46_60_Tenner Bote 54.pdf - Tenna
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Nr. 54 31. Oktober 2008<br />
Mitteilungsblatt für die Gemeinde <strong>Tenna</strong><br />
Erscheint in loser Folge, je nach Bedarf, für die Einwohnerinnen und Einwohner der<br />
Gemeinde <strong>Tenna</strong>.<br />
Herausgeber: Gemeindevorstand <strong>Tenna</strong><br />
www.tenna.ch<br />
info@tenna.ch<br />
<br />
Im Hause muss beginnen, was leuchten soll im Vaterlande…<br />
Ein Satz, der heute keine Beachtung mehr findet!<br />
Kürzlich war ich an einer Orientierung, an der es um Zukunftsfragen<br />
des Tourismus in den Regionen und im Kanton ging. Zusammenschlüsse<br />
mit professionellen Leuten an der Spitze, mit grossräumigen,<br />
wenn möglich globalen Auftritten sind geplant. Die heutige<br />
Vernetzungstechnik ist auf einem sehr hohen Stand. Wer sie<br />
nutzt kommt weit in die Welt hinaus.<br />
Zusammenschlüsse können etwas bringen. Voraussetzung dazu ist<br />
ein gemeinsames Ziel. Dieses muss einer Gegend und seinen<br />
Betreibern auch einen Nutzen hinterlassen. Nur dann hat eine Sache<br />
Zukunft und es entstehen Initiativen für Neues.<br />
Eine logische Folge dieser professionellen Plattformenauftritte sind<br />
die Kosten. Ein guter Auftritt hat seinen Preis, er muss ständig<br />
angepasst und erneuert werden, was wieder laufende Kosten<br />
bringt.<br />
Ich frage mich, brauchen wir mit unseren bescheidenen Angeboten,<br />
die zu den Ferienzeiten sehr gut ausgelastet sind, eine so teure<br />
Plattform. Schiessen wir da nicht mühsam zusammengebrachtes<br />
Geld mit einer Steinschleuder in die Welt hinaus?<br />
- 1 -
Auf den Anfangssatz bezogen, frage ich, wäre weniger nicht viel,<br />
viel mehr? Wer etwas macht, und er macht es gut, kann sich überall<br />
messen lassen. Wer nicht gut arbeitet, wird nicht lange bestehen.<br />
Mit meinem Rücktritt hege ich den Wunsch, dass die Gemeinde die<br />
Ämter mit Leuten besetzen kann, die fürs Gemeinwohl einstehen.<br />
Nun wünsche ich alles Gute in den Familien und bei der Arbeit.<br />
Einladung zur<br />
Gemeindeversammlung<br />
am Freitag, 7. November 2008, 20.15 Uhr, Schulhaus <strong>Tenna</strong><br />
Traktanden<br />
1. Wahl der Stimmenzähler<br />
2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Juli 2008<br />
3. Gemeinderechnung 2007<br />
4. Kredit für Sanierung der Gerinneableitung Rütigaden<br />
5. Budget 2008/09 des Oberstufenschulverbandes STVV<br />
6. Jahresrechnung 2007/08 des Oberstufenschulverbandes<br />
STVV<br />
7. Umbau oder Verkauf der alten Sennerei<br />
8. Gemeindewahlen<br />
9. Varia<br />
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen im Windfang des Schulhauses<br />
zur Einsichtsnahme auf. Ein Exemplar der Gemeinderechnung<br />
2007 wird jedem Haushalt zugestellt.<br />
- 2 -
Zu einzelnen Traktanden:<br />
2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Juli 2008<br />
Gemeindepräsident Richard Messmer begrüsst die zur heutigen<br />
Versammlung erschienenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.<br />
1. Da nur dreizehn Personen anwesend sind, reicht ein Stimmenzähler.<br />
Gewählt wird Gunnel Seiler.<br />
2. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 7.Dezember<br />
2007 ist im <strong>Tenner</strong> <strong>Bote</strong>n 53 veröffentlicht worden und wird<br />
von der Versammlung genehmigt. Heinz Seiler weist darauf<br />
hin, dass im genehmigten Protokoll der Gemeindeversammlung<br />
vom 15. März 2007 irrtümlich ein falsches Datum für die Inkraftsetzung<br />
des neuen Liegenschaftssteuersatzes aufgeführt<br />
ist. Richtig ist der 1. Januar 2009. Diese Berichtigung wird einstimmig<br />
beschlossen.<br />
3. Die Jahresrechnung 2006/07 des Oberstufenschulverbandes<br />
SSTV lag im Schulhaus zur Einsichtnahme auf. Der<br />
Präsident liest den Revisorenbericht vor. Die Versammlung<br />
folgt einstimmig dessen Empfehlung und nimmt die Rechnung<br />
an.<br />
4. Zum Traktandum Naturwaldreservats Aclatobel kann Richard<br />
Messmer Revierförster Daniel Buchli begrüssen. Dieser,<br />
der Präsident und der Waldfachchef Christof Lutz stellen das<br />
Projekt vor. Der Kanton möchte im Aclatobel das grösste Naturwaldreservat<br />
Nordbündens errichten. Es reicht vom <strong>Tenner</strong><br />
Chrüz bis zum Grat auf der andern Talseite und umfasst Wald<br />
des Kantons, der Gemeinden <strong>Tenna</strong> (70.6 ha) und Versam sowie<br />
Privater. Während 50 Jahren dürfte das Holz in diesem Gebiet<br />
nicht genutzt werden. Dieser Verzicht wird durch den Kanton<br />
und Pro Natura mit Fr. 30.- pro Jahr und Hektare entschädigt.<br />
Der Waldentwicklungsplan Safiental bezeichnet bereits<br />
seit einigen Jahren das Gebiet als potentielles Naturwaldreservat.<br />
Der Förster weist darauf hin, dass 50 Jahre in einem<br />
Baumleben nur eine kurze Zeit sind. Zurzeit wären rund 1000<br />
m 2 nutzbar. Myrtha Tüsel erkundigt sich nach den Kosten für<br />
die Gemeinde. Diese müsste für die Signalisierung des Reservats<br />
aufkommen und für den Förster wie bisher. Hingegen<br />
würden allfällige Förstereinsätze für Führungen und die For-<br />
- 3 -
schung den jeweiligen Auftraggebern in Rechnung gestellt. Marianne<br />
Messmer erkundigt sich nach der Zugänglichkeit. Daniel<br />
Buchli sieht da keinen Unterschied zum übrigen Wald. Für die<br />
touristische Nutzung stehen die bisherigen Wanderwege, beispielsweise<br />
zur Waldalp oder zum Flimserbänkli weiterhin zur<br />
Verfügung. Ausserdem wurde der Ausbau des alten Tunnels<br />
zum Wanderweg als Option in die Vereinbarung aufgenommen.<br />
Die Versammlung stimmt mit 12 gegen 1 Stimme dem Dienstbarkeitsvertrag<br />
zu.<br />
5. Die Waldstrasse Ausserröngg muss dringend saniert werden.<br />
Sie ist talwärts geneigt, Wasserabschläge sind beschädigt.<br />
Revierförster Daniel Buchli ergänzt die Ausführungen des Präsidenten.<br />
Die Strasse ist rund 25-jährig. Neu subventionieren<br />
Bund und Kanton auch die Erhaltung von Waldstrassen. Wichtig<br />
sind die Entwässerung und das Strassenprofil. Christof Lutz erklärt<br />
kurz die Geschichte dieses Vorhabens. Der Kanton erarbeitete<br />
ein erstes Projekt (Variante 1) mit allen nötigen und<br />
wünschenswerten Sanierungsarbeiten. Dieses erschien dem<br />
Vorstand jedoch zu luxuriös und mit Fr. 225'000.- auch zu teuer.<br />
So erarbeitete der Kreisförster eine abgespeckte Variante 2.<br />
Auf die Frage von Lieni Joos nach dem Zeitpunkt der Bauausführung<br />
wird das kommende Jahr genannt. Das Projekt wird zu<br />
rund 70% subventioniert. In der Abstimmung wird der Kredit<br />
von Fr. 150’000.- für die Variante 2 einstimmig beschlossen.<br />
Daniel Buchli verabschiedet sich und wird vom Präsidenten für<br />
seine Informationen zu den beiden Waldgeschäften gedankt.<br />
6. Richard Messmer erläutert die beantragte Stromnetzsanierung.<br />
Aus Sicherheitsgründen müssen in den Transformatorenstationen<br />
Innerberg, Ausserberg und Acla Lasttrennschalter<br />
ausgewechselt werden. Zudem soll die Kapazität des Trafos Innerberg<br />
erhöht werden, da er bereits jetzt zu gewissen Zeiten<br />
an seine Leistungsgrenze gelangt. Das Programm sieht für dieses<br />
Jahr die Sanierung des Trafos Innerberg vor. 2009 wird Acla<br />
verkabelt, der dafür benötigte Kredit wurde an der Gemeindeversammlung<br />
vom 5. Mai 2006 beschlossen. Im folgenden<br />
Jahr wird der Trafo Ausserberg und 2011 derjenige in Acla saniert.<br />
EV-Chef Reto Gartmann ergänzt diese Ausführungen mit<br />
den Kostendetails. Im beantragten Kredit von Fr. 140'000.-<br />
vorgesehen wäre auch die Leistungserhöhung im Ausserberg.<br />
Diesen Winter sollen Messungen Aufschluss geben, ob diese<br />
- 4 -
nötig ist. Nach seinem Bericht wird der beantragte Kredit einstimmig<br />
genehmigt.<br />
7. <strong>Tenna</strong> ist Mitglied in den Trägerschaften der beiden Altersheime<br />
von Ilanz und Thusis. Thusis möchte für ca. 6 Mio.<br />
Franken Einzelzimmer bauen und auch Ilanz plant einen Ausbau.<br />
Die kantonalen Subventionen gehen wegen der Neugestaltung<br />
des Finanzausgleichs zwischen Kanton und Gemeinden zurück.<br />
Deshalb wird die Mitgliedschaft in zwei Trägerschaften in<br />
Zukunft teurer. Der Vorstand beantragt nun die Beschränkung<br />
auf die Mitgliedschaft in einem Trägerverein, ohne jedoch vorzuschlagen,<br />
in welchem. Nach dieser Einführung durch den<br />
Präsidenten erklärt Ursulina Joos, dass das Altersheim Ilanz vor<br />
25 Jahren gebaut wurde. Jetzt sei eine Sanierung fällig, Einzelzimmer<br />
sind gewünscht. <strong>Tenna</strong> ist seit dem Bau Mitglied der<br />
Trägerschaft. Die Betagten können aber heute ihr Heim selber<br />
wählen, unabhängig von einer Trägerschaft der Gemeinde.<br />
Myrtha Tüsel möchte wissen, auf welches Datum wir allenfalls<br />
kündigen könnten. Dies wird erst nach einem entsprechenden<br />
Beschluss der Gemeinde abgeklärt. Ursulina Joos findet auch<br />
eine Trägerschaft genug, sie plädiert für Ilanz. Nach weiteren<br />
ähnlichen Voten beantragt Lieni Joos aus der Trägerschaft für<br />
das Altersheim Thusis auszutreten. Der Präsident lässt in einer<br />
ersten Abstimmung über die Reduktion auf eine Trägerschaft<br />
entscheiden. Dies wird ohne Gegenstimmen beschlossen. Die<br />
zweite Abstimmung ergibt den einstimmigen Entscheid für den<br />
Verbleib im Trägerverein Ilanz und folglich den Austritt aus<br />
demjenigen von Thusis.<br />
8. Varia<br />
− Richard Messmer erklärt, dass die Jahresrechnung 2007<br />
zwar fertig gestellt ist, aber vom Gemeindeberater wegen<br />
einer Erkrankung noch nicht revidiert werden konnte. Sie<br />
wird der nächsten Versammlung vorgelegt.<br />
− Martin Schaufelberger möchte wissen, wie es mit der<br />
Schulhausrenovierung weitergeht. Christof Lutz interpretierte<br />
die Diskussion an der letzten Gemeindeversammlung<br />
so, dass nicht viel Interesse an einer raschen Renovation<br />
besteht. Er hat deshalb in der Zwischenzeit andere Aufgaben<br />
priorisiert, das Geschäft ist noch pendent.<br />
− Er informiert, dass die alte Sennerei im Internet zum Verkauf<br />
ausgeschrieben wurde, um abzuklären, ob und zu wel-<br />
- 5 -
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
chem Preis sie allenfalls veräussert werden könnte. Es haben<br />
sich sehr schnell recht viele Interessenten gemeldet,<br />
etliche kamen auch zu einer Besichtigung. Die meisten suchen<br />
ein Ferienhaus, es gibt aber auch Bewerber, die einen<br />
Teil des Jahres in <strong>Tenna</strong> verbringen möchten. Christof Lutz<br />
möchte den potentiellen Käufern nun etwas Zeit geben, ihre<br />
Ideen reifen zu lassen. Ein Entscheid über einen allfälligen<br />
Verkauf und an wen müsste dann eine Gemeindeversammlung<br />
treffen. Ursulina Joos findet dies gut, es sei schade,<br />
wenn das Gebäude brach steht. Martin Schaufelberger kritisiert<br />
das Vorgehen, immer würden Auswärtige bevorzugt.<br />
Verschiedene Versammlungsteilnehmer widersprechen ihm,<br />
der Vorstand wurde von der Gemeinde beauftragt alternative<br />
Nutzungen zu prüfen. Darüber wurde auch im Rhiiblatt<br />
informiert. Marianne Messmer gefällt die Idee, das Gebäude<br />
zu verkaufen, damit käme Geld frei für andere Gemeindeaufgaben.<br />
Christof Lutz lädt auf Freitag, 8. August 2008, zur Buchpräsentation<br />
des Kultur- und Tourismusführers Safiental-Ruinaulta<br />
ein. Das neue Werk wird am Vormittag in<br />
Versam und abends in Safien Platz vorgestellt.<br />
Reto Gartmann informiert kurz über die Wasserversorgung.<br />
Die 2. Etappe wurde abgeschlossen. Eine undichte<br />
Fuge im Reservoir musste aufwändig abgedichtet werden.<br />
Die Leitung ins Egschi soll diesen Sommer in Betrieb genommen<br />
werden. Eine Spiegelung der Wasserleitung Chrüzli-Innerberg<br />
zeigte deren schlechten Zustand.<br />
Weiter führt er aus, dass die Strommarktliberalisierung<br />
per 1.01.2009 viel Aufwand mit sich bringt, den zurzeit<br />
hauptsächlich das Ingenieurbüro leistet. Dies wird sich auch<br />
auf den Strompreis auswirken, der höher angesetzt werden<br />
müsse.<br />
Richard Messmer zeigt sich sehr beeindruckt von der Solidarität<br />
mit unserer Gemeinde. Für die Wasserversorgung<br />
wurden bisher sehr namhafte Patenschaftsbeiträge gespendet.<br />
Protokoll: Heinz Seiler<br />
- 6 -
3. Die Gemeinderechnung 2007 wird allen Haushaltungen in<br />
<strong>Tenna</strong> zusammen mit diesem <strong>Tenner</strong> <strong>Bote</strong>n zugestellt. Ein Exemplar<br />
liegt im Windfang des Schulhauses zur Einsichtnahme auf, weitere<br />
können beim Kanzlisten verlangt werden.<br />
4. Das undichte Bächli beim Rütigaden bereitete dem Vorstand<br />
bereits seit einiger Zeit Sorgen. Zur Sanierung wurden verschiedene<br />
Vorschläge diskutiert. Die ersten Projekte des Ingenieurbüros<br />
Cavigelli und Partner AG zur Verbauung mit Beton oder Holz wurden<br />
als ungeeignet und mit einer Kostenschätzung von Fr.<br />
166'000.-, resp. Fr. 120'000.- auch zu teuer beurteilt. Nach etlichen<br />
Sitzungen und Begehungen mit den zuständigen kantonalen<br />
Ämtern einigte man sich auf den Bau einer Entlastungsleitung, die<br />
bei grossem Wasseranfall diesen mehrheitlich ableiten könnte. Das<br />
bestehende Bächli soll mit geringem Aufwand gesichert werden<br />
und würde weiterhin den normalen Abfluss sicherstellen. Das Projekt<br />
wurde vom spezialisierten Ingenieurbüro Eichenberger Revital<br />
in Chur ausgearbeitet. Da die Arbeiten möglichst vor der Schneeschmelze<br />
nächstes Jahr ausgeführt sein müssen, wurden sie bereits<br />
ausgeschrieben und auch vergeben. Die Kosten belaufen sich<br />
gemäss Projekt und Offerten auf total rund Fr. 80'000.-. Daran<br />
beteiligt sich das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation mit<br />
<strong>60</strong>%. Der Vorstand beantragt den benötigten Kredit von Fr.<br />
80'000.- nachträglich zu bewilligen.<br />
7. Umbau oder Verkauf der alten Sennerei: An der Gemeindeversammlung<br />
vom 1. Juni 2007 wurde der Vorstand beauftragt,<br />
anstelle der ursprünglichen Idee der Nutzung des Gebäudes als<br />
Gemeindewerkhof Alternativen zu prüfen. Eine der damals geäusserten<br />
Ideen regte den Umbau in ein kleineres Ferienlager an.<br />
Deshalb beauftragte der Vorstand den Safier Architekten Andreas<br />
Hunger mit der Ausarbeitung eines Vorprojekts. Dieses sieht einen<br />
Aufenthaltsraum, 6 Schlafräume, eine gut eingerichtete Küche und<br />
die notwendigen sanitären Anlagen vor. Den Umbau schätzt Architekt<br />
Hunger auf rund Fr. 980’000.-. Dies und die Betriebskosten<br />
würden auch bei einer guten Auslastung des 18 Schlafplätze bietenden<br />
Ferienlagers die Gemeindekasse jährlich mit geschätzten<br />
Fr. 30'000.- bis 35'000.- belasten.<br />
Aus eigener Initiative hat der Vorstand die alte Sennerei im Internet<br />
zum Verkauf ausgeschrieben. Er wollte so den Marktwert und<br />
das Interesse prüfen. Letzteres war mit etwa 30 Anfragen und etwa<br />
vier ernsthaften Interessenten weit grösser als erwartet. Aus<br />
- 7 -
diesen Interessenten hat sich nun ein potentieller Käufer herauskristallisiert,<br />
der die alte Sennerei erwerben möchte.<br />
Herr und Frau F., wohnhaft in Zürich, möchten die Liegenschaft<br />
kaufen und zu Wohnzwecken umbauen. Der Gemeindevorstand<br />
beantragt der Gemeindeversammlung dem Verkauf der alten Sennerei<br />
an Frau F. für CHF 150'000.-- zuzustimmen.<br />
8. Gemeindewahlen:<br />
In der folgenden Liste sind die zu besetzenden Ämter und die bisherigen<br />
Inhaber aufgeführt. Die mit einem *versehenen Gemeindefunktionäre<br />
haben ihre Demission bekannt gegeben.<br />
Vorstand Messmer Richard* Präsident<br />
Buchli Peter*<br />
Gartmann Reto<br />
Joos Stefan<br />
Lutz Christof<br />
Stellvertreter<br />
Buchli Käthi*<br />
Juon Edwin*<br />
Schulrat<br />
Stellvertreter<br />
Verbandsschulrat<br />
Stellvertreter<br />
Gartmann Susanne*<br />
Juon Anita*<br />
Messmer Josi<br />
Tüsel Heini<br />
Buchli Peter*<br />
Messmer Josi<br />
Tüsel Heini<br />
Kindergartenkommission Messmer Margrit*<br />
Rechnungsrevisoren<br />
Stellvertreter<br />
Rabiusakorporation<br />
Schaufelberger Edi<br />
Casutt Daniel<br />
Joos Lieni*<br />
Bardill Jakob<br />
Gemeindepräsident<br />
Joos Johann<br />
Schaufelberger Edi<br />
- 8 -
Bauberater<br />
Schneider Toni<br />
Zur Information noch die für die Wahlen relevanten Artikel der<br />
Gemeindeverfassung:<br />
Artikel 12 Ausschlussgründe<br />
Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Ehegatten und<br />
Geschwister dürfen nicht gleichzeitig derselben Gemeindebehörde<br />
angehören. Diese Ausschlussgründe gelten auch zwischen Mitgliedern<br />
der Geschäftsprüfungskommission und den Mitgliedern des<br />
Gemeindevorstandes. Ein Gemeindebeamter oder ständiger Gemeindeangestellter<br />
darf der ihm unmittelbar vorgesetzten Behörde<br />
nicht angehören.<br />
Artikel 33 Wahlmodus<br />
Die Wahlen werden schriftlich durchgeführt. Wenn kein Einspruch<br />
erhoben wird, können sie mit Ausnahme der Gemeindevorstandswahlen<br />
durch offenes Handmehr getroffen werden. Gewählt ist,<br />
wer das absolute Mehr der gültigen Stimmen erreicht.<br />
Bei Gesamtwahlen werden alle gültigen Kandidatenstimmen zusammengezählt<br />
und durch die um eins vermehrte Zahl der freien<br />
Sitze geteilt; die nächst höhere ganze Zahl ist das absolute Mehr.<br />
Kommt bei Einzelwahlen eine Wahl nicht zustande oder sind bei<br />
Gesamtwahlen weniger Kandidaten gewählt als zu wählen sind, so<br />
findet ein zweiter, freier Wahlgang statt. Gewählt sind dabei jene<br />
Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.<br />
Beim Einstehen der Stimmen entscheidet das Los.<br />
Artikel 34 Wahlen in verschiedene Ämter<br />
Wird jemand in verschiedene Ämter gewählt, die sich gegenseitig<br />
ausschliessen, hat er sich ohne Verzug für das eine oder andere<br />
Amt zu entscheiden. Liegen Ausschlussgründe im Sinne von Art.<br />
12 vor, ist die Wahl ungültig. Werden mehrere Personen gleichzeitig<br />
in eine Behörde gewählt, der sie gemäss Art. 12 nicht zur gleichen<br />
Zeit angehören dürfen, ist die Wahl für diejenige gültig, die<br />
bisher im Amte war oder bei gleichzeitiger Neuwahl mehr Stimmen<br />
auf sich vereinigt.<br />
- 9 -
Steuergesetz der Gemeinde <strong>Tenna</strong> 2009<br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
Art. 1<br />
Gegenstand<br />
1<br />
Die Gemeinde <strong>Tenna</strong> erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen<br />
des kantonalen Rechts:<br />
a) eine Einkommens- und Vermögenssteuer;<br />
b) eine Grundstückgewinnsteuer;<br />
c) eine Nach- und Strafsteuer sowie Ordnungsbussen;<br />
d) eine Handänderungssteuer;<br />
e) eine Liegenschaftensteuer.<br />
2<br />
Die Gemeinde <strong>Tenna</strong> erhebt folgende Steuern nach diesem Gesetz:<br />
a) eine Erbanfall- und Schenkungssteuer;<br />
b) eine Hundesteuer.<br />
3<br />
Überdies kann die Gemeinde <strong>Tenna</strong> folgende Steuern nach Spezialgesetzgebung<br />
erheben:<br />
a) eine Kurtaxe;<br />
b) eine Tourismusförderungsabgabe.<br />
Art. 2<br />
Subsidiäres<br />
Recht<br />
Soweit dieses Gesetz keine Regelung enthält, finden die Bestimmungen<br />
des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern<br />
sowie des kantonalen Steuergesetzes sinngemäss Anwendung.<br />
II. Materielles Recht<br />
1. EINKOMMENS- UND VERMÖGENSSTEUERN<br />
Art. 3<br />
Steuerfuss<br />
1<br />
Die Einkommens- und Vermögenssteuern werden in Prozenten<br />
der einfachen Kantonssteuer erhoben.<br />
2<br />
Die Gemeindeversammlung legt den Steuerfuss für das nachfolgende<br />
Steuerjahr spätestens im Dezember fest.<br />
- 10 -
2. HANDÄNDERUNGSSTEUER<br />
Art. 4<br />
Die Handänderungssteuer beträgt 2 Prozent.<br />
Steuersatz<br />
3. LIEGENSCHAFTENSTEUER<br />
Art. 5<br />
Die Liegenschaftensteuer beträgt 2 Promille.<br />
Steuersatz<br />
4. ERBANFALL- UND SCHENKUNGSSTEUER<br />
Art. 6<br />
1<br />
Der Erbanfall- und Schenkungssteuer unterliegt jeder Vermögensanfall,<br />
der die kantonale Nachlass- bzw. Schenkungssteuer auslöst.<br />
2<br />
Die der Steuer unterliegenden Vermögenswerte und die Steuerbemessung<br />
richten sich nach den Vorschriften des kantonalen Rechts.<br />
3<br />
Besteht die Zuwendung in einer Nutzniessung oder in einer wiederkehrenden<br />
Leistung, ist der kapitalisierte Wert für die Besteuerung<br />
massgebend.<br />
Art. 7<br />
Gegenstand<br />
und<br />
Bemessung<br />
Steuerpflichtig ist der Empfänger der Zuwendung, wenn<br />
Steuersubjekt<br />
a) der Erblasser bzw. Schenkgeber zur Zeit seines Todes bzw. der<br />
Ausrichtung der Zuwendung in der Gemeinde <strong>Tenna</strong> Wohnsitz<br />
hatte; ausgenommen ist jener Teil des Vermögensanfalles, der in<br />
Grundstücken besteht, die nicht auf Gemeindegebiet liegen;<br />
b) die Zuwendung in Grundstücken auf Gemeindegebiet oder in<br />
dinglichen Rechten an solchen besteht.<br />
Art. 8<br />
Von der Erbanfall- und Schenkungssteuer sind befreit:<br />
a) der überlebende Ehegatte;<br />
b) die eingetragenen Partnerinnen und Partner;<br />
c) die Nachkommen, die Stief- und Pflegekinder sowie deren Nachkommen;<br />
d) die nach kantonalem Recht von der Handänderungssteuer befreiten<br />
Personen;<br />
Subjektive<br />
Steuerbefreiung<br />
- 11 -
e) die Konkubinatspartner;<br />
f) die Eltern.<br />
Art. 9<br />
Steuerberechnung<br />
1<br />
Für die Steuerberechnung werden abgezogen:<br />
a) von den Zuwendungen an bedürftige Personen Fr. 14'000.–;<br />
b) von jeder anderen Zuwendung Fr. 7'000.–.<br />
2<br />
Die in Absatz 1 festgelegten Beträge sind indexiert<br />
Art. 10<br />
3<br />
Bei teilweiser Steuerpflicht werden die Abzüge anteilsmässig<br />
gewährt.<br />
4<br />
Bei mehreren Zuwendungen an den gleichen Empfänger durch<br />
die gleiche Person kann der steuerfreie Betrag innerhalb eines<br />
Zeitraumes von fünf Jahren nur einmal beansprucht werden.<br />
5<br />
Die Steuer beträgt:<br />
a) für den elterlichen Stamm 5 Prozent;<br />
b) für die übrigen Begünstigten 15 Prozent.<br />
Bezug und<br />
Haftung<br />
1<br />
Die Erbanfallsteuer ist aus dem Nachlass vor dessen Verteilung<br />
zu bezahlen und wird für alle Erben und Vermächtnisnehmer gesamthaft<br />
bezogen.<br />
2<br />
Mehrere Empfänger von Zuwendungen haften bis auf den Betrag<br />
ihrer Bereicherung solidarisch für die Steuer.<br />
3<br />
Der amtlich ernannte oder von den Erben bestellte Erbschaftsverwalter<br />
und der Willensvollstrecker haften solidarisch<br />
bis zum Betrag des reinen Nachlasses.<br />
Steuerobjekt<br />
Art. 12<br />
Steuersubjekt<br />
5. HUNDESTEUER<br />
Art. 11<br />
Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet<br />
gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten.<br />
Steuerpflichtig ist der Hundehalter, der auch verpflichtet ist, seine<br />
Tiere der Gemeinde innert 30 Tagen zu melden.<br />
- 12 -
Art. 13<br />
Von der Entrichtung der Hundesteuer sind befreit:<br />
a) Polizeihunde;<br />
b) Lawinenhunde;<br />
c) Blindenführ- und Gehörlosenhunde.<br />
Art. 14<br />
1<br />
Die Steuer beträgt für den ersten Hund Fr. 30.-, für jeden weiteren,<br />
im selben Haushalt gehaltenen Hund Fr. 200.- jährlich. Der Gemeindevorstand<br />
kann diese Ansätze der Teuerung anpassen.<br />
2<br />
Die Steuer ist jährlich beim Bezug der Hundemarke zu entrichten.<br />
III. Formelles Recht<br />
1. BEHÖRDEN<br />
Art. 15<br />
Der Gemeindevorstand entscheidet:<br />
a) über Steuererleichterungsgesuche;<br />
b) über den Beitritt zu Gegenrechtsvereinbarungen des Kantons in<br />
Sachen Erbschafts- und Schenkungssteuern.<br />
Art. 16<br />
1<br />
Der Vollzug dieses Gesetzes obliegt dem Gemeindesteueramt,<br />
soweit die Gemeinde hiefür zuständig ist.<br />
2<br />
Das Gemeindesteueramt ist überdies für den Vollzug der den<br />
Gemeinden durch das kantonale Steuergesetz übertragenen Aufgaben<br />
zuständig.<br />
Steuerbefreiung<br />
Steuerberechnung<br />
Gemeindevorstand<br />
Gemeindesteueramt<br />
2. BEZUG<br />
Art. 17<br />
1<br />
Die Einkommens- und Vermögenssteuern werden auf Ende des<br />
Steuerjahres fällig.<br />
2<br />
Die Fälligkeit der Liegenschaftensteuer richtet sich nach den direkten<br />
Steuern, wenn sie mit diesen erhoben wird.<br />
Fälligkeit<br />
- 13 -
Zahlungsfrist<br />
3<br />
Die Fälligkeit der Grundstückgewinnsteuer richtet sich nach kantonalem<br />
Recht.<br />
4<br />
Die übrigen Steuern sowie Ordnungsbussen werden mit der<br />
Rechnungstellung fällig.<br />
5<br />
Mit der Beendigung der Steuerpflicht in der Schweiz oder mit der<br />
Konkurseröffnung wird jede Steuer oder Busse sofort fällig.<br />
Art. 18<br />
1<br />
Die Steuern und Ordnungsbussen sind unter Vorbehalt von Absatz<br />
2 innert 90 Tagen seit Eintritt der Fälligkeit zu bezahlen.<br />
2<br />
Die Zahlungsfrist der Grundstückgewinnsteuer richtet sich nach<br />
kantonalem Recht.<br />
3<br />
Für die Einkommens- und Vermögenssteuern sowie die<br />
mit diesen erhobene Liegenschaftensteuer kann der Gemeindevorstand<br />
die Bezahlung in zwei Raten in dem dem<br />
Steuerjahr folgenden Jahr vorsehen.<br />
4<br />
Mit der Beendigung der Steuerpflicht in der Schweiz oder mit der<br />
Konkurseröffnung ist jede Steuer oder Busse sofort zu bezahlen.<br />
Art. 19<br />
Steuererlass<br />
Über Erlassgesuche und administrative Abschreibungen entscheiden:<br />
a) das Gemeindesteueramt bis zum Betrag von 200.- Franken<br />
pro Jahr;<br />
b) der Gemeindevorstand für darüber hinausgehende Beträge.<br />
3. ENTSCHÄDIGUNG<br />
Art. 20<br />
Die Gemeinde <strong>Tenna</strong> wird von den Landeskirchen und den<br />
Kirchgemeinden mit 2 Prozent der bezogenen Steuern entschädigt.<br />
Inkrafttreten<br />
IV.<br />
Art. 21<br />
Schlussbestimmungen<br />
1<br />
Das vorliegende Gesetz wurde am 7. Dezember 2007 durch die<br />
Gemeindeversammlung angenommen. Es tritt am 1. Januar 2009<br />
in Kraft.<br />
- 14 -
2<br />
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die damit in Widerspruch<br />
stehenden Bestimmungen anderer Erlasse aufgehoben.<br />
- 15 -
Eine erfreuliche Meldung aus dem Bündner Tagblatt vom 23. Oktober<br />
2008:<br />
Holzfeuerung<br />
Altes Stallholz frei gegeben<br />
Naturbelassenes Abbruchholz von Ställen darf neu für kleine Holzfeuerungen<br />
weiter verwendet werden. Dies gab Umweltminister<br />
Claudio Lardi gestern in seiner Antwort einer Frage von BDP-<br />
Grossrat Daniel Buchli (Safien) bekannt.<br />
Aufgrund der eidgenössischen Luftreinhalteverordnung ist es seit<br />
1987 verboten, Abbruchholz als Brennholz zu verwenden. Grund<br />
sind die giftigen Stoffe, die in behandeltem Abbruchholz enthalten<br />
sein können. Die Entsorgung dieses Holzes könne beispielsweise<br />
bei der Tegra in Domat/Ems erfolgen. Das Amt für Umwelt hat nun<br />
die entsprechenden Weisungen dahingehend präzisiert, dass naturbelassenes<br />
Holz, das beispielsweise von abbruchreifen alten<br />
Ställen stammt, legal verbrennt werden darf. Buchli hatte sich<br />
darüber geärgert, dass bei den in diesem Jahr erstmals durchgeführten<br />
Kontrollen die Verwendung nicht entrindeter Äste und von<br />
Stallabbruch-Holz beanstandet worden war. Entsprechend gross ist<br />
nun seine Freude: «Jetzt haben wir in Graubünden wieder den natürlichen<br />
Holzkreislauf, der mich schon immer fasziniert hat.» In<br />
Graubünden habe man beim Abbruch von Gebäuden das noch<br />
brauchbare Holz schon immer zuletzt noch als Brennholz verwendet,<br />
so dass es noch einmal einen guten Dienst erfüllen und für<br />
eine warme Stube sorgen konnte, erläuterte der Safier Abgeordnete<br />
dem Parlament. (cb)<br />
Zivilstandsnachrichten<br />
und Neues von der Einwohnerkontrolle<br />
<strong>Tenna</strong> wächst weiter: Als 103. <strong>Tenner</strong> ist seit dem 19. Juli 2008 Nando<br />
Joos im Einwohnerregister eingetragen. Wir gratulieren den glücklichen<br />
Eltern Yvonne und Christian Joos-Sprecher zu ihrem jüngsten Sonnenschein!<br />
Herzlich willkommen heissen durften wir in unserer Gemeinde in den vergangenen<br />
Monaten auch einige Neuzuzüger. So zählt <strong>Tenna</strong> zurzeit ganze<br />
107 Einwohnerinnen und Einwohner!<br />
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