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46_60_Tenner Bote 54.pdf - Tenna

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Nr. 54 31. Oktober 2008<br />

Mitteilungsblatt für die Gemeinde <strong>Tenna</strong><br />

Erscheint in loser Folge, je nach Bedarf, für die Einwohnerinnen und Einwohner der<br />

Gemeinde <strong>Tenna</strong>.<br />

Herausgeber: Gemeindevorstand <strong>Tenna</strong><br />

www.tenna.ch<br />

info@tenna.ch<br />

<br />

Im Hause muss beginnen, was leuchten soll im Vaterlande…<br />

Ein Satz, der heute keine Beachtung mehr findet!<br />

Kürzlich war ich an einer Orientierung, an der es um Zukunftsfragen<br />

des Tourismus in den Regionen und im Kanton ging. Zusammenschlüsse<br />

mit professionellen Leuten an der Spitze, mit grossräumigen,<br />

wenn möglich globalen Auftritten sind geplant. Die heutige<br />

Vernetzungstechnik ist auf einem sehr hohen Stand. Wer sie<br />

nutzt kommt weit in die Welt hinaus.<br />

Zusammenschlüsse können etwas bringen. Voraussetzung dazu ist<br />

ein gemeinsames Ziel. Dieses muss einer Gegend und seinen<br />

Betreibern auch einen Nutzen hinterlassen. Nur dann hat eine Sache<br />

Zukunft und es entstehen Initiativen für Neues.<br />

Eine logische Folge dieser professionellen Plattformenauftritte sind<br />

die Kosten. Ein guter Auftritt hat seinen Preis, er muss ständig<br />

angepasst und erneuert werden, was wieder laufende Kosten<br />

bringt.<br />

Ich frage mich, brauchen wir mit unseren bescheidenen Angeboten,<br />

die zu den Ferienzeiten sehr gut ausgelastet sind, eine so teure<br />

Plattform. Schiessen wir da nicht mühsam zusammengebrachtes<br />

Geld mit einer Steinschleuder in die Welt hinaus?<br />

- 1 -


Auf den Anfangssatz bezogen, frage ich, wäre weniger nicht viel,<br />

viel mehr? Wer etwas macht, und er macht es gut, kann sich überall<br />

messen lassen. Wer nicht gut arbeitet, wird nicht lange bestehen.<br />

Mit meinem Rücktritt hege ich den Wunsch, dass die Gemeinde die<br />

Ämter mit Leuten besetzen kann, die fürs Gemeinwohl einstehen.<br />

Nun wünsche ich alles Gute in den Familien und bei der Arbeit.<br />

Einladung zur<br />

Gemeindeversammlung<br />

am Freitag, 7. November 2008, 20.15 Uhr, Schulhaus <strong>Tenna</strong><br />

Traktanden<br />

1. Wahl der Stimmenzähler<br />

2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Juli 2008<br />

3. Gemeinderechnung 2007<br />

4. Kredit für Sanierung der Gerinneableitung Rütigaden<br />

5. Budget 2008/09 des Oberstufenschulverbandes STVV<br />

6. Jahresrechnung 2007/08 des Oberstufenschulverbandes<br />

STVV<br />

7. Umbau oder Verkauf der alten Sennerei<br />

8. Gemeindewahlen<br />

9. Varia<br />

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen im Windfang des Schulhauses<br />

zur Einsichtsnahme auf. Ein Exemplar der Gemeinderechnung<br />

2007 wird jedem Haushalt zugestellt.<br />

- 2 -


Zu einzelnen Traktanden:<br />

2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Juli 2008<br />

Gemeindepräsident Richard Messmer begrüsst die zur heutigen<br />

Versammlung erschienenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.<br />

1. Da nur dreizehn Personen anwesend sind, reicht ein Stimmenzähler.<br />

Gewählt wird Gunnel Seiler.<br />

2. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 7.Dezember<br />

2007 ist im <strong>Tenner</strong> <strong>Bote</strong>n 53 veröffentlicht worden und wird<br />

von der Versammlung genehmigt. Heinz Seiler weist darauf<br />

hin, dass im genehmigten Protokoll der Gemeindeversammlung<br />

vom 15. März 2007 irrtümlich ein falsches Datum für die Inkraftsetzung<br />

des neuen Liegenschaftssteuersatzes aufgeführt<br />

ist. Richtig ist der 1. Januar 2009. Diese Berichtigung wird einstimmig<br />

beschlossen.<br />

3. Die Jahresrechnung 2006/07 des Oberstufenschulverbandes<br />

SSTV lag im Schulhaus zur Einsichtnahme auf. Der<br />

Präsident liest den Revisorenbericht vor. Die Versammlung<br />

folgt einstimmig dessen Empfehlung und nimmt die Rechnung<br />

an.<br />

4. Zum Traktandum Naturwaldreservats Aclatobel kann Richard<br />

Messmer Revierförster Daniel Buchli begrüssen. Dieser,<br />

der Präsident und der Waldfachchef Christof Lutz stellen das<br />

Projekt vor. Der Kanton möchte im Aclatobel das grösste Naturwaldreservat<br />

Nordbündens errichten. Es reicht vom <strong>Tenner</strong><br />

Chrüz bis zum Grat auf der andern Talseite und umfasst Wald<br />

des Kantons, der Gemeinden <strong>Tenna</strong> (70.6 ha) und Versam sowie<br />

Privater. Während 50 Jahren dürfte das Holz in diesem Gebiet<br />

nicht genutzt werden. Dieser Verzicht wird durch den Kanton<br />

und Pro Natura mit Fr. 30.- pro Jahr und Hektare entschädigt.<br />

Der Waldentwicklungsplan Safiental bezeichnet bereits<br />

seit einigen Jahren das Gebiet als potentielles Naturwaldreservat.<br />

Der Förster weist darauf hin, dass 50 Jahre in einem<br />

Baumleben nur eine kurze Zeit sind. Zurzeit wären rund 1000<br />

m 2 nutzbar. Myrtha Tüsel erkundigt sich nach den Kosten für<br />

die Gemeinde. Diese müsste für die Signalisierung des Reservats<br />

aufkommen und für den Förster wie bisher. Hingegen<br />

würden allfällige Förstereinsätze für Führungen und die For-<br />

- 3 -


schung den jeweiligen Auftraggebern in Rechnung gestellt. Marianne<br />

Messmer erkundigt sich nach der Zugänglichkeit. Daniel<br />

Buchli sieht da keinen Unterschied zum übrigen Wald. Für die<br />

touristische Nutzung stehen die bisherigen Wanderwege, beispielsweise<br />

zur Waldalp oder zum Flimserbänkli weiterhin zur<br />

Verfügung. Ausserdem wurde der Ausbau des alten Tunnels<br />

zum Wanderweg als Option in die Vereinbarung aufgenommen.<br />

Die Versammlung stimmt mit 12 gegen 1 Stimme dem Dienstbarkeitsvertrag<br />

zu.<br />

5. Die Waldstrasse Ausserröngg muss dringend saniert werden.<br />

Sie ist talwärts geneigt, Wasserabschläge sind beschädigt.<br />

Revierförster Daniel Buchli ergänzt die Ausführungen des Präsidenten.<br />

Die Strasse ist rund 25-jährig. Neu subventionieren<br />

Bund und Kanton auch die Erhaltung von Waldstrassen. Wichtig<br />

sind die Entwässerung und das Strassenprofil. Christof Lutz erklärt<br />

kurz die Geschichte dieses Vorhabens. Der Kanton erarbeitete<br />

ein erstes Projekt (Variante 1) mit allen nötigen und<br />

wünschenswerten Sanierungsarbeiten. Dieses erschien dem<br />

Vorstand jedoch zu luxuriös und mit Fr. 225'000.- auch zu teuer.<br />

So erarbeitete der Kreisförster eine abgespeckte Variante 2.<br />

Auf die Frage von Lieni Joos nach dem Zeitpunkt der Bauausführung<br />

wird das kommende Jahr genannt. Das Projekt wird zu<br />

rund 70% subventioniert. In der Abstimmung wird der Kredit<br />

von Fr. 150’000.- für die Variante 2 einstimmig beschlossen.<br />

Daniel Buchli verabschiedet sich und wird vom Präsidenten für<br />

seine Informationen zu den beiden Waldgeschäften gedankt.<br />

6. Richard Messmer erläutert die beantragte Stromnetzsanierung.<br />

Aus Sicherheitsgründen müssen in den Transformatorenstationen<br />

Innerberg, Ausserberg und Acla Lasttrennschalter<br />

ausgewechselt werden. Zudem soll die Kapazität des Trafos Innerberg<br />

erhöht werden, da er bereits jetzt zu gewissen Zeiten<br />

an seine Leistungsgrenze gelangt. Das Programm sieht für dieses<br />

Jahr die Sanierung des Trafos Innerberg vor. 2009 wird Acla<br />

verkabelt, der dafür benötigte Kredit wurde an der Gemeindeversammlung<br />

vom 5. Mai 2006 beschlossen. Im folgenden<br />

Jahr wird der Trafo Ausserberg und 2011 derjenige in Acla saniert.<br />

EV-Chef Reto Gartmann ergänzt diese Ausführungen mit<br />

den Kostendetails. Im beantragten Kredit von Fr. 140'000.-<br />

vorgesehen wäre auch die Leistungserhöhung im Ausserberg.<br />

Diesen Winter sollen Messungen Aufschluss geben, ob diese<br />

- 4 -


nötig ist. Nach seinem Bericht wird der beantragte Kredit einstimmig<br />

genehmigt.<br />

7. <strong>Tenna</strong> ist Mitglied in den Trägerschaften der beiden Altersheime<br />

von Ilanz und Thusis. Thusis möchte für ca. 6 Mio.<br />

Franken Einzelzimmer bauen und auch Ilanz plant einen Ausbau.<br />

Die kantonalen Subventionen gehen wegen der Neugestaltung<br />

des Finanzausgleichs zwischen Kanton und Gemeinden zurück.<br />

Deshalb wird die Mitgliedschaft in zwei Trägerschaften in<br />

Zukunft teurer. Der Vorstand beantragt nun die Beschränkung<br />

auf die Mitgliedschaft in einem Trägerverein, ohne jedoch vorzuschlagen,<br />

in welchem. Nach dieser Einführung durch den<br />

Präsidenten erklärt Ursulina Joos, dass das Altersheim Ilanz vor<br />

25 Jahren gebaut wurde. Jetzt sei eine Sanierung fällig, Einzelzimmer<br />

sind gewünscht. <strong>Tenna</strong> ist seit dem Bau Mitglied der<br />

Trägerschaft. Die Betagten können aber heute ihr Heim selber<br />

wählen, unabhängig von einer Trägerschaft der Gemeinde.<br />

Myrtha Tüsel möchte wissen, auf welches Datum wir allenfalls<br />

kündigen könnten. Dies wird erst nach einem entsprechenden<br />

Beschluss der Gemeinde abgeklärt. Ursulina Joos findet auch<br />

eine Trägerschaft genug, sie plädiert für Ilanz. Nach weiteren<br />

ähnlichen Voten beantragt Lieni Joos aus der Trägerschaft für<br />

das Altersheim Thusis auszutreten. Der Präsident lässt in einer<br />

ersten Abstimmung über die Reduktion auf eine Trägerschaft<br />

entscheiden. Dies wird ohne Gegenstimmen beschlossen. Die<br />

zweite Abstimmung ergibt den einstimmigen Entscheid für den<br />

Verbleib im Trägerverein Ilanz und folglich den Austritt aus<br />

demjenigen von Thusis.<br />

8. Varia<br />

− Richard Messmer erklärt, dass die Jahresrechnung 2007<br />

zwar fertig gestellt ist, aber vom Gemeindeberater wegen<br />

einer Erkrankung noch nicht revidiert werden konnte. Sie<br />

wird der nächsten Versammlung vorgelegt.<br />

− Martin Schaufelberger möchte wissen, wie es mit der<br />

Schulhausrenovierung weitergeht. Christof Lutz interpretierte<br />

die Diskussion an der letzten Gemeindeversammlung<br />

so, dass nicht viel Interesse an einer raschen Renovation<br />

besteht. Er hat deshalb in der Zwischenzeit andere Aufgaben<br />

priorisiert, das Geschäft ist noch pendent.<br />

− Er informiert, dass die alte Sennerei im Internet zum Verkauf<br />

ausgeschrieben wurde, um abzuklären, ob und zu wel-<br />

- 5 -


−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

chem Preis sie allenfalls veräussert werden könnte. Es haben<br />

sich sehr schnell recht viele Interessenten gemeldet,<br />

etliche kamen auch zu einer Besichtigung. Die meisten suchen<br />

ein Ferienhaus, es gibt aber auch Bewerber, die einen<br />

Teil des Jahres in <strong>Tenna</strong> verbringen möchten. Christof Lutz<br />

möchte den potentiellen Käufern nun etwas Zeit geben, ihre<br />

Ideen reifen zu lassen. Ein Entscheid über einen allfälligen<br />

Verkauf und an wen müsste dann eine Gemeindeversammlung<br />

treffen. Ursulina Joos findet dies gut, es sei schade,<br />

wenn das Gebäude brach steht. Martin Schaufelberger kritisiert<br />

das Vorgehen, immer würden Auswärtige bevorzugt.<br />

Verschiedene Versammlungsteilnehmer widersprechen ihm,<br />

der Vorstand wurde von der Gemeinde beauftragt alternative<br />

Nutzungen zu prüfen. Darüber wurde auch im Rhiiblatt<br />

informiert. Marianne Messmer gefällt die Idee, das Gebäude<br />

zu verkaufen, damit käme Geld frei für andere Gemeindeaufgaben.<br />

Christof Lutz lädt auf Freitag, 8. August 2008, zur Buchpräsentation<br />

des Kultur- und Tourismusführers Safiental-Ruinaulta<br />

ein. Das neue Werk wird am Vormittag in<br />

Versam und abends in Safien Platz vorgestellt.<br />

Reto Gartmann informiert kurz über die Wasserversorgung.<br />

Die 2. Etappe wurde abgeschlossen. Eine undichte<br />

Fuge im Reservoir musste aufwändig abgedichtet werden.<br />

Die Leitung ins Egschi soll diesen Sommer in Betrieb genommen<br />

werden. Eine Spiegelung der Wasserleitung Chrüzli-Innerberg<br />

zeigte deren schlechten Zustand.<br />

Weiter führt er aus, dass die Strommarktliberalisierung<br />

per 1.01.2009 viel Aufwand mit sich bringt, den zurzeit<br />

hauptsächlich das Ingenieurbüro leistet. Dies wird sich auch<br />

auf den Strompreis auswirken, der höher angesetzt werden<br />

müsse.<br />

Richard Messmer zeigt sich sehr beeindruckt von der Solidarität<br />

mit unserer Gemeinde. Für die Wasserversorgung<br />

wurden bisher sehr namhafte Patenschaftsbeiträge gespendet.<br />

Protokoll: Heinz Seiler<br />

- 6 -


3. Die Gemeinderechnung 2007 wird allen Haushaltungen in<br />

<strong>Tenna</strong> zusammen mit diesem <strong>Tenner</strong> <strong>Bote</strong>n zugestellt. Ein Exemplar<br />

liegt im Windfang des Schulhauses zur Einsichtnahme auf, weitere<br />

können beim Kanzlisten verlangt werden.<br />

4. Das undichte Bächli beim Rütigaden bereitete dem Vorstand<br />

bereits seit einiger Zeit Sorgen. Zur Sanierung wurden verschiedene<br />

Vorschläge diskutiert. Die ersten Projekte des Ingenieurbüros<br />

Cavigelli und Partner AG zur Verbauung mit Beton oder Holz wurden<br />

als ungeeignet und mit einer Kostenschätzung von Fr.<br />

166'000.-, resp. Fr. 120'000.- auch zu teuer beurteilt. Nach etlichen<br />

Sitzungen und Begehungen mit den zuständigen kantonalen<br />

Ämtern einigte man sich auf den Bau einer Entlastungsleitung, die<br />

bei grossem Wasseranfall diesen mehrheitlich ableiten könnte. Das<br />

bestehende Bächli soll mit geringem Aufwand gesichert werden<br />

und würde weiterhin den normalen Abfluss sicherstellen. Das Projekt<br />

wurde vom spezialisierten Ingenieurbüro Eichenberger Revital<br />

in Chur ausgearbeitet. Da die Arbeiten möglichst vor der Schneeschmelze<br />

nächstes Jahr ausgeführt sein müssen, wurden sie bereits<br />

ausgeschrieben und auch vergeben. Die Kosten belaufen sich<br />

gemäss Projekt und Offerten auf total rund Fr. 80'000.-. Daran<br />

beteiligt sich das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation mit<br />

<strong>60</strong>%. Der Vorstand beantragt den benötigten Kredit von Fr.<br />

80'000.- nachträglich zu bewilligen.<br />

7. Umbau oder Verkauf der alten Sennerei: An der Gemeindeversammlung<br />

vom 1. Juni 2007 wurde der Vorstand beauftragt,<br />

anstelle der ursprünglichen Idee der Nutzung des Gebäudes als<br />

Gemeindewerkhof Alternativen zu prüfen. Eine der damals geäusserten<br />

Ideen regte den Umbau in ein kleineres Ferienlager an.<br />

Deshalb beauftragte der Vorstand den Safier Architekten Andreas<br />

Hunger mit der Ausarbeitung eines Vorprojekts. Dieses sieht einen<br />

Aufenthaltsraum, 6 Schlafräume, eine gut eingerichtete Küche und<br />

die notwendigen sanitären Anlagen vor. Den Umbau schätzt Architekt<br />

Hunger auf rund Fr. 980’000.-. Dies und die Betriebskosten<br />

würden auch bei einer guten Auslastung des 18 Schlafplätze bietenden<br />

Ferienlagers die Gemeindekasse jährlich mit geschätzten<br />

Fr. 30'000.- bis 35'000.- belasten.<br />

Aus eigener Initiative hat der Vorstand die alte Sennerei im Internet<br />

zum Verkauf ausgeschrieben. Er wollte so den Marktwert und<br />

das Interesse prüfen. Letzteres war mit etwa 30 Anfragen und etwa<br />

vier ernsthaften Interessenten weit grösser als erwartet. Aus<br />

- 7 -


diesen Interessenten hat sich nun ein potentieller Käufer herauskristallisiert,<br />

der die alte Sennerei erwerben möchte.<br />

Herr und Frau F., wohnhaft in Zürich, möchten die Liegenschaft<br />

kaufen und zu Wohnzwecken umbauen. Der Gemeindevorstand<br />

beantragt der Gemeindeversammlung dem Verkauf der alten Sennerei<br />

an Frau F. für CHF 150'000.-- zuzustimmen.<br />

8. Gemeindewahlen:<br />

In der folgenden Liste sind die zu besetzenden Ämter und die bisherigen<br />

Inhaber aufgeführt. Die mit einem *versehenen Gemeindefunktionäre<br />

haben ihre Demission bekannt gegeben.<br />

Vorstand Messmer Richard* Präsident<br />

Buchli Peter*<br />

Gartmann Reto<br />

Joos Stefan<br />

Lutz Christof<br />

Stellvertreter<br />

Buchli Käthi*<br />

Juon Edwin*<br />

Schulrat<br />

Stellvertreter<br />

Verbandsschulrat<br />

Stellvertreter<br />

Gartmann Susanne*<br />

Juon Anita*<br />

Messmer Josi<br />

Tüsel Heini<br />

Buchli Peter*<br />

Messmer Josi<br />

Tüsel Heini<br />

Kindergartenkommission Messmer Margrit*<br />

Rechnungsrevisoren<br />

Stellvertreter<br />

Rabiusakorporation<br />

Schaufelberger Edi<br />

Casutt Daniel<br />

Joos Lieni*<br />

Bardill Jakob<br />

Gemeindepräsident<br />

Joos Johann<br />

Schaufelberger Edi<br />

- 8 -


Bauberater<br />

Schneider Toni<br />

Zur Information noch die für die Wahlen relevanten Artikel der<br />

Gemeindeverfassung:<br />

Artikel 12 Ausschlussgründe<br />

Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Ehegatten und<br />

Geschwister dürfen nicht gleichzeitig derselben Gemeindebehörde<br />

angehören. Diese Ausschlussgründe gelten auch zwischen Mitgliedern<br />

der Geschäftsprüfungskommission und den Mitgliedern des<br />

Gemeindevorstandes. Ein Gemeindebeamter oder ständiger Gemeindeangestellter<br />

darf der ihm unmittelbar vorgesetzten Behörde<br />

nicht angehören.<br />

Artikel 33 Wahlmodus<br />

Die Wahlen werden schriftlich durchgeführt. Wenn kein Einspruch<br />

erhoben wird, können sie mit Ausnahme der Gemeindevorstandswahlen<br />

durch offenes Handmehr getroffen werden. Gewählt ist,<br />

wer das absolute Mehr der gültigen Stimmen erreicht.<br />

Bei Gesamtwahlen werden alle gültigen Kandidatenstimmen zusammengezählt<br />

und durch die um eins vermehrte Zahl der freien<br />

Sitze geteilt; die nächst höhere ganze Zahl ist das absolute Mehr.<br />

Kommt bei Einzelwahlen eine Wahl nicht zustande oder sind bei<br />

Gesamtwahlen weniger Kandidaten gewählt als zu wählen sind, so<br />

findet ein zweiter, freier Wahlgang statt. Gewählt sind dabei jene<br />

Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.<br />

Beim Einstehen der Stimmen entscheidet das Los.<br />

Artikel 34 Wahlen in verschiedene Ämter<br />

Wird jemand in verschiedene Ämter gewählt, die sich gegenseitig<br />

ausschliessen, hat er sich ohne Verzug für das eine oder andere<br />

Amt zu entscheiden. Liegen Ausschlussgründe im Sinne von Art.<br />

12 vor, ist die Wahl ungültig. Werden mehrere Personen gleichzeitig<br />

in eine Behörde gewählt, der sie gemäss Art. 12 nicht zur gleichen<br />

Zeit angehören dürfen, ist die Wahl für diejenige gültig, die<br />

bisher im Amte war oder bei gleichzeitiger Neuwahl mehr Stimmen<br />

auf sich vereinigt.<br />

- 9 -


Steuergesetz der Gemeinde <strong>Tenna</strong> 2009<br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

Art. 1<br />

Gegenstand<br />

1<br />

Die Gemeinde <strong>Tenna</strong> erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen<br />

des kantonalen Rechts:<br />

a) eine Einkommens- und Vermögenssteuer;<br />

b) eine Grundstückgewinnsteuer;<br />

c) eine Nach- und Strafsteuer sowie Ordnungsbussen;<br />

d) eine Handänderungssteuer;<br />

e) eine Liegenschaftensteuer.<br />

2<br />

Die Gemeinde <strong>Tenna</strong> erhebt folgende Steuern nach diesem Gesetz:<br />

a) eine Erbanfall- und Schenkungssteuer;<br />

b) eine Hundesteuer.<br />

3<br />

Überdies kann die Gemeinde <strong>Tenna</strong> folgende Steuern nach Spezialgesetzgebung<br />

erheben:<br />

a) eine Kurtaxe;<br />

b) eine Tourismusförderungsabgabe.<br />

Art. 2<br />

Subsidiäres<br />

Recht<br />

Soweit dieses Gesetz keine Regelung enthält, finden die Bestimmungen<br />

des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern<br />

sowie des kantonalen Steuergesetzes sinngemäss Anwendung.<br />

II. Materielles Recht<br />

1. EINKOMMENS- UND VERMÖGENSSTEUERN<br />

Art. 3<br />

Steuerfuss<br />

1<br />

Die Einkommens- und Vermögenssteuern werden in Prozenten<br />

der einfachen Kantonssteuer erhoben.<br />

2<br />

Die Gemeindeversammlung legt den Steuerfuss für das nachfolgende<br />

Steuerjahr spätestens im Dezember fest.<br />

- 10 -


2. HANDÄNDERUNGSSTEUER<br />

Art. 4<br />

Die Handänderungssteuer beträgt 2 Prozent.<br />

Steuersatz<br />

3. LIEGENSCHAFTENSTEUER<br />

Art. 5<br />

Die Liegenschaftensteuer beträgt 2 Promille.<br />

Steuersatz<br />

4. ERBANFALL- UND SCHENKUNGSSTEUER<br />

Art. 6<br />

1<br />

Der Erbanfall- und Schenkungssteuer unterliegt jeder Vermögensanfall,<br />

der die kantonale Nachlass- bzw. Schenkungssteuer auslöst.<br />

2<br />

Die der Steuer unterliegenden Vermögenswerte und die Steuerbemessung<br />

richten sich nach den Vorschriften des kantonalen Rechts.<br />

3<br />

Besteht die Zuwendung in einer Nutzniessung oder in einer wiederkehrenden<br />

Leistung, ist der kapitalisierte Wert für die Besteuerung<br />

massgebend.<br />

Art. 7<br />

Gegenstand<br />

und<br />

Bemessung<br />

Steuerpflichtig ist der Empfänger der Zuwendung, wenn<br />

Steuersubjekt<br />

a) der Erblasser bzw. Schenkgeber zur Zeit seines Todes bzw. der<br />

Ausrichtung der Zuwendung in der Gemeinde <strong>Tenna</strong> Wohnsitz<br />

hatte; ausgenommen ist jener Teil des Vermögensanfalles, der in<br />

Grundstücken besteht, die nicht auf Gemeindegebiet liegen;<br />

b) die Zuwendung in Grundstücken auf Gemeindegebiet oder in<br />

dinglichen Rechten an solchen besteht.<br />

Art. 8<br />

Von der Erbanfall- und Schenkungssteuer sind befreit:<br />

a) der überlebende Ehegatte;<br />

b) die eingetragenen Partnerinnen und Partner;<br />

c) die Nachkommen, die Stief- und Pflegekinder sowie deren Nachkommen;<br />

d) die nach kantonalem Recht von der Handänderungssteuer befreiten<br />

Personen;<br />

Subjektive<br />

Steuerbefreiung<br />

- 11 -


e) die Konkubinatspartner;<br />

f) die Eltern.<br />

Art. 9<br />

Steuerberechnung<br />

1<br />

Für die Steuerberechnung werden abgezogen:<br />

a) von den Zuwendungen an bedürftige Personen Fr. 14'000.–;<br />

b) von jeder anderen Zuwendung Fr. 7'000.–.<br />

2<br />

Die in Absatz 1 festgelegten Beträge sind indexiert<br />

Art. 10<br />

3<br />

Bei teilweiser Steuerpflicht werden die Abzüge anteilsmässig<br />

gewährt.<br />

4<br />

Bei mehreren Zuwendungen an den gleichen Empfänger durch<br />

die gleiche Person kann der steuerfreie Betrag innerhalb eines<br />

Zeitraumes von fünf Jahren nur einmal beansprucht werden.<br />

5<br />

Die Steuer beträgt:<br />

a) für den elterlichen Stamm 5 Prozent;<br />

b) für die übrigen Begünstigten 15 Prozent.<br />

Bezug und<br />

Haftung<br />

1<br />

Die Erbanfallsteuer ist aus dem Nachlass vor dessen Verteilung<br />

zu bezahlen und wird für alle Erben und Vermächtnisnehmer gesamthaft<br />

bezogen.<br />

2<br />

Mehrere Empfänger von Zuwendungen haften bis auf den Betrag<br />

ihrer Bereicherung solidarisch für die Steuer.<br />

3<br />

Der amtlich ernannte oder von den Erben bestellte Erbschaftsverwalter<br />

und der Willensvollstrecker haften solidarisch<br />

bis zum Betrag des reinen Nachlasses.<br />

Steuerobjekt<br />

Art. 12<br />

Steuersubjekt<br />

5. HUNDESTEUER<br />

Art. 11<br />

Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet<br />

gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten.<br />

Steuerpflichtig ist der Hundehalter, der auch verpflichtet ist, seine<br />

Tiere der Gemeinde innert 30 Tagen zu melden.<br />

- 12 -


Art. 13<br />

Von der Entrichtung der Hundesteuer sind befreit:<br />

a) Polizeihunde;<br />

b) Lawinenhunde;<br />

c) Blindenführ- und Gehörlosenhunde.<br />

Art. 14<br />

1<br />

Die Steuer beträgt für den ersten Hund Fr. 30.-, für jeden weiteren,<br />

im selben Haushalt gehaltenen Hund Fr. 200.- jährlich. Der Gemeindevorstand<br />

kann diese Ansätze der Teuerung anpassen.<br />

2<br />

Die Steuer ist jährlich beim Bezug der Hundemarke zu entrichten.<br />

III. Formelles Recht<br />

1. BEHÖRDEN<br />

Art. 15<br />

Der Gemeindevorstand entscheidet:<br />

a) über Steuererleichterungsgesuche;<br />

b) über den Beitritt zu Gegenrechtsvereinbarungen des Kantons in<br />

Sachen Erbschafts- und Schenkungssteuern.<br />

Art. 16<br />

1<br />

Der Vollzug dieses Gesetzes obliegt dem Gemeindesteueramt,<br />

soweit die Gemeinde hiefür zuständig ist.<br />

2<br />

Das Gemeindesteueramt ist überdies für den Vollzug der den<br />

Gemeinden durch das kantonale Steuergesetz übertragenen Aufgaben<br />

zuständig.<br />

Steuerbefreiung<br />

Steuerberechnung<br />

Gemeindevorstand<br />

Gemeindesteueramt<br />

2. BEZUG<br />

Art. 17<br />

1<br />

Die Einkommens- und Vermögenssteuern werden auf Ende des<br />

Steuerjahres fällig.<br />

2<br />

Die Fälligkeit der Liegenschaftensteuer richtet sich nach den direkten<br />

Steuern, wenn sie mit diesen erhoben wird.<br />

Fälligkeit<br />

- 13 -


Zahlungsfrist<br />

3<br />

Die Fälligkeit der Grundstückgewinnsteuer richtet sich nach kantonalem<br />

Recht.<br />

4<br />

Die übrigen Steuern sowie Ordnungsbussen werden mit der<br />

Rechnungstellung fällig.<br />

5<br />

Mit der Beendigung der Steuerpflicht in der Schweiz oder mit der<br />

Konkurseröffnung wird jede Steuer oder Busse sofort fällig.<br />

Art. 18<br />

1<br />

Die Steuern und Ordnungsbussen sind unter Vorbehalt von Absatz<br />

2 innert 90 Tagen seit Eintritt der Fälligkeit zu bezahlen.<br />

2<br />

Die Zahlungsfrist der Grundstückgewinnsteuer richtet sich nach<br />

kantonalem Recht.<br />

3<br />

Für die Einkommens- und Vermögenssteuern sowie die<br />

mit diesen erhobene Liegenschaftensteuer kann der Gemeindevorstand<br />

die Bezahlung in zwei Raten in dem dem<br />

Steuerjahr folgenden Jahr vorsehen.<br />

4<br />

Mit der Beendigung der Steuerpflicht in der Schweiz oder mit der<br />

Konkurseröffnung ist jede Steuer oder Busse sofort zu bezahlen.<br />

Art. 19<br />

Steuererlass<br />

Über Erlassgesuche und administrative Abschreibungen entscheiden:<br />

a) das Gemeindesteueramt bis zum Betrag von 200.- Franken<br />

pro Jahr;<br />

b) der Gemeindevorstand für darüber hinausgehende Beträge.<br />

3. ENTSCHÄDIGUNG<br />

Art. 20<br />

Die Gemeinde <strong>Tenna</strong> wird von den Landeskirchen und den<br />

Kirchgemeinden mit 2 Prozent der bezogenen Steuern entschädigt.<br />

Inkrafttreten<br />

IV.<br />

Art. 21<br />

Schlussbestimmungen<br />

1<br />

Das vorliegende Gesetz wurde am 7. Dezember 2007 durch die<br />

Gemeindeversammlung angenommen. Es tritt am 1. Januar 2009<br />

in Kraft.<br />

- 14 -


2<br />

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die damit in Widerspruch<br />

stehenden Bestimmungen anderer Erlasse aufgehoben.<br />

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Eine erfreuliche Meldung aus dem Bündner Tagblatt vom 23. Oktober<br />

2008:<br />

Holzfeuerung<br />

Altes Stallholz frei gegeben<br />

Naturbelassenes Abbruchholz von Ställen darf neu für kleine Holzfeuerungen<br />

weiter verwendet werden. Dies gab Umweltminister<br />

Claudio Lardi gestern in seiner Antwort einer Frage von BDP-<br />

Grossrat Daniel Buchli (Safien) bekannt.<br />

Aufgrund der eidgenössischen Luftreinhalteverordnung ist es seit<br />

1987 verboten, Abbruchholz als Brennholz zu verwenden. Grund<br />

sind die giftigen Stoffe, die in behandeltem Abbruchholz enthalten<br />

sein können. Die Entsorgung dieses Holzes könne beispielsweise<br />

bei der Tegra in Domat/Ems erfolgen. Das Amt für Umwelt hat nun<br />

die entsprechenden Weisungen dahingehend präzisiert, dass naturbelassenes<br />

Holz, das beispielsweise von abbruchreifen alten<br />

Ställen stammt, legal verbrennt werden darf. Buchli hatte sich<br />

darüber geärgert, dass bei den in diesem Jahr erstmals durchgeführten<br />

Kontrollen die Verwendung nicht entrindeter Äste und von<br />

Stallabbruch-Holz beanstandet worden war. Entsprechend gross ist<br />

nun seine Freude: «Jetzt haben wir in Graubünden wieder den natürlichen<br />

Holzkreislauf, der mich schon immer fasziniert hat.» In<br />

Graubünden habe man beim Abbruch von Gebäuden das noch<br />

brauchbare Holz schon immer zuletzt noch als Brennholz verwendet,<br />

so dass es noch einmal einen guten Dienst erfüllen und für<br />

eine warme Stube sorgen konnte, erläuterte der Safier Abgeordnete<br />

dem Parlament. (cb)<br />

Zivilstandsnachrichten<br />

und Neues von der Einwohnerkontrolle<br />

<strong>Tenna</strong> wächst weiter: Als 103. <strong>Tenner</strong> ist seit dem 19. Juli 2008 Nando<br />

Joos im Einwohnerregister eingetragen. Wir gratulieren den glücklichen<br />

Eltern Yvonne und Christian Joos-Sprecher zu ihrem jüngsten Sonnenschein!<br />

Herzlich willkommen heissen durften wir in unserer Gemeinde in den vergangenen<br />

Monaten auch einige Neuzuzüger. So zählt <strong>Tenna</strong> zurzeit ganze<br />

107 Einwohnerinnen und Einwohner!<br />

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