Gutachten/PDF - Die Linke. Niedersachsen
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natürlichen Personen und der juristischen Personen ergibt dann das Gesamtaufkommen.<br />
Hierdurch soll eine Doppelbesteuerung (wie bei der ausgesetzten Vermögensteuer)<br />
vermieden werden. Das DIW berechnet das Länderaufkommen sowohl für die Besteuerung<br />
der natürlichen Personen, als auch für die der juristischen Personen. <strong>Die</strong> Verteilung des<br />
Aufkommens zwischen juristischen und natürlichen Personen ist jedoch sehr ungleich, da die<br />
Eigentümer der Unternehmen keinesfalls im gleichen Bundesland leben müssen wie der<br />
Hauptsitz des Unternehmens.<br />
So liegt der Anteil des Landes <strong>Niedersachsen</strong> bei den natürlichen Personen deutlich unter<br />
dem Niveau des Anteils der juristischen Personen. Da aber die LINKE eine ausschließliche<br />
Besteuerung natürlicher Personen präferiert, wird in Tabelle 8 nur die Verteilung bei<br />
Besteuerung natürlicher Personen im Halbvermögensverfahren ausgewiesen. Da – wie das<br />
DIW zudem einräumt – diese Länderverteilung mit Vorsicht zu interpretieren ist, wird für die<br />
vorliegende Untersuchung der Mittelwert aus beiden Verteilungen gebildet.<br />
Für das Land <strong>Niedersachsen</strong> ergibt sich somit ein Anteil von 7,83% am potentiellen<br />
Gesamtaufkommen der Vermögensteuer. Da der Bevölkerungsanteil von <strong>Niedersachsen</strong><br />
jedoch mit 9,67% deutlich höher liegt, kommt es im föderalen Finanzausgleich zu einer<br />
deutlichen Umverteilung von den aufkommensstarken West-Ländern nach <strong>Niedersachsen</strong>,<br />
aber insbesondere auch nach Ostdeutschland. So liegt das gesamte Aufkommen in<br />
Ostdeutschland einschließlich Berlin unter dem Aufkommen von Rheinland-Pfalz.<br />
Auf Basis der Bemessungsgrundlagen nach Tabelle 7 und einem Steuersatz von 1 Prozent<br />
ergeben sich bei einem Freibetrag von 250.000 Euro ein Aufkommen vor Verrechnung im<br />
Finanzausgleich von 2,303 Mrd. Euro, bei einem Freibetrag von 500.000 Euro ein<br />
Aufkommen von 1,749 Mrd. Euro.<br />
3.2.1.2. Länderfinanzausgleich<br />
Tabelle 9 zeigt die Umverteilungswirkungen für <strong>Niedersachsen</strong>, für die alten Bundesländer<br />
und für Ostdeutschland (einschließlich Berlin) für einen Freibetrag von 500.000 Euro für das<br />
erste Jahr der Erhebung. 14<br />
Für Länder mit überdurchschnittlichen Steuerzuwächsen führt die Prämie nach § 7 Abs. 3<br />
Finanzausgleichgesetz (FAG) zu einer leicht geringeren Abschöpfung, da 12 Prozent des<br />
über dem Länderdurchschnitt liegenden Aufkommenszuwachses nicht im Finanzausgleich<br />
berücksichtigt werden.<br />
<strong>Die</strong> Umverteilungseffekte entstehen durch den Umsatzsteuervorausgleich, den<br />
Länderfinanzausgleich im engeren Sinne und durch Fehlbetrags-<br />
14<br />
Alle Berechnungen zum Länderfinanzausgleich werden, sofern nicht anders vermerkt, mit dem<br />
Rechenprogramm von www.laenderfinanzausgleich.com vorgenommen. Es wird mit den Daten der vorläufigen<br />
Abrechnung für das Jahr 2011 gerechnet. Das Programm wurde von Hans Fehr und Fabian Kindermann (beide<br />
Universität Würzburg) sowie Wolfgang Wiegard (Universität Regensburg) entwickelt.<br />
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