03.11.2013 Aufrufe

Die zivilgerichtliche Relation

Die zivilgerichtliche Relation

Die zivilgerichtliche Relation

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

dent), so ist sie erstmalig bei ihm zu prüfen und die relevanten (unstr.) Tatsachen aus dem<br />

Klägervortrag sind erst in einer Replik rechtlich zu würdigen!<br />

Parteivortrag kann unbeachtlich sein:<br />

Ö wenn Vortrag unklar (Bsp.: Auslegung, ob Tatsache zugestanden: wenn<br />

keine Konkludenz in Richtung Bestreiten, ist der Vortrag gegen das Behauptete<br />

unbeachtlich, weil 138 III greift.)<br />

Ö wenn Vortrag unsubstantiiert (z.B. nur Anspruch vorgetragen).<br />

Merke hierzu:<br />

- Der Grad der erforderlichen Substantiierung hängt von der Verteidigung<br />

des Gegners ab! Der Umfang der Darlegungslast wächst mit der Einlassung<br />

des Gegners!<br />

- Der Vortrag muß das TBM ausfüllen! Ein mangelhaft substantiierter<br />

Vortrag ist unbeachtlich, führt daher nicht zu einer Beweisaufnahme!<br />

(Ausforschungsbeweis!). Erst wird vorgetragen, dann bewiesen<br />

Ö <strong>Die</strong> Substantiierung ist immer TBM-bezogen! Das TBM ist das „Glas“, das<br />

durch das „Wasser“ Tatsachenvortrag zu füllen ist.<br />

Ö weitere Beispiele für Unbeachtlichkeit: Verstoß gegen 138 IV, 138 I, 296,<br />

usw.<br />

Unbeachtlichkeit ist in der Station der jeweiligen Partei zu erörtern!<br />

Kommt man zur Unbeachtlichkeit, so stellt sich die Frage, ob noch ein Hinweis<br />

nach § 139 erfolgen muß. <strong>Die</strong>se Frage prüft man in der „Entscheidungsstation“.<br />

Zwei Ergebnisse möglich:<br />

- Entscheidungsreife: dann anschließend alles bringen, was sonst in der<br />

Tenorierungsstation erörtert wird!<br />

- Hinweispflicht: dann Hinweisbeschluß erlassen.<br />

Wer muss was substantiieren?<br />

Bei der Bewertung der Substantiierung kommt es, anders als bei der Frage<br />

nach der Tatsachenbasis für die Rechtsprüfung in der Parteistation, auf die<br />

Darlegungslast an, die ggf. vorher zu klären ist.<br />

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!