Textile Designs schützen und verteidigen - bei der ...
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Beispiel<br />
Beispiel für eine u. a. für Bekleidungsartikel eingetragene<br />
Gemeinschaftsmarke (Paul Smith):<br />
Gemeinschaftsmarke CTM 002708220<br />
BeispielE<br />
für Marken, die durch eine solche „erlangte Unterscheidungskraft“<br />
eingetragen wurden:<br />
Ärmelloses Trägerhemd mit drei Streifen (adidas):<br />
Gemeinschaftsmarke CTM 003517612<br />
Eine Marke muss aber, damit sie eingetragen wird, geeignet<br />
sein, als Herkunftshinweis zu dienen. Der Betrachter<br />
einer Marke muss also das Muster auch als<br />
Marke auffassen.<br />
Weiteres Beispiel:<br />
Gesäßhosentasche mit „Red Tab“ (Levi’s):<br />
Gemeinschaftmarke Nr. 002292373<br />
Daran wird es häufig scheitern. Denn Muster <strong>und</strong> Dessins<br />
werden in den meisten Fällen eben als Produktgestaltung<br />
o<strong>der</strong> Dekoration aufgefasst <strong>und</strong> nicht als<br />
Hinweis darauf, dass das Textil aus einem bestimmten<br />
Unternehmen stammt.<br />
Ein Design o<strong>der</strong> Designelement kann aber auch in diesen<br />
Fällen als Marke eingetragen werden, wenn es <strong>der</strong>art<br />
bekannt ist, dass es als Herkunftshinweis aufgefasst<br />
wird. Bei eingetragenen Gemeinschaftsmarken ist dies<br />
im Register des Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt<br />
auch erkennbar. Unter <strong>der</strong> Rubrik „Erlangte Unterscheidungskraft“<br />
ist dort „Ja“ vermerkt.<br />
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