br />

emotional in <strong>de</strong>r Presse diskutiert. Dabei wer<strong>de</strong>n <strong>Eier</strong> von Hühnern in Freilandhaltung oftmals<br />

mit <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong>n gleichgesetzt. Die bei<strong>de</strong>n Haltungsformen stimmen jedoch nur in Teilbereichen<br />

überein. Die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zur Legehennenhaltung und <strong>Eier</strong>-<br />

Kennzeichnung wer<strong>de</strong>n erläutert. Hinweise zu Beson<strong>de</strong>rheiten bei <strong>de</strong>r Beschaffung, <strong>de</strong>r Wa-<br />

renannahme, Lagerung und zur Anwendung von <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong>n wer<strong>de</strong>n gegeben.<br />

2 Grundsätzliches<br />

Ganz grundsätzlich gilt für <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong> wie für konventionelle <strong>Eier</strong> das Deutsche Lebensmittel-<br />

recht. Die Kennzeichnung sowie die (konventionellen) Haltungsformen sind in <strong>de</strong>r „Tier-<br />

schutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzVO)“ vom 9.10.2009 geregelt. Darüber hin-<br />

aus müssen Produzenten von <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong>n die EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen<br />

Landbau beachten.<br />

Weitere Informationen:<br />

Grundlagen <strong>de</strong>r ökologischen Geflügelhaltung: www.oekolandbau.<strong>de</strong> > Erzeuger > Tier-<br />

haltung<br />

Gesetze und Verordnungen zur ökologischen Landwirtschaft: www.oekolandbau.<strong>de</strong> ><br />

Erzeuger<br />

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzVO): www.bmelv.<strong>de</strong> > Landwirt-<br />

schaft & Ländliche Räume > Tier > Tierschutz<br />

3 Haltungsformen von Legehennen für die ökologische<br />

<strong>Eier</strong>produktion<br />

3.1 Herkunft <strong>de</strong>r Tiere<br />

Wenn mit <strong>de</strong>m Aufbau eines Bestands begonnen wird und Tiere aus ökologischem Landbau<br />

nicht in ausreichen<strong>de</strong>r Menge verfügbar sind, können auch Legehennen, die nicht aus öko-<br />

logischem Landbau stammen und maximal 18 Wochen alt sind, für die <strong>Eier</strong>erzeugung in eine<br />

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U. Felgentreff,<br />

K.-H. Otto, J. Planer


ökologische Produktionseinheit eingestellt wer<strong>de</strong>n. Konventionelle Aufzüchter, die Junghen-<br />

nen für <strong>Bio</strong>betriebe anbieten, müssen Fütterung, Krankheitsvorsorge und -behandlung je-<br />

doch gemäß <strong>de</strong>r EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau durchführen.<br />

3.2 Futter<br />

Die Tiere müssen grundsätzlich mit ökologischen Futtermitteln gefüttert wer<strong>de</strong>n. Gemäß EG-<br />

Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau sind folgen<strong>de</strong> Regeln bei <strong>de</strong>r Fütterung zu<br />

beachten:<br />

Die Futtermittel sollen so weit wie möglich aus eigener Erzeugung stammen, um <strong>de</strong>n<br />

Betriebskreislauf weitestgehend geschlossen zu halten.<br />

Bis zu 30 % <strong>de</strong>r Futterration (gerechnet in Trockenmasse) kann durchschnittlich aus<br />

Umstellungsfuttermitteln bestehen. Dies be<strong>de</strong>utet, dass die Grundregeln <strong>de</strong>s ökologi-<br />

schen Landbaus auf <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Futterbaufläche min<strong>de</strong>stens zwölf Monate vor <strong>de</strong>r<br />

Ernte eingehalten wur<strong>de</strong>n. Han<strong>de</strong>lt es sich um Umstellungsfuttermittel vom eigenen Be-<br />

trieb, so darf dieser Anteil bis zu 100 % <strong>de</strong>r Ration betragen.<br />

Der Tagesration ist frisches, getrocknetes o<strong>de</strong>r siliertes Raufutter beizugeben.<br />

Neben Futtermitteln aus ökologischer Erzeugung kann ein begrenzter Anteil an konven-<br />

tionellen Futtermitteln landwirtschaftlichen Ursprungs (bis zu 5 % <strong>de</strong>r Trockenmasse)<br />

eingesetzt wer<strong>de</strong>n, wenn eine ausschließliche Versorgung mit Futtermitteln aus ökologi-<br />

scher Landwirtschaft nicht möglich ist. Zulässige konventionelle Futtermittel sowie Fut-<br />

termittelzusatzstoffe sind in Anhang V und VI <strong>de</strong>r EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökolo-<br />

gischen Landbau aufgeführt.<br />

Die Richtlinien <strong>de</strong>r ökologischen Anbauverbän<strong>de</strong> sind strenger. So muss zum Beispiel <strong>de</strong>r<br />

Anteil an Futter vom eigenen Betrieb bei über 50 % liegen.<br />

Definition Umstellungsfutter<br />

Der landwirtschaftliche Betrieb hat sich als ökologisch wirtschaften<strong>de</strong>r Betrieb angemel<strong>de</strong>t und be-<br />

folgt die Regeln <strong>de</strong>r EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau. Da nach <strong>de</strong>r Umstellung<br />

auf ökologische Bewirtschaftung noch Belastungen <strong>de</strong>r letzten konventionellen Ernte vorhan<strong>de</strong>n sein<br />

können und <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n sich erst allmählich erholt, darf die Ware <strong>de</strong>r ersten bei<strong>de</strong>n Ernten nur als<br />

„Umstellungsware“ vermarktet wer<strong>de</strong>n. Nach <strong>de</strong>r Umstellung darf die Ware als „<strong>Bio</strong>-Ware“ verkauft<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

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K.-H. Otto, J. Planer


3.3 Unterbringung<br />

Als Haltungsform für Hühner kommt im ökologischen Landbau nur die Freilandhaltung in<br />

Frage. <strong>Bio</strong>-Geflügel darf nicht in Käfigen gehalten wer<strong>de</strong>n. Zumin<strong>de</strong>st ein Drittel <strong>de</strong>r Stallbo-<br />

<strong>de</strong>nfläche muss eine feste Konstruktion sein, das heißt, sie darf nicht aus Spalten- o<strong>de</strong>r Git-<br />

terkonstruktionen bestehen und muss mit Streumaterial in Form von Stroh, Holzspänen,<br />

Sand o<strong>de</strong>r Torf be<strong>de</strong>ckt sein. In <strong>de</strong>n Ställen für Legehennen müssen Sitzstangen sowie Ein-<br />

und Ausflugklappen zur Verfügung stehen. Je<strong>de</strong>r Geflügelstall beherbergt maximal 3.000<br />

Legehennen. Pro Quadratmeter Stallfläche, die nur <strong>de</strong>n Legehennen zur Verfügung steht<br />

(ohne beispielsweise Wege), dürfen maximal sechs Hennen gehalten wer<strong>de</strong>n. Zwischenbö-<br />

<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Volierenhaltung und Wintergärten dürfen dazugerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Geflügel muss min<strong>de</strong>stens während eines Drittels <strong>de</strong>r Lebenszeit freien Zugang zu Frei-<br />

gelän<strong>de</strong> haben. Die Ausläufe müssen überwiegend Pflanzenbewuchs aufweisen und mit<br />

Schutzvorrichtungen (zum Beispiel Bäume, Sträucher o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Unterstän<strong>de</strong>) ver-<br />

sehen sein. Je<strong>de</strong>m Tier muss min<strong>de</strong>stens 4 m 2 Auslauffläche zur Verfügung stehen.<br />

Im Vergleich dazu sind in <strong>de</strong>r konventionellen Legehennenhaltung nach <strong>de</strong>r Tierschutz-<br />

Nutztierhaltungsverordnung im Stall maximal 9 Hennen/m 2 bei Bo<strong>de</strong>n-/Freilandhaltung und<br />

etwa 12 Tieren/m 2 bei Kleingruppenhaltung zulässig. Bei <strong>de</strong>r konventionellen Freilandhaltung<br />

ist wie bei <strong>de</strong>r <strong>Bio</strong>-Haltung eine Auslauffläche von min<strong>de</strong>stens 4 m 2 vorgesehen.<br />

Eine künstliche Beleuchtung <strong>de</strong>r Ställe för<strong>de</strong>rt die Legeleistung und ist bei <strong>Bio</strong>-Legehennen<br />

in Kombination zum natürlichen Licht auf täglich insgesamt maximal 16 Stun<strong>de</strong>n zu begren-<br />

zen.<br />

4 Kennzeichnung<br />

Die <strong>Eier</strong>kennzeichnung ist EU-weit einheitlich und verbindlich in <strong>de</strong>n Vermarktungsnormen<br />

für <strong>Eier</strong> geregelt (Links zu <strong>de</strong>n Verordnungstexten siehe „Weitere Informationen“ unten). Die<br />

Vermarktungsnormen schreiben eine obligatorische Angabe <strong>de</strong>r Haltungsform vor. <strong>Eier</strong> <strong>de</strong>r<br />

Güteklasse A sind mit <strong>de</strong>m Erzeugerco<strong>de</strong> zu kennzeichnen, aus <strong>de</strong>m sich die Art <strong>de</strong>r Hal-<br />

tungsform ablesen lässt. Zusätzlich ist die Art <strong>de</strong>r Haltungsform auch auf <strong>de</strong>r Verpackung<br />

anzugeben.<br />

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U. Felgentreff,<br />

K.-H. Otto, J. Planer


4.1 Aufbau und Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Erzeugerco<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>m Ei<br />

Seit <strong>de</strong>m 1. Januar 2004 ist je<strong>de</strong>s Ei <strong>de</strong>r Güteklasse A mit einem Erzeugerco<strong>de</strong> zu stempeln,<br />

aus <strong>de</strong>m die Art <strong>de</strong>r Legehennenhaltung und die Herkunft abgeleitet wer<strong>de</strong>n kann. Die Be-<br />

<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Erzeugerco<strong>de</strong>s ist bei Lose-Verkäufen am Ort <strong>de</strong>s Verkaufs und bei verpackten<br />

<strong>Eier</strong>n in o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m Behältnis zu erklären. Der Erzeugerco<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>m Ei bietet die Mög-<br />

lichkeit einer ein<strong>de</strong>utigen Kennzeichnung von Haltungsform und Herkunft. Der Erzeugerco<strong>de</strong><br />

hat folgen<strong>de</strong>n Aufbau:<br />

1. Co<strong>de</strong> für das Haltungssystem<br />

0 = Ökologische Erzeugung<br />

1 = Freilandhaltung<br />

2 = Bo<strong>de</strong>nhaltung<br />

3 = Käfighaltung<br />

2. Co<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Registrierungsmitgliedstaats (Herkunft)<br />

Zwei Buchstaben für <strong>de</strong>n Mitgliedstaat, zum Beispiel<br />

AT = Österreich<br />

DE = Deutschland<br />

NL = Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong><br />

3. I<strong>de</strong>ntifizierung <strong>de</strong>s Betriebs<br />

Je<strong>de</strong>r Mitgliedstaat hat ein System eingerichtet, mit <strong>de</strong>ssen Hilfe <strong>de</strong>n zu registrieren<strong>de</strong>n Be-<br />

trieben eine individuelle Nummer zugewiesen wird. Es können weitere Stellen angefügt wer-<br />

<strong>de</strong>n, um einzelne Bestän<strong>de</strong>/Ställe zu i<strong>de</strong>ntifizieren.<br />

Beispiel: 1-DE-0212341<br />

1 = Haltungsform: hier Freilandhaltung<br />

DE = Herkunft: hier Deutschland<br />

0212341 = Betriebsnummer, wobei die bei<strong>de</strong>n ersten Stellen das Bun<strong>de</strong>sland (im Bei-<br />

spiel "02"), die dritte bis sechste Stelle <strong>de</strong>n Betrieb (im Beispiel "1234") und die siebte<br />

Stelle <strong>de</strong>n jeweiligen Stall (im Beispiel "1") i<strong>de</strong>ntifiziert.<br />

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U. Felgentreff,<br />

K.-H. Otto, J. Planer


4.2 Kennzeichnungsformen<br />

4.2.1 Kennzeichnung verpackter und lose verkaufter <strong>Eier</strong><br />

Die Kennzeichnung ist auf <strong>de</strong>r Außenseite <strong>de</strong>r Verpackung in <strong>de</strong>utlich sichtbarer und leicht<br />

lesbarer Druckschrift anzubringen. Im Lose-Verkauf sind die Angaben auf einem Schild auf<br />

o<strong>de</strong>r neben <strong>de</strong>r Ware o<strong>de</strong>r einem Begleitzettel anzugeben. Im Übrigen gelten die allgemein<br />

gültigen rechtlichen Regeln <strong>de</strong>s Lebensmittelrechts zum Schutz <strong>de</strong>r Verbraucher vor Täu-<br />

schung und Irreführung. In diesem Rahmen sind freiwillige Kennzeichnungen grundsätzlich<br />

möglich.<br />

4.2.2 Zusätzliche Kennzeichnung ökologisch erzeugter <strong>Eier</strong><br />

Die Vorschriften <strong>de</strong>r Vermarktungsnormen gelten auch für <strong>Eier</strong> aus ökologischer Erzeugung.<br />

Auf <strong>de</strong>r Verpackung von <strong>Eier</strong>n aus ökologischer Erzeugung ist zusätzlich zu <strong>de</strong>n Kennzeich-<br />

nungsanfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Vermarktungsnormen noch die Co<strong>de</strong>nummer o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>r<br />

Öko-Kontrollstelle anzugeben (entsprechend <strong>de</strong>r EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologi-<br />

schen Landbau).<br />

Quelle: Bun<strong>de</strong>sministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

Weitere Informationen:<br />

<strong>Eier</strong>kennzeichnung: Was muss draufstehen?: www.bmelv.<strong>de</strong> > Ernährung & Sichere<br />

Lebensmittel > Lebensmittel-Kennzeichnung<br />

5 Beson<strong>de</strong>rheiten bei Einkauf, Warenannahme, Lagerung<br />

und Anwendung von <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong>n<br />

Für <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong> gelten dieselben Regeln wie für die von konventionell gehaltenen Hühnern. <strong>Eier</strong><br />

zählen im Hinblick auf die Produkthygiene bekanntermaßen zu <strong>de</strong>n problematischen Zuta-<br />

ten. Laut Lebensmittelhygiene-Verordnung im <strong>de</strong>utschen Lebensmittelrecht ist auf diverse<br />

Vorschriften zur Lagerung und Verarbeitung zu achten, die für <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong> genauso gelten.<br />

Beim Einkauf von <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong>n muss ein aktuelles Zertifikat vorliegen, das die ständige Kontrolle<br />

<strong>de</strong>s Lieferanten/Erzeugers durch eine zugelassene Kontrollstelle bestätigt. Bei <strong>de</strong>r Waren-<br />

annahme ist auf eine exakte <strong>Bio</strong>-Kennzeichnung auf Lieferschein, Rechnung und Produkt zu<br />

achten. Diese Wareneingangsprüfung muss auch dokumentiert wer<strong>de</strong>n.<br />

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U. Felgentreff,<br />

K.-H. Otto, J. Planer


Aufgrund <strong>de</strong>r <strong>Bio</strong>-Fütterung können Eigelbe von <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong>n etwas blasser ausfallen als die<br />

konventioneller <strong>Eier</strong>. Das kann bei Backwaren Auswirkungen auf die optische Produktqualität<br />

haben. Ansonsten unterschei<strong>de</strong>n sich <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong> in <strong>de</strong>r Anwendung nicht von <strong>de</strong>n <strong>Eier</strong>n von<br />

konventionell gehaltenen Hühnern. <strong>Bio</strong>-<strong>Eier</strong> wer<strong>de</strong>n inzwischen auch in Form von Flüssigei<br />

(aseptisch verpackt o<strong>de</strong>r als TK-Produkt) und in Pulverform in <strong>de</strong>n Kategorien Vollei, Eiweiß<br />

und Eigelb angeboten.<br />

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U. Felgentreff,<br />

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