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JAHRESBERICHT [2007] - Wirtschaftskammer Österreich

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32<br />

UMWELT UND ENERGIE<br />

GEBRAUCHTE MINERALÖLGEBINDE<br />

<strong>2007</strong> hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass<br />

die Bestimmungen der Verpackungsverordnung auch<br />

auf gebrauchte Mineralölgebinde anzuwenden sind, obwohl<br />

es sich bei diesen um gefährlichen Abfall handelt.<br />

Damit wurde die jahrelang geführte Grundsatzdiskussion<br />

des FVMI über die Anwendung der Verpackungsverordnung<br />

mit dem BMLFUW schlussendlich durch eine<br />

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zu einem<br />

Abschluss gebracht.<br />

Diese Entscheidung hat jedoch das grundsätzliche<br />

Problem, von welchem Verpflichteten die Mineralölgebinde<br />

korrekt erfasst und wie die Meldungen ohne übermäßigen<br />

Aufwand durchgeführt werden sollen, nicht<br />

gelöst. In der Regel handelt es sich bei den gebrauchten<br />

Mineralölgebinden um nicht restentleerbare Gebinde,<br />

die als gefährlicher Abfall gelten und daher immer<br />

schon an den Stellen, wo sie anfallen, gemäß den Vorschriften<br />

entsorgt und verwertet werden.<br />

Um diese Sammelleistungen in Zusammenhang mit<br />

einem vertretbaren Verwaltungsaufwand weiterhin anzuerkennen,<br />

hat der FVMI mit Unterstützung von Firmenexperten<br />

von <strong>2007</strong> bis Frühjahr 2008 zahlreiche Gespräche<br />

mit dem Umweltministerium geführt. Schlussendlich<br />

wurde eine Vereinbarung gefunden, die es<br />

ermöglicht, die Anforderungen der Verpackungsverordnung<br />

zu erfüllen und die Eigensammelleistungen<br />

auch finanziell anzuerkennen. Ein Merkblatt zu dieser<br />

Vereinbarung finden Sie auf der FVMI-Homepage<br />

www.oil-gas.at.<br />

GEFÄHRLICHE ABFÄLLE BEI TANKSTELLEN –<br />

VERPFLICHTUNGEN DER TANKSTELLEN-<br />

BETREIBER<br />

Beim Betrieb einer Tankstelle fallen gefährliche Abfälle<br />

wie restentleerte Ölbehälter, Altbatterien sowie<br />

ölverschmutztes Papier/Putzlappen an. Für die<br />

Lagerung, Sammlung und Übergabe von gefährlichen<br />

Abfällen sind besondere Vorschriften sowie Meldeund<br />

Aufzeichnungspflichten zu beachten. Aus Anlass<br />

einer zusätzlichen neuen Verpflichtung aufgrund einer<br />

AWG-Novelle hat der FVMI erkannt, dass ein ergänzender<br />

Informationsbedarf besteht. Der FVMI hat daher<br />

<strong>2007</strong> ein Merkblatt herausgegeben, welches dem<br />

Tankstellenbesitzer bzw. -betreiber ermöglichen soll,<br />

rasch eine Erstinformation über allfällige Verpflichtungen<br />

zu erhalten. Das Merkblatt „Gefährliche Abfälle<br />

an Tankstellen“ finden Sie auf der FVMI-Homepage<br />

www.oil-gas.at.<br />

REACH<br />

Durch die EU-Verordnung REACH (Registrierung, Evaluierung<br />

und Autorisierung von Chemikalien) kommt es

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