Gutachten/PDF - Die Linke. Niedersachsen
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<strong>Die</strong> Gefahr einer substanziellen Verlagerung von Bemessungsgrundlagen (Steuerflucht) und<br />
eine nachlassende Investitionstätigkeit der Unternehmen werden bei Umsetzung der<br />
steuerpolitischen Vorschläge nicht gesehen. Eher wird davon ausgegangen, dass die<br />
Umverteilungseffekte höheren privaten Konsum und staatliche Investitionen ermöglichen.<br />
Gerade die regressive Steuerpolitik seit 1998 hat keinerlei empirische Evidenz für mehr<br />
Wachstums- und Beschäftigungsimpulse geliefert. Ein steuerpolitischer Kurswechsel ist<br />
daher dringend geboten, um der bestehenden strukturellen Unterfinanzierung der<br />
öffentlichen Haushalte Einhalt zu gebieten und ein höheres Maß an Verteilungsgerechtigkeit<br />
zu ermöglichen.<br />
1. Einleitung<br />
Als „Jahrzehnt der Entstaatlichung“ (Bofinger 2008, S. 351) werden oftmals diejenigen Jahre<br />
bezeichnet, in denen es, “orientiert an den Prinzipien von Liberalisierung und Deregulierung“,<br />
zu einer „Transformation der Städte und Gemeinden von starken Garanten der kommunalen<br />
Selbstverwaltung zu bloßen Gewährleistern kommunaler Aufgabenerfüllung“ (Heinz 2006, S.<br />
7) gekommen sei. <strong>Die</strong>ser Befund gilt gleichermaßen für die Bundesländer und den<br />
Gesamtstaat. Bontrup (2012) spricht daher mittlerweile vom „diskreditierten Staat“.<br />
Parallel zu dieser Entwicklung stieg die gesamtstaatliche Schuldenlastquote seit den 1970er<br />
Jahren kontinuierlich über alle Konjunkturzyklen an. <strong>Die</strong> Kosten der Widervereinigung (1990<br />
ff.) und der Finanzmarktkrise (2007 ff.) wurden und werden zudem in erheblichem Maße<br />
kreditfinanziert. Auch wenn unter Ökonomen unterschiedliche Auffassungen vorherrschen,<br />
„welchen Stellenwert die Staatsverschuldung bei der Finanzierung staatlichen Handelns hat<br />
und haben sollte“ (Fuest/Thöne 2008, S. 6), besteht doch Einigkeit, dass zumindest ein<br />
weiterer Anstieg der Schuldenlastquote verhindert werden sollte.<br />
Keine Einigkeit herrscht dagegen bei den Empfehlungen zur Begrenzung der<br />
Staatsverschuldung. <strong>Die</strong> Mehrheitsmeinung, vertreten insbesondere durch den<br />
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, plädiert seit<br />
Jahren dafür, dass Maßnahmen auf der Ausgabenseite der staatlichen Budgets<br />
Steuersatzerhöhungen vorzuziehen seien (Sachverständigenrat 2003). <strong>Die</strong> Gegenposition<br />
beziehen Ökonomen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans<br />
Böckler Stiftung und der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (Memorandum-Gruppe),<br />
die eine seit Jahren fortbestehende strukturelle Unterfinanzierung der Gebietskörperschaften<br />
konstatieren (Teichmann/Truger 2010; Eicker-Wolf/Truger 2010 und 2012). <strong>Die</strong> Ursache<br />
hierfür wird nicht in zu hohen Staatsausgaben beziehungsweise einer zu hohen Staatsquote,<br />
sondern in zu geringen Steuereinnahmen gesehen (Bontrup 2011 und 2012; Truger 2010;<br />
Scholz 2012) gesehen. Eine mittlere Position nehmen insbesondere Ökonomen des<br />
Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ein, die sowohl für Ausgabenkürzungen<br />
als auch Steuererhöhungen plädieren (Bach/Steiner 2009; Steiner 2010).<br />
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