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Textile Designs schützen und verteidigen - bei der ...

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Beispiel<br />

Beispiel für eine u. a. für Bekleidungsartikel eingetragene<br />

Gemeinschaftsmarke (Paul Smith):<br />

Gemeinschaftsmarke CTM 002708220<br />

BeispielE<br />

für Marken, die durch eine solche „erlangte Unterscheidungskraft“<br />

eingetragen wurden:<br />

Ärmelloses Trägerhemd mit drei Streifen (adidas):<br />

Gemeinschaftsmarke CTM 003517612<br />

Eine Marke muss aber, damit sie eingetragen wird, geeignet<br />

sein, als Herkunftshinweis zu dienen. Der Betrachter<br />

einer Marke muss also das Muster auch als<br />

Marke auffassen.<br />

Weiteres Beispiel:<br />

Gesäßhosentasche mit „Red Tab“ (Levi’s):<br />

Gemeinschaftmarke Nr. 002292373<br />

Daran wird es häufig scheitern. Denn Muster <strong>und</strong> Dessins<br />

werden in den meisten Fällen eben als Produktgestaltung<br />

o<strong>der</strong> Dekoration aufgefasst <strong>und</strong> nicht als<br />

Hinweis darauf, dass das Textil aus einem bestimmten<br />

Unternehmen stammt.<br />

Ein Design o<strong>der</strong> Designelement kann aber auch in diesen<br />

Fällen als Marke eingetragen werden, wenn es <strong>der</strong>art<br />

bekannt ist, dass es als Herkunftshinweis aufgefasst<br />

wird. Bei eingetragenen Gemeinschaftsmarken ist dies<br />

im Register des Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt<br />

auch erkennbar. Unter <strong>der</strong> Rubrik „Erlangte Unterscheidungskraft“<br />

ist dort „Ja“ vermerkt.<br />

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