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Wichtige Änderungen in der Studien- und Prüfungsordnung

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UNIVERSITÄT PÉCS<br />

Mediz<strong>in</strong>ische Fakultät<br />

<strong>Studien</strong>referat<br />

c) <strong>der</strong> o<strong>der</strong> die Studierende hat e<strong>in</strong> Fach o<strong>der</strong> die für die Absolvierung e<strong>in</strong>es Faches vorgeschriebene<br />

Kreditzahl für das gleiche Fach zum dritten Mal belegt <strong>und</strong> nicht erfüllt, o<strong>der</strong><br />

d) <strong>der</strong> o<strong>der</strong> die Studierende erwirbt das Absolutorium nicht <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> doppelten Zeit <strong>der</strong> <strong>in</strong> den<br />

Ausbildungs- <strong>und</strong> Abschlussanfor<strong>der</strong>ungen festgelegten, von <strong>der</strong> Immatrikulation an gerechneten<br />

Ausbildungszeit – hierbei werden die passiven <strong>und</strong> aktiven Semester gleichermaßen berechnet,<br />

<strong>in</strong> jedem Falle vorausgesetzt, dass die Studierenden – m<strong>in</strong>destens zweimal – schriftlich o<strong>der</strong> <strong>in</strong><br />

elektronischer Form dazu aufgefor<strong>der</strong>t wurden, ihren Verpflichtungen <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgelegten Frist<br />

nachzukommen <strong>und</strong> über die rechtlichen Folgen <strong>der</strong> Unterlassung dieser Pflicht <strong>in</strong>formiert wurden.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> oben angeführten Regelungen möchte ich Sie bitten, <strong>in</strong> diesem Semester Ihre<br />

Aufmerksamkeit verstärkt auf die Fächer zu richten, die Sie bereits zum dritten Mal belegt haben,<br />

denn die ungenügenden Prüfungen führen <strong>in</strong> diesem Fall zur Beendigung des studentischen<br />

Rechtsverhältnisses.<br />

Das vorliegende Schreiben gilt laut § 76 Abs. 2 als e<strong>in</strong>maliger schriftlicher Bescheid. Über an<strong>der</strong>e<br />

Fälle <strong>der</strong> Beendigung des studentischen Rechtsverhältnisses können Sie sich <strong>in</strong> § 23 <strong>der</strong> <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Prüfungsordnung</strong> <strong>in</strong>formieren.<br />

Weiters möchte ich Sie darüber <strong>in</strong>formieren, dass die Mediz<strong>in</strong>ische Fachsprache Ungarisch<br />

Endprüfung bzw. Mediz<strong>in</strong>ische Fachsprache Englisch Endprüfung ausschließlich dann absolviert<br />

werden kann, wenn die Studierenden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Registrationswoche des Semesters, <strong>in</strong> dem sie die<br />

Endprüfung ablegen möchten, e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> folgenden Kriterienanfor<strong>der</strong>ungen belegen: OORAZV,<br />

OFRAZV, OGRAZV, OGRNZV, OARHUF, OSRHUF, ODRMZV, OZRMZV.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Engelbert Beck<br />

Referatsleiter<br />

UHS-ID: FI58544 UNGARN • 7624 Pécs • Szigeti út 12.<br />

Telefon : +36 (72) 536-105 • Fax.: +36 (72) 536-106

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