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Ohne Rauch geht 's auch! - Gesundheitsschutz am ... - Praxishilfen

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Denken Sie an Ihre Kinder!<br />

Wenn Eltern r<strong>auch</strong>en, schaden sie nicht nur sich selbst, sondern legen zudem<br />

den Grundstein für eine spätere Krebserkrankung ihrer Kinder. Besonders<br />

häufig sind Tumoren in der Nase durch Passivr<strong>auch</strong>en in der Kindheit. Kinder<br />

von Müttern, die in der Schwangerschaft ger<strong>auch</strong>t haben, leben außerdem mit<br />

einem erhöhten Blasen- und Nierenkrebsrisiko, so eine neue Studie des<br />

Deutschen Krebsforschungszentrums (Kari Hemminki und Bowang Chen im<br />

Fachblatt „International Journal of Cancer“). Blase und Nieren scheinen in der<br />

Wachstumsphase gegenüber Karzinogenen besonders empfindlich zu sein.<br />

Darüber hinaus führt <strong>R<strong>auch</strong></strong>en werdender Mütter zu nachweislich kleineren<br />

Kindern, die Geburtshelfer sprechen von „small for date babys“.<br />

Nichtr<strong>auch</strong>erschutz <strong>am</strong> Arbeitsplatz 4<br />

Nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern <strong>auch</strong> <strong>am</strong> Arbeitsplatz setzen<br />

<strong>R<strong>auch</strong></strong>er andere Menschen ihrem schädlichen Qualm aus. Als Folge des<br />

Passivr<strong>auch</strong>ens erkranken in Deutschland jährlich etwa 400 Nichtr<strong>auch</strong>er an<br />

Lungenkrebs (Schätzung des DKFZ von 1992). Die MAK-Kommission der<br />

DFG hat 1998 Passivr<strong>auch</strong> als eindeutig krebserzeugend für den Menschen<br />

eingestuft und d<strong>am</strong>it der Gefahrenstufe krebserzeugender Arbeitsstoffe<br />

zugeordnet.<br />

Mittlerweile regelt daher § 5 der Arbeitsstättenverordnung den Nichtr<strong>auch</strong>erschutz<br />

<strong>am</strong> Arbeitsplatz wie folgt:<br />

1 Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, d<strong>am</strong>it die<br />

nicht r<strong>auch</strong>enden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirks<strong>am</strong> vor den<br />

Gesundheitsgefahren durch Tabakr<strong>auch</strong> geschützt sind.<br />

2 In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen<br />

nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebs<br />

und die Art der Beschäftigung es zulassen.<br />

4<br />

Allgemeine Informationen<br />

Die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung dieser Schutzregelung wird von<br />

den Sozialpartnern – in Abhängigkeit von den jeweiligen Gegebenheiten im<br />

Betrieb – vorgenommen. Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der<br />

neuen Arbeitsstättenverordnung in Betrieben finden Sie <strong>auch</strong> auf der<br />

Internetseite www.r<strong>auch</strong>frei-<strong>am</strong>-Arbeitsplatz.de und in der Broschüre<br />

„<strong>R<strong>auch</strong></strong>frei <strong>am</strong> Arbeitsplatz – Ein Leitfaden für Betriebe“ (zu bestellen über<br />

BZgA, 51101 Köln, oder über das Internet www.bzga.de, Bestellnummer<br />

31 040 000).<br />

StBG / BBG <strong>Ohne</strong> <strong>R<strong>auch</strong></strong> <strong>geht</strong>’s <strong>auch</strong> ! Stand: September 2007<br />

9<br />

Modul<br />

5

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