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Gutachten/PDF - Die Linke. Niedersachsen

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<strong>Die</strong> seit 2009 regierende schwarz-gelbe Koalition erhöhte im Saldo die Minderausgaben in<br />

nur drei Jahren auf 7,6 Mrd. Euro. <strong>Die</strong>se resultieren fast zur Gänze aus dem<br />

Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das im Jahr 2012 für Mindereinnahmen in Höhe von 9<br />

Milliarden sorgte.<br />

Für die Gebietskörperschaften ergeben sich die in Grafik 4 dargestellten Steuerausfälle.<br />

Zwischen 2001 und 2012 erhöhten sich die Ausfälle der Länder von 11,9 Mrd. Euro auf 26,2<br />

Mrd. Euro. <strong>Die</strong> Steuerausfälle des Bundes blieben dagegen weitgehend konstant. 2001<br />

waren es 14,5 Mrd. Euro und 2012 16,4 Mrd. Euro. In den Jahren 2007 (7,9 Mrd. Euro) und<br />

2008 (4,1 Mrd. Euro) sanken die Ausfälle sogar deutlich. <strong>Die</strong> Ausfälle der Gemeinden<br />

blieben zwischen 2001 und 2005 recht konstant, erhöhten sich vor allem seit 2007 (3,6 Mrd.<br />

Euro) stetig und erreichten 2011 mit 8,5 Mrd. Euro einen vorläufigen Höhepunkt.<br />

Grafik 4:<br />

0<br />

-10<br />

Steuerrechtsreformbedingte Ausfälle der Gebietskörperschaften von 2000 bis<br />

2012<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

-20<br />

Mrd. Euro<br />

-30<br />

-40<br />

-50<br />

-60<br />

Insgesamt Bund Länder Gemeinden<br />

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, eigene Darstellung und Berechnung<br />

2.1. Berechnung der Steuermindereinnahmen für Land und Kommunen<br />

Auf Basis der Steuermehr- oder Mindereinnahmen der Ländergesamtheit werden nun die<br />

Auswirkungen auf den Landes- und Kommunalhaushalt in <strong>Niedersachsen</strong> bestimmt. Hierfür<br />

wird für das Land und die Kommunen für jedes Jahr der Anteil an den Einnahmen aller<br />

Länder und Kommunen berechnet.<br />

Datengrundlage hierfür sind die jährlichen Abrechnungen des Finanzausgleichs durch das<br />

Bundesministerium für Finanzen (Bundesrat 1997 bis 2011). 5 Von den Steuereinnahmen<br />

5 <strong>Die</strong> Verordnungen des Bundesministeriums der Finanzen werden jährlich als Drucksache des Bundesrats<br />

veröffentlicht. Sie beinhalten alle Berechnungsschritte des horizontalen Finanzausgleichs inklusive der<br />

12

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