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„Jahr des Kleinkredits”: - Deutsche Vernetzungsstelle

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Neue Standards in der Direktvermarktung<br />

Rechtzeitig informieren!<br />

Panorama<br />

VON LISELOTTE UNSELD<br />

Ab 1. Januar 2006 wird es neue EU-Richtlinien in der Lebensmittelverarbeitung geben.<br />

Auf Bund- und Länderebene wird zurzeit diskutiert, wie das EU-Recht in Lan<strong>des</strong>recht<br />

umgesetzt werden soll. Direktvermarkter und handwerkliche Verarbeiter tun gut daran,<br />

die aktuelle Diskussion zu verfolgen und gegebenenfalls entsprechenden Einfluss auf<br />

ihre Berufsverbände zu nehmen.<br />

Das neue EU-Hygienerecht (siehe<br />

Kasten) gilt ab dem 1. Januar 2006<br />

in allen Mitgliedstaaten. Es betrifft selbst<br />

schlachtende Metzgereien, Fleisch verarbeitende<br />

Betriebe, Molkereien aller Größenordnungen<br />

und landwirtschaftliche<br />

Direktvermarkter. Damit ist ein Großteil<br />

der Regionalinitiativen zumin<strong>des</strong>t indirekt<br />

betroffen, da regionale Produkte<br />

weitgehend in Kooperation mit handwerklichen<br />

Verarbeitern vermarktet werden.<br />

Keine Ausnahmeregelungen<br />

mehr<br />

Die „schlechte“ Nachricht vorneweg:<br />

Künftig müssen alle Lebensmittel verarbeitenden<br />

Betriebe zugelassen werden.<br />

Die alte Unterscheidung in „registrierte“<br />

und „zugelassene“ Betriebe entfällt. Eine<br />

Freistellung von der Zulassung, wie sie<br />

für einen Großteil der Hofkäsereien<br />

zutraf, wird es künftig nicht mehr geben.<br />

Bei den aktuellen Gesprächen zur Umsetzung<br />

auf Lan<strong>des</strong>ebene bemühen sich<br />

die Anbau- und Bauernverbände, die<br />

Handwerksverbände und auch der <strong>Deutsche</strong><br />

Verband für Landschaftspflege<br />

(DVL), Regelungen für das Handwerk zu<br />

erreichen, die einerseits die Sicherheit<br />

der Verbraucher garantieren, andererseits<br />

aber die spezifischen handwerklichen<br />

Arbeitsabläufe berücksichtigen.<br />

Neue Chancen nutzen<br />

„Zulassung für alle“ bedeutet aber auch,<br />

dass sämtlichen Betrieben dann der europäische<br />

Markt offen steht. Auch verzichtet<br />

das neue EU-Recht auf zahlreiche<br />

Detailvorschriften <strong>des</strong> alten Rechts.<br />

Es räumt den unteren Veterinärbehörden<br />

größeren Ermessensspielraum ein als bisher.<br />

Das kann traditionellen Verfahren,<br />

die es bisher schwer hatten, als gesetzeskonform<br />

akzeptiert zu werden, neue<br />

Marktchancen eröffnen. Schließlich<br />

haben zahlreiche Herstellungsverfahren<br />

über Jahrhunderte ihre Sicherheit bewiesen,<br />

wie etwa die Verwendung von Kupferkesseln<br />

in der Hartkäseherstellung<br />

oder der Einsatz von Holzbrettern in der<br />

Käsereifung.<br />

Einfluss nehmen, mitbestimmen!<br />

Um für alle Beteiligten Rechtssicherheit<br />

zu schaffen, sollten diese Verfahren möglichst<br />

wörtlich in die Durchführungsbestimmungen<br />

der Länder aufgenommen<br />

werden. Deswegen sollten sich betroffene<br />

Betriebe mit den Berufsverbänden auf<br />

Kreis- und Lan<strong>des</strong>ebene in Verbindung<br />

setzen und auf die Notwendigkeit spezifischer<br />

Regelungen hinweisen. Für noch<br />

nicht zugelassene Betriebe gilt:<br />

Informieren Sie sich frühzeitig über die<br />

Voraussetzungen für eine Zulassung,<br />

damit die nötigen Entscheidungen ohne<br />

Zeitdruck gefällt werden können.<br />

Nähere Informationen<br />

<strong>Deutsche</strong>r Verband für Landschaftspflege<br />

(DVL) e. V.<br />

Liselotte Unseld<br />

Feuchtwanger Str. 38<br />

91522 Ansbach<br />

Tel. (09 81) 46 53-35 45<br />

Fax (09 81) 46 53-35 50<br />

E-Mail: unseld@lpv.de<br />

Ob ein Hofkäser wie dieser im Bregenzer Wald ab 2006<br />

noch Käse herstellen darf, wird davon abhängen, ob er<br />

eine Zulassung erhält.<br />

Neues EU-Hygienerecht –<br />

was steckt dahinter?<br />

Ziel der Neufassung <strong>des</strong> EU-Hygienerechts<br />

ist es, die bis dato gültigen 17 produktspezifischen<br />

Hygienerichtlinien für<br />

wesentliche tierische Bereiche in einheitliche<br />

Rechtsvorschriften zu überführen.<br />

Die Verordnung hat unmittelbare Gültigkeit.<br />

Einige Bereiche müssen allerdings<br />

auf nationaler Ebene gestaltet werden:<br />

Verordnung (EG) 852 /2004 über Lebensmittelhygiene,<br />

Verordnung (EG) 853/2004<br />

über spezifische Hygienevorschriften für<br />

Lebensmittel tierischen Ursprungs, Verordnung<br />

(EG) 854/2004 mit besonderen<br />

Verfahrensvorschriften für die amtliche<br />

Überwachung von zum menschlichen<br />

Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen<br />

Ursprungs.<br />

LEADER forum 1.2005 37

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