KULTUR
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Durch Prüfungen im Fachbereich Kultur (berufliche Grundprüfungen, Berufsprüfungen und Fachprüfungen) wird die<br />
notwendige Qualifikation für verschiedene Funktionen im Bereich Kunsthandwerk und Kunstgewerbe, Kommunikationsund<br />
Informationswissenschaften, Theater und Tanz, Zirkus sowie Musik erlangt. Im Bereich Kultur werden Erlebnisse<br />
und Dienstleistungen angeboten, die ein Mehr an Lebensqualität bringen. Charakteristisch für die Fachleute in diesem<br />
Bereich sind ästhetische, visuelle und kulturelle Kompetenzen, Herstellung von Produkten und handwerkliche Fertigkeiten<br />
sowie unternehmerische Tätigkeit. Beschäftigung in diesem Bereich bieten kleine und mittelständische Unternehmen,<br />
Unterlieferantenaufträge und fachbezogene Beratungsorganisationen. Einige Arbeitsstellen werden auch im<br />
Dienstleistungsbereich und in der Industrie angeboten. In diesem Bereich entstehen viele neue Berufsfelder und Arbeitsaufgaben.<br />
Fachleute für den Bereich Kultur werden künftig gebraucht, um ihre Arbeit neben den traditionellen Stellen<br />
auch in den sich kontinuierlich erneuernden Medien zu verrichten. Für den Bereich ist auch die freiberufliche Tätigkeit<br />
typisch, bei der man Aufträge für mehrere Auftraggeber in kurzfristigen Arbeitsverhältnissen erledigt.<br />
BERUFLICHE GRUNDPRÜFUNGEN<br />
Nachdem der/die Student/-in die berufliche<br />
Grundprüfung absolviert hat, besitzt er sowohl<br />
eine breit angelegte Berufsqualifikation als auch<br />
fachspezifische Kompetenzen. Er besitzt auch<br />
gute Weiterbildungsfähigkeiten. Die berufliche<br />
Grundprüfung umfasst 120 Studienwochen, die<br />
größtenteils aus Arbeits- und Funktionseinheiten<br />
des Arbeitslebens bestehen. Neben den obligatorischen<br />
Prüfungsteilen gibt es viele fakultative<br />
Prüfungsteile, die man u.a. aus anderen Berufsprüfungen<br />
zusammensetzen kann. Darüber<br />
hinaus besteht die Möglichkeit, die Prüfung<br />
individuell zu erweitern. Im Rahmen der Grundausbildung<br />
werden außerdem Prüfungsteile<br />
abgelegt, die Fachkenntnisse ergänzen und frei<br />
wählbar sind. Die berufliche Grundprüfung<br />
kann innerhalb von 2-4 Jahren absolviert werden,<br />
je nach Grundbildung und Arbeitserfahrung.<br />
Die berufliche Grundprüfung kann in Form<br />
einer Grundausbildung oder einer kompetenzbasierenden<br />
Qualifikation absolviert werden.<br />
Der/die Student/-in bzw. Absolvent/-in kann auf<br />
Wunsch einen Teil der Prüfung oder Prüfungsteile<br />
der beruflichen Grundprüfung auf einmal<br />
ablegen, wenn es im Hinblick auf den Einstieg<br />
ins Arbeitsleben sinnvoll ist. In diesem Fall<br />
wird ein Gesamtplan über die Absolvierung der<br />
Grundprüfung erstellt.<br />
BERUFsPRÜFUNGEN UND<br />
FaCHPRÜFUNGEN<br />
In den Berufsprüfungen weist der/die<br />
Absolvent/-in nach, dass er/sie die von einem<br />
Beschäftigten in diesem Fachbereich geforderte<br />
Qualifikation besitzt. In den Fachprüfungen wird<br />
die Bewältigung anspruchsvollester Arbeitsaufgaben<br />
nachgewiesen.<br />
Die Berufsprüfungen und die Fachprüfungen<br />
setzen sich aus Arbeits- und Funktionseinheiten<br />
des Arbeitslebens zusammen. In den Grundlagen<br />
für die Prüfung sind die obligatorischen<br />
und fakultativen Teile der Teilprüfung definiert.<br />
Der Umfang der Berufsprüfungen und der Fachprüfungen<br />
oder deren Teile wird nicht in Studienwochen<br />
definiert.<br />
Die Berufsprüfungen und die Fachprüfungen<br />
werden in Form von Abschlüssen auf der<br />
Grundlage von kompetenzbasierenden Qualifikationen<br />
absolviert.<br />
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