Lehr- und Versuchsstall für Schweine - LFS Hatzendorf
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Sauen auf Gruppenhaltung umstellen<br />
Rechtliche Vorgaben<br />
Die Gruppenhaltung <strong>für</strong> Sauen <strong>und</strong> Jungsauen ist bis zum 31.12.2012<br />
europaweit umzusetzen. Geregelt ist dies über eine EU-Richtlinie, das<br />
österreichische B<strong>und</strong>estierschutzgesetz 2005 sowie über die jüngste<br />
Novelle der 1. Tierhalteverordnung vom 09.03.2012.<br />
Davon ausgenommen sind Betriebe mit weniger als zehn Zuchtsauen.<br />
Diese dürfen die Sauen auch weiterhin ganzjährig einzeln halten.<br />
Vorgeschrieben sind aber Einzelbuchten, in denen sich die Sauen ungehindert<br />
umdrehen können.<br />
Alle anderen Betriebe ab zehn Zuchtsauen müssen die Gruppenhaltung<br />
verpflichtend bis zum 31.12.2012 umsetzen. Der notwendige<br />
Flächenbedarf pro Sau <strong>und</strong> Jungsau ist in der Tabelle 1 ersichtlich.<br />
Eine Gruppe besteht aus mindestens zwei Tieren.<br />
Tabelle 1:<br />
Platzbedarf bei Gruppenhaltung<br />
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