Merkblatt zum Einstiegsgeld - Kultur- und Kreativwirtschaft in Hessen
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SGB II H<strong>in</strong>weise ESG § 29<br />
gen Rechnung getragen wird. Die Bewilligungsdauer soll zudem<br />
an den Gegebenheiten des E<strong>in</strong>zelfalls ausgerichtet werden (z.B.<br />
Höhe des vere<strong>in</strong>barten Arbeitsentgelts oder voraussichtlicher Zeitpunkt,<br />
ab dem E<strong>in</strong>nahmenüberschüsse erzielt werden).<br />
(2) Bei Förderungen von über 6 Monaten Dauer wird e<strong>in</strong>e Degression<br />
empfohlen, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die<br />
Marktfähigkeit des geförderten Hilfebedürftigen mit zunehmender<br />
Dauer der Erwerbstätigkeit steigt.<br />
Degression<br />
Fachlicher H<strong>in</strong>weis:<br />
(3) <strong>E<strong>in</strong>stiegsgeld</strong> wird für längstens 24 Monate gewährt. Die Gewährung<br />
des maximalen Förderzeitraums bedarf e<strong>in</strong>er besonderen<br />
Begründung.<br />
Empfehlungen:<br />
(4) Um abhängig Beschäftigten für die Aufnahme niedrig bezahlter<br />
Tätigkeiten e<strong>in</strong>en h<strong>in</strong>reichenden Anreiz zu geben oder Existenzgründern<br />
bei voraussichtlich ger<strong>in</strong>gen Erwerbse<strong>in</strong>nahmen e<strong>in</strong>e<br />
Kalkulationsgr<strong>und</strong>lage zu ermöglichen, wird gr<strong>und</strong>sätzlich empfohlen,<br />
den Bewilligungsabschnitt auf m<strong>in</strong>destens 6 Monate festzulegen.<br />
Ist bei der Aufnahme e<strong>in</strong>er sozialversicherungspflichtigen<br />
Beschäftigung e<strong>in</strong> konstantes E<strong>in</strong>kommen zu erwarten, s<strong>in</strong>d längere<br />
Bewilligungsabschnitte ausreichend. Bei e<strong>in</strong>em schwankenden<br />
E<strong>in</strong>kommen, das bei e<strong>in</strong>er Existenzgründung unterstellt werden<br />
kann, sollten die Bewilligungsabschnitte kürzer gewählt werden.<br />
Hier bietet sich e<strong>in</strong>e Kontrolle der Fördervoraussetzungen<br />
bereits vor Ablauf des Bewilligungsabschnitts an.<br />
(5) Bei der Aufnahme e<strong>in</strong>er selbständigen Tätigkeit ist der E<strong>in</strong>kommensnachweis<br />
aufgr<strong>und</strong> unbestätigter Selbstauskünfte unzweckmäßig.<br />
Die Selbste<strong>in</strong>schätzung sollte durch e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>nahmen-Überschuss-Rechnung<br />
für die letzten 3 Monate vor Ablauf<br />
des Bewilligungsabschnitts belegt werden. Die E<strong>in</strong>nahmen-<br />
Überschuss-Rechnung sollte die Summe der Betriebse<strong>in</strong>nahmen<br />
<strong>und</strong> der abziehbaren Betriebsausgaben auflisten <strong>und</strong> nachvollziehbare<br />
Angaben zur Gew<strong>in</strong>n- bzw. Verlustermittlung ermöglichen.<br />
Siehe hierzu auch die Arbeitshilfe zur Feststellung von E<strong>in</strong>kommen<br />
aus selbständiger Tätigkeit.<br />
Fachlicher H<strong>in</strong>weis:<br />
Förderhöchstdauer<br />
Bewilligungsabschnitt<br />
Geeignete E<strong>in</strong>kommensnachweise<br />
(6) Fehlzeiten verlängern die Förderungsdauer nicht. Fehlzeiten<br />
4. Verfahrens<strong>in</strong>formationen<br />
(1) Die dezentrale Mittelbewirtschaftung erfolgt ausschließlich über<br />
das IT-Verfahren FINAS–HB.<br />
FINAS<br />
(2) In VerBIS ist über die Aufrufschnittstelle die Leistung "<strong>E<strong>in</strong>stiegsgeld</strong><br />
(ESG) nach §29 SGB II" <strong>in</strong> coSachNT zu buchen.<br />
Durch die coSachNT-Buchung wird e<strong>in</strong> automatischer Werdegangse<strong>in</strong>trag<br />
<strong>in</strong> VerBIS erzeugt. Die statistische Auswertung ercoSach.NT<br />
Stand: Juni 2008 Seite 8 von 10