30.10.2013 Aufrufe

Gutachten/PDF - Die Linke. Niedersachsen

Gutachten/PDF - Die Linke. Niedersachsen

Gutachten/PDF - Die Linke. Niedersachsen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

natürlichen Personen und der juristischen Personen ergibt dann das Gesamtaufkommen.<br />

Hierdurch soll eine Doppelbesteuerung (wie bei der ausgesetzten Vermögensteuer)<br />

vermieden werden. Das DIW berechnet das Länderaufkommen sowohl für die Besteuerung<br />

der natürlichen Personen, als auch für die der juristischen Personen. <strong>Die</strong> Verteilung des<br />

Aufkommens zwischen juristischen und natürlichen Personen ist jedoch sehr ungleich, da die<br />

Eigentümer der Unternehmen keinesfalls im gleichen Bundesland leben müssen wie der<br />

Hauptsitz des Unternehmens.<br />

So liegt der Anteil des Landes <strong>Niedersachsen</strong> bei den natürlichen Personen deutlich unter<br />

dem Niveau des Anteils der juristischen Personen. Da aber die LINKE eine ausschließliche<br />

Besteuerung natürlicher Personen präferiert, wird in Tabelle 8 nur die Verteilung bei<br />

Besteuerung natürlicher Personen im Halbvermögensverfahren ausgewiesen. Da – wie das<br />

DIW zudem einräumt – diese Länderverteilung mit Vorsicht zu interpretieren ist, wird für die<br />

vorliegende Untersuchung der Mittelwert aus beiden Verteilungen gebildet.<br />

Für das Land <strong>Niedersachsen</strong> ergibt sich somit ein Anteil von 7,83% am potentiellen<br />

Gesamtaufkommen der Vermögensteuer. Da der Bevölkerungsanteil von <strong>Niedersachsen</strong><br />

jedoch mit 9,67% deutlich höher liegt, kommt es im föderalen Finanzausgleich zu einer<br />

deutlichen Umverteilung von den aufkommensstarken West-Ländern nach <strong>Niedersachsen</strong>,<br />

aber insbesondere auch nach Ostdeutschland. So liegt das gesamte Aufkommen in<br />

Ostdeutschland einschließlich Berlin unter dem Aufkommen von Rheinland-Pfalz.<br />

Auf Basis der Bemessungsgrundlagen nach Tabelle 7 und einem Steuersatz von 1 Prozent<br />

ergeben sich bei einem Freibetrag von 250.000 Euro ein Aufkommen vor Verrechnung im<br />

Finanzausgleich von 2,303 Mrd. Euro, bei einem Freibetrag von 500.000 Euro ein<br />

Aufkommen von 1,749 Mrd. Euro.<br />

3.2.1.2. Länderfinanzausgleich<br />

Tabelle 9 zeigt die Umverteilungswirkungen für <strong>Niedersachsen</strong>, für die alten Bundesländer<br />

und für Ostdeutschland (einschließlich Berlin) für einen Freibetrag von 500.000 Euro für das<br />

erste Jahr der Erhebung. 14<br />

Für Länder mit überdurchschnittlichen Steuerzuwächsen führt die Prämie nach § 7 Abs. 3<br />

Finanzausgleichgesetz (FAG) zu einer leicht geringeren Abschöpfung, da 12 Prozent des<br />

über dem Länderdurchschnitt liegenden Aufkommenszuwachses nicht im Finanzausgleich<br />

berücksichtigt werden.<br />

<strong>Die</strong> Umverteilungseffekte entstehen durch den Umsatzsteuervorausgleich, den<br />

Länderfinanzausgleich im engeren Sinne und durch Fehlbetrags-<br />

14<br />

Alle Berechnungen zum Länderfinanzausgleich werden, sofern nicht anders vermerkt, mit dem<br />

Rechenprogramm von www.laenderfinanzausgleich.com vorgenommen. Es wird mit den Daten der vorläufigen<br />

Abrechnung für das Jahr 2011 gerechnet. Das Programm wurde von Hans Fehr und Fabian Kindermann (beide<br />

Universität Würzburg) sowie Wolfgang Wiegard (Universität Regensburg) entwickelt.<br />

28

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!