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Änderungen in den FDV, R 300.1 - .15, gültig ab 1. Juli 2012 ...

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3.7.1 Gleis fahrbar mel<strong>den</strong><br />

Bevor e<strong>in</strong> gesperrtes Gleis wieder fahrbar gemeldet wer<strong>den</strong> darf, s<strong>in</strong>d auf der Arbeitsstelle<br />

– alle Arbeitsmittel, die e<strong>in</strong>e Sperrung erfordern, aus dem Lichtraumprofil sowie<br />

– die Haltsignale<br />

zu entfernen.<br />

Der Sicherheitschef meldet dem Fahrdienstleiter das Gleis protokollpflichtig fahrbar mit<br />

dem Text: «Ort …, Gleis/Weiche … fahrbar».<br />

Der Fahrdienstleiter hebt die mit der Sperrung verbun<strong>den</strong>en Sicherungsmassnahmen<br />

auf. Ist e<strong>in</strong> Nachbarbahnhof betroffen, verständigt der Fahrdienstleiter diesen, damit<br />

auch dort die entsprechen<strong>den</strong> Sicherungsmassnahmen aufgehoben wer<strong>den</strong> können.<br />

3.7.4 E<strong>in</strong>schalten von Fahrleitungen<br />

Das genaue Vorgehen beim E<strong>in</strong>schalten von Fahrleitungen richtet sich nach <strong>den</strong> Ausführungsbestimmungen<br />

der Infrastrukturbetreiber<strong>in</strong>.<br />

Gleis fahrbar mel<strong>den</strong><br />

Bevor e<strong>in</strong> gesperrtes Gleis wieder fahrbar gemeldet wer<strong>den</strong> darf, s<strong>in</strong>d auf der Arbeitsstelle<br />

– alle Arbeitsmittel, die e<strong>in</strong>e Sperrung erfordern, aus dem Lichtraumprofil sowie<br />

– die Haltsignale<br />

zu entfernen.<br />

Zudem dürfen sich ke<strong>in</strong>e Fahrzeuge mehr im gesperrten Gleis bef<strong>in</strong><strong>den</strong>, ausgenommen<br />

im Bahnhof nach entsprechender Verständigung.<br />

Der Sicherheitschef meldet dem Fahrdienstleiter das Gleis protokollpflichtig fahrbar.<br />

mit dem Text: «Ort …, Gleis/Weiche … fahrbar».<br />

Ist das Gleis frei, lautet der Text wie folgt: «(Ort), (Gleis/Weiche) fahrbar».<br />

Wenn im Bahnhof Gleise belegt bleiben, lautet die Meldung wie folgt: «(Ort),<br />

(Gleis/Weiche) fahrbar; es bleiben Gleise belegt: (Aufzählung der Gleise)».<br />

Bei Nebengleisen genügt für das Mel<strong>den</strong> der belegten Gleise e<strong>in</strong>e quittungspflichtige<br />

Übermittlung.<br />

Der Fahrdienstleiter hebt die mit der Sperrung verbun<strong>den</strong>en Sicherungsmassnahmen<br />

auf. Ist e<strong>in</strong> Nachbarbahnhof betroffen, verständigt der Fahrdienstleiter diesen, damit<br />

auch dort die entsprechen<strong>den</strong> Sicherungsmassnahmen aufgehoben wer<strong>den</strong> können.<br />

E<strong>in</strong>schalten von Fahrleitungen<br />

Das genaue Vorgehen beim E<strong>in</strong>schalten von Fahrleitungen richtet sich nach <strong>den</strong> Bestimmungen<br />

«Schalten und Er<strong>den</strong> von Fahrleitungen».<br />

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