02.11.2013 Aufrufe

Friedhofssatzung - Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg

Friedhofssatzung - Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg

Friedhofssatzung - Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(5) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund<br />

behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden.<br />

IV. Grabstätten<br />

§ 10<br />

Allgemeines<br />

(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Gemeinde Frauenprießnitz. An ihnen können Rechte<br />

nur nach dieser Satzung erworben werden.<br />

(2) Die Grabstätten werden unterschieden in<br />

a) Reihengrabstätten,<br />

b) Familiengräber,<br />

c) Urnengrabstätten,<br />

d) Ehrengrabstätten,<br />

e) Urnengemeinschaftsanlage.<br />

(3) Die Beisetzung außer der Reihe oder das Freihalten einzelner Grabstellen ist nicht gestattet.<br />

(4) Nach Ablauf der Ruhezeit kann die Grabstätte geräumt werden. Die beabsichtigte Räumung<br />

wird 6 Monate zuvor öffentlich und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grab<br />

bekanntgegeben.<br />

§ 11<br />

Reihengrabstätten<br />

(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten , die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die<br />

Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden.<br />

(2) In jeder Reihengrabstätte dürfen nur eine Leiche und danach bis zu drei Urnen beigesetzt<br />

werden.<br />

§ 12<br />

Familiengräber<br />

(1) Familiengräber bestehen aus zwei nebeneinander liegenden Reihengrabstätten.<br />

Sie werden der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu<br />

Bestattenden abgegeben werden.<br />

(2) In jedem Familiengrab dürfen zwei Leichen und bis zu sechs Urnen beigesetzt werden.<br />

Sollen Leichen bestattet werden, richtet sich die Reihenfolge der Bestattung nach § 11 (2).<br />

§ 13<br />

Urnengrabstätten und Urnengemeinschaftsanlage<br />

(1) Urnengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für<br />

die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden.<br />

(2) In jeder Urnengrabstätte können zwei Urnen beigesetzt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!