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KULTUR

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Durch Prüfungen im Fachbereich Kultur (berufliche Grundprüfungen, Berufsprüfungen und Fachprüfungen) wird die<br />

notwendige Qualifikation für verschiedene Funktionen im Bereich Kunsthandwerk und Kunstgewerbe, Kommunikationsund<br />

Informationswissenschaften, Theater und Tanz, Zirkus sowie Musik erlangt. Im Bereich Kultur werden Erlebnisse<br />

und Dienstleistungen angeboten, die ein Mehr an Lebensqualität bringen. Charakteristisch für die Fachleute in diesem<br />

Bereich sind ästhetische, visuelle und kulturelle Kompetenzen, Herstellung von Produkten und handwerkliche Fertigkeiten<br />

sowie unternehmerische Tätigkeit. Beschäftigung in diesem Bereich bieten kleine und mittelständische Unternehmen,<br />

Unterlieferantenaufträge und fachbezogene Beratungsorganisationen. Einige Arbeitsstellen werden auch im<br />

Dienstleistungsbereich und in der Industrie angeboten. In diesem Bereich entstehen viele neue Berufsfelder und Arbeitsaufgaben.<br />

Fachleute für den Bereich Kultur werden künftig gebraucht, um ihre Arbeit neben den traditionellen Stellen<br />

auch in den sich kontinuierlich erneuernden Medien zu verrichten. Für den Bereich ist auch die freiberufliche Tätigkeit<br />

typisch, bei der man Aufträge für mehrere Auftraggeber in kurzfristigen Arbeitsverhältnissen erledigt.<br />

BERUFLICHE GRUNDPRÜFUNGEN<br />

Nachdem der/die Student/-in die berufliche<br />

Grundprüfung absolviert hat, besitzt er sowohl<br />

eine breit angelegte Berufsqualifikation als auch<br />

fachspezifische Kompetenzen. Er besitzt auch<br />

gute Weiterbildungsfähigkeiten. Die berufliche<br />

Grundprüfung umfasst 120 Studienwochen, die<br />

größtenteils aus Arbeits- und Funktionseinheiten<br />

des Arbeitslebens bestehen. Neben den obligatorischen<br />

Prüfungsteilen gibt es viele fakultative<br />

Prüfungsteile, die man u.a. aus anderen Berufsprüfungen<br />

zusammensetzen kann. Darüber<br />

hinaus besteht die Möglichkeit, die Prüfung<br />

individuell zu erweitern. Im Rahmen der Grundausbildung<br />

werden außerdem Prüfungsteile<br />

abgelegt, die Fachkenntnisse ergänzen und frei<br />

wählbar sind. Die berufliche Grundprüfung<br />

kann innerhalb von 2-4 Jahren absolviert werden,<br />

je nach Grundbildung und Arbeitserfahrung.<br />

Die berufliche Grundprüfung kann in Form<br />

einer Grundausbildung oder einer kompetenzbasierenden<br />

Qualifikation absolviert werden.<br />

Der/die Student/-in bzw. Absolvent/-in kann auf<br />

Wunsch einen Teil der Prüfung oder Prüfungsteile<br />

der beruflichen Grundprüfung auf einmal<br />

ablegen, wenn es im Hinblick auf den Einstieg<br />

ins Arbeitsleben sinnvoll ist. In diesem Fall<br />

wird ein Gesamtplan über die Absolvierung der<br />

Grundprüfung erstellt.<br />

BERUFsPRÜFUNGEN UND<br />

FaCHPRÜFUNGEN<br />

In den Berufsprüfungen weist der/die<br />

Absolvent/-in nach, dass er/sie die von einem<br />

Beschäftigten in diesem Fachbereich geforderte<br />

Qualifikation besitzt. In den Fachprüfungen wird<br />

die Bewältigung anspruchsvollester Arbeitsaufgaben<br />

nachgewiesen.<br />

Die Berufsprüfungen und die Fachprüfungen<br />

setzen sich aus Arbeits- und Funktionseinheiten<br />

des Arbeitslebens zusammen. In den Grundlagen<br />

für die Prüfung sind die obligatorischen<br />

und fakultativen Teile der Teilprüfung definiert.<br />

Der Umfang der Berufsprüfungen und der Fachprüfungen<br />

oder deren Teile wird nicht in Studienwochen<br />

definiert.<br />

Die Berufsprüfungen und die Fachprüfungen<br />

werden in Form von Abschlüssen auf der<br />

Grundlage von kompetenzbasierenden Qualifikationen<br />

absolviert.<br />

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