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Gutachten/PDF - Die Linke. Niedersachsen

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– <strong>Die</strong> Änderung des Steuerrechts bei der Erbschaftssteuer hin zu einer Großerbensteuer<br />

erbringt zusätzliche Einnahmen in Höhe von 600 Mio. Euro.<br />

– <strong>Die</strong> Rücknahme der Senkung des Steuersatzes bei der Körperschaftssteuer von 25 % auf<br />

15 % würde zusätzliche Einnahmen in Höhe von 450 Mio. Euro ermöglichen.<br />

– <strong>Die</strong> Einführung einer Finanztransaktionsteuer, deren Aufkommen anteilig nach dem<br />

Schlüssel für die Umsatzsteuer auf Bund, Länder und Kommunen verteilt wird, ergibt<br />

zusätzliche Einnahmen von 1 100 Mio. Euro.“<br />

<strong>Die</strong>se vier Forderungen sind auch Teil des Wahlprogramms der Landespartei für die<br />

Landtagswahl 2013 (DIE LINKE <strong>Niedersachsen</strong> 2012, S. 33).<br />

3.1.4. Zusammenfassung<br />

Wie im demokratischen Prozess nicht überraschend, weichen die einzelnen dargestellten<br />

Positionen der drei Akteure teilweise leicht von einander ab. Bedeutsam sind hierbei nur die<br />

unterschiedlichen Vorstellungen bei der Vermögensteuer. Während die Bundestagsfraktion<br />

und die Bundespartei einen Steuersatz von 5 Prozent ab 1 Mio. Euro Nettovermögen<br />

präferieren, begnügt sich die Landtagsfraktion mit einem Satz von 1 Prozent ab 250.000<br />

Euro Nettovermögen.<br />

Keine Erwähnung bei der Landtagsfraktion findet hingegen die Forderung nach einem<br />

Spitzensteuersatz von 75 Prozent ab 1 Mio. Euro Einkommen. Bei den übrigen<br />

steuerpolitischen Forderungen besteht hingegen eine hohe Übereinstimmung.<br />

3.2. Fiskalische Auswirkungen von sechs steuerpolitischen Vorschlägen der<br />

LINKEN auf den Landes- und Kommunalhaushalt in <strong>Niedersachsen</strong><br />

Im Folgenden werden die fiskalischen Auswirkungen der vier zentralen steuerpolitischen<br />

Vorschläge der LINKEN in <strong>Niedersachsen</strong> untersucht. Zusätzlich werden mit der Einführung<br />

der Reichensteuer und der Abschaffung der Abgeltungsteuer zwei Forderungen der<br />

Bundestagsfraktion der LINKEN in die Untersuchung einbezogen.<br />

Im nächsten Schritt wird das zusätzliche Steueraufkommen auf Bund, Länder und<br />

Gemeinden (bei den Gemeinschaftsteuern) oder nur auf die Länder (Landessteuern) verteilt.<br />

Im letzten Schritt wird dieses Brutto-Aufkommen dann im Finanzausgleich verrechnet. Je<br />

regional unterschiedlicher die Verteilung des Aufkommens, umso umfangreicher wirken die<br />

Umverteilungsmechanismen des föderalen Finanzausgleichs.<br />

3.2.1. Vermögensteuer<br />

<strong>Die</strong> Vermögensteuer ist eine Landessteuer und wurde bis Ende 1996 erhoben. 1995 hatte<br />

das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die erhebliche Privilegierung des Grundvermögens<br />

gegenüber dem Geldvermögen für verfassungswidrig erklärt. Zum Teil wurden Einheitswerte<br />

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