„Jahr des Kleinkredits”: - Deutsche Vernetzungsstelle
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Neue Standards in der Direktvermarktung<br />
Rechtzeitig informieren!<br />
Panorama<br />
VON LISELOTTE UNSELD<br />
Ab 1. Januar 2006 wird es neue EU-Richtlinien in der Lebensmittelverarbeitung geben.<br />
Auf Bund- und Länderebene wird zurzeit diskutiert, wie das EU-Recht in Lan<strong>des</strong>recht<br />
umgesetzt werden soll. Direktvermarkter und handwerkliche Verarbeiter tun gut daran,<br />
die aktuelle Diskussion zu verfolgen und gegebenenfalls entsprechenden Einfluss auf<br />
ihre Berufsverbände zu nehmen.<br />
Das neue EU-Hygienerecht (siehe<br />
Kasten) gilt ab dem 1. Januar 2006<br />
in allen Mitgliedstaaten. Es betrifft selbst<br />
schlachtende Metzgereien, Fleisch verarbeitende<br />
Betriebe, Molkereien aller Größenordnungen<br />
und landwirtschaftliche<br />
Direktvermarkter. Damit ist ein Großteil<br />
der Regionalinitiativen zumin<strong>des</strong>t indirekt<br />
betroffen, da regionale Produkte<br />
weitgehend in Kooperation mit handwerklichen<br />
Verarbeitern vermarktet werden.<br />
Keine Ausnahmeregelungen<br />
mehr<br />
Die „schlechte“ Nachricht vorneweg:<br />
Künftig müssen alle Lebensmittel verarbeitenden<br />
Betriebe zugelassen werden.<br />
Die alte Unterscheidung in „registrierte“<br />
und „zugelassene“ Betriebe entfällt. Eine<br />
Freistellung von der Zulassung, wie sie<br />
für einen Großteil der Hofkäsereien<br />
zutraf, wird es künftig nicht mehr geben.<br />
Bei den aktuellen Gesprächen zur Umsetzung<br />
auf Lan<strong>des</strong>ebene bemühen sich<br />
die Anbau- und Bauernverbände, die<br />
Handwerksverbände und auch der <strong>Deutsche</strong><br />
Verband für Landschaftspflege<br />
(DVL), Regelungen für das Handwerk zu<br />
erreichen, die einerseits die Sicherheit<br />
der Verbraucher garantieren, andererseits<br />
aber die spezifischen handwerklichen<br />
Arbeitsabläufe berücksichtigen.<br />
Neue Chancen nutzen<br />
„Zulassung für alle“ bedeutet aber auch,<br />
dass sämtlichen Betrieben dann der europäische<br />
Markt offen steht. Auch verzichtet<br />
das neue EU-Recht auf zahlreiche<br />
Detailvorschriften <strong>des</strong> alten Rechts.<br />
Es räumt den unteren Veterinärbehörden<br />
größeren Ermessensspielraum ein als bisher.<br />
Das kann traditionellen Verfahren,<br />
die es bisher schwer hatten, als gesetzeskonform<br />
akzeptiert zu werden, neue<br />
Marktchancen eröffnen. Schließlich<br />
haben zahlreiche Herstellungsverfahren<br />
über Jahrhunderte ihre Sicherheit bewiesen,<br />
wie etwa die Verwendung von Kupferkesseln<br />
in der Hartkäseherstellung<br />
oder der Einsatz von Holzbrettern in der<br />
Käsereifung.<br />
Einfluss nehmen, mitbestimmen!<br />
Um für alle Beteiligten Rechtssicherheit<br />
zu schaffen, sollten diese Verfahren möglichst<br />
wörtlich in die Durchführungsbestimmungen<br />
der Länder aufgenommen<br />
werden. Deswegen sollten sich betroffene<br />
Betriebe mit den Berufsverbänden auf<br />
Kreis- und Lan<strong>des</strong>ebene in Verbindung<br />
setzen und auf die Notwendigkeit spezifischer<br />
Regelungen hinweisen. Für noch<br />
nicht zugelassene Betriebe gilt:<br />
Informieren Sie sich frühzeitig über die<br />
Voraussetzungen für eine Zulassung,<br />
damit die nötigen Entscheidungen ohne<br />
Zeitdruck gefällt werden können.<br />
Nähere Informationen<br />
<strong>Deutsche</strong>r Verband für Landschaftspflege<br />
(DVL) e. V.<br />
Liselotte Unseld<br />
Feuchtwanger Str. 38<br />
91522 Ansbach<br />
Tel. (09 81) 46 53-35 45<br />
Fax (09 81) 46 53-35 50<br />
E-Mail: unseld@lpv.de<br />
Ob ein Hofkäser wie dieser im Bregenzer Wald ab 2006<br />
noch Käse herstellen darf, wird davon abhängen, ob er<br />
eine Zulassung erhält.<br />
Neues EU-Hygienerecht –<br />
was steckt dahinter?<br />
Ziel der Neufassung <strong>des</strong> EU-Hygienerechts<br />
ist es, die bis dato gültigen 17 produktspezifischen<br />
Hygienerichtlinien für<br />
wesentliche tierische Bereiche in einheitliche<br />
Rechtsvorschriften zu überführen.<br />
Die Verordnung hat unmittelbare Gültigkeit.<br />
Einige Bereiche müssen allerdings<br />
auf nationaler Ebene gestaltet werden:<br />
Verordnung (EG) 852 /2004 über Lebensmittelhygiene,<br />
Verordnung (EG) 853/2004<br />
über spezifische Hygienevorschriften für<br />
Lebensmittel tierischen Ursprungs, Verordnung<br />
(EG) 854/2004 mit besonderen<br />
Verfahrensvorschriften für die amtliche<br />
Überwachung von zum menschlichen<br />
Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen<br />
Ursprungs.<br />
LEADER forum 1.2005 37