JAHRESBERICHT [2007] - Wirtschaftskammer Österreich
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UMWELT UND ENERGIE<br />
GEBRAUCHTE MINERALÖLGEBINDE<br />
<strong>2007</strong> hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass<br />
die Bestimmungen der Verpackungsverordnung auch<br />
auf gebrauchte Mineralölgebinde anzuwenden sind, obwohl<br />
es sich bei diesen um gefährlichen Abfall handelt.<br />
Damit wurde die jahrelang geführte Grundsatzdiskussion<br />
des FVMI über die Anwendung der Verpackungsverordnung<br />
mit dem BMLFUW schlussendlich durch eine<br />
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zu einem<br />
Abschluss gebracht.<br />
Diese Entscheidung hat jedoch das grundsätzliche<br />
Problem, von welchem Verpflichteten die Mineralölgebinde<br />
korrekt erfasst und wie die Meldungen ohne übermäßigen<br />
Aufwand durchgeführt werden sollen, nicht<br />
gelöst. In der Regel handelt es sich bei den gebrauchten<br />
Mineralölgebinden um nicht restentleerbare Gebinde,<br />
die als gefährlicher Abfall gelten und daher immer<br />
schon an den Stellen, wo sie anfallen, gemäß den Vorschriften<br />
entsorgt und verwertet werden.<br />
Um diese Sammelleistungen in Zusammenhang mit<br />
einem vertretbaren Verwaltungsaufwand weiterhin anzuerkennen,<br />
hat der FVMI mit Unterstützung von Firmenexperten<br />
von <strong>2007</strong> bis Frühjahr 2008 zahlreiche Gespräche<br />
mit dem Umweltministerium geführt. Schlussendlich<br />
wurde eine Vereinbarung gefunden, die es<br />
ermöglicht, die Anforderungen der Verpackungsverordnung<br />
zu erfüllen und die Eigensammelleistungen<br />
auch finanziell anzuerkennen. Ein Merkblatt zu dieser<br />
Vereinbarung finden Sie auf der FVMI-Homepage<br />
www.oil-gas.at.<br />
GEFÄHRLICHE ABFÄLLE BEI TANKSTELLEN –<br />
VERPFLICHTUNGEN DER TANKSTELLEN-<br />
BETREIBER<br />
Beim Betrieb einer Tankstelle fallen gefährliche Abfälle<br />
wie restentleerte Ölbehälter, Altbatterien sowie<br />
ölverschmutztes Papier/Putzlappen an. Für die<br />
Lagerung, Sammlung und Übergabe von gefährlichen<br />
Abfällen sind besondere Vorschriften sowie Meldeund<br />
Aufzeichnungspflichten zu beachten. Aus Anlass<br />
einer zusätzlichen neuen Verpflichtung aufgrund einer<br />
AWG-Novelle hat der FVMI erkannt, dass ein ergänzender<br />
Informationsbedarf besteht. Der FVMI hat daher<br />
<strong>2007</strong> ein Merkblatt herausgegeben, welches dem<br />
Tankstellenbesitzer bzw. -betreiber ermöglichen soll,<br />
rasch eine Erstinformation über allfällige Verpflichtungen<br />
zu erhalten. Das Merkblatt „Gefährliche Abfälle<br />
an Tankstellen“ finden Sie auf der FVMI-Homepage<br />
www.oil-gas.at.<br />
REACH<br />
Durch die EU-Verordnung REACH (Registrierung, Evaluierung<br />
und Autorisierung von Chemikalien) kommt es