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Rasterfahndung - Rechtsanwalt-schuetze.de

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§ 98b<br />

- Anordnung durch Richter, subsidiär bei Gefahr<br />

im Verzug durch StA. Nicht durch<br />

Ermittlungsbeamte.<br />

- Schriftlich: Bezeichnung <strong>de</strong>r speichern<strong>de</strong>n<br />

Stelle, <strong>de</strong>r Daten und Prüfmerkmale, die im<br />

Einzelfall benötigt.<br />

- Anordnung <strong>de</strong>r StA ist binnen 3 Tagen vom<br />

Richter zu bestätigen<br />

(-Unzulässig gem. Abs. 1 S 6 „bereichsspez.<br />

Datenschutz“: Steuer-, Sozial-, Fernmel<strong>de</strong>-,<br />

Postgeheimnis, zB § 30 I AO; § 39 PostG...)

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