Ohne Rauch geht 's auch! - Gesundheitsschutz am ... - Praxishilfen
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Arbeitsstättenverordnung<br />
Ë Der neue § 5 der Arbeitsstättenverordnung zum Nichtr<strong>auch</strong>erschutz<br />
trat 2004 in Kraft.<br />
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen,<br />
d<strong>am</strong>it die nichtr<strong>auch</strong>enden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirks<strong>am</strong><br />
vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakr<strong>auch</strong> geschützt sind.<br />
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber<br />
Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die<br />
Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.<br />
StBG / BBG <strong>Ohne</strong> <strong>R<strong>auch</strong></strong> <strong>geht</strong>’s <strong>auch</strong> ! Stand: September 2007<br />
Folie Modul<br />
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Unterweisungsmaterialien<br />
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