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Merkblatt zum Einstiegsgeld - Kultur- und Kreativwirtschaft in Hessen

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SGB II H<strong>in</strong>weise ESG § 29<br />

gen Rechnung getragen wird. Die Bewilligungsdauer soll zudem<br />

an den Gegebenheiten des E<strong>in</strong>zelfalls ausgerichtet werden (z.B.<br />

Höhe des vere<strong>in</strong>barten Arbeitsentgelts oder voraussichtlicher Zeitpunkt,<br />

ab dem E<strong>in</strong>nahmenüberschüsse erzielt werden).<br />

(2) Bei Förderungen von über 6 Monaten Dauer wird e<strong>in</strong>e Degression<br />

empfohlen, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die<br />

Marktfähigkeit des geförderten Hilfebedürftigen mit zunehmender<br />

Dauer der Erwerbstätigkeit steigt.<br />

Degression<br />

Fachlicher H<strong>in</strong>weis:<br />

(3) <strong>E<strong>in</strong>stiegsgeld</strong> wird für längstens 24 Monate gewährt. Die Gewährung<br />

des maximalen Förderzeitraums bedarf e<strong>in</strong>er besonderen<br />

Begründung.<br />

Empfehlungen:<br />

(4) Um abhängig Beschäftigten für die Aufnahme niedrig bezahlter<br />

Tätigkeiten e<strong>in</strong>en h<strong>in</strong>reichenden Anreiz zu geben oder Existenzgründern<br />

bei voraussichtlich ger<strong>in</strong>gen Erwerbse<strong>in</strong>nahmen e<strong>in</strong>e<br />

Kalkulationsgr<strong>und</strong>lage zu ermöglichen, wird gr<strong>und</strong>sätzlich empfohlen,<br />

den Bewilligungsabschnitt auf m<strong>in</strong>destens 6 Monate festzulegen.<br />

Ist bei der Aufnahme e<strong>in</strong>er sozialversicherungspflichtigen<br />

Beschäftigung e<strong>in</strong> konstantes E<strong>in</strong>kommen zu erwarten, s<strong>in</strong>d längere<br />

Bewilligungsabschnitte ausreichend. Bei e<strong>in</strong>em schwankenden<br />

E<strong>in</strong>kommen, das bei e<strong>in</strong>er Existenzgründung unterstellt werden<br />

kann, sollten die Bewilligungsabschnitte kürzer gewählt werden.<br />

Hier bietet sich e<strong>in</strong>e Kontrolle der Fördervoraussetzungen<br />

bereits vor Ablauf des Bewilligungsabschnitts an.<br />

(5) Bei der Aufnahme e<strong>in</strong>er selbständigen Tätigkeit ist der E<strong>in</strong>kommensnachweis<br />

aufgr<strong>und</strong> unbestätigter Selbstauskünfte unzweckmäßig.<br />

Die Selbste<strong>in</strong>schätzung sollte durch e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>nahmen-Überschuss-Rechnung<br />

für die letzten 3 Monate vor Ablauf<br />

des Bewilligungsabschnitts belegt werden. Die E<strong>in</strong>nahmen-<br />

Überschuss-Rechnung sollte die Summe der Betriebse<strong>in</strong>nahmen<br />

<strong>und</strong> der abziehbaren Betriebsausgaben auflisten <strong>und</strong> nachvollziehbare<br />

Angaben zur Gew<strong>in</strong>n- bzw. Verlustermittlung ermöglichen.<br />

Siehe hierzu auch die Arbeitshilfe zur Feststellung von E<strong>in</strong>kommen<br />

aus selbständiger Tätigkeit.<br />

Fachlicher H<strong>in</strong>weis:<br />

Förderhöchstdauer<br />

Bewilligungsabschnitt<br />

Geeignete E<strong>in</strong>kommensnachweise<br />

(6) Fehlzeiten verlängern die Förderungsdauer nicht. Fehlzeiten<br />

4. Verfahrens<strong>in</strong>formationen<br />

(1) Die dezentrale Mittelbewirtschaftung erfolgt ausschließlich über<br />

das IT-Verfahren FINAS–HB.<br />

FINAS<br />

(2) In VerBIS ist über die Aufrufschnittstelle die Leistung "<strong>E<strong>in</strong>stiegsgeld</strong><br />

(ESG) nach §29 SGB II" <strong>in</strong> coSachNT zu buchen.<br />

Durch die coSachNT-Buchung wird e<strong>in</strong> automatischer Werdegangse<strong>in</strong>trag<br />

<strong>in</strong> VerBIS erzeugt. Die statistische Auswertung ercoSach.NT<br />

Stand: Juni 2008 Seite 8 von 10

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