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Änderungen in den FDV, R 300.1 - .15, gültig ab 1. Juli 2012 ...

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300.8<br />

2.1 Verhalten im Gleisbereich<br />

Vor dem Betreten oder Befahren (z.B. mit Stapler oder Gepäckfahrzeug) des Gleisbereichs<br />

hat der Mitarbeiter wie folgt vorzugehen:<br />

– e<strong>in</strong>en Sicherheitshalt, m<strong>in</strong>destens 1,5 Meter vor der nächstgelegenen<br />

Schiene, e<strong>in</strong>legen<br />

– <strong>den</strong> Fluchtraum bestimmen<br />

– beachten, ob akustische oder optische E<strong>in</strong>richtungen das Überqueren<br />

verbieten<br />

– mit Blick <strong>in</strong> beide Richtungen prüfen, ob sich ke<strong>in</strong>e Fahrzeuge nähern und<br />

stillstehende Fahrzeuge m<strong>in</strong>destens 5 meter entfernt s<strong>in</strong>d.<br />

...<br />

2.2 wird neu Ziffer 2.2.1<br />

2.2 Fahrzeuge<br />

2.2.1 Arbeiten an Fahrzeugen<br />

Muss sich e<strong>in</strong> Mitarbeiter für Arbeiten auf, zwischen oder unter Fahrzeuge begeben,<br />

stellt er sicher, dass sich die Fahrzeuge nicht ungewollt bewegen können. Ausserdem<br />

ist das beteiligte Personal <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> folgen<strong>den</strong> Fällen zu verständigen:<br />

– vor dem Kuppeln oder Entkuppeln von Fahrzeugen<br />

- auf dem Ausgangsbahnhof, wenn die Zugsuntersuchung bereits<br />

-<br />

<strong>ab</strong>geschlossen ist<br />

auf e<strong>in</strong>em Unterwegsbahnhof bei Zügen<br />

- bei Rangierbewegungen, wenn bereits e<strong>in</strong> Fahrbefehl erteilt wurde<br />

– vor dem Beg<strong>in</strong>n von Reparatur- und Unterhaltsarbeiten sowie der<br />

Störungsbehebung.<br />

Muss der Mitarbeiter auf Fahrzeuge steigen (z.B. für Be- und Entlad, Kontrolltätigkeiten,<br />

Störungsbehebung), hat er zusätzlich Folgendes zu beachten:<br />

– sofern nötig Fahrleitung ausschalten, er<strong>den</strong> und gegen unbe<strong>ab</strong>-sichtigtes<br />

E<strong>in</strong>schalten sichern lassen<br />

– die dafür vorgesehenen festen E<strong>in</strong>richtungen oder mobilen Aufstiegs¬hilfen<br />

benutzen<br />

– bei Tätigkeiten auf Fahrzeugdächer Absturzsicherungen verwen<strong>den</strong>.<br />

Der Abschluss der Arbeiten ist dem beteiligten Personal zu mel<strong>den</strong>.<br />

2.3 wird neu Ziffer 2.2.2<br />

2.4 wird neu Ziffer 2.3 Ziffer komplett überarbeitet<br />

2.3 - neue Ziffer:<br />

Verhalten im Gleisbereich<br />

Vor dem Betreten oder Befahren (z.B. mit Stapler oder Gepäckfahrzeug) des Gleisbereichs<br />

hat der Mitarbeiter wie folgt vorzugehen:<br />

– e<strong>in</strong>en Sicherheitshalt, m<strong>in</strong>destens 1,5 Meter vor der nächstgelegenen Schiene,<br />

e<strong>in</strong>legen<br />

– <strong>den</strong> Fluchtraum bestimmen<br />

– beachten, ob akustische oder optische E<strong>in</strong>richtungen das Überqueren<br />

verbieten<br />

– mit Blick <strong>in</strong> beide Richtungen prüfen, ob sich ke<strong>in</strong>e Fahrzeuge nähern und<br />

stillstehende Fahrzeuge m<strong>in</strong>destens 5 meter entfernt s<strong>in</strong>d.. Stillstehende<br />

Fahrzeuge müssen d<strong>ab</strong>ei m<strong>in</strong>destens 5 Meter vom Mitarbeiter entfernt<br />

se<strong>in</strong>.<br />

...<br />

Arbeiten an Fahrzeugen<br />

Muss sich e<strong>in</strong> Mitarbeiter für Arbeiten auf, zwischen oder unter Fahrzeuge begeben,<br />

stellt er sicher, dass sich die Fahrzeuge nicht ungewollt bewegen können. Ausserdem<br />

ist das beteiligte Personal <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> folgen<strong>den</strong> Fällen zu verständigen:<br />

– vor dem Kuppeln oder Entkuppeln von Fahrzeugen<br />

- auf dem Ausgangsbahnhof, wenn die Zugsuntersuchung bereits<br />

-<br />

<strong>ab</strong>geschlossen ist<br />

auf e<strong>in</strong>em Unterwegsbahnhof bei Zügen<br />

- bei Rangierbewegungen, wenn bereits e<strong>in</strong> Fahrbefehl erteilt wurde<br />

– vor dem Beg<strong>in</strong>n von Reparatur- und Unterhaltsarbeiten sowie der<br />

Störungsbehebung.<br />

Muss der Mitarbeiter auf Fahrzeuge steigen (z.B. für Be- und Entlad, Kontrolltätigkeiten,<br />

Störungsbehebung), hat er zusätzlich Folgendes zu beachten:<br />

– sofern nötig Fahrleitung ausschalten, er<strong>den</strong> und gegen unbe<strong>ab</strong>-sichtigtes<br />

E<strong>in</strong>schalten sichern lassen<br />

– Die Bestimmungen über die «Gefahren des elektrischen Stroms»<br />

– die dafür vorgesehenen festen E<strong>in</strong>richtungen oder mobilen Aufstiegs¬hilfen<br />

benutzen<br />

– bei Tätigkeiten auf Fahrzeugdächer Absturzsicherungen verwen<strong>den</strong>.<br />

Der Abschluss der Arbeiten ist dem beteiligten Personal zu mel<strong>den</strong>.<br />

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