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Gutachten/PDF - Die Linke. Niedersachsen

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Bei der Berechnung der Mehreinnahmen ist zu beachten, dass das Aufkommen in den<br />

Bundesländer stark schwankend. 2011 lag der Anteil von <strong>Niedersachsen</strong> bei hohen 10,25%,<br />

der von Baden-Württemberg bei niedrigen 6,9%. 2008 lag der Anteil von Baden-<br />

Württemberg dagegen bei 19,8% und der von <strong>Niedersachsen</strong> bei 7,7%. Daher liegt das<br />

Brutto-Aufkommen für <strong>Niedersachsen</strong> im Jahr 2011 über dem Netto-Aufkommen.<br />

Entscheidend für diese Umverteilung hierfür ist der Umsatzsteuervorwegausgleich. 18<br />

Grafik 9:<br />

140,0%<br />

120,0%<br />

100,0%<br />

80,0%<br />

60,0%<br />

40,0%<br />

20,0%<br />

0,0%<br />

-20,0%<br />

100,0%<br />

Vergleich der Gewinn- und Ausschüttungsentwicklung mit dem<br />

Aufkommen der Körperschaftsteuer 2000 bis 2005<br />

14,7%<br />

100,0%<br />

-1,8%<br />

104,1% 104,9%<br />

-0,3%<br />

1,7%<br />

109,6%<br />

4,7%<br />

114,1%<br />

7,2%<br />

12,1% 35,1% 55,7% 69,3%<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005<br />

Ist-Aufkommen der Körperschaftsteuer (2000=100%)<br />

126,7%<br />

8,1%<br />

16,0%<br />

14,0%<br />

12,0%<br />

10,0%<br />

8,0%<br />

6,0%<br />

4,0%<br />

2,0%<br />

0,0%<br />

-2,0%<br />

Mittelwert aus Gewinnen sowie Gewinnentnahmen und Ausschüttungen in %<br />

(2000=100%)<br />

Körperschaftsteuer (IST) in % des Mittelwerts aus Gewinnen sowie Ausschüttungen und<br />

Gewinnentnahmen (rechte Achse)<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Darstellung und Berechnung.<br />

Eine Erhöhung von 15% auf 25% brächte der Gesamtheit der Länder – ohne<br />

Berücksichtigung von Ausweichreaktionen – Mehreinnahmen von 5,2 Milliarden Euro. Auf<br />

<strong>Niedersachsen</strong> entfallen hierbei 534 Mio. Euro. Nach Verrechnung im Finanzausgleich sind<br />

es im ersten Jahr 489 Mio. Euro und in den folgenden Jahren 497 Mio. Euro.<br />

<strong>Die</strong>se Aufkommen können jedoch real sinken, wenn es zu Ausweichreaktionen der<br />

Unternehmen, wie der Verlagerung mobiler Vermögenswerte ins Ausland oder einer<br />

Gewinnverlagerung, kommt. Bisherige Studien nahmen eine Elastizität der steuerlichen<br />

Bemessungsgrundlage von -0,5 oder -0,4 an. Wird die Steuer um 10% erhöht, so sinkt die<br />

Bemessungsgrundlage um 5% oder 4%. Dagegen schätzt Bach (2012) die tatsächlichen<br />

18 Hierbei werden 25% des Aufkommens der Umsatzsteuer verwendet, um die finanzschwachen Länder der<br />

durchschnittlichen Finanzkraft aller Länder anzugleichen.<br />

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