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JugendInfoService Dresden

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Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung an der vollen, wirksamen und<br />

gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (UN­Behindertenrechtskonvention,<br />

Artikel 1).<br />

Damit können Projekte eingereicht werden, in denen behinderte Menschen unterschiedlichste<br />

Themen medial verarbeiten oder behinderte und nichtbehinderte Menschen miteinander und von<br />

einander lernend Medienprodukte gestalten. Möglich ist aber auch, dass nichtbehinderte Menschen<br />

(Schüler u. a.) das Thema Behinderung auf verantwortungsbewusste Weise in einem<br />

Medienprojekt umfangreich und tiefgründig gestalten.<br />

Die an dem Projekt teilnehmenden Personen sollen den verantwortungsbewussten Umgang mit<br />

elektronischen Medien (Radio/Audio, Fernsehen/Video, Multimedia/Internet) erlernen.<br />

Es können alle Gestaltungsformen (wie Filmbeiträge, Hörspiele, Interviews, Dokumentationen,<br />

Diskussionsforen, Features, Reportagen) genutzt werden.<br />

Anzustreben ist die Verbreitung der selbstproduzierten Beiträge über lokale Rundfunkveranstalter,<br />

über den nichtkommerziellen Bürgerfunk sowie über die Sächsischen Ausbildungs­ und<br />

Erprobungskanäle (SAEK).<br />

Ziel des Projektes soll ein nachweisbarer Zugewinn an kompetenten Umgang mit Medien<br />

(Medienkompetenz) sein. Dieser Zugewinn kann auf verschiedenen Dimensionen der<br />

Medienkompetenz erreicht werden, und zwar hinsichtlich<br />

­ des Erkennens von Medien,<br />

­ der kritischen Bewertung von Medien und<br />

­ der Erweitung und Vertiefung der sozialen Inklusion der Behinderten bei der<br />

verantwortungsbewussten Produktion von Medien.<br />

Das Projekt sollte mindestens 6 Monate dauern, 12 Monate aber nicht überschreiten. Projektbeginn<br />

kann ab August 2011 sein. Die Zahl der Projektteilnehmer sollte zwischen 6 bis 12 liegen. Zur<br />

Durchführung der Workshops ist eine begründete Anzahl von geeigneten Medienpädagogen zu<br />

benennen.<br />

Auf Grund der komplexen Aufgabenstellung des Projektes ist eine Förderung durch die SLM in Höhe<br />

von max. 15.000 Euro je Projekt vorgesehen. 7.000 € sollten im Interesse einer intensiven Ausbildung<br />

nicht unterschritten werden. Es gilt die Förderrichtlinie der SLM, die unter www.slm­online.de<br />

einsehbar ist.<br />

Es können sich alle Einrichtungen für eine Projektförderung bewerben, also Behinderteneinrichtungen<br />

selbst, medienpädagogische Vereine, Träger von Gymnasien, Mittelschulen, Grundschulen usw.<br />

.<br />

Bewerber können bis Montag, den 23. Mai 2011, Förderanträge an die SLM stellen Die<br />

Antragsbedingungen und das Antragsformular sind unter www.slm­online.de einzusehen und<br />

abrufbar.<br />

Für Rückfragen steht Herr Kersten Ihne (0341­2259­150) bzw. Herr Dr. Mathias Günther (0341­2259­<br />

151) zur Verfügung.<br />

Redaktion: Andreas Jähne / Quelle: SLM<br />

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Bundesweite News<br />

10. Förderung von jungen Kulturinitiativen<br />

Engagement ist auch in der Soziokultur keine Selbstverständlichkeit, sondern bedarf einer<br />

besonderen Motivation und Unterstützung. Das gilt insbesondere für junge Menschen, die erste<br />

persönliche Erfahrungen mit Kunst und Kultur sammeln wollen und dabei viele insbesondere auch<br />

finanzielle Hürden überwinden müssen.<br />

Mit seinem neuen Förderprogramm für junge Initiativen will der Fonds Soziokultur Jugendlichen<br />

zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld<br />

zu entwickeln und umzusetzen. Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu<br />

wecken und zu fördern.<br />

Ziel ist dabei, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu

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