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Die zivilgerichtliche Relation

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=> dann Urteil vollstreckbar, aber nicht rechtskräftig und mit 767 I ohne II<br />

und III durch Klage auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung angreifbar.<br />

Keine Begründungsteile in den Tenor! (Ausnahme: gesetzliche Anordnung,<br />

z.B. die Klage „als unzulässig“ abzuweisen)<br />

Teilabweisung immer, wenn Urteil ggü. Klageantrag ein Minus zuspricht!<br />

Auch bei Zug um Zug!

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