Ohne Rauch geht 's auch! - Gesundheitsschutz am ... - Praxishilfen
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Denken Sie an Ihre Kinder!<br />
Wenn Eltern r<strong>auch</strong>en, schaden sie nicht nur sich selbst, sondern legen zudem<br />
den Grundstein für eine spätere Krebserkrankung ihrer Kinder. Besonders<br />
häufig sind Tumoren in der Nase durch Passivr<strong>auch</strong>en in der Kindheit. Kinder<br />
von Müttern, die in der Schwangerschaft ger<strong>auch</strong>t haben, leben außerdem mit<br />
einem erhöhten Blasen- und Nierenkrebsrisiko, so eine neue Studie des<br />
Deutschen Krebsforschungszentrums (Kari Hemminki und Bowang Chen im<br />
Fachblatt „International Journal of Cancer“). Blase und Nieren scheinen in der<br />
Wachstumsphase gegenüber Karzinogenen besonders empfindlich zu sein.<br />
Darüber hinaus führt <strong>R<strong>auch</strong></strong>en werdender Mütter zu nachweislich kleineren<br />
Kindern, die Geburtshelfer sprechen von „small for date babys“.<br />
Nichtr<strong>auch</strong>erschutz <strong>am</strong> Arbeitsplatz 4<br />
Nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern <strong>auch</strong> <strong>am</strong> Arbeitsplatz setzen<br />
<strong>R<strong>auch</strong></strong>er andere Menschen ihrem schädlichen Qualm aus. Als Folge des<br />
Passivr<strong>auch</strong>ens erkranken in Deutschland jährlich etwa 400 Nichtr<strong>auch</strong>er an<br />
Lungenkrebs (Schätzung des DKFZ von 1992). Die MAK-Kommission der<br />
DFG hat 1998 Passivr<strong>auch</strong> als eindeutig krebserzeugend für den Menschen<br />
eingestuft und d<strong>am</strong>it der Gefahrenstufe krebserzeugender Arbeitsstoffe<br />
zugeordnet.<br />
Mittlerweile regelt daher § 5 der Arbeitsstättenverordnung den Nichtr<strong>auch</strong>erschutz<br />
<strong>am</strong> Arbeitsplatz wie folgt:<br />
1 Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, d<strong>am</strong>it die<br />
nicht r<strong>auch</strong>enden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirks<strong>am</strong> vor den<br />
Gesundheitsgefahren durch Tabakr<strong>auch</strong> geschützt sind.<br />
2 In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen<br />
nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebs<br />
und die Art der Beschäftigung es zulassen.<br />
4<br />
Allgemeine Informationen<br />
Die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung dieser Schutzregelung wird von<br />
den Sozialpartnern – in Abhängigkeit von den jeweiligen Gegebenheiten im<br />
Betrieb – vorgenommen. Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der<br />
neuen Arbeitsstättenverordnung in Betrieben finden Sie <strong>auch</strong> auf der<br />
Internetseite www.r<strong>auch</strong>frei-<strong>am</strong>-Arbeitsplatz.de und in der Broschüre<br />
„<strong>R<strong>auch</strong></strong>frei <strong>am</strong> Arbeitsplatz – Ein Leitfaden für Betriebe“ (zu bestellen über<br />
BZgA, 51101 Köln, oder über das Internet www.bzga.de, Bestellnummer<br />
31 040 000).<br />
StBG / BBG <strong>Ohne</strong> <strong>R<strong>auch</strong></strong> <strong>geht</strong>’s <strong>auch</strong> ! Stand: September 2007<br />
9<br />
Modul<br />
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