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Lehr- und Versuchsstall für Schweine - LFS Hatzendorf

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Sauen auf Gruppenhaltung umstellen<br />

Rechtliche Vorgaben<br />

Die Gruppenhaltung <strong>für</strong> Sauen <strong>und</strong> Jungsauen ist bis zum 31.12.2012<br />

europaweit umzusetzen. Geregelt ist dies über eine EU-Richtlinie, das<br />

österreichische B<strong>und</strong>estierschutzgesetz 2005 sowie über die jüngste<br />

Novelle der 1. Tierhalteverordnung vom 09.03.2012.<br />

Davon ausgenommen sind Betriebe mit weniger als zehn Zuchtsauen.<br />

Diese dürfen die Sauen auch weiterhin ganzjährig einzeln halten.<br />

Vorgeschrieben sind aber Einzelbuchten, in denen sich die Sauen ungehindert<br />

umdrehen können.<br />

Alle anderen Betriebe ab zehn Zuchtsauen müssen die Gruppenhaltung<br />

verpflichtend bis zum 31.12.2012 umsetzen. Der notwendige<br />

Flächenbedarf pro Sau <strong>und</strong> Jungsau ist in der Tabelle 1 ersichtlich.<br />

Eine Gruppe besteht aus mindestens zwei Tieren.<br />

Tabelle 1:<br />

Platzbedarf bei Gruppenhaltung<br />

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