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Gutachten/PDF - Die Linke. Niedersachsen

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Das DIW konstatiert: „Gegen substanzielle steuerbedingte Verlagerungen spricht auch die<br />

Tatsache, dass auch auf vielen anderen Finanzplätzen (z.B. Taiwan, z.B. die Schweiz)<br />

Finanztransaktionen in der einen oder anderen Form besteuert werden“ (Schäfer/Karl 2012,<br />

S. 10). So sieht das DIW insbesondere eine Einführung der Finanztransaktionsteuer in<br />

wenigen Staaten der EU als völlig unproblematisch an.<br />

Aber auch ein nationaler Alleingang ist möglich (unilaterale Lösung). Zu diesem Schluss<br />

kommt die Studie „Tax on Financial Transactions. An implementation guide“ (UnitAid 2011),<br />

die auch die Verteilungswirkung der Einführung einer Transaktionssteuer untersucht. Das<br />

DIW stellt heraus, dass laut Studie 95 Prozent der französischen Privathaushalte nur bis zu<br />

1,6 Prozent ihres gesamten Einkommens mit Erträgen aus Wertpapieren erzielen. Bei den<br />

0,1 Prozent der reichsten Privathaushalte machen die Wertpapiererträge allerdings 24<br />

Prozent des Gesamteinkommens aus. Nur diese Einkommensklasse werde von der<br />

Finanztransaktionsteuer spürbar belastet, die Mehrheit der Privathaushalte hingegen kaum<br />

(Schäfer/Karl 2012, S. 25).<br />

Im Modell von UnitAid variiert die Besteuerung je nach Anlageklasse zwischen 0,001%<br />

(börsennotierte Zinsfutures) und 0,2% (Aktien). Für Deutschland berechnen die Autoren bei<br />

unilateraler Einführung ein Aufkommen von 16,1 Milliarden Euro (2010). <strong>Die</strong>s entspricht<br />

einem BIP-Anteil von 0,64%.<br />

Da dieses Aufkommen bundespolitisch umgesetzt werden kann, wird es als Grundlage zur<br />

Berechnung der Mehreinnahmen für <strong>Niedersachsen</strong> genutzt. Entsprechend der politischen<br />

Forderung der LINKEN erfolgt die Verteilung der Mehreinnahmen analog der Verteilung der<br />

Umsatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Satz 1 FAG. Von den Gesamteinnahmen der Umsatzsteuer<br />

erhalten vorab der Bund 9,28% und die Gemeinden 2,2% des verbleibenden Aufkommens<br />

(netto: 1,99% des Gesamtaufkommens). Vom Rest geht ein Fixbetrag von 1 Mrd. Euro an<br />

den Bund. Danach wird das Restaufkommen zwischen Bund (49,7%) und den Ländern<br />

(51,3%) aufgeteilt. Bis zu 25% des Länderaufkommens geht dann an diejenigen Länder,<br />

deren Aufkommen an Landessteuern und Gemeinschaftssteuern pro Einwohner unter dem<br />

Länderdurchschnitt liegt. Der Rest wird nach Einwohnern – und nicht nach Aufkommen –<br />

verteilt. Bei der Berechnung des Aufkommens für <strong>Niedersachsen</strong> wird nun unterstellt, dass<br />

die Mehreinnahme von 16,1 Milliarden als Erhöhung des Gesamtaufkommens der<br />

Umsatzsteuer gewertet wird.<br />

Nach Verrechnung im Finanzausgleich betragen die Mehreinnahmen für <strong>Niedersachsen</strong> im<br />

ersten Jahr 681,2 Millionen Euro und ab dem zweiten Jahr 689,4 Millionen Euro. Der<br />

Gemeindeanteil beträgt jeweils 25,4 Millionen Euro.<br />

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